PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE
DIE VORBEREITUNG
AUF DAS SAKRAMENT DER EHE
EINLEITUNG
1. Die Vorbereitung auf die Ehe, auf das Ehe- und Familienleben, ist
für das Wohl der Kirche von besonderer Bedeutung, da das Sakrament der
Ehe für die ganze christliche Gemeinschaft einen groben Wert darstellt.
Dies gilt an erster Stelle für die Gatten, deren Entscheidung derart ist,
dab sie weder unvorbereitet noch überhastet getroffen werden darf. In anderen
Epochen konnte diese Vorbereitung auf die Unterstützung der Gesellschaft
zählen, welche die Werte und Güter der Ehe anerkannte. Die Kirche verteidigte
ohne Bedenken und vorbehaltlos die Heiligkeit der Ehe und war sich der
Tatsache bewubt, dab das Sakrament der Ehe als Lebenszelle des Volkes Gottes
für die Kirche selbst eine Garantie darstellt. Im Innern der Kirche, zumindest
in den wirklich evangelisierten Gemeinschaften, war die Unterstützung für
die Ehe entschlossen, einheitlich und geschlossen. Getrennte und gescheiterte
Ehen waren selten, und die Ehescheidung wurde als gesellschaftliches »Übel«
betrachtet (vgl. Gaudium et spes = GS 47).
Heute steht man dagegen in nicht wenigen Fällen vor einem einschneidenden
Verfall der Familie und vor einer gewissen Zersetzung der Werte der Ehe.
In vielen Nationen, vor allem in den Industrieländern, ist die Zahl der
Eheschliebungen zurückgegangen. Man verschiebt die Eheschliebung heute
gewöhnlich auf einen späteren Zeitpunkt, und die Zahl der Ehescheidungen
und Trennungen — dazu kommt es oft schon in den ersten Jahren des Ehelebens
— steigt. Aufgrund dieser Umstände nehmen die Sorgen in der Pastoral zu,
und immer wieder stellt man sich die Frage: Ist derjenige, der heute den
Bund der Ehe eingeht, wirklich darauf vorbereitet? Die Frage der Vorbereitung
auf das Sakrament der Ehe und auf das dann folgende gemeinsame Leben erscheint
wie eine grobe pastorale Notwendigkeit — zwar in erster Linie zum Wohl
der Gatten, aber auch zum Wohl der ganzen christlichen Gemeinschaft und
der Gesellschaft. Deshalb nehmen das Interesse und die Initiativen überall
zu, um auf die mit der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe verbundenen
Fragen entsprechende und angemessene Antworten zu geben.
2. Der Päpstliche Rat für die Familie steht mit den Bischofskonferenzen
und Bischöfen in ständigem Kontakt und hat bei verschiedenen Begegnungen,
Versammlungen, vor allem bei den Ad-limina-Besuchen, ihre pastorale Sorge
um die Vorbereitung und Feier des Sakraments der Ehe und des Ehelebens
aufmerksam verfolgt. Wiederholt wurde er bei diesen Anlässen um eine Orientierungshilfe
für die Vorbereitung der christlichen Verlobten gebeten. Der vorliegende
Entwurf soll nun eine solche Hilfe darstellen. Er macht sich die Beiträge
vieler Apostolischer Bewegungen, Gruppen und Vereinigungen zunutze, die
in der Familienpastoral zusammenarbeiten und für die Ausarbeitung dieses
richtungweisenden Dokuments ihre Unterstützung, ihren Rat und ihre Erfahrung
angeboten haben.
Für alle, die auf das christliche Sakrament der Ehe zugehen, ist die
Vorbereitung auf die Trauung ein willkommener und bevorzugter Augenblick
sowie ein Kairos, das heibt eine Zeit, in der Gott zu den Verlobten
spricht und in ihnen die Berufung zur Ehe und zu dem damit verbundenen
Leben weckt. Die Verlobung gehört in den Kontext eines intensiven Evangelisierungsprozesses.
Denn im Leben der Verlobten und zukünftigen Gatten tauchen Fragen auf,
die sich auf die Familie auswirken. Deshalb sollen sie verstehen, was verantwortungsbewubte
und reife Liebe der Lebens- und Liebesgemeinschaft bedeutet, die einmal
ihre Familie sein wird, eine wahre Hauskirche, die zur Bereicherung der
ganzen Kirche beitragen soll.
Die Vorbereitung schliebt aufgrund ihrer wichtigen Bedeutung einen Evangelisierungsprozeb
ein, der Reifung und Fortschritt im Glauben ist. Wenn der Glaube nur schwach,
ja fast gar nicht vorhanden ist (vgl. Familiaris consortio = FC
68), ist es notwendig, ihn wiederzubeleben, und man darf eine anspruchsvolle
und geduldige Unterweisung nicht ausschlieben, die einen eifrigen und lebendigen
Glauben weckt und nährt. Vor allem dort, wo das Umfeld heidnisch
geworden ist, wird ein »einem Katechumenat vergleichbarer Glaubensweg«
(FC 66) besonders ratsam sein, und eine Vorstellung der christlichen
Grundwahrheiten, die Braut und Bräutigam helfen, die Reife des Glaubens
zu erlangen oder zu stärken. Es wäre wünschenswert, wenn sich der bevorzugte
Augenblick der Vorbereitung auf die Ehe im Zeichen der Hoffnung in eine
Neuevangelisierung für die zukünftigen Familien verwandelt.
3. Die Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (GS 52),
die Weisungen des Päpstlichen Lehramts (FC 66) und die kirchliche
Gesetzgebung (Codex Iuris Canonici = CIC, can. 1063; Codex Canonum
Ecclesiarum Orientalium = CCEO, can. 783), der Katechismus
der Katholischen Kirche (Nr. 1632) und andere Verlautbarungen des päpstlichen
Lehramts wie zum Beispiel die Charta der Familienrechte bringen
die obengenannte Sorge deutlich zum Ausdruck. Die beiden jüngsten Verlautbarungen
des päpstlichen Lehramts (der Brief an die Familien Gratissimam sane
und die Enzyklika Evangelium vitae = EV) stellen eine beträchtliche
Hilfe für unsere Aufgabe dar.
Der Päpstliche Rat für die Familie hat, wie gesagt, unter Berücksichtigung
der wiederholt vorgetragenen Sorgen die Überlegungen zu diesem Thema eingeleitet
und sich hauptsächlich »auf die Vorbereitungsseminare« im Sinne des Apostolischen
Schreibens Familiaris consortio konzentriert. Bei der Abfassung
des vorliegenden Dokuments ist er wie folgt vorgegangen.
Im Jahr 1991 befabte sich der Rat auf seiner Vollversammlung (30. September
- 5. Oktober) mit dem Thema der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe.
Das Präsidium des Päpstlichen Rates für die Familie und die zu ihm gehörenden
Ehepaare hatten zahlreiches Material vorgelegt, so dab ein erster Entwurf
ausgearbeitet werden konnte. Daraufhin wurde für den Zeitraum vom 8.-13.
Juli 1992 eine Arbeitsgruppe aus Bischöfen, Beratern und Fachleuten einberufen,
die den zweiten Entwurf erstellten. Dieser Entwurf wurde dann den Bischofskonferenzen
zugeschickt mit der Bitte um ergänzende Anregungen und Beiträge. Eine Arbeitsgruppe
prüfte 1995 die in grober Zahl eingegangenen Antworten und angemessenen
Vorschläge und verwertete sie für den folgenden Entwurf. Nun stellt der
Päpstliche Rat für die Familie Richtlinien vor, die als Grundlage für die
pastorale Tätigkeit im Hinblick auf die Vorbereitung auf das Sakrament
der Ehe dienen sollen. Sie sollen den Bischofskonferenzen bei der Abfassung
ihres Direktoriums eine Hilfe sein und zu einem gröberen pastoralen Einsatz
in den Diözesen, Pfarreien und apostolischen Bewegungen ermutigen (vgl.
FC 66).
4. Die »Magna Charta« für die Familien, die das erwähnte Apostolische
Schreiben Familiaris consortio darstellt, hat eines bereits deutlich
aufgezeigt: »Die inzwischen eingetretenen Veränderungen im sozialen Gefüge
fast aller modernen Staaten erfordern jedoch, dab nicht nur die Familie,
sondern auch die Gesellschaft und die Kirche daran mitwirken, die jungen
Menschen auf die Verantwortung für ihre Zukunft richtig vorzubereiten.
(...) Darum mub die Kirche bessere und intensivere Programme zur Ehevorbereitung
entwickeln und fördern, um die Schwiegerigkeiten möglichst zu beseitigen,
mit denen so viele Ehen zu ringen haben, vor allem aber auch, um die Bildung
und das Heranreifen von geglückten Ehen positiv zu unterstützen« (FC
66).
Der Codex des kanonischen Rechtes verpflichtet zu einer »persönlichen
Vorbereitung auf die Eheschliebung, durch welche die Brautleute in die
Heiligkeit und in die Pflichten ihres neuen Standes eingeführt werden«
(CIC can. 1063, 2; CCEO can. 783 § 1). Diese Verordnung ist
auch im Ordo celebrandi matrimonium (= OCM 12) zu finden.
In seiner Ansprache vor der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für
die Familie (4. Oktober 1991) fügte der Papst hinzu: »Je mehr es durch
die Umwelt erschwert wird, die Wahrheit über das christliche Sakrament,
ja über die Ehe selbst zu erfassen, desto gröbere Bemühungen sind notwendig,
um die Brautleute auf ihre Verantwortung angemessen vorzubereiten«. Und
der Papst sprach weiterhin ganz konkret von den Ehevorbereitungsseminaren:
»Ihr konntet feststellen, dab es angesichts der Notwendigkeit, solche Seminare
in den Pfarreien anzubieten, und angesichts der positiven Ergebnisse der
verschiedenen angewandten Methoden angebracht scheint, die anzuwendenden
Kriterien in Form von Richtlinien oder eines Direktoriums zu verdeutlichen,
um den Teilkirchen eine gute Hilfe zur Verfügung zu stellen«. Dies gilt
um so mehr, da es innerhalb der Teilkirchen für einige Teile »"des
Volkes des Lebens und für das Leben" entscheidend auf die Verantwortlichkeit
der Familie ankommt: eine Verantwortlichkeit, die dem der Familie eigenen
Wesen — nämlich auf die Ehe gegründete Lebens- und Liebesgemeinschaft zu
sein — und ihrer Sendung, "die Liebe zu hüten, zu offenbaren und mitzuteilen"
(FC 17)« (EV 92).
5. In dieser Absicht legt der Päpstliche Rat für die Familie dieses
Dokument vor, das die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe und seine
Feier zum Gegenstand hat.
Die vorgezeichneten Linien stellen einen Weg dar zur entfernteren,
näheren und unmittelbaren Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe (vgl.
FC 66). Das vorgelegte Material ist in erster Linie für die Bischofskonferenzen,
die einzelnen Bischöfe und ihre pastoralen Mitarbeiter in der Ehevorbereitung
bestimmt. Es richtet sich aber auch — und es könnte auch gar nicht anders
sein — an die Verlobten, insofern als sie Gegenstand dieser pastoralen
Sorge der Kirche sind.
6. Den Verlobten, die sich in besonderen Situationen befinden, wie sie
der CIC in can. 1071, 1072 und 1125 bzw. der CCEO in can. 789 und 814 vorsehen,
wird eine besondere pastorale Aufmerksamkeit vorbehalten sein. Die Linien,
die in diesem Dokument vorgezeichnet werden, können, auch wenn sie nicht
in ihrer Gesamtheit anzuwenden sind, trotzdem zur Orientierung und gebührenden
Begleitung der Verlobten hilfreich sein.
In Treue zum Willen und zur Lehre Christi verleiht die Kirche durch
ihre Gesetzgebung, in der sie sich um jede Situation der Gläubigen sorgt,
ihrer pastoralen Liebe Ausdruck. Die angebotenen Kriterien sollen eine
wirksame Hilfe darstellen und dürfen daher nicht als weitere zwingende
Forderungen verstanden werden.
7. Hinter der letztlich theologischen Begründung, die die Leitlinien
prägt, steht die Überzeugung, dab die Ehe ein Gut ist, das in der Schöpfung
ihren Ursprung hat und deshalb zutiefst in der menschlichen Natur verwurzelt
ist. »Habt ihr nicht gelesen, dab der Schöpfer die Menschen am Anfang als
Mann und Frau geschaffen hat und dab er gesagt hat: Darum wird der Mann
Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei
werden ein Fleisch sein?« (Mt 19, 4-5). Deshalb trägt das, was die
Kirche für Ehe und Familie wirkt, gewib zum Wohl der Gesellschaft als solcher
und zum Wohl aller Menschen bei. Denn die christliche Ehe macht, auch als
Ausdruck eines neuen von Christus, dem Auferstandenen, verwirklichten Lebens,
immer die Wahrheit der ehelichen Liebe deutlich und ist daher gleichsam
Prophetie, die ganz klar die wahre Forderung des Menschseins verkündet:
Mann und Frau sind von Anfang berufen, in der Lebens- und Liebesgemeinschaft
sowie in der Komplementarität zu leben, die die menschliche Würde der Eheleute
sowie das Wohl der Kinder und der Gesellschaft erhöhen, und zwar in Verbindung
mit »dem Schutz und der Förderung des Lebens (...) Aufgabe und Verantwortung
aller« (EV 91).
8. Deshalb betrachtet das vorliegende Dokument sowohl die natürlichen
Wirklichkeiten des Menschen, die der göttlichen Einsetzung eigentümlich
sind, als auch die besonderen Wirklichkeiten des von Christus eingesetzten
Sakraments und gliedert sich konkret in drei Teile:
(1) Die Bedeutung der Vorbereitung auf die christliche Ehe
(2) Die Stufen oder Zeiten der Vorbereitung
(3) Die Feier der Trauung.
I.
DIE BEDEUTUNG DER VORBEREITUNG
AUF DIE CHRISTLICHE EHE
9. Ausgangspunkt für den Weg der Vorbereitung auf die Ehe ist das Bewubtsein,
dab Christus der Herr den Ehebund in der Kraft des Heiligen Geistes zum
Sakrament des Neuen Bundes gemacht und erhöht hat. Das Sakrament verbindet
die Eheleute mit der sich verschenkenden Liebe Christi, des Bräutigams,
zur Kirche (vgl. Eph 5, 35-32), indem es sie zum Abbild dieser Liebe
macht und sie an ihr teilhaben läbt. Durch den Empfang des Sakramentes
gereichen die Eheleute dem Herrn zum Lob, der die eheliche Verbindung und
das Leben der Christgläubigen, die es feiern, heiligt, indem es eine christliche
Familie als Hauskirche und »Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft« (Apostolicam
actuositatem, 11) sowie als »Heiligtum des Lebens« (EV 92; ebenso
6, 88, 94) stiftet. Daher wird das Sakrament im Herzen des Neuen Bundes,
das heibt im Ostergeheimnis, gefeiert und empfangen. Christus, der Bräutigam,
der mitten unter den Seinen ist (vgl. Gratissimam sane, 18; Mt
9, 15), ist die Quelle aller Kraft, so dab die christlichen Eheleute
und Familien weder einsam noch verlassen sind.
Für die Christen schliebt die Ehe, die ihren Ursprung in Gott dem Schöpfer
hat, darüber hinaus die Berufung zu einem besonderen Stand und Gnadenleben
ein. Um diese Berufung zu ihrer vollen Reife führen zu können, ist eine
angemessene und besondere Vorbereitung nötig. Die Berufung zur Ehe ist
ein besonderer Weg des Glaubens und der Liebe, zumal sie zum Wohl der Kirche
und der Gesellschaft an die Eheleute ergeht: und dies mit der ganzen Bedeutung
und Kraft einer öffentlichen Verpflichtung, die sie vor Gott und der Gesellschaft
eingehen und die die Grenzen des einzelnen übersteigt.
10. Trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten birgt die Ehe als Lebens-
und Liebesgemeinschaft sowohl als natürlich-göttliche Institution als auch
als Sakrament immer in sich eine Quelle von beträchtlichen Energien (vgl.
FC 43). DieBrautleute können dank dieser Quelle durch ihr Zeugnis
zu einer Guten Nachricht werden, in starkem Mab zur Neuevangelisierung
beitragen und die Zukunft der Gesellschaft sichern. Die Brautleute und
die kirchliche Gemeinschaft müssen diese Energien allerdings in der Phase,
die der Feier der Trauung vorausgeht und ihre Vorbereitung darstellt, entdecken,
schätzen und aufwerten.
Viele Diözesen in der Welt bemühen sich um neue Formen für eine immer
angemessenere Ehevorbereitung. Dem Päpstlichen Rat für die Familie wurden
zahlreiche positive Erfahrungen weitergeleitet. Sie werden sich zweifellos
immer mehr festigen und eine wirksame Hilfe darstellen, wenn sie in den
Bischofskonferenzen und jedem Bischof bekannt sind und in der Pastoral
der Ortskirche geschätzt werden.
Was hier Vorbereitung genannt wird, umfabt einen umfangreichen
und anspruchsvollen Erziehungsprozeb zum Eheleben, das in der Gesamtheit
seiner Werte zu betrachten ist. Berücksichtigt man die augenblickliche
psychologische und kulturelle Situation, so erscheint die Vorbereitung
auf die Ehe als dringende Notwendigkeit. Denn Ehevorbereitung heibt Erziehung
zur Achtung vor dem Leben und zum Schutz des Lebens, das im Heiligtum der
Familien für die zu einer wahren und eigentlichen Kultur des menschlichen
Lebens in allen seinen Äuberungen und Stadien werden mub, die zum Volk
des Lebens und für das Leben gehören (vgl. EV 6, 78,
105). Die Wirklichkeit der Ehe ist so reichhaltig, dab sie zuerst einen
Sensibilisierungsprozeb erfordert, damit die Verlobten die Notwendigkeit
verspüren, sich darauf vorzubereiten. In der Familienpastoral geht es daher
darum, sich um eine Verbesserung dieser Vorbereitung zu bemühen, wobei
die Hilfen einer gesunden Pädagogik und Psychologie zu berücksichtigen
sind.
Mit einem anderen vom Päpstlichen Rat für die Familie vor kurzem veröffentlichten
Dokument Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfen
zur Erziehung in der Familie (8. Dezember 1995) kommt der Rat den Familien
in ihrer Aufgabe der Sexualerziehung der Kinder entgegen.
11. Schlieblich wurde die Sorge der Kirche auf diesem Gebiet aufgrund
der bereits angedeuteten Umstände immer drängender. Dabei stellt sie einerseits
zwar die Wiedergewinnung von wichtigen Werten und Gesichtspunkten der Ehe
und Familie fest und sieht, wie viele Eheleute und christliche Familien
mit ihrem Leben ein freudiges Zeugnis geben. Andererseits steigt aber die
Zahl derjenigen, die den Wert der Ehe nicht kennen oder ablehnen und ihr
mit Mibtrauen begegnen, das sogar soweit führt, dab sie ihre Güter und
Werte bezweifeln oder zurückweisen (vgl. GS 48). Heute stellt man
leider die besorgniserregende Verbreitung einer »Kultur« oder Mentalität
des Mibtrauens gegenüber der Familie als notwendigem Wert für die Eheleute,
Kinder und die Gesellschaft fest. Die Gesetzgebung sieht Haltungen und
Mabnahmen vor, die die auf der Ehe gegründete Familie nicht unterstützen
und sogar ihre Rechte leugnen. In verschiedenen Teilen der Welt breitet
sich in der Tat eine säkularisierte Atmosphäre aus. Sie zieht besonders
die jungen Menschen in ihren Bann und unterwirft sie dem Druck einer säkularisierten
Umwelt, in der man letztlich den Sinn für Gott verliert und demzufolge
auch den tiefen Sinn der ehelichen Liebe und der Familie. Heibt dies nicht,
Gott zu leugnen, den Ursprung und die Quelle dieses inneren Geheimnisses
auszuschlieben? (vgl. GS 22). Die Leugnung Gottes in ihren verschiedenen
Formen bringt oft die Ablehnung der Institutionen und Strukturen mit sich,
die zum Plan Gottes gehören, der mit der Schöpfung begonnen hat und sich
seitdem verwirklicht (vgl. Mt 19, 3ff). In dieser Sicht wird alles
als vom Willen des Menschen abhängig gesehen undoder von Mehrheitsbeschlüssen,
die veränderlich sind.
12. In den Ländern, in denen der Prozeb der Entchristlichung ein starkes
Ausmab angenommen hat, zeichnet sich eine besorgniserregende Krise der
moralischen Werte ab, insbesondere ein Identitätsverlust der christlichen
Ehe und Familie und damit der Bedeutungsverlust der Verlobung. Zu diesem
Identitätsverlust tritt eine Wertkrise innerhalb der Familie, zu der eine
allgemeine, auch gesetzliche, Freizügigkeit beiträgt. Diese Freizügigkeit
wird nicht gerade wenig von den sozialen Kommunikationsmitteln geschürt,
insofern diese entgegengesetzte Modelle vorgeben, als ob sie wahre Werte
darstellten. So hat sich eine dem Anschein nach kulturelle Struktur gebildet,
die sich den neuen Generationen als Alternative zum christlichen Verständnis
des Ehelebens und der Eheschliebung, zu ihrem sakramentalen Wert und ihrer
Verbindung zur Kirche darbietet.
Die Phänomene, die diese Wirklichkeit bestätigen und die genannte Kultur
bestärken, hängen mit neuen Lebensstilen zusammen, die die menschlichen
Dimensionen der Partner herabsetzen, was für die Familie verheerende Folgen
hat. An dieser Stelle soll auf einige Folgen hingewiesen werden: sexuelle
Freizügigkeit, Rückgang der Eheschliebungen oder das ständige Hinauszögern
der Entscheidung, Anstieg der Ehescheidungen, Empfängnisverhütung, Anstieg
willentlicher Abtreibungen, geistliche Leere und tiefe Unzufriedenheit,
die zur Verbreitung von Drogen, Alkoholmibbrauch, Gewalt und Selbstmord
unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen führen.
In anderen Gebieten der Erde bedrohen Unterentwicklung, äuberste Armut,
Elend oder kulturelle Gegebenheiten, die dem christlichen Verständnis widersprechen
oder fremd sind, die Festigkeit der Familie und behindern und erschweren
eine umfassende Erziehung zur christlichen Liebe.
13. Die freizügigen Gesetze verschlimmern diese Situation nur noch,
da sie, was Ehescheidung, Abtreibung und sexuelle Freizügigkeit angehen,
mit aller Macht eine Mentalität einhämmern, die die Familie schwer verletzt
(vgl. EV 59). Viele Kommunikationsmittel1 verbreiten ein Klima der
Freizügigkeit und tragen zu seiner Festigung bei. So schaffen sie eine
Struktur, die eine normale Entwicklung der Jugendlichen im christlichen
Glauben, die Verbindung zur Kirche sowie die Erkenntnis des sakramentalen
Charakters der Ehe und der mit der Feier der Trauung verbundenen Verpflichtung
verhindern. Die Vorbereitung auf die Ehe war zwar schon immer notwendig,
aber die christliche Kultur erleichterte früher Ansatz und Aufnahme dieser
Vorbereitung. Heute ist sie zum Teil mühevoller und dringlicher.
14. Aus all diesen Gründen hat Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen
Schreiben Familiaris consortio — das die Ergebnisse der Synode über
die Familie (1980) aufgreift — darauf hingewiesen: »Notwendiger als je
zuvor ist heute die Vorbereitung der jungen Menschen auf die Ehe und das
Familienleben. (...) Darum mub die Kirche bessere und intensivere Programme
zur Ehevorbereitung entwickeln und fördern, um Schwierigkeiten möglichst
zu beseitigen, mit denen so viele Ehen zu ringen haben, vor allem aber
auch um die Bildung und das Heranreifen von geglückten Ehen positiv zu
unterstützen« (FC 66).
In diesem Sinne und mit dem Ziel, organisch auf die Bedrohungen und
Anforderungen der augenblicklichen Stunde zu antworten, ist es zu wünschen,
dab die Bischofskonferenzen sich um die Veröffentlichung eines »Leitfadens
für Familienpastoral sorgen« (ebd.). Darin sollen die für eine
wirkungsvollere Pastoral notwendigen Fragen behandelt und skizziert werden.
Es geht dabei um eine Pastoral, die die Identität der christlichen Ehe
und Familie wiedergewinnt, damit die Familie wieder zu einer Gemeinschaft
von Personen im Dienst am menschlichen Leben und am Glauben wird, zur ersten
Lebenszelle der Gesellschaft, zu einer wirklich glaubenden und evangelisierenden
Gemeinschaft, zu einer wirklichen »Hauskirche, einem Ort der Gemeinschaft
und des kirchlichen Dienstes« (ebd.). »Als Hauskirche ist die Familie
aufgerufen, das Evangelium vom Leben zu verkünden, zu feiern und
ihm zu dienen« (EV 92; vgl. auch ebd. 28, 78, 79, 105).
15. Der Päpstliche Rat für die Familie hat die verschiedenen Initiativen
vieler Bischofskonferenzen und Diözesanbischöfe in dieser Richtung zur
Kenntnis genommen und gewürdigt. Da es sich dabei um ein wichtiges Thema
handelt, ruft er sie auf, diesen pastoralen Dienst mit neuem Einsatz fortzusetzen.
Sie haben nützliches Material für die Ehevorbereitung und die Begleitung
der Verheirateten bereitgestellt. In Anlehnung an die Leitlinien des Heiligen
Stuhls legt der Päpstliche Rat für die Familie nun diese Anregungen zur
Überlegung vor, die sich ausschlieblich auf einen Teil des obengenannten
Direktoriums beziehen: auf den Teil, der von der Vorbereitung auf das
Sakrament der Ehe handelt. Die Überlegungen können so dazu dienen, die
für die angemessene Vorbereitung auf die christliche Ehe und das Familienleben
notwendigen Gesichtspunkte besser vorzuzeichnen und zu entfalten.
16. Wie aus dem in der Tradition der Kirche lebendigen und vom Lehramt
ausgelegten Wort Gottes deutlich hervorgeht, setzt die Ehe für die christlichen
Eheleute die Antwort auf die göttliche Berufung und die Zustimmung zur
Sendung voraus, nämlich Zeichen der Liebe Gottes für alle Glieder der Menschheitsfamilie
zu sein, insofern die Ehe Teilhabe am endgültigen Bund Christi mit der
Kirche ist. Daher werden die Eheleute im Geschenk der Liebe und des Lebens
zu Mitarbeitern des Schöpfers und Erlösers. Deshalb kann man die Vorbereitung
auf die christliche Ehe als ein Weg des Glaubens bezeichnen, der nicht
mit der Feier der Trauung beendet ist, sondern sich im ganzen Familienleben
fortsetzt. Infolgedessen beschränkt sich unsere Sicht nicht auf die Trauung
als einmaliger Akt, auf den Augenblick der Feier, sondern auf die Ehe als
fortwährenden Stand. Auch aus diesem Grund ist die Ehevorbereitung eine
»hervorragende Gelegenheit, dab die Verlobten den Glauben, den sie in der
Taufe empfangen und während ihrer christlichen Erziehung entfaltet haben,
neu entdecken und vertiefen. Auf diese Weise anerkennen sie und übernehmen
sie in Freiheit die Berufung, im Ehestand Christus nachzufolgen und dem
Reich Gottes zu dienen« (FC 51).
Die Bischöfe sind sich bewubt, wie dringend und unentbehrlich es ist,
im Rahmen eines stufenweisen und ständigen Bildungsprozesses besondere
Vorbereitungswege anzugeben und zur Sprache zu bringen (vgl. OCM 15).
Man sollte in der Tat daran erinnern, dab die wahre Vorbereitung auf eine
bewubte und willentliche Feier des Ehesakraments zielt. Diese Feier ist
aber Quelle und Ausdruck von anspruchsvollen und fortwährenden Verpflichtungen.
17. Wie die Erfahrung vieler Hirten und Erzieher lehrt, kann die Verlobungszeit
eine Zeit des gegenseitigen Kennenlernens sein, aber auch der Vertiefung
des Glaubens und daher eine Zeit von besonderen übernatürlichen Gaben für
eine persönliche und zwischenmenschliche Spiritualität; leider kann der
unverantwortliche Umgang mit der Sexualität, der nicht zur Reifung in der
bräutlichen Liebe beiträgt, bei vielen das menschliche und christliche
Heranreifen, für das diese Zeit bestimmt ist, beeinträchtigen. Und so kommt
es, dab manchmal sogar eine gewisse Apologie der vorehelichen Beziehungen
betrieben wird.
Ob bei den Verlobten die Vertiefung im Glauben glückt und gelingt, hängt
auch mit ihrer Vorbildung zusammen. Andererseits hat die Art und Weise,
wie diese Zeit gelebt wird, sicherlich einen Einflub auf das zukünftige
Ehe- und Familienleben. Von daher ist die Hilfe, die die jeweiligen Familien
und die ganze Gemeinschaft der Kirche den Verlobten anbieten, von entscheidender
Bedeutung. Diese besteht nämlich auch im Gebet; von Bedeutung ist in dieser
Hinsicht auch der im Benediktionale (De benedictionibus, Nr. 195-214)
vorgesehene Segen über die Verlobten, worin auch an die Zeichen dieser
anfänglichen Verpflichtung erinnert wird: den Ring, die gegenseitigen Geschenke
oder andere Gebräuche (Nr. 209-210). Man mub jedenfalls die menschliche
Dimension der Verlobung anerkennen und sie von jeder Banalisierung befreien.
Der Grund für die Notwendigkeit einer besonders gründlichen Vorbereitung
liegt sowohl im Wert der Ehe und des Ehesakraments als auch in der
entscheidenden Bedeutung der Verlobungszeit. Letztere wird heute
leider oft über mehrere Jahre hingezogen, was mit den Schwierigkeiten verschiedener
Art verbunden ist, die eine derartige Situation mit sich bringt.
18. Demzufolge mub die Erziehungsaufgabe in der Programmplanung der
Diözese und der Pfarrei einen angemessenen Raum einnehmen und sich entfalten
können. Darüber hinaus sollen die besten Erfahrungen in einem Austausch
der pastoralen Erfahrungen unter den einzelnen Diözesen und im Rahmen der
Bischofskonferenzen geprüft und weitergegeben werden können. In diesem
Rahmen sind Pastoralpläne zu erstellen, die die Familienpastoral bevorzugen,
die das gesamte kirchliche Leben bereichert. Deshalb erweist es sich ebenfalls
als wichtig, dab man die Formen von Katechese und Erziehung für die Heranwachsenden
kennt; darüber hinaus sollte man aber auch über die verschiedenen Arten
von Berufungen und die christliche Liebe sowie über die Wege der Vorbereitung
der Verlobten, die Formen, unter denen die im Glauben fortgeschrittenen
Eheleute in diese Vorbereitung integriert werden, unterrichtet sein; schlieblich
sollte man die besten Methoden kennen, um für die jungen Menschen, die
sich auf die Ehe vorbereiten, eine geeignete geistliche und kulturelle
Atmosphäre zu schaffen.
19. Wie auch das Apostolische Schreiben Familiaris consortio
sagt, gilt es drei hauptsächliche Stufen oder Momente in der Ehevorbereitung
zu unterscheiden: die entferntere, die nähere und die unmittelbare Vorbereitung.
Die besonderen und jeder Stufe eigenen Ziele werden erreicht, wenn die
Verlobten — auber den elementaren menschlichen Eigenschaften und den Grundwahrheiten
des Glaubens — auch die wesentlichen theologisch-liturgischen Inhalte kennen,
die die verschiedenen Phasen der Vorbereitung kennzeichnen. Demzufolge
werden die Verlobten in der Bemühung, ihr Leben mit jenen Werten abzustimmen,
jene wahre Bildung erwerben, die sie auf das Eheleben vorbereitet.
20. Die Vorbereitung auf die Ehe mub sich in die Bemühungen einfügen,
die Kultur in ihren Wurzeln zu evangelisierem (vgl. Apostolisches
Schreiben Evangelii nuntiandi, 19) in allem, was die Ehe als Institution
betrifft: den christlichen Geist in Denken und Verhalten sowie in die Gesetze
und Strukturen der Gesellschaft, in der die Christen leben, einprägen (vgl.
Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2105). Diese implizite
oder explizite Vorbereitung ist ein Aspekt der Evangelisierung, so dab
man die Gültigkeit der Aussage des Heiligen Vaters bekräftigen kann: »Die
Familie ist das Herz der Neuevangelisierung.« Die Vorbereitung »ist vor
allem Aufgabe der Eheleute, die berufen sind, das Leben weiterzugeben auf
der Grundlage eines immer wieder erneuerten Bewubtseins vom Sinn der Zeugung
als bevorzugtem Ereignis, in dem offenbar wird, dab das menschliche Leben
ein Geschenk ist, um seinerseits weitergeschenkt zu werden« (EV
92).
Neben den religiösen Werten vermittelt die Ehe als Grundlage der Familie
der Gesellschaft zahlreiche Güter und Werte, die die Solidarität, die Achtung,
die Gerechtigkeit und die Vergebung in persönlichen und gemeinschaftlichen
Beziehungen festigen. Die auf der Ehe gegründete Familie erwartet ihrerseits
von der Gesellschaft »in ihrer Identität anerkannt und in ihrer
sozialen Subjektivität angenommen zu werden« (Gratissimam sane,
17), um so das »Herz der Zivilisation der Liebe« (ebd., 13) zu bilden.
Jede Diözese mub sich um die Erfüllung dieser Aufgabe bemühen und die
gebührende Unterstützung anbieten. Ideal wäre es, wenn sie eine Diözesankommission
für Ehevorbereitung einrichten würde, die durch eine Gruppe für Familienpastoral
aus Eheleuten mit Pfarreierfahrung, Bewegungen und Fachleuten zu ergänzen
wäre.
Aufgabe dieser Diözesankommission wäre die Bildung, Begleitung und Koordination
auf verschiedenen Ebenen, und zwar in Zusammenarbeit mit Zentren, die in
diesem Bereich tätig sind. Die Kommission sollte ihrerseits aus verschiedenen
Teams von ausgewählten Laien bestehen, die bei der Ehevorbereitung im weitesten
Sinn mitwirken und nicht nur bei der Durchführung von Seminaren. Die Kommission
mübte über einen Koordinator — in der Regel ein vom Bischof beauftragter
Priester — verfügen. Wird die Koordinierung einem Laien oder einem Ehepaar
übertragen, so wäre es gut, wenn ihm ein Priester zur Seite stünde.
All dies fällt unter den organisatiorischen Bereich der Diözese mit
ihren entsprechenden Strukturen oder möglichen Gebieten, für die ein Bischofsvikar
oder die Dekane zuständig sind.
II.
DIE STUFEN ODER ZEITEN DER VORBEREITUNG
21. Die Stufen oder Momente der Vorbereitung, von denen die Rede sein
wird, lassen sich nicht streng definieren. Denn man kann sie weder im Hinblick
auf das Alter der Adressaten noch in bezug auf die Dauer eindeutig bestimmen.
Trotzdem ist es hilfreich, wenn man sie — vor allem im Hinblick auf die
zu vermitteltenden Inhalte — als Wege und Arbeitsinstrumente kennt. Sie
unterteilen sich in entferntere, nähere und unmittelbare Vorbereitung.
A. Die entferntere Vorbereitung
22. Die entferntere Vorbereitung umfabt die frühe Kindheit, das Kindesalter
und die Jugendzeit und erfolgt hauptsächlich in der Familie, aber auch
in der Schule und in den Ausbildungsgruppen, die sich in dieser Hinsicht
als wertvolle Hilfen erweisen können. In dieser Zeit wird sowohl in den
interpersonalen als auch in den gesellschaftlichen Beziehungen die Achtung
für jeden wahren menschlichen Wert vermittelt und gleichsam eingeflöbt,
und zwar mit allem, was dies für die Charakterbildung, die Selbstbeherrschung,
die Selbstachtung, den rechten Umgang mit den eigenen Neigungen, den Respekt
vor den Personen des anderen Geschlechts mit sich bringt. Insbesondere
für die Christen wird darüber hinaus eine solide spirituelle und katechetische
Ausbildung gefordert (vgl. FC 66).
23. Im Brief an die Familien Gratissimam sane erinnert der Papst
an zwei Grundwahrheiten der Erziehung: »Die erste ist, dab der Mensch zum
Leben in der Wahrheit und in der Liebe berufen ist; die zweite Grundwahrheit
besagt, dab sich jeder Mensch durch die aufrichtige Hingabe seiner Selbst
verwirklicht« (Nr. 16). Die Kindererziehung beginnt demzufolge schon vor
der Geburt, in dem Umfeld, in dem das neue Leben des Ungeborenen erwartet
und angenommen wird, und zwar insbesondere im Dialog der Liebe der Mutter
mit der Frucht ihres Leibes (vgl. ebd. 16), und setzt sich in der
frühen Kindheit fort, da die Erziehung »eine "Beschenkung"
mit Menschlichkeit seitens beider Elternteile [ist]. Sie vermitteln
gemeinsam ihre reife Menschlichkeit an das Neugeborene« (ebd.).
»Bei der Zeugung eines neuen Lebens werden die Eltern gewahr, dab ihr Kind,
"wenn es Frucht ihrer gegenseitigen Schenkung aus Liebe ist, seinerseits
ein Geschenk für beide ist: eine Gabe, die der Gabe entspringt"« (EV
92).
Die christliche Erziehung in ihrer ganzen Bedeutung, die die Weitergabe
und Verwurzelung der menschlichen und christlichen Werte einschliebt, »erstrebt
— wie das Zweite Vatikanische Konzil sagt — nicht nur die eben umrissene
Reifung der menschlichen Person, sondern zielt hauptsächlich darauf ab,
dab die Getauften, indem sie allmählich in das Heilsmysterium eingeführt
werden, der empfangenen Gabe des Glaubens immer mehr bewubt werden (...)
und ihr eigenes Leben nach dem neuen Menschen in Gerechtigkeit und wahrer
Heiligkeit (vgl. Eph 4, 22-24) gestalten« (Gravissimum educationis,
2).
24. In dieser Zeit darf eine aufrichtige und mutige Erziehung zur Keuschheit,
zur Liebe als Selbsthingabe nicht fehlen. Die Keuschheit ist keine Abtötung
der Liebe, sondern Voraussetzung für wahre Liebe. Denn wenn die Berufung
zur ehelichen Liebe Berufung zur Selbsthingabe in der Ehe ist, ist die
Selbstbeherrschung notwendig, um sich wirklich hingeben zu können.
In dieser Hinsicht ist die Geschlechtserziehung, die die Eltern in den
ersten Jahren der Kindheit und der Jugend vermitteln, von besonderer Bedeutung,
wie das obenerwähnte Dokument (vgl. Anmerkung 10) des Päpstlichen Rates
für die Familie es bereits deutlich gemacht hat.
25. In dieser Zeit oder Stufe der entfernteren Vorbereitung sind spezielle
Ziele zu erreichen. Ohne den Anspruch zu erheben, hier eine erschöpfende
Aufzählung vorzulegen, soll hier nur darauf hingewiesen werden, dab diese
Vorbereitung vor allem ein Ziel erreichen mub: Jeder zur Ehe berufene Gläubige
soll zutiefst verstehen, dab die menschliche Liebe im Licht der Liebe Gottes
in der christlichen Ethik einen zentralen Platz einnimmt. Denn der Mensch
ist seiner Berufung und Sendung nach zur Liebe gerufen, die ihren Ursprung
und ihr Ziel in Gott hat, »ohne dabei die Möglichkeit einer Ganzhingabe
an Gott in der Berufung zum Priester- oder Ordensleben auszuschlieben«
(FC 66). In diesem Sinn ist daran zu erinnern, dab die entferntere
Vorbereitung, auch wenn sie sich hauptsächlich auf die theologisch-anthropologischen
Inhalte konzentriert, in eine Sicht der Ehe einzuordnen ist, in der die
menschliche Liebe nicht nur als Zeichen, sondern auch als Teilhabe an der
Liebe zwischen Christus und seiner Kirche erscheint. Die eheliche Liebe
macht demzufolge die in der Erlösung sichtbar gewordene Liebe Gottes unter
den Menschen gegenwärtig. Der Übergang oder die Bekehrung von einem äuberlichen
und vagen Glauben, wie ihn heute viele jungen Menschen besitzen, zur Entdeckung
des »christlichen Geheimnisses« ist grundlegend und entscheidend, das heibt
ein Glaube, der die Gnaden- und Liebesgemeinschaft mit Christus dem Auferstandenen
einschliebt.
26. Die entferntere Vorbereitung erreicht ihre grundlegenden Ziele,
wenn sie die Grundlagen für eine immer bessere Aneignung der Kriterien
für ein richtiges Urteil über die Hierarchie der Werte zu legen vermag.
Diese ist notwendig, um das wählen zu können, was die Gesellschaft an Gutem
anbietet, gemäb dem Rat des heiligen Paulus: »Prüft alles, und behaltet
das Gute!« (1 Thess 5, 21). Man darf nicht vergessen, dab die Liebe
nicht nur durch die Gnade Gottes gepflegt, gestärkt und vermehrt wird,
sondern auch Werte wie Hingabe, Opfer, Verzicht und Abtötung notwendig
sind. Bereits in dieser Vorbereitungsphase mub die Seelsorge darauf zielen
und bewirken, dab das sittliche Verhalten vom Glauben getragen wird. Ein
derartiger christlicher Lebensstil findet seinen Ansporn, Rückhalt
und seine Beständigkeit im Beispiel der Eltern, das für die Brautleute
ein wahres Zeugnis ist.
27. In dieser Zeit der Vorbereitung darf man eine sehr wichtige Tatsache
nicht aus den Augen verlieren: dab den Jugendlichen geholfen werden mub,
gegenüber ihrem Umfeld eine kritische Einstellung zu erwerben und den Mut
eines Christen zu besitzen, der in der Welt zu leben vermag, ohne von der
Welt zu sein. In diesem Sinn lesen wir in dem Brief an Diognet,
einem erhabenen und ehrwürdigen Zeugnis aus frühchristlicher Zeit: »Die
Christen nämlich sind weder durch ein Land, noch durch Sprache, noch durch
Sitten von den übrigen Menschen verschieden. (...) [Trotzdem] legen sie
anerkanntermaben eine wunderbare Beschaffenheit ihrer Lebensführung an
den Tag. (...) Sie heiraten wie alle und bekommen Kinder, aber sie setzen
die Neugeborenen nicht aus. Einen gemeinsamen Tisch stellen sie auf, aber
nicht ein gemeinsames Bett. Sie leben im Fleisch, aber nicht nach dem Fleisch«
(V, 1, 4, 6, 7). Die Ausbildung mub daher eine Mentalität und Persönlichkeit
schaffen, die in der Lage ist, sich nicht von der Einheit und Unauflöslichkeit
der Ehe widersprechenden Auffassungen mitreiben zu lassen, sondern vielmehr
den Strukturen der sogenannten sozialen Sünde entgegenzuwirken.
Denn letztere »wirkt sich mehr oder weniger heftig und zum gröberen oder
kleineren Schaden aus auf die gesamte kirchliche Gemeinschaft und auf die
ganze menschliche Familie« (Reconciliatio et paenitenza, 16). Angesichts
dieser Auswirkungen der Sünde und des groben sozialen Drucks mub ein kritisches
Bewubtsein geschaffen und bestärkt werden.
28. Ein weiteres Ziel der entfernteren Vorbereitung ist die Einführung
in die erzieherische Sendung durch die eigenen Eltern. Denn der von den
christlichen Hausgemeinschaften bezeugte christliche Lebensstil
ist bereits eine Evangelisierung und bildet die Grundlage dieser Vorbereitung.
In der Familie als Hauskirche sind die Eltern nämlich die ersten Zeugen
und Erzieher ihrer Kinder sowohl was das Wachstum in »Glauben, Hoffnung
und Liebe« betrifft als auch in bezug auf die Erkenntnis und Annahme der
Berufung eines jeden von ihnen. »Die Eltern sind die ersten und
hauptsächlichen Erzieher der eigenen Kinder und haben auch in diesem
Bereich grundlegende Zuständigkeit: sie sind Erzieher, weil sie
die Eltern sind« (Gratissimam sane, 16). Zu diesem Zweck haben
die Eltern wertvolle und angemessene Hilfe nötig.
29. Zu diesen Hilfen mub man zuallererst die Pfarrei als Ort der christlich-kirchlichen
Unterweisung zählen; dort lernt man einen Stil des Zusammenlebens in der
Gemeinde (vgl. Sacrosanctum Concilium, 42). Darüber hinaus
sind die Schule, die anderen Bildungseinrichtungen, die Bewegungen, Gruppen,
katholischen Verbände und natürlich die christlichen Familien selbst nicht
zu vergessen.
Eine besondere Bedeutung für die Erziehungsprozesse der Jugendlichen
besitzen die Massenmedien. Sie sollten die Sendung der Familie in der Gesellschaft
positiv unterstützen und dürften sie nicht geradezu in Schwierigkeiten
bringen.
30. Dieser Erziehungsprozeb mub auch den Katecheten am Herzen liegen
sowie den Verantwortlichen in der Jugend- und Berufungspastoral, vor allem
aber den Hirten. Letztere sollen verschiedene Anlässe (Predigt während
der liturgischen Feiern, andere Formen der Evangelisierung, persönliche
Gespräche, Wege für christliches Engagement) nutzen, um die Punkte hervorzuheben
und zu betonen, die zur Vorbereitung auf eine mögliche Ehe beitragen (vgl.
OCM 14).
31. Infolgedessen mub man Formen einer ständigen Fortbildung der Heranwachsenden
in der Zeit vor der Verlobung und nach den Stufen der christlichen Initiation
»erfinden«; der Austausch der in dieser Hinsicht angemessenen Erfahrungen
ist daher höchst nützlich. Die Familien, die sich in Pfarreien, Institutionen
oder anderen Formen des Zusammenschlusses vereinigt haben, helfen, ein
soziales Umfeld für verantwortliche Liebe in Reinheit zu schaffen. Wo die
Liebe zum Beispiel aber durch Pornographie verschmutzt ist, können sie
kraft der Familienrechte einschreiten. All dies gehört zur sogenannten
»Humanökologie« (vgl. Centesimus annus, 38).
B. Die nähere Vorbereitung
32. Die nähere Vorbereitung erfolgt in der Verlobungszeit. Sie besteht
aus verschiedenen Kursen und unterscheidet sich von der unmittelbaren Vorbereitung,
die sich in der Regel auf die letzten Gespräche der Verlobten mit den Seelsorgern
vor der Feier des Ehesakraments konzentriert. Den Brautleuten soll bei
der näheren Vorbereitung die Möglichkeit geboten werden, zu prüfen, inwieweit
sie in jenen menschlichen Werten gereift sind, die der Freundschaft und
dem Dialog eigen sind, wie sie die Verlobung kennzeichnen. Im Hinblick
auf den neuen Lebensstand, in dem man als Ehepaar leben wird, soll die
Gelegenheit geboten werden, das Glaubensleben und vor allem die Kenntnis
über die Sakramentalität der Kirche zu vertiefen. Es handelt sich dabei
um einen wichtigen Abschnitt für die Evangelisierung, in dem der Glaube
die persönliche und gemeinschaftliche Dimension sowohl der Verlobten als
auch ihrer Familien umfassen mub. Im Rahmen dieser Vertiefung ist es auch
möglich, über ihre möglichen Schwierigkeiten bei der Führung eines wahren
christlichen Lebens zu sprechen.
33. Diese Zeit der Vorbereitung fällt im allgemeinen in die Jugendzeit.
Daher kann man alles voraussetzen, was eigentlich die Jugendpastoral tun
soll, die sich um die ganzheitliche Entwicklung des Gläubigen bemüht. Die
Jugendpastoral läbt sich nicht vom Bereich der Familie trennen, als ob
die Jugendlichen gleichsam eine getrennte und unabhängige »soziale Schicht«
bildeten. Sie mub das soziale Bewubtsein der Jugendlichen stärken, und
zwar insbesondere im Hinblick auf deren eigene Familie, wobei sie ihre
Werte auf die zukünftige Familie, die sie einmal gründen werden, ausrichtet.
Den Jugendlichen ist bei der Erkenntnis ihrer Berufung durch den persönlichen
Einsatz, insbesondere der Hirten, und den Beistand der Gemeinde zu helfen.
Dies mub allerdings noch vor der Verlobung seinen Anfang nehmen. Wird die
Berufung zur Ehe konkret, so wird sie in erster Linie von der Gnade und
darüber hinaus von einer angemessenen Vorbereitung getragen. In der Jugendpastoral
gilt es auch zu bedenken, dab die jungen Menschen von heute aufgrund von
Schwierigkeiten verschiedener Art, wie zum Beispiel die »längere Jugendzeit«
und der längere Aufenthalt in der Familie — ein neues und besorgniserregendes
Phänomen — die Eheschliebung oft unnötig hinausschieben.
34. Die nähere Vorbereitung mub sich zuallererst auf eine Katechese
stützen sowie auf ein immer umfassenderes Verständnis des Glaubens und
ein Zeugnis im konkreten Leben zielen. Die erwähnte Katechese sollte im
Hören des Wortes Gottes bestehen, das unter der Führung des kirchlichen
Lehramts auszulegen ist. Die Unterweisung sollte dargeboten werden im Rahmen
einer Glaubensgemeinschaft von Familien, insbesondere im Bereich der Pfarrgemeinde,
die zu diesem Zweck entsprechend ihren Charismen und eigentümlichen Aufgaben
an der Ausbildung der Jugendlichen teilhaben und mitwirken, indem sie ihren
Einflub auch auf andere Gruppen der Gesellschaft ausweiten.
35. Die Verlobten müssen unterrichtet werden über die natürlichen Anforderungen,
die mit der interpersonalen Beziehung zwischen Mann und Frau im Plan Gottes
über die Ehe und die Familie verbunden sind: das Wissen um die freie Zustimmung
als Grundlage ihrer Verbindung, die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe,
das rechte Verständnis von verantwortungsvoller Vater- und Mutterschaft,
die menschlichen Gesichtspunkte der ehelichen Geschlechtlichkeit, den ehelichen
Vollzug mit seinen Forderungen und Zielen, die richtige Kindererziehung.
All dies ist auf die Erkenntnis der sittlichen Wahrheit und die persönliche
Gewissensbildung hingeordnet.
In der näheren Vorbereitung ist sicherlich dafür zu sorgen, dab die
Verlobten die wesentlichen psychologischen, pädagogischen, rechtlichen
und medizinischen Voraussetzungen für Ehe und Familie besitzen. Trotzdem
mub die theologische und moralische Ausbildung eine besondere Vertiefung
erfahren, insbesondere was die Ganzhingabe und die verantwortungsvolle
Zeugung angeht. Denn die Liebe der Eheleute ist ganzheitliche, ausschliebliche,
treue und fruchtbare Liebe (vgl. Humanae vitae, 9). Die wissenschaftliche
Grundlage2 der natürlichen Methoden der Fruchtbarkeitsregelung ist heute
weithin anerkannt. Ihre Kenntnis ist daher äuberst nützlich; wenn gerechte
Gründe vorliegen, darf ihre Anwendung nicht blobe Verfahrenstechnik sein,
sondern mub in die Pädagogik und den Reifungsprozeb der Liebe eingebettet
werden (vgl. EV 97).
Die Tugend der ehelichen Keuschheit der Gatten führt sie zur vorübergehenden
Enthaltsamkeit (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2366-2371).
Die Vorbereitung wird ebenfalls gewährleisten müssen, dab die christlichen
Verlobten genaue Vorstellungen und ein aufrichtiges »sentire cum ecclesia«
über die Ehe, die jeweiligen Rollen von Mann und Frau in Ehe, Familie und
Gesellschaft und die Geschlechtlichkeit haben und gegenüber anderen aufgeschlossen
sind.
36. Selbstverständlich mub man den Jugendlichen auch helfen, mögliche
psychologische undoder affektive Mängel zu erkennen, insbesondere die Unfähigkeit,
sich auf andere hin zu öffnen, sowie die Formen von Egoismus, die ihre
Fähigkeit zur Ganzhingabe zunichte machen können. Diese Hilfe wird auch
zur Entdeckung der Fähigkeiten und Forderungen der menschlichen und christlichen
Reifung in ihrem Leben führen. Deshalb werden sich die Verantwortlichen
auch um eine gründliche Gewissensbildung der Verlobten sorgen, damit diese
auf die freie und endgültige Entscheidung zur Ehe vorbereitet sind. Letztere
kommt dann in dem vor der Kirche gegenseitig gegebenen Konsens, im Ehebund,
zum Ausdruck.
37. In dieser Phase der Vorbereitung werden regelmäbige Treffen in einer
Atmosphäre des Dialogs, der Freundschaft, des Gebetes und unter Teilnahme
von Hirten und Katecheten notwendig sein. Sie sollen deutlich machen, dab
»die Familie das Evangelium vom Leben durch das tägliche Gebet,
das persönliche und das Gebet in der Familie [feiert]: mit ihm lobt sie
den Herrn und dankt Ihm für die Gabe des Lebens und fleht um Licht und
Kraft, um mit schwierigen Situationen und Leiden fertigzuwerden, ohne die
Hoffnung zu verlieren« (EV 93). Darüber hinaus können die christlichen
Brautpaare, die apostolisch tätig sind, in einem gesunden christlichen
Optimismus das christliche Leben im Rahmen der Berufung zur Ehe und in
der Komplementarität aller Berufungen immer deutlicher zum Vorschein bringen.
Diese Zeit wird deshalb nicht nur eine theoretische Vertiefung darstellen,
sondern auch einen Ausbildungsweg, auf dem sich die Verlobten mit Hilfe
der Gnade und unter Meidung jeder Form von Sünde vorbereiten, sich als
Ehepaar Christus zu schenken, der die Verlobung und das Eheleben trägt,
reinigt und veredelt. So erhält die voreheliche Keuschheit ihren vollen
Sinn und schliebt das Zusammenleben vor der Ehe aus, wie auch den vorehelichen
Geschlechtsverkehr und andere Formen wie den mariage coutumier im
Reifungsprozeb der Liebe.
38. Nach den gesunden pädagogischen Prinzipien der stufenweisen und
ganzheitlichen Entwicklung der Person darf die nähere Vorbereitung die
Erziehung zu den gesellschaftlichen und kirchlichen Aufgaben nicht ignorieren.
Diese sind denjenigen eigen, die durch ihre Eheschliebung eine neue Familie
gründen werden. Die Intimität der Familie ist nicht als in sich verschlossener
Intimismus zu verstehen, sondern vielmehr als Fähigkeit, den menschlichen
und christlichen Reichtum zu verinnerlichen, der dem Eheleben im Hinblick
auf eine immer gröbere Hingabe an die anderen innewohnt. In einem offenen
Verständnis von Familie verlangt das Ehe- und Familienleben deshalb von
den Eheleuten, dab sie sich als Subjekte verstehen, die gegenüber der Gesellschaft
und der Kirche zwar Rechte, aber auch Pflichten besitzen. In dieser Hinsicht
wird es sehr nützlich sein, wenn man zum Lesen und zum Nachdenken über
folgende Verlautbarungen der Kirche einlädt, insofern sie eine reichhaltige
und ermutigende Quelle menschlicher und christlicher Weisheit sind: das
Apostolische Schreiben Familiaris consortio, der Brief an die Familien
Gratissimam sane, die Charta der Familienrechte, die Enzyklika
Evangelium vitae und andere.
39. So werden die jungen Menschen während der näheren Vorbereitung verstehen,
dab die Verpflichtung, die sie mit dem gegenseitigen Konsens »vor der Kirche«
übernehmen, bereits in der Verlobungszeit von beiden verlangt, einen Weg
der Treue einzuschlagen und mögliche gegenteilige Handlungsweisen abzulegen.
Diese menschliche Verpflichtung wird von den besonderen Gaben bestärkt,
die der Heilige Geist den Verlobten, die ihn anrufen, gewährt.
40. Da die christliche Liebe von der Liebe Christi zu seiner Kirche
(vgl. GS 49) gereinigt, vervollkommnet und erhöht wird, mögen die
Verlobten dieses Vorbild nachahmen und im Bewubtsein der Hingabe fortschreiten.
Die stets damit verbundene gegenseitige Achtung und Selbstverleugnung werden
ihnen helfen, darin zu wachsen. Die gegenseitige Hingabe umfabt demnach
immer mehr den Austausch von geistlichen Gaben und moralische Unterstützung,
um in der Liebe und Verantwortung zu wachsen. Die Hingabe der Person verlangt
ihrer Natur nach, beständig und unwiderruflich zu sein. »Die Unauflöslichkeit
der Ehe entspringt hauptsächlich aus dem Wesen solcher Hingabe: Hingabe
der Person an die Person. In diesem gegenseitigen Sich-Hingeben kommt
der bräutliche Charakter der Liebe zum Ausdruck« (Gratissimam
sane, 11).
41. Die bräutliche Spiritualität, die die menschliche Erfahrung umfabt
und nie vom sittlichen Verhalten getrennt ist, hat ihren Ursprung in Taufe
und Firmung. Zur Vorbereitung der Verlobten mub demzufolge auch die Wiedergewinnung
des sakramentalen Lebens gehören, in dem die Sakramente der Versöhnung
und der Eucharistie eine besondere Rolle spielen. Das Sakrament der Versöhnung
macht die göttliche Barmherzigkeit gegenüber dem menschlichen Elend deutlich
und bringt die Lebenskraft der Taufe und die Tatkraft der Firmung zur Reife.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Verstärkung der Pädagogik der erlösten
Liebe, die angesichts des Dramas des Menschen, der von Gott geschaffen
und noch wunderbarer erlöst ist, voller Verwunderung die Gröbe der Barmherzigkeit
Gottes erkennen läbt. Die Eucharistie als Feier des Gedächtnisses der Hingabe
Jesu an seine Kirche entfaltet die der Ehe eigentümlichen affektiven und
in der täglichen Hingabe an den Gatten und die Kinder vollzogene Liebe.
Dabei darf man nicht vergessen und ignorieren, dab die Feier, die jeder
anderen Gebets- und Kultform erst Sinn gibt, diejenige ist, »die sich im
alltäglichen Dasein der Familie ausdrückt, wenn es ein Dasein ist,
dab von Liebe und Sichverschenken bestimmt wird« (EV 93).
42. Für eine so vielgestaltige und harmonische Vorbereitung mub man
Menschen für eine »ad hoc«-Beauftragung finden und in angemessener Weise
ausbilden. Deshalb empfiehlt es sich, auf verschiedenen Ebenen eine Gruppe
von Helfern einzurichten, die sich bewubt sind, dab sie von der Kirche
gesandt sind. Diese Gruppe sollte vor allem aus christlichen Eheleuten
— zu denen, wenn möglich, auch Fachleute aus Medizin, Recht, Psychologie
gehören sollten — und aus einem Priester bestehen, damit die Helfer auf
die zu erfüllenden Aufgaben vorbereitet werden.
43. Deshalb sollen die Mitarbeiter und Verantwortlichen fest in der
Lehre stehen und Personen von unbestreitbarer Treue zum Lehramt der Kirche
sein, so dab sie durch eine ausreichende und eingehende Kenntnis sowie
durch das Zeugnis des eigenen Lebens die Glaubenswahrheiten und die mit
der Ehe verbundenen Verantwortlichkeiten weitergeben können. Daher ist
es mehr als selbstverständlich, dab diese pastoralen Mitarbeiter als Erzieher
auch über die Bereitschaft verfügen müssen, die Verlobten unbeachtet ihrer
sozio-kulturellen Herkunft, intellektuellen Ausbildung und konkreten Fähigkeiten
anzunehmen. Darüber hinaus ist ihr Zeugnis eines Lebens aus dem Glauben
und einer freudigen Hingabe unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung
ihrer Aufgabe. Sie können aus diesen Lebenserfahrungen und ihren menschlichen
Problemen schöpfen, um das Brautpaar mit der christlichen Weisheit zu erleuchten.
44. Dies setzt ein angemessenes Ausbildungsprogramm der pastoralen Mitarbeiter
voraus. Die pastoralen Mitarbeiter werden durch die für sie bestimmte Vorbereitung
befähigt, in klarer Zustimmung zum Lehramt der Kirche, mit einer geeigneten
Methode und mit pastoralem Gespür die Grundlinien der Vorbereitung darzulegen,
von denen wir gesprochen haben und entsprechend ihrer Zuständigkeit jenen
besonderen Beitrag zur unmittelbaren Vorbereitung zu leisten, von der in
Nr. 50-59 die Rede sein wird. Die pastoralen Mitarbeiter sollten in eigens
dafür vorgesehenen Pastoralinstituten ausgebildet und vom Bischof sorgfältig
ausgewählt werden.
45. Das Endergebnis dieser Zeit der näheren Vorbereitung wird deshalb
in der klaren Erkenntnis der Wesensmerkmale der christlichen Ehe bestehen:
Einheit, Treue, Unauflöslichkeit, Fruchtbarkeit; das Bewubtsein des Glaubens
vom Vorrang der Sakramentsgnade, die die Brautleute als Subjekte und Spender
des Sakraments mit der Liebe Christi, des Bräutigams der Kirche, verbindet;
die Bereitschaft, die den Familien eigene Sendung im Bereich der Erziehung
in Gesellschaft und Kirche zu verwirklichen.
46. Wie das Apostolischen Schreiben Familiaris consortio darlegt,
sind bei der Vorbereitung der jungen Verlobten folgende Punkte zu berücksichtigen:
Vertiefung des persönlichen Glaubens und Wiederentdeckung des Wertes der
Sakramente und des Gebetslebens; die spezielle Vorbereitung auf das Leben
zu zweit, »welche die Ehe als eine personale Beziehung von Mann und Frau
darstellt, die ständig weiterentwickelt werden mub, und so dazu anregt,
die Fragen ehelicher Sexualität und verantwortlicher Elternschaft zu vertiefen,
zusammen mit den damit verbundenen Grundkenntnissen von Medizin und Biologie,
welche ferner als Voraussetzung für ein gutes Familienleben richtige Methoden
der Kindererziehung vermittelt und auch dazu anleitet, sich die Grundlagen
für einen geregelten Unterhalt der Familie zu verschaffen, wie feste Arbeit,
ausreichende finanzielle Mittel, Geschick im Verwalten, Kenntnisse in der
Hauswirtschaft« (FC 66); »die Vorbereitung zum Familienapostolat
(...), ferner zum brüderlichen Zusammenwirken mit anderen Familien, zur
aktiven Mitarbeit in Gruppen, Verbänden, Bewegungen und Initiativen, die
das menschliche und christliche Wohl der Familie zum Ziel haben« (ebd.).
Darüber hinaus ist den Brautleuten im voraus zu helfen, damit sie später
imstande sind, die eheliche Liebe, das persönliche Gespräch zwischen den
Eheleuten und die Tugenden zu pflegen und zu bewahren, die Schwierigkeiten
des Ehelebens zu überwinden, und wissen, wie sie die unvermeidlichen »Ehekrisen«
bewältigen können.
47. Im Mittelpunkt dieser Vorbereitung wird jedoch die Glaubensüberlegung
über das Sakrament der Ehe anhand des Wortes Gottes und unter Führung des
Lehramts stehen müssen. Die Brautleute sollen demnach erkennen, was es
heibt, durch die christliche Ehe kraft des Heiligen Geistes in Christus
ein »Fleisch« (Mt 19, 6) zu werden; dies bedeutet nämlich, der eigenen
Existenz eine neue Form des Lebens aus der Taufe einzuprägen. Die Liebe
der Eheleute wird durch das Sakrament konkreter Ausdruck der Liebe Christi
zu seiner Kirche (vgl. LG 11). Im Licht der Sakramentalität sind
die ehelichen Vollzüge, die verantwortungsvolle Zeugung, die erzieherische
Tätigkeit, die Lebensgemeinschaft, die Apostolizität und Sendung, die mit
dem Leben der christlichen Eheleute verbunden sind, als wertvolle Momente
des christlichen Lebens zu betrachten. Christus trägt und begleitet, wenn
auch in noch nicht sakramentaler Weise, den Weg der Gnade und des Heranreifens
der Verlobten zur Teilhabe am Geheimnis seiner Verbindung zur Kirche.
48. Im Hinblick auf ein mögliches Direktorium, das die vorzüglichsten
Erfahrungen in der Ehevorbereitung sammelt, empfiehlt es sich, daran zu
erinnern, was der Heilige Vater, Johannes Pauls II., in seiner Abschlubansprache
vor der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie, die vom
30. September bis zum 5. Oktober 1991 stattfand, sagte: »Unerläblich bleibt,
dab der theologischen Vorbereitung die nötige Zeit und Aufmerksamkeit geschenkt
wird. Der zuverlässige Inhalt mub Mittelpunkt und wesentliches Ziel der
Kurse sein, damit die Feier des Ehesakramentes bewubter erfolgt und alles
das, was sich für die Verantwortung der Familie ergibt, bewubter vollzogen
wird. Die Fragen zur Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe, ferner zur Bedeutung
der Vereinigung und Weitergabe des Lebens in der Ehe, zumal in ihrem spezifischen
Akt, müssen getreu und genau der klaren Lehre der Enzyklika Humanae
vitae (vgl. 11-12) behandelt werden. Das gleiche gilt für alles, was
das Geschenk des Lebens angeht, das die Eltern in verantwortlicher Weise
und freudig als Mitarbeiter des Herrn annehmen müssen. Gut wäre es, wenn
in den Kursen nicht nur das besonders hervorgehoben würde, was zur reifen
und wachen Freiheit jener gehört, die eine Ehe eingehen möchten, sondern
auch das, was die eigentliche Sendung der Eltern als erste Erzieher und
Evangelisierer ihrer Kinder ausmacht«.
Der Päpstliche Rat für die Familie stellt mit grober Zufriedenheit fest,
dab die Tendenz, zur besseren Erkenntnis der Bedeutung und Würde der Verlobung
gröber wird. Gleichzeitig ermahnt er, die Dauer der speziellen Kurse nicht
so kurz zu bemessen, dab sie sich auf eine reine Formsache beschränken.
Sie werden dagegen eine ausreichende Zeit in Anspruch nehmen müssen, um
die obengenannten wesentlichen Themen gut und klar darlegen zu können.3
Der Kurs kann in den einzelnen Pfarreien durchgeführt werden, wenn eine
ausreichende Zahl von Verlobten vorhanden ist und die Pfarrei über vorbereitete
Mitarbeiter verfügt. Der Kurs kann aber auch in den bischöflichen Vikariaten
oder Dekanaten abgehalten werden. Manchmal werden die Kurse auch von Vertretern
von Familienbewegungen, Vereinigungen oder Apostolatsgruppen unter Leitung
des zuständigen Priesters durchgeführt. Dabei handelt es sich um einen
Bereich, der von der Diözesanstruktur, die im Namen des Bischofs
tätig ist, koordiniert wird. Die Inhalte müssen sich auf die natürliche
und christliche Lehre über die Ehe konzentrieren, ohne jedoch die verschiedenen
Gesichtspunkte der Psychologie, Medizin und anderer Humanwissenschaften
zu vernachlässigen.
49. In dieser Vorbereitung mub man die Brautleute speziell heute zu
den Werten anleiten und sie darin bestärken, die die Verteidigung des Glaubens
betreffen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil sie Hauskirche und
»Heiligtum des Lebens« (EV 92-94) werden und in neuer Weise zum
Volk des »Lebens und für das Leben« (EV 6, 101) gehören. Die heute
vielerorts herrschende Mentalität der Empfängnisverhütung, die sich allgemein
verbreitenden freizügigen Gesetzgebungen und die weitverbreitete Verachtung
des Lebens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod, sind jene vielfältigen
Angriffe, denen die Familie ausgesetzt ist. Sie treffen sie im Innersten
ihrer Sendung und verhindern die Entwicklung entsprechend den Forderungen
eines echten menschlichen Wachstums (vgl. Centesimus annus, 39).
Daher ist die Bildung des Verstandes und des Herzens der Beteiligten heute
mehr denn je notwendig, damit die neuen Hausgemeinschaften sich nicht der
herrschenden Mentalität anpassen. So werden sie eines Tages als neue Familie
mit ihrem Leben zur Errichtung und Entfaltung der Kultur des Lebens beitragen
können, indem sie in ihrer Liebe das neue Leben als Zeugnis und Ausdruck
der Verkündigung, Feier und des Dienstes an jedem Leben achten und annehmen
(EV 83-84, 86, 93).
C. Die unmittelbare Vorbereitung
50. Wo in der Zeit der näheren Vorbereitung (vgl. Nr. 32ff) spezielle
Kurse abgehalten wurden, die einer geeigneten Vorbereitung dienten, dort
können die Ziele der unmittelbaren Vorbereitung folgende sein:
a) Zusammenfassung des bereits zuvor zurückgelegten Weges, insbesondere
der theologischen, moralischen und spirituellen Inhalte, um so mögliche
Lücken in der Grundausbildung auszufüllen;
b) Erneuerung der Gebetserfahrung, die bei Einkehrtagen, Exerzitien
für die Brautpaare gemacht wurden, bei denen in der Begegnung mit dem Herrn
die Tiefe und Schönheit des übernatürlichen Lebens entdeckt werden können;
c) Durchführung einer angemessenen liturgischen Vorbereitung,
die auch die aktive Teilnahme der Brautleute vorsieht, wobei vor allem
für das Sakrament der Versöhnung Sorge zu tragen ist;
d) Aufwertung der vom Kirchenrecht vorgesehenen Gespräche mit
dem Pfarrer, damit dieser die Brautleute besser kennenlernt.
Diese Ziele werden durch spezielle und intensive Treffen erreicht.
51. Aufgrund des pastoralen Nutzens und der positiven Erfahrung der
Ehevorbereitungsseminare kann man davon nur aus verhältnismäbig schwerwiegenden
Gründen befreit werden. Wo Brautleute aus solchen Gründen und ohne
nähere Vorbereitung dringlich um eine möglichst baldige Feier der Trauung
bitten, obliegt es daher dem Pfarrer und den Mitarbeitern, Gelegenheiten
anzubieten, um das entsprechende Wissen der theologischen, moralischen
und sakramentalen Gesichtspunkte nachzuholen, wie sie als der näheren Vorbereitung
eigentümlich dargelegt wurden, und um sie dann der Phase der unmittelbaren
Vorbereitung zuzuführen.
Diese Möglichkeit mub bestehen, weil die Vorbereitung konkret auf den
einzelnen abgestimmt werden soll. In der Tat ist jede Gelegenheit zu nutzen,
um den Sinn dessen eingehend zu erklären, was sich im Sakrament ereignet.
Zudem dürfen jene, die offenbar bereits angemessen im Glauben und auf das
Sakrament vorbereitet sind, nicht einfach deshalb abgewiesen werden, weil
ihnen einige Stufen der Vorbereitung fehlen.
52. Während der unmittelbaren Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe
sind angemessene Gelegenheiten zu bieten, um die Verlobten in den Trauungsritus
einzuführen. Im Rahmen dieser Vorbereitung müssen die Brautleute nicht
nur zu einer Vertiefung der christlichen Lehre über Ehe und Familie geführt
werden — wobei ihre moralischen Pflichten zu berücksichtigen sind —, sondern
auch zur bewubten und aktiven Mitfeier bei der Feier der Trauung, damit
sie auch die Bedeutung der Zeichen und der liturgischen Texte verstehen.
53. Diese Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe soll die Krönung einer
Katechese sein, die den christlichen Verlobten helfen möge, ihre Vorbereitung
auf das Sakrament bewubt noch einmal zurückzuverfolgen. Sie sollen wissen,
dab sie sich in der Ehe als Getaufte in Christus verbinden, dab sie sich
in ihrem Familienleben vom Heiligen Geist leiten lassen müssen. Daher sollten
sich die künftigen Eheleute durch den Empfang des Bubsakraments auf die
Feier der Trauung vorbereiten, damit diese gültig, würdig und fruchtbar
vollzogen wird (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1622).
Die liturgische Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe mub die gegenwärtig
vorhandenen Zeichen und Riten erschlieben. Wegen des deutlichen Zusammenhangs
zwischen Ehesakrament und Ostergeheimnis findet die Feier der Trauung normalerweise
im Rahmen einer Eucharistiefeier statt.
54. Da die Kirche in der Diözese sichtbar wird und diese sich in Pfarreien
gliedert, versteht man, warum die kirchenrechtlich-pastorale Vorbereitung
auf die Ehe im Bereich der Pfarrei und der Diözese beginnt. Daher entspricht
es eher dem kirchlichen Sinn des Sakraments, wenn die Trauung normalerweise
(CIC can. 1115) in der Kirche der Pfarrgemeinde, zu der das Brautpaar
gehört, gefeiert wird.
Es ist wünschenswert, dab die ganze Pfarrgemeinde zusammen mit den Familien
und Freunden des Brautpaars an dieser Feier teilnehmen. In den einzelnen
Diözesen sollen Richtlinien in dieser Hinsicht erlassen werden, wobei einerseits
die Situation vor Ort zu berücksichtigen ist und andererseits auch eine
wirklich kirchliche pastorale Tätigkeit gefördert werden soll.
55. Diejenigen, die den aktiven Teil der liturgischen Feier übernehmen,
sollen eingeladen werden, sich auch auf das Sakrament der Versöhnung und
der Eucharistie vorzubereiten. Den Trauzeugen erkläre man, dab sie nicht
nur Bürgen eines juristischen Aktes, sondern auch Vertreter der christlichen
Gemeinde sind, die durch sie an einem sakramentalen Geschehen teilnimmt,
das sie betrifft, da jede neue Familie eine Zelle der Kirche ist. Aufgrund
ihres von Natur aus sozialen Charakters verlangt die Trauung die Teilnahme
der Gesellschaft, und diese kommt in der Gegenwart der Zeugen zum Ausdruck.
56. Die Familie ist der geeignetste Ort, wo die Eltern kraft des allgemeinen
Priestertums und nach dem Urteil des Ortsordinarius heilige Handlungen
vollziehen und Sakramentalien spenden können, zum Beispiel im Rahmen der
christlichen Initiation, in den freudigen oder schmerzlichen Ereignissen
des alltäglichen Lebens, beim Tischgebet. Ein besonderer Platz mub dem
Gebet in der Familie eingeräumt werden. Es schafft eine gläubige Atmosphäre
in der Hausgemeinschaft und ist für die Eltern ein Mittel, um gegenüber
den Kindern eine vollkommene Vater- und Mutterschaft zu leben, indem sie
sie zum Gebet anleiten und zur schrittweisen Entdeckung des Geheimnisses
Gottes sowie zum persönlichen Gespräch mit Ihm führen. Man erinnere die
Eltern daran, dab sie durch die Erziehung ihrer Kinder ihre Sendung, das
Evangelium des Lebens zu verkünden, erfüllen (vgl. EV 92).
57. Die unmittelbare Vorbereitung ist eine günstige Gelegenheit, um
eine fortwährende Ehe- und Familienpastoral in die Wege zu leiten. Vor
diesem Hintergrund gilt es zu bewirken, dab die Eheleute ihre Sendung in
der Kirche kennen. Der Schatz, den die verschiedenen Familienbewegungen
anbieten, kann ihnen helfen, in Ehe und Familie eine entsprechende Spiritualität
zu pflegen, und ihnen zeigen, wie sie ihre Aufgaben in Familie, Kirche
und Gesellschaft bewältigen können.
58. Die Vorbereitung der Verlobten möge von einer aufrichtigen und tiefen
Verehrung Mariens, der Mutter der Kirche und Königin der Familien,
begleitet sein; die Verlobten sollen zu der Erkenntnis befähigt werden,
dab Maria in der Familie als Hauskirche ebenso aktiv gegenwärtig ist wie
in der Grob-Kirche; ebenso sollen sie angeleitet werden, Maria in ihren
Tugenden nachzuahmen. So wird die Heilige Familie, das heibt die Gemeinschaft
von Maria, Josef und Jesus, die Verlobten erkennen lassen, »wie liebevoll
und unersetzlich die Erziehung in der Familie ist« (Paul VI., Ansprache
in Nazareth, 5, I, 1964).
59. Wenn das, was in den verschiedenen Gemeinden kreativ vorgeschlagen
wird, um auch diese Phasen der näheren und unmittelbaren Vorbereitung tiefer
und angemessener zu gestalten, auch anderen zugänglich gemacht wird, dann
wird es ein Geschenk und eine Bereicherung für die ganze Kirche sein.
III.
DIE FEIER DER TRAUUNG
60. Die Vorbereitung auf die Ehe mündet durch die Feier des Sakraments
in das Eheleben. Diese bildet den Höhepunkt des Vorbereitungsweges, den
die Verlobten zurückgelegt haben, sowie die Quelle und den Ursprung des
Ehelebens. Deshalb darf die Feier nicht auf eine blobe Zeremonie als Frucht
von Kulturen und soziologischen Bedingungen verkürzt werden. Trotzdem sind
die verschiedenen Bräuche von Völkern oder ethnischen Gruppen löblich und
können bei der Feier aufgegriffen werden (vgl. Sacrosanctum Concilium,
77; FC 67), vorausgesetzt, sie bringen zuallererst das Sich-Versammeln
der kirchlichen Gemeinschaft als Zeichen des Glaubens der Kirche zum Ausdruck,
die im Sakrament die Gegenwart des auferstandenen Herrn bekennt, der das
Brautpaar mit der trinitarischen Liebe verbindet.
61. Den Bischöfen obliegt es, durch die Liturgiekommission der Diözese
genaue Vorschriften zu erlassen und deren praktische Anwendung zu überwachen,
damit bei der Feier der Trauung der in Artikel 32 der Liturgiekonstitution
gegebene Hinweis beachtet wird. Auch nach auben soll nämlich die Gleichheit
der Gläubigen sichtbar und darüber hinaus jeder Anschein von Luxus vermieden
werden. Daher ist die aktive Mitfeier aller bei der Feier der Trauung Anwesenden
mit allen Mitteln zu fördern. Deshalb gebe man geeignete Hilfen, damit
sie den Reichtum des Ritus erfassen und verkosten können.
62. Man erinnere daran, dab Christus dort gegenwärtig ist, wo zwei oder
drei in seinem Namen versammelt sind (vgl. Mt 18, 20); dab die Feier
in bescheidenem Stil (ein Stil, der auch das Fest prägen soll) nicht nur
Ausdruck der Glaubensgemeinschaft sein mub, sondern auch Grund, den Herrn
zu loben. Die Hochzeit im Herrn und vor der Kirche zu feiern heibt bekennen,
dab das Geschenk der Gnade, das den Eheleuten durch die Gegenwart und Liebe
Christi und Seines Geistes gemacht wird, eine tatkräftige Antwort verlangt
mit einem Leben der Anbetung im Geist und in der Wahrheit in der christlichen
Familie als »Hauskirche«. Gerade weil die Feier nicht nur als rechtlicher
Akt verstanden wird, sondern auch als Moment der Heilsgeschichte in den
Eheleuten — und durch das allgemeine Priestertum — für das Wohl der Kirche
und der Gesellschaft, empfiehlt es sich, allen Anwesenden zu helfen, damit
sie aktiv an der Feier teilnehmen können.
63. Daher wird sich, wer der Feier vorsteht, bemühen, alle Möglichkeiten
auszuschöpfen, die das Rituale insbesondere in seiner zweiten offiziellen
von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im
Jahr 1991 promulgierten Ausgabe anbietet, um die Rolle der Spender des
Ehesakraments, die im lateinischen Ritus den Brautleuten zukommt, und um
den sakramentalen Charakter der gemeinsamen Feier hervorzuheben. Die Brautleute
werden sich immer an die Konsensformel und an den personalen, kirchlichen
und gesellschaftlichen Aspekt erinnern, der daraus folgt für ihr ganzes
Leben als gegenseitige Hingabe bis zum Tode.4
Der orientalische Ritus behält das Amt des Spenders des Ehesakraments
dem assistierenden Priester vor. Die Anwesenheit Priesters oder eines eigens
dafür Beauftragten ist jedenfalls nach dem Gesetz der Kirche für die Gültigkeit
der ehelichen Verbindung notwendig und zeigt deutlich den sowohl für die
Kirche als auch für die Gesellschaft öffentlichen und gesellschaftlichen
Charakter des Ehebundes.
64. Gewöhnlich wird die Trauung während der heiligen Messe gefeiert
(vgl. Sacrosanctum Concilium, 78; FC 57). Handelt es sich
aber um eine Eheschliebung zwischen einem katholischen und einem getauften
nichtkatholischen Teil, so findet die Feier gemäb den speziellen liturgisch-kirchenrechtlichen
Vorschriften (vgl. = OCM 79-117) statt.
65. Macht man von den vorgesehenen Erklärungen Gebrauch, die in den
Sinn der liturgischen Texte und in den Inhalt der Gebete einführen, werden
alle Beteiligten zu einer aktiveren Mitfeier geführt. Die Schlichtheit
der Erklärungen soll die Andacht und das Verständnis der Feier (OCM
52, 59, 65, 87, 93, 99) fördern, wobei zu vermeiden ist, dab die Feier
zu einer reinen Belehrung wird.
66. Der Zelebrant, der der Feier vorsteht und der Gemeinde den kirchlichen
Sinn jener ehelichen Verbindung offenbar macht, wird versuchen, den Brautleuten
zusammen mit den Eltern und Trauzeugen den Aufbau des Ritus zu erklären
und sie aktiv daran zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die charakteristischen
Teile: das Wort Gottes, der ausgetauschte und bestätigte Konsens, der Segen
über die Zeichen, die an die Trauung erinnern (Ringe, usw.), der feierliche
Segen über die Brautleute, das Gedächtnis der Brautleute im eucharistischen
Hochgebet. »Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens- und Epiklesegebeten,
die von Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar, insbesondere für die
Braut erbitten« (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1624).
Darüber hinaus wird man den Ritus der Handauflegung auf die »Subjekt-Spender«
des Sakraments erklären müssen. Die Aufmerksamkeit aller Anwesenden soll
ausdrücklich auf das Stehen, den Austausch des Friedengrubes oder andere
von der zuständigen Autorität festgelegte Riten gelenkt werden.
67. Um für einen schlichten und zugleich erhabenen Stil der Feier zu
sorgen, soll sich, wer der Feier vorsteht, von Mebdienern helfen lassen,
ebenso von einem kantor, der den Gesang der Gläubigen dirigiert und unterstützt,
die Antworten leitet, und von einem Lektor, der das Wort Gottes verkündet.
Mit besonderer und konkreter Aufmerksamkeit für die Brautleute und ihre
Situation wird der Zelebrant sich selbst an die Wahrheit der Zeichen anpassen,
die die liturgische Handlung gebraucht, dabei aber jede persönliche Vorliebe
vermeiden. So wird er beim Empfang und bei der Begrübung der Brautleute,
ihrer Eltern — falls sie anwesend sind — der Trauzeugen und der Mitfeiernden
im Namen der Gemeinde sprechen, die die Brautleute aufnimmt.
68. Die Verkündigung des Wortes Gottes soll von geeigneten und vorbereiteten
Lektoren vorgenommen werden. Sie können aus den Anwesenden ausgewählt werden:
vor allem die Trauzeugen, Familienangehörigen und Freunde kommen dafür
in Frage. Es erweist sich jedoch nicht als sinnvoll, wenn die Brautleute
selbst die Lesungen vortragen. Denn sie sind die ersten Adressaten des
verkündeten Wort Gottes. Die Auswahl der Lesungen kann jedoch in Absprache
mit den Brautleuten während der unmittelbaren Vorbereitung erfolgen. Auf
diese Weise wird das Wort Gottes leichter zu einem Schatz, den sie in die
Tat umsetzen.
69. Die Predigt, die immer zu halten ist, soll sich auf die Einführung
in das »tiefe Geheimnis« konzentrieren, das vor Gott, der Kirche und der
Gesellschaft gefeiert wird. »Der heilige Paulus fabt das Thema Familienleben
mit dem Wort: tiefes Geheimnis (vgl. Eph 5, 32) zusammen«
(Gratissimam sane, 19). Von den Texten der Verkündigung des Wortes
Gottes undoder von den Gebeten der Liturgie ausgehend, soll das Sakrament
erläutert und damit auch die Auswirkung auf das Leben der Eheleute und
der Familien dargelegt werden. Überflüssige Anspielungen auf die Person
der Brautleute sind dabei aber zu vermeiden.
70. Die Gaben können von den Brautleuten zum Altar gebracht werden,
wenn der Ritus im Rahmen einer Mebfeier vollzogen wird. Die Fürbitten sollen
jedenfalls angemessen vorbereitet werden und weder zu langatmig noch zu
allgemein sein. Die heilige Kommunion kann aus pastoralem Anlab unter beiderlei
Gestalten erteilt werden.
71. Man sorge dafür, dab die einzelnen Teile der Feier der Trauung von
einem schlichten, einfachen, authentischen Stil gekennzeichnet sind. Der
Festcharakter darf keinesfalls durch übertriebenen Aufwand beeinträchtigt
werden.
72. Der feierliche Segen über die Brautleute erinnert daran, dab im
Sakrament der Ehe die Gabe des Geistes herabgerufen wird. Durch sie werden
die Eheleute beständiger in der Eintracht und bei der Erfüllung ihrer Sendung
und in künftigen Schwierigkeiten geistlich unterstützt. Es empfiehlt sich,
den christlichen Eheleuten im Rahmen der Feier die Heilige Familie von
Nazareth als Lebensmodell vor Augen zu halten.
73. Was die Zeit der entfernteren, näheren und unmittelbaren Vorbereitung
betrifft, empfiehlt es sich, die gegenwärtigen Erfahrungen zu sammeln,
um eine starke Änderung der Mentalität und der Praxis im Hinblick auf die
Feier herbeizuführen. Die Sorge der pastoralen Mitarbeiter mub jedoch auf
die Befolgung und Erklärung dessen zielen, was bereits im liturgischen
Rituale festgelegt und vorgesehen ist. Natürlich hängt ein solches Verständnis
von der ganzen Vorbereitung und vom Mab der christlichen Reife der Gemeinde
ab.
* * *
Wie jeder zur Kenntnis nehmen kann, wurden hier einige Elemente zur
organischen Vorbereitung der zum Sakrament der Ehe berufenen Gläubigen
vorgelegt. Es wäre wünschenswert, wenn die jungen Eheleute, insbesondere
in den ersten fünf Jahren ihres Ehelebens, eine angemessene Begleitung
erführen. Diese kann durch Kurse nach der Eheschliebung erfolgen, die in
den Pfarreien oder Dekanaten nach der Norm des Direktoriums für Familienpastoral,
von der oben (Nr. 14, 15) die Rede war, und in Anlehnung an das Apostolische
Schreiben Familiaris consortio (66) abgehalten werden.
Der Päpstliche Rat für die Familie übergibt den Bischofskonferenzen
die vorliegenden Leitlinien für ihre eigenen Direktorien.
Die Bischofskonferenzen und die einzelnen Bischöfe mögen sich darum
sorgen, dab sie in den kirchlichen Gemeinschaften wirksam werden. So wird
jeder Gläubige besser erkennen, dab das Sakrament der Ehe, das tiefe
Geheimnis (Eph 5, 21ff) die Berufung vieler im Volk Gottes ist.
Vatikanstadt, den 13. Mai 1996
Alfonso Kardinal López Trujillo
Präsident des Päpstlichen Rates
für die Familie
+ Bischof Franciso Gil Hellín
Sekretär
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