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BISCHOFSSYNODE

[Aufarbeitung: 05.10.2005]


 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ÜBER DIE BISCHOFSSYNODE

I
EINE EINLEITUNG ZUR BISCHOFSSYNODE

Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15. September 1965 von Papst Paul VI ins Leben gerufen wurde. Damit wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden war, fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg, also “sich treffen, sich versammeln.” Eine Synode ist ein religiöses Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern.”
Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.
Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof und apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten), den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche zu gründen, oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende Stelle”. Seine Begründung lautete: Aus vielen Teilen der Welt werden Beschwerden herangetragen, daß die Kirche, abgesehen von den römischen Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb sollte eine Art “Mini-Rat” aus Persönlichkeiten der gesamten Weltkirche gegründet werden, die sich regelmäßig treffen, eventuell sogar jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und mögliche neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses Organ würde Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere Organisationen, wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat für Lateinamerika) üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen Kontinents aus.
Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, daß die Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, daß auf der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat erfahrener Bischöfen, die aus der Kirche gewählt werden, eine legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den Kardinälen der römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”
Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI., während er noch Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag von Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird, jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen wird.” Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29. September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).
Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die Nachricht, die wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft unsere Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen. Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der römischen Kurie sein, der wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung schulden und die wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude enthalten, Euch diese Mitteilung zu machen, mit der ich noch einmal unser Vertrauen, unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit bezeugen möchte. Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung unter den Schutz Marias, der Muttergottes.”
Am nächsten Tage, dem 15. September 1965, veröffentlichte der Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der 128. Generalversammlung das Motu proprio “Apostolica sollicitudo”, mit dem die Bischofssynode ofiziell gegründet wurde.
Die wichtige Eigenschaft des Bischofssynodes ist durch den Dienst der Kommunion und durch der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit dem Heiligen Vater dargestellt.
Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierte Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen, sondern um eine Institution die die absolute Kompetenz über jedes Thema das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Der Bischofssynod mit seinem ständigen Generellsekretariat ist nicht Teilnehmer der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Die Kurie antwortet direkt und nur am Heiligen Vater, mit dem sie im universalen kirchlichen Regierung teilnimmt.
Der Bischofssynode ist ständig und seine Tätigkeit ist nur in speziellen Gelegenheiten durchgeführt. Der Bischofsynode versammelt sich für eine Entscheidung nur wenn der Heilige Vater bestimmt dass es wichtig und nötig sich mit dem Episkopat sich zu vergleichen. Der Episkopat äußert seinen “gelehrten Anhaltspunkt über sehr wichtige und schwere Argumente” (Paul VI Audienzen an den Kardinalen 24 Juni 1967).
Die Arbeit die in jeder Bischofssynode geführt wird hat eine kollegiale Eigenschaft den der Episkopat zur Verfügung dem Heiligen Vater gibt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen oder die Entscheidungen von einer bestimmter Versammlung übernimmt, treibt der Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber nicht gleiche die der Ekumenischer Rat führt. Das Ergebnis dieses Vorrechtes ist von verschiedenen Elementen charakterisiert: Die Anwesenheit des ganzen Episkopat, die Einberufung des Heiligen Vaters und die “Einheit des Episkopats, der, um eins zu sein eines Hauptes des Kollegium bedarf”(Johannes Paul II Pastores Gregis, 56), der als erster in der Episkopalische Ordnung ist.

II
NOTIZEN ÜBER DEN VERLAUF DER SYNODE

Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit einer auf der Kollegialität aufgebauten Methode, die jede Phase der Arbeit der Synode kennzeichnet von den Anfängen der Vorbereitung bis hin zu den Beschlüssen, die in jeder Versammlung gefaßt werden. Kurz gesagt, die Arbeitsmethode umfaßt Analyse und Synthese, wobei die jeweils Betroffenen befragt werden und die Entscheidungen von kompetenten Personen gefällt werden. Dieses dynamische “Feed-back” macht eine ständige Überprüfung der Ergebnisse und das Einbringen neuer Vorschläge möglich. Jede Phase dieses Arbeitsprozesses spielt sich in einer Atmosphäre kollegialer Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der Synodenversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste Schritt in der Vorbereitung einer Synode besteht in der Befragung der Patriarchen, der Bischofskonferenzen, der Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen für eine Synode zu erhalten. Zuletzt wurde diese Konsultation am Ende einer Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle Bitte an die Synodenväter, ihre Präferenzen für ein Thema zu äußern. In beiden Fällen sind die Bischöfe gebeten, folgende Kriterien zu beachten:
daß das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche Bedeutung hat sowie allgemein gültig ist.;
daß das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich ist, das heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen zu können;
daß das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung, sowie eine feste Glaubensgrundlage hat.
daß das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben ist, das heißt, daß die Möglichkeit besteht, es durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet, analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode sorgsam untersucht. Im Anschluß daran werden die Ergebnisse des Treffens mit entsprechenden Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die endgültige Entscheidung über die Wahl des Themas für die Bischofssynode trifft.
Bei einem weiteren Treffen des Rates, wird das Thema in einem Dokument, “Lineamenta” genannt, in seinen Grundzügen vorgestellt und ausgearbeitet. Der Entwurf dieses Dokuments ist das Ergebnis der Zusammenarbeit aller Mitglieder des Rates, von Theologen, die Erfahrung in der während der Synode zu behandelnden Thematik haben, und der Mitglieder des Generalsekretariats, die die verschiedenen Arbeitsschritte koordinieren. Nach eingehender Überprüfung und Revision des Textes, wird die endgültige Version erstellt und dem Heiligen Vater zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird das Dokument in die wichtigsten Weltsprachen übersetzt und an die Bischöfe in aller Welt versandt, damit es auf lokaler Ebene untersucht und diskutiert und durch das Gebet unterstützt werden kann.
Die “Lineamenta”, das lateinische Wort für “Entwürfe”, sind von Natur aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von Anmerkungen und Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger der “Lineamenta” sind, können diese sich frei an eine breitere Basis für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die Bischöfe die verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu den einzelnen Aspekten der “Lineamenta” gesammelt und ausgewertet haben, bereiten sie einen offiziellen Bericht oder die Antworten zu den im Dokument gestellten Fragen vor, die innerhalb eines festgesetzten Termins an das Generalsekretariat geschickt werden.
Wenn das Generalsekretariat die Informationen der Bischöfe erhalten hat, erstellt dessen Rat - wieder mit Hilfe von Spezialisten zu diesem Thema - ein neues Dokument, das “Instrumentum laboris”, an dem sich die Diskussionen der Synode orientieren. Dieses “Arbeitspapier” ist, auch wenn es veröffentlicht wird, nur ein provisorischer Text, der im Laufe der Synode diskutiert wird. Das Dokument ist kein Entwurf der endgültigen Beschlüsse, sondern dient nur dazu, die Diskussionen über das Synodenthema auf einen Nenner zu bringen. Nachdem das Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von ihm gebilligt wurde, wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt und den Bischöfen und den Teilnehmern der Synode zugeschickt. In einigen Fällen gestattet der Heilige Vater die Veröffentlichung und damit eine weite Verbreitung des Textes, wie das z. B. ab 1983 der Fall für verschiedene Instrumenta laboris war. Die delegierten Bischöfe und die Teilnehmer an der Synode lesen das Dokument, um sich mit der Problematik vertraut zu machen, die während der Synodenversammlung diskutiert werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden Dokumente, nämlich “Lineamenta” und “Instrumentum laboris”, können die Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und Wünsche jeder Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen Diskussionen der Bischofskonferenzen darlegen.
Die Arbeit der Synode spielt sich in drei Phasen ab:
a. während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung über die besondere Situation in seiner Kirche. Das führt zu einem Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller Ebene in Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten Darstellung der Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger weiter entwickelt und vertieft werden muß.
Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der Relator der Synode eine
Reihe von Diskussionspunkten für die zweite Phase, bei der die Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in kleinen Gruppen zusammenkommen - den sogenannten “Circuli minores”. Die Berichte jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung verlesen. In dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit Fragen zu den behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu äußern.
In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen gearbeitet, um Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so dass während der letzten Tage der Synode
zu konkreten Themen Beschlüsse gefaßt werden können. Die Aufgabe der Synodenväter in den kleinen Gruppen besteht anfangs darin, verschiedene Vorschläge (Propositiones) auf der Basis der Diskussionen in der Synodenaula und der Berichte der kleinen Gruppen zusammenzustellen. In den kleinen Gruppen können die Synodenväter einen Vorschlag mit “placet” annehmen oder mit “non placet” ablehnen. Die Propositiones der kleinen Gruppen werden anschließend vom Generalrelator und vom Spezialsekretär ausgewählt und zu einer einheitlichen Liste von Vorschlägen zusammengefaßt, die bei der Vollversammlung vom Generalrelator präsentiert wird. Anschließend versammeln sich die kleinen Gruppen nochmals, um die Propositiones erneut zu diskutieren. Nun haben die Synodenväter die Gelegenheit individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe vorzubringen, die dann gemeinsam ausgewählt werden. Der Generalrelator und der Sondersekretär beraten über die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge und nehmen sie entweder in die endgültige Liste auf oder nicht. Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muß die Begründung dafür in einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden. Die endgültige Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung vorgelegt und man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater kann für oder gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden. Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlußdokument der Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen (1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969 Außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlußberichte dem Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht. Dagegen verfaßte nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung von 1974 der Heilige Vater selbst die Apostolische Exhortation “Evangelii nuntiandi”, wobei er die synodalen Vorschläge und die Abschlußberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990, 1994) wurde eine ähnliche Vorgangsweise gewählt, bei der die folgenden Apostolischen Exhortationen entstanden: “Catechesi tradendae”, “Familiaris consortio”, “Reconciliatio et poenitentia”, “Christifideles laici”, “Pastores dabo vobis” und “Vita consecrata”. Zum Abschluß der Spezialversammlung für Afrika (1994) veröffentlichte der Heilige Vater die postsynodale Apostolische Exhortation “Ecclesia in Africa”, welche auf dem ganzen Kontinent für Anregungen und pastorale Initiativen gesorgt hat. Im Mai 1997 wurde während einer Papstreise in den Libanon die postsynodale Apostolische Exhortation zur Spezialversammlung über den Libanon (1995) als Teil einer Feierphase der Spezialversammlung veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater die Postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in America in der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi, Indien, die Postsynodale Exhortation über Asien Ecclesia in Asia bestätigt.
Wegen Gesundheitsprobleme konnte der Heilige Vater nicht nach Ozeanien reisen und die Postsynodalische Apostolische Exhortation am 22 November 2001 wurde während eine Zerimonie, in der der Heilige Vater electronischer Weise das Dokument an alle Sondernkirchen in Ozeanien gesendet hat,veröffentlicht. Dies war das erste päpstliche Dokument das durch internet gesendet wurde.
Seit der Synode von 1987 wurden die verschiedenen Räte beim Generalsekretariat und der Generalsekretär in den Arbeitsprozeß mit einbezogen, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Exhortation führt, des päpstlichen Dokuments, das von der Synode kommt. Es ist sehr interessant, die Geschichte und die Entwicklung dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und dritten Synodenversammlung wurde Beraterrat für den Generalsekretär ins Leben gerufen. Dieser Beraterrat setzt sich aus zwölf gewählten und drei vom Papst ernannten Bischöfen zusammen. Ein Rat dieser Art kam zum ersten Mal von 12. bis 15. Mai 1970 zusammen; er sollte die Kommunikation unter den Bischofskonferenzen vereinfachen und die Tagesordnung der anschließend stattfindenden Versammlung festlegen. Nach diesem Treffen wurde eine allgemeine Befragung aller Bischöfe der Welt begonnen, um Themen für spätere Versammlungen vorzuschlagen (diese Umfragen werden neuerdings in den letzten Tagen einer Ordentlichen Generalversammlung durchgeführt).
Seither wurden die ordentliche Räte des Generalsekretariats, die von jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des Generalsekretariat:
Zweiter Ordentlicher Rat: 6. November 1971 - 27. September 1974;
Dritter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 1974 - 30. September 1977;
Vierter Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1977 - 26. September 1980;
Fünfter Ordentlicher Rat: 25. Oktober 1980 - 29. September 1983;
Sechster Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987;
Siebter Ordentlicher Rat: 30. Oktober 1987 - 30. September 1990;
Achtet Ordentlicher Rat: 28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994;
Neunter Ordentlicher Rat: 29. Oktober -1994 - 25 April 2001;
Zehnter Ordentliche Rat: (26 Oktober 2001 - 2 Oktober 2005).
Mit dem Aufkommen von kontinentaler und regionaler Synodenversammlungen, kam der Heilige Vater zum Entschluß, während der Spezialversammlungen post-synodale Räte durch Wahl und päpstliche Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das Generalsekretariat, zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die folgenden Postsynodalen Räte besitzt, die im folgenden nach dem Datum ihrer Errichtung aufgezählt werden:
Postsynodaler Rat für die Niederlande: (31. Januar 1980);
Postsynodaler Rat für Afrika (8. Mai 1994);
Postsynodaler Rat für Libanon(14. Dezember 1995);
Postsynodaler Rat für Amerika(12. Dezember 1997);
Postsynodaler Rat für Asien(14. Mai 1998)
Postsynodaler Rat für Ozeanien (11 Dezember 1998)
Postsynodaler Rat für Europa II (22 Oktober 1999).
Ähnlich hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer Spezialversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus dem betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, damit beauftragt einen Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Konzile bestehen vom Tag ihrer Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung. So listen wir im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der Vergangenheit wie auch der Gegenwartnach der Reihenfolge der Daten ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika(6. Januar 1989 - 10. April 1994);
Präsynodaler Rat für Libanon:(Januar 1992 - 26. November 1995);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September 1995 - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Ozeanien (7. Juni 1996 - 22. November 1998);
Präsynodaler Rat für Europa (9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999).
Wie man beobachten kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem Anfang an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch die Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das die Frucht und den krönenden Abschluß der Synode selbst darstellt. Somit kann man sagen, daß die Synode als kollegialen Einrichtung arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die Lebenserfahrungen der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt; später werden diese Elemente in den Vollversammlungen zusammengefaßt, durch den Glauben erleuchtet und schließlich werden im Geist der Communio Propositiones formuliert, die vom Heiligen Vater, der das Prinzip der Einheit in der Kirche ist, an die einzelnen Kirchen zurückgegeben werden, so wie sauerstoffreiches Blut in den Arterien fließt um den menschlichen Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es notwendig, daß ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all jenen herrscht, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung berufen sind, vor allem bei den Bischofskonferenzen, die die Hirten der lokalen Kirchen versammelt, in denen der Glaube an Gott lebt und in all seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird. Hauptsächlich in Form der Antworten zu dem Lineamenta erhält diese kollegiale Zusammenarbeit der Bischofskonferenzen eine klare Gestalt. Je größer die Zahl der Bischofskonferenzen ist, die auf die Lineamenta antworten, desto reicher und mannigfaltiger werden die Elemente sein, die das Leben der Kirchen treu wieder geben, und somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl zur Abfassung des “Instrumentum laboris” als auch für die Diskussionen während der Synodenversammlung in der Synodenaula.

III
ÜBERBLICK DER SYNODENVERSAMMLUNGEN

1. I. Ordentliche Generalversammlung

29. September - 29. Oktober 1967
Synodenväter: 197

Papst Paul VI setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung, seiner Kohärenz mit Doktrin und Geschichte”. Ein Ergebnis dieser Versammlung war der Vorschlag der Bischöfe, eine internationale Kommission von Theologen zu bilden, um die Kongregation für Glaubenslehre zu unterstützen und die Diskussion über theologische Stellungsnahmen zu erweitern. Diese Kommission wurde dann von Paul VI 1969 Leben gerufen. Die Synode forderte auch eine Überprüfung des Kodex des kanonischen Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf die Seelsorge zu setzen und ihn moderner zu formulieren. Die Arbeit wurde von Papst Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit der Veröffentlichung der Neuüberarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts von 1983 zu Ende geführt.
Auch andere pastorale Fragen wurden erörtert und dem Papst vorgeschlagen, daß die Bischofskonferenzen eine größere Kontrolle über die Seminare ihrer Bezirke zu haben; 1970 schlug der Heilige Vater neue Normen für Mischehen vor und billigte sie; die Zustimmung für eine Neue Messordnung wurde gegeben, die 1969 in Kraft trat.

2. I. Sonderversammlung (vgl. Kanon 346)

11. September - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146

Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II. Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung öffnete die Türen zu einer engere Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der Gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der Bischofskonferenz zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen. Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst nacheinander vorgelegt, drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) daß die Synode in regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte- zunächst alle zwei Jahre, dann alle drei Jahre; daß das Generalsekretariat zwischen zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ sei; und 3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein Sekretariatsrat gebildet, der aus 12 gewählten Bischöfen und drei vom Papst ernannten Mitgliedern bestand. Dieser Rat traf sich das erste Mal vom 12.-15. Mai 1970 und hatte die Aufgabe die Kontakte mit den Bischofskonferenzen zu erleichtern und die Agenda für die darauffolgenden Versammlungen vorzubereiten. Nach diesem Treffen fand eine weltweite Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über Themen der zukünftigen Versammlungen zu entscheiden ( diese Befragung findet jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von diesem Zeitpunkt an ist der Rat dieses Generalsekretariats, der während jeder Synode im Hinblick auf die folgende gewählt wird, ein permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.

3. Zweite Generalversammlung

30. September - 6. November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der Welt”

Während dieser Synode wurde über das Priesteramt und die Gerechtigkeit in der Welt diskutiert. Während ihrer Diskussion lobten die Bischöfe die Hingabe der Priester auf der ganzen Welt bei ihrem Priesteramt des Wortes und des Sakramentes und auch ihr seelsorgerisches Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch über die vielen Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester bei der Ausübung ihres Amtes trafen.
Außerdem befaßten sich die Bischöfe mit dem Thema der Gerechtigkeit, und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe Botschaft sowohl auf weltweite als auch auf lokale Gegebenheiten anzuwenden.. Als Antwort darauf erstellten sie ein Programm von 8 Punkten für ein internationales Vorgehen und empfahlen, daß die Kirche auf lokaler Ebene sowohl die Erziehung als auch die ökumenische Zusammenarbeit in Hinblick auf das Thema der Gerechtigkeit fördern solle. 4. III. Ordentliche Generalversammlung

27. September - 26. Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”

Während dieser Versammlung unterstrichen die Bischöfe erneut den essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. Zusammen mit diesem Thema wurde das Thema der Befreiung behandelt, die der Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Menschen von ihren Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die Vorschläge der Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten als Grundlage für die Formulierung der apostolischen Ermahnung Evangelii Nuntiandi.

5. IV. Generalversammlung

30. September - 29. Oktober 1977
Synodenväter: 204
Thema: “ Katechese in unserer Zeit”

Die Diskussion der Bischöfe, die eine besondere Aufmerksamkeit für die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde in einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900 Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefaßt. Aus diesen Vorschlägen wurden 6 Sondergebiete zusammengestellt: Die Wichtigkeit der katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die Person, die in der Katechese wirkenden Personen,. die Notwendigkeit einer ständigen Katechese für alle Christen, die Mittel oder die Kanäle der Katechese und die besonderen Aspekte, die die Katechese betreffen.
Bei dieser Gelegenheit faßten die Bischöfe zum ersten Mal eine Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft Gottes für die Menschen” ab. In dieser Botschaft zeigten die Bischöfe auf, daß Christus im Mittelpunkt der Heilsbotschaft und damit auch der Katechese steht. Gleichzeitig betonten sie, daß alle Christen die Pflicht haben, Christus in die Welt zu bringen.
Kurz nach Abschluß dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes Paul II die apostolische Ermahnung Catechesi tradendae, welche sehr viele Meinungen und Vorschläge der Bischöfe enthält.

6. Sonderversammlung für die Niederlande

14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”

Während der Sondersynode für die Niederlande oder auch die sogenannte “Hollandsynode”, die in Rom stattfand, wurde Das Konzept des II. Vatikanischen Konzils des Geheimnisses der Gemeinschaft der Kirche mit ihren konkreten Aspekten, sowohl auf lokaler als auch auf weltweiter Ebenewobei sie sich auf die Rolle des Bischofs als Lehrer des Glaubens und Hirte der Seelen in seiner Diözese und in der Bischofskonferenz konzentrierte. Am Schluß faßte die Versammlung einige Beschlüsse, die das Priesteramt betreffen, das religiöse Leben, die Mitwirkung der Laien in der Sendung der Kirche, die Sakramente, die Eucharistie und die Beichte, die Liturgie, Katechese und Ökumenismus, die alle auf den Lehren des II. Vatikanischen Konzils beruhen. Ein eigens am Ende dieser Sondersynode gebildeter Synodenrat wird sich regelmäßig mit dem Generalsekretariat treffen, um die Lage der Seelsorge zu beobachten und die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu fördern.

7. V. Ordentliche Generalversammlung

26. September - 25. Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”

Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika Humanae vitae. Die Bischöfe verfaßten im Laufe ihrer Arbeit eine schriftliche Botschaft mit dem Titel “Eine Botschaft für christliche Familien in der modernen Welt” und schlugen eine “Charta für die Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst Johannes Paul II. 1983 richtete. Aus der Diskussion und den Vorschlägen der Versammlung veröffentlichte der Papst die apostolische Ermahnung Familiaris consortio, vom 22 November 1981.

8. VI. Ordentliche Generalversammlung

29. September - 29. Oktober 1983
Synodenväter: 221
Thema: “Versöhnung und Buße im Sendungsauftrag der Kirche”

Die Versammlung und das Thema stehen in Einklang mit dem vom Papst ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, und um dem 1950ste Jahrestag der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu gedenken. Während dieser Versammlung diskutierten die Bischöfe über mit dem Synodenthema zusammenhängende Argumente, wobei sie die Notwendigkeit unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi auf das Leben jedes Einzelnen und folglich auch auf die ganze Gesellschaft zu übertragen. In einer Verlautbarung, die von der Versammlung herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur “Versöhnung” auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der Versöhnung und als Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die Ergebnisse der Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für die apostolische Ermahnung Reconciliatio et Paenitentia, die zum ersten Mal als “postsynodales” Dokument herausgegeben wurde.

9. II. Außerordentliche Generalversammlung

24. November - 8. Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen Konzils”

Diese von Papst Johannes Paul II einberufene (vgl. Kanon 346) Sonderversammlung, wollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken und feststellen, in welchem Maße eine Erneuerung der Kirche stattgefunden hatte. Gemäß Statut versammelte die Synode alle Vorsitzenden der über 100 Bischofskonferenzen in aller Welt und andere Personen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche auf der ganzen Welt. Bei dieser Versammlung verfaßten die Bischöfe einen Schlußbericht (Relatio Finalis), der bei der Abschlußsitzung, zusammen mit einer “Botschaft für das Volk Gottes” veröffentlicht wurde. Als Antwort auf den Vorschlag der Synodenväter in dieser Versammlung bewilligte der Heilige Vater die Ausführung und Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche, der 1992 veröffentlicht wurde.

10. VII. Ordentliche Generalversammlung

1. - 30. Oktober 1987
Synodenväter: 232
Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt 20 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil”

Nach einer Betrachtung über den zweifachen Aspekt der Berufung (“sein”) und der Sendung (“tun”) im II. Vatikanischen Konzil, in Zusammenhang mit der Gemeinschaft der Kirche, versuchten die Bischöfe die unterschiedliche Natur der gläubigen Laien im Leben der Kirche (Kommunion in Heiligkeit) und ihre Arbeit der Evangelisierung in der Welt (Säkularcharakter) hervorzuheben. Auf Grund des Themas dieser Synode waren besonders viele Laien als Auditoren anwesend. Einige Laien wurden gebeten, vor der Generalversammlung zu sprechen und in den “circuli minori” ihre Meinung zu äußern; zum ersten Mal hatten eine Laiin und ein Laie das Amt des zusätzliche Sondersekretäre inne.. Die Informationen, die die Synode herausbrachte, vor allem die 54 Vorschläge der Generalversammlung, wurden für die Formulierung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Christifideles Laici verwendet, 30 Dezember 1988.

11. VIII. Ordentliche Generalversammlung

30. September - 28. Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter den derzeitigen Verhältnissen”

Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen Generalversammlung der Synode (1971), die das Priestertums und der daraus resultierenden Aufgaben im Priesteramt unter theologischen Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen besonderen pastoralen Charakter, und konzentrierte sich hauptsächlich auf die Priesterbildung und auf die “Person” des Priesters selbst, sowohl diözesan als auch religiös, vor und nach der Priesterweihe. Besonders auffallend war der Einklang zwischen den Bischöfen in ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am Ende der Synode legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge vor, die, zusammen mit anderen Informationen, während des Verlaufs der Synode herausgearbeitet wurden; diese waren bei der Vorbereitung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Pastores dabo vobis von Nutzen, 25 März 1992.

12. I Sonderversammlung für Europa

28. November - 14. Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”

Am 22. April 1990 sprach der Heilige Vater während seines apostolischen Besuchs in der Tchechoslowakei, in der Stadt Velehrad bei dem Grab des Heiligen Methodius, Co-Patron Europas mit den Heiligen Cyrillus und Benedikt, den Wunsch aus, eine Generalversammlung für Europa die Bischofssynode zusammenzurufen, um den “Kairos” der Situation, die durch die großen Veränderungen, die in Europa stattgefunden hatten, zu erkennen und um eine neue Rolle der Kirche in den Bemühungen um Erneuerung und Wiederaufbau, die auf Kontinent stattgefunden hatten, zu finden. Die besondere Natur die Synode und die kurze Zeit, in der sie vorbereitet wurde, erforderte verschiedene Änderungen in den Synodalen Statuten, zum Beispiel wurde statt der Dokumente Lineamenta und Instrumentum Laboris eine kurze Anleitung für die Überlegungen (Itinerarium) und eine Zusammenfassung (Summarium) vorbereitet; es wurden Sonderkriterien für die delegierten Bischöfe eingeführt, um eine zahlenmäßig stärkere Vertretung von Bischöfen aus Zentral- und Osteuropa, usw. zu garantieren .
Eines der wichtigsten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war die Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen Rat für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der anderen christlichen Hauptgemeinschaften in Europa im ökumenischen Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als “delegierte Brüder” teilzunehmen.
Die Arbeit der Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung einer Erklärung beendet, in der die Synodenväter ein Programm für die neue Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle Europäer richteten, die universale Solidarität zu unterstützen. Danach wurde eine Gruppe von Teilnehmern der Sonderversammlung beauftragt, den bestmöglichen Weg zu finden, um die Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung des Concilium Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE), angesichts dieser Umstände, in die Tat umzusetzen.

13. Sonderversammlung für Afrika

10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und Ihre evangelisierende Mission auf das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1:8)

Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet wurde, ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert, um den Rat des Generalsekretariats zu bilden und beauftragt zur Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990 während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in Lom , Togo, wurden die Lineamenta, veröffentlicht, das Thema der Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der Betrachtung auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen Kirchen wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments der Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, welches während des neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im Februar 1993 in Afrika, in Kampala, Uganda, verwendet.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.) Bekanntmachung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch; 4.)Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel.
Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die Eröffnungs- und Schlußfeier, die viele Elemente aus der liturgischen Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes Erlebnis.
Unter den verschiedenen von der Sonderversammlung veröffentlichten Dokumente fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und die Postsynodale Apostolische Ermahnung Ecclesia in Africa, die der Kirche anläßlich des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14.- 20. September 1995 der Feierlichkeiten für die Synodenversammlung untergezeichnet und vorgestellt wurde.
Ein postsynodaler Rat, der von der Sonderversammlung gewählt wurde, steht dem Generalsekretariat ständig zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, den Auswirkungen und die Ausführung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung auf die lokale Kirche zu bewerten. Der Rat verfaßte einen Bericht, der an alle Bischöfen Afrikas, den Leitern aller Dikasterien der Römischen Kurie und den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen auf der ganzen Welt gesendet wurde. Diese Versammlung findet sich periodisch statt um die Bischöfe in Afrika auf den neuesten Stand der Dinge zu halten und sie zu ermuntern, sich weiterhin zu bemühen, das Dokument positiv anzuwenden.
Am 13. November 2004, während der Bischofssversammlung für Afrika und Europa, die in Rom statt fand, Papst Johannes Paul II, “wie die Postsynodale Versammlung förderte”, gab die Nachricht daß die zweite Sonderversammlung für Afrika statt finden wird als Antwort der “Hoffnungen von den Seelenhirte in Afrika”. In der Generalkongregation die am 22. Juni 2005 statt fand, Papst Benedikt XVI hat den Beschluß “von meinem verehrten Vorgänger” bestätigt. Es ist kein spezifisches Datum oderr Ort wo die Zweite Sonderversammlung statt finden wird mittgeteilt

14. IX Neunte Ordentliche Generalversammlung

2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “ Das gottgeweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt”

Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung über das Thema des gottgeweihten Lebens zusammen. Viele betrachteten diese Geste als logische Folge in der Behandlung der verschiedenen Lebensformen in der Kirchen, die in den zwei vorhergehenden Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war besonders wertvoll, die Möglichkeit zu einem intensiven Gedankenaustausch gab, nicht innnerhalb der Institute des gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch innnerhalb der internationalen und nationalen Organismen, vor allem aber zu vielen individuellen und gemeinschaftlichen Initiativen zwischen der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu.
Besonders erwähnenswert sind sowohl zahlreiche Teilnahmen der Bischöfe, die den religiösen Kongregationen angehören, als auch die Ernennung einer religiösen Frau und eines religiösen Mannes zu zusätzlichen Sondersekretären, sowie die große Anzahl von Frauen und Männern, die als Theologen und Auditoren sich dem gottgeweihtem Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde die Postsynodale Apostolische Ermahnung Vita consecrata veröffentlicht. 15. Sonderversammlung für den Libanon

26. November - 14. Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: Christus ist Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist, bezeugen seine Liebe

Der Heilige Vater hat hinsichtlich des besonderen Bedürfnisses der Kirche im Libanon, wegen des langen Krieges, am 6. Juni 1991 seine Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der Bischofssynode für den Libanon auszurufen. Nach einigen einleitenden Versammlungen mit den Patriarchen der orientalischen Kirche im Libanon, wurde im Januar 1992 ein Rat mit 10 Mitgliedern, Vertreter der sechs Katholischen Kirchen sui iuris im Libanon, ernannt, um an der für die Vorbereitung notwendigen Arbeit teilzunehmen. Gleichzeitig wurde ein libanesischer Bischof in der Funktion eines Koordinators “in loco” ernannt. Die Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13. März 1993 veröffentlicht und es begann somit die Zeit des Gebetes und des Nachdenkens über das Synodenthema seitens der lokalen Diözesen und der verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon, die bis zum 1. November 1994 andauerte.
Die Antworten auf die Lineamenta wurden in das Instrumentum laboris, Arbeitsdokument der Sonderversammlung, aufgenommen, das der Synodenversammlung als Grundlage diente. Am 10. Mai 1997 wurde die Synodale Apostolische Ermahnung Neue Hoffnung für den Libanon, anläßlich des Besuches des Heiligen Vaters im Libanon während der Feierlichkeiten für die Sonderversammlung veröffentlicht.
1998 wurde eine arabische Version des Dokumentes, das von der Patriachen- und der Bischofsversammlung im Libanon übersetzt wurde, veröffentlicht. Der Postsynodale Rat, der aus dieser Sonderversammlung hervorging, kam vom 9. bis 11. September 1998 zu seinem vierten Treffen zusammen, um die Auswirkung und die Ausführung der Apostolischen Ermahnung im Libanon zu beurteilen.

16. Sonderversammlung für Amerika

16. November - 12 Dezember 1997
Synodenvater: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur Bekehrung, zur Kommunion, und die Solidarität in Amerika”

Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Brief Tertio millenio adveniente seinen Wunsch aus, die Reihe der Synoden , die mit der Sonderversammlung für Europa (1991)und für Afrika (1994) begann, für andere Kontinente weiterzuführen und die Sonderversammlugen der Synoden zusammenzurufen und die Amerikanische Sonderversammlung als ein Teil des Programmes der Jubiläumsfeierlichkeiten des Jahres 2000 miteinzubeziehen. Am 12. Juni 1995 wurde ein Präsynodaler Rat ernannt, um bei der Vorbereitung der Sonderversammlung mitzuhelfen.
Mit Hilfe dieses Rates wurden die Lineamenta am 3. September 1996 und das Instrumentum laboris am 10. September 1997 veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens des amerikanischen Kontinents und versuchten, die besten Mittel zu finden, um dem Amerikanischen Volk das Begegnung mit Jesus Christus zu ermöglichen. Aus diesem Grund untersuchten sie den Zusammenhang zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten Aspekte der Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die großen Herausforderungen der heutigen Gesellschaft auf diesem Kontinent eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung veröffentlichten die Synodenväter den Nuntius oder Botschaft für das Gottesvolk.
Ein postsynodaler Rat, der während der Versammlung gewählt wurde, hat sich in verschiedenen Gelegenheiten versammelt, um die Ergebnisse der Synode zu bewerten und um dem Heiligen Vater bei der Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung, die vom Heiligen Vater am 23. Januar während der feierlichen Vorbereitung der Sonderversammlung in Mexiko City herausgegeben wurde, beizustehen.
Am darauffolgenden haben viele Teilnehmer der Synode, aus den verschiedensten Teilen des Kontinents, bei einer liturgischen Eucharestiefeier, die im Wahlfahrtskirche Unserer Heiligen Mutter von Guadalupe gefeiert wurde, teilgenommen.
Der postsynodale Rat hat sein IV. Treffen vom 23. - 24. März 1999 abgehalten, um eine Anfangsuntersuchung über die Ausführungen des Dokumentes im Kontinent einzuleiten.

17. Sonderversammlung für Asien

Gehalten am: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen damit sie das Leben haben und es in Fülle haben (Joh. 10,10).”

Im apostolischen Brief Tertio millennio adveniente hat der Heilige Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen der Synode, als Vorbereitung für das Jubiläumsjahr 2000, einzuberufen. Ab 10. September 1995 hat der Heilige Vater einen presynodalen Rat für die Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat bestand vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus Asien. Eines ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei der Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und des Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998 veröffentlicht wurden, beizustehen.
Während der Sonderversammlung haben die Synodenväter unter Berücksichtigung sowohl der Kirche als auch der Gesellschaft des asiatischen Kontinentes ihre Aufmerksamkeit auf die Person Jesus des Retters und seines Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang des Planes der Kirche einer neuen Evangelisierung, gerichtet. Besonders berücksichtigt, wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Kirche, in einem konkreten Plan über die Seelsorge, die Sendung des Herren und die Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien weiterführen zu können.
Im Augenblick wartet die Kirche in Asien auf die Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung, die während der feierlichen Phase vom 5. bis 8. November 1999 in New Delhi in Indien herausgegeben wird.

18. Sonderversammlung für Ozeanien

Gehalten am: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen, Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben.”

Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder regionale Synodenversammlung, die vom Heiligen Vater im apostolischen Brief Tertio millennio adveniente als Teil der Vorbereitung für das Jubiläumsjahr 2000, zusammengerufen.
Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den Präsynodalen Rat, der vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Während des Rates haben drei Zusammentreffen stattgefunden: im ersten behandelte man die Verfassung des Textes der Lineamenta, der später vervollständigt und den beteiligten Parteien gesendet wurde; während des zweiten Zusammentreffens, das vom 26. bis 28. August 1997 in Wellington (Neuseeland) stattgefunden hat, wurde das Thema über die Kriterien der Teilnahme behandelt, und während des drittens, das vom 10. bis 12. März 1998 stattgefunden hat, wurde der Text des Instrumentum Laboris vervollständigt und die Details der Vorbereitungen für die Sonderversammlung besprochen. Am 7. Juli 1998 wurden die Namen derjenigen mitgeteilt, die vom Heiligen Vater ernannt wurden, welche spezielle Rollen innerhalb der Synode haben werden.
Kennzeichnend war, daß in dieser Synodenversammlung alle Bischöfe der Region als Mitglieder ex-officio teilgenommen haben. Um die Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu ermöglichen, wurden Maßnahmen getroffen, um die tägliche Besuche ad limina während der Synodenversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der großen Verschiedenheiten innerhalb der Situation der Seelsorge in der Region, sind während der Synode viele gemeinsame Sorgen hervorgetreten, zum Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die erneuerte Aufmerksamkeit auf die Katechese und die Ausbildung, die Verstärkung des Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen Leute, der Einwanderer und der einheimischen Völkern usw; der Weg, die Wahrheit und das Leben der Person Christi steht hier überall im Mittelpunkt. Am 11. Dezember bestand der postsynodale Rat aus Mitgliedern, die von der Synodenversammlung und dem Papst nominiert wurden. Zum Abschluß der Sonderversammlung hat der Rat ein erstes kleines Zusammentreffen gehalten und ein zweites Treffen vom 3. bis 5. März 1999, wo man über die Reaktionen auf die Sonderversammlung und über die Zusammenarbeit des Heiligen Vaters bei der Abfassung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Ozeanien” diskutirete,. verbreitet am 22 November2001 als sehr wichtige, historische Zeremonie im Vatican wo das Dokument gleichzeitig durch internet an allen Diözese der Region gesendet wurde. Ecclesia in Oceania wurde so der erste päpstliche Dokument der in internet übergetragen wurde.
Im Jahre 2003 fand sich die postsynodalische Beratung statt um den Einfluss und die Verwendung des “Ecclesia in Oceania” in der Region zu untersuchen. In dieser Gelegendheit wurden Fragen hergestellt und an allen Bischofe in Ozeanien gesendet. Es ist vorasugesehen daß die Sonderversammlung die Ergebnisse dieser Ansichte während die nächste Versammlung die im Sommer 2006 in die Fiji Inseln statt finden wird durchgesehen werden. In dem selben Moment mit der Vollversammlung des Vereines der Kattolische Bischofskonferenzen von Ozeanien.

19. II Zweite Sonderversammlung für Europa

Gehalten am: 1. - 23. Oktober 1999
Thema: “Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle und Hoffnung für Europa.”

Die Zweite Sonderversammlung für Europa ist die letzte der Serie der Kontinentalen Synodenversammlungen, die der Heilige Vater in seinem apostolischen Brief Tertio millennio adveniente als Teil der Vorbereitung für das Jubiläumsjahr 2000 einberufen hat. Obwohl die Erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991 gefeiert wurde, das heißt vor nicht einmal einem Jahrzehnt, haben die neuen sozialen und kulturellen Situationen, die im Kontinent neben den politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben, pastorale Herausforderungen bewirkt, die es notwendig erscheinen ließen, eine zweite Sonderversammlung für Europa einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den Präsynodalen Rat versammelt, um bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung mitzuhelfen. Diese Gruppe hat mit Hilfe europäischer Theologen und dem Personal des Generalsekretariats einen Entwurf der Lineamenta verfaßt, die im Frühjahr 1998 den Bischofskonferenzen in Europa, an den Häuptern der Dikasterien der römischen Kurie und anderen beteiligten Parteien gesendet wurde und das Instrumentum Laboris oder Arbeitsdokument der Sonderversammlung, das auf die Antworten, auf die der Lineamenta zurückgreift. Diese wurden der Zustimmung des Heiligen Vaters vorgelegt und danach am 21. Juni veröffentlicht.
Während der Zweite Sonderversammlung die Synodalvätern haben die verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und der besondere historische Moment des Projektes der Vereinung des Kontinentes untersucht. Das Thema Jesus Christi, lebendig in Seiner Kirche, hat in der Synodalische Diskussion über die kulturellen Wurzeln des Kontinentes gehersscht ohne daß die Hoffnung für eine neue Europa auf dem Glauben gegründet zu verloren ist.
Die Postsynodalischen Versammlungsteilnehmern, die während des Zusammentreffens gewählt wurden, hat sich verschiedene Mahle sich versammelt um die Ergebnisse der Synode zu untersuchen und um zur Redaktion der Apostolische Postsynodalische Ermahnung “Ecclesia in Europa” beitragen. Diese wurde während die ersten Abendgottesdienste der Feierlichkeit der Heiligen Paul und Peter veröffentlich (Vatican 28 Juni 2003).
Im Jahre 2004 die postsynodalische Versammlung hat ein Untersuchungsprozess über den Einfluss und der Anwendung des “Ecclesia in Europa” im Kontinent begonnen. In dieser Gelegenheit ist einen Fragenbogen bearbeitet und an den Episkopalen Konferenzen und den kontinentalen europäische Gliederungen gesendet, sodaß jeder Organismus ein Report über die kirchlichen Initiativen und Programme in Europa, beendet oder in fieri zur Verfügung hat.

20. X Zehnte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30 September - 27 Oktober 2000.
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums, Jesu Christi für die Hoffnung der Welt.”

In der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen Generalversammlung, der Neunte Ordentliche Rat des Generalsekretariats hat sich periodisch zusammengesetzt und über die möglichen Themen diskutiert und verschiedene Vorschläge festgelegt in der Schriftleitung der Lineamenta ,am 16 Juni 1998 an allen Bischöfe geschickt und an denen die normalerweise sich für offizielle Beantwortungen in Verbindung setzen. Diese Beantwortungen sind untergesucht und werden von der Versammlungsarbeit für die Redaction des Instrumentum laboris in Betracht genommen. Es ist am 1 Juni 2001 veröffentlicht worden.
Während der Synodalische Versammlung die Synodalische Priestern haben sich über die Person und den Auftrag der Bischöfe in ihren Diözesen am Anfang des Dritten Jahrtausend konzentriert.
Der 26 Oktober 2001 hat die Synodalische Versammlung die Glieder des Zehntes Ordentliche Rates des Generalsekretariats, wo der Heilige Vater drei Glieder zugesetzt hat sattgefunden. In den folgenden Sitzungen hat der Rat das Material von dem Synodalischen Prozess untersucht, speziell die Prepositiones des Synodes, um dem Heiligen Vater beistehen während der Schriftleitung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung Pastores Gregis, am 16 Oktober 2003 veröffentlicht, in Verbindung mit dem 25. Jahrestag der Wahl des Heiligen Vaters. 21. XI Elfte Ordentliche Generalversammlung

Vorgesehen : 2-29 Oktober 2005
Thema: ”Die Eucharestie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche”

Am 29 November 2009, mit der Betrachtung der Meinungen der Gliedern des Zehntes Ordentliche Rat des Generalsekretariats des Bischofssynodes und der Beratungen der weltlichen Episkopalischen Konferenzen und andere interessierte, hat der Heilige Vater entschloßen die Elfte Ordentliche Generalversammlung zu rufen. Das Thema will über die Eucharestie sein. Eine spezielle Bemerkung soll gegeben werden indem der Heilige Vater kurz nach der veröffentlichung der Enzyklika über den selben Thema spricht. Diese Synodale Versammlung ist vom Heiligen Vater gerufen worden um an den pastoralische Überlegung der Bischöfe der Welt über ein lebenswertiges Thema und über die Mission der Kirche zu überlegen.
Die Lineamenta die im Zehntes Ordentliche Rat des Generalsekretariats mit der Hilfe der Theologen bearbeit wurde, sind am 31 März 2004 an den Episkopalischen Konferenzen, an alle Orientalische Kirchen sui iuris, an den Leitern der Ministerien der Römischen Kurie, an der Vereinigung der Generaloberer und an alle andere interessierte gesendet worden. Während der nächsten Versammlung hat der Rat die Antworten an den Fragen der Lineamenta untersucht und immer mit der Hilfe der Experte hat er den Instrumentum Laboris bearbeitet. Wurde am 7 Juli 2005 veröffentlicht. Während der Synodalversammlung wird dieses Dokument als Anhaltspunkt für die Diskussion über ein solchen wichtigen Argument sein.

 

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