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02 - 01.10.2005
INHALT
♦ PRÄSENTATION DES GENERALSEKRETARIATS
♦ ARBEITSKALENDER DER SYNODE
♦
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE SYNODE
♦
DAS GEBET UM EINEN GLÜCKLICHEN VERLAUF DER SYNODE
♦ DIE KAPELLE DER SYNODE
♦ MITTEILUNGEN
♦ DIE PRÄSENTATION DES GENERALSEKRETARIATS
Am Samstag, den 1. Oktober 2005 um 11.30 Uhr hat in der Aula
Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhls der
Generalsekretär der Bischofssynode S.E.R. Mons. Nikola Eterović
ein
“Briefing” zur Ausstattung mit Informationen über den Sinn und über
die Abwicklung der Synodenversammlung abgehalten
Im Folgenden wird der Text der Präsentation des Generalsekretariats
dargestellt
Morgen, am 2. Oktober beginnt die XI. Ordentliche Vollversammlung
der Bischofssynode zum Thema Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt
des Lebens und der Sendung der Kirche. Die Bischofssynode beginnt
mit der Heiligen Messe, bei der Seine Heiligkeit Benedikt XVI. den
Vorsitz führt, in Konzelebration mit ca. 350 Synodenvätern und
anderen Teilnehmern der Synodenversammlung. Es ist bezeichnend, dass
die Bischofssynode zum Thema Eucharistie mit der Feier einer
Heiligen Messe beginnt. Mit dieser Geste preisen die Synodenväter,
Repräsentanten des Episkopates der katholischen Kirche und somit des
in der ganzen Welt verstreuten Gottesvolkes, Gott, den Vater im
Himmel. Sie rufen die Gnade des Heiligen Geistes an, das Geschenk
des auferstandenen Herrn Jesus Christus, der, vor allem im Sakrament
der Eucharistie, in der Mitte der Seinen präsent ist. In dieser
Perspektive des Glaubens, der Hoffnung und der eucharistischen Liebe
werden sich die Arbeiten der Synode vollziehen.
Die Feier der XI. Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode
fällt mit dem 40. Jahrestag der Gründung dieser Institution,
vollzogen vom Diener Gottes Papst Paul VI. mit motu proprio
Apostolica sollicitudo am 15. September 1965, zusammen. Es
überrascht daher nicht, dass in der kommenden Versammlung eine
Sitzung der Würdigung dieses wichtigen kirchlichen Ereignisses
gewidmet wird. Die Bischofssynode, eine der vielversprechenden
Früchte des II. Vatikanums, hat in den letzten vier Jahrzehnten
bewiesen, ein recht gutes Instrument für die Ausübung der
bischöflichen Kollegialität und der Vertiefung der kirchlichen
Gemeinschaft zu sein.
In dem erwähnten apostolischen Brief Apostolica Sollicitudo sind
sowohl die Natur als auch das Ziel der Bischofssynode klar
aufgezeigt worden. Diese besonderen Eigenschaften wurden dann in die
juristische Sprache nach den Canones 342-348 des Kodex Iuris
Canonici aufgenommen und ausgedrückt. Vielleicht ist es nicht
überflüssig daran zu erinnern, dass über die Verstärkung der
gegenseitigen Bindungen unter den Bischöfen und den Bindungen mit
dem Heiligen Vater, Bischof von Rom, hinaus, die Synode das Ziel hat,
dem römischen Pontifex in der Wahrung und in der Förderung des
Glaubens und der Sitten und in der Beachtung und der Festigung der
kirchlichen Disziplin, zur Seite zu stehen. Weiterhin ist es die
Aufgabe der Synode, die betreffenden Probleme der Aktivität der
Weltkirche zu untersuchen und mit besonderem Eifer die Aktivität der
missionarischen Kirche zu verfolgen.
Seit der Gründung vor 40 Jahren, hat die Bischofssynode einen
bemerkenswerten Beitrag zur Förderung der Synodenstruktur der
katholischen Kirche geleistet, verbunden mit Fragen von lebhafter
Bedeutung für das Leben der Gemeinschaft der Gläubigen, Fragen die
einem Großteil der Themen der einzelnen Synodenversammlungen
entsprechen. In diesem Werk spielen die Ordentlichen,
Außerordentlichen und Speziellen Räte des Generalsekretariats der
Bischofssynode mit einer Vielzahl von Versammlungen zur Vorbereitung
und Anwendung, vollzogen in strenger Einheit mit dem Heiligen Vater,
Oberhaupt des bischöflichem Korpus und Präsident der Bischofssynode,
eine besondere Rolle. Der hervorstechende Eindruck dieser
Synodenstruktur, gekennzeichnet durch seine kollegiale Dimension,
ist im Laufe 20 Synodenversammlungen, wovon zehn ordentliche, zwei
außerordentliche und acht spezielle Versammlungen waren, entstanden.
Mit der kommenden XI. Ordentlichen Vollversammlung erreichen die
Synodenversammlungen die Nummer 21. Wenn man die Zeitspanne von 40
Jahren ihrer Existenz betrachtet, kann man daraus schließen, dass
alle 19 Monate eine Bischofssynode in der katholischen Kirche
stattgefunden hat.
Einige Daten, die die nächste Synodenversammlung betreffen
An der nächsten Bischofssynode nehmen 256 Synodenväter aus 118
Ländern teil. Es handelt sich hierbei um die höchste Anzahl an
Teilnehmern einer Synodenversammlung. Im Jahre 2001 haben zum
Beispiel 247 Synodenväter an der Synode teilgenommen.
Von diesen 256 Synodenväter sind 177 gewählt worden, 39 nehmen Teil
aufgrund ihres Amtes teil und 40 sind vom Heiligen Vater ernannt
worden. Unter ihnen sind 55 Kardinäle, 8 Patriarchen, 82 Erzbischöfe,
123 Bischöfe, 36 Präsidenten der Bischofskonferenzen und 11
Ordensleute.
Die Synodenväter stammen von allen Kontinenten, im Einzelnen 50 aus
Afrika, 59 aus Amerika, 44 aus Asien, 95 aus Europa und 8 aus
Ozeanien.
Weiterhin gibt es 32 Experten und 26 Hörer, die von fünf Kontinenten
kommen. Einen wertvollen Beitrag zur Durchführung leisten auch die
Arbeiter und Assistenten und selbstverständlich die Übersetzer der 6
Hauptsprachen der Synode: Latein, Italienisch, Französisch, Spanisch,
Englisch und Deutsch.
Es sind 12 Kirchen und kirchliche Gemeinschaften eingeladen worden,
ihre Repräsentanten zur Bischofssynode zu entsenden, von denen
bisher 9 die Namen ihrer Repräsentanten angegeben haben. Die
Gesandten in brüderlicher Verbundenheit nehmen an den Arbeiten teil,
können Beiträge leisten, aber nicht mit abstimmen. Dieses Vorrecht
fällt den 256 Synodenväter zu.
Zur Vorbereitung der Synodenversammlung, wurde viel Arbeit, oft in
stiller und hingebungsvoller Weise, von Mitgliedern des
Generalsekretariats, einer kleinen, aber dynamischen und verfügbaren
Gruppe, der mein aufrichtiger Dank gebührt, ausgeführt.
Methodologische Neuheiten der Synode
Dem Arbeitskalender ist leicht zu entnehmen, dass 23
Generalkongregationen und 7 Sitzungen der kleine Arbeitsgruppen
geplant sind.
Der Heilige Vater Benedikt XVI hat sehr gern einigen Neuerungen in
der Methodologie der Synode zugestimmt, die zum Ziel haben, die
Synodenversammlung gelenkiger und einladender zu machen und somit
den kollegialen Charakter zu verstärken.
Wenn man in Betracht zieht, dass die Synode drei statt vier Wochen
dauert und die Anzahl der Teilnehmer sehr hoch ist, bestand die
Notwendigkeit, die Zeit der Beiträge der Synodenväter von acht auf
sechs Minuten und die Anzahl der Sitzungen der kleinen
Arbeitsgruppen zu verringern.
Diese sind freundlich dazu eingeladen, den vier Teilen des
Instrumentum laboris folgend, eine bestimmte Reihenfolge im
Ergreifen des Wortes einzuhalten. Eine solche Anregung, die übrigens
schon im Ordo Synodi existiert, dürfte eine Sammlung der Gedanken,
die ihren privilegierten Ort in den freien Diskussionen am Ende der
täglichen Generalkongregationen von 18 bis 19 Uhr in der Aula der
Synode finden wird, erleichtern.
Um eine stärkere Teilnahme fördern, wählen die Synodenväter acht
Mitglieder der Kommission für die Nachrichten, welche von der
Versammlung bestätigt und am Ende der Arbeiten veröffentlicht werden.
Weitere vier Mitglieder werden vom Heiligen Vater ernannt.
Aus praktischen Gründen wird ad experimentum in weniger wichtigen
Fragen eine elektronische Wahl durchgeführt.
Es wurde die Aula der Synode modernisiert; im Einzelnen wurden das
Licht, die Klimaanlage und der Fernsehdienst verbessert.
Dabei handelt sich um einige methodologische Verbesserungen, die
sich gut in die Geschichte der synodalen Institution einfügen.
Tatsächlich erfuhr die synodale Arbeitsweise, orientiert an der
Vertiefung der bischöflichen Kollegialität, in den 40 Jahren
verschiedene Änderungen, indem sie für das Wohl der Weltkirche dem
Heiligen Vater in Ausübung des Petrusamtes gute Ratschläge
unterbreiteten.
Wahrscheinlich wurde keine der bisherigen Synodenversammlungen in
einem Klima, geprägt von inbrünstigem Gebet und religiöser
Anteilnahme von Millionen Gläubigen, die in diesem Jahr der
Eucharistie den Herrn anrufen, um Ihn zu finden, den sie schon in
der Feier der Heiligen Messe, dem Gedächtnis des Leidens, Todes und
der Auferstehung des Herrn Jesus Christus, der Repräsentation
seines Opfers, der persönlichen und gemeinschaftlichen Anteilnahme
am Hochzeitsmahl des Opferlammes, getroffen haben, abgehalten. Ein
solches Klima religiöser Erwartung und Anteilnahme eröffnet die
berechtigte Hoffnung, dass das einstimmige Gebet der Kirche von dem
Einen und Dreieinigen Gott erhört wird und dass man von der
Bischofssynode neuen Schwung in der Verkündigung des Evangeliums,
der frohen Botschaft für den modernen Menschen und eine neue
Evangelisation, zentriert um das eucharistische Mysterium, dessen
Folgen eine Wiedergeburt des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe
fördern sollen, erwarten kann, Folgen, die die Gläubigen, offen für
die Inspirationen des Heiligen Geistes, mit angemessener karitativer
Kreativität in zahlreiche Werke zur Förderung der Menschen umsetzen
sollen.
[00017-05.10] [NNNNN] [Originalsprache: Italienisch]
♦ ARBEITSKALENDER DER BISCHOFSSYNODE
2. Oktober - Sonntag
9.30
Feierliche Eröffnung und Eucharistiefeier mit Konzelebration in der
Patriarchalbasilika von Sankt Peter
3. Oktober - Montag
9.00 - 12.30
Erste Generalkongregation
Grußwort des Delegierten Vorsitzenden
Bericht des Generalsekretärs
Einleitungsvortrag
16.30 - 19.00
Zweite Generalkongregation
Beginn der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
4. Oktober - Dienstag
9.00 - 12.30
Dritte Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftskommission - I
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Vierte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
5. Oktober - Mittwoch
9.00 - 12.30
Circuli minores (1. Sitzung)
Wahl der Moderatoren und der Relatoren
Diskussion über das Synodenthema
16.00
Versammlung der Moderatoren und Relatoren
16.30 - 19.00
Fünfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge 6. Oktober - Donnerstag
9.00 - 12.30
Sechste Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftskommission - II
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Siebte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
7. Oktober - Freitag
9.00 - 12.30
Achte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Neunte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
8. Oktober - Samstag
9.00 - 12.30
Zehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Gedenken des XL. Jahrestages der Gründung der Bischofssynode
9. Oktober - Sonntag
Keine Sitzungen
10. Oktober - Montag
9.00 -12.30
Elfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion 16.30 - 19.00
Zwölfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
11. Oktober - Dienstag
9.00 - 12.30
Dreizehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (I)
16.30 - 19.00
Vierzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Delegierten anderer christlicher Kirchen
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
12. Oktober - Mittwoch
9.00 - 12.30
Fünfzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (II)
l6.30 -19.00
Sechzehnte Generalkongregation
Bericht nach der allgemeinen Diskussion
13. Oktober - Donnerstag
9.00 - 12.30
Circuli minores (2. Sitzung)
Vorbereitung der “propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (3. Sitzung)
Vorbereitung der “propositiones”
14. Oktober - Freitag
9.00 - 12.30
Circuli minores (4. Sitzung)
Vorbereitung der “propositiones”
16.30 - 19.00
Siebzehnte Generalkongregation
Berichte der Circuli minores werden in der Aula vorgestellt.
19.00
Übergabe der “propositiones” an den Generalsekretär
15. Oktober - Samstag
9.00 - 12.30
Achtzehnte Generalkongregation
Wahl des Rates (1)
Vorstellung und Abstimmung über die Botschaft
Diskussion über die Botschaft
16.30
Audienz des Papstes für die Kinder, die zur Ersten Heiligen
Kommunion gegangen sind.
16.30-19.00
Keine Kongregation
Vereinigung der “propositiones” durch den Generalreferenten, den
Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores.
16. Oktober - Sonntag
Keine Kongregation
Vereinigung der “propositiones” durch den Generalreferenten, den
Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores
17. Oktober - Montag
9.00 - 12.00
Keine Kongregation
Vereinigung der “propositiones” durch den Generalreferenten, den
Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
Vereinigung der “propositiones” durch den Generalreferenten, den
Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores 18.
Oktober - Dienstag
9.00 - 12.30
Neunzehnte Generalkongregation
Zusammenfassung der “propositiones” zu einem einheitlichen Text
16.30 - 19.00
Circuli minores (5. Sitzung)
Vorbereitung der kollektiven Änderungsvorschläge der “propositiones”
19. Oktober - Mittwoch
9.00 - 12.30
Circuli minores (6. Sitzung)
Vorbereitung der kollektiven Änderungsvorschläge der “propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (7. Sitzung)
Vorbereitung der kollektiven Änderungsvorschläge der “propositiones”
19.00
Übergabe der Zusammenfassung der Änderungsvorschläge an den
Generalsekretär
20. Oktober - Donnerstag
9.00 - 12.30
Keine Kongregation
Studium der kollektiven Änderungsvorschläge der “propositiones”
durch den Generalrelator zusammen mit den Sondersekretären und den
Berichterstattern der Circuli Minores.
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
18.00
Symphoniekonzert
Studium der Änderungsvorschläge der “propositiones” durch den
Generalrelator zusammen mit den Sondersekretären und den
Berichterstattern der Circuli Minores. 21. Oktober - Freitag
9.00 - 12.30
Zwanzigste Generalkongregation
Wahl des Rates (II)
Vorstellung und Abstimmung über die Botschaft
Studium der kollektiven Änderungsvorschläge der “propositiones”
durch den Generalrelator zusammen mit den Sondersekretären und den
Berichterstattern der Circuli Minores.
17.30 - 19.00
Einundzwanzigste Generalkongregation
Vorstellung der Liste der Propositionen
22. Oktober - Samstag
9.00 - 12.30
Zweiundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die “Propositionen”: Placet - Non Placet
13.00
Mittagessen mit dem Heiligen Vater
17.30 - 19.00
Dreiundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die Propositionen
23. Oktober - Sonntag
10.00
Feierliche Eucharistiefeier mit Konzelebration zum Abschluss der
Synode in der
Patriarchalbasilika Sankt Peter
Vatikanstadt, am 14. September 2005
Nikola Eterović
Titularerzbischof Sisak
Generalsekretär
[00002-05.14] [NNNNN] [Originalsprache: Latein]
♦ ALLGEMEINE
INFORMATIONEN ÜBER DIE BISCHOFSSYNODE
I
EINE EINLEITUNG ZUR BISCHOFSSYNODE
Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15.
September 1965 von Papst Paul VI ins Leben gerufen wurde. Damit
wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils
erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden
war, fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den
griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg,
also “sich treffen, sich versammeln.” Eine Synode ist ein religiöses
Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit
dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen
und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen
zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden
können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von
Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel
ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu
unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst
Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive
Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern.”
Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine
Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe
betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner
Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.
Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof
und apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik
(Ägypten), den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche
zu gründen, oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende
Stelle”. Seine Begründung lautete: Aus vielen Teilen der Welt werden
Beschwerden herangetragen, daß die Kirche, abgesehen von den
römischen Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb
sollte eine Art “Mini-Rat” aus Persönlichkeiten der gesamten
Weltkirche gegründet werden, die sich regelmäßig treffen, eventuell
sogar jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und
mögliche neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses
Organ würde Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die
Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie
eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere
Organisationen, wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat
für Lateinamerika) üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen
Kontinents aus.
Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal
Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, daß die
Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und
dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, daß auf
der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche
verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der
Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch
die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern
auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat
erfahrener Bischöfen, die aus der Kirche gewählt werden, eine
legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den
Kardinälen der römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen
Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”
Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI., während er noch
Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag von
Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende
Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht
besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird,
jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen
wird.” Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema
der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe
gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an
die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der
zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29.
September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).
Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des
Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich
öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die
Nachricht, die wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft unsere
Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil
selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die
vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den
Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und
Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der
Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte
dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen.
Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der römischen
Kurie sein, der wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung
schulden und die wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei
unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere
Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie
möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude
enthalten, Euch diese Mitteilung zu machen, mit der ich noch einmal
unser Vertrauen, unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit bezeugen
möchte. Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung
unter den Schutz Marias, der Muttergottes.”
Am nächsten Tage, dem 15. September 1965, veröffentlichte der
Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der
128. Generalversammlung das Motu proprio “Apostolica sollicitudo”,
mit dem die Bischofssynode ofiziell gegründet wurde.
Die wichtige Eigenschaft der Bischofssynode ist durch den Dienst
der Kommunion und durch der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit
dem Heiligen Vater dargestellt.
Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierte
Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen,
sondern um eine Institution die die absolute Kompetenz über jedes
Thema das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Der Bischofssynod mit seinem ständigen Generellsekretariat ist nicht
Teilnehmer der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Die
Kurie antwortet direkt und nur am Heiligen Vater, mit dem sie im
universalen kirchlichen Regierung teilnimmt.
Der Bischofssynode ist ständig und seine Tätigkeit ist nur in
speziellen Gelegenheiten durchgeführt. Der Bischofsynode versammelt
sich für eine Entscheidung nur wenn der Heilige Vater bestimmt dass
es wichtig und nötig sich mit dem Episkopat sich zu vergleichen. Der
Episkopat äußert seinen “gelehrten Anhaltspunkt über sehr wichtige
und schwere Argumente” (Paul VI Audienzen an den Kardinalen 24 Juni
1967).
Die Arbeit die in jeder Bischofssynode geführt wird hat eine
kollegiale Eigenschaft den der Episkopat zur Verfügung dem Heiligen
Vater gibt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen oder die
Entscheidungen von einer bestimmter Versammlung übernimmt, treibt
der Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber nicht gleiche
die der Ökumenischer Rat führt. Das Ergebnis dieses Vorrechtes ist
von verschiedenen Elementen charakterisiert: Die Anwesenheit des
ganzen Episkopat, die Einberufung des Heiligen Vaters und die
“Einheit des Episkopats, der, um eins zu sein eines Hauptes des
Kollegium bedarf” (Johannes Paul II Pastores Gregis, 56), der als
erster in der Episkopalische Ordnung ist. II
NOTIZEN ÜBER DEN VERLAUF DER SYNODE
Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit einer
auf der Kollegialität aufgebauten Methode, die jede Phase der Arbeit
der Synode kennzeichnet von den Anfängen der Vorbereitung bis hin zu
den Beschlüssen, die in jeder Versammlung gefaßt werden. Kurz
gesagt, die Arbeitsmethode umfaßt Analyse und Synthese, wobei die
jeweils Betroffenen befragt werden und die Entscheidungen von
kompetenten Personen gefällt werden. Dieses dynamische “Feed-back”
macht eine ständige Überprüfung der Ergebnisse und das Einbringen
neuer Vorschläge möglich. Jede Phase dieses Arbeitsprozesses spielt
sich in einer Atmosphäre kollegialer Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der
Synodenversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste Schritt
in der Vorbereitung einer Synode besteht in der Befragung der
Patriarchen, der Bischofskonferenzen, der Leiter der Dikasterien der
Römischen Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen
für eine Synode zu erhalten. Zuletzt wurde diese Konsultation am
Ende einer Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle
Bitte an die Synodenväter, ihre Präferenzen für ein Thema zu äußern.
In beiden Fällen sind die Bischöfe gebeten, folgende Kriterien zu
beachten:
daß das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche
Bedeutung hat sowie allgemein gültig ist.;
daß das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich ist, das
heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen
zu können;
daß das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung, sowie eine
feste Glaubensgrundlage hat.
daß das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben ist, das heißt, daß
die Möglichkeit besteht, es durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet,
analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des
Generalsekretariats der Bischofssynode sorgsam untersucht. Im
Anschluß daran werden die Ergebnisse des Treffens mit entsprechenden
Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die endgültige
Entscheidung über die Wahl des Themas für die Bischofssynode trifft.
Bei einem weiteren Treffen des Rates, wird das Thema in einem
Dokument, “Lineamenta” genannt, in seinen Grundzügen vorgestellt und
ausgearbeitet. Der Entwurf dieses Dokuments ist das Ergebnis der
Zusammenarbeit aller Mitglieder des Rates, von Theologen, die
Erfahrung in der während der Synode zu behandelnden Thematik haben,
und der Mitglieder des Generalsekretariats, die die verschiedenen
Arbeitsschritte koordinieren. Nach eingehender Überprüfung und
Revision des Textes, wird die endgültige Version erstellt und dem
Heiligen Vater zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird das
Dokument in die wichtigsten Weltsprachen übersetzt und an die
Bischöfe in aller Welt versandt, damit es auf lokaler Ebene
untersucht und diskutiert und durch das Gebet unterstützt werden
kann.
Die “Lineamenta”, das lateinische Wort für “Entwürfe”, sind von
Natur aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von
Anmerkungen und Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die
Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger
der “Lineamenta” sind, können diese sich frei an eine breitere Basis
für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die Bischöfe die
verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu den einzelnen
Aspekten der “Lineamenta” gesammelt und ausgewertet haben, bereiten
sie einen offiziellen Bericht oder die Antworten zu den im Dokument
gestellten Fragen vor, die innerhalb eines festgesetzten Termins an
das Generalsekretariat geschickt werden.
Wenn das Generalsekretariat die Informationen der Bischöfe erhalten
hat, erstellt dessen Rat - wieder mit Hilfe von Spezialisten zu
diesem Thema - ein neues Dokument, das “Instrumentum laboris”, an
dem sich die Diskussionen der Synode orientieren. Dieses
“Arbeitspapier” ist, auch wenn es veröffentlicht wird, nur ein
provisorischer Text, der im Laufe der Synode diskutiert wird. Das
Dokument ist kein Entwurf der endgültigen Beschlüsse, sondern dient
nur dazu, die Diskussionen über das Synodenthema auf einen Nenner zu
bringen. Nachdem das Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von
ihm gebilligt wurde, wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt
und den Bischöfen und den Teilnehmern der Synode zugeschickt. In
einigen Fällen gestattet der Heilige Vater die Veröffentlichung und
damit eine weite Verbreitung des Textes, wie das z. B. ab 1983 der
Fall für verschiedene Instrumenta laboris war. Die delegierten
Bischöfe und die Teilnehmer an der Synode lesen das Dokument, um
sich mit der Problematik vertraut zu machen, die während der
Synodenversammlung diskutiert werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden
Dokumente, nämlich “Lineamenta” und “Instrumentum laboris”, können
die Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und Wünsche
jeder Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen
Diskussionen der Bischofskonferenzen darlegen.
Die Arbeit der Synode spielt sich in drei Phasen ab:
a. während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung
über die besondere Situation in seiner Kirche. Das führt zu einem
Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller Ebene in
Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten Darstellung der
Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger weiter entwickelt
und vertieft werden muß.
Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der Relator
der Synode eine
Reihe von Diskussionspunkten für die zweite Phase, bei der die
Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in kleinen Gruppen
zusammenkommen - den sogenannten “Circuli minores”. Die Berichte
jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung verlesen. In
dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit Fragen zu den
behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu äußern.
In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen gearbeitet, um
Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so
dass während der letzten Tage der Synode
zu konkreten Themen Beschlüsse gefaßt werden können. Die Aufgabe der
Synodenväter in den kleinen Gruppen besteht anfangs darin,
verschiedene Vorschläge (Propositiones) auf der Basis der
Diskussionen in der Synodenaula und der Berichte der kleinen Gruppen
zusammenzustellen. In den kleinen Gruppen können die Synodenväter
einen Vorschlag mit “placet” annehmen oder mit “non placet”
ablehnen. Die Propositiones der kleinen Gruppen werden anschließend
vom Generalrelator und vom Spezialsekretär ausgewählt und zu einer
einheitlichen Liste von Vorschlägen zusammengefaßt, die bei der
Vollversammlung vom Generalrelator präsentiert wird. Anschließend
versammeln sich die kleinen Gruppen nochmals, um die Propositiones
erneut zu diskutieren. Nun haben die Synodenväter die Gelegenheit
individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe vorzubringen, die
dann gemeinsam ausgewählt werden. Der Generalrelator und der
Sondersekretär beraten über die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge
und nehmen sie entweder in die endgültige Liste auf oder nicht.
Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muß die Begründung dafür in
einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden. Die endgültige
Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung vorgelegt und
man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater kann für oder
gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung
des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die
Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden.
Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlußdokument der
Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen
(1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969
Außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlußberichte dem
Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht.
Dagegen verfaßte nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung
von 1974 der Heilige Vater selbst die Apostolische Exhortation
“Evangelii nuntiandi”, wobei er die synodalen Vorschläge und die
Abschlußberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden
Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990,
1994) wurde eine ähnliche Vorgangsweise gewählt, bei der die
folgenden Apostolischen Exhortationen entstanden: “Catechesi
tradendae”, “Familiaris consortio”, “Reconciliatio et poenitentia”,
“Christifideles laici”, “Pastores dabo vobis” und “Vita consecrata”.
Zum Abschluß der Spezialversammlung für Afrika (1994)
veröffentlichte der Heilige Vater die postsynodale Apostolische
Exhortation “Ecclesia in Africa”, welche auf dem ganzen Kontinent
für Anregungen und pastorale Initiativen gesorgt hat. Im Mai 1997
wurde während einer Papstreise in den Libanon die postsynodale
Apostolische Exhortation zur Spezialversammlung über den Libanon
(1995) als Teil einer Feierphase der Spezialversammlung
veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater die
Postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in America in der
Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko
veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi,
Indien, die Postsynodale Exhortation über Asien Ecclesia in Asia
bestätigt.
Wegen Gesundheitsprobleme konnte der Heilige Vater nicht nach
Ozeanien reisen und die Postsynodalische Apostolische Exhortation am
22 November 2001 wurde während eine Zerimonie, in der der Heilige
Vater elektronischer Weise das Dokument an alle Sonderkirchen in
Ozeanien gesendet hat, veröffentlicht. Dies war das erste päpstliche
Dokument das durch internet gesendet wurde.
Seit der Synode von 1987 wurden die verschiedenen Räte beim
Generalsekretariat und der Generalsekretär in den Arbeitsprozeß mit
einbezogen, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen
Exhortation führt, des päpstlichen Dokuments, das von der Synode
kommt. Es ist sehr interessant, die Geschichte und die Entwicklung
dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und dritten Synodenversammlung wurde Beraterrat
für den Generalsekretär ins Leben gerufen. Dieser Beraterrat setzt
sich aus zwölf gewählten und drei vom Papst ernannten Bischöfen
zusammen. Ein Rat dieser Art kam zum ersten Mal von 12. bis 15. Mai
1970 zusammen; er sollte die Kommunikation unter den
Bischofskonferenzen vereinfachen und die Tagesordnung der
anschließend stattfindenden Versammlung festlegen. Nach diesem
Treffen wurde eine allgemeine Befragung aller Bischöfe der Welt
begonnen, um Themen für spätere Versammlungen vorzuschlagen (diese
Umfragen werden neuerdings in den letzten Tagen einer Ordentlichen
Generalversammlung durchgeführt).
Seither wurden die ordentliche Räte des Generalsekretariats, die von
jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode
gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des
Generalsekretariat:
Zweiter Ordentlicher Rat: 6. November 1971 - 27. September 1974;
Dritter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 1974 - 30. September 1977;
Vierter Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1977 - 26. September 1980;
Fünfter Ordentlicher Rat: 25. Oktober 1980 - 29. September 1983;
Sechster Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987;
Siebter Ordentlicher Rat: 30. Oktober 1987 - 30. September 1990;
Achtet Ordentlicher Rat: 28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994;
Neunter Ordentlicher Rat: 29. Oktober -1994 - 25 April 2001;
Zehnter Ordentliche Rat: (26 Oktober 2001 - 2 Oktober 2005).
Mit dem Aufkommen von kontinentaler und regionaler
Synodenversammlungen, kam der Heilige Vater zum Entschluß, während
der Spezialversammlungen post-synodale Räte durch Wahl und
päpstliche Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das
Generalsekretariat, zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die
folgenden Postsynodalen Räte besitzt, die im folgenden nach dem
Datum ihrer Errichtung aufgezählt werden:
Postsynodaler Rat für die Niederlande: (31. Januar 1980);
Postsynodaler Rat für Afrika (8. Mai 1994);
Postsynodaler Rat für Libanon(14. Dezember 1995);
Postsynodaler Rat für Amerika(12. Dezember 1997);
Postsynodaler Rat für Asien(14. Mai 1998)
Postsynodaler Rat für Ozeanien (11 Dezember 1998)
Postsynodaler Rat für Europa II (22 Oktober 1999).
Ähnlich hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer
Spezialversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus
dem betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, damit
beauftragt einen Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Konzile bestehen
vom Tag ihrer Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung.
So listen wir im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der
Vergangenheit wie auch der Gegenwart nach der Reihenfolge der Daten
ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika (6. Januar 1989 - 10. April 1994);
Präsynodaler Rat für Libanon (Januar 1992 - 26. November 1995);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September 1995 - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Ozeanien (7. Juni 1996 - 22. November 1998);
Präsynodaler Rat für Europa (9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999).
Wie man beobachten kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem
Anfang an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch
die Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der
Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das
die Frucht und den krönenden Abschluß der Synode selbst darstellt.
Somit kann man sagen, daß die Synode als kollegialen Einrichtung
arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die Lebenserfahrungen
der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt; später werden diese
Elemente in den Vollversammlungen zusammengefaßt, durch den Glauben
erleuchtet und schließlich werden im Geist der Communio
Propositiones formuliert, die vom Heiligen Vater, der das Prinzip
der Einheit in der Kirche ist, an die einzelnen Kirchen
zurückgegeben werden, so wie sauerstoffreiches Blut in den Arterien
fließt um den menschlichen Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es
notwendig, daß ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all
jenen herrscht, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung
berufen sind, vor allem bei den Bischofskonferenzen, die die Hirten
der lokalen Kirchen versammelt, in denen der Glaube an Gott lebt und
in all seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird.
Hauptsächlich in Form der Antworten zu dem Lineamenta erhält diese
kollegiale Zusammenarbeit der Bischofskonferenzen eine klare
Gestalt. Je größer die Zahl der Bischofskonferenzen ist, die auf die
Lineamenta antworten, desto reicher und mannigfaltiger werden die
Elemente sein, die das Leben der Kirchen treu wieder geben, und
somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl zur Abfassung des
“Instrumentum laboris” als auch für die Diskussionen während der
Synodenversammlung in der Synodenaula. III
ÜBERBLICK DER SYNODENVERSAMMLUNGEN
1. I. Ordentliche Generalversammlung
29. September - 29. Oktober 1967
Synodenväter: 197
Papst Paul VI setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung
selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen
Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung,
seiner Kohärenz mit Doktrin und Geschichte”. Ein Ergebnis dieser
Versammlung war der Vorschlag der Bischöfe, eine internationale
Kommission von Theologen zu bilden, um die Kongregation für
Glaubenslehre zu unterstützen und die Diskussion über theologische
Stellungsnahmen zu erweitern. Diese Kommission wurde dann von Paul
VI 1969 Leben gerufen. Die Synode forderte auch eine Überprüfung des
Kodex des kanonischen Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf
die Seelsorge zu setzen und ihn moderner zu formulieren. Die Arbeit
wurde von Papst Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit
der Veröffentlichung der Neuüberarbeitung des Kodex des kanonischen
Rechts von 1983 zu Ende geführt.
Auch andere pastorale Fragen wurden erörtert und dem Papst
vorgeschlagen, daß die Bischofskonferenzen eine größere Kontrolle
über die Seminare ihrer Bezirke zu haben; 1970 schlug der Heilige
Vater neue Normen für Mischehen vor und billigte sie; die Zustimmung
für eine Neue Messordnung wurde gegeben, die 1969 in Kraft trat.
2. I. Sonderversammlung (vgl. Kanon 346)
11. September - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146
Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung
stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das
Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein
Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II.
Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung
öffnete die Türen zu einer engere Zusammenarbeit zwischen den
Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der Gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die
Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der
Bischofskonferenz zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen.
Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst nacheinander vorgelegt,
drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) daß die Synode in
regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte- zunächst alle zwei
Jahre, dann alle drei Jahre; daß das Generalsekretariat zwischen
zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ sei; und
3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige
Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein
Sekretariatsrat gebildet, der aus 12 gewählten Bischöfen und drei
vom Papst ernannten Mitgliedern bestand. Dieser Rat traf sich das
erste Mal vom 12.-15. Mai 1970 und hatte die Aufgabe die Kontakte
mit den Bischofskonferenzen zu erleichtern und die Agenda für die
darauffolgenden Versammlungen vorzubereiten. Nach diesem Treffen
fand eine weltweite Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über
Themen der zukünftigen Versammlungen zu entscheiden ( diese
Befragung findet jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von
diesem Zeitpunkt an ist der Rat dieses Generalsekretariats, der
während jeder Synode im Hinblick auf die folgende gewählt wird, ein
permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.
3. Zweite Generalversammlung
30. September - 6. November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der
Welt”
Während dieser Synode wurde über das Priesteramt und die
Gerechtigkeit in der Welt diskutiert. Während ihrer Diskussion
lobten die Bischöfe die Hingabe der Priester auf der ganzen Welt bei
ihrem Priesteramt des Wortes und des Sakramentes und auch ihr
seelsorgerisches Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch
über die vielen Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester
bei der Ausübung ihres Amtes trafen.
Außerdem befaßten sich die Bischöfe mit dem Thema der Gerechtigkeit,
und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe Botschaft sowohl auf
weltweite als auch auf lokale Gegebenheiten anzuwenden.. Als Antwort
darauf erstellten sie ein Programm von 8 Punkten für ein
internationales Vorgehen und empfahlen, daß die Kirche auf lokaler
Ebene sowohl die Erziehung als auch die ökumenische Zusammenarbeit
in Hinblick auf das Thema der Gerechtigkeit fördern solle. 4. III.
Ordentliche Generalversammlung
27. September - 26. Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”
Während dieser Versammlung unterstrichen die Bischöfe erneut den
essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes
Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. Zusammen mit diesem
Thema wurde das Thema der Befreiung behandelt, die der
Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Menschen von ihren
Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die Vorschläge der
Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten als Grundlage
für die Formulierung der apostolischen Ermahnung Evangelii
Nuntiandi.
5. IV. Generalversammlung
30. September - 29. Oktober 1977
Synodenväter: 204
Thema: “ Katechese in unserer Zeit”
Die Diskussion der Bischöfe, die eine besondere Aufmerksamkeit für
die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde in
einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900
Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefaßt. Aus diesen Vorschlägen
wurden 6 Sondergebiete zusammengestellt: Die Wichtigkeit der
katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die
Person, die in der Katechese wirkenden Personen,. die Notwendigkeit
einer ständigen Katechese für alle Christen, die Mittel oder die
Kanäle der Katechese und die besonderen Aspekte, die die Katechese
betreffen.
Bei dieser Gelegenheit faßten die Bischöfe zum ersten Mal eine
Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft Gottes für die
Menschen” ab. In dieser Botschaft zeigten die Bischöfe auf, daß
Christus im Mittelpunkt der Heilsbotschaft und damit auch der
Katechese steht. Gleichzeitig betonten sie, daß alle Christen die
Pflicht haben, Christus in die Welt zu bringen.
Kurz nach Abschluß dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes Paul
II die apostolische Ermahnung Catechesi tradendae, welche sehr viele
Meinungen und Vorschläge der Bischöfe enthält.
6. Sonderversammlung für die Niederlande
14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”
Während der Sondersynode für die Niederlande oder auch die
sogenannte “Hollandsynode”, die in Rom stattfand, wurde Das Konzept
des II. Vatikanischen Konzils des Geheimnisses der Gemeinschaft der
Kirche mit ihren konkreten Aspekten, sowohl auf lokaler als auch auf
weltweiter Ebenewobei sie sich auf die Rolle des Bischofs als Lehrer
des Glaubens und Hirte der Seelen in seiner Diözese und in der
Bischofskonferenz konzentrierte. Am Schluß faßte die Versammlung
einige Beschlüsse, die das Priesteramt betreffen, das religiöse
Leben, die Mitwirkung der Laien in der Sendung der Kirche, die
Sakramente, die Eucharistie und die Beichte, die Liturgie, Katechese
und Ökumenismus, die alle auf den Lehren des II. Vatikanischen
Konzils beruhen. Ein eigens am Ende dieser Sondersynode gebildeter
Synodenrat wird sich regelmäßig mit dem Generalsekretariat treffen,
um die Lage der Seelsorge zu beobachten und die Ausführung der
Beschlüsse der Synode zu fördern.
7. V. Ordentliche Generalversammlung
26. September - 25. Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”
Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte
Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika
Humanae vitae. Die Bischöfe verfaßten im Laufe ihrer Arbeit eine
schriftliche Botschaft mit dem Titel “Eine Botschaft für christliche
Familien in der modernen Welt” und schlugen eine “Charta für die
Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst Johannes Paul II.
1983 richtete. Aus der Diskussion und den Vorschlägen der
Versammlung veröffentlichte der Papst die apostolische Ermahnung
Familiaris consortio, vom 22 November 1981.
8. VI. Ordentliche Generalversammlung
29. September - 29. Oktober 1983
Synodenväter: 221
Thema: “Versöhnung und Buße im Sendungsauftrag der Kirche”
Die Versammlung und das Thema stehen in Einklang mit dem vom Papst
ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, und um dem 1950ste
Jahrestag der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu gedenken.
Während dieser Versammlung diskutierten die Bischöfe über mit dem
Synodenthema zusammenhängende Argumente, wobei sie die Notwendigkeit
unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi auf das Leben jedes
Einzelnen und folglich auch auf die ganze Gesellschaft zu
übertragen. In einer Verlautbarung, die von der Versammlung
herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur “Versöhnung”
auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der Versöhnung und
als Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die Ergebnisse der
Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für die apostolische
Ermahnung Reconciliatio et Paenitentia, die zum ersten Mal als
“postsynodales” Dokument herausgegeben wurde.
9. II. Außerordentliche Generalversammlung
24. November - 8. Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen Konzils”
Diese von Papst Johannes Paul II einberufene (vgl. Kanon 346)
Sonderversammlung, wollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken
und feststellen, in welchem Maße eine Erneuerung der Kirche
stattgefunden hatte. Gemäß Statut versammelte die Synode alle
Vorsitzenden der über 100 Bischofskonferenzen in aller Welt und
andere Personen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente
des II. Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche
auf der ganzen Welt. Bei dieser Versammlung verfaßten die Bischöfe
einen Schlußbericht (Relatio Finalis), der bei der Abschlußsitzung,
zusammen mit einer “Botschaft für das Volk Gottes” veröffentlicht
wurde. Als Antwort auf den Vorschlag der Synodenväter in dieser
Versammlung bewilligte der Heilige Vater die Ausführung und
Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche, der 1992
veröffentlicht wurde.
10. VII. Ordentliche Generalversammlung
1. - 30. Oktober 1987
Synodenväter: 232
Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt
20 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil”
Nach einer Betrachtung über den zweifachen Aspekt der Berufung
(“sein”) und der Sendung (“tun”) im II. Vatikanischen Konzil, in
Zusammenhang mit der Gemeinschaft der Kirche, versuchten die
Bischöfe die unterschiedliche Natur der gläubigen Laien im Leben der
Kirche (Kommunion in Heiligkeit) und ihre Arbeit der Evangelisierung
in der Welt (Säkularcharakter) hervorzuheben. Auf Grund des Themas
dieser Synode waren besonders viele Laien als Auditoren anwesend.
Einige Laien wurden gebeten, vor der Generalversammlung zu sprechen
und in den “circuli minori” ihre Meinung zu äußern; zum ersten Mal
hatten eine Laiin und ein Laie das Amt des zusätzliche
Sondersekretäre inne.. Die Informationen, die die Synode
herausbrachte, vor allem die 54 Vorschläge der Generalversammlung,
wurden für die Formulierung der postsynodalen apostolischen
Ermahnung Christifideles Laici verwendet, 30 Dezember 1988.
11. VIII. Ordentliche Generalversammlung
30. September - 28. Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter den derzeitigen Verhältnissen”
Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen
Generalversammlung der Synode (1971), die das Priestertums und der
daraus resultierenden Aufgaben im Priesteramt unter theologischen
Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen besonderen
pastoralen Charakter, und konzentrierte sich hauptsächlich auf die
Priesterbildung und auf die “Person” des Priesters selbst, sowohl
diözesan als auch religiös, vor und nach der Priesterweihe.
Besonders auffallend war der Einklang zwischen den Bischöfen in
ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am Ende der Synode
legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge vor, die,
zusammen mit anderen Informationen, während des Verlaufs der Synode
herausgearbeitet wurden; diese waren bei der Vorbereitung der
postsynodalen apostolischen Ermahnung Pastores dabo vobis von
Nutzen, 25 März 1992.
12. I Sonderversammlung für Europa
28. November - 14. Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”
Am 22. April 1990 sprach der Heilige Vater während seines
apostolischen Besuchs in der Tschechoslowakei, in der Stadt Velehrad
bei dem Grab des Heiligen Methodius, Co-Patron Europas mit den
Heiligen Cyrillus und Benedikt, den Wunsch aus, eine
Generalversammlung für Europa die Bischofssynode zusammenzurufen, um
den “Kairos” der Situation, die durch die großen Veränderungen, die
in Europa stattgefunden hatten, zu erkennen und um eine neue Rolle
der Kirche in den Bemühungen um Erneuerung und Wiederaufbau, die auf
Kontinent stattgefunden hatten, zu finden. Die besondere Natur die
Synode und die kurze Zeit, in der sie vorbereitet wurde, erforderte
verschiedene Änderungen in den Synodalen Statuten, zum Beispiel
wurde statt der Dokumente Lineamenta und Instrumentum Laboris eine
kurze Anleitung für die Überlegungen (Itinerarium) und eine
Zusammenfassung (Summarium) vorbereitet; es wurden Sonderkriterien
für die delegierten Bischöfe eingeführt, um eine zahlenmäßig
stärkere Vertretung von Bischöfen aus Zentral- und Osteuropa, usw.
zu garantieren .
Eines der wichtigsten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war
die Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen
Rat für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit
versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu
einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur
gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der
anderen christlichen Hauptgemeinschaften in Europa im ökumenischen
Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als
“delegierte Brüder” teilzunehmen.
Die Arbeit der Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung
einer Erklärung beendet, in der die Synodenväter ein Programm für
die neue Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle
Europäer richteten, die universale Solidarität zu unterstützen.
Danach wurde eine Gruppe von Teilnehmern der Sonderversammlung
beauftragt, den bestmöglichen Weg zu finden, um die
Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung des Concilium
Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE), angesichts dieser
Umstände, in die Tat umzusetzen.
13. Sonderversammlung für Afrika
10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und Ihre evangelisierende Mission auf
das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1:8)
Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese
Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende
Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet
wurde, ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert,
um den Rat des Generalsekretariats zu bilden und beauftragt zur
Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990
während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in
Lomé, Togo, wurden die Lineamenta, veröffentlicht, das Thema der
Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der Betrachtung
auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen Kirchen
wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments der
Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, welches während des
neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im Februar 1993 in
Afrika, in Kampala, Uganda, verwendet.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden
Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema
der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.)
Bekanntmachung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch;
4.)Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel.
Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der
verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die
Eröffnungs- und Schlußfeier, die viele Elemente aus der liturgischen
Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes Erlebnis.
Unter den verschiedenen von der Sonderversammlung veröffentlichten
Dokumente fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am
Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und die Postsynodale
Apostolische Ermahnung Ecclesia in Africa, die der Kirche anläßlich
des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14.- 20. September
1995 der Feierlichkeiten für die Synodenversammlung untergezeichnet
und vorgestellt wurde.
Ein postsynodaler Rat, der von der Sonderversammlung gewählt wurde,
steht dem Generalsekretariat ständig zur Verfügung. Seine Aufgabe
ist es, den Auswirkungen und die Ausführung der Postsynodalen
Apostolischen Ermahnung auf die lokale Kirche zu bewerten. Der Rat
verfaßte einen Bericht, der an alle Bischöfen Afrikas, den Leitern
aller Dikasterien der Römischen Kurie und den Vorsitzenden der
Bischofskonferenzen auf der ganzen Welt gesendet wurde. Diese
Versammlung findet sich periodisch statt um die Bischöfe in Afrika
auf den neuesten Stand der Dinge zu halten und sie zu ermuntern,
sich weiterhin zu bemühen, das Dokument positiv anzuwenden.
Am 13. November 2004, während der Bischofssversammlung für Afrika
und Europa, die in Rom statt fand, Papst Johannes Paul II, “wie die
Postsynodale Versammlung förderte”, gab die Nachricht daß die zweite
Sonderversammlung für Afrika statt finden wird als Antwort der
“Hoffnungen von den Seelenhirte in Afrika”. In der
Generalkongregation die am 22. Juni 2005 statt fand, Papst Benedikt
XVI hat den Beschluß “von meinem verehrten Vorgänger” bestätigt. Es
ist kein spezifisches Datum oder Ort wo die Zweite
Sonderversammlung statt finden wird mittgeteilt
14. IX Neunte Ordentliche Generalversammlung
2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “ Das gottgeweihte Leben und seine Sendung in Kirche und
Welt”
Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung
über das Thema des gottgeweihten Lebens zusammen. Viele betrachteten
diese Geste als logische Folge in der Behandlung der verschiedenen
Lebensformen in der Kirchen, die in den zwei vorhergehenden
Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes
und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war
besonders wertvoll, die Möglichkeit zu einem intensiven
Gedankenaustausch gab, nicht innerhalb der Institute des
gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch
innerhalb der internationalen und nationalen Organismen, vor allem
aber zu vielen individuellen und gemeinschaftlichen Initiativen
zwischen der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der
römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer
großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den
verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu.
Besonders erwähnenswert sind sowohl zahlreiche Teilnahmen der
Bischöfe, die den religiösen Kongregationen angehören, als auch die
Ernennung einer religiösen Frau und eines religiösen Mannes zu
zusätzlichen Sondersekretären, sowie die große Anzahl von Frauen und
Männern, die als Theologen und Auditoren sich dem gottgeweihtem
Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde die Postsynodale Apostolische
Ermahnung Vita consecrata veröffentlicht. 15. Sonderversammlung für
den Libanon
26. November - 14. Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: Christus ist Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist, bezeugen
seine Liebe
Der Heilige Vater hat hinsichtlich des besonderen Bedürfnisses der
Kirche im Libanon, wegen des langen Krieges, am 6. Juni 1991 seine
Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der Bischofssynode
für den Libanon auszurufen. Nach einigen einleitenden Versammlungen
mit den Patriarchen der orientalischen Kirche im Libanon, wurde im
Januar 1992 ein Rat mit 10 Mitgliedern, Vertreter der sechs
Katholischen Kirchen sui iuris im Libanon, ernannt, um an der für
die Vorbereitung notwendigen Arbeit teilzunehmen. Gleichzeitig wurde
ein libanesischer Bischof in der Funktion eines Koordinators “in
loco” ernannt. Die Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13.
März 1993 veröffentlicht und es begann somit die Zeit des Gebetes
und des Nachdenkens über das Synodenthema seitens der lokalen
Diözesen und der verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon,
die bis zum 1. November 1994 andauerte.
Die Antworten auf die Lineamenta wurden in das Instrumentum laboris,
Arbeitsdokument der Sonderversammlung, aufgenommen, das der
Synodenversammlung als Grundlage diente. Am 10. Mai 1997 wurde die
Synodale Apostolische Ermahnung Neue Hoffnung für den Libanon,
anläßlich des Besuches des Heiligen Vaters im Libanon während der
Feierlichkeiten für die Sonderversammlung veröffentlicht.
1998 wurde eine arabische Version des Dokumentes, das von der
Patriachen- und der Bischofsversammlung im Libanon übersetzt wurde,
veröffentlicht. Der Postsynodale Rat, der aus dieser
Sonderversammlung hervorging, kam vom 9. bis 11. September 1998 zu
seinem vierten Treffen zusammen, um die Auswirkung und die
Ausführung der Apostolischen Ermahnung im Libanon zu beurteilen.
16. Sonderversammlung für Amerika
16. November - 12 Dezember 1997
Synodenvater: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur
Bekehrung, zur Kommunion, und die Solidarität in Amerika”
Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Brief Tertio millenio
adveniente seinen Wunsch aus, die Reihe der Synoden , die mit der
Sonderversammlung für Europa (1991)und für Afrika (1994) begann, für
andere Kontinente weiterzuführen und die Sonderversammlungen der
Synoden zusammenzurufen und die Amerikanische Sonderversammlung als
ein Teil des Programms der Jubiläumsfeierlichkeiten des Jahres 2000
miteinzubeziehen. Am 12. Juni 1995 wurde ein Präsynodaler Rat
ernannt, um bei der Vorbereitung der Sonderversammlung mitzuhelfen.
Mit Hilfe dieses Rates wurden die Lineamenta am 3. September 1996
und das Instrumentum laboris am 10. September 1997 veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die
verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens
des amerikanischen Kontinents und versuchten, die besten Mittel zu
finden, um dem Amerikanischen Volk das Begegnung mit Jesus Christus
zu ermöglichen. Aus diesem Grund untersuchten sie den Zusammenhang
zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten Aspekte der
Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die großen
Herausforderungen der heutigen Gesellschaft auf diesem Kontinent
eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung
veröffentlichten die Synodenväter den Nuntius oder Botschaft für das
Gottesvolk.
Ein postsynodaler Rat, der während der Versammlung gewählt wurde,
hat sich in verschiedenen Gelegenheiten versammelt, um die
Ergebnisse der Synode zu bewerten und um dem Heiligen Vater bei der
Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung, die vom
Heiligen Vater am 23. Januar während der feierlichen Vorbereitung
der Sonderversammlung in Mexiko City herausgegeben wurde,
beizustehen.
Am darauffolgenden haben viele Teilnehmer der Synode, aus den
verschiedensten Teilen des Kontinents, bei einer liturgischen
Eucharestiefeier, die im Wahlfahrtskirche Unserer Heiligen Mutter
von Guadalupe gefeiert wurde, teilgenommen.
Der postsynodale Rat hat sein IV. Treffen vom 23. - 24. März 1999
abgehalten, um eine Anfangsuntersuchung über die Ausführungen des
Dokumentes im Kontinent einzuleiten.
17. Sonderversammlung für Asien
Gehalten am: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und
des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen damit sie das Leben haben
und es in Fülle haben (Joh. 10,10).”
Im apostolischen Brief Tertio millennio adveniente hat der Heilige
Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen der Synode,
als Vorbereitung für das Jubiläumsjahr 2000, einzuberufen. Ab 10.
September 1995 hat der Heilige Vater einen präsynodalen Rat für die
Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat bestand
vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus Asien.
Eines ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei der
Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und des
Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998 veröffentlicht wurden,
beizustehen.
Während der Sonderversammlung haben die Synodenväter unter
Berücksichtigung sowohl der Kirche als auch der Gesellschaft des
asiatischen Kontinentes ihre Aufmerksamkeit auf die Person Jesus des
Retters und seines Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang
des Planes der Kirche einer neuen Evangelisierung, gerichtet.
Besonders berücksichtigt, wurden die verschiedenen Möglichkeiten der
Kirche, in einem konkreten Plan über die Seelsorge, die Sendung des
Herren und die Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien
weiterführen zu können.
Im Augenblick wartet die Kirche in Asien auf die Veröffentlichung
der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung, die während der
feierlichen Phase vom 5. bis 8. November 1999 in New Delhi in Indien
herausgegeben wird.
18. Sonderversammlung für Ozeanien
Gehalten am: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen,
Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben.”
Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder
regionale Synodenversammlung, die vom Heiligen Vater im
apostolischen Brief Tertio millennio adveniente als Teil der
Vorbereitung für das Jubiläumsjahr 2000, zusammengerufen.
Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den Präsynodalen Rat, der
vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Während des
Rates haben drei Zusammentreffen stattgefunden: im ersten behandelte
man die Verfassung des Textes der Lineamenta, der später
vervollständigt und den beteiligten Parteien gesendet wurde; während
des zweiten Zusammentreffens, das vom 26. bis 28. August 1997 in
Wellington (Neuseeland) stattgefunden hat, wurde das Thema über die
Kriterien der Teilnahme behandelt, und während des drittens, das vom
10. bis 12. März 1998 stattgefunden hat, wurde der Text des
Instrumentum Laboris vervollständigt und die Details der
Vorbereitungen für die Sonderversammlung besprochen. Am 7. Juli 1998
wurden die Namen derjenigen mitgeteilt, die vom Heiligen Vater
ernannt wurden, welche spezielle Rollen innerhalb der Synode haben
werden.
Kennzeichnend war, daß in dieser Synodenversammlung alle Bischöfe
der Region als Mitglieder ex-officio teilgenommen haben. Um die
Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der
Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu ermöglichen, wurden
Maßnahmen getroffen, um die tägliche Besuche ad limina während der
Synodenversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der großen
Verschiedenheiten innerhalb der Situation der Seelsorge in der
Region, sind während der Synode viele gemeinsame Sorgen
hervorgetreten, zum Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die
erneuerte Aufmerksamkeit auf die Katechese und die Ausbildung, die
Verstärkung des Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen
Leute, der Einwanderer und der einheimischen Völkern usw; der Weg,
die Wahrheit und das Leben der Person Christi steht hier überall im
Mittelpunkt. Am 11. Dezember bestand der postsynodale Rat aus
Mitgliedern, die von der Synodenversammlung und dem Papst nominiert
wurden. Zum Abschluß der Sonderversammlung hat der Rat ein erstes
kleines Zusammentreffen gehalten und ein zweites Treffen vom 3. bis
5. März 1999, wo man über die Reaktionen auf die Sonderversammlung
und über die Zusammenarbeit des Heiligen Vaters bei der Abfassung
der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Ozeanien”
diskutierte,. verbreitet am 22 November2001 als sehr wichtige,
historische Zeremonie im Vatican wo das Dokument gleichzeitig durch
Internet an allen Diözese der Region gesendet wurde. Ecclesia in
Oceania wurde so der erste päpstliche Dokument der in Internet
übergetragen wurde.
Im Jahre 2003 fand sich die postsynodalische Beratung statt um den
Einfluss und die Verwendung des “Ecclesia in Oceania” in der Region
zu untersuchen. In dieser Gelegenheit wurden Fragen hergestellt und
an allen Bischofe in Ozeanien gesendet. Es ist vorausgesehen daß die
Sonderversammlung die Ergebnisse dieser Ansichte während die nächste
Versammlung die im Sommer 2006 in die Fidji-Inseln statt finden wird
durchgesehen werden. In dem selben Moment mit der Vollversammlung
des Vereines der Katholischen Bischofskonferenzen von Ozeanien.
19. II Zweite Sonderversammlung für Europa
Gehalten am: 1. - 23. Oktober 1999
Thema: “Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle und
Hoffnung für Europa.”
Die Zweite Sonderversammlung für Europa ist die letzte der Serie der
Kontinentalen Synodenversammlungen, die der Heilige Vater in seinem
apostolischen Brief Tertio millennio adveniente als Teil der
Vorbereitung für das Jubiläumsjahr 2000 einberufen hat. Obwohl die
Erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991 gefeiert
wurde, das heißt vor nicht einmal einem Jahrzehnt, haben die neuen
sozialen und kulturellen Situationen, die im Kontinent neben den
politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben, pastorale
Herausforderungen bewirkt, die es notwendig erscheinen ließen, eine
zweite Sonderversammlung für Europa einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den Präsynodalen Rat
versammelt, um bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung
mitzuhelfen. Diese Gruppe hat mit Hilfe europäischer Theologen und
dem Personal des Generalsekretariats einen Entwurf der Lineamenta
verfaßt, die im Frühjahr 1998 den Bischofskonferenzen in Europa, an
den Häuptern der Dikasterien der römischen Kurie und anderen
beteiligten Parteien gesendet wurde und das Instrumentum Laboris
oder Arbeitsdokument der Sonderversammlung, das auf die Antworten,
auf die der Lineamenta zurückgreift. Diese wurden der Zustimmung des
Heiligen Vaters vorgelegt und danach am 21. Juni veröffentlicht.
Während der Zweite Sonderversammlung die Synodalvätern haben die
verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und der besondere
historische Moment des Projektes der Vereinung des Kontinentes
untersucht. Das Thema Jesus Christi, lebendig in Seiner Kirche, hat
in der Synodalische Diskussion über die kulturellen Wurzeln des
Kontinentes geherrscht ohne daß die Hoffnung für eine neue Europa
auf dem Glauben gegründet zu verloren ist.
Die Postsynodalischen Versammlungsteilnehmer, die während des
Zusammentreffens gewählt wurden, haben sich verschiedene Male
versammelt, um die Ergebnisse der Synode zu untersuchen und um zur
Redaktion der Apostolische Postsynodalische Ermahnung “Ecclesia in
Europa” beizutragen. Diese wurde während des ersten Abendgottesdienstes
am Hochfest der Hll. Petrus und Paulus veröffentlicht (Vatican
28. Juni 2003).
Im Jahre 2004 die postsynodalische Versammlung hat ein
Untersuchungsprozess über den Einfluss und der Anwendung des
“Ecclesia in Europa” im Kontinent begonnen. Bei dieser Gelegenheit
ist ein Fragenbogen bearbeitet und an den Episkopalen Konferenzen
und den kontinentalen europäischen Gliederungen gesendet worden, so daß jeder
Organismus einen Report über die kirchlichen Initiativen und Programme
in Europa, beendet oder in frei zur Verfügung hat.
20. X. Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 27. Oktober 2000.
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums, Jesu Christi für die
Hoffnung der Welt.”
In der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen Generalversammlung, der
Neunte Ordentliche Rat des Generalsekretariats hat sich periodisch
zusammengesetzt und über die möglichen Themen diskutiert und
verschiedene Vorschläge festgelegt in der Schriftleitung der
Lineamenta ,am 16 Juni 1998 an allen Bischöfe geschickt und an denen
die normalerweise sich für offizielle Beantwortungen in Verbindung
setzen. Diese Beantwortungen sind untergesucht und werden von der
Versammlungsarbeit für die Redaction des Instrumentum laboris in
Betracht genommen. Es ist am 1 Juni 2001 veröffentlicht worden.
Während der Synodalische Versammlung die Synodalische Priestern
haben sich über die Person und den Auftrag der Bischöfe in ihren
Diözesen am Anfang des Dritten Jahrtausend konzentriert.
Der 26 Oktober 2001 hat die Synodalische Versammlung die Glieder des
Zehntes Ordentliche Rates des Generalsekretariats, wo der Heilige
Vater drei Glieder zugesetzt hat sattgefunden. In den folgenden
Sitzungen hat der Rat das Material von dem Synodalischen Prozess
untersucht, speziell die Prepositiones des Synodes, um dem Heiligen
Vater beistehen während der Schriftleitung der Postsynodalen
Apostolischen Ermahnung Pastores Gregis, am 16 Oktober 2003
veröffentlicht, in Verbindung mit dem 25. Jahrestag der Wahl des
Heiligen Vaters. 21. XI Elfte Ordentliche Generalversammlung
Vorgesehen : 2-29 Oktober 2005
Thema: ”Die Eucharestie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der
Sendung der Kirche”
Am 29 November 2009, mit der Betrachtung der Meinungen der Gliedern
des Zehntes Ordentliche Rat des Generalsekretariats des
Bischofssynodes und der Beratungen der weltlichen Episkopalischen
Konferenzen und andere interessierte, hat der Heilige Vater
entschloßen die Elfte Ordentliche Generalversammlung zu rufen. Das
Thema will über die Eucharestie sein. Eine spezielle Bemerkung soll
gegeben werden indem der Heilige Vater kurz nach der
veröffentlichung der Enzyklika über den selben Thema spricht. Diese
Synodale Versammlung ist vom Heiligen Vater gerufen worden um an den
pastoralische Überlegung der Bischöfe der Welt über ein
lebenswertiges Thema und über die Mission der Kirche zu überlegen.
Die Lineamenta die im Zehntes Ordentliche Rat des
Generalsekretariats mit der Hilfe der Theologen bearbeit wurde, sind
am 31 März 2004 an den Episkopalischen Konferenzen, an alle
Orientalische Kirchen sui iuris, an den Leitern der Ministerien der
Römischen Kurie, an der Vereinigung der Generaloberer und an alle
andere interessierte gesendet worden. Während der nächsten
Versammlung hat der Rat die Antworten an den Fragen der Lineamenta
untersucht und immer mit der Hilfe der Experte hat er den
Instrumentum Laboris bearbeitet. Wurde am 7 Juli 2005
veröffentlicht. Während der Synodalversammlung wird dieses Dokument
als Anhaltspunkt für die Diskussion über ein solchen wichtigen
Argument sein.
[00003-05.10] [NNNNN] [Originalsprache: Englisch]
♦
DAS GEBET FÜR EINEN GLÜCKLICHEN ABLAUF DER BISCHOFSSYNODE
Herr Jesus Christus, dein Vater hat uns geboten, auf dich, seinen
geliebten Sohn zu hören:Erleuchte deine Kirche, dass ihr nichts
heiliger ist, als deine Stimme zu hören und dir nach zu folgen. Du,
Höchster Hirt und Führer unserer Gedanken, wende deinen Blick zu den
Hirten deiner Kirche, die sich mit dem Seligen Nachfolger Petri in
diesen Tagen versammeln, um die Synode zu feiern. Wir bitten dich,
sie in der Wahrheit zu heiligen und sie im Glauben und in der Liebe
zu bestärken.
Herr Jesus Christus, Sende herab deinen Geist der Liebe und Wahrheit
auf die Bischöfe, die diese Synode feiern und auf alle, die sie in
ihren Aufgaben unterstützen: gib, dass sie mit ihrem Geist des
Glaubens den Hauch des Geistes erspüren, der heute die Kirchen
erfüllt, um von ihm die Weisung der Wahrheit zu bekommen. Und mach,
dass die Gläubigen geläutert und gestützt von ihrem Einsatz sich dem
Wort der von dir gewirkten Erlösung anschließen und zu einem
lebendigen Zeugnis Gottes im Himmel werden.
Und Maria, die Heiligste Mutter Gottes und Mutter der Kirche, möge
heute den Bischöfen beistehen, wie damals den Aposteln im
Abendmahlssaal und sich einsetzen mit ihrer mütterlichen Fürsorge,
damit sie sie ehren in gemeinschaftlicher Brüderlichkeit; damit sie
Wohlstand und Frieden in ruhigen Tagen haben und liebevoll die
Zeichen der Zeit beobachten mögen; damit sie feiern mögen die Lehre
Gottes, im Namen des barmherzigen Herrn, zu Lob und Ehre der
Heiligsten Dreifaltigkeit, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen
Geist. Amen.
[00016-05.08] [NNNNN] [Originalsprache: Latein]
♦ DIE KAPELLE DER BISCHOFSSYNODE
Das Projekt und die Einrichtungen der Synodenkappelle, verbreiten
und feiern die Theologische Konzepten der Kommunion und der
Kollegialität,welche an der Basis der Synode der Bischöfe stehen.
Cum petro et sub petro.Daher erscheint das Episkopalkollegium,
großzügig in der artistischen ausschmückung der Kappelle,diese
ist,insbesondere von zwei grundliegenden schritte der Bibel
inspiriert worden, die Akten der Aposteln,2, 1-4und Johannes 20,
19-29,welche beide des Abstieges des Heiligen Geistes über die
versammelten Aposteln, handeln. Obwohl nach Sankt Augustin, die
Kirche mystisch aus der Kreuziegung Christus erzeugt worden ist, wie
eine neue Eva aus der Rippe eines neuen Adams, hat sie schlüssig
beigebracht, daß die allererste Ankunft der Kirche selber auf Erden,
am Pfingsttag stattgefunden hat, als der Heilige Geist über die
Aposteln im Abendmahl oder oberen Zimmerraum, mit Maria Muttergottes
versammelt, in Form von Feurzungen abstieg. Da dieser Ereigniß ein
besonders starken Einfluß im leben des Episkopalenkollegiums, als
Gruppe und sofern auch für die Kirche hat, will das Projekt
derKappelle,die Erfahrung des Pfingsten (vfg. At 2, 1-4) auf
visueller ebene erwecken. Das verbilderte ovale Kirchenfenster der
Zimmerdecke, stellt den Heiligen Geist in Form einerTaube vor, mit
einem dreieckigen Hintergrund, daß die heilige Dreichfaltigkeit,
Quelle der Kommunion im Episcopat und in der Kirche in ihrer
Gesamtheit, hervorruft. Die Auswirkung, von dem rot, gelb und
orangefarbigen Glases erzeugt, hebt den Abstieg des Heiligen Geistes
in Form von Feuerzungen hervor, als diese die Aposteln zu
wortgewandte zeugen machten. Die Eigenartigkeiten der Helligkeit und
der Wärme des Feuers, entsprechen der Erleuchtung (Weisheit) und der
Stärke (Eifer), charackterisierende Grundlagen des Auftrags Petrus
und der Aposteln. Der Heilige Geist ist weiterhin die dynamische
Stärke im Auftrag des Papstes und des Episkopalen Kollegiums,
insbesondere in der Zelebration der Synode. Nach biblischen
Zeugnissen, war das Abendmahl oder obere Zimmerraum, sowohl Ort des
Abstieges des Heiligen Geistes als auch der Saal in dem Jesus den
Osterabendmahl feierte, während dessen er die Sakramente der
Eucharistie und des Priestertums, aufstellte die. Begriffe von
Kommunion und Kollegialität, sind durch die Ausstattung angegeben,
Die sich gleich unter dem Kirchefenster, daß den Heiligen Geist
darstellt, befinden: Eine zentrale Kniebank ruft den Heiligen Vater,
als Nachfolger Petrus hervor, umgeben von Bänken und Kniebänken die,
die weiteren elf Aposteln symbolisieren. Die Anordnung der Sesseln
im Oval, anstelle der normalen Reihenanordnung von Bänken und
Sessels die hintereinander von dem Eingang bin zum vorderen Teil der
Kappelle reichen, trägt zur Markierung der einheitlichen Aktion des
versammelten Kollegiums “in Petrus und um ihm”, bei. Zugleich, sind
alle einschließlich dem Zuschauer, angezogen vom Altar und vom
Tabernakel, zu einem Treffen mit dem mystischen Christus, der in der
Eucharistie anwesend ist, am Ostertag dem Episcopalenkollegium
erscheint, wie vom Sankt Johannes erwähnt, steht er aufrecht, Mitten
im Kollegium und “haucht” oder ergießt seinen Heiligen Geist
(vgl.Joh 30,19,29). Das einfache Bronzene Tabernakel trägt die
tradizionellen Korngarben und Weintrauben für die Eucharistie. Der
Fisch steht für Petrus, dem Fischer und dem Auftrag der Aposteln,
die”Menschenfischer” sind (Mt 4,19; Mk 1,17), diese befinden sich
auch im Tabernakel, auf den Kerzenständern und auf der Weihlampe.
Der Fisch ist auch ein altes Symbol für Christus, dessen Namen von
dem griechischen Wort ΙΧΘΣΥ kommt, das heißt ”Fisch”, das auch
Akronym des Satzes “Jesus Christus, Sohn Gottes, Retter” ist. Die
Stationen des Kreuzes, in Palestinien aus Perlmutter realisiert,
rufen die Folge Christus hervor sowie die Berufung unter den
Bischöfen und in jeden Christen innerhalb der Kirche. Die Statue
Maria, gewidmet an unser Frau der Hoffnung, erinnert uns an die
Anwesendheit der Muttergottes unter den Aposteln, im Abendmahl im
Gebet versammelt. Sie streckt die Hand hervor, erstaunt vor dem
Wunder der Gnade Gottes, um die Flamme der Liebe des Heiligen
Geistes zu empfangen und um ihre Früchte zu schenken. Maria ist die
Mutter der Aposteln und dessen Nachfolgern. Da sie die Verkörperung
der Kirche ist, die mystisch ihre Söhne auf der Welt bringt, sie ist
auch Vertraute Magd und Dienerin des Herrn und seines Evangeliums.
Daher sind die Aposteln im oberen Saal um Maria herum, und schauen
sie an als wurden sie sich selber in einem Spiegel als Kirche und
sie als “Ehefrau Christus”erkennen.
[00006-05.10] [NNNNN] [Originalsprache: Englisch]
♦MITTEILUNGEN
● PRESSEKONFERENZ
● “BRIEFING”
● “POOLS”
● DIE VERLAUTBARUNGEN SYNODUS EPISCOPORUM
●
ÖFFNUNGSZEITEN DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHL
● PRESSEKONFERENZ
Die Erste Pressekonferenz über die Arbeiten der Synode (mit
Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch
und Deutsch) findet sich in der Aula Johannes Paul II statt. Im
Presseamt des Heiligen Stuhls, am Montag, den 3. Oktober 2005 gegen
12.45 Uhr, Weise.
Die Herrn von den audiovisuellen Arbeiten (Kameramänner und
Techniker) und die Fotographen werden gebeten, sich an den
Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu wenden, um
die Zutrittserlaubnis zu bekommen.
Das Namensverzeichnis der Teilnehmenden wird so bald wie möglich
bekannt gegeben.
Die nächsten Konferenzen werden sich stattfinden:
Donnerstag, den 13. Oktober 2005 (der Tag nach der Relatio post
disceptationem)
Samstag, den 22. Oktober 2005 (der Tag nach der Präsentation von dem
Elenchus finalis)
● “BRIEFING”
Um eine wirkungsvollere Information der Synodalen Arbeiten für die
Journalisten zu ermöglichen, wurden 5 Sprachgruppen organisiert.
Hier folgen für jede Sprachgruppe der Ort des “Briefings” und der
Name des verantwortlichen Pressesprechers.
Italienische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Hochwürden Giorgio Costantino
Ort: Journalistensaal im Presseamt des Heiligen Stuhls
Englische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Hochwürden Pater John Bartunek,
L.C.
Ort: Aula Johannes Paul II im Presseamt des Heiligen Stuhls
Französische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Hochwürden Pater Pierre Gérard,
S.J.
Ort: Im Saal Marconi, Radio Vatikan, Palazzo Pio, Piazza Pia 3
Spanische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Herr Isidoro Catala Marcos
Ort: Telekomunikationssaal, Presseamt des Heiligen Stuhls
Deutsche Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Pfarrer Markus Graulich, S.D.B.
Ort: Pilgerzentrum, Via della Conciliazione 51
An folgenden Tagen finden “Briefings” mit dem verantwortlichen
Pressesprecher statt, jeweils gegen 13.10 Uhr:
Dienstag, den 4. Oktober 2005
Mittwoch, den 5. Oktober 2005
Donnerstag, den 6. Oktober 2005
Freitag, den 7. Oktober 2005
Samstag, den 8. Oktober 2005
Montag, den 10. Oktober 2005
Dienstag, den 11. Oktober 2005
Mittwoch, den 12. Oktober 2005
Samstag, den 15. Oktober 2005
Freitag, den 21. Oktober 2005
Am folgenden Tag werden die verantwortlichen Pressesprecher zum
“Briefing” für jede Sprachgruppe von einem Synodenvater begleitet,
jeweils in der eigenen Sprache, um 13.10 Uhr, orientierender Weise:
Dienstag, den 18. Oktober 2005 (nach der Präsentation vom Elenchus
unicus)
Eventuelle Änderungen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.
● “POOLS”
Es sind grundsätzliche“pools” von akkredierten Journalisten
vorhergesehen, zum Erscheinen in der Aula der Synode, für das
Eröffnungsgebet, der vormittäglichen Generalkongregation.
Im Informations- und Akkreditierungsbüro des Presseamtes des
Heiligen Stuhls (Eingang, rechts) stehen den Redakteuren die
Anmeldelisten für die “pools” zur Verfügung.
Für die “pools” werden die Fotoreporter und Kameramänner gebeten
sich an den Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu
wenden.
Die Teilnehmer an den “pools” werden gebeten, sich um 8.30 Uhr im
Presseraum einzufinden, der vor dem Eingang außerhalb der Aula Paolo
VI, eingerichtet worden ist. Von dort wird ein Beamter vom Presseamt
des Heiligen Stuhl (für die Redakteure) und des Päpstlichen Rates
für die sozialen Kommunikationsmittel (für die Fotoreporter und
Fernsehteams) sie begleiten. Eine der Situation entsprechende
Kleidung ist erwünscht.
● DIE VERLAUTBARUNGEN SYNODUS EPISCOPORUM
Die Verlautbarungen der Informationskommission der XI. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode, mit dem Titel Synodus
Episcoporum, veröffentlicht vom Presseamt des Heiligen Stuhls,
werden in 6 verschiedenen Sprachausgaben erscheinen (mehrsprachig,
italienisch, englisch, französisch, spanisch und deutsch), mit 2
Nummern täglich ( vormittags und nachmittags) oder je nach Bedarf.
Die Nummer am Vormittag erscheint am Ende der Generalkongregation
des Morgens und die Nummer am Nachmittag erscheint am folgenden
Morgen.
Die Verlautbarungen werden den Journalisten im Presseamt des
Heiligen Stuhls zur Verfügung gestellt.
Die mehrsprachige Ausgabe enthält die von den Synodenvätern selbst
vorbereitete Zusammenfassung ihrer Beiträge, in der Sprache, in der
sie vorgetragen wurden. Die anderen 5 Ausgaben bringen die
italienische, englische, französische, spansische und deutsche
Übersetzung.
Die dritte Nummer der Verlautbarungen wird die Predigt des Heiligen
Vaters für die feierliche Konzelebration zur Eröffnung am Morgen des
Sonntags, den 2. Oktober 2005.bringen (sie steht den akkreditierten
Journalisten bei der Öffnung des Presseamtes des Heiligen Stuhls und
unter embargo zur Verfügung).
Die vierte Nummer der Verlautbarungen wird die Beiträge bringen, die
vor der ersten Generalkongregation von Montagmorgen, den 3. Oktober
2005, (die auch live im Presseamt des Heiligen Stuhls übertragen
werden wird).
Die Ausgaben in den verschieden Sprachen der Verlautbarungen
befinden sich auch im Internet auf der Seite des Heiligen Stuhls:
http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/sinodo_index_it.htm
Es wird daran erinnert, dass die Verlautbarungen der Bischofssynode
nur ein Arbeitsdokument für journalistische Zwecke sind und dass die
Übersetzungen keinen offiziellen Charakter haben.
●
DIE ÖFFNUNGSZEITEN DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHL:
Samstag, den 1. Oktober von 09.00 - 14.00 Uhr
Sonntag, den 2. Oktober von 09.00 - 13.00 Uhr
Von Montag, den 3. Oktober bis Samstag, den 8. Oktober von 09.00 -
16.00 Uhr
Sonntag, den 9. Oktober von 09.00 - 13.00 Uhr
Von Montag, den 10. Oktober bis Freitag, den 14. Oktober von 09.00 -
16.00 Uhr
Samstag, den 15. Oktober von 09.00 - 18.30 Uhr
Sonntag, den 16. Oktober von 09.00 - 13.00 Uhr
Von Montag, den 17. Oktober bis Samstag, den 22. Oktober von 09.00 -
16.00 Uhr
Sonntag, den 23. Oktober von 09.00 - 13.00 Uhr
Von Montag, den 24. Oktober bis Freitag, den 28. Oktober von 09.00 -
15.00 Uhr
Samstag, den 29. Oktober von 09.00 - 14.00 Uhr
Sonntag, den 30. Oktober von 11.00 - 13.00 Uhr
Montag, den 31. Oktober von 09.00 - 15.00 Uhr
Eventuelle Veränderungen werden so bald wie möglich bekannt gegeben. |