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DEKRET DER APOSTOLISCHEN PÖNITENTIARIE 
ÜBER DIE SONDERABLÄSSE ANLÄSSLICH DES 
XX. WELTJUGENDTAGES

 

Ein vollkommener Ablaß unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) wird denjenigen Gläubigen gewährt, die, mit dem Herzen von jeglicher Sünde abgekehrt, während des »XX. Weltjugendtages« in Köln aufmerksam und andächtig an Andachten oder Gottesdiensten und an seinem feierlichen Abschluß teilnehmen. Den anderen Gläubigen, wo immer sie sich auch während des besagten Treffens befinden mögen, wird ein Teilablaß gewährt, sofern sie Gott mit reuigem Herzen und in inbrünstigem Gebet bitten, daß die jungen Christen im Bekenntnis ihres Glaubens erstarken, daß sie in der Liebe und im Respekt gegenüber ihren Eltern gestärkt werden, und daß sie festen Sinnes seien, die Familien, die sie gründen werden oder schon gegründet haben, oder auch ihr eigenes Leben getreu den heiligen Maßstäben des Evangeliums und der Mutter Kirche zu gestalten, entsprechend der einem jeden von Gott aufgezeigten Berufung.

Das vorliegende Dekret hat Gültigkeit für diesen Anlaß. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 2. August 2005, dem Gedenktag der »Portiuncula«.

 

James Francis STAFFORD, Kard. der Hl. Römischen Kirche
Großpönitentiar

Gianfranco Girotti, O.F.M. Conv.
Regent

 

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