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 PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS

 

1.   Geschichtliche Anmerkungen  

    Mit dem Moto Proprio Apostolicae Caritatis, vom 19.März l970, gründete Papst Paul VI. die "Pontificia Commissio de Spirituali Migratorum atque Itinerantium Cura“.Sie hatte die Aufgabe, das Studium der ‘Seelsorge an den Menschen unterwegs‘ vorzunehmen und für seine Anwendung zu sorgen: Migranten, Verbannte, Flüchtlinge, Fischer und Seeleute, Flugreisende, im Straßenverkehr Beschäftige, Zigeuner, Circusleute und Schausteller, Pilger und Touristen, wie auch alle Gruppe von Personen, die aus verschiedenen Gründen von dem Phänomen der menschlichen Mobilität betroffen sind, wie ausländische Studenten, Arbeiter und Techniker, die aus Berufsgründen oder wegen wissenschaftlicher Forschungen auf internationaler Ebene, sich von einem Land ins andere begeben müssen.

    Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Kompetenz für die einzelnen Sektoren der menschlichen Mobilität bei mehreren Büros der verschiedenen Römischen Kongregationen. In der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts oblag es der Kongregation für die Glaubensverbreitung, für die ‚Mobilität‘ Sorge zu tragen. Später, besonders durch den Einfluß des seligen Bischofs Giovanni Baptist Scalabrini, wurde das "Büro für die spirituelle Sorge der Emigranten“ bei der Konsistorialkongregation gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, im Jahre l952, wurde von Pius XII. der "Obere Rat für die Einwanderung“ bei derselben Kongregation, heute Kongregation für die Bischöfe genannt, geschaffen. 

Im selben Jahr und bei dem selben Dikasterium wurde die Institution Opera dell‘“Apostolatus Maris“ zum Wohle der Seeleute ins Leben gerufen. 1958 hat Pius XII. derselben Kongregation die Aufgabe anvertraut, durch spezifische Obliegenheiten und Aktivitäten Sorge zu tragen für die spirituelle Betreuung der Gläubigen an Bord der Flugzeuge, wie auch der Passagiere, die dieses Transportmittel benutzen; dieser Institution wurde der Name “Opera dell‘“Apostolatus Coeli“ o a „Aëris“ gegeben. Papst Paul VI. hingegen hat im Jahre l965, immer bei der Konsistorial- kongregation das “Internationale Sekretariat für die Leitung der Opera dell‘Apostolatus Nomadum“ gegründet, um “einer Bevölkerung ohne festen Wohnsitz geistige Hilfe zu geben und auch den Menschen beizustehen, die sich in einer ähnlicher Lage befinden“. 1967 wurde dann die Kongregation für den Klerus auch mit einem Büro versehen, welches allen, die zum Phänomen des Tourismus gehören, religiösen Beistand anbieten soll.

Aber mit dem Motu Proprio Apostolicae Caritatis floß die Kompetenz für die verschiedenen Sektoren der menschlichen Mobilität in der “Pontificia Commissio de Spirituali Migratorum atque Itinerantium Cura“ zusammen, und sie wurde der Kongregation für die Bischöfe unterstellt. Diese Situation hörte auf zu bestehen mit der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus, vom 28. Juni l988, und auch der Name änderte sich.

 2.   Kompetenzen

Eine besondere Sorge werde den Gläubigen gewidmet, die wegen ihrer Lebensbedingungen die allgemeine ordentliche Hirtensorge der Pfarrer nicht genügend in Anspruch nehmen können oder sie vollständig entbehren (cfr. Christus Dominus, 18); das sind die Migranten, die Vertriebenen, die Flüchtlinge, die Fischer und die Seeleute, das Flugpersonal, die Zigeuner, die Circusleute und die Schausteller und alle, die aus Frömmigkeit, aus Studiengründen oder zur Zerstreuung eine Reise unternehmen, die mit der Beförderung auf den Straßen befaßt sind und damit verbundene Kategorien (s. P.B. l50 und l5l und Brief an die Bischofskonferenzen “Kirche und Menschen unterwegs“) .

Der Päpstliche Rat, “ein Werkzeug in den Händen des Papstes“ (P.B. Einleitung, Nr. 7) “wendet die pastorale Sorge der Kirche auf die besonderen Bedürfnisse derjenigen, die ihr Heimatland verlassen haben, oder kein Heimatland haben; gleichzeitig bemüht er sich, mit der nötigen Aufmerksamkeit die Fragen zu verfolgen, die mit dieser Problematik verbunden sind“ (P.B., Art. 149).

Er bemüht sich um die Seelsorge der Menschen, die von der menschlichen Mobilität betroffen sind:

  • indem er sich dafür einsetzt, dass in den Ortskirchen Â“eine angemessene und wirksame spirituelle Betreuung angeboten wird, falls nötig auch mit zweckmäßigen Pastoralstrukturen“ (P.B., Art. 150).
  • indem er die ihm obliegende ‘oberste Leitung‘ des Apostolat des Meeres ausübt (P.B., Art. 150,2)
  • indem er aufmerksam die Fragen verfolgt, die mit der menschlichen Mobilität verbunden sind (P.B., Art. 149).
  • indem er seine Kraft einsetzt, damit das christliche Volk “sich der Bedürfnisse bewußt wird“, welche die Personen haben, die von der menschlichen Mobilität betroffen sind, insbesondere bei der Feier des Welttags des Migranten und des Flüchtlings (P.B., Art. 150,4);
  • indem er bewirkt, dass das christliche Volk den Menschen “in tatkräftiger Weise seine Solidarität“ zeigt (P.B., Art.150,4), die auf den Straßen der Welt unterwegs sind, und
  • indem “er sich verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Reisen, die aus Frömmigkeit, aus Studiengründen oder zur Zerstreuung unternommen werden, die moralische und religiöse Bildung der Gläubigen fördern“ (P.B., Art. 151).

 Der Rat verfolgt außerdem in direkter und regelmäßiger Weise die Internationale Katholische Kommission für die Migration, unterstützt die Zwecke und Initiativen, nimmt teil an den Treffen der Direktion, fördert eine tätige Kooperation mit dieser Kommission und zwischen ihr und den anderen Organisationen, die Interesse zeigen für die Probleme der Migranten und Flüchtlinge.

3. Struktur

Das Dikasterium, geleitet vom Präsidenten, unterstützt vom Sekretär und vom Unter-Sekretär, zählt ungefähr 25 Kardinäle und Bischöfe als seine Mitglieder und etwa 15 Konsultoren. Das Personal des Päpstlichen Rat besteht aus etwa 15 Mitarbeitern  und 2 Pförtnern.

(Um die aktuelle Namensliste zu sehen, drücken Sie hier)
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