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ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
ÜBER DIE BISCHOFSSYNODE
Im Laufe der Arbeiten des Zweiten Ökumenischen
Vatikanischen Konzils reifte in den Konzilsvätern der Wunsch heran
(der in den Dekreten Christus Dominus [Nr. 5] und Ad gentes [Nr. 29]
zur Sprache gebracht wurde), den wahren Geist der Kollegialität
lebendig zu halten, das heißt die Überzeugung, dass der Papst bei
der Ausübung seines Amtes als universaler Hirt der Kirche seine
Verbundenheit mit den Bischöfen als Gliedern desselben bischöflichen
Standes wie der Bischof von Rom auf noch deutlichere und wirksamere
Weise zeigen müsse. Zu diesem Zweck richtete Papst Paul VI. durch
das Apostolische Schreiben „Motu proprio“ Apostolica sollicitudo vom
15. September 1965 (AAS 57 [1965] 775-780) als Frucht der beim
Konzil gemachten Erfahrungen auf Ebene der Gesamtkirche die
Bischofssynode ein und legte ihre Struktur und ihre institutionellen
Aufgaben fest: «Die apostolische Sorge, in der Wir, die Zeichen der
Zeit aufmerksam durchforschend, die Wege und Methoden des
geistlichen Apostolats den wachsenden Notwendigkeiten unserer Tage
sowie den veränderten Verhältnissen der Gesellschaft anzupassen
suchen, drängt Uns dazu, Unsere Verbindung mit den Bischöfen, „die
der Heilige Geist dazu bestimmt hat…, die Kirche Gottes zu leiten“
(Apg 20,28), mit noch engeren Banden zu bestärken» (Einführung von
Apostolica sollicitudo). «Die Bischofssynode, durch die aus den
verschiedenen Gebieten des Erdkreises ausgewählte Bischöfe dem
obersten Hirten der Kirche stärkere Hilfe und Mitarbeit leisten,
wird so errichtet, dass sie sei: a) eine zentrale kirchliche
Einrichtung; b) eine Vertretung des ganzen katholischen Episkopates;
c) ihrem Wesen nach ständig; d) der Struktur nach zeitlich befristet
in der Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben» (Kapitel I von
Apostolica sollicitudo). «Ihrer Natur nach kommt es der
Bischofssynode zu, Rat und Informationen zu geben. Sie kann auch
Entscheidungsvollmacht haben, wo ihr diese vom Papst übertragen
wird, der in diesem Falle dann seinerseits die Entscheidung der
Synode zu bestätigen hat. Die allgemeinen Ziele der Bischofssynode
sind: a) die enge Verbindung und hilfreiche Zusammenarbeit zwischen
Papst und Bischöfen des ganzen Erdkreises zu fördern; b) dafür zu
sorgen, dass eine unmittelbare und wirkliche Kenntnis über Fragen
und Verhältnisse verfügbar ist, die das innere Leben der Kirche und
ihre pflichtgemäße Aktion in der heutigen Welt betreffen; c) die
Übereinstimmung in den Urteilen leichter zu machen, wenigstens
bezüglich der wesentlichen Inhalte der Lehre und der Art des
Fortschritts im Leben der Kirche. Spezielle und nächste Ziele sind:
a) geeignete Nachrichten sich gegenseitig zu vermitteln; b)
gemeinsam über die Angelegenheiten zu beraten, derentwegen die
Synode in den einzelnen Fällen zusammengerufen wird» (Kapitel II von
Apostolica sollicitudo). «Die Bischofssynode untersteht direkt und
unmittelbar der Autorität des Papstes» (Kapitel III von Apostolica
sollicitudo). «Die Synode kann zusammengerufen werden zu einer
Generalversammlung, zu einer außerordentlichen Versammlung und zu
einer Sonderversammlung» (Kapitel IV von Apostolica sollicitudo).
Beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974, definierte
Paul VI. die Bischofssynode mit diesen Worten: «Sie ist eine
kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit,
mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die
Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten,
nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben mit dem Ziel,
die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem
Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche
und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung
zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode
besonderer Art».
Die theologische Grundlage der Bischofssynode wurde vom Diener
Gottes Papst Johannes Paul II. aufgezeigt, der in seiner Ansprache
an den Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode vom 30. April
1983 die Bischofssynode als „besonders fruchtbare Ausdrucksform und
Mittel der Kollegialität der Bischöfe“ beschrieben hat. Es handelt
sich bei ihr um eine Versammlung von Mitgliedern des katholischen
Episkopats, deren Aufgabe darin besteht, dem Papst bei der Leitung
der universalen Kirche beratend zur Seite zu stehen, wenn es um die
Bewahrung und Förderung des Glaubens und der Sitten geht, die
Befolgung und Bekräftigung der kirchlichen Disziplin sowie das
Studium der Probleme hinsichtlich des Wirkens der Kirche in der
Welt. Dies geschehe, wie Seine Heiligkeit Benedikt XVI. in der
Meditatio horae tertiae ad ineundos labores XI Coetus Generalis
Ordinarii Synodi Episcoporum (AAS 97 [2005] 951) gefordert hat, in
einer Atmosphäre wechselseitiger Liebe, gegenseitiger Hilfe und
gemeinsamen Einvernehmens, „brüderlicher Zurechtweisung“ und
gegenseitigen Trostes, die als „Funktionen der Kollegialität“ ein
„großer Akt wahrer kollegialer Zuneigung“ sind.
Bei der brüderlichen Agape zum Abschluss der VII. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode am 30. Oktober 1987 sagte
Johannes Paul II. in der „Domus Sanctae Marthae“ im Vatikan: „Die
Erfahrung der Synode birgt etwas vom heiligen Charakter der Kirche
in sich, etwas von ihrem Mysterium. Man erlebt die Realität der
Kirche, auch ihre ‚ethnische‘ Realität, ihre über die ganze Welt
verstreute Realität, die Realität des überall verbreiteten Wortes
Gottes, das in den verschiedenen Ländern, Kulturen und Kontinenten
aufgenommen wird. All dies erleben wir; wir erleben es, wenn wir den
verschiedenen Rednern, ihren Redebeiträgen zuhören. Wir erleben die
Erfahrungen der Ortskirchen, sehr verschiedenartige Erfahrungen,
mitunter sehr schmerzliche und schwierige Erfahrungen. Und so ergibt
sich aus allen Wortbeiträgen der Synodenväter und zusammen mit denen
der Synodenväter auch aus den Worten unserer Brüder und Schwestern
im Laienstand ein Bild, eine Vision: eine Vision von der Kirche.
Aber es ist nicht nur eine Vision im deskriptiven Sinn, die
aufzeigt, wie die Kirche lebt, die Kirche als menschliche Realität,
als ethnische Realität, sondern zugleich eine Vision von der Kirche
als Geheimnis. Hier stoßen wir auf einen Punkt, an dem es schwierig
wird, die Erfahrung der Synode, die eine zutiefst religiöse
Erfahrung ist, den anderen zu übermitteln und nach außen zu tragen;
sie bleibt in gewisser Weise innerhalb der Synode, sie bleibt in
uns, die wir an der Synode teilgenommen haben; wir alle, wirklich
alle bestätigen gemeinsam diese Erfahrung, und wir sprechen heute
über diese Erfahrung der Synode, über diese Erfahrung von der
Kirche. Wir sprechen darüber mit großer Freude. Es ist ein großer
Reichtum, der uns, einem jeden von uns geschenkt wurde, dadurch dass
wir vier Wochen lang diese Erfahrung der Kirche als Volk Gottes
erleben durften; ja, Volk Gottes auf dem Weg, aber als Volk Gottes
ist die Kirche zugleich auch der Leib Christi. Sie ist ein
Geheimnis.“
Die Bischofssynode repräsentiert in gewisser Weise den gesamten
katholischen Episkopat und zeigt in besonderer Weise den Geist der
Gemeinschaft, der die Bischöfe mit dem Papst sowie die Bischöfe
untereinander verbindet. Sie ist der bevorzugte Ort, an dem die
Versammlung der Bischöfe, die direkt und unmittelbar der Amtsgewalt
des Papstes untersteht, unter dem Einfluss des Heiligen Geistes
ihren zuverlässigen Rat zu den verschiedenen Problemen der Kirche
gibt, wobei sie die kollegiale Zuneigung und die Sorge des
Episkopats um das Wohl der ganzen Kirche zum Ausdruck bringt. Der
Bischofssynode als Institution obliegt es, Informationen zu geben,
über die vorgeschlagenen Fragen zu beraten und ein Votum anzugeben.
Diese Voten werden in Form der Propositiones dem Heiligen Vater
übergeben, damit er, unterstützt vom Ordentlichen Rat des
Generalsekretariats der Bischofssynode, nach Möglichkeit ein
postsynodales Schreiben erarbeite, das an die ganze Kirche gerichtet
ist. Die Tatsache jedoch, dass „der Synode gewöhnlich nur beratende
Funktion zukommt, mindert nicht ihre Bedeutung. In der Kirche ist
nämlich der Zweck eines jeden Kollegialorgans, sei es beratend oder
beschließend, immer auf die Wahrheit oder auf das Wohl der Kirche
ausgerichtet. Wenn es sich dann um die Feststellung des gemeinsamen
Glaubens handelt, wird der consensus ecclesiae nicht durch die
Auszählung der Stimmen gewonnen, sondern ist Frucht des Wirkens des
Geistes, der die Seele der einzigen Kirche Christi ist.“
I
EINE EINLEITUNG ZUR BISCHOFSSYNODE
Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15.
September 1965 von Papst Paul VI ins Leben gerufen wurde. Damit
wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils
erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden
war, fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den
griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg,
also “sich treffen, sich versammeln.” Eine Synode ist ein religiöses
Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit
dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen
und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen
zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden
können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von
Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel
ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu
unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst
Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive
Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern.”
Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine
Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe
betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner
Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.
Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof
und apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik
(Ägypten), den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche
zu gründen, oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende
Stelle”. Seine Begründung lautete: “Aus vielen Teilen der Welt
werden Beschwerden herangetragen, dass die Kirche, abgesehen von den
römischen Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb
sollte eine Art ‘Mini-Rat’ aus Persönlichkeiten der gesamten
Weltkirche gegründet werden, die sich regelmäßig träfen, eventuell
sogar jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und
mögliche neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses
Organ würde Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die
Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie
eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere
Organisationen, wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat
für Lateinamerika) üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen
Kontinents aus.”
Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal
Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, dass die
Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und
dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, dass auf
der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche
verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der
Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch
die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern
auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat
erfahrener Bischöfen, die aus der Kirche gewählt werden, eine
legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den
Kardinälen der römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen
Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”
Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI. selbst, während er
noch Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag
von Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende
Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht
besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird,
jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen
wird.” Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema
der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe
gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an
die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der
zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29.
September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).
Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des
Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich
öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die
Nachricht, die Wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft Unsere
Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil
selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die
vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den
Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und
Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der
Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte
dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen.
Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der römischen
Kurie sein, der Wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung
schulden und die Wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei
Unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere
Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie
möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude
enthalten, Euch diese kurze Mitteilung zu machen, um noch einmal
Unser Vertrauen, Unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit zu
bezeugen. Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung
unter den Schutz Marias, der Muttergottes”.
Am nächsten Tage, dem 15. September 1965, veröffentlichte der
Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der
128. Generalversammlung das “Motu proprio” Apostolica sollicitudo,
mit dem die Bischofssynode offiziell gegründet wurde.
Die wichtige Eigenschaft der Bischofssynode ist der Dienst gegenüber
der Kommunion und der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit dem
Heiligen Vater.
Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierten
Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen,
sondern um eine Institution, die die absolute Kompetenz über jedes
Thema hat, das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generellsekretariat ist nicht
Teilnehmer der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Die
Kurie antwortet direkt und nur dem Heiligen Vater, mit dem sie an
der universalen kirchlichen Regierung teilnimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generalsekretariat ist nicht
Teil der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Sie
unterliegt direkt und einzig dem Papst, mit dem sie verbunden ist in
universeller Lenkung der Kirche.
Obwohl die Einrichtung der Bischofssynode permanent ist, ist ihr
wirkliches Funktionieren und ihre konkrete Zusammenarbeit es nicht.
Mit anderen Worten: Die Bischofsynode versammelt sich für eine
Entscheidung nur, wenn der Heilige Vater bestimmt, dass es wichtig
und nötig ist, das Episkopat zu konsultieren, welches während einer
Synodenversammlung “seine Meinung zu sehr wichtigen und
schwerwiegenden Punkten” äußert. (Paul VI, an die Kardinäle am 24
Juni 1967). Die Arbeit, die in jeder Bischofssynode geleistet wird,
hat eine kollegiale Eigenschaft, die das Episkopat zur Verfügung des
Heiligen Vaters stellt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen oder
die Entscheidungen von einer bestimmten Versammlung übernimmt,
betreibt das Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber
nicht gleiche wie ein Ökumenischer Rat . Das Ergebnis dieses
Vorrechtes ist durch verschiedenen Elemente charakterisiert: Dieses
ist die direkte Folge von mehreren Faktoren: der gesicherten
Repräsentation des ganzen Episkopats, der Einberufung durch den
Heiligen Vaters und der “Einheit des Episkopats, das, um eins zu
sein, eines Hauptes des Kollegium bedarf”(Johannes Paul II, Pastores
gregis, 56), der der erste in der Episkopalischen Ordnung ist.
II
NOTIZEN ÜBER DEN VERLAUF DER SYNODE
Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit
einer auf der Kollegialität aufgebauten Methode, ein Konzept, das
jede Phase der Arbeit der Synode kennzeichnet von den Anfängen der
Vorbereitung bis hin zu den Beschlüssen, die in jeder Versammlung
gefasst werden. Kurz gesagt, die Arbeitsmethode umfasst Analyse und
Synthese, wobei die jeweils Betroffenen befragt werden und die
Entscheidungen von kompetenten Personen gefällt werden. Dieses
dynamische “Feed-back” macht eine ständige Überprüfung der
Ergebnisse und das Einbringen neuer Vorschläge möglich. Jede Phase
dieses Arbeitsprozesses spielt sich in einer Atmosphäre kollegialer
Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der
Synodalversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste
offizielle Schritt bei der Vorbereitung einer Synode besteht in der
Konsultation der Patriarchen der katholischen Ostkirchen sui iuris,
der Episkopalkonferenzen, der Leiter der Dikasterien der Römischen
Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen für eine
Synode zu erhalten. Generell wird diese Konsultation am Ende einer
Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle Befragung
der Synodenväter hinsichtlich ihrer Präferenzen für ein Thema . In
beiden Fällen sind die Bischöfe jedoch gebeten, folgende Kriterien
zu beachten:
a. dass das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche
Bedeutung habe sowie allgemein gültig sei.;
b. dass das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich sei, das
heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen
zu können;
c. dass das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung, sowie eine
feste Glaubensgrundlage habe,
d. dass das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben sei, das heißt,
dass die Möglichkeit besteht, sie durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet,
analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des
Generalsekretariats der Bischofssynode sorgsam untersucht. Im
Anschluss daran werden die Ergebnisse des Treffens mit
entsprechenden Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die
endgültige Entscheidung über die Wahl des Themas für die
Bischofssynode trifft.
Bei einem weiteren Treffen des Rates, erarbeitet der Rat umrissartig
eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodentehemas in
dem Dokument, das Lineamenta heißt. Der Entwurf dieses Dokuments ist
das Ergebnis der Zusammenarbeit aller Mitglieder des Rates, von
Theologen, die Erfahrung in der während der Synode zu behandelnden
Thematik haben, und der Mitglieder des Generalsekretariats, die die
verschiedenen Arbeitsschritte koordinieren. Nach eingehender
Überprüfung und Revision des Textes wird die endgültige Version
erstellt und dem Heiligen Vater zur Genehmigung vorgelegt.
Anschließend wird das Dokument in die wichtigsten Weltsprachen
übersetzt und an die Bischöfe in aller Welt versandt, damit es auf
lokaler Ebene untersucht und diskutiert und durch das Gebet
unterstützt werden kann.
Die Lineamenta, das lateinische Wort für “Entwürfe”, sind von Natur
aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von Anmerkungen und
Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die
Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger
der Lineamenta sind, können diese sich frei an eine breitere Basis
für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die Bischöfe die
verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu den einzelnen
Aspekten der Lineamenta gesammelt und ausgewertet haben, bereiten
sie einen offiziellen Bericht oder die Antworten zu den im Dokument
gestellten Fragen vor, die innerhalb eines festgesetzten Termins an
das Generalsekretariat geschickt werden.Wenn das Generalsekretariat
die Informationen der Bischöfe erhalten hat, erstellt dessen Rat -
wieder mit Hilfe von Spezialisten zu diesem Thema - ein neues
Dokument, das Instrumentum laboris, an dem sich die Diskussionen der
Synode orientieren. Dieses “Arbeitspapier” ist, auch wenn es
veröffentlicht wird, nur ein provisorischer Text, der im Laufe der
Synode diskutiert wird. Das Dokument ist kein Entwurf der
endgültigen Beschlüsse, sondern dient nur dazu, die Diskussionen
über das Synodenthema auf einen Nenner zu bringen. Nachdem das
Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von ihm gebilligt wurde,
wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt und den Bischöfen und
den Teilnehmern der Synode zugeschickt. Seit 1983 ist das
Instrumentum laboris einer jeweiligen Synodalversammlung
veröffentlicht worden, um so eine weite Verbreitung zu erzielen. Die
delegierten Bischöfe und die Teilnehmer an der Synode lesen das
Dokument, um sich mit der Problematik vertraut zu machen, die
während der Synodenversammlung diskutiert werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden
Dokumente, nämlich Lineamenta und Instrumentum laboris, können die
Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und Wünsche jeder
Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen Diskussionen der
Bischofskonferenzen darlegen.
Die Arbeit der Synode spielt sich in drei Phasen ab:
a. Während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung
über die besondere Situation in seiner jeweiligen Kirche. Das führt
zu einem Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller
Ebene in Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten
Darstellung der Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger
weiter entwickelt und vertieft werden muss.
b. Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der
Relator der Synode eine Reihe von Diskussionspunkten für die zweite
Phase, bei der die Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in
kleinen Gruppen zusammenkommen - den so genannten “Circuli minores”.
Die Berichte jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung
verlesen. In dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit,
Fragen zu den behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu
äußern.
c. In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen weitergearbeitet, um
Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so
dass während der letzten Tage der Synode zu konkreten Themen
Beschlüsse gefasst werden können. Die Aufgabe der Synodenväter in
den kleinen Gruppen besteht anfangs darin, verschiedene Vorschläge
(Propositiones) auf der Basis der Diskussionen in der Synodenaula
und der Berichte der kleinen Gruppen zusammenzustellen. In den
kleinen Gruppen können die Synodenväter einen Vorschlag mit “placet”
annehmen oder mit “non placet” ablehnen. Die Propositiones der
kleinen Gruppen werden anschließend vom Generalrelator und vom
Spezialsekretär ausgewählt und zu einer einheitlichen Liste von
Vorschlägen zusammengefasst, die bei der Vollversammlung vom
Generalrelator präsentiert wird. Anschließend versammeln sich die
kleinen Gruppen nochmals, um die Propositiones erneut zu
diskutieren. Nun haben die Synodenväter die Gelegenheit,
individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe vorzubringen, die
dann gemeinsam ausgewählt werden. Der Generalrelator und der
Sondersekretär beraten über die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge
und nehmen sie entweder in die endgültige Liste auf oder nicht.
Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muss die Begründung dafür in
einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden. Die endgültige
Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung vorgelegt und
man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater kann für oder
gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung
des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die
Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden.
Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlussdokument der
Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen
(1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969
Außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlussberichte
dem Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht.
Dagegen verfasste nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung
von 1974 der Heilige Vater selbst die Apostolische Exhortation
Evangelii nuntiandi, wobei er die synodalen Vorschläge und die
Abschlussberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden
Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990,
1994, 2001, 2005) wurde eine ähnliche Vorgehensweise gewählt, bei
der die folgenden Apostolischen Exhortationen entstanden: Catechesi
tradendae, Familiaris consortio, Reconciliatio et poenitentia,
Christifideles laici, Pastores dabo vobis, Vita consecrata, Pastores
gregis und Sacramentum caritatis.
Zum Abschluss der Spezialversammlung für Afrika (1994)
veröffentlichte der Heilige Vater die postsynodale Apostolische
Exhortation Ecclesia in Africa, die viele positive Ergebnisse
pastoraler Initiativen auf diesem Kontinent brachte. Nach der
Veröffentlichung eines Dokumentes hinsichtlich der Auswirkung und
Anwendung einer postsynodalen apostolischen Exhortation auf dem
Niveau der örtlichen Kirche wurde die Aufmerksamkeit der Machbarkeit
einer II. Spezial-Versammlung geschenkt Am 13. November 2004
kündigte Papst Johannes Paul II. die Einberufung einer
Außerordentlichen Versammlung für Afrika an, die später vom Heiligen
Vater, Papst Benedikt XVI, während der Wöchentlichen Generalaudienz
vom 22. Juni 2005 bestätigt wurde.
Im Mai 1997 wurde während einer Papstreise in den Libanon die
postsynodale Apostolische Exhortation zur Spezialversammlung über
den Libanon (1995) als Teil einer Feierphase der Spezialversammlung
veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater die
Postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in America in der
Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko
veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi,
Indien, die Postsynodale Exhortation betreffend Asien Ecclesia in
Asia unterschrieben.
Seit der Synode von l987 wurden die verschiedenen Räte des
Generalsekretariats und das Generalsekretariat gemeinsam in den
Prozess, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Exhortation, dem
päpstlichen Dokument zur Synode, führte, eingebunden.
Zwischen der zweiten und der dritten Synodalversammlung wurde ein
Ratsgremium für das Generalsekretariat gebildet, das aus 12
gewählten Bischöfen und 3 päpstlich Ernannten bestand. Dieser Rat
trat zuerst am vom 12. Bis zum 15. Mai 1970 zusammen und war dazu
gedacht, die Kommunikation mit Episkopalkonferenzen zu und die
Formulierung der Agenda für die folgende Versammlung zu
vereinfachen. Nach diesem Treffen wurde eine weltweite Konsultation
der Bischöfe hinsichtlich der vorzuschlagenden Themen für zukünftige
Versammlungen gestartet. (Solche Konsultationen beginnen jetzt
während der letzten Tage einer Ordentlichen Generalversammlung).
Seit der Synode von 1987 wurden die verschiedenen Räte beim
Generalsekretariat und der Generalsekretär in den Arbeitsprozess mit
einbezogen, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen
Exhortation führt, des päpstlichen Dokuments, das von der Synode
kommt. Es ist sehr interessant, die Geschichte und die Entwicklung
dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und dritten Synodenversammlung wurde der
Beraterrat für den Generalsekretär ins Leben gerufen. Dieser
Beraterrat setzt sich aus zwölf gewählten und drei vom Papst
ernannten Bischöfen zusammen. Ein Rat dieser Art kam zum ersten Mal
von 12. bis 15. Mai 1970 zusammen; er sollte die Kommunikation unter
den Bischofskonferenzen vereinfachen und die Tagesordnung der
anschließend stattfindenden Versammlung festlegen. Nach diesem
Treffen wurde eine allgemeine Befragung aller Bischöfe der Welt
begonnen, um Themen für spätere Versammlungen vorzuschlagen (diese
Umfragen werden neuerdings in den letzten Tagen einer Ordentlichen
Generalversammlung durchgeführt).
Seither wurden die ordentlichen Räte des Generalsekretariats, die
von jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode
gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des
Generalsekretariat:Zweiter Ordentlicher Rat: 6. November 1971 - 27.
September 1974;
Dritter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 1974 - 30. September 1977;
Vierter Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1977 - 26. September 1980;
Fünfter Ordentlicher Rat: 25. Oktober 1980 - 29. September 1983;
Sechster Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987;
Siebter Ordentlicher Rat: 30. Oktober 1987 - 30. September 1990;
Achtet Ordentlicher Rat: 28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994;
Neunter Ordentlicher Rat: 29. Oktober -1994 - 25. April 2001;
Zehnter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 2001 - 2. Oktober 2005;
Elfter Ordentlicher Rat: 15. Oktober 2005 - 5. Oktober 2008.
Mit dem Aufkommen kontinentaler und regionaler Synodenversammlungen
kam der Heilige Vater zum Entschluss, während der
Spezialversammlungen post-synodale Räte durch Wahl und päpstliche
Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das Generalsekretariat,
zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die folgenden Postsynodalen
Räte besitzt, die im folgenden nach dem Datum ihrer Errichtung
aufgezählt werden. Nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum
(2006) werden diese Versammlungen nunmehr postsynodale Räte genannt:
Spezieller Rat für die Niederlande: 31. Januar 1980;
Spezieller Rat für Afrika: 8. Mai 1994;
Spezieller Rat für den Libanon: 14. Dezember 1995;
Spezieller Rat für Amerika: 12. Dezember 1997;
Spezieller Rat für Asien: 14. Mai 1998;
Spezieller Rat für Ozeanien: 11. Dezember 1998;
Spezieller Rat für Europa II: 22. Oktober 1999.
Ähnlich dazu hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer
Spezialversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus
dem betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, damit
beauftragt, einen Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Konzile bestehen
vom Tag ihrer Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung.
So listen wir im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der
Vergangenheit wie auch der Gegenwart nach der Reihenfolge der Daten
ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika: 6. Januar 1989 - 10. April 1994;
Präsynodaler Rat für den Libanon: 24. Januar 1992 - 26. November
1995;
Präsynodaler Rat für Amerika: 12. Juni 1995 - 16. November 1997;
Präsynodaler Rat für Asien: 10. September 1995 - 19. April 1998;
Präsynodaler Rat für Amerika: 12. Juni 1995 - 16. November 1997;
Präsynodaler Rat für Asien: 10. September - 19. April 1998;
Präsynodaler Rat für Ozeanien: 7. Juni 1996 - 22. November 1998;
Präsynodaler Rat für Europa: 9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999.
Wie man sehen kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem Anfang
an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch die
Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der
Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das
die Frucht und den krönenden Abschluss der Synode selbst darstellt.
Somit kann man sagen, dass die Synode als kollegiale Einrichtung
arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die Lebenserfahrungen
der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt; später werden diese
Elemente in den Vollversammlungen zusammengefasst, durch den Glauben
erleuchtet und schließlich werden im Geist der Communio
Propositiones formuliert, die vom Heiligen Vater, der das Prinzip
der Einheit in der Kirche ist, an die einzelnen Kirchen
zurückgegeben werden, so wie sauerstoffreiches Blut in den Arterien
fließt, um den menschlichen Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es
notwendig, dass ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all
jenen herrsche, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung
berufen sind, vor allem hinsichtlich der katholischen Ostkirchen sui
iuris and der Episkopalkonferenzen, die die Hirten der lokalen
Kirchen versammelt, in denen der Glaube an Gott lebt und in all
seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird.
Hauptsächlich in Form der Antworten zu den Lineamenta erhält diese
kollegiale Zusammenarbeit der episkopalen Körperschaften eine klare
Gestalt. Je größer die Zahl der episkopalen Körperschaften ist, die
auf die Lineamenta antworten, desto reicher und mannigfaltiger
werden die Elemente sein, die das Leben der Kirchen getreu
wiedergeben, und somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl zur
Abfassung des Instrumentum laboris als auch für die Diskussionen
während der Synodenversammlung in der Synodenaula.
III
ÜBERBLICK DER SYNODENVERSAMMLUNGEN
1. Erste Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1967
Synodenväter: 197
Papst Paul VI setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung
selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen
Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung,
seiner Kohärenz mit Doktrin und Geschichte”. Ein Ergebnis dieser
Versammlung war der Vorschlag der Bischöfe, im Lichte des sich
weiter ausbreitenden Atheismus, einer Glaubenskrise und falscher
theologischer Meinungen eine internationale Kommission von Theologen
zu bilden, um die Kongregation für Glaubenslehre zu unterstützen und
die Diskussion über theologische Stellungnahmen zu erweitern. Diese
Kommission wurde dann von Paul VI 1969 ins Leben gerufen.
Die Synode forderte auch eine Überprüfung des Kodex des kanonischen
Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf die Seelsorge zu
setzen und diese moderner zu formulieren. Die Arbeit wurde von Papst
Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit der
Veröffentlichung der Überarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts
von 1983 zu Ende geführt.
Gegenstand der Beratungen war die wichtige Rolle der
Bischofskonferenzen bei der Erneuerung der Seminare und bei der
Priesterausbildung. Einige Maßnahmen bezüglich der Mischehen, die
von der Bischofsversammlung empfohlen worden waren, wurden von Papst
Paul VI. 1970 approbiert. Außerdem wurden verschiedene Aspekte der
Liturgiereform untersucht, von denen dann viele verwirklicht wurden,
als die Neue Messordnung approbiert und 1969 in die Praxis umgesetzt
wurde
2. Erste Außerordentlichen Generalversammlung
Gehalten am: 11. - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146
Thema: “Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl and den
Bischofskonferenzen
Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung
stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das
Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein
Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II.
Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung
öffnete die Türen zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den
Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die
Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der
Bischofskonferenzen zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen.
Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst nacheinander vorgelegt,
drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) dass die Synode in
regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte- zunächst alle zwei
Jahre, dann alle drei Jahre; 2.) dass das Generalsekretariat
zwischen zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ
sei; und 3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige
Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein
Sekretariatsrat gebildet, der aus 12 gewählten Bischöfen und drei
vom Papst ernannten Mitgliedern bestand. Dieser Rat traf sich das
erste Mal vom 12.-15. Mai 1970 und hatte die Aufgabe, die Kontakte
mit den Bischofskonferenzen zu erleichtern und die Agenda für die
darauffolgenden Versammlungen vorzubereiten. Nach diesem Treffen
fand eine weltweite Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über
Themen der zukünftigen Versammlungen zu entscheiden ( diese
Befragung findet jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von
diesem Zeitpunkt an ist der Rat dieses Generalsekretariats, der
während jeder Synode im Hinblick auf die Folgende gewählt wird, ein
permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.
3. Zweite Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 6. November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der
Welt”
Während dieser Synode wurde über das Priesteramt und die
Gerechtigkeit in der Welt diskutiert. Während ihrer Diskussion
lobten die Bischöfe die Hingabe der Priester auf der ganzen Welt bei
ihrem Priesteramt des Wortes und des Sakramentes und auch ihr
seelsorgerisches Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch
auf die vielen Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester bei
der Ausübung ihres Amtes treffen.
Außerdem befassten sich die Bischöfe mit dem Thema der
Gerechtigkeit, und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe
Botschaft sowohl auf weltweite als auch auf lokale Gegebenheiten
anzuwenden.. Als Antwort darauf erstellten sie ein Programm von 8
Punkten für ein internationales Vorgehen und empfahlen, dass die
Kirche auf lokaler Ebene sowohl die Erziehung als auch die
ökumenische Zusammenarbeit in Hinblick auf das Thema der
Gerechtigkeit fördern solle.
4. Dritte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 27. September - 26. Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”
Während dieser Versammlung unterstrichen die Synodenväter erneut den
essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes
Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. Zusammen mit diesem
Thema wurde das Thema der Befreiung behandelt, die mit der
Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Menschen von ihren
Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die Vorschläge der
Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten als Grundlage
für die Formulierung der apostolischen Ermahnung Evangelii
Nuntiandi.
5. Vierte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 29. Oktober 1977
Synodenväter: 204
Thema: “ Die Katechese in unserer Zeit”
Die Diskussion der Synodenväter, die eine besondere Aufmerksamkeit
für die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde
in einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900
Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefasst. Aus diesen Vorschlägen
wurden 6 Sondergebiete zusammengestellt: Die Wichtigkeit der
katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die in
der Katechese wirkenden Personen, die Notwendigkeit einer ständigen
Katechese für alle Christen, die Mittel oder die Kanäle der
Katechese ihre besonderen Aspekte.
Bei dieser Gelegenheit fassten die Bischöfe zum ersten Mal eine
Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft Gottes für die
Menschen” ab. In dieser Botschaft zeigten die Synodenväter auf, dass
Christus im Mittelpunkt der Heilsbotschaft und damit auch der
Katechese steht. Gleichzeitig betonten sie, dass alle Christen die
Pflicht haben, Christus in die Welt zu bringen.
Kurz nach Abschluss dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes
Paul II die apostolische Ermahnung Catechesi tradendae, die viele
Meinungen und Vorschläge der Bischöfe enthält.
6. Sonderversammlung für die Niederlande
Gehalten am: 14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”
Die sogenannte „Sondersynode für die Niederlande“ wurde im
allgemeinen Sprachgebrauch „Hollandsynode“ genannt, war nach dem
abgeänderten, danach 1983 verkündeten Codex des Kirchenrechts (vgl.
Canon 345) die erste Sonderversammlung der Bischofssynode. Diese
synodale Versammlung fand in Rom statt und befasste sich mit dem
Konzept des II. Vatikanischen Konzils, dem Geheimnis der
Gemeinschaft der Kirche mit ihren konkreten Aspekten sowohl auf
lokaler als auch auf weltweiter Ebene, wobei man sich auf die Rolle
des Bischofs als Lehrer des Glaubens und Hirte der Seelen in seiner
Diözese und in der Bischofskonferenz konzentrierte. Am Schluss
fasste die Versammlung einige Beschlüsse, die das Priesteramt, das
Ordensleben, die Mitwirkung der Laien in der Sendung der Kirche, die
Sakramente, die Eucharistie und die Beichte, die Liturgie, Katechese
und Ökumenismus betreffen, die alle auf den Lehren des II.
Vatikanischen Konzils beruhen. Ein eigens am Ende dieser
Sondersynode gebildeter Rat wird sich regelmäßig mit dem
Generalsekretariat treffen, um die Lage der Seelsorge zu bewerten
und die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu fördern. Obwohl es
den Rat noch gibt, traf er sich nicht mehr seit dem 10. Und 11.
November 1995.
7. Fünfte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 26. September - 25. Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”
Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte
Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika
Humanae vitae. Die Bischöfe verfassten im Laufe ihrer Arbeit eine
schriftliche Botschaft mit dem Titel “Eine Botschaft für christliche
Familien in der modernen Welt” und schlugen eine “Charta für die
Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst Johannes Paul II.
Am 22. Oktober 1983 richtete. Auf Grund der Diskussion und den
Vorschlägen der Versammlung veröffentlichte der Papst die
apostolische Ermahnung Familiaris consortio vom 22 November 1981.
8. Sechste Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1983
Synodenväter: 221
Thema: “Versöhnung und Buße im Sendungsauftrag der Kirche”
Die Synodenversammlung und das Thema stehen in Einklang mit dem vom
Papst ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, und um des
1950sten Jahrestags der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu
gedenken. Während dieser Versammlung diskutierten die Bischöfe über
die mit dem Synodenthema zusammenhängenden Argumente, wobei sie die
Notwendigkeit unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi auf
das Leben jedes Einzelnen und folglich auch auf die ganze
Gesellschaft zu übertragen. In einer Verlautbarung, die von der
Versammlung herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur
“Versöhnung” auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der
Versöhnung und Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die
Ergebnisse der Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für die
postsynodalen apostolische Ermahnung Reconciliatio et Paenitentia
vom 2. Dezember 1984, die zum ersten Mal als “postsynodales”
Dokument bezeichnet wurde.
9. Zweite Außerordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 24. November - 8. Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “Der 20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen
Konzils”
Diese von Papst Johannes Paul II einberufene Außerordentliche
Generalversammlung, wollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken
und feststellen, in welchem Maße eine Erneuerung der Kirche
stattgefunden hatte. Gemäß Statut versammelte die Synode alle
Vorsitzenden der über 100 Bischofskonferenzen in aller Welt wie auch
andere Personen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente
des II. Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche
auf der ganzen Welt. Bei dieser Versammlung verfassten die Bischöfe
einen Schlussbericht (Relatio Finalis), der bei der
Abschlusssitzung, zusammen mit einer Botschaft für das Volk Gottes
(Nuntius) veröffentlicht wurde. Als Antwort auf den Vorschlag der
Synodenväter dieser Versammlung bewilligte der Heilige Vater die
Ausführung und Veröffentlichung des Katechismus der katholischen
Kirche 1992. Gleichzeitig wünschten sie “eine weitreichende und
vertiefte Studie über den theologischen und infolgedessen
rechtlichen Status der Bischofskonferenzen und vor allem über die
Bedeutung ihrer lehramtlichen Autorität im Lichte von Nr. 38 des
Konzilerlasses Christus Dominus and die canones 447 und 753, Kodex
des Kirchenrechts (Abschlussbericht, II, C, 8,b). Dieser Punkt wurde
im apostolischen Schreiben “Motu proprio” von Johannes Paul II. über
die theologische und rechtliche Natur der Beschofskonferenzen
angesprochen (21. Mai 1998).
10. Siebte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 1. - 30. Oktober 1987
Synodenväter: 232Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der
Kirche und in der Welt ”
Mit einer Betrachtung über die Aspekte der Berufung (“sein”) und
Sendung (“tun”) im Rahmen der kirchlichen Gemeinschaft gemäß dem II.
Vatikanischen Konzil, versuchten die Synodenväter die
unterschiedliche Natur der gläubigen Laien im Leben der Kirche, ihre
Teilhabe oder Kommunion in der Heiligkeit und die Arbeit der Kirche
in der Evangelisierung in der Welt dank des säkularen Charakters
hervorzuheben. Auf Grund dieses Themas waren besonders viele Laien
als Auditoren anwesend. Einige Laien wurden gebeten, vor der
Generalversammlung zu sprechen und in den “circuli minori” ihre
Meinung zu äußern; zum ersten Mal hatten eine Laiin und ein Laie das
Amt der zusätzlichen Sondersekretäre inne.. Die Informationen, die
in der Synode kamen - vor allem die 54 Vorschläge der
Generalversammlung - wurden für die Formulierung der postsynodalen
apostolischen Ermahnung Christifideles Laici vom 3. Dezember
1988erwendet
Am 25. Oktober 1990 stellte S. Exz. Emilio Eid, Titularbischof von
Sarepta der Maroniten und Vizepräsident der Kommission für die
Revision des Gesetzbuches der Ostkirchen, in der 28.
Generalkongregation das revidierte Gesetzbuch vor und überreichte
den Synodenvätern und den weiteren Anwesenden je ein Exemplar.
11. Achte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 28. Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter den derzeitigen Verhältnissen”
Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode (1971), die das Priestertums
und der daraus resultierenden Aufgaben im Priesteramt unter
theologischen Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen
besonderen pastoralen Charakter und konzentrierte sich hauptsächlich
auf die Priesterbildung und auf die “Person” des Priesters selbst,
sowohl auf den Diözesans- als auch den Ordenspriester vor und nach
der Priesterweihe. Besonders auffallend war der Einklang zwischen
den Bischöfen in ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am
Ende der Synode legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge
vor, die, zusammen mit anderen Informationen, die während des
Verlaufs der Synode herausgearbeitet wurden; diese dienten bei der
Vorbereitung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Pastores dabo
vobis vom 25 März 1992.
12. Sonderversammlung für Europa
Gehalten am: 28. November - 14. Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”
Am 22. April 1990 drückte der Heilige Vater während seines
apostolischen Besuchs in der tchechischen, Republik, in der Stadt
Velehrad am Grab des Heiligen Methodius, der mit den Heiligen
Cyrillus und Benedikt einer der Patrone Europas ist, den Wunsch aus,
eine Generalversammlung für Europa, die Bischofssynode,
zusammenzurufen, um den “Kairos” der der neuen Lage zu erkennen, die
sich durch die großen Veränderungen in Europa ergeben hat und um für
die Kirche eine neue Rolle durch Erneuerung und Wiederaufbau zu
finden. Die besondere Natur die Synode und die kurze
Vorbereitungszeit erforderte verschiedene Änderungen in den
synodalen Statuten, zum Beispiel wurde statt der Dokumente
Lineamenta und Instrumentum Laboris eine kurze Anleitung für die
Überlegungen (Itinerarium) und eine Zusammenfassung (Summarium)
vorbereitet; es wurden Sonderkriterien für die delegierten Bischöfe
eingeführt, um eine zahlenmäßig stärkere Vertretung von Bischöfen
aus Zentral- und Osteuropa, usw. zu garantieren .Eines der
wichtigsten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war die
Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen Rat
für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit
versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu
einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur
gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der
anderen christlichen Hauptgemeinschaften in Europa im ökumenischen
Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als
“als delegierte Brüder” teilzunehmen. Die Arbeit der
Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung einer Erklärung
(Declaratio) beendet, in der die Synodenväter ein Programm für die
neue Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle
Europäer richteten, die universale Solidarität zu unterstützen.
Danach wurde eine Gruppe von Teilnehmern an der Sonderversammlung
beauftragt, den bestmöglichen Weg zu finden, um angesichts diesers
Umstände die Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung
des Concilium Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE) in die Tat
umzusetzen.
13. Sonderversammlung für Afrika
Gehalten am: 10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und Ihre evangelisierende Mission auf
das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1:8)
Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese
Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende
Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet
wurde, ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert,
um den Rat des Generalsekretariats zu bilden, und damit beauftragt,
zur Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990
während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in
Lomé, Togo, wurden die Lineamenta, veröffentlicht, das Thema der
Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der Betrachtung
auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen Kirchen
wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments der
Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, verwendet, das während
des neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im Februar 1993 in
Afrika in Kampala, Uganda, herausgegeben wurde.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden
Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema
der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.)
Verkündigung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch; 4.)
Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel.
Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der
verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die
Eröffnungs- und Schlussfeier, die viele Elemente aus der
liturgischen Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes
Erlebnis.
Unter den verschiedenen, von der Sonderversammlung veröffentlichten
Dokumente, fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am
Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und die Postsynodale
Apostolische Ermahnung Ecclesia in Africa, die der Kirche anlässlich
des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14. September 1995
während der Feierlichkeiten für die Synodenversammlung unterzeichnet
und vorgestellt wurde.
Ein postsynodaler Rat, der von der Sonderversammlung gewählt wurde,
steht dem Generalsekretariat weiterhin ständig zur Verfügung. Seine
Aufgabe ist es, die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen
Apostolischen Ermahnung auf die lokale Kirche zu beaufsichtigen. Der
Rat verfasste einen Bericht, der an alle Bischöfen Afrikas, die
Leiter aller Dikasterien der Römischen Kurie und den Vorsitzenden
der Bischofskonferenzen, wie auch andere, davon betroffene Menschen
auf der ganzen Welt gesendet wurde. Diese Versammlung findet
periodisch statt, um die Bischöfe in Afrika über den neuesten Stand
der Dinge zu informieren und sie zu ermuntern, sich weiterhin zu
bemühen, das so inhaltsreiche Dokument anzuwenden.
Am 13. November 2004 gab Papst Johannes Paul II. während des
Symposiums der afrikanischen und europäischen Bischöfe, das in Rom
stattfand, bekannt, dass er die Erwartungen des postsynodalen Rats
begrüßte” und eine zweite Sonderversammlung für Afrikas als Antwort
auf die “Hoffnungen der Seelenhirten in Afrika” einberief. In der
Generalaudienz vom 22. Juni 2005 hat Papst Benedikt XVI. den
Beschluss “meines verehrten Vorgängers” bestätigt. Es wurde weder
das Datum noch der Ort für diese Sonderversammlung mitgeteilt.
14. Neunte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “Das gottgeweihte Leben und seine Rolle in Kirche und Welt”
Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung
über das Thema des gottgeweihten Lebens zusammen, die von einigen
als logischer Abschluss in der Behandlung der verschiedenen
Lebensformen in der Kirchen ansahen die in den zwei vorhergehenden
Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes
und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war
besonders wertvoll. Sie gab die Möglichkeit zu einem intensiven
Gedankenaustausch nicht nur innerhalb der Institute des
gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch
innerhalb der internationalen und nationalen Organe, vor allem aber
über viele individuelle und gemeinschaftliche Initiativen zwischen
der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der
römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer
großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den
verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu. Besonders
erwähnenswert ist, dass viele Bischöfen aus Ordenskongregationen
teilnahmen und auch eine Ordensfrau und ein Ordensmann als
zusätzliche Sondersekretäreernannt wurden,, auch kam eine große
Anzahl von Frauen und Männern, die sich als Experten und Auditoren
dem gottgeweihtem Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde die
Postsynodale Apostolische Ermahnung Vita consecrata veröffentlicht.
15. Sonderversammlung für den Libanon
Gehalten am: 26. November - 14. Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: “Christus ist unsere Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist,
bezeugen wir seine Liebe”
Der Heilige Vater hat hinsichtlich der in Folge des langen Kriegs
besonderen Bedürfnisse der Kirche im Libanon am 6. Juni 1991 seine
Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der Bischofssynode
für den Libanon einzuberufen. Nach einigen einleitenden
Versammlungen mit den Patriarchen der Ostkirchen im Libanon, wurde
im Januar 1992 ein Rat mit 10 Mitgliedern, Vertretern der sechs
Katholischen Kirchen sui iuris im Libanon, ernannt, um an der für
die Vorbereitung notwendigen Arbeit teilzunehmen. Gleichzeitig wurde
ein libanesischer Bischof zum Koordinator “in loco” ernannt.Die
Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13. März 1993
veröffentlicht. Damit begann die Zeit des Gebetes und des
Nachdenkens über das Synodenthema in den lokalen Diözesen und den
verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon, die bis zum 1.
November 1994 andauerte. Die Antworten auf die Lineamenta wurden in
das Instrumentum laboris, das Arbeitsdokument der Sonderversammlung,
aufgenommen, das der Synodenversammlung als Grundlage diente. Am 12.
Dezember wurde eine kommentierte Version des Kirchenrechts der
Ostkirchen unter der Schirmherrschaft des Päpstlichen Rats fzur
Interpretierung der Gesetzestexte veröffentlicht und an die
Synodenväter verteilt.
Am 10. Mai 1997 wurde die Postsynodale Apostolische Exhortation “Une
Esperance nouvelle pour le Liban” (Eine neue Hoffnung für den
Libanon) während eines Papstbesuchs im Libanon für die
Feierlichkeiten der Sonderversammlung veröffentlicht. 1998 folgte
eine von der Patriachen- und der Bischofsversammlung im Libanon
(A.P.E.C.L.) übersetzte arabische Version des Dokuments. Der
Postsynodale Rat, der aus dieser Sonderversammlung hervorging,
trifft sich weiterhin, um die Auswirkung und die Ausführung der
Postsynodalen Apostolischen Ermahnung im Libanon zu bewerten. In
diesem Sinne wurde ein Bericht vorbereitet und 1993 an die
Hierarchie des Libanon, an die Leiter der Dikasterien der römischen
Kurie, an die Patriarchen, an die wichtigsten Erzbischöfe und
Metropoliten der Ostkirche sui generis , an alle Vorsitzenden der
Episkopalkonferenzen der Welt und an andere Betroffenen geschickt.
Seit damals hat sich der postsynodale Rat regelmäßig getroffen, um
die Situation im Libanon einzuschätzen.
16. Sonderversammlung für Amerika
Gehalten am: 16. November - 12 Dezember 1997
Synodenväter: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur
Bekehrung, zur Kommunion, und die Solidarität in Amerika”
Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Schreiben Tertio
millenio adveniente seinen Wunsch aus, die synodale Bewegung auf der
kontinentalen Ebene weiterzuführen, die mit der Sonderversammlung
für Europa (1991) und für Afrika (1994) begann und
Sonderversammlungen der Synoden, einschließlich der
Sonderversammlung für Amerika , als Teil des Programms einberufen,
das für das Jubeljahr 2000 diente. Am 12. Juni 1995 wurde ein
Präsynodaler Rat ernannt, um bei der Vorbereitung der
Sonderversammlung mitzuhelfen.Mit Hilfe dieses Rates wurden die
Lineamenta am 3. September 1996 und das Instrumentum laboris am 10.
September 1997 veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die
verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens
auf dem amerikanischen Kontinent und versuchten, die besten Wege und
Mittel zu finden, um dem amerikanischen Volk die Begegnung mit Jesus
Christus zu ermöglichen. Aus diesem Grund untersuchten sie den
Zusammenhang zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten
Aspekte der Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die
großen Herausforderungen der heutigen amerikanischenGesellschaft
eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung
veröffentlichten die Synodenväter den Nuntius oder die Botschaft an
das Gottesvolk.
Der postsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wird,
versammelte sich zu verschiedenen Gelegenheiten, um die Ergebnisse
der Synode zu bewerten. Er stand auch dem Heiligen Vater bei der
Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia
in America”zur Seite, die vom Heiligen Vater am 23. Januar 1999
während der Feierlichkeiten der Sonderversammlung in Mexiko City
herausgegeben wurde. Am nächsten Tag haben viele, aus den
verschiedensten Teilen des Kontinents kommende Teilnehmer der Synode
an einer Eucharistiefeier teilgenommen, die in der Wallfahrtskirche
Unserer Lieben Frau von Guadalupe gefeiert wurde.
Der postsynodale Rat traf sich seitdem mehrmals, um die Umsetzung
des Dokuments zu bewerten und die Bischöfe in ihren Initiativen auf
dem Kontinent in Antwort auf das Postsynodale Dokument zu
unterstützen. 2002 bereitete man einen einschlägigen Bericht vor und
schickte diesen an alle Bischöfe in Amerika, an die Leiter der
Dikasterien der römischen Kurie, die Patriarchen, die wichtigeren
Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die
Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen auf der Welt und andere
Betroffene. Der Sonderrat trifft sich von Zeit zu Zeit, um über
vorrangige Themen auf dem Kontinent zu sprechen, die in dem Bericht
angeführt sind.
17. Sonderversammlung für Asien
Gehalten am: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und
des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben
und es in Fülle haben (Joh. 10,10)”
Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente hat der
Heilige Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen der
Synode als Vorbereitung für das Heilige Jahr 2000, einzuberufen. Ab
10. September 1995 hat der Heilige Vater einen präsynodalen Rat für
die Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat
bestand vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus
Asien. Eine ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei
der Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und des
Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998 veröffentlicht wurden,
beizustehen.
Die Aufmerksamkeit der Synodenväter galt während der
Sonderversammlung der Person Jesu, des Erlösers, und seines
Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang mit dem Plan der
Kirche einer neuen Evangelisierung, unter Berücksichtigung sowohl
der Kirche, als auch der Gesellschaft des asiatischen Kontinentes.
Besonders betrachtet wurden die verschiedenen Möglichkeiten der
Kirche, in einem konkreten Projekt zur Seelsorge, die Mission des
Herren von Liebe und Dienst in Asien, weiterführen zu können. Am
Ende wurde von den Synodenvätern ein Nuntius oder “Botschaft an das
Gottesvolk”, das die verschieden Themen der Synode wiedergab,
herausgegeben.
Ein nachsynodaler Rat, der aus der Synodenversammlung hervorging,
wurde gebildet. Der Rat, der mehrmals im Rahmen der Versammlung
zusammentrat, leistet bei der Auswertung der
Versammlungsempfehlungen Hilfestellung. Sie trug auch zur Abfassung
der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Asia” bei,
die während der feierlichen Phase der Synode vom 5. bis 8. November
1999 in der Sacred Heart Cathedral in New Delhi, Indien vom Heiligen
Vater unterzeichnet wurde. Seitdem trat der nachsynodale Rat
regelmäßig zusammen um die Verbreitung und die Umsetzung des
Dokuments in der asiatischen Kirche zu beurteilen. 2002 wurde ein
Bericht erstellt und an alle Mitglieder der kirchlichen Hierarchie
des asiatischen Kontinents, die Leiter der Dikasterien der Römischen
Kurie, die Patriarchen, die höheren Erzbischöfe und Metropoliten der
Ostkirchen sui iuris, die Vorsitzenden der weltweiten
Bischofskonferenzen und weitere beteiligte Parteien versand.
Der Sonderrat der Bischofssynode tritt in regelmäßigen Abständen
zusammen, um über die im Bericht angeführten Fragen, die für die
jeweiligen Kontinente von vorrangiger Bedeutung sind, zu beraten.
18. Sonderversammlung für Ozeanien
Gehalten am: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen,
Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben”
Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder
regionale Synodenversammlung, die vom Heiligen Vater im
Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der
Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000, einberufen wurde.
Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den vorsynodalen Rat, der
vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Bei einer Reihe
von Zusammentreffen in Rom und Wellington (Neuseeland) behandelte
man die Abfassung des Textes der Lineamenta, der später
vervollständigt und den beteiligten Parteien übermittelt wurde,
sowie die Kriterien der Teilnahme, und die Vervollständigung des
Textes des Instrumentum Laboris.
Einzigartig an dieser Synodenversammlung war, dass alle Bischöfe der
Region als Mitglieder ex-ufficio teilgenommen haben. Um die
Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der
Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu begrenzen, wurden
Maßnahmen getroffen, um die täglichen Besuche ad limina während der
Sonderversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der großen
Unterschiede in den Seelsorgesituationen in der Region, sind während
der Synode viele gemeinsame Sorgen zu Tage getreten, wie zum
Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die erneuerte
Aufmerksamkeit auf Katechese und Ausbildung, die Verstärkung des
Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen Leute, Einwanderer
und Einheimischer usw; wobei hier immer die Person Christi, der Weg,
die Wahrheit und das Leben im Mittelpunkt stehen.
Am 11. Dezember haben die Mitglieder der Sonderversammlung einen
nachsynodalen Rat gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater
ernannt. Zum Abschluß der Sonderversammlung hat der Rat eine Reihe
von Zusammentreffen abgehalten, bei dem man über die Reaktionen auf
die Sonderversammlung beriet und dem Heiligen Vater bei der
Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung Ecclesia in
Oceania Hilfe bot. Die Ecclesia in Oceania wurde am 22 November2001
im Rahmen einer sehr wichtigen, historischen Zeremonie im Vatikan
bekanntgegeben, während der das Dokument gleichzeitig mit Hilfe des
Internets an allen Diözesen der Region gesendet wurde. Ecclesia in
Oceania wurde so das erste päpstliche Dokument das über Internet im
Computerzeitalter übertragen wurde.
Im Jahre 2003 trat der nachsynodale Rat zusammen, um mit der
Untersuchung über den Einfluss und die Umsetzung der Ecclesia in
Oceania in der Region zu beginnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein
Bericht erstellt und an alle Bischöfe in Ozeanien übermittelt, der
in 2006 der Universalen Kirche bekannt gegeben wurde. Während ihrer
Versammlung im Februar 2008 beschloßen die Ratsmitglieder das
nächste Treffen in Australien, in Verbindung mit der
Plenarversammlung der Vereinigung der Katholischen
Bischofskonferenzen von Ozeanien im Mai 2010 in Australien
stattfinden zu lassen.
19. Zweite Sonderversammlung für Europa
Gehalten am: 1. - 23. Oktober 1999
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle und
Hoffnung für Europa”
Die zweite Sonderversammlung für Europa ist die letzte der Reihe der
kontinentalen Synodenversammlungen, die der Heilige Vater in seinem
Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der
Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 einberufen hat. Obwohl die
erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991 abgehalten
wurde, d.h. vor mehr als einem Jahrzehnt, haben die neuen sozialen
und kulturellen Situationen, die auf dem Kontinent, neben den
politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben, pastorale
Herausforderungen hervorgerufen, die es notwendig erscheinen
liessen, eine zweite Sonderversammlung für Europa einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den vorsynodalen Rat
aufgefordert, bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung
mitzuhelfen. Mit Hilfe europäischer Theologen und dem Personal des
Generalsekretariats wurde der Entwurf der Lineamenta verfaßt, der im
Frühjahr 1998 veröffentlicht wurde und das Instrumentum Laboris der
Sonderversammlung (am 21. Juni 1999 veröffentlicht).
Während der zweiten Sonderversammlung haben die Synodenvätern die
verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und den besonderen
historischen Moment des Projektes zur Einigung des Kontinentes
untersucht. Das Thema Jesus Christus, der in seiner Kirche lebt, hat
die synodale Diskussion über die kulturellen Wurzeln des Kontinentes
beherrscht, während es gleichzeitig Quelle der Hoffnung für den Bau
eines neuen, auf den Glauben gegründeten Europas ist.
Der nachsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wurde,
hielt mehrere Sitzungen ab um die Ergebnisse der Synode zu
untersuchen und zur Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen
Ermahnung “Ecclesia in Europa” beitzutragen. Diese wurde während des
Abendgottesdienste zum Beginn der Feierlichkeiten zu Ehren der
Apostel Peter und Paul veröffentlicht (Vatikan 28. Juni 2003).
In der Folge hat der nachsynodale Rate eine Bewertung des Einflusses
und der Umsetzung der “Ecclesia in Europa” auf dem Kontinent
begonnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Fragenbogen erstellt, der
an die Episkopalenkonferenzen und die kontinentalen europäischen
Organisationen gesendet wurde. Die Beantwortungen dieser Fragebögen
wurden benutzt, um einige Aspekte der Sendung der Kirche in Europa
einzuschätzen.
20. Zehnte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30 September - 27 Oktober 2000.
Synodenväter: 247
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums, Jesus Christus für
die Hoffnung der Welt”
Im Rahmen der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen
Generalversammlung, hat sich der Neunte Ordentliche Rat des
Generalsekretariats in regelmäßigen Abständen zusammengefunden, um
bei der Festlegung der möglichen Synodenthemen zu beraten und bei
der Erstellung der Lineamenta , mitzuwirken. Diese wurden am 16.
Juni 1998 an allen Bischöfe der Welt übermittelt, die dann
regelmäßig die offizielle Antwortungen zurücksandten. Diese
Rückläufe wurden ausgewertet und in den Entwurf des Instrumentum
laboris einbezogen, welches am 1. Juni 2001 veröffentlicht wurde.
Während der Synodenversammlung haben sich dieSynodenväter auf die
Person und Aufgaben des Bischofs in seiner Diözese zu Beginn des
Dritten Jahrtausends konzentriert.
Am 26. Oktober 2001 hat die Synodenversammlung die Mitglieder des
Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats gewählt, drei
Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. In den folgenden
Sitzungen wertete der Rat, das aus der Vorbereitung der Synode
hervorgegangene Material aus, insbesondere die synodalen
Propositiones , wie etwa dem Heiligen Vater beizustehen bei der
Abfassung des Nachsynodalen Apostolischen Schreiben “Pastores
Gregis”, das am 16. Oktober 2003 in Rahmen des 25. Jahrestag der
Wahl des Heiligen Vaters veröffentlicht wurde.
21. Elfte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 2-23 Oktober 2005
Synodenväter: 258
Thema: ”Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der
Sendung der Kirche”
Am 29. November 2003, unter Berücksichtigung der Meinungen der
Mitglieder des Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats
der Bischofssynode folgend aus den Beratungen der weltweiten
Episkopalkonferenzen und anderer Beteiligter, beschloss Papst
Johannes Paul II. die Elfte Ordentliche Generalversammlung zum Thema
Eucharistie einzuberufen.
Das die Wahl des Papstes, so kurz nach der Veröffentlichung seiner
Enzyklika zum selben Thema fällt, regt zur Aufmerksamkeit an. Diese
Synodenversammlung ist einberufen worden um dem Heiligen Vater die
pastoralen Betrachtungen der Bischöfe der Welt zu diesem für die
Mission der Kirche lebenswichtigen Thema zu übermitteln.
Die Lineamenta die vom Zehnten Ordentlichen Rat des
Generalsekretariats mit der Hilfe von Theologen erarbeitet wurden,
sind am 31 März 2004 an den Episkopalkonferenzen, an alle Ostkirchen
sui iuris, an die Leiter der Dikastrien der Römischen Kurie, an der
Vereinigung der Generaloberer und andere Betroffene gesendet worden.
Während der nächsten Versammlung bearbeitete der Rat die Fragen in
den Lineamenta und wieder mit der Hilfe der Experten entwarf er den
Instrumentum Laboris, der am 7 Juli 2005 veröffentlicht wurde.
Nach seiner Wahl bestätigte Papst Benedikt XVI. die Daten der
Synodenversammlung und bestätigte gleichzeitig die folgenden
Neuheiten des Synodenablaufs: eine Verkürzung der Dauer der Synode
auf drei Wochen; eine Stunde offener Diskussion während der
Interventionsphase während der abendlichen Plenarsitzung; eine
elektronische Abstimmung durch die Mitglieder - zusätzlich zu der
gewohnten schriftlichen Abstimmung - über die Propositiones oder
synodalen Empfehlungen; und die Veröffentlichung pro hoc vice einer
italienischen Übersetzung der Propositiones.
Eine Sondersitzung wurde anberaumt, um den 40. Jahrestag der
Einführung der Bischofssynode zu feiern, während der verschiedene
Synodenväter über die theologischen, juristischen und historischen
Aspekte der Synode sprachen. In der Folge wurden diese Beiträge
zusammen mit Referenzmaterial zu Synodalversammlungen in einem Buch
mit dem Titel Die Bischofssynode: 40 Jahre Geschichte von der
Lateran University Press veröffentlicht.
Die offizielle aus dieser Synodenversammlung hervorgegangenen
Dokumentation enthält eine Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius),
die während der Versammlung abgefasst und von den Synodenvätern
genehmigt wurde, sowie nachsynodale apostolische Ermahnung
Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007 des Heiligen Vaters.
22. Zwölfte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 5. - 26. Oktober 2008
Synodenväter: 253
Thema: “Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche”
Am 6. Oktober 2006 kündigte Papst Benedikt XVI. seine Entscheidung
an, die XII. Ordentliche Generalversammlung einzuberufen, um das
Thema Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche zu
behandeln. Die Synode zum Wort Gottes war gedacht als Fortführung
der Synode von 2005 zur Eucharistie und sollte die inhaltliche
Verbindung zwischen der Eucharistie und dem Wort Gottes hinsichtlich
des Lebens und der Sendung der Kirche fortsetzen.
Während die Vorbereitungsphase arbeiteten die Ratsmitglieder mit
Hilfe von Experten die Lineamenta aus, die am 27. April 2007
veröffentlicht wurden und die vorläufige Richtlinien zum Thema
vorgaben und eine Reihe von Fragen für die Diskussion und Gebet auf
Ortsebene beinhalteten. Bei späteren Treffen analysierte der Rat die
Antworten auf die Fragen der Lineamenta, die übermittelt wurden von
den oben genannten Gruppen und Individuen, und entwarf das
Instrumentum laboris, das am 12. Juni 2008 veröffentlicht wurde.
Diese Synodenversammlung wird die erste sein nach der Revision des
Ordo Synodi Episcoporum, der vom Heiligen Vater am 29. September
2006 approbiert wurde, wobei er dem Rat des Generalsekretariats der
Bischofssynode folgte hinsichtlich der Notwendigkeit, die Statuten
dem gegenwärtigen Kodex des kanonischen Rechtes und dem Gesetzbuch
der Ostkirchen anzugleichen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Synodalversammlung war, dass sie
während des Paulus-Jahres stattfand, das am 29. Juni 2008 begann.Zur
Erinnerung an dieses Ereignis wird der Eröffnungsgottesdienst der
Synode in der Päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern gefeiert.
Außerdem wurde in Anbetracht des Synodenthemas zum ersten Mal ein
Rabbiner eingeladen, der vor den Synodenvätern und den anderen
Teilnehmern sprach. An der Synodenversammlung nahm ferner zum ersten
Mal Seine Seligkeit Bartholomaios I., Ökumenischer Patriarch von
Konstantinopel, teil. Im Rahmen eines Vespergottesdienstes in der
Sixtinischen Kapelle hielt er hierbei eine Ansprache vor den
Teilnehmern der Synode. Wie bereits anlässlich der XI. Ordentlichen
Generalversammlung wurden als Ergebnis der kollegialen Arbeit der
Synodenväter die 55 Propositiones „pro hoc vice“ in einer
italienischen Übersetzung veröffentlicht. Zum Abschluss der Synode
veröffentlichten die Teilnehmer auch eine Botschaft an das Volk
Gottes (Nuntius). Derzeit erwartet die Kirche zudem voll Freude die
Veröffentlichung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens des
Heiligen Vaters, das den Reichtum des Nachdenkens und der Beratungen
nicht nur während der Synodenversammlung, sondern auch im Verlauf
des gesamten synodalen Prozesses aufzeigen wird.
23. Zweite Sonderversammlung für Afrika
Gehalten am: 4. – 25.
Oktober 2009
Synodenväter: 224
Thema: „Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der
Gerechtigkeit und des Friedens. ‚Ihr seid das Salz der Erde … Ihr
seid das Licht der Welt‘ (Mt 5: 13,14)“
Am 13. November 2004 kündigte Papst Johannes Paul II. während des in
Rom stattfindenden Symposiums der Bischöfe aus Afrika und Europa an,
er „komme dem Wunsch der Einberufung einer Sonderversammlung für
Afrika entgegen“ und entspreche den Hoffnungen der afrikanischen
Hirten, indem er eine Sonderversammlung für Afrika anberaume.
Während der wöchentlichen Generalaudienz am 22. Juni 2005
bekräftigte der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. diese
Entscheidung.
Nach der ersten Ankündigung einer II. Sonderversammlung legte der
Heilige Vater Papst Benedikt XVI. in Zusammenarbeit mit dem
Außerordentlichen Rat für Afrika das Thema der Synode fest: „Die
Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und
des Friedens. ‚Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der
Welt‘“ (Mt 5: 13,14). Mit der Unterstützung von Experten fuhr der
Rat fort mit der Ausarbeitung der Lineamenta, die dieses
Thema vorstellten und eine Reihe von Fragen zur Diskussion und für
das Gebet auf Ortsebene enthielten. Das Schreiben wurde am 27. Juni
2006 veröffentlicht. Die Antworten auf die Fragen wurden
anschließend an das Generalsekretariat gesandt, um für die Abfassung
des Instrumentum laboris verwendet werden zu können, das den
Handlungsplan der Synodalversammlung enthält. Der Heilige Vater
Benedikt XVI. überreichte das Dokument persönlich den Präsidenten
der Bischofskonferenzen von Afrika im Rahmen seiner Apostolischen
Reise nach Kamerun und Angola.
Der Sonderrat für Afrika hat angesichts des kontinentalen Charakters
der Synodenversammlung und zur Gewährleistung des höchstmöglichen
Einsatzes aller Teilnehmer besondere Kriterien für die Teilnahme
ausgearbeitet. Diese wurden nach der Approbation durch den Papst von
den afrikanischen Bischofskonferenzen bei der Auswahl jener
Teilnehmer der Sonderversammlung angewandt, die zu all denen
hinzukommen, die aufgrund ihres Amtes oder einer päpstlichen
Ernennung bei der Synode mitarbeiten.
Im Verlauf der Zweiten Sonderversammlung befassten sich die
Synodenväter mit den vielfältigen Anliegen der Kirche auf dem
afrikanischen Kontinent, vor allem mit Versöhnung, Gerechtigkeit und
Frieden, damit die Kirche ihrem Sendungsauftrag, auf sozialer,
kultureller und religiöser Ebene „Salz der Erde und Licht der Welt“
zu sein, entsprechen kann. Durch ihren Dienst der Versöhnung ist die
Kirche dazu berufen, zum Aufbau des Friedens und zur Förderung der
Gerechtigkeit beizutragen und auf diese Weise an der Entwicklung
aller afrikanischen Völker mitzuwirken. Die erste
Synodenversammlung, bei der die Kirche zu neuer Dynamik und Hoffnung
aufgerufen wurde, wurde unter der Bezeichnung „Synode der
Auferstehung und der Hoffnung“ bekannt; die zweite Versammlung wird
aufgrund ihrer Konzentration auf den Themenschwerpunkt Mission oft
„Synode eines neuen Pfingsten“ genannt.
Die Synodenversammlung approbierte die Schlußbotschaft, die zugleich
ein dringender Appell, aber auch eine Quelle der Ermutigung für den
Sendungsauftrag der Kirche in Afrika war, sowie die 57
Propositiones oder Vorschläge, die dem Heiligen Vater vorgelegt
wurden. In diesem Dokument behandeln die Synodenväter die
verschiedenen bei der Synode besprochenen Themen unter pastoralem
Blickwinkel. Der postsynodale Rat, der bei der Versammlung gewählt
wurde, trat zu mehreren Treffen zusammen, um die Ergebnisse der
Synode zu untersuchen und zur Ausarbeitung des Apostolischen
Schreibens des Heiligen Vaters beizutragen.
IV
ORDO SYNODI EPISCOPORUM
Ordo Synodi Episcoporum
[Deutsch,
Englisch,
Französisch,
Latein,
Italienisch,
Spanisch] |