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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

Instruktion
über die Notwendigkeit der Einrichtung von Lehrkommissionen an den Bischofskonferenzen

 

Mit dem Motu proprio Integrae servandae vom 7. Dezember 1965 hat Papst Paul VI. den Namen und die Ordnung dieses Heiligen Dikasteriums geändert, damit es, den derzeitigen Umständen entsprechend, die ihm eigene Aufgabe, die Lehre bezüglich des Glaubens und der Sitten in angemessener Weise zu verteidigen und zu fördern, noch fruchtbringender erfüllen kann.

Bei der Erfüllung dieser Aufgabe, die im Interesse der ganzen Kirche ist, ist eine Zusammenarbeit der Bischöfe gerade deshalb angemessen, weil sie, mit dem Papst als Oberhaupt, Träger des Apostolischen Amtes sind.

Der Fortschritt der Wissenschaften ist heute dergestalt, dass die Entwicklung der Lehre in den meisten Fällen nur durch die Zusammenarbeit vieler gewährleistet werden kann. Außerdem verbreiten sich, wie uns die Erfahrung zeigt, das Gedankengut und die Aussagen einer Disziplin dank des bemerkenswerten Fortschritts der sogenannten sozialen Kommunikationsmittel heute sofort auf der ganzen Welt. Ganz besonders gilt dies für die religiösen Probleme, die in unserer Zeit nicht länger hinter den Mauern eines bestimmten Gotteshauses oder einer Lehranstalt verborgen bleiben, sondern jeden Tag mehr den Gläubigen, ja, jedem kultivierten Menschen zu Bewusstsein gebracht werden: Gott versäumt es nicht, dem Menschengeschlecht ein Zeugnis seiner selbst zu geben.

Daher ist es in unserem Aufgabenbereich notwendig, dass die Episkopate der einzelnen Nationen sich untereinander begegnen und in gleicher Weise alle mit dem Apostolischen Stuhl zusammentreffen, in dem „die Einheit des Priesteramtes sich ausdrückt“: zu diesem Zweck ist es überaus nützlich, wenn es bei den Bischofskonferenzen eine Lehrkommission gibt, die über die zu veröffentlichen Schriften wacht, die authentische Religionslehre fördert und den Bischöfen bei der Beurteilung von Büchern zur Seite steht.

Der Heilige Stuhl anerkennt und begrüßt, dass dies bei einigen Bischofskonferenzen bereits der Fall ist. Nun aber ruft diese Heilige Kongregation, mit ausdrücklicher Genehmigung des Papstes, auch jene Konferenzen, die noch keine derartige Kommission eingerichtet haben, dringend auf, dem sobald wie möglich Abhilfe zu schaffen.

Im Geist brüderlicher katholischer Gemeinschaft wünscht dieses Hl. Dikasterium schließlich, dass sich vor allem die Bischöfe selbst, so wie es ihre Pflicht und ihr Recht ist, einzeln oder in gemeinsamer Versammlung, dafür einsetzen, den Glauben zu bewahren und dieser Heiligen Kongregation mitteilen, was sie für die Glaubens- und Sittenlehre als besonders wichtig erachten. Desgleichen sind sie gerufen vorzuschlagen, welche Maßnahmen im Herrn nützlich erscheinen, um eventuelle Irrtümer zu beseitigen: zumal in diesem Bereich wird die Mitarbeit der genannten Kommissionen besonders wertvoll sein.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben können zweifelsohne gerade die Professoren katholischer Universitäten und andere Experten beitragen, die die Bischöfe zu Mitarbeitern bei diesem Unterfangen bestimmen wollen.

Schließlich ersucht die Heilige Kongregation die Bischöfe, auf deren Territorium sich Verlagshäuser befinden, dringend, ihr jene bedeutenderen Publikationen zur Durchsicht vorzulegen, die voraussichtlich einen erheblichen – guten oder schlechten – Einfluss auf die Glaubenslehre und die damit zusammenhängenden Meinungen haben werden.

Rom, 23. Februar 1967.

A. Card. Ottaviani
Pro-Präfekt