1.
Bescheinigung des beauftragenden
Presseorgans, mit der Bitte um zeitlich
begrenzte Akkreditierung beim Presseamt des
Heiligen Stuhls; darin muß der Zeitraum und
das Ereignis, für das die Akkreditierung
erbeten wird, spezifiziert werden; außerdem
muß die Berufsbezeichnung Journalist sowie
die Aufgabe, die Informationen über den
Heiligen Stuhl zu verfolgen, angegeben
werden; darüberhinaus muß darin die
Verpflichtung anerkannt werden, sich an die
ethischen Normen des journalistischen Berufs
(z.B. die Einhaltung von Embargos) zu
halten.
Für freischaffende
Journalisten ist stattdessen ein
Einführungsbrief des Außenministeriums
oder der diplomatischen Vertretung des
Landes nötig, in dem sich das vertretene
Presseorgan befindet.
2.
Fotokopie des Presseausweises (für
diejenigen, die aus Ländern stammen, in
denen er existiert).
3.
Fotokopie des gültigen Reisepasses oder
eines anderen gültigen Ausweises.
4.
Ein aktuelles Farbbild, unterschrieben auf
die Rückseite.