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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT
Es wurde die Frage gestellt, ob sich das Urteil der Kirche über
die Freimaurerei durch die Tatsache geändert hat, daß der neue CIC sie
nicht ausdrücklich erwähnt wie der frühere.
Diese Kongregation ist in der Lage zu antworten, daß
diesem Umstand das gleiche Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie
für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie
in breitere Kategorien eingegliedert sind.
Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen
Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als
unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der
Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die
freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand
der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.
Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über
das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das
das oben Bestimmte außer Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit
der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1981 (vgl.
AAS 73/1981; S. 240-241).
Papst Johannes Paul II, hat diese Erklärung, die in der
ordentlichen Sitzung dieser Kongregation beschlossen wurde, bei der dem
unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz bestätigt und ihre
Veröffentlichung angeordnet. Rom, am Sitz der Kongregation
für die Glaubenslehre, 26. November 1983. Joseph Kardinal RATZINGER Präfekt
+ Erzbischof Jérôme Hamer, O.P.
Sekretär
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