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DIE  EUCHARISTISCHEN  WELTKONGRESSE

 

  1. Ursprung und Entwicklung
  2. Das päpstliche Komitee für die Eucharistischen Weltkongresse
  3. Der Nationaldelegierte       
  4. Die pastorale Vorbereitung
  5. Die Feier der eucharistischen Kongresse
  6. Die Nacharbeit

I. URSPRUNG UND ENTWICKLUNG

„Das derzeitige grosse Übel der religiösen Gleichgültigkeit ist, dass man nicht auf Jesus Christus als den eigentlichen Erlöser und Gott zugeht. Man gibt das einzige Fundament, das einzige Gesetz, die einzige Gnade des Heils auf“, so der Wegbereiter der  Eucharistischen Weltkongresse, der hl. Peter Julian Eymard (1811 –1868), der Gründer der Kongregation der Eucharistiner und der Dienerinnen vom Allerheiligsten Sakrament.  Im Laufe der Zeit reifte in ihm die Überzeugung: „die Eucharistie soll wie ein Feuer die Welt in Brand stecken: die Brandstifter dieses eucharistischen Feuers sind alle, die Christus lieben“. Von diesem Feuer der Liebe zur Eucharistie erfasst, machte sich eine Frau namens Emilie Tamisier (1834-1910), seine geistliche Schülerin, daran, allen Schwierigkeiten trotzend, den ersten Eucharistischen Weltkongress im Jahr 1881 in Lille (Frankreich) zu organisieren.

Von Anfang an begleiteten die Päpste die Eucharistischen Weltkongresse mit Interesse und Wohlwollen und liessen sich bald,  wenn sie nicht persönlich  teilnehmen konnten, durch einen Kardinal-Legaten vertreten.  

In Rom wurde der erste Eucharistische Weltkongress im Jahr 1905 gefeiert. Im selben Jahr gab – nach wiederholtem Drängen der vorausgehenden Kongresse -  Papst Pius X das Dekret zur häufigen und täglichen Kommunion „Sacra Tridentina Synodus“ heraus und fünf Jahre später das Dekret zur Frühkommunion der Kinder „Quam singularis“, ein wesentlicher Beitrag  zum Leitmotiv des Papstes: „Alles in Christus erneuern“. Die Eucharistie  sollte als die Quelle  christlicher Spiritualität wieder entdeckt werden.

Nach dem ersten Weltkrieg sollte auf Wunsch des Papstes Benedikt XV. zum zweiten Mal ein Eucharistischer Weltkongress 1922 in Rom veranstaltet werden. Da der Papst kurz vorher starb, fand der Kongress  zu Beginn des Pontifikates Pius XI. mit dem Thema: “Die Friedensherrschaft unseres Heilandes Jesus Christus durch die Eucharistie“ statt.

Beim Eucharistischen Weltkongress 1937 in Manila fiel zum ersten Mal das Wort von der «Re-Evangelisierung», nachdem in fast allen Diözesen und Pfarreien durch den Einsatz Tausender Laien-Katecheten die Gläubigen darauf vorbereitet wurden.

Es war der bekannte Liturgiker Josef Andreas Jungmann, der die treffende Bezeichnung Statio Orbis für den 37. Eucharistische Weltkongress 1960 in München vorgeschlagen hatte. In seiner erneuerten Gestalt ist dieser Kongress - nach den Worten des damaligen Theologieprofessors Josef Ratzinger - „zu einem Markstein der liturgischen und theologischen Entwicklung geworden, wegweisend für die ganze Kirche“.

 

II. DAS PÄPSTLICHE KOMITEE
FÜR DIE EUCHARISTISCHEN WELTKONGRESSE

Anlässlich der Vorbereitung des ersten Eucharistischen Weltkongresses 1881 in Lille in Frankreich wurde von Papst Leo XIII.  1879 ein Ständiges Komitee gegründet, das im Jahre 1986 zusammen mit dem erneuerten Statut von Papst Johannes Paul II. den Titel „päpstlich“ erhielt.

Das päpstliche Komitee für die Eucharistischen Weltkongresse  setzt sich seit Beginn dafür ein, “dass unser Herr Jesus Christus im Geheimnis der Eucharistie immer mehr erkannt, geliebt und Ihm besser gedient werde; denn Er ist die Mitte des Lebens der Kirche und ihrer Sendung für das Heil der Welt.“ (Statuten, Art.2)

Das Komitee plant die regelmässige Feier der Eucharistischen Weltkongresse und begleitet die pastorale Vorbereitung  sowie die Feier der Kongresse als „Statio Orbis“ (Art. 3a).

Zu diesem Zweck  richtet der Vorsitzende des Komitees an alle Bischofskonferenzen und Synoden der Patriarchate ein Rundschreiben mit der Bitte, einen Nationaldelegierten zu ernennen, der sich für die pastorale Vorbereitung des Kongresses in seinem Land einsetzt.  Zur Unterstützung wird die Einrichtung eines Lokalkomitees für die Feier von Eucharistischen Nationalkongressen empfohlen (Art.3b).

Im übrigen macht es sich das Komitee zur Aufgabe, alle Initiativen zu fördern, die im Einklang mit den Richtlinien der Kirche die eucharistische Frömmigkeit pflegen (Art.3c).

Gemäss dem  neuen Statut prüft das Komitee die Vorschläge zur Kongressstadt und das Thema des Kongresses, die beide zur Approbation dem Papst unterbreitet werden (Art. 9a und d); überprüft den Grundtext und das Programm des Kongresses (Art. 9e).

Im übrigen begleitet es die Vorbereitungen  in enger Zusammenarbeit mit dem Lokalkomitee (Art. 16) und mit den Nationaldelegierten (Art. 19-23 und 25).

Überdies fördert das päpstliche Komitee Eucharistische Weltkongresse in den verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel im Bereich der Universitäten, usw.

Dieses Komitee bietet gerne seine Dienste in der Beratung für nationale, diözesane und andere, an.

 

III.  DER  NATIONALDELEGIERTE

Eine fruchtbare Vorbereitung macht die Funktion eines Nationaldelegierten unerlässlich. Tatsächlich kommt es sehr auf den Einsatz  des Nationaldelegierten und seiner Mitarbeiter (womöglich in einem  konstituierten National-Komitee) darauf an, wie weit es gelingt, die einzelnen Diözesen  mit ihren Pfarreien für die Sache der eucharistischen Kongresse zu bewegen.

Die Nationaldelegierten werden  dann rechtzeitig nach Rom zu einer Vollversammlung des päpstlichen Komitees eingeladen, wo sie  in ihre Aufgabe eingeführt werden und die nötigen Informationen zum kommenden Eucharistischen Weltkongress erhalten. Auf dieser Versammlung werden  die Nationaldelegierten auch über das „eucharistische Leben“ in ihrem Land berichten.

Es ist bereits gute Tradition dass die Teilnehmer an dieser Vollversammlung vom Papst empfangen werden, der an sie eine Botschaft richtet.

 

IV. DIE PASTORALE VORBEREITUNG

Die Eucharistischen Weltkongresse gehören zu den Ereignissen der  weltweiten katholischen Kirche. Als solche sind sie Ausdruck der communio , die ihre Wurzel in der Eucharistiefeier  selbst hat.  Dabei wollen diese Veranstaltungen  das Bewusstsein im Sinn der XI. ordentlichen Bischofsynode pflegen, dass „die Eucharistie Quelle und Höhepunkt des Lebens  und der Sendung der Kirche“ ist.

Die ersehnte Neuevangelisierung durch die Eucharistie erfordert  eine weltweite und konkrete pastorale Vorbereitung wobei die Ortskirche, die Ordensgemeinschaften, die eucharistischen Vereinigungen und  die kirchlichen Bewegungen einbesogen werden.

Die Instruktion zur eucharistischen Frömmigkeit „De cultu mysterii eucharistici“ (Nr.67) aus dem Jahre 1967 und das römische Rituale zur Kommunionspendung und zum eucharistischen Kult ausserhalb der Messe„De communione et de cultu mysterii eucharistici extra missam“) liefern die Richtlinien zur Vorbereitung und zur Feier der Eucharistischen Kongresse:

Unter der Nummer 111 lesen wir:

Für die Vorbereitung des Kongresses sind vor allem folgende Faktoren von Bedeutung:

a) eine intensive Katechese über die Eucharistie, insbesondere über das Mysterium des lebendigen und in seiner Kirche – und speziell unter den Gestalten von Brot und Wein gegenwärtigen - wirkenden Christus; diese Katechese soll den verschiedenen teilnehmenden Gruppen und deren Auffassungskraft entsprechen;

b) die Gestaltung der Liturgie, die - eine innere und äussere - aktive Teilnahme ermöglicht, das Hören des Wortes Gottes und den geschwisterlichen Charakter der Gemeinde fördert;(es wird auf die Liturgiekonstitution (SC) Nr.41-52 und auf die Konstitution über die Kirche (LG) Nr.26 verwiesen.

c) Initiativen zur Realisierung sozialer Werke, die dem menschlichen Fortschritt  und dem gerechten  Teilen  der materiellen Güter dienen nach dem Beispiel der ersten christlichen Gemeinden (vgl. Apg. 4,32). So möge von der Feier der Eucharistie das Licht des Evangeliums und die Kraft für die Gestaltung einer gerechten  menschlichen Gesellschaft in der Hoffnung auf die künftige Vollendung, wenn der Herr einst wiederkommt in Herrlichkeit (vgl. Dekret über den Ökumenismus (UR) Nr.15).

 

V. DIE FEIER DER EUCHARISTISCHEN KONGRESSE

Für die Feier der eucharistischen Kongresse gelten die Richtlinien, die im genannten römischen Rituale angegeben sind:

Unter der Nummer 112  steht geschrieben:

Der Kongress selber soll nach folgenden Kriterien durchgeführt werden dabei wird auf die Instruktion der Ritenkongregation von 1967 „Eucharisticum mysterium“ Nr.67 verwiesen):

a) Die Feier der Eucharistie soll in Wahrheit die Mitte und der Höhepunkt sein, auf den der ganze Kongress und die verschiedenen gottesdienstlichen Veranstaltungen ausgereichtet sein müssen.

b) Die Wortgottesfeiern, die pastoralen Katechesen und die theologischen  Vorträge

(beim Symposium) sollen stets im Einklang mit dem Thema des Kongresses sein, dieses unter verschiedenen Aspekten  vertiefen und spirituell und pastoral zubereiten.

c) Zum gemeinsamen Gebet und im besonderen zur längeren Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten Sakrament sollen günstige Zeiten festgesetzt werden. Dafür sollen  geeignete Kirchen bestimmet werden.

d) Was die eucharistische Prozession betrifft, bei der das Allerheiligste Sakrament  feierlich durch die Strassen der Stadt getragen wird,  möge man die Normen über die eucharistischen Prozession (im selben römischen Rituale unter den Nr.101-108) mit Rücksicht auf die soziale und religiöse Situation beachten.

VI. DIE NACHARBEIT

Mit der stets eindrucksvollen Feier darf sich ein Eucharistischen Kongress nicht abgeschlossen wissen und nur mehr in der Erinnerung bleiben. Im Sinne der Neuevangelisierung gleicht der Kongress einer Aussaat, die Frucht bringt, wenn der Garten noch weiter gepflegt wird in den Ortskirchen. So müsste auch die Arbeit der Nationaldelegierten mit den Feierlichkeiten eines Eucharistischen Weltkongresses nicht zu Ende sein.

 

     

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