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KOMMUNIQUé DES Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden 

Weltkonferenz gegen Rassismus,
 Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit 
und andere Formen der Intoleranz 

(Durban, 31. August bis 7. September 2001)

 

Vorbemerkung 

Vom 3. August bis zum 7. September findet unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in Durban, in Südafrika, die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz statt. Der Hl. Stuhl, der sich der Bedeutung des bei dieser Konferenz behandelten Themas bewußt ist, wird dort durch eine wichtige Delegation vertreten. Bei diesem Anlaß wird die zweite Auflage des Dokuments Die Kirche angesichts des Rassismus. Für eine brüderlichere Zukunft an die Teilnehmer verteilt. Dieses Dokument wurde zunächst im Jahr 1988 auf Antrag von Johannes Paul II. vom Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden veröffentlicht. Der Rat, der jedoch einerseits den sich ständig entwickelnden internationalen Kontext und andererseits die Hauptthemen der Konferenz vor Augen hatte, ergänzte die Ausgabe jenes Jahres um eine detaillierte und aktualisierte Einleitung mit neuen Überlegungen zu dieser Thematik. 

Zwischen weltweiter Ausdehnung und neuen Partikularismen 

Die weltweite Ausdehnung entwickelt sich immer schneller weiter: Länder, Wirtschaften, Kulturen und Lebensstile nähern sich einander an, nehmen immer universellere Merkmale an und vermischen sich. Das Phänomen der wechselseitigen Abhängigkeiten erstreckt sich auf alle Bereiche: Politik, Wirtschaft, Finanzen, Soziales und Kultur. Die wissenschaftlichen Entdeckungen und die Fortentwicklung der Kommunikationstechnik haben den Planeten in beträchtlicher Weise »verkleinert«. 

Zugleich nehmen paradoxerweise die Gegensätze immer stärker zu, die ethnischen Gewalttaten steigen an, die Suche nach der Identität der Gruppe, der Ethnie oder der Nation verschärft sich durch die Ablehnung des anderen, des Verschiedenen; all dies geht soweit, daß mitunter sogar barbarische Akte begangen werden. Somit war das soeben zu Ende gegangene Jahrzehnt durch ethnische und nationalistische Kriege geprägt, die zu zunehmender Besorgnis für die kommenden Jahre Anlaß geben. 

Es handelt sich hierbei um ein bekanntes Paradoxon, das sich zum Teil durch die Angst erklären läßt, die eigene Identität zu verlieren in einer Welt, die sich in planetarischer Hinsicht zu schnell entwickelt, und dies in einem Moment, in dem Ungleichheiten sich zunehmend verschärfen. Doch dieses Paradoxon hat verschiedene Gründe. Es ist bekannt, daß der Fall der Berliner Mauer Spannungen und Nationalismen wieder aufflammen ließ, die seit Jahren unter der Asche schwelten. Ebenso ist bekannt, daß die durch die Kolonialisierung geschaffenen Grenzen oft nicht die Geschichte und Identität der Völker respektieren und daß es in jenen Gesellschaften, in denen sich das soziale Gefüge auflöst, oft auf grausame Weise an Solidarität fehlt. 

In den letzten Jahrzehnten hat sich angesichts dieser Krisen die Situation im Hinblick auf Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz, die hiermit zusammenhängen, nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Dies geschah gerade zu einer Zeit, in der die Bevölkerungsbewegungen ständig anstiegen und die Verflechtung der Kulturen und die Multiethnizität zu weitverbreiteten sozialen Phänomenen wurden. Daher kommt der nächsten Weltkonferenz über den Rassismus eine besondere Bedeutung zu, die der Hl. Stuhl deutlich hervorheben will. 

Die Themen der Konferenz 

In einem solchen internationalen Kontext hat das Vorbereitungskomitee der Konferenz von Durban im vergangenen Juni entschieden, folgende fünf Hauptpunkte auf die vorläufige Tagesordnung der Konferenz zu setzen: Es wurde vorgeschlagen, daß zunächst die Quellen, Ursachen, Arten und derzeitigen Ausdrucksformen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und anderer Formen von hiermit zusammenhängender Intoleranz untersucht werden und daß dann die Aufmerksamkeit auf die Opfer dieser Übel gerichtet werde. Als dritter Punkt verweist die Tagesordnung auf die Maßnahmen im Bereich der Vorbeugung, der Erziehung und des Schutzes, die darauf abzielen, diese Übel auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu bekämpfen. Gegenstand des vierten Punktes sind nützliche Maßnahmen, Rechtsmittel, Wiedergutmachungen und Entschädigungsleistungen. Es soll darauf hingewiesen werden, daß die letzte Frage, jene der »Entschädigungsleistungen«, im Text des Vorbereitungskomitees in Anführungszeichen gesetzt wurde, da sie sich als sehr umstritten erweist: Einige Staaten wollen nämlich, daß die Sklaverei und die Kolonisation explizit als Hauptquelle des Rassismus anerkannt wird und daß somit die Ex-Kolonialmächte in Betracht ziehen sollten, Wiedergutmachungen leisten zu müssen, was letztere möglicherweise nicht akzeptieren werden. Der fünfte Punkt verweist schließlich auf Strategien, die sich zum Ziel setzen, eine vollkommene und nachhaltige Gleichheit zu schaffen, vor allem aber eine internationale Zusammenarbeit und die Stärkung der Ausführungsmechanismen von seiten der Organisation der Vereinten Nationen und anderer internationaler Mechanismen im Bereich des Kampfes gegen den Rassismus. 

Der Beitrag der Kirche: Verzeihung und Versöhnung 

In diesem Kontext und Rahmen können wir uns auseinandersetzen mit dem spezifischen Beitrag, den die katholische Kirche nicht nur während der gesamten Konferenz von Durban, sondern ganz allgemein im Kampf gegen den Rassismus, die Rassendiskriminierung, die Fremdenfeindlichkeit und die Intoleranz zu leisten hat. 

Die erste unumgängliche Antwort lautet, daß Mord, Bosheit, Neid, Hochmut und Unvernunft aus dem Herzen des Menschen kommen (Mk 7,2), und daher ist der Beitrag der katholischen Kirche mit ihren ständigen Aufrufen zur persönlichen Bekehrung von besonderer und unerläßlicher Bedeutung. In der Tat muß man die Aufmerksamkeit zuerst und vor allem auf die Herzen der Menschen richten, denn das Herz bedarf einer ständigen Läuterung, damit es nicht mehr von Angst und Herrschsucht, sondern von der Offenheit gegenüber den anderen, der Brüderlichkeit und der Solidarität erfüllt werde. Von daher kommt die grundlegende Bedeutung der Religionen und vor allem des christlichen Glaubens, der die Würde eines jeden Menschen und die Einheit des Menschengeschlechtes lehrt. Wenn Krieg oder andere schwierige Situationen den anderen Menschen zum Feind werden lassen, dann ist das erste und radikalste christliche Gebot eben jenes der Feindesliebe und der Aufforderung, Böses mit Gutem zu vergelten. 

Dem Christen ist es nicht gestattet, rassistische oder diskriminierende Vorhaben oder Verhaltensweisen zu hegen, auch wenn dies in der Praxis leider nicht immer der Fall ist und in der Geschichte nicht immer der Fall war. In dieser Hinsicht wollte Papst Johannes Paul II. das Jubiläumsjahr 2000 besonders auszeichnen durch die Vergebungsbitten, die im Namen der Kirche wiederholt wurden, damit das Gedächtnis der Kirche gereinigt werde von allen Formen des »Gegenzeugnisses und Skandals«, die im Lauf des vergangenen Jahrtausends geschehen sind (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Tertio millennio adveniente, 33). In gewissen Situationen passiert es, daß das Böse denjenigen, der es begangen hat, durch die Folgen dieses Verhaltens überdauert und daß diese Folgen zu einer schweren Last werden, die auf dem Gewissen und dem Gedächtnis der Nachkommen lasten. Daher wird eine Reinigung des Gedächtnisses erforderlich: »Reinigung des Gedächtnisses bedeutet, aus dem persönlichen und kollektiven Gewissen alle Formen von Ressentiments und Gewalt zu entfernen, die das Erbe der Vergangenheit hinterlassen hat, auf der Grundlage eines neuen und strengen historisch-theologischen Urteils, das ein konsequentes, erneuertes Verhalten begründet … im Hinblick auf eine zunehmende Versöhnung in der Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe zwischen den Menschen und insbesondere zwischen der Kirche und den verschiedenen religiösen, kulturellen und zivilen Gemeinschaften, zu denen sie in Verbindung steht« (Internationale Theologenkommission, Erinnern und Versöhnen: die Kirche und die Schuld der Vergangenheit, Libreria Editrice Vaticana, 2000). 

Die Bitte um Vergebung betrifft in erster Linie das Leben der Christen, die zur Kirche gehören; dennoch »darf man zu Recht hoffen, daß die politisch Verantwortlichen und die Völker – vor allem jene, die in dramatische, vom Haß und von der Erinnerung an alte Wunden genährte Konflikte verwickelt sind – sich von dem Geist der Vergebung und Versöhnung leiten lassen, den die Kirche bezeugt, und sich um eine Beilegung der Streitigkeiten durch einen aufrichtigen und offenen Dialog bemühen« (Ansprache von Johannes Paul II. an die Teilnehmer der Studientagung über die Inquisition vom 31.10.1998, in O.R. dt., 47, 20.11.1998«.  

Die Frage der Wiedergutmachung 

Als eine Tat ungeschuldeter Liebe bringt das Verzeihen bestimmte Anforderungen mit sich: Es ist notwendig, das begangene Böse anzuerkennen und es, so weit dies möglich ist, wiedergutzumachen. Die erste Anforderung ist somit die Achtung der Wahrheit. Lüge, Unredlichkeit, Korruption, ideologische oder politische Manipulation machen es in der Tat unmöglich, friedvolle soziale Beziehungen zu schaffen. Von daher gesehen sind Maßnahmen von Bedeutung, die es ermöglichen, die Wahrheit geltend zu machen, notwendige aber heikle Maßnahmen, denn es besteht die Gefahr, daß die Suche nach Wahrheit in Rachsucht umschlägt. Zur Anforderung der Wahrheit kommt eine zweite hinzu: die Gerechtigkeit. Denn »die Vergebung beseitigt [nicht] noch verringert sie die Forderung nach Wiedergutmachung, die wesentlich zur Gerechtigkeit gehört. Statt dessen strebt sie die Wiedereingliederung sowohl der Einzelpersonen und der Gruppen in die Gesellschaft als auch der Staaten in die Gemeinschaft der Nationen an« (Botschaft von Johannes Paul II. zur Feier des Weltfriedenstages am 1. Januar 1997 , in O.R. dt., 51/52, 20.2.1996) 

Der Hl. Stuhl weiß sehr wohl um die Bedeutung und zugleich die Komplexität der mit der »Forderung nach Wiedergutmachung« zusammenhängenden Probleme, besonders wenn sich aus ihr Forderungen nach Entschädigungsleistungen ergeben. Die Debatte, die vor kurzem einige Mitgliederstaaten der Vereinten Nationen im Augenblick der Billigung der provisorischen Tagesordnung der Konferenz von Durban entzweit hat, ist ein neuerliches Zeugnis hierfür. Es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kirche, eine technische Lösung für ein so komplexes Problem vorzuschlagen. Dennoch bringt der Hl. Stuhl seine Überzeugung zum Ausdruck, daß man mit einem gereinigten Gedächtnis auf die Vergangenheit blicken muß, um gelassen die Zukunft in Angriff nehmen zu können. 

Die Erziehung zu den Menschenrechten 

Unter den »zu fördernden guten Praktiken«, die ins Programm der kommenden Konferenz von Durban aufgenommen wurden, findet sich auch die Verpflichtung zur Erziehung zu den Menschenrechten, insbesondere durch die sozialen Kommunikationsmittel und den Beitrag der Religionen. 

Der Hl. Stuhl ist sich dessen bewußt, daß die Wurzeln des Rassismus, der Diskriminierung und der Intolleranz in Vorurteilen und Unwissenheit gründen, die vor allem Früchte der Sünde, aber auch einer irrigen und unzureichenden Erziehung sind. Daraus ergibt sich die grundlegende Bedeutung der Erziehung. In dieser Hinsicht erinnert die katholische Kirche an ihr aktives Wirken »an der Basis«, die von großer Tragweite ist, um die Jugendlichen jedes religiösen Bekenntnisses und aller Kontinente zu erziehen und zu unterrichten – und dies seit Jahrhunderten. Ihren Werten treu bleibend, leistet die Kirche eine erzieherische Arbeit im Dienst am Menschen und des ganzen Menschen. Dieses fundamentale Tun, das der Sache der Menschenrechte dient, ist wohlbekannt. 

Im Hinblick auf die unersetzliche Rolle der Religionen und insbesondere des christlichen Glaubens im Bereich der Erziehung zur Achtung der Menschenrechte wollen wir hier kurz daran erinnern, daß ein guter Religionsunterricht dazu beiträgt, jene »falschen Idole« des Nationalismus und Rassismus zu bekämpfen. Papst Johannes Paul II. sagte vor der Interreligiösen Versammlung im Jahr 1999: »Die Aufgabe, die sich uns also stellt, ist, eine Kultur des Dialogs zu fördern. Einzeln und gemeinsam müssen wir zeigen, daß religiöser Glaube zum Frieden inspiriert, zur Solidarität ermutigt, Gerechtigkeit fördert und Freiheit unterstützt« (Ansprache vom 28.10.1999, in O.R. dt., 46, 12.11.1999).

Positive Diskriminierungen 

Bei der bevorstehenden Konferenz von Durban sollen als »gute Praxis« auch die sogenannten »positiven Diskriminierungen« gefördert werden. Die internationale Konvention über die Bekämpfung aller Formen von Rassendiskriminierung vom 2 . Dezember 1965, die der Hl. Stuhl ratifiziert hat, sieht in der Tat die Möglichkeit vor, Sondermaßnahmen zu ergreifen »mit dem ausschließlichen Ziel, auf angemessene Weise den Fortschritt einiger rassischer oder ethnischer Gruppen oder von Individuen zu gewährleisten, die eines besonderen Schutzes bedürfen, um sie in den Genuß der Menschenrechte kommen zu lassen … unter gleichen Bedingungen« (Art. 1 §4). Auf der Grundlage dieses »positiven Handelns« haben einige Länder Gesetze erlassen, die vor allem den autochtonen Völkern und den Minderheiten besonderen Schutz gewähren. Die Entscheidung für diese Form von Politik bleibt jedoch umstritten. Es besteht die reale Gefahr, daß sich durch diese Maßnahmen eher Unterschiede herauskristallisieren werden als daß sie den sozialen Zusammenhalt fördern, daß beispielsweise im Bereich der Stellenbesetzung oder des politischen Lebens die Individuen aufgrund ihrer ethnischen Gruppe und nicht aufgrund ihrer Kompetenzen eingestellt oder ausgesucht werden und daß schließlich die Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. Es ist unbestritten, daß die Bedeutsamkeit vorheriger Ereignisse geschichtlicher, sozialer oder kultureller Art mitunter positives Handeln von seiten der Staaten erfordert. Insbesondere die autochtonen Völker leiden noch sehr unter Diskriminierungen. Jetzt fordert die katholische Kirche, die immer sehr aufmerksam gegenüber der Verteidigung der Wirklichkeit des konkreten und historischen Menschen ist, eine wirkliche Respektierung der Menschenrechte ein. Diese Art der Politik findet also ihre Berechtigung, wenn die vorsichtige Formulierung des Artikels 1 §4 der Konvention von 1965 geachtet wird. Dies setzt voraus, daß die Ausmaße der positiven Diskriminierungen nur vorübergehender Natur sind, daß sie nicht die Aufrechterhaltung von unterschiedlichen Rechten für verschiedene Gruppen zur Folge haben sollen und daß sie nicht aufrechterhalten werden sollen, wenn die gesteckten Ziele erreicht sind. 

Neue Formen des Rassismus 

Wir weisen zudem darauf hin, daß sich seit dem Jahr 1988 zwei tiefe Gräben auf weltweitem Niveau vertieft haben: jener immer dramatischere Graben der Armut und der sozialen Diskriminierung und jener neuere und weniger gebrandmarkte bezüglich des ungeborenen Menschen, der Experimenten unterworfen und zum Objekt der Technik gemacht wird (durch Techniken der künstlichen Befruchtung, der Verwendung von »überzähligen Embryonen«, durch das sogenannte therapeutische Klonen usw.). Es besteht in der Tat die Gefahr einer neuen Form des Rassismus, denn die Entwicklung dieser Techniken könnte zur Schaffung einer »Unterkategorie von Menschen« führen, die im wesentlichen dem Wohlergehen einiger Personen dient. Dies ist eine neue und schreckliche Form der Sklaverei. Dann würden mächtige kommerzielle Interessen alles daran setzen, sich diese latente eugenische Versuchung zu Nutzen zu machen. Daher kommt den Regierungen und der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft die Pflicht zu, aufmerksam und wachsam zu sein. 

Schlußfolgerungen 

Im September 1995 sagte Papst Johannes Paul II. bei seinem Besuch in Südafrika: »Die Solidarität ist in erster Linie die notwendige Antwort, um die vollständige moralische Niederlage zu überwinden, die sich aus rassischen Vorurteilen und ethnischen Rivalitäten ergibt.« Eine Solidarität, die zwischen den Staaten aber auch im Innern all jener Gesellschaften entwickelt werden muß, in denen unbestreitbar die Entmenschlichung und die Auflösung des sozialen Netzes zur Verschärfung von rassisitischen und fremdenfeindlichen Meinungen und Verhaltensweisen, zur Zurückweisung der Ärmsten – seien dies Ausländer, Behinderte oder Obdachlose – führen. Eine Solidarität, die ihre Grundlage in der Einheit der Menschenfamilie findet, denn alle Menschen, die nach dem Abbild und Gleichnis Gottes geschaffen sind, haben denselben Ursprung und sind zur selben Bestimmung berufen. Auf dieser Grundlage bleibt der Beitrag der Religionen unerläßlich, ein Beitrag, der einen jeden Gläubigen auszeichnen muß, der seinem Glauben frei angehört und ihn Tag für Tag lebt. All dies geschehe im Wissen darum, daß die Gewissens- und Religionsfreiheit die Voraussetzung, das Prinzip und die Grundlage jeder anderen menschlichen und zivilen, individuellen und gemeinschaftlichen Freiheit bleibt. 

 

François-Xavier Kardinal Nguyen Van Thuân
Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden

 

S. E. Msgr. Giampaolo Crepaldi
Sekretär

    

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