KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE Häufig gestellte Fragen 1 – Was ist die Kongregation für die Glaubenslehre? Die Kongregation für die Glaubenslehre (lat. Congregatio pro Doctrina Fidei, abgekürzt „CDF“), die seit ihrer Gründung als Heilige Inquisition und später als Heiliges Offizium bekannt war, ist das mit der Förderung und dem Schutz der Lehre der katholischen Kirche beauftragte Organ der Römischen Kurie.Wie jedes andere Dikasterium der römischen Kurie ist sie eine Einrichtung kirchlichen Rechts im Dienst des Heiligen Vaters in seiner weltweiten Sendung in Bezug auf die Glaubens- und Morallehre.Sie hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass das Bekenntnis des rechten Glaubens Leitfaden für alle Tätigkeiten der Kirche ist: Liturgie, Predigt, Katechese, geistliches Leben, ökumenisches Handeln, Soziallehre usw. 2 – Womit beschäftigt sich die Kongregation für die Glaubenslehre? Die Kongregation für die Glaubenslehre ist ein Werkzeug in den Händen des Papstes und stellt sich in den Dienst der Kirche zur Wahrung und Förderung des Glaubens. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Lehre über Glaube und Sitten in der gesamten katholischen Welt zu fördern und zu schützen, Studien zu veranlassen, um das Verständnis des Glaubens wachsen zu lassen, und die Bischöfe bei der Ausübung der Aufgabe zu unterstützen, für die sie als authentische Lehrer und Verkünder des Glaubens bestellt wurden aufgrund deren sie gehalten sind, die Integrität dieses Glaubens zu schützen und zu fördern. Die Zuständigkeiten der Kongregation betreffen insbesondere folgende Aspekte: - Fragen zur Glaubenslehre und zum moralischen Leben; - Untersuchung neuer Theorien zu dogmatischen und moralischen Fragen; - Beanstandung und erforderlichenfalls Verurteilung von Lehren, die mit den Grundsätzen des Glaubens nicht vereinbar sind; - vorausgehende Beurteilung von Dokumenten anderer Dikasterien hinsichtlich der Glaubens- und Sittenfragen; - Untersuchung von Fällen von Pseudo-Mystizismus, vermeintlichen Erscheinungen, Botschaften, die einem übernatürlichen Ursprung zugeschrieben werden, Spiritismus, Magie und Simonie; - die Prüfung von Straftaten gegen den Glauben, die Moral und die Feier der Sakramente; - Förderung und Durchführung von Studien und Tagungen. 3 – Wie kann man die Geschichte der Kongregation für die Glaubenslehre kurz zusammenfassen? 1542 setzte Paul III. eine Kommission von sechs Kardinälen ein mit der Aufgabe, über Glaubensfragen zu wachen (Bulle Licet ab initio vom 21. Juli 1542). Diese Kommission, die unter dem Namen „Heilige Römische und Universale Inquisition“ bekannt war, hatte ursprünglich ausschließlich den Charakter eines Tribunals für die Angelegenheiten von Häresie und Schisma. Paul IV. erweiterte ab 1555 ihren Tätigkeitsbereich und verlieh ihr die Zuständigkeit auch zur Beurteilung moralischer Fragen unterschiedlicher Art. 1571 gründete Pius V. die Kongregation zur Reform des Index der verbotenen Bücher. Diese ursprünglich der Inquisition zugeschriebene Kompetenz wurde von diesem neuen Dikasterium bis zu seiner Auflösung im Jahr 1917 ausgeübt. Nach der Reform der Kurie durch Sixtus V. (Bulle Immensa aeterni Dei vom 22. Januar 1588) erstreckte sich die Tätigkeit der Inquisition auf alles, was direkt oder indirekt den Glauben und die Moral betreffen konnte. Pius X. organisierte die Kongregation neu und änderte ihren alten Namen in „Heilige Kongregation vom Heiligen Offizium“ (Apostolische Konstitution Sapienti consilio vom 29. Juni 1908). Später übertrug Benedikt XV. mit der Auflösung der Heiligen Indexkongregation erneut die entsprechende Zuständigkeit dem Heiligen Offizium, dem er aber jene für die Ablässe entzog (Motu proprio Alloquentes vom 25. März 1917). 1965 führte Paul VI. eine neue Reform der Kongregation durch. Er änderte ihren Namen in „Heilige Kongregation für die Glaubenslehre“ und aktualisierte die Methoden zur Lehrüberprüfung: Der positive Charakter der Korrektur von Fehlern, zusammen mit Bewahrung, Schutz und Förderung des Glaubens überwog den Bestrafungscharakter der Verurteilung (Motu proprio Integrae servandae vom 7. Dezember 1965). Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Index der verbotenen Bücher abgeschafft. Johannes Paul II. beschloss mit der Apostolischen Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988 eine weitere Umstrukturierung der gesamten Römischen Kurie, in der auch die Funktion, die Aufgaben und die Normen der Kongregation für die Glaubenslehre festgelegt wurden. Ihre Aufgabe besteht darin, „die Lehre über Glaube und Sitten in der gesamten katholischen Welt zu fördern und zu schützen“ (Art. 48). Infolge dieser Reform wurde am 29. Juni 1997 die neue Ordnung für die Lehrüberprüfung (Agendi ratio in doctrinarum examine) approbiert. In Angelegenheiten, die dies erfordern, fungiert die Kongregation auch als Gericht: „Sie urteilt über Straftaten gegen den Glauben und über schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden“ (Art. 52). Mit dem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 verabschiedete Johannes Paul II. neue Verfahrensnormen für einige schwerwiegende Straftaten, die ausschließlich der Kongregation vorbehalten sind. Eine aktualisierte Version dieser Normen wurde am 21. Mai 2010 von Benedikt XVI. veröffentlicht. 4 – Wo befindet sich der Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre? Der derzeitige Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre befindet sich im historischen Palast des Heiligen Offiziums (Palazzo del Sant‘Uffizio) neben dem Petriano-Eingang der Vatikanstadt.Das Gebäude liegt außerhalb der Grenzen der Vatikanstadt: Es ist ein extraterritoriales Gebiet des Heiligen Stuhls in Italien gemäß der Regelung durch die Lateranverträge von 1929. Der Palast wurde 1514 zum ersten Mal für Kardinal Lorenzo Pucci erbaut und erhielt den Namen „Palazzo Pucci“. 1566 wurde der Palast von Pius V. für 9.000 Scudi gekauft und in den Sitz der Inquisition umgewandelt.1586 ließ Sixtus V. die Gefängnisse einrichten, die Jahre später nicht mehr genutzt wurden. Zwischen 1811 und 1814 restaurierte Leo XII. das Gebäude und stellte die Gefängnisse wieder her. 1869 wurde die Fassade auf der Piazza del Sant‘Uffizio fertiggestellt. Eine vollständige Renovierung des Gebäudes wurde von Pietro Guidi zwischen 1921 und 1925 geplant und durchgeführt. 5 – Wie ist die Organisation und was sind die spezifischen Aufgaben der Kongregation für die Glaubenslehre? Die Kongregation besteht aus einem Mitgliederkollegium (Kardinäle und Bischöfe), an dessen Spitze der Präfekt steht, der vom Sekretär und Untersekretär sowie vom Promotor iustitiae (Kirchenanwalt) unterstützt wird. Das Personal besteht aus Mitarbeitern, die sich unter der Koordination ihrer jeweiligen Abteilungsleiter, entsprechend ihrer Kompetenz und den verschiedenen Bedürfnissen der Kongregation, um die zu behandelnden Fragen kümmern. Die Kongregation umfasst drei Abteilungen: Die Lehrabteilung behandelt Fragen, die mit der Förderung und dem Schutz des Glaubens und der Sitten im Zusammenhang stehen. Die Disziplinarabteilung befasst sich mit Straftaten gegen den Glauben, mit schwerwiegenderen Straftaten gegen die Sitten sowie solchen, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden. Sie ist auch für die Behandlung weiterer Glaubensprobleme disziplinärer Natur zuständig. Die Eheabteilung befasst sich mit dem privilegium fidei. Sie untersucht Fälle der Eheauflösung in favorem fidei und andere Aspekte des Ehebandes im Hinblick auf die Gültigkeit des Sakramentes. Die Arbeit der Kongregation wird durch eine Gruppe von Konsultoren unterstützt, die in der Regel wöchentlich zur gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die behandelten Fragen sowie die Gutachten der Konsultoren werden anschließend dem Mitgliederkollegium der Kongregation zur Entscheidung vorgelegt. In den entsprechenden Audienzen werden ihre Entscheidungen dem Papst zur Approbation unterbreitet. Der Glaubenskongregation sind die Päpstliche Bibelkommission und die Internationale Theologische Kommission zugeordnet. Diese Kommissionen stehen unter dem Vorsitz des Präfekten und handeln nach eigenen Statuten. Die Kongregation verwaltet auch ihr historisches Archiv, das von qualifizierten Forschern konsultiert werden kann. 6 – Welche sind die Eigenschaften der Kongregation für die Glaubenslehre? Nach der Veröffentlichung der Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988, mit der Johannes Paul II. die Römische Kurie neu organisierte, hat die Kongregation für die Glaubenslehre keine ausschließlich defensive Aufgabe bzgl. des Glaubens mehr, da diese auch und vor allem von der Sendung, die Lehre zu fördern, begleitet wird. Dabei kann das Dikasterium den Bischöfen – sowohl als einzelne wie auch in ihren bischöflichen Zusammenschlüssen – bei der Ausübung ihrer vorrangigen Funktionen als authentische Lehrer und Verkünder des Glaubens helfen, dessen Unversehrtheit sie wachsam zu hüten und fleißig zu fördern haben (Art. 50). Gemäß Artikel 52 fällt in die besondere Kompetenz der Kongregation das Urteil, „über Straftaten gegen den Glauben und über schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden, wenn diese ihr angezeigt wurden“. Wo es angebracht ist, „wird sie nach Maßgabe des allgemeinen oder des besonderen Rechts kanonische Strafen feststellen oder verhängen“. Um die einheitliche lehrmäßige Ausrichtung im Leben der Kirche zu gewährleisten, verfügt die Konstitution Pastor bonus (Art. 54), dass die verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie alle Dokumente, die irgendwie den Glauben oder die Sitten betreffen, vor ihrer Veröffentlichung der Glaubenskongregation vorzulegen haben. Gemäß Artikel 53 der Konstitution Pastor bonus ist die Kongregation für das Privilegium fidei zuständig: Sie befasst sich mit der Prüfung der Fälle einer Auflösung des Ehebandes zwischen einer getauften und einer ungetauften Person oder zwischen zwei ungetauften Personen, wenn das Privilegium Paulinum nicht angewandt werden kann. Über die ordentliche Verwaltungs- und Gnadengewalt hinaus übt die Kongregation für die Glaubenslehre auch richterliche Gewalt im engeren Sinne aus: Sie wirkt sowohl als Dikasterium für Gnadenerweise als auch als Gericht im eigentlichen Sinn, indem sie gegen die Delikte von Häresie, Schisma und Glaubensabfall sowie bei schwereren Straftaten (delicta graviora) gegen die Sittenlehre und im Zusammenhang mit der Feier der Sakramente vorgeht. 7 – Wer sind die aktuellen Oberen der Kongregation für die Glaubenslehre? Die aktuellen Oberen der Kongregation für die Glaubenslehre sind folgende: Präfekt: Kardinal Luis Francisco Ladaria Ferrer, SJ Sekretär: Erzbischof Giacomo Morandi Beigeordneter Sekretär: Erzbischof Joseph Augustine Di Noia, OP Beigeordneter Sekretär: Erzbischof Charles Jude Scicluna Untersekretär: Msgr. Matteo Visioli Beigeordneter Untersekretär: Don Armando Matteo Promotor iustitiae: P. Robert Joseph Geisinger, SJ 8 – Wie ist das aktuelle Organigramm der Kongregation für die Glaubenslehre? Zusammen mit dem Kardinalspräfekten, der die Kongregation führt, leitet und vertritt, besteht das Dikasterium aus einer Gruppe von Kardinälen und Diözesanbischöfen, dem Sekretär, dem beigeordneten Sekretär, dem Untersekretär, dem Promotor iustitiae und einer angemessenen Anzahl von Mitarbeitern unterschiedlichen Ranges (Abteilungsleiter, Referenten, Sachbearbeiter, technische Mitarbeiter und Schreibkräfte), die aus allen Ländern der Welt stammen und je nach Fachkompetenz auf verschiedene Abteilungen verteilt sind. Der Sekretär ist der engste Mitarbeiter des Präfekten. Er wirkt bei der allgemeinen Leitung des Dikasteriums mit, bereitet die Fragestellungen vor, die der ordentlichen Versammlung der Kongregation sowie deren Vollversammlung unterbreitet werden, bestimmt die Konsultoren für die Untersuchung der wichtigsten und heikelsten Fragen und leitet deren Versammlungen. Er weist verschiedenen Mitarbeitern ihre Arbeit zu und begleitet deren Tätigkeit. Darin wird er durch den Untersekretär unterstützt, dessen Amt neueren Datums ist und der den Sekretär bei Abwesenheit oder Verhinderung auch vertreten kann. Die Kongregation wird auch von verschiedenen Konsultoren unterstützt, die eine päpstliche Ernennung besitzen und aus Personen von der ganzen Welt nach Kriterien der Lehre, Klugheit und Fachwissen ausgewählt werden. Es kommen, wenn die Thematik dies erfordert, weitere Sachverständige hinzu, die bei Bedarf auch zur Teilnahme an den Konsultorenversammlungen berufen werden können. 9 – Sind die Entscheidungen der Kongregation für die Glaubenslehre in Glaubens- und Moralfragen für die katholischen Gläubigen bindend? Die von der Kongregation für die Glaubenslehre erlassenen Entscheidungen können je nach behandelter Thematik doktrinärer oder disziplinarer Natur sein und müssen, da sie von großer Bedeutung sind, in einigen Fällen vom Papst genehmigt werden. Die Lehrdokumente, die immer vom Heiligen Vater genehmigt werden, nehmen daher am ordentlichen Lehramt des Heiligen Vaters teil, wie es in der Instruktion Donum veritatis, Nr. 18 heißt: „Der Römische Papst bedient sich bei seiner universalen Sendung der Hilfe der Organe der Römischen Kurie, insbesondere der Kongregation für die Glaubenslehre bei Lehren über den Glauben und die Moral. Daraus folgt, daß die ausdrücklich vom Papst approbierten Dokumente dieser Kongregation am ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri teilhaben.“ 10 – Welche sind die öffentlichen Kontakte der Kongregation für die Glaubenslehre? Von großer Bedeutung sind die Treffen mit den Bischöfen anlässlich ihrer Besuche ad limina Apostolorum. Besondere Erwähnung verdienen die regelmäßigen Treffen mit einigen Generaloberen der Institute geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens, um in einem direkten und konstruktiven Dialog die verschiedenen anstehenden Fragen zu behandeln und sie in einen allgemeinen und organischen Kontext zu stellen, mit dem Ziel, die gegenseitige Zusammenarbeit zu fördern. Darüber hinaus fehlt es nicht an Treffen mit Gruppen von höheren Geistlichen, Priestern, Gläubigen und Studenten der Theologie und des kanonischen Rechts, die daran interessiert sind, etwas über die Struktur, die Tätigkeit und die Arbeitsabläufe der Kongregation zu erfahren. 11 – Auf welche Weise wendet sich die Arbeit der Kongregation für die Glaubenslehre den „Letzten“ zu? Zuallererst sind für die Kirche die „Letzten“ nicht nur diejenigen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sondern auch die einfachen Gläubigen, die in einem gesunden und korrekten Verständnis und Ausdruck des Glaubens sowie in einem mit diesem Glauben übereinstimmenden Leben bestätigt zu werden wünschen. „Die Letzten“ sind auch alle, die den katholischen Glauben leben und treu bezeugen wollen, und dabei Hilfe erhalten möchten. Genau diesen Dienst will die Kongregation für die Glaubenslehre der Kirche auf Geheiß des Heiligen Vaters erweisen. Dieser Dienst impliziert, dass sich die Kongregation in der oben beschriebenen Perspektive auch mit den wichtigsten kulturellen und ethischen Bezugsstellen jeder Zeit beschäftigt, um zu erweisen, wie das Licht des Evangeliums jeden Aspekt des menschlichen Lebens beleuchtet und ihm einen Sinn verleiht. In dieser Arbeit erfordern die richtige Darlegung und Weitergabe des Glaubens, dass die Adressaten wirklich berücksichtigt werden, dass sie nach dem Maß des Evangeliums gekannt und geliebt werden und dass alle Schwächen, die ihre Existenz kennzeichnen, realistisch beachtet werden, wie Papst Franziskus in seiner Verkündigung immer wieder einfordert. 12 – Wie können die von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlichten Dokumente eingesehen werden? Die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil veröffentlichten Dokumente bieten maßgebliche Antworten auf neue Fragen in den Bereichen Christologie, Ekklesiologie, Anthropologie, Befreiungstheologie, Berufung des Theologen, Lehre über die Sakramente und die Moral, und sind in dem in verschiedene Sprachen übersetzten Band Documenta inde a Concilio Vaticano secundo expleto edita (1966-2005), Città del Vaticano, Libreria Editrice Vaticana, 2005 (deutsch: Kongregation für die Glaubenslehre, Dokumente seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Erweiterte Ausgabe [1966-2013], Freiburg i. Br. u. a. 2015), zusammengefasst. Diese Sammlung ist zusammen mit anderen Dokumenten auf der Vatikan-Website der Kongregation verfügbar und kann leicht eingesehen und heruntergeladen werden. 13 – Gibt es eine Website der Kongregation für die Glaubenslehre? Ja, auf der Website http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/index_ge.htm können das Profil, die Geschichte und die Organisation des Dikasterium, die veröffentlichten Dokumente, die Titel der Bände der Sammlung Documenti e Studi, die Symposienakten, die Beschreibung der jährlichen Aktivitäten, der Kalender der Treffen mit den Lehrkommissionen und schließlich einige Reden und Interventionen des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre eingesehen werden. 14 – Wie kann man die Kongregation für die Glaubenslehre kontaktieren? Auf dem gewöhnlichen Postweg, an die Adresse des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, 00120 Vatikanstadt. |