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BISCHOFSSYNODE

[Aufarbeitung: 12.10.2010]


 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ÜBER DIE BISCHOFSSYNODE

Im Laufe der Arbeiten des Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzils reifte in den Konzilsvätern der Wunsch heran (der in den Dekreten Christus Dominus [Nr. 5] und Ad gentes [Nr. 29] zur Sprache gebracht wurde), den wahren Geist der Kollegialität lebendig zu halten, das heißt die Überzeugung, dass der Papst bei der Ausübung seines Amtes als universaler Hirt der Kirche seine Verbundenheit mit den Bischöfen als Gliedern desselben bischöflichen Standes wie der Bischof von Rom auf noch deutlichere und wirksamere Weise zeigen müsse. Zu diesem Zweck richtete Papst Paul VI. durch das Apostolische Schreiben „Motu proprio“ Apostolica sollicitudo vom 15. September 1965 (AAS 57 [1965] 775-780) als Frucht der beim Konzil gemachten Erfahrungen auf Ebene der Gesamtkirche die Bischofssynode ein und legte ihre Struktur und ihre institutionellen Aufgaben fest: «Die apostolische Sorge, in der Wir, die Zeichen der Zeit aufmerksam durchforschend, die Wege und Methoden des geistlichen Apostolats den wachsenden Notwendigkeiten unserer Tage sowie den veränderten Verhältnissen der Gesellschaft anzupassen suchen, drängt Uns dazu, Unsere Verbindung mit den Bischöfen, „die der Heilige Geist dazu bestimmt hat…, die Kirche Gottes zu leiten“ (Apg 20,28), mit noch engeren Banden zu bestärken» (Einführung von Apostolica sollicitudo). «Die Bischofssynode, durch die aus den verschiedenen Gebieten des Erdkreises ausgewählte Bischöfe dem obersten Hirten der Kirche stärkere Hilfe und Mitarbeit leisten, wird so errichtet, dass sie sei: a) eine zentrale kirchliche Einrichtung; b) eine Vertretung des ganzen katholischen Episkopates; c) ihrem Wesen nach ständig; d) der Struktur nach zeitlich befristet in der Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben» (Kapitel I von Apostolica sollicitudo). «Ihrer Natur nach kommt es der Bischofssynode zu, Rat und Informationen zu geben. Sie kann auch Entscheidungsvollmacht haben, wo ihr diese vom Papst übertragen wird, der in diesem Falle dann seinerseits die Entscheidung der Synode zu bestätigen hat. Die allgemeinen Ziele der Bischofssynode sind: a) die enge Verbindung und hilfreiche Zusammenarbeit zwischen Papst und Bischöfen des ganzen Erdkreises zu fördern; b) dafür zu sorgen, dass eine unmittelbare und wirkliche Kenntnis über Fragen und Verhältnisse verfügbar ist, die das innere Leben der Kirche und ihre pflichtgemäße Aktion in der heutigen Welt betreffen; c) die Übereinstimmung in den Urteilen leichter zu machen, wenigstens bezüglich der wesentlichen Inhalte der Lehre und der Art des Fortschritts im Leben der Kirche. Spezielle und nächste Ziele sind: a) geeignete Nachrichten sich gegenseitig zu vermitteln; b) gemeinsam über die Angelegenheiten zu beraten, derentwegen die Synode in den einzelnen Fällen zusammengerufen wird» (Kapitel II von Apostolica sollicitudo). «Die Bischofssynode untersteht direkt und unmittelbar der Autorität des Papstes» (Kapitel III von Apostolica sollicitudo). «Die Synode kann zusammengerufen werden zu einer Generalversammlung, zu einer außerordentlichen Versammlung und zu einer Sonderversammlung» (Kapitel IV von Apostolica sollicitudo).
Beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974, definierte Paul VI. die Bischofssynode mit diesen Worten: «Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art».
Die theologische Grundlage der Bischofssynode wurde vom Diener Gottes Papst Johannes Paul II. aufgezeigt, der in seiner Ansprache an den Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode vom 30. April 1983 die Bischofssynode als „besonders fruchtbare Ausdrucksform und Mittel der Kollegialität der Bischöfe“ beschrieben hat. Es handelt sich bei ihr um eine Versammlung von Mitgliedern des katholischen Episkopats, deren Aufgabe darin besteht, dem Papst bei der Leitung der universalen Kirche beratend zur Seite zu stehen, wenn es um die Bewahrung und Förderung des Glaubens und der Sitten geht, die Befolgung und Bekräftigung der kirchlichen Disziplin sowie das Studium der Probleme hinsichtlich des Wirkens der Kirche in der Welt. Dies geschehe, wie Seine Heiligkeit Benedikt XVI. in der Meditatio horae tertiae ad ineundos labores XI Coetus Generalis Ordinarii Synodi Episcoporum (AAS 97 [2005] 951) gefordert hat, in einer Atmosphäre wechselseitiger Liebe, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamen Einvernehmens, „brüderlicher Zurechtweisung“ und gegenseitigen Trostes, die als „Funktionen der Kollegialität“ ein „großer Akt wahrer kollegialer Zuneigung“ sind.
Bei der brüderlichen Agape zum Abschluss der VII. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode am 30. Oktober 1987 sagte Johannes Paul II. in der „Domus Sanctae Marthae“ im Vatikan: „Die Erfahrung der Synode birgt etwas vom heiligen Charakter der Kirche in sich, etwas von ihrem Mysterium. Man erlebt die Realität der Kirche, auch ihre ‚ethnische‘ Realität, ihre über die ganze Welt verstreute Realität, die Realität des überall verbreiteten Wortes Gottes, das in den verschiedenen Ländern, Kulturen und Kontinenten aufgenommen wird. All dies erleben wir; wir erleben es, wenn wir den verschiedenen Rednern, ihren Redebeiträgen zuhören. Wir erleben die Erfahrungen der Ortskirchen, sehr verschiedenartige Erfahrungen, mitunter sehr schmerzliche und schwierige Erfahrungen. Und so ergibt sich aus allen Wortbeiträgen der Synodenväter und zusammen mit denen der Synodenväter auch aus den Worten unserer Brüder und Schwestern im Laienstand ein Bild, eine Vision: eine Vision von der Kirche. Aber es ist nicht nur eine Vision im deskriptiven Sinn, die aufzeigt, wie die Kirche lebt, die Kirche als menschliche Realität, als ethnische Realität, sondern zugleich eine Vision von der Kirche als Geheimnis. Hier stoßen wir auf einen Punkt, an dem es schwierig wird, die Erfahrung der Synode, die eine zutiefst religiöse Erfahrung ist, den anderen zu übermitteln und nach außen zu tragen; sie bleibt in gewisser Weise innerhalb der Synode, sie bleibt in uns, die wir an der Synode teilgenommen haben; wir alle, wirklich alle bestätigen gemeinsam diese Erfahrung, und wir sprechen heute über diese Erfahrung der Synode, über diese Erfahrung von der Kirche. Wir sprechen darüber mit großer Freude. Es ist ein großer Reichtum, der uns, einem jeden von uns geschenkt wurde, dadurch dass wir vier Wochen lang diese Erfahrung der Kirche als Volk Gottes erleben durften; ja, Volk Gottes auf dem Weg, aber als Volk Gottes ist die Kirche zugleich auch der Leib Christi. Sie ist ein Geheimnis.“
Die Bischofssynode repräsentiert in gewisser Weise den gesamten katholischen Episkopat und zeigt in besonderer Weise den Geist der Gemeinschaft, der die Bischöfe mit dem Papst sowie die Bischöfe untereinander verbindet. Sie ist der bevorzugte Ort, an dem die Versammlung der Bischöfe, die direkt und unmittelbar der Amtsgewalt des Papstes untersteht, unter dem Einfluss des Heiligen Geistes ihren zuverlässigen Rat zu den verschiedenen Problemen der Kirche gibt, wobei sie die kollegiale Zuneigung und die Sorge des Episkopats um das Wohl der ganzen Kirche zum Ausdruck bringt. Der Bischofssynode als Institution obliegt es, Informationen zu geben, über die vorgeschlagenen Fragen zu beraten und ein Votum anzugeben. Diese Voten werden in Form der Propositiones dem Heiligen Vater übergeben, damit er, unterstützt vom Ordentlichen Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode, nach Möglichkeit ein postsynodales Schreiben erarbeite, das an die ganze Kirche gerichtet ist. Die Tatsache jedoch, dass „der Synode gewöhnlich nur beratende Funktion zukommt, mindert nicht ihre Bedeutung. In der Kirche ist nämlich der Zweck eines jeden Kollegialorgans, sei es beratend oder beschließend, immer auf die Wahrheit oder auf das Wohl der Kirche ausgerichtet. Wenn es sich dann um die Feststellung des gemeinsamen Glaubens handelt, wird der consensus ecclesiae nicht durch die Auszählung der Stimmen gewonnen, sondern ist Frucht des Wirkens des Geistes, der die Seele der einzigen Kirche Christi ist.“

I
EINE EINLEITUNG ZUR BISCHOFSSYNODE

Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15. September 1965 von Papst Paul VI ins Leben gerufen wurde. Damit wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden war, fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg, also “sich treffen, sich versammeln.” Eine Synode ist ein religiöses Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern.”
Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.
Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof und apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten), den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche zu gründen, oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende Stelle”. Seine Begründung lautete: “Aus vielen Teilen der Welt werden Beschwerden herangetragen, dass die Kirche, abgesehen von den römischen Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb sollte eine Art ‘Mini-Rat’ aus Persönlichkeiten der gesamten Weltkirche gegründet werden, die sich regelmäßig träfen, eventuell sogar jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und mögliche neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses Organ würde Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere Organisationen, wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat für Lateinamerika) üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen Kontinents aus.”
Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, dass die Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, dass auf der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat erfahrener Bischöfen, die aus der Kirche gewählt werden, eine legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den Kardinälen der römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”
Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI. selbst, während er noch Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag von Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird, jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen wird.” Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29. September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).
Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die Nachricht, die Wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft Unsere Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen. Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der römischen Kurie sein, der Wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung schulden und die Wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei Unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude enthalten, Euch diese kurze Mitteilung zu machen, um noch einmal Unser Vertrauen, Unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit zu bezeugen. Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung unter den Schutz Marias, der Muttergottes”.
Am nächsten Tage, dem 15. September 1965, veröffentlichte der Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der 128. Generalversammlung das “Motu proprio” Apostolica sollicitudo, mit dem die Bischofssynode offiziell gegründet wurde.
Die wichtige Eigenschaft der Bischofssynode ist der Dienst gegenüber der Kommunion und der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit dem Heiligen Vater.
Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierten Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen, sondern um eine Institution, die die absolute Kompetenz über jedes Thema hat, das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generellsekretariat ist nicht Teilnehmer der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Die Kurie antwortet direkt und nur dem Heiligen Vater, mit dem sie an der universalen kirchlichen Regierung teilnimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generalsekretariat ist nicht Teil der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Sie unterliegt direkt und einzig dem Papst, mit dem sie verbunden ist in universeller Lenkung der Kirche.
Obwohl die Einrichtung der Bischofssynode permanent ist, ist ihr wirkliches Funktionieren und ihre konkrete Zusammenarbeit es nicht. Mit anderen Worten: Die Bischofsynode versammelt sich für eine Entscheidung nur, wenn der Heilige Vater bestimmt, dass es wichtig und nötig ist, das Episkopat zu konsultieren, welches während einer Synodenversammlung “seine Meinung zu sehr wichtigen und schwerwiegenden Punkten” äußert. (Paul VI, an die Kardinäle am 24 Juni 1967). Die Arbeit, die in jeder Bischofssynode geleistet wird, hat eine kollegiale Eigenschaft, die das Episkopat zur Verfügung des Heiligen Vaters stellt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen oder die Entscheidungen von einer bestimmten Versammlung übernimmt, betreibt das Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber nicht gleiche wie ein Ökumenischer Rat . Das Ergebnis dieses Vorrechtes ist durch verschiedenen Elemente charakterisiert: Dieses ist die direkte Folge von mehreren Faktoren: der gesicherten Repräsentation des ganzen Episkopats, der Einberufung durch den Heiligen Vaters und der “Einheit des Episkopats, das, um eins zu sein, eines Hauptes des Kollegium bedarf”(Johannes Paul II, Pastores gregis, 56), der der erste in der Episkopalischen Ordnung ist.

II
NOTIZEN ÜBER DEN VERLAUF DER SYNODE

Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit einer auf der Kollegialität aufgebauten Methode, ein Konzept, das jede Phase der Arbeit der Synode kennzeichnet von den Anfängen der Vorbereitung bis hin zu den Beschlüssen, die in jeder Versammlung gefasst werden. Kurz gesagt, die Arbeitsmethode umfasst Analyse und Synthese, wobei die jeweils Betroffenen befragt werden und die Entscheidungen von kompetenten Personen gefällt werden. Dieses dynamische “Feed-back” macht eine ständige Überprüfung der Ergebnisse und das Einbringen neuer Vorschläge möglich. Jede Phase dieses Arbeitsprozesses spielt sich in einer Atmosphäre kollegialer Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der Synodalversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste offizielle Schritt bei der Vorbereitung einer Synode besteht in der Konsultation der Patriarchen der katholischen Ostkirchen sui iuris, der Episkopalkonferenzen, der Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen für eine Synode zu erhalten. Generell wird diese Konsultation am Ende einer Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle Befragung der Synodenväter hinsichtlich ihrer Präferenzen für ein Thema . In beiden Fällen sind die Bischöfe jedoch gebeten, folgende Kriterien zu beachten:
a. dass das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche Bedeutung habe sowie allgemein gültig sei.;
b. dass das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich sei, das heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen zu können;
c. dass das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung, sowie eine feste Glaubensgrundlage habe,
d. dass das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben sei, das heißt, dass die Möglichkeit besteht, sie durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet, analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode sorgsam untersucht. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse des Treffens mit entsprechenden Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die endgültige Entscheidung über die Wahl des Themas für die Bischofssynode trifft.
Bei einem weiteren Treffen des Rates, erarbeitet der Rat umrissartig eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodentehemas in dem Dokument, das Lineamenta heißt. Der Entwurf dieses Dokuments ist das Ergebnis der Zusammenarbeit aller Mitglieder des Rates, von Theologen, die Erfahrung in der während der Synode zu behandelnden Thematik haben, und der Mitglieder des Generalsekretariats, die die verschiedenen Arbeitsschritte koordinieren. Nach eingehender Überprüfung und Revision des Textes wird die endgültige Version erstellt und dem Heiligen Vater zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird das Dokument in die wichtigsten Weltsprachen übersetzt und an die Bischöfe in aller Welt versandt, damit es auf lokaler Ebene untersucht und diskutiert und durch das Gebet unterstützt werden kann.
Die Lineamenta, das lateinische Wort für “Entwürfe”, sind von Natur aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von Anmerkungen und Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger der Lineamenta sind, können diese sich frei an eine breitere Basis für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die Bischöfe die verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu den einzelnen Aspekten der Lineamenta gesammelt und ausgewertet haben, bereiten sie einen offiziellen Bericht oder die Antworten zu den im Dokument gestellten Fragen vor, die innerhalb eines festgesetzten Termins an das Generalsekretariat geschickt werden.Wenn das Generalsekretariat die Informationen der Bischöfe erhalten hat, erstellt dessen Rat - wieder mit Hilfe von Spezialisten zu diesem Thema - ein neues Dokument, das Instrumentum laboris, an dem sich die Diskussionen der Synode orientieren. Dieses “Arbeitspapier” ist, auch wenn es veröffentlicht wird, nur ein provisorischer Text, der im Laufe der Synode diskutiert wird. Das Dokument ist kein Entwurf der endgültigen Beschlüsse, sondern dient nur dazu, die Diskussionen über das Synodenthema auf einen Nenner zu bringen. Nachdem das Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von ihm gebilligt wurde, wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt und den Bischöfen und den Teilnehmern der Synode zugeschickt. Seit 1983 ist das Instrumentum laboris einer jeweiligen Synodalversammlung veröffentlicht worden, um so eine weite Verbreitung zu erzielen. Die delegierten Bischöfe und die Teilnehmer an der Synode lesen das Dokument, um sich mit der Problematik vertraut zu machen, die während der Synodenversammlung diskutiert werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden Dokumente, nämlich Lineamenta und Instrumentum laboris, können die Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und Wünsche jeder Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen Diskussionen der Bischofskonferenzen darlegen.
Die Arbeit der Synode spielt sich in drei Phasen ab:
a. Während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung über die besondere Situation in seiner jeweiligen Kirche. Das führt zu einem Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller Ebene in Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten Darstellung der Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger weiter entwickelt und vertieft werden muss.
b. Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der Relator der Synode eine Reihe von Diskussionspunkten für die zweite Phase, bei der die Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in kleinen Gruppen zusammenkommen - den so genannten “Circuli minores”. Die Berichte jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung verlesen. In dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu äußern.
c. In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen weitergearbeitet, um Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so dass während der letzten Tage der Synode zu konkreten Themen Beschlüsse gefasst werden können. Die Aufgabe der Synodenväter in den kleinen Gruppen besteht anfangs darin, verschiedene Vorschläge (Propositiones) auf der Basis der Diskussionen in der Synodenaula und der Berichte der kleinen Gruppen zusammenzustellen. In den kleinen Gruppen können die Synodenväter einen Vorschlag mit “placet” annehmen oder mit “non placet” ablehnen. Die Propositiones der kleinen Gruppen werden anschließend vom Generalrelator und vom Spezialsekretär ausgewählt und zu einer einheitlichen Liste von Vorschlägen zusammengefasst, die bei der Vollversammlung vom Generalrelator präsentiert wird. Anschließend versammeln sich die kleinen Gruppen nochmals, um die Propositiones erneut zu diskutieren. Nun haben die Synodenväter die Gelegenheit, individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe vorzubringen, die dann gemeinsam ausgewählt werden. Der Generalrelator und der Sondersekretär beraten über die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge und nehmen sie entweder in die endgültige Liste auf oder nicht. Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muss die Begründung dafür in einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden. Die endgültige Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung vorgelegt und man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater kann für oder gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden. Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlussdokument der Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen (1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969 Außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlussberichte dem Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht. Dagegen verfasste nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung von 1974 der Heilige Vater selbst die Apostolische Exhortation Evangelii nuntiandi, wobei er die synodalen Vorschläge und die Abschlussberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990, 1994, 2001, 2005) wurde eine ähnliche Vorgehensweise gewählt, bei der die folgenden Apostolischen Exhortationen entstanden: Catechesi tradendae, Familiaris consortio, Reconciliatio et poenitentia, Christifideles laici, Pastores dabo vobis, Vita consecrata, Pastores gregis und Sacramentum caritatis.
Zum Abschluss der Spezialversammlung für Afrika (1994) veröffentlichte der Heilige Vater die postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in Africa, die viele positive Ergebnisse pastoraler Initiativen auf diesem Kontinent brachte. Nach der Veröffentlichung eines Dokumentes hinsichtlich der Auswirkung und Anwendung einer postsynodalen apostolischen Exhortation auf dem Niveau der örtlichen Kirche wurde die Aufmerksamkeit der Machbarkeit einer II. Spezial-Versammlung geschenkt Am 13. November 2004 kündigte Papst Johannes Paul II. die Einberufung einer Außerordentlichen Versammlung für Afrika an, die später vom Heiligen Vater, Papst Benedikt XVI, während der Wöchentlichen Generalaudienz vom 22. Juni 2005 bestätigt wurde.
Im Mai 1997 wurde während einer Papstreise in den Libanon die postsynodale Apostolische Exhortation zur Spezialversammlung über den Libanon (1995) als Teil einer Feierphase der Spezialversammlung veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater die Postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in America in der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi, Indien, die Postsynodale Exhortation betreffend Asien Ecclesia in Asia unterschrieben.
Seit der Synode von l987 wurden die verschiedenen Räte des Generalsekretariats und das Generalsekretariat gemeinsam in den Prozess, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Exhortation, dem päpstlichen Dokument zur Synode, führte, eingebunden.
Zwischen der zweiten und der dritten Synodalversammlung wurde ein Ratsgremium für das Generalsekretariat gebildet, das aus 12 gewählten Bischöfen und 3 päpstlich Ernannten bestand. Dieser Rat trat zuerst am vom 12. Bis zum 15. Mai 1970 zusammen und war dazu gedacht, die Kommunikation mit Episkopalkonferenzen zu und die Formulierung der Agenda für die folgende Versammlung zu vereinfachen. Nach diesem Treffen wurde eine weltweite Konsultation der Bischöfe hinsichtlich der vorzuschlagenden Themen für zukünftige Versammlungen gestartet. (Solche Konsultationen beginnen jetzt während der letzten Tage einer Ordentlichen Generalversammlung).
Seit der Synode von 1987 wurden die verschiedenen Räte beim Generalsekretariat und der Generalsekretär in den Arbeitsprozess mit einbezogen, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Exhortation führt, des päpstlichen Dokuments, das von der Synode kommt. Es ist sehr interessant, die Geschichte und die Entwicklung dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und dritten Synodenversammlung wurde der Beraterrat für den Generalsekretär ins Leben gerufen. Dieser Beraterrat setzt sich aus zwölf gewählten und drei vom Papst ernannten Bischöfen zusammen. Ein Rat dieser Art kam zum ersten Mal von 12. bis 15. Mai 1970 zusammen; er sollte die Kommunikation unter den Bischofskonferenzen vereinfachen und die Tagesordnung der anschließend stattfindenden Versammlung festlegen. Nach diesem Treffen wurde eine allgemeine Befragung aller Bischöfe der Welt begonnen, um Themen für spätere Versammlungen vorzuschlagen (diese Umfragen werden neuerdings in den letzten Tagen einer Ordentlichen Generalversammlung durchgeführt).
Seither wurden die ordentlichen Räte des Generalsekretariats, die von jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des Generalsekretariat:Zweiter Ordentlicher Rat: 6. November 1971 - 27. September 1974;
Dritter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 1974 - 30. September 1977;
Vierter Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1977 - 26. September 1980;
Fünfter Ordentlicher Rat: 25. Oktober 1980 - 29. September 1983;
Sechster Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987;
Siebter Ordentlicher Rat: 30. Oktober 1987 - 30. September 1990;
Achtet Ordentlicher Rat: 28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994;
Neunter Ordentlicher Rat: 29. Oktober -1994 - 25. April 2001;
Zehnter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 2001 - 2. Oktober 2005;
Elfter Ordentlicher Rat: 15. Oktober 2005 - 5. Oktober 2008.
Mit dem Aufkommen kontinentaler und regionaler Synodenversammlungen kam der Heilige Vater zum Entschluss, während der Spezialversammlungen post-synodale Räte durch Wahl und päpstliche Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das Generalsekretariat, zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die folgenden Postsynodalen Räte besitzt, die im folgenden nach dem Datum ihrer Errichtung aufgezählt werden. Nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum (2006) werden diese Versammlungen nunmehr postsynodale Räte genannt:
Spezieller Rat für die Niederlande: 31. Januar 1980;
Spezieller Rat für Afrika: 8. Mai 1994;
Spezieller Rat für den Libanon: 14. Dezember 1995;
Spezieller Rat für Amerika: 12. Dezember 1997;
Spezieller Rat für Asien: 14. Mai 1998;
Spezieller Rat für Ozeanien: 11. Dezember 1998;
Spezieller Rat für Europa II: 22. Oktober 1999.
Ähnlich dazu hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer Spezialversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus dem betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, damit beauftragt, einen Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Konzile bestehen vom Tag ihrer Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung. So listen wir im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der Vergangenheit wie auch der Gegenwart nach der Reihenfolge der Daten ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika: 6. Januar 1989 - 10. April 1994;
Präsynodaler Rat für den Libanon: 24. Januar 1992 - 26. November 1995;
Präsynodaler Rat für Amerika: 12. Juni 1995 - 16. November 1997;
Präsynodaler Rat für Asien: 10. September 1995 - 19. April 1998;
Präsynodaler Rat für Amerika: 12. Juni 1995 - 16. November 1997;
Präsynodaler Rat für Asien: 10. September - 19. April 1998;
Präsynodaler Rat für Ozeanien: 7. Juni 1996 - 22. November 1998;
Präsynodaler Rat für Europa: 9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999.
Wie man sehen kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem Anfang an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch die Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das die Frucht und den krönenden Abschluss der Synode selbst darstellt. Somit kann man sagen, dass die Synode als kollegiale Einrichtung arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die Lebenserfahrungen der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt; später werden diese Elemente in den Vollversammlungen zusammengefasst, durch den Glauben erleuchtet und schließlich werden im Geist der Communio Propositiones formuliert, die vom Heiligen Vater, der das Prinzip der Einheit in der Kirche ist, an die einzelnen Kirchen zurückgegeben werden, so wie sauerstoffreiches Blut in den Arterien fließt, um den menschlichen Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es notwendig, dass ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all jenen herrsche, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung berufen sind, vor allem hinsichtlich der katholischen Ostkirchen sui iuris and der Episkopalkonferenzen, die die Hirten der lokalen Kirchen versammelt, in denen der Glaube an Gott lebt und in all seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird. Hauptsächlich in Form der Antworten zu den Lineamenta erhält diese kollegiale Zusammenarbeit der episkopalen Körperschaften eine klare Gestalt. Je größer die Zahl der episkopalen Körperschaften ist, die auf die Lineamenta antworten, desto reicher und mannigfaltiger werden die Elemente sein, die das Leben der Kirchen getreu wiedergeben, und somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl zur Abfassung des Instrumentum laboris als auch für die Diskussionen während der Synodenversammlung in der Synodenaula.

III
ÜBERBLICK DER SYNODENVERSAMMLUNGEN

1. Erste Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1967
Synodenväter: 197

Papst Paul VI setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung, seiner Kohärenz mit Doktrin und Geschichte”. Ein Ergebnis dieser Versammlung war der Vorschlag der Bischöfe, im Lichte des sich weiter ausbreitenden Atheismus, einer Glaubenskrise und falscher theologischer Meinungen eine internationale Kommission von Theologen zu bilden, um die Kongregation für Glaubenslehre zu unterstützen und die Diskussion über theologische Stellungnahmen zu erweitern. Diese Kommission wurde dann von Paul VI 1969 ins Leben gerufen.
Die Synode forderte auch eine Überprüfung des Kodex des kanonischen Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf die Seelsorge zu setzen und diese moderner zu formulieren. Die Arbeit wurde von Papst Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit der Veröffentlichung der Überarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts von 1983 zu Ende geführt.
Gegenstand der Beratungen war die wichtige Rolle der Bischofskonferenzen bei der Erneuerung der Seminare und bei der Priesterausbildung. Einige Maßnahmen bezüglich der Mischehen, die von der Bischofsversammlung empfohlen worden waren, wurden von Papst Paul VI. 1970 approbiert. Außerdem wurden verschiedene Aspekte der Liturgiereform untersucht, von denen dann viele verwirklicht wurden, als die Neue Messordnung approbiert und 1969 in die Praxis umgesetzt wurde

2. Erste Außerordentlichen Generalversammlung

Gehalten am: 11. - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146
Thema: “Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl and den Bischofskonferenzen

Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II. Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung öffnete die Türen zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der Bischofskonferenzen zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen. Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst nacheinander vorgelegt, drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) dass die Synode in regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte- zunächst alle zwei Jahre, dann alle drei Jahre; 2.) dass das Generalsekretariat zwischen zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ sei; und 3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein Sekretariatsrat gebildet, der aus 12 gewählten Bischöfen und drei vom Papst ernannten Mitgliedern bestand. Dieser Rat traf sich das erste Mal vom 12.-15. Mai 1970 und hatte die Aufgabe, die Kontakte mit den Bischofskonferenzen zu erleichtern und die Agenda für die darauffolgenden Versammlungen vorzubereiten. Nach diesem Treffen fand eine weltweite Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über Themen der zukünftigen Versammlungen zu entscheiden ( diese Befragung findet jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von diesem Zeitpunkt an ist der Rat dieses Generalsekretariats, der während jeder Synode im Hinblick auf die Folgende gewählt wird, ein permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.

3. Zweite Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30. September - 6. November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der Welt”

Während dieser Synode wurde über das Priesteramt und die Gerechtigkeit in der Welt diskutiert. Während ihrer Diskussion lobten die Bischöfe die Hingabe der Priester auf der ganzen Welt bei ihrem Priesteramt des Wortes und des Sakramentes und auch ihr seelsorgerisches Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch auf die vielen Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester bei der Ausübung ihres Amtes treffen.
Außerdem befassten sich die Bischöfe mit dem Thema der Gerechtigkeit, und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe Botschaft sowohl auf weltweite als auch auf lokale Gegebenheiten anzuwenden.. Als Antwort darauf erstellten sie ein Programm von 8 Punkten für ein internationales Vorgehen und empfahlen, dass die Kirche auf lokaler Ebene sowohl die Erziehung als auch die ökumenische Zusammenarbeit in Hinblick auf das Thema der Gerechtigkeit fördern solle.

4. Dritte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 27. September - 26. Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”

Während dieser Versammlung unterstrichen die Synodenväter erneut den essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. Zusammen mit diesem Thema wurde das Thema der Befreiung behandelt, die mit der Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Menschen von ihren Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die Vorschläge der Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten als Grundlage für die Formulierung der apostolischen Ermahnung Evangelii Nuntiandi.

5. Vierte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30. September - 29. Oktober 1977
Synodenväter: 204
Thema: “ Die Katechese in unserer Zeit”

Die Diskussion der Synodenväter, die eine besondere Aufmerksamkeit für die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde in einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900 Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefasst. Aus diesen Vorschlägen wurden 6 Sondergebiete zusammengestellt: Die Wichtigkeit der katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die in der Katechese wirkenden Personen, die Notwendigkeit einer ständigen Katechese für alle Christen, die Mittel oder die Kanäle der Katechese ihre besonderen Aspekte.
Bei dieser Gelegenheit fassten die Bischöfe zum ersten Mal eine Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft Gottes für die Menschen” ab. In dieser Botschaft zeigten die Synodenväter auf, dass Christus im Mittelpunkt der Heilsbotschaft und damit auch der Katechese steht. Gleichzeitig betonten sie, dass alle Christen die Pflicht haben, Christus in die Welt zu bringen.
Kurz nach Abschluss dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes Paul II die apostolische Ermahnung Catechesi tradendae, die viele Meinungen und Vorschläge der Bischöfe enthält.

6. Sonderversammlung für die Niederlande

Gehalten am: 14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”

Die sogenannte „Sondersynode für die Niederlande“ wurde im allgemeinen Sprachgebrauch „Hollandsynode“ genannt, war nach dem abgeänderten, danach 1983 verkündeten Codex des Kirchenrechts (vgl. Canon 345) die erste Sonderversammlung der Bischofssynode. Diese synodale Versammlung fand in Rom statt und befasste sich mit dem Konzept des II. Vatikanischen Konzils, dem Geheimnis der Gemeinschaft der Kirche mit ihren konkreten Aspekten sowohl auf lokaler als auch auf weltweiter Ebene, wobei man sich auf die Rolle des Bischofs als Lehrer des Glaubens und Hirte der Seelen in seiner Diözese und in der Bischofskonferenz konzentrierte. Am Schluss fasste die Versammlung einige Beschlüsse, die das Priesteramt, das Ordensleben, die Mitwirkung der Laien in der Sendung der Kirche, die Sakramente, die Eucharistie und die Beichte, die Liturgie, Katechese und Ökumenismus betreffen, die alle auf den Lehren des II. Vatikanischen Konzils beruhen. Ein eigens am Ende dieser Sondersynode gebildeter Rat wird sich regelmäßig mit dem Generalsekretariat treffen, um die Lage der Seelsorge zu bewerten und die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu fördern. Obwohl es den Rat noch gibt, traf er sich nicht mehr seit dem 10. Und 11. November 1995.

7. Fünfte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 26. September - 25. Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”

Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika Humanae vitae. Die Bischöfe verfassten im Laufe ihrer Arbeit eine schriftliche Botschaft mit dem Titel “Eine Botschaft für christliche Familien in der modernen Welt” und schlugen eine “Charta für die Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst Johannes Paul II. Am 22. Oktober 1983 richtete. Auf Grund der Diskussion und den Vorschlägen der Versammlung veröffentlichte der Papst die apostolische Ermahnung Familiaris consortio vom 22 November 1981.

8. Sechste Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1983
Synodenväter: 221
Thema: “Versöhnung und Buße im Sendungsauftrag der Kirche”

Die Synodenversammlung und das Thema stehen in Einklang mit dem vom Papst ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, und um des 1950sten Jahrestags der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu gedenken. Während dieser Versammlung diskutierten die Bischöfe über die mit dem Synodenthema zusammenhängenden Argumente, wobei sie die Notwendigkeit unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi auf das Leben jedes Einzelnen und folglich auch auf die ganze Gesellschaft zu übertragen. In einer Verlautbarung, die von der Versammlung herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur “Versöhnung” auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der Versöhnung und Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die Ergebnisse der Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für die postsynodalen apostolische Ermahnung Reconciliatio et Paenitentia vom 2. Dezember 1984, die zum ersten Mal als “postsynodales” Dokument bezeichnet wurde.

9. Zweite Außerordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 24. November - 8. Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “Der 20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen Konzils”

Diese von Papst Johannes Paul II einberufene Außerordentliche Generalversammlung, wollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken und feststellen, in welchem Maße eine Erneuerung der Kirche stattgefunden hatte. Gemäß Statut versammelte die Synode alle Vorsitzenden der über 100 Bischofskonferenzen in aller Welt wie auch andere Personen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche auf der ganzen Welt. Bei dieser Versammlung verfassten die Bischöfe einen Schlussbericht (Relatio Finalis), der bei der Abschlusssitzung, zusammen mit einer Botschaft für das Volk Gottes (Nuntius) veröffentlicht wurde. Als Antwort auf den Vorschlag der Synodenväter dieser Versammlung bewilligte der Heilige Vater die Ausführung und Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche 1992. Gleichzeitig wünschten sie “eine weitreichende und vertiefte Studie über den theologischen und infolgedessen rechtlichen Status der Bischofskonferenzen und vor allem über die Bedeutung ihrer lehramtlichen Autorität im Lichte von Nr. 38 des Konzilerlasses Christus Dominus and die canones 447 und 753, Kodex des Kirchenrechts (Abschlussbericht, II, C, 8,b). Dieser Punkt wurde im apostolischen Schreiben “Motu proprio” von Johannes Paul II. über die theologische und rechtliche Natur der Beschofskonferenzen angesprochen (21. Mai 1998).

10. Siebte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 1. - 30. Oktober 1987
Synodenväter: 232Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt ”

Mit einer Betrachtung über die Aspekte der Berufung (“sein”) und Sendung (“tun”) im Rahmen der kirchlichen Gemeinschaft gemäß dem II. Vatikanischen Konzil, versuchten die Synodenväter die unterschiedliche Natur der gläubigen Laien im Leben der Kirche, ihre Teilhabe oder Kommunion in der Heiligkeit und die Arbeit der Kirche in der Evangelisierung in der Welt dank des säkularen Charakters hervorzuheben. Auf Grund dieses Themas waren besonders viele Laien als Auditoren anwesend. Einige Laien wurden gebeten, vor der Generalversammlung zu sprechen und in den “circuli minori” ihre Meinung zu äußern; zum ersten Mal hatten eine Laiin und ein Laie das Amt der zusätzlichen Sondersekretäre inne.. Die Informationen, die in der Synode kamen - vor allem die 54 Vorschläge der Generalversammlung - wurden für die Formulierung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Christifideles Laici vom 3. Dezember 1988erwendet
Am 25. Oktober 1990 stellte S. Exz. Emilio Eid, Titularbischof von Sarepta der Maroniten und Vizepräsident der Kommission für die Revision des Gesetzbuches der Ostkirchen, in der 28. Generalkongregation das revidierte Gesetzbuch vor und überreichte den Synodenvätern und den weiteren Anwesenden je ein Exemplar.

11. Achte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30. September - 28. Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter den derzeitigen Verhältnissen”

Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode (1971), die das Priestertums und der daraus resultierenden Aufgaben im Priesteramt unter theologischen Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen besonderen pastoralen Charakter und konzentrierte sich hauptsächlich auf die Priesterbildung und auf die “Person” des Priesters selbst, sowohl auf den Diözesans- als auch den Ordenspriester vor und nach der Priesterweihe. Besonders auffallend war der Einklang zwischen den Bischöfen in ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am Ende der Synode legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge vor, die, zusammen mit anderen Informationen, die während des Verlaufs der Synode herausgearbeitet wurden; diese dienten bei der Vorbereitung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Pastores dabo vobis vom 25 März 1992.

12. Sonderversammlung für Europa

Gehalten am: 28. November - 14. Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”

Am 22. April 1990 drückte der Heilige Vater während seines apostolischen Besuchs in der tchechischen, Republik, in der Stadt Velehrad am Grab des Heiligen Methodius, der mit den Heiligen Cyrillus und Benedikt einer der Patrone Europas ist, den Wunsch aus, eine Generalversammlung für Europa, die Bischofssynode, zusammenzurufen, um den “Kairos” der der neuen Lage zu erkennen, die sich durch die großen Veränderungen in Europa ergeben hat und um für die Kirche eine neue Rolle durch Erneuerung und Wiederaufbau zu finden. Die besondere Natur die Synode und die kurze Vorbereitungszeit erforderte verschiedene Änderungen in den synodalen Statuten, zum Beispiel wurde statt der Dokumente Lineamenta und Instrumentum Laboris eine kurze Anleitung für die Überlegungen (Itinerarium) und eine Zusammenfassung (Summarium) vorbereitet; es wurden Sonderkriterien für die delegierten Bischöfe eingeführt, um eine zahlenmäßig stärkere Vertretung von Bischöfen aus Zentral- und Osteuropa, usw. zu garantieren .Eines der wichtigsten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war die Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen Rat für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der anderen christlichen Hauptgemeinschaften in Europa im ökumenischen Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als “als delegierte Brüder” teilzunehmen. Die Arbeit der Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung einer Erklärung (Declaratio) beendet, in der die Synodenväter ein Programm für die neue Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle Europäer richteten, die universale Solidarität zu unterstützen. Danach wurde eine Gruppe von Teilnehmern an der Sonderversammlung beauftragt, den bestmöglichen Weg zu finden, um angesichts diesers Umstände die Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung des Concilium Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE) in die Tat umzusetzen.

13. Sonderversammlung für Afrika

Gehalten am: 10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und Ihre evangelisierende Mission auf das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1:8)

Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet wurde, ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert, um den Rat des Generalsekretariats zu bilden, und damit beauftragt, zur Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990 während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in Lomé, Togo, wurden die Lineamenta, veröffentlicht, das Thema der Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der Betrachtung auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen Kirchen wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments der Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, verwendet, das während des neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im Februar 1993 in Afrika in Kampala, Uganda, herausgegeben wurde.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.) Verkündigung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch; 4.) Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel. Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die Eröffnungs- und Schlussfeier, die viele Elemente aus der liturgischen Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes Erlebnis.
Unter den verschiedenen, von der Sonderversammlung veröffentlichten Dokumente, fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und die Postsynodale Apostolische Ermahnung Ecclesia in Africa, die der Kirche anlässlich des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14. September 1995 während der Feierlichkeiten für die Synodenversammlung unterzeichnet und vorgestellt wurde.
Ein postsynodaler Rat, der von der Sonderversammlung gewählt wurde, steht dem Generalsekretariat weiterhin ständig zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung auf die lokale Kirche zu beaufsichtigen. Der Rat verfasste einen Bericht, der an alle Bischöfen Afrikas, die Leiter aller Dikasterien der Römischen Kurie und den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, wie auch andere, davon betroffene Menschen auf der ganzen Welt gesendet wurde. Diese Versammlung findet periodisch statt, um die Bischöfe in Afrika über den neuesten Stand der Dinge zu informieren und sie zu ermuntern, sich weiterhin zu bemühen, das so inhaltsreiche Dokument anzuwenden.
Am 13. November 2004 gab Papst Johannes Paul II. während des Symposiums der afrikanischen und europäischen Bischöfe, das in Rom stattfand, bekannt, dass er die Erwartungen des postsynodalen Rats begrüßte” und eine zweite Sonderversammlung für Afrikas als Antwort auf die “Hoffnungen der Seelenhirten in Afrika” einberief. In der Generalaudienz vom 22. Juni 2005 hat Papst Benedikt XVI. den Beschluss “meines verehrten Vorgängers” bestätigt. Es wurde weder das Datum noch der Ort für diese Sonderversammlung mitgeteilt.

14. Neunte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “Das gottgeweihte Leben und seine Rolle in Kirche und Welt”

Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung über das Thema des gottgeweihten Lebens zusammen, die von einigen als logischer Abschluss in der Behandlung der verschiedenen Lebensformen in der Kirchen ansahen die in den zwei vorhergehenden Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war besonders wertvoll. Sie gab die Möglichkeit zu einem intensiven Gedankenaustausch nicht nur innerhalb der Institute des gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch innerhalb der internationalen und nationalen Organe, vor allem aber über viele individuelle und gemeinschaftliche Initiativen zwischen der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu. Besonders erwähnenswert ist, dass viele Bischöfen aus Ordenskongregationen teilnahmen und auch eine Ordensfrau und ein Ordensmann als zusätzliche Sondersekretäreernannt wurden,, auch kam eine große Anzahl von Frauen und Männern, die sich als Experten und Auditoren dem gottgeweihtem Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde die Postsynodale Apostolische Ermahnung Vita consecrata veröffentlicht.

15. Sonderversammlung für den Libanon

Gehalten am: 26. November - 14. Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: “Christus ist unsere Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist, bezeugen wir seine Liebe”

Der Heilige Vater hat hinsichtlich der in Folge des langen Kriegs besonderen Bedürfnisse der Kirche im Libanon am 6. Juni 1991 seine Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der Bischofssynode für den Libanon einzuberufen. Nach einigen einleitenden Versammlungen mit den Patriarchen der Ostkirchen im Libanon, wurde im Januar 1992 ein Rat mit 10 Mitgliedern, Vertretern der sechs Katholischen Kirchen sui iuris im Libanon, ernannt, um an der für die Vorbereitung notwendigen Arbeit teilzunehmen. Gleichzeitig wurde ein libanesischer Bischof zum Koordinator “in loco” ernannt.Die Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13. März 1993 veröffentlicht. Damit begann die Zeit des Gebetes und des Nachdenkens über das Synodenthema in den lokalen Diözesen und den verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon, die bis zum 1. November 1994 andauerte. Die Antworten auf die Lineamenta wurden in das Instrumentum laboris, das Arbeitsdokument der Sonderversammlung, aufgenommen, das der Synodenversammlung als Grundlage diente. Am 12. Dezember wurde eine kommentierte Version des Kirchenrechts der Ostkirchen unter der Schirmherrschaft des Päpstlichen Rats fzur Interpretierung der Gesetzestexte veröffentlicht und an die Synodenväter verteilt.
Am 10. Mai 1997 wurde die Postsynodale Apostolische Exhortation “Une Esperance nouvelle pour le Liban” (Eine neue Hoffnung für den Libanon) während eines Papstbesuchs im Libanon für die Feierlichkeiten der Sonderversammlung veröffentlicht. 1998 folgte eine von der Patriachen- und der Bischofsversammlung im Libanon (A.P.E.C.L.) übersetzte arabische Version des Dokuments. Der Postsynodale Rat, der aus dieser Sonderversammlung hervorging, trifft sich weiterhin, um die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung im Libanon zu bewerten. In diesem Sinne wurde ein Bericht vorbereitet und 1993 an die Hierarchie des Libanon, an die Leiter der Dikasterien der römischen Kurie, an die Patriarchen, an die wichtigsten Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirche sui generis , an alle Vorsitzenden der Episkopalkonferenzen der Welt und an andere Betroffenen geschickt. Seit damals hat sich der postsynodale Rat regelmäßig getroffen, um die Situation im Libanon einzuschätzen.

16. Sonderversammlung für Amerika

Gehalten am: 16. November - 12 Dezember 1997
Synodenväter: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur Bekehrung, zur Kommunion, und die Solidarität in Amerika”

Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Schreiben Tertio millenio adveniente seinen Wunsch aus, die synodale Bewegung auf der kontinentalen Ebene weiterzuführen, die mit der Sonderversammlung für Europa (1991) und für Afrika (1994) begann und Sonderversammlungen der Synoden, einschließlich der Sonderversammlung für Amerika , als Teil des Programms einberufen, das für das Jubeljahr 2000 diente. Am 12. Juni 1995 wurde ein Präsynodaler Rat ernannt, um bei der Vorbereitung der Sonderversammlung mitzuhelfen.Mit Hilfe dieses Rates wurden die Lineamenta am 3. September 1996 und das Instrumentum laboris am 10. September 1997 veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens auf dem amerikanischen Kontinent und versuchten, die besten Wege und Mittel zu finden, um dem amerikanischen Volk die Begegnung mit Jesus Christus zu ermöglichen. Aus diesem Grund untersuchten sie den Zusammenhang zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten Aspekte der Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die großen Herausforderungen der heutigen amerikanischenGesellschaft eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung veröffentlichten die Synodenväter den Nuntius oder die Botschaft an das Gottesvolk.
Der postsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wird, versammelte sich zu verschiedenen Gelegenheiten, um die Ergebnisse der Synode zu bewerten. Er stand auch dem Heiligen Vater bei der Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in America”zur Seite, die vom Heiligen Vater am 23. Januar 1999 während der Feierlichkeiten der Sonderversammlung in Mexiko City herausgegeben wurde. Am nächsten Tag haben viele, aus den verschiedensten Teilen des Kontinents kommende Teilnehmer der Synode an einer Eucharistiefeier teilgenommen, die in der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe gefeiert wurde.
Der postsynodale Rat traf sich seitdem mehrmals, um die Umsetzung des Dokuments zu bewerten und die Bischöfe in ihren Initiativen auf dem Kontinent in Antwort auf das Postsynodale Dokument zu unterstützen. 2002 bereitete man einen einschlägigen Bericht vor und schickte diesen an alle Bischöfe in Amerika, an die Leiter der Dikasterien der römischen Kurie, die Patriarchen, die wichtigeren Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen auf der Welt und andere Betroffene. Der Sonderrat trifft sich von Zeit zu Zeit, um über vorrangige Themen auf dem Kontinent zu sprechen, die in dem Bericht angeführt sind.

17. Sonderversammlung für Asien

Gehalten am: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben (Joh. 10,10)”

Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente hat der Heilige Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen der Synode als Vorbereitung für das Heilige Jahr 2000, einzuberufen. Ab 10. September 1995 hat der Heilige Vater einen präsynodalen Rat für die Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat bestand vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus Asien. Eine ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei der Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und des Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998 veröffentlicht wurden, beizustehen.
Die Aufmerksamkeit der Synodenväter galt während der Sonderversammlung der Person Jesu, des Erlösers, und seines Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang mit dem Plan der Kirche einer neuen Evangelisierung, unter Berücksichtigung sowohl der Kirche, als auch der Gesellschaft des asiatischen Kontinentes. Besonders betrachtet wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Kirche, in einem konkreten Projekt zur Seelsorge, die Mission des Herren von Liebe und Dienst in Asien, weiterführen zu können. Am Ende wurde von den Synodenvätern ein Nuntius oder “Botschaft an das Gottesvolk”, das die verschieden Themen der Synode wiedergab, herausgegeben.
Ein nachsynodaler Rat, der aus der Synodenversammlung hervorging, wurde gebildet. Der Rat, der mehrmals im Rahmen der Versammlung zusammentrat, leistet bei der Auswertung der Versammlungsempfehlungen Hilfestellung. Sie trug auch zur Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Asia” bei, die während der feierlichen Phase der Synode vom 5. bis 8. November 1999 in der Sacred Heart Cathedral in New Delhi, Indien vom Heiligen Vater unterzeichnet wurde. Seitdem trat der nachsynodale Rat regelmäßig zusammen um die Verbreitung und die Umsetzung des Dokuments in der asiatischen Kirche zu beurteilen. 2002 wurde ein Bericht erstellt und an alle Mitglieder der kirchlichen Hierarchie des asiatischen Kontinents, die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie, die Patriarchen, die höheren Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die Vorsitzenden der weltweiten Bischofskonferenzen und weitere beteiligte Parteien versand.
Der Sonderrat der Bischofssynode tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um über die im Bericht angeführten Fragen, die für die jeweiligen Kontinente von vorrangiger Bedeutung sind, zu beraten.

18. Sonderversammlung für Ozeanien

Gehalten am: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen, Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben”

Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder regionale Synodenversammlung, die vom Heiligen Vater im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000, einberufen wurde.
Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den vorsynodalen Rat, der vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Bei einer Reihe von Zusammentreffen in Rom und Wellington (Neuseeland) behandelte man die Abfassung des Textes der Lineamenta, der später vervollständigt und den beteiligten Parteien übermittelt wurde, sowie die Kriterien der Teilnahme, und die Vervollständigung des Textes des Instrumentum Laboris.
Einzigartig an dieser Synodenversammlung war, dass alle Bischöfe der Region als Mitglieder ex-ufficio teilgenommen haben. Um die Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu begrenzen, wurden Maßnahmen getroffen, um die täglichen Besuche ad limina während der Sonderversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der großen Unterschiede in den Seelsorgesituationen in der Region, sind während der Synode viele gemeinsame Sorgen zu Tage getreten, wie zum Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die erneuerte Aufmerksamkeit auf Katechese und Ausbildung, die Verstärkung des Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen Leute, Einwanderer und Einheimischer usw; wobei hier immer die Person Christi, der Weg, die Wahrheit und das Leben im Mittelpunkt stehen.
Am 11. Dezember haben die Mitglieder der Sonderversammlung einen nachsynodalen Rat gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. Zum Abschluß der Sonderversammlung hat der Rat eine Reihe von Zusammentreffen abgehalten, bei dem man über die Reaktionen auf die Sonderversammlung beriet und dem Heiligen Vater bei der Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung Ecclesia in Oceania Hilfe bot. Die Ecclesia in Oceania wurde am 22 November2001 im Rahmen einer sehr wichtigen, historischen Zeremonie im Vatikan bekanntgegeben, während der das Dokument gleichzeitig mit Hilfe des Internets an allen Diözesen der Region gesendet wurde. Ecclesia in Oceania wurde so das erste päpstliche Dokument das über Internet im Computerzeitalter übertragen wurde.
Im Jahre 2003 trat der nachsynodale Rat zusammen, um mit der Untersuchung über den Einfluss und die Umsetzung der Ecclesia in Oceania in der Region zu beginnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Bericht erstellt und an alle Bischöfe in Ozeanien übermittelt, der in 2006 der Universalen Kirche bekannt gegeben wurde. Während ihrer Versammlung im Februar 2008 beschloßen die Ratsmitglieder das nächste Treffen in Australien, in Verbindung mit der Plenarversammlung der Vereinigung der Katholischen Bischofskonferenzen von Ozeanien im Mai 2010 in Australien stattfinden zu lassen.

19. Zweite Sonderversammlung für Europa

Gehalten am: 1. - 23. Oktober 1999
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle und Hoffnung für Europa”

Die zweite Sonderversammlung für Europa ist die letzte der Reihe der kontinentalen Synodenversammlungen, die der Heilige Vater in seinem Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 einberufen hat. Obwohl die erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991 abgehalten wurde, d.h. vor mehr als einem Jahrzehnt, haben die neuen sozialen und kulturellen Situationen, die auf dem Kontinent, neben den politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben, pastorale Herausforderungen hervorgerufen, die es notwendig erscheinen liessen, eine zweite Sonderversammlung für Europa einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den vorsynodalen Rat aufgefordert, bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung mitzuhelfen. Mit Hilfe europäischer Theologen und dem Personal des Generalsekretariats wurde der Entwurf der Lineamenta verfaßt, der im Frühjahr 1998 veröffentlicht wurde und das Instrumentum Laboris der Sonderversammlung (am 21. Juni 1999 veröffentlicht).
Während der zweiten Sonderversammlung haben die Synodenvätern die verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und den besonderen historischen Moment des Projektes zur Einigung des Kontinentes untersucht. Das Thema Jesus Christus, der in seiner Kirche lebt, hat die synodale Diskussion über die kulturellen Wurzeln des Kontinentes beherrscht, während es gleichzeitig Quelle der Hoffnung für den Bau eines neuen, auf den Glauben gegründeten Europas ist.
Der nachsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wurde, hielt mehrere Sitzungen ab um die Ergebnisse der Synode zu untersuchen und zur Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Europa” beitzutragen. Diese wurde während des Abendgottesdienste zum Beginn der Feierlichkeiten zu Ehren der Apostel Peter und Paul veröffentlicht (Vatikan 28. Juni 2003).
In der Folge hat der nachsynodale Rate eine Bewertung des Einflusses und der Umsetzung der “Ecclesia in Europa” auf dem Kontinent begonnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Fragenbogen erstellt, der an die Episkopalenkonferenzen und die kontinentalen europäischen Organisationen gesendet wurde. Die Beantwortungen dieser Fragebögen wurden benutzt, um einige Aspekte der Sendung der Kirche in Europa einzuschätzen.

20. Zehnte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30 September - 27 Oktober 2000.
Synodenväter: 247
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums, Jesus Christus für die Hoffnung der Welt”

Im Rahmen der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen Generalversammlung, hat sich der Neunte Ordentliche Rat des Generalsekretariats in regelmäßigen Abständen zusammengefunden, um bei der Festlegung der möglichen Synodenthemen zu beraten und bei der Erstellung der Lineamenta , mitzuwirken. Diese wurden am 16. Juni 1998 an allen Bischöfe der Welt übermittelt, die dann regelmäßig die offizielle Antwortungen zurücksandten. Diese Rückläufe wurden ausgewertet und in den Entwurf des Instrumentum laboris einbezogen, welches am 1. Juni 2001 veröffentlicht wurde.
Während der Synodenversammlung haben sich dieSynodenväter auf die Person und Aufgaben des Bischofs in seiner Diözese zu Beginn des Dritten Jahrtausends konzentriert.
Am 26. Oktober 2001 hat die Synodenversammlung die Mitglieder des Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. In den folgenden Sitzungen wertete der Rat, das aus der Vorbereitung der Synode hervorgegangene Material aus, insbesondere die synodalen Propositiones , wie etwa dem Heiligen Vater beizustehen bei der Abfassung des Nachsynodalen Apostolischen Schreiben “Pastores Gregis”, das am 16. Oktober 2003 in Rahmen des 25. Jahrestag der Wahl des Heiligen Vaters veröffentlicht wurde.

21. Elfte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 2-23 Oktober 2005
Synodenväter: 258
Thema: ”Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche”

Am 29. November 2003, unter Berücksichtigung der Meinungen der Mitglieder des Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode folgend aus den Beratungen der weltweiten Episkopalkonferenzen und anderer Beteiligter, beschloss Papst Johannes Paul II. die Elfte Ordentliche Generalversammlung zum Thema Eucharistie einzuberufen.
Das die Wahl des Papstes, so kurz nach der Veröffentlichung seiner Enzyklika zum selben Thema fällt, regt zur Aufmerksamkeit an. Diese Synodenversammlung ist einberufen worden um dem Heiligen Vater die pastoralen Betrachtungen der Bischöfe der Welt zu diesem für die Mission der Kirche lebenswichtigen Thema zu übermitteln.
Die Lineamenta die vom Zehnten Ordentlichen Rat des Generalsekretariats mit der Hilfe von Theologen erarbeitet wurden, sind am 31 März 2004 an den Episkopalkonferenzen, an alle Ostkirchen sui iuris, an die Leiter der Dikastrien der Römischen Kurie, an der Vereinigung der Generaloberer und andere Betroffene gesendet worden. Während der nächsten Versammlung bearbeitete der Rat die Fragen in den Lineamenta und wieder mit der Hilfe der Experten entwarf er den Instrumentum Laboris, der am 7 Juli 2005 veröffentlicht wurde.
Nach seiner Wahl bestätigte Papst Benedikt XVI. die Daten der Synodenversammlung und bestätigte gleichzeitig die folgenden Neuheiten des Synodenablaufs: eine Verkürzung der Dauer der Synode auf drei Wochen; eine Stunde offener Diskussion während der Interventionsphase während der abendlichen Plenarsitzung; eine elektronische Abstimmung durch die Mitglieder - zusätzlich zu der gewohnten schriftlichen Abstimmung - über die Propositiones oder synodalen Empfehlungen; und die Veröffentlichung pro hoc vice einer italienischen Übersetzung der Propositiones.
Eine Sondersitzung wurde anberaumt, um den 40. Jahrestag der Einführung der Bischofssynode zu feiern, während der verschiedene Synodenväter über die theologischen, juristischen und historischen Aspekte der Synode sprachen. In der Folge wurden diese Beiträge zusammen mit Referenzmaterial zu Synodalversammlungen in einem Buch mit dem Titel Die Bischofssynode: 40 Jahre Geschichte von der Lateran University Press veröffentlicht.
Die offizielle aus dieser Synodenversammlung hervorgegangenen Dokumentation enthält eine Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius), die während der Versammlung abgefasst und von den Synodenvätern genehmigt wurde, sowie nachsynodale apostolische Ermahnung Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007 des Heiligen Vaters.

22. Zwölfte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 5. - 26. Oktober 2008
Synodenväter: 253
Thema: “Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche”

Am 6. Oktober 2006 kündigte Papst Benedikt XVI. seine Entscheidung an, die XII. Ordentliche Generalversammlung einzuberufen, um das Thema Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche zu behandeln. Die Synode zum Wort Gottes war gedacht als Fortführung der Synode von 2005 zur Eucharistie und sollte die inhaltliche Verbindung zwischen der Eucharistie und dem Wort Gottes hinsichtlich des Lebens und der Sendung der Kirche fortsetzen.
Während die Vorbereitungsphase arbeiteten die Ratsmitglieder mit Hilfe von Experten die Lineamenta aus, die am 27. April 2007 veröffentlicht wurden und die vorläufige Richtlinien zum Thema vorgaben und eine Reihe von Fragen für die Diskussion und Gebet auf Ortsebene beinhalteten. Bei späteren Treffen analysierte der Rat die Antworten auf die Fragen der Lineamenta, die übermittelt wurden von den oben genannten Gruppen und Individuen, und entwarf das Instrumentum laboris, das am 12. Juni 2008 veröffentlicht wurde.
Diese Synodenversammlung wird die erste sein nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum, der vom Heiligen Vater am 29. September 2006 approbiert wurde, wobei er dem Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode folgte hinsichtlich der Notwendigkeit, die Statuten dem gegenwärtigen Kodex des kanonischen Rechtes und dem Gesetzbuch der Ostkirchen anzugleichen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Synodalversammlung war, dass sie während des Paulus-Jahres stattfand, das am 29. Juni 2008 begann.Zur Erinnerung an dieses Ereignis wird der Eröffnungsgottesdienst der Synode in der Päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern gefeiert. Außerdem wurde in Anbetracht des Synodenthemas zum ersten Mal ein Rabbiner eingeladen, der vor den Synodenvätern und den anderen Teilnehmern sprach. An der Synodenversammlung nahm ferner zum ersten Mal Seine Seligkeit Bartholomaios I., Ökumenischer Patriarch von Konstantinopel, teil. Im Rahmen eines Vespergottesdienstes in der Sixtinischen Kapelle hielt er hierbei eine Ansprache vor den Teilnehmern der Synode. Wie bereits anlässlich der XI. Ordentlichen Generalversammlung wurden als Ergebnis der kollegialen Arbeit der Synodenväter die 55 Propositiones „pro hoc vice“ in einer italienischen Übersetzung veröffentlicht. Zum Abschluss der Synode veröffentlichten die Teilnehmer auch eine Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius). Derzeit erwartet die Kirche zudem voll Freude die Veröffentlichung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens des Heiligen Vaters, das den Reichtum des Nachdenkens und der Beratungen nicht nur während der Synodenversammlung, sondern auch im Verlauf des gesamten synodalen Prozesses aufzeigen wird.

23. Zweite Sonderversammlung für Afrika

Gehalten am: 4. – 25. Oktober 2009
Synodenväter: 224
Thema: „Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens. ‚Ihr seid das Salz der Erde … Ihr seid das Licht der Welt‘ (Mt 5: 13,14)“

Am 13. November 2004 kündigte Papst Johannes Paul II. während des in Rom stattfindenden Symposiums der Bischöfe aus Afrika und Europa an, er „komme dem Wunsch der Einberufung einer Sonderversammlung für Afrika entgegen“ und entspreche den Hoffnungen der afrikanischen Hirten, indem er eine Sonderversammlung für Afrika anberaume. Während der wöchentlichen Generalaudienz am 22. Juni 2005 bekräftigte der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. diese Entscheidung.
Nach der ersten Ankündigung einer II. Sonderversammlung legte der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. in Zusammenarbeit mit dem Außerordentlichen Rat für Afrika das Thema der Synode fest: „Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens. ‚Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der Welt‘“ (Mt 5: 13,14). Mit der Unterstützung von Experten fuhr der Rat fort mit der Ausarbeitung der Lineamenta, die dieses Thema vorstellten und eine Reihe von Fragen zur Diskussion und für das Gebet auf Ortsebene enthielten. Das Schreiben wurde am 27. Juni 2006 veröffentlicht. Die Antworten auf die Fragen wurden anschließend an das Generalsekretariat gesandt, um für die Abfassung des Instrumentum laboris verwendet werden zu können, das den Handlungsplan der Synodalversammlung enthält. Der Heilige Vater Benedikt XVI. überreichte das Dokument persönlich den Präsidenten der Bischofskonferenzen von Afrika im Rahmen seiner Apostolischen Reise nach Kamerun und Angola.
Der Sonderrat für Afrika hat angesichts des kontinentalen Charakters der Synodenversammlung und zur Gewährleistung des höchstmöglichen Einsatzes aller Teilnehmer besondere Kriterien für die Teilnahme ausgearbeitet. Diese wurden nach der Approbation durch den Papst von den afrikanischen Bischofskonferenzen bei der Auswahl jener Teilnehmer der Sonderversammlung angewandt, die zu all denen hinzukommen, die aufgrund ihres Amtes oder einer päpstlichen Ernennung bei der Synode mitarbeiten.
Im Verlauf der Zweiten Sonderversammlung befassten sich die Synodenväter mit den vielfältigen Anliegen der Kirche auf dem afrikanischen Kontinent, vor allem mit Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden, damit die Kirche ihrem Sendungsauftrag, auf sozialer, kultureller und religiöser Ebene „Salz der Erde und Licht der Welt“ zu sein, entsprechen kann. Durch ihren Dienst der Versöhnung ist die Kirche dazu berufen, zum Aufbau des Friedens und zur Förderung der Gerechtigkeit beizutragen und auf diese Weise an der Entwicklung aller afrikanischen Völker mitzuwirken. Die erste Synodenversammlung, bei der die Kirche zu neuer Dynamik und Hoffnung aufgerufen wurde, wurde unter der Bezeichnung „Synode der Auferstehung und der Hoffnung“ bekannt; die zweite Versammlung wird aufgrund ihrer Konzentration auf den Themenschwerpunkt Mission oft „Synode eines neuen Pfingsten“ genannt.
Die Synodenversammlung approbierte die Schlußbotschaft, die zugleich ein dringender Appell, aber auch eine Quelle der Ermutigung für den Sendungsauftrag der Kirche in Afrika war, sowie die 57 Propositiones oder Vorschläge, die dem Heiligen Vater vorgelegt wurden. In diesem Dokument behandeln die Synodenväter die verschiedenen bei der Synode besprochenen Themen unter pastoralem Blickwinkel. Der postsynodale Rat, der bei der Versammlung gewählt wurde, trat zu mehreren Treffen zusammen, um die Ergebnisse der Synode zu untersuchen und zur Ausarbeitung des Apostolischen Schreibens des Heiligen Vaters beizutragen.

IV
ORDO SYNODI EPISCOPORUM

Ordo Synodi Episcoporum
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