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  Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen Unterwegs

V. Weltkongress der Seelsorge für Zigeuner

Budapest, Ungarn, 30. Juni – 7. Juli 2003

 

SCHLUSSDOKUMENT

Einleitung

Vom 30. Juni bis zum 7. Juli 2003 fand in der Katholischen Universität Péter Pázmány Budapest (Ungarn), der V. Weltkongress über Zigeuner-Seelsorge statt. Er stand unter dem Thema Kirche und Zigeuner: für „eine Spiritualität der Gemeinschaft“. Der Päpstliche Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs hatte in Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz Ungarns diesen Kongress einberufen. Es waren 203 Kongressteilnehmer aus 26 Ländern anwesend. Sie kamen überwiegend aus Europa, aber auch aus Amerika und Asien. Besonders zu vermerken ist, dass zum ersten Mal eine beachtliche Gruppe von Zigeuner-Priestern, -Ordensfrauen und -Laien dabei war.

Seine Exzellenz Msgr. Stephen Fumio Hamao, Präsident des Päpstlichen Rates, eröffnete die Tagung. Der Päpstliche Vertreter in Ungarn, Seine Exzellenz Monsignor Juliusz Janusz, hat die Botschaft, die der Heilige Vater an die Kongressteilnehmer gerichtet hat, verlesen, in ihr wird gewünscht, dass das “Wachsen des Verstehens und der Solidarität den Zigeunern gegenüber, jede egoistische Versuchung von Misstrauen oder Gleichgültigkeit zurückweisen möge“

In seiner Eröffnungsansprache hat Erzbischof Hamao die Worte Papst Johannes Paul II aus dem Apostolischen Schreiben Novo Millennio Ineunte (Nr 43) aufgegriffen, wo es heißt, die Spiritualität der Gemeinschaft, müsse das Herz der Zigeuner-Seelsorge sein. Er hat an die zahlreichen Ermutigen des Heiligen Vaters zum Wohle des Volkes ‚Objekt und Subjekt’ erinnert, an unsere besondere Sorge, und an seine dramatischen Worte über die Ausrottung von Hunderttausenden von Zigeunern in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten. Leider haben sie auch im Laufe der Jahrhunderte von Seiten anderer totalitärer Regime Verfolgung erleiden müssen. Erzbischof Hamao hat auch an die edle Gestalt des Ceferino Giménez Malla, den einfachen spanischen Zigeuner erinnern wollen, der während des spanischen Bürgerkriege als Märtyrer gestorben ist und vor kurzem seliggesprochen wurde. 

Danach haben Herr Péter Kiss, Minister der Kanzlei im Büro des Ministerpräsidenten, Seine Exzellenz Monsignor Nándor Bosák, Vize-Präsident der Bischofskonferenz, Herr Professor György Fodor, Rektor der Katholischen Universität Péter Pázmány das Wort ergriffen. Zu diesem Anlass hat der Präsident der Republik, Exzellenz Ferenc Mádl, eine Glückwunsch-botschaft übersandt. Er war dann bei der Heiligen Messe dabei, die am 3. Juli in der Kirche Maria-Himmelfahrt zelebriert wurde.

In den verschiedenen Referaten wurde die Notwendigkeit unterstrichen, die Anstrengungen zum Wohle der Zigeuner in einer gesunden, gerechten und respektvollen Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat zu vollziehen. Bei der Eröffnung der Arbeiten waren Frau Dalma Mádl, Ehefrau des Präsidenten der Republik, Herr Kálman Gulyás, Beauftragter für die kirchlichen Angelegenheiten und Herr Lászlo Teleki, Beauftragter für die nationalen Angelegenheit der Zigeuner, dabei.

I. Rechenschaftsbericht über die Arbeiten des Kongresses

1. Das erste Referat wurde am Dienstag, dem 1. Juli von Seiner Exzellenz Leo Cornelio, Bischof von Khandwa (Indien), gehalten. Er sprach über das zentrale Thema des Kongresses. Der wesentliche Punkt seiner Rede war die Behauptung, dass eine wahre Gemeinschaft der Personen entsteht, i) wenn jeder Mensch als Kind und Ebenbild Gottes respektiert wird; ii) wenn die Verschiedenheiten zwischen den Personen als Geschenk für alle angenommen werden; iii) wenn man mit den andern in einem normalen Verhältnis steht und anerkennt, dass wir alle Fremde und Pilger auf dieser Erde sind; iv) wenn wir jedem eine wahre und christliche Gastfreundschaft schenken. Msgr. Cornelio hat auch den klaren Unterschied hervorgehoben, der zwischen der Integration der Zigeuner in die Gesellschaft und ihrer Assimilation besteht. Der Referent ist der Meinung, dass die Programme, die auf eine Assimilation hinzielen, von der selbstverständlichen Voraussetzung ausgehen, dass der Lebensstil der in Frage kommenden Minderheit nicht nur anders, sondern abweichend, schwachsinnig, ja sogar falsch ist, und dass er deshalb korrigiert und geändert werden muss. Das betreffende Volk muss also rehabilitiert werden. Das ist eine höchst beleidigende und “ärgerliche“ Perspektive. Bei der Integration hingegen fügt sich die Minderheit in die Strukturen und in das soziale Umfeld der anderen Bürger ein, ohne dabei die eigene Identität zu verleugnen.

2. Seine Exzellenz, Msgr. Agostino Marchetto, Sekretär des Päpstlichen Rates, hielt das zweite Referat des Tages, über die Zigeunerseelsorge aus kirchlicher Perspektive. Nachdem er auf das Dokument hingewiesen hatte, was noch im Keim in der Ausarbeitung ist, griff er den Kernpunkt des Argumentes auf, und zeigte die biblischen und theologischen Fundamente dieser Pastoral, um dann zu den kirchlichen Strukturen überzugehen, die für die Zigeuner geschaffen wurden. Msgr. Marchetto hat auch auf die eventuelle Einführung von rechtlichen Pastoralstrukturen mit Personal-Charakter hingewiesen. Er lud alle ein, darüber nachzudenken, um keine Gelegenheit ungenützt zu lassen, die die Kirche uns heute für eine immer wirksamere Evangelisierung anbietet.

3. Frau Dr. Giuseppina Scaramuzzetti hat hingegen aus italienischer Sicht die Aufmerk-samkeit auf die unterstützenden Maßnahmen zur menschlichen und sozialen Förderung der Zigeuner geleitet. Im ersten Teil ihres Referates hat Frau Scaramuzzetti die Notwendigkeit unterstrichen, die “Gestalt“ des Zigeuners in seiner Ganzheit zu sehen. Eine umfassende Betrachtung der Person ist notwendig, auch wenn man über eine besondere Kenntnis der Gruppe verfügt, auf die man sich bezieht, dies auch in der Einzigartigkeit und Geeignetheit des einzelnen Projektes. In der weiteren Ausführung hat sich das Referat mit den für alle gleichen Möglichkeiten in den verschiedenen zivilen Sektoren befasst. Die unterstützenden Eingriffe gehen dahin, den Unterschied zwischen der Situation der Zigeuner und der der anderen Bürger auszugleichen. In diesem Zusammenhang hat Frau Dr. Scaramuzzetti auf der Tatsache bestanden, die Projekte, die in Notsituationen entstanden sind, in der Folge in die Strukturen einzufügen, die allen Bürgern gemein sind, auch wenn dabei die Unterschiede anerkannt werden, eben nur, um die sozialen Verbindungen und die Integration zu erleichtern.

4. Während dieses ersten Tages fanden auch Arbeitsgruppen in den verschiedenen Sprachen statt (in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Slowakisch, Spanisch und Ungarisch). Um diese beiden Reflexions-Sitzungen aller Gruppen zu leiten (jeweils am Vormittag und am Nachmittag), war ein allgemeiner Fragebogen zur Orientierung erstellt worden. Die Ergebnisse der Gruppen haben thematisch eine gewisse Übereinstimmung gebracht, und zwar:

  1. Allgemein wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, dass die Kirche mehr menschliche und materielle Ressourcen in dieser Arbeit investieren müsste;
  2. Die Aufgaben der Zigeuner-Seelsorger sollten besser mit denen der Ortspfarrer im Territorium koordiniert werden;
  3. Die Musik, die Riten und die Festlichkeit der Liturgie sollten stark ‚gezeichnet’ sein von der Kultur der Zigeuner, um so eine tiefere pastorale Einwirkung zu erreichen (das verlangt eine größere Vorbereitung der Liturgie seitens der zuständigen Seelsorger);
  4. Die Wallfahrten sind tief in der Kultur der Zigeuner verwurzelt und werden zu einem starken Erlebnis ihrer Seelsorge, sie sollten also unterstützt werden;
  5. Die Zukunft dieser Seelsorge hängt in großem Maße von den echten Berufungen zum Priester- oder Ordensberuf aus den Reihen der Zigeuner ab (auch das ständige Diakonat für Kandidaten dieses Volkes ist als Lösung in die Überlegungen einzubeziehen);
  6. Die Erweiterung der Europäischen Union öffnet neue Perspektiven für die Mobilität der Zigeuner von einem Land ins andere, das bringt neue Probleme und Herausforderungen für die Pastoralarbeiter.

5. In Budapest gab es zum ersten Mal in einem Weltkongress eine Studiengruppe, die nur aus den anwesenden Zigeunern bestand. Sie hat sich hauptsächlich auf die Frage der Sprache und der Kultur konzentriert. Dabei wurde festgestellt, dass eine homogene Realität nicht besteht. In diesem Kontext wurde eine größere Kommunikation gewünscht, auch wenn sich die Teilnehmer in verschiedenen Ländern befinden.

6. Am Mittwoch, dem 2. Juli, gab es 3 Referate und ein Gespräch am Runden Tisch für Lehrer und Zigeuner Schüler/Studenten. Seine Exzellenz Msgr. Szilárd Keresztes hielt die einleitende Vorlesung über Erziehungsprojekte in der interkulturellen Gesellschaft Ost-Europas. Nach Meinung des Referenten steht die Verwirklichung der Erziehungsprojekte im Mittelpunkt des gesamten Problems, an der Basis der schwierigen Situation der Zigeuner. Nachdem das Phänomen ihrer Randsituation und der Einfügung in das Schulsystem in Ungarn beschrieben hatte, hob Msgr. Keresztes drei besondere Aspekte dieser Thematik hervor, und zwar:

  1. Die äußerste Wichtigkeit, dass die Lehrer das Vertrauen der Eltern erobern und von innen her das Familienleben der Schüler kennen lernen;
  2. Die Rolle des Kindergartens offenbart sich als unaufschiebbar, denn die Zigeunerkinder sollen in gleicher Weise wie die anderen Kinder gut vorbereitet sein auf die Schulpflicht und die dort bestehende Situation;
  3. Die besondere Vorbereitung der Lehrer ist notwendig, damit sie die Mentalität der Zigeuner verstehen, und die auftretenden Streitigkeiten zwischen den Zigeuner-Schülern und den andern Schülern schlichten und auch die Schwierigkeiten der Sprachprobleme angehen können. Sie müssen außerdem gut informiert sein über die Geschichte, die Kultur und die Kunst der Zigeuner.

7. Während des folgenden Rundtisches wurden die auftretenden Probleme angegangen und Vorschläge hinsichtlich der Ausbildung formuliert. Als gemeinsame Punkte können wir die folgenden benennen:

  1. Die absolute Notwendigkeit, die Familien zu motivieren, dass es vorteilhaft und ihre Pflicht ist, die Kinder in die Schule zu schicken. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass nicht alle Zigeuner sesshaft werden wollen, so könnte die Rücksicht auf ihren Lebensstil andere Methoden der Ausbildung und Erziehung erfordern (Fernsehen, Video, Lehrer ’unterwegs’).
  2. Die Wichtigkeit, den Erziehungsrahmen auch auf Musik und Kunst auszudehnen, und dabei die Besonderheiten des konkreten Lebens der Zigeuner einzuschließen, und
  3. Es ist von Vorteile sowohl für die Lehre, wie auch für die Kinder, über geeignetes, ihnen angepasstes Lehrmaterial zu verfügen.

8. Das zweite Referat des Tages, über die Rechte der Zigeuner, wurde von P. Antonio Perotti, C.S. vorgestellt. In dem rechtlichen Rahmen, der von den verschiedenen Institutionen im europäischen Raum vorgezeichnet wurde, hat sich stufenweise die Anerkennung des Statutes der Minderheiten entwickelt, in den langsam, nach und nach, auch die Zigeuner eingefügt wurden. Bevor die verschiedenen Resolutionen und Vorschläge beschrieben wurden, mussten einige Voraussetzungen berücksichtigt werden, das heißt:

  1. Die Gemeinschaft schließt wesentlich die Achtung der menschlichen Rechte ein, in besonderer Weise, die Anerkennung der Würde und des Gesellschaftsstatus des Menschen;
  2. Es gibt keinen Schutz der Rechte ohne Einfügung in den Kontext, wie es auch keine ‚Gleichschaltung’ gibt, ohne eine Anpassung unserer kulturellen Formen: in der Über-setzung der juristischen Grundsätze ist eine kulturelle Vermittlung notwendig, um zu wirksamen Formen des rechtlichen Schutzes zu gelangen;
  3. Nötig ist auch eine korrekte Wortdeutung, die in klarer Weise den Zigeuner von dem Migranten und von dem Fremden unterscheidet, obwohl er es in gewissen Fällen sein kann.

Dann wurden die verschiedenen Entschlüsse und Vorschläge durchgegangen, die immer die Rechte betragen, die in direkter Weise mit unserer Thematik verbunden und eingefügt sind in den rechtlichen Rahmen Europas, also folgende Rechte:

  1. Das Recht auf eine Staatsangehörigkeit;
  2. Das Recht auf eine Wohnung und auf die Anerkennung des Nomadenseins als freiwilligen Lebensstil;
  3. Das Recht, sich frei innerhalb und außerhalb des eigenen Landes bewegen zu können;
  4. Das Recht auf schulische und berufliche Ausbildung, und
  5. Das Recht auf den Zugang zu den Systemen des sozialen Schutzes und der medizinischen Betreuung.

9. In dem letzten Referat des Tages, gehalten von Frau Dr. Judit Juhász, wird die Rolle der Massenmedien in bezug auf die Zigeuner behandelt. In diesem Gebiet besteht eine starke Tendenz zur Verallgemeinerung und zur Annahme der tief verwurzelten Vorurteile: Die Zigeuner sind in der Tat in Mitteleuropa die am wenigsten bekannte soziale Gruppe und auch die am meisten betroffene, was das oben Gesagte angeht. Zum Beispiel, beim Beschreiben der Zigeuner-Ethnien, nennen die Massenmedien ohne Zögern die Vorurteile und leider sprechen sie meistens noch nicht einmal die direkt Interessierten an, um so wahre Informationen zu erhalten, die sie dann in der angemessenen Weise weitergeben könnten. Das Bild, was die Medien von ihnen zeichnen ist deshalb unsicher und oft ungenau und übertrieben und voller Widersprüche. So bekommen die Bürger, die oft keine persönliche Erfahrung haben, ein Bild von den Zigeunern, was die schon bestehenden Vorurteile bestärkt, und dazu noch von Konflikten beherrscht: So werden leider die negativen Aspekte bevorzugt, und den positiven wird kein Raum gelassen. Was nun die Kommunikationsmittel betrifft, die spezifisch für die Zigeuner bestimmt sind, tritt klar das Fehlen eines angemessenen und eines ständigen Werbe-Marktes hervor. Die Zeitungen haben große Vertriebsschwierigkeiten bei dieser nationalen ungarischen Volksschicht, auch wenn die Fernseh- und Radio-Programme eine größere Aufnahme genießen.

In der Diskussion, die auf dieses letzte Referat folgte, sind zwei interessante Vorschläge hervorgekommen:

  1. Es wäre vorteilhaft, eine Bibelübersetzung in den örtlichen Sprachen der Zigeuner zu haben. So könnte man die schon zur Verfügung stehenden koordinieren und eventuell andere Übersetzungen beginnen, besonders auch für die Liturgie.
  2. Die Möglichkeit sollte getestet werden, ob bei Radio Vatikan eine besondere Zeitspanne der Seelsorge der Zigeuner gewidmet werden könnte.

10. Am Donnerstag, dem 3. Juli, sind die Kongressteilnehmer vom Vize-Präsident des Ungarischen Parlamentes, Dr. Lászlo Mandúr, im Parlamentsgebäude empfangen worden. Dr. Mandúr dankte der katholischen Kirche für ihre Arbeit zum Wohle der Zigeuner und wünschte eine gute Kollaboration mit dem Ungarischen Staat in derselben Linie, besonders in der menschlichen Förderung. Erzbischof Hamao dankte allen für die so herzliche Aufnahme und wiederholte den Wunsch einer gegenseitigen fruchtbaren Zusammenarbeit.

11. Am Freitag, dem 4. Juli, fand der Rundtisch der National-Direktoren (oder ihrer Vertreter) statt. Es wurde über das Thema “Dialog und Mission: welche Beweggründe und welche Ziele?“ nachgedacht. Es nahmen 20 Vertreter der folgenden Länder teil: Bangladesch, Belgien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Kroatien, Mexiko, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien und Vereinigte Staaten. Ein Vertreter der Kommunität St. Egidio war ebenfalls anwesend.

Von den angesprochenen postoralen Orientieren sind hervorzuheben:

  1. Die Bischöfe von der Notwendigkeit der Zigeuner Seelsorge zu überzeugen. In jeder  Bischofskonferenz und in jeder Diözese, wo sich eine Zigeuner-Gemeinde befindet, sollte eine angemessene Pastoralstruktur bestehen;
  2. Die “Missions-Briefe“, die den Zigeuner Mitarbeitern der Seelsorger überreicht wurden, sollten ein nützliches Instrument sein, um sie noch mehr in die pastorale Aktion einzubeziehen;
  3. Klar tritt die Dringlichkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen den Ortsgeistlichen und den Zigeuner-Seelsorgern hervor. Die letzteren sollten die Ortsgeistlichen darauf aufmerksam machen, wie notwendig es ist, dass sie ihre Seelsorge auch auf die in dem Gebiet ihrer Pfarrei anwesenden Zigeuner ausdehnen. So besteht nebeneinander ein doppelter pastoraler Einsatz, nämlich ein örtlicher und ein personeller;
  4. Der große Gemeinschaftssinn, und der Sinn für Freundschaft, sowie die gefühlsmäßige religiöse Erfahrung der Zigeuner, sollte die an sie gerichtete Pastoral beseelen, und so vielleicht eine Evangelisierung auf die kleinen Gemeinschaften ausrichten. Es sollten aber auch die kirchlichen Bewegungen miteinbezogen werden, besonders die neuen Gemeinschaften, die gewöhnlich einen starken Gemeinschaftssinn haben, der auch an die Erneuerung, die das II. Vatikanische Konzil eingeführt hat, gebunden ist.
  5. Die Zigeunerkultur befragt auch die der ‚Gadschè’; beide müssten sich also gegenseitig ihre Gaben austauschen. Der apostolische Einsatz bei den Zigeunern bringt also eine Veränderung der Gadsche-Pastoralarbeiter mit sich. Die Anwesenheit der Zigeuner erfragt endlich eine wesentliche Veränderung der Gesellschaft der Sesshaften, in der Art, dass der Dialog zwischen Zigeunern und Nicht-Zigeunern auf gleicher Ebene erfolgt.
  6. Das Zeugnis eines christlichen Lebens der Pastoralarbeiter ist stets wichtig, es wird bestimmend, wenn man mit nichtchristlichen Zigeunern arbeitet. In dieser Situation erweist es sich als zweckmäßig, auf die ethischen Werte des Lebens, auf die Verbesserung ihrer sozialen Lage, usw. hinzuweisen. Evangelisierung und menschliche Förderung sind eng verbunden, und endlich,
  7. die Zweckmäßigkeit bewegliche, zentrale Gruppen der Zigeuner-Seelsorge zu bilden, mit Anwendung von Medien-Instrumenten (Videos, CD, Musikkassetten, usw.).

II.  Vorschläge und Empfehlungen des Kongresses

1. Für alle schien es eine Priorität, in der Erziehung und der beruflichen Ausbildung der Zigeuner zu investieren, auch wegen der Bindungen anthropologischer, theologischer, ekklesiologischer Art und wegen der karitativen Solidarität, die zwischen der Evangelisierung und der menschlichen Förderung bestehen und Gegenstand unserer pastoralen Aufgaben sind. Auch wenn man die erhöhte Zahl (man spricht zum Beispiel von zwei Millionen Zigeuner-kindern im schulpflichtigen Alter, die noch nicht eingeschult sind) der jungen Zigeuner berücksichtigt, die ebenfalls eine Aufnahme in die Welt der Arbeit brauchen, wird der Appell zum Einsatz aller (je nach Art des eigenen Charismas und der eigenen Aufgaben) wieder deutlich: sich in den Dienst zum Wohle der Erziehung der Zigeuner zu stellen, indem man auch versucht, die direkt Betroffenen für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, munter voranzugehen, immer eingedenk, dass Rechte und Pflichten nebeneinander stehen.

Die Schule für alle, muss auch für die Zigeuner da sein. Sie wird kein Ort des Ausgestoßenseins und der Demütigung sein, wo nur die Lücken der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Umgebung ins Licht gerückt werden, sondern auch die eigene Kultur richtig bewertet wird, unter Achtung der familiären Erziehung, die immer als Grundlage anerkannt werden muss für die Heranbildung des Zigeunerkindes.

2. Der erste Vorschlag-Empfehlung schließt den zweiten mit ein, nämlich die besondere pastorale Sorge für die Familie und die Zigeuner Gemeinde. Die Karitas und die pastorale Kreativität müssen sich an diese beiden wenden, sie im Innersten und in der eigenen kulturellen Charakteristik ansprechen, um so die positiven Aspekte hervorzuheben und um nach und nach die angeborenen Grenzen zu überwinden (wie zum Beispiel, die fundamentale Gleichheit zwischen Mann und Frau). Das österliche Geheimnis des Todes und des Lebens “zeichnet“ den Christen, aber auch die Kultur. Irgendetwas muss auch in ihnen sterben, aufgrund des Übergangs zur Reinigung und zur Verwandlung des ganzen Menschen – Mann und Frau – und seiner Kultur in Christus, im Lichte des Evangeliums. Von diesem Gesichtspunkt aus muss auch die persönliche und die gemeinschaftliche Weltanschauung in Betracht gezogen werden. Bei all diesem muss darauf geachtet werden, dass die Getto-Situation überwunden wird, in der die Zigeunerfamilien und die Zigeuner Gemeinden sich doch oft befinden. Jedenfalls muss sich auch die Zigeuner Kultur stufenweise den Werten öffnen, die schon ein wertvolles Erbe der Gesellschaft sind.

3. Während des Kongresses ist mehrmals die Notwendigkeit hervorgehoben worden, wirklich ernstlich auf die pastorale Herausforderung zu antworten, die die rechtmäßige Anpassung der heiligen Liturgie, der Predigt und auch der religiösen Unterweisung an die Sitten und Gebräuche der Zigeuner, an ihre Volksfrömmigkeit, ihre Neigung zum Feste feiern und für Wallfahrten, usw. verlangt. Ohne den Weg für lange dauernde Lösungen zu verwehren, empfiehlt der Kongress, in enger Vereinigung mit dem Heiligen Stuhl und der örtlichen Hierarchie, in den Gegebenheiten voranzuschreiten, die der Kreativität und dem völkischen und kulturellen Genius eines jeden Volkes innerhalb des lateinischen Ritus angeboten werden, ohne den Reichtum der orientalischen katholischen Kirchen außer Acht zu lassen. Das gilt sowohl für die eucharistische Feier wie auch für die Spendung der Sakramente.

4. Das liturgische Thema spricht auch das der Sprache an und hebt die Notwendigkeit hervor, über biblische Texte verfügen zu können. Die Sprache (oder die Sprachen der Zigeuner) war während des Kongresses eine schwierige und heikle Frage. Wir wollen aber allen dieses pastorale Arbeitsfeld in Erinnerung bringen, was praktisch noch zu erforschen ist, was sich aber von lebenswichtiger Bedeutung heraushebt. Um die Anstrengungen bezüglich der “Übersetzung“ der Heiligen Schrift zu erleichtern, hat der Kongress vorgeschlagen, dem Päpstlichen Rat alle Daten über die reale heutige Situation zuzuleiten. Aus diesem Grunde werden die Kommissionen und die nationalen Promotoren, oder auch die einzelnen Kongressteilnehmer aus den Ländern, in denen es diese Organe noch nicht gibt, aufgefordert, sobald als möglich den Päpstlichen Rat über die bestehende Situation, über die bis jetzt erstellten Veröffentlichungen, über die liturgischen Texte, über zukünftige Projekte zu informieren, und – wenn es möglich ist – auch darüber, was unsere Brüder und Schwestern in Christus von der Heiligen Schrift in Zigeunersprache veröffentlicht haben.. Auch alle literarischen Anstrengungen in dieser Richtung sollten, wenn eben möglich, bekannt gemacht werden.

5. Indem der Kongress in Anwesenheit der verschiedenen Kirchen und christlichen Gemeinschaften, diesen Hinweis aufgenommen hat, empfiehlt er, im ökumenischen und inter-religiösen Dialog auch innerhalb der Welt der Zigeuner fortzufahren, unter steter Beachtung der Richtlinien des Heiligen Stuhls. Er weist auch auf ein Vorgehen einiger Sektengruppen hin, die sich zwar christlich nennen und sich auf das Pfingstereignis berufen, und wendet sich an die katholischen Pastoralarbeiter, diese Gefahr im Auge zu behalten und es vor allem als einen Aufruf für ihr apostolisches Handeln zu betrachten, damit es die Zigeuner als “Hauptdarsteller“ ausweist, und ihnen in angepasster Weise eine aktive Teilnahme an der Liturgie, die ihrem tiefen Glauben entspringt und ein lebendiges Mitwirken bei der Evangelisierung und der menschlichen Förderung ermöglicht. Das alles soll sich in der spirituellen Kommunion, der Freundschaft und der Gemeinschaft vollziehen, die ja doch das Grundthema dieses Kongresses gebildet hat.

6. Die besondere Seelsorge wird als äußerst wichtig angesehen, sie kann sogar soweit gehen, dass die Pastoralassistenten das Leben der Zigeuner teilen außer in einer allgemeinen, territorialen Pastoralarbeit. Der Kongress schließt nicht aus, sich auf dieser besonderen Linie fortzubewegen bis hin zur Gründung von geeigneten Strukturen mit einheitlicher pastoraler Richtung, mit der entsprechenden rechtlichen Gewalt, wobei immer die des Ortsbischofs bestehen bleibt (cfr. PO 10/1). Die Ortsbischöfe sollten, zusammen mit der entsprechenden Bischofskonferenz, mehr in diese Seelsorge einbezogen werden. Eine Gesamtlösung, die von Dauer und größerer Sicherheit ist, könnte innerhalb der rechtlichen Pastoralstrukturen gesucht werden, sie sollte auch - immer in Absprache mit den örtlichen Verantwortlichen (die Zusammenarbeit zwischen den Zigeuner-Seelsorgern und den Pfarrgeistlichen ist grundlegend) - eine angemessene Autonomie haben. Diese Strukturen könnten auch befähigt werden, Seelsorger zu inkardinieren und sie sollten die Möglichkeit haben auch einige Pastoralassistenten in ihre Reihen einzufügen (wünschenswert wäre es, wenn diese auch aus den Reihen der Zigeuner gewählt würden), die in einer organischen Zusammenarbeit eine wahre “Zigeuner Seelsorge“ in einer bestimmten Region, Nation oder auch in einem bestimmten Kontinent ins Leben rufen würden. Wegen der Besonderheit der Zigeunerseelsorge und aufgrund der schweren Probleme, die sie bewältigen muss – diese sind auch im Laufe des Kongresses klar hervorgetreten – ist es notwendig, eine interdiözesane oder nationale Richtung festzulegen, die im weitesten Sinn des Wortes für eine gerechte Verteilung der Ressourcen, für die Vorbereitung und Ausbildung der Pastoralarbeiter sorgt und auch die Koordinierung und den Kontakt mit ähnlichen Institutionen in andern Ländern, und anderes mehr, übernimmt. In diesem Kontext tritt auch die Rolle des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs ganz klar hervor.

7. Unter den Teilnehmern wurde auch der Vorschlag klar formuliert, “Radio Vatikan“ für die Sache der Zigeuner und für ihre Pastoral einzusetzen. Der Kongress hat den Wunsch geäußert, der Päpstliche Rat möge die diesbezügliche Möglichkeit erforschen und hofft auf eine positive Antwort. Immer im Gebiet der Massenmedien ist der Vorschlag gemacht worden, eine Webseite Zigeuner, “katholische Seelsorge“, zu schaffen. Man hofft, dass der Päpstliche Rat sich darum kümmert, weil er ja auch innerhalb der Römischen Kurie eine Webseite hat (www.vatican.va), in dem der Sektor Nomaden klar vertreten ist. Dort wird man auch zur gegebenen Zeit die Kongressdokumentation abrufen können. Sollte die begrenzte Zahl der Mitarbeiter des Päpstlichen Rates, der ja im Dienst der gesamten menschlichen Mobilität steht, nicht in der Lage sein, diese Verpflichtung zu übernehmen, so könnte er sich vielleicht an das Sekretariat des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) wenden, und dort überprüfen lassen, ob diese Sache machbar ist. Jedenfalls handelt es sich bei dem Gebiet der Massenmedien um einen wichtigen, ja sogar entscheidenden Faktor, nicht nur wegen der Verbreitung eines richtigen Bildes der Zigeuner, sondern auch für ihre Seelsorge. Hier bittet der Kongress alle um Aufmerksamkeit. Es wurde vorgeschlagen, einen Informationsaustausch und eine Mitteilung über bereits angewandte seelsorgliche Praktiken in schon bestehenden Medien zu erzustellen. Der Kongress würde es sehr begrüßen, wenn eine Liste der Webseiten aufgestellt würde, die der Seelsorge an den Zigeunern und ihrer Kultur gewidmet sind. Auch wird es als nützlich angesehen, die Web-Adressen der Pastoralarbeiter aus den Reihen der Zigeuner zu erfahren. Zum Schluss wird es als erstrebenswert angesehen, in irgendeinem Ort, bewegliche pastorale Mediengruppen zu schaffen.

8. Im Laufe dieses Weltkongresses wurde die eventuelle Förderung von Zigeuner-Kandidaten zum ständigen Diakonat in einigen Ländern - immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation - als positiv hervorgehoben. Es bliebe hier noch offen, den Ausbildungslauf und die Art und Weise zu untersuchen. Anerkannte Ämter werden in den Zigeunergemeinden in der Tat bevorzugt, wenn sie – und das ist genauso wie für die Nichtzigeuner – aufmerksam die christliche Identität, die Spiritualität und die kulturellen Kriterien der Pastoralarbeiter in Betracht ziehen.

9. Der Sinn für die Gemeinschaft und die Großfamilie, Werte die die Zigeunerkultur kennzeichnen, lässt den Gedanken aufkommen, dass die kirchlichen Bewegungen und die neuen Gemeinschaften hier einen Raum finden für die Sorge um die Zigeuner-Brüder und Schwestern. Dieser Sinn für Gemeinschaft ist es in der Tat, der sie kennzeichnet, wie es die Sicht des II. Vatikanischen Konzils bezüglich der Gemeinschaftlichkeit unterstreicht.

III. Appell aus Budapest

1. Die Teilnehmer am V. Weltkongress der Seelsorge für Roma ( Zigeuner, Sinti und Umherreisende), rufen - nachdem sie auf den Schutz der Menschenrechte und der funda-mentalen Freiheiten, sanktioniert von der Europäischen Konvention für den Schutz der Menschenrechte, hingewiesen hatten, und auch mit besonderer Aufmerksamkeit den Artikel 14 betrachtet hatten, der das Prinzip ihrer Nutznießung bekräftigt, was von der Konvention anerkannt wurde, unabhängig von jedweder ethnischen, sozialen, religiösen und nationalen Zugehörigkeit -, zu einer sofortigen Realisierung dieser Punkte auf, und unterstreichen mit Kraft, dass der legale Schutz dieser Rechte auch jeden in Europa ansässigen Zigeuner betrifft.

2. Unter Berücksichtigung der ernormen Bedeutung eine Staatszugehörigkeit zu haben, um in den Genuss der sozialen und politischen Rechte zu kommen, heben die Kongressteilnehmer hervor, dass jedem Roma ein persönlicher, sicherer Status zuerkannt werden muss, wie es schon vom Ministerkomitee des Europarates am 22. Februar 1983 und von der Resolution des Parlamentes am 24. Mai l984 empfohlen wurde. Deshalb appellieren wir, die Fälle von Staatenlosigkeit zu annullieren und den Roma Dokumente zu erlassen, die nicht abweichend sind von denen der anderen Bürgen.

Dieser Appell entspricht im Geist und im Inhalt auch den beiden Konventionen von New York von 1954 und l961 über das Statut der Staatenlosen und die Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit.

3. Die Kongressteilnehmer heben hervor, dass die Wohnverhältnisse der Roma eines der herausragendsten Objektive darstellt, wo die Bemühungen der Regierungen zusammenflie-ßen sollten, und sie hoffen, dass sich dies verwirklichen lässt. Die Folge von besserer Wohnverhältnisse wird dann zu einem guten Teil ein besserer Gesundheitszustand, die Erziehung und die Einschulung und auch die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Roma sein.

In besonderem beziehen sich die Kongressteilnehmer auf die allgemeinen Prinzipien, die von den Experten des Europarates bezüglich des Rechtes auf Wohnung formuliert wurden (darunter ist besonders zu nennen der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der Freiheit den eigenen Aufenthaltsort zu wählen, die Teilnahme der Gemeinschaften und der Vereine Roma an der Planung und Ausführung von Projekten, die auf eine Verbesserung ihrer Wohnsituation hinzielen), und sie bitten um Überwachung, damit die örtlichen Behörden ihren diesbezüglichen Verpflichtungen obliegen. Es werden auch kostenlose Dienste der rechtlichen Hilfe eingerichtet, um zu vermeiden, dass die bestehenden Prozeduren der rechtlichen Assistenz nicht die Fähigkeit der Roma, ihre eigenen Rechte zu verteidigen, gefährdet.

4. Ganz besonders wenden sich die Kongressteilnehmer an die zuständigen Behörden damit sie die Wohnwagen (oder Wohnmobile) als festen Wohnsitz anerkennen und so eine schwere Diskriminierung in der Handhabung des personellen und sozialen Statutes, bezüglich der Nomaden, verhindern. Diese Diskriminierung ist noch weniger gestattet, wenn es sich um ein grundlegendes Menschenrecht handelt, was durch die Europäische Konvention garantiert wird, nämlich das Recht auf die Unverletzbarkeit des eigenen Wohnsitzes (Art.8).

Die Wohnwagen (oder Wohnmobile) der Roma müssen in der Tat im Strafrecht geschützt werden, aufgrund ihrer Angleichung an eine feste Wohnung. Die Hausbesuche der Polizei dürfen nicht nach deren Gutdünken ausgeführt werden, die Durchsuchungen müssen streng geregelt werden, es sei denn, es handelt sich um eine schwere und imminente Bedrohung der öffentlichen Ordnung.

5. Was nun die freie Fortbewegung innerhalb des Aufenthaltlandes betrifft, so wenden sich die Kongressteilnehmer an die öffentliche Behörde, damit jedes Hindernis der freien Bewegung der Roma abgeschafft wird, vor allem sollten die besonderen Dokumente der freien Fortbewegung, wahre “Interne Pässe“, abgeschafft werden. Weiter bitten die Kongress-teilnehmer darum, die Gebiete der Campingplätze den Nomaden, die dies wünschen, gemäß gewissen Bedingungen zugänglich zu machen (im Winter, zum Beispiel), und die Zigeuner-Vereinigungen zu autorisieren, ihre individuellen Rechte vor den zuständigen Gerichten zu vertreten.

6. Bezüglich des freien Umherfahrens, außerhalb, der Zigeuner, Bürger von Drittländern, würden die Kongressteilnehmer es begrüßen, wenn in den nationalen Regelungen das aufgenommen würde, was der Entschluss des Europa Parlamentes am 21. April l994 über die Situation der Roma in der Europäischen Gemeinschaft (A3-0124/R4) sagt. Hier werden die Regierungen der Mitgliedsstaaten ausdrücklich aufgefordert (1° Paragraph des Artikels 1) anzuordnen, dass “alle Bürger aus Drittländern, die ihren legalen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat haben, besonders die Roma, dasselbe Recht auf freie Fortbewegung durch die ganze Europäische Union haben, wie die Bürger der Union“.

7. Die Kongressteilnehmer bitten außerdem darum, dass in der Rechtssprechung und in den Verordnungen der Staaten, das aufgenommen wird, was der Ministerrat des Europarates am 03. Februar 2000 [R (2000) 4] beschlossen hat, besonders den Punkt, den Vorschulunterricht betreffend, der auch den Roma Kinder zugänglich gemacht werden sollte, um ihnen in der Folge die Aufnahme in den schulischen Zyklus zu garantieren. Weiter wird empfohlen, die Eltern mit einzubeziehen, um ihnen die Rolle der kulturellen Vermittler zu erschließen. Es möge also in der Schule allen Schülern eine Erziehung zukommen, in der Achtung ihrer Verschiedenheit und ihres sozialen Standes.

8. Es wird weiter von den Kongressteilnehmern als notwendig hervorgehoben, die mensch-lichen und kulturellen Ressourcen richtig zu bewerten, welche von der potentiellen Anwesenheit von 4 Millionen Kindern und Jugendlichen Roma im schulpflichtigen Alter dargestellt ist und zu berücksichtigen, was diese Realität für alle europäischen Regierungen bedeutet. Europa möge sich des Verlustes bewusst werden, der die Nichtbeachtung dieser 4 Millionen Jugendlichen Roma, die zur Hälfte noch nie eine Schule besucht haben, für den Kontinent bedeutet.

9. Die Kongressteilnehmer haben nach der Durchsicht der neuesten internationalen Dokumenta-tion festgestellt, dass seitens der Roma ein echter Wille besteht, sich ernstlich für eine juristische Integration (=Einschließung) in die nationalen Gemeinschaften einzusetzen, mit denen sie eine Lebens- und Arbeitsbeziehung verbindet. Dieses Verhalten ist Frucht der Veränderung in der Welt der Roma, die schon seit einigen Jahren zu bemerken ist, und die bestimmend sein kann für den Einschließungs- und Integrationsprozess. Darauf gründet auch unsere Hoffnung, bei diesem unserem Aufruf Gehör zu finden.

Die Teilnehmer erneuern also alle bisherigen Inhalte dieses Appells, damit die Verantwort-lichen und die gesamte Zivilgesellschaft diese neue Dynamik der Roma in der Bestimmung ihrer Zukunft beachten, denn sie will so auch eine bessere für alle sein. So seien sie dann willkommen und empfangen.

10. Zum Schluss wollen die Kongressteilnehmer auch mit Vertrauen auf die Kirche schauen, die Mutter und Lehrmeisterin ist, und um Unterstützung für die hier vorgebrachten Anliegen bitten, die sie mit Ausdauer den Verantwortlichen der Nationen und der Welt vortragen werden. Wir wenden uns also an die Ortskirchen, einen prophetischen Geist zu zeigen, um die Ungerechtigkeiten anzuprangern, welche die Zigeunergruppen erfahren, die sich in ihrem Gebiet befinden: es sind Ungerechtigkeiten, die aus einer egoistischen Gleichgültigkeit, aus Vorurteile oder aus Diskriminierung erwachsen.

Die Kirche ist aufgerufen, die pastoralen Bemühungen für die Roma auf der ganzen Welt zu unterstützen, in der festen Überzeugung der engen Verbindung zwischen der Evangelisie-rung und der menschlichen Förderung.

Auch wenn dieser Appell eine europäische “Farbe“ hat, denn der Großteil der Anwesenden kommt aus dem europäischen Gebiet, so wendet sich die Kirche in einem mütterlichen Verhalten an alle Roma, die, obwohl sie nicht gewalttätig sind, doch so diskriminiert werden und besonders im vergangenen Jahrhundert einem so schrecklichen Schicksal ausgeliefert waren. Sie wird ihnen ihre Sorge für ihr spirituelles Heil und für die Verteidigung ihrer so unterdrückten Menschenrechte beweisen. Möge Gott uns beistehen!

Budapest, 05. Juli 2003
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