Stiftung Johannes Paul II. für die Sahelzone
Bei seiner ersten Afrikareise als Papst begegnete Johannes Paul II. erneut der dramatischen Lage der Bevölkerung in den Regionen, die von Dürre und Versteppung bedroht sind. In Ouagadougou / Burkina Faso gab der Heilige Vater am 10. Mai 1980 den Anstoß zur Errichtung einer Stiftung: " 'Die Elenden und Armen suchen Wasser … Ich, der Herr, will sie erhören … Ich mache die Wüste zum Teich' (Jes 41,17.18) und: 'Das Wasser, das ich ihm gebe, (wird) in ihm zur sprudelnden Quelle werden, deren Wasser ewiges Leben schenkt' (Joh 4,14). Von diesem Ort aus richte ich einen eindringlichen Appell an die ganze Welt … Ich bitte flehentlich … ich leihe meine Stimme den Stummen, ich mache mich zum Sprecher der Schuldlosen".
Da die neun betroffenen Regionen sehr unterschiedlich sind und man eine neue Abhängigkeit des "Südens" vom "Norden" vermeiden wollte, entschied der Papst, dass die Initiativen der Stiftung vom Episkopat dieser neun Nationen selbst bestimmt würden. Diese Selbständigkeit kann beispielhaft sein für Länder, die in Not sind und der Unterstützung bedürfen. Am 25. Mai 1984 wiederholte der Heilige Vater vor dem Verwaltungsrat der Stiftung: "Die Lösung liegt in der Hand der Afrikaner; eine Zusammenarbeit mit ihnen – auch auf technischem Gebiet – bedeutet nicht, sie zu ersetzen." Hier konkretisiert sich kirchliche Gemeinschaft, die auch Frucht gemeinsamer Verantwortung ist.
Mit Erlaß vom 22. Februar 1984 stiftete der Papst das Grundkapital. Es stammte aus Spenden für die Sahelzone, die größtenteils von deutschen Katholiken eingegangen waren. Er wollte damit – wie er am 5. November 1981 vor Teilnehmer einer Versammlung von Cor unum erklärte - ein "wirksames Zeichen der Zuneigung" für seine "meistgeprüften afrikanischen Brüder" setzen. In den letzten Jahren beteiligte sich auch die Italienische Bischofskonferenz mit bedeutenden Summen an der Finanzierung von Projekten. Für die Interventionen zeichnet das Generalsekretariat in Ouagadougou verantwortlich. Gerichtsstand der Stiftung ist jedoch nach päpstlicher Festlegung der Rat Cor unum, und dem Dikasterium obliegt auch die Überwachung des Fonds zur Deckung des Grundkapitals und wegen der erheblichen Schwierigkeiten bei der finanziellen Abwicklung (unterschiedliche Valuten, Geldtransfer usw.). Cor unum ist gehalten, dem Papst in regelmäßigen Abständen zu berichten.
Die Regierung von Burkina Faso räumte dem Generalsekretariat wegen seiner Tätigkeit in den Ländern Burkina Faso, Niger, Mali, Guinea Bissau, Kap Verde, Mauretanien, Senegal, Gambia und Tschad den Status eines Enklave ein.