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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

RUNDSCHREIBEN AN DIE VORSITZENDEN DER BISCHOFSKONFERENZEN BEZÜGLICH DER SCHRIFTEN UND TÄTIGKEITEN
VON FRAU VASSULA RYDÉN

 

Vatikanstadt, 25. Januar 2007

 

 

Hochwürdigster Herr Vorsitzender!

Die Kongregation für die Glaubenslehre wird regelmäßig um Klärung zu den Schriften und Tätigkeiten von Frau Vassula Rydén gebeten, insbesondere über den Stellenwert der Notifikation vom 6. Oktober 1995 und die Kriterien, nach denen die Teilkirchen die Verbreitung der Schriften von Frau Vassula Rydén regeln sollten.

Dazu möchte die Kongregation klarstellen:

1) Die Notifikation von 1995 bleibt in ihrem lehrmäßigen Urteil über die untersuchten Schriften gültig.

2) Nach einem Dialog mit der Kongregation für die Glaubenslehre lieferte Frau Vassula Rydén allerdings Klärungen zu einigen problematischen Punkten, die in ihren Schriften aufschienen, sowie auch zur Natur ihrer Botschaften, die nicht göttliche Offenbarungen, sondern vielmehr ihre persönlichen Meditationen darstellen (vgl. Vassula Rydén: Brief vom 26. Juni 2002, veröffentlicht in True Life in God, Bd. 12, XXI-LI). Nach diesen Klarstellungen gilt darum als Norm, dass von Fall zu Fall eine vorsichtig Abwägung vorzunehmen ist. Dabei soll man beachten, welche konkreten Möglichkeiten die Gläubigen haben, die Schriften im Kontext dieser Klarstellungen zu lesen.

3) Schließlich wird daran erinnert, dass eine Teilnahme von Katholiken an den Gebetsgruppen, die von Frau Vassula Rydén organisiert werden, nicht angebracht erscheint. Im Bezug auf ökumenische Treffen sollen sich die Gläubigen an die Regelungen des Ökumenischen Direktoriums, des Kodex des kanonischen Rechtes (cann. 215; 223 § 2, 383 § 3) und der Ortsordinarien halten.

Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich mit besten Grüßen und Segenswünschen

im Herrn Ihr

William Kardinal Levada
Präfekt

 

 

 

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