Mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22.
Januar 1588 setzte Papst Sixtus V. die Heilige Ritenkongregation
ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung
des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen.
Papst Paul VI. teilte mit der Apostolischen Konstitution Sacra
Rituum Congregatio vom 8. Mai 1969 die bisherige
Ritenkongregation in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit
der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der
Verantwortung für die Heiligsprechungen.
Die genannte Konstitution von 1969 gab der neugeschaffenen Kongregation
für die Heiligsprechungsprozesse (S. Congregatio pro Causis
Sanctorum) die ihr eigene Struktur, indem sie drei verschiedene
Abteilungen schuf: die juridische Abteilung, die Abteilung des
Glaubenspromotors (Promotor Generalis Fidei) und die
historisch-hagiographische Abteilung, die der sog. historischen
Sektion folgte, die bereits von Pius XI. am 6. Februar 1930
eingesetzt worden war.
Die Apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister,
die am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. erlassen wurde, und die
entsprechenden Normae servandae in inquisitionibus ab episcopis
faciendis in causis sanctorum vom 7. Februar desselben Jahres,
bedeuteten ihrerseits eine tiefgreifende Reform hinsichtlich der Prozedur
im Heiligsprechungsverfahren und, damit verbunden, eine nicht
unwesentliche Umstrukturierung der Kongregation. Letztere zeigte sich vor
allem in der Schaffung eines Kollegiums sogenannter Relatoren,
die die Aufgabe haben, die Vorbereitung der Positio super
Martyrio oder super Vita et Virtutibus der
Diener bzw. Dienerinnen Gottes zu besorgen.
Mit der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus (28.
Juni 1988) erhielt das Dikasterium den Namen Congregatio de
Causis Sanctorum.
Im Rahmen der Kongregation besteht seit 1984 ein Studium mit
dem Ziel, den Postulatoren und Mitarbeitern der Kongregation, sowie den in
den Diözesankurien mit der Arbeit für die
Heiligsprechungsverfahren betrauten Personen eine angemessene Ausbildung
in dieser Materie zukommen zu lassen.
Die Tätigkeit der Heiligsprechungskongregation steht ganz im Dienst
am Petrusamt; nach den vom kirchlichen Recht geforderten Vorarbeiten im
Verfahren kann der Heilige Vater deren Ergebnisse bestätigen und mit
den Selig- und Heiligsprechungen, die er jedes Jahr vornimmt, einer
Ortskirche bzw. der Gesamtkirche neue herausragende Beispiele christlicher
Heiligkeit vorstellen.