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DEKRET DER KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE

AUFHEBUNG DER EXKOMMUNIKATION
VON VIER BISCHÖFEN DER BRUDERSCHAFT
 "ST. PIUS X."

 

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2008 an S. Em. Kardinal Dario Castrillón Hoyos, den Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, hat Bischof Bernard Fellay – auch im Namen der drei übrigen am 30. Juni 1988 geweihten Bischöfe – erneut die Aufhebung der Exkommunikation latae sententiae erbeten. Diese war formell mit einem Dekret des Präfekten dieser Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 erklärt worden. In dem genannten Schreiben versichert Bischof Fellay unter anderem: »Wir sind stets willens und fest entschlossen, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche Unseres Herrn Jesus Christus zu stellen, die die römisch-katholische Kirche ist. Wir nehmen ihre Lehren in kindlichem Gehorsam an. Wir glauben fest an den Primat Petri und an seine Vorrechte. Und darum leiden wir sehr unter der gegenwärtigen Situation.«

Mit väterlichem Empfinden gegenüber der von den Betroffenen bekundeten geistlichen Beschwernis wegen der Strafe der Exkommunikation und im Vertrauen auf ihre in dem genannten Schreiben geäußerte Verpflichtung, keine Mühe zu scheuen, um in den notwendigen Gesprächen mit dem Heiligen Stuhl die noch offenen Fragen eingehend zu prüfen und dadurch bald zu einer vollständigen und befriedigenden Lösung des ursprünglichen Problems gelangen zu können, hat Papst Benedikt XVI. beschlossen, die kirchenrechtliche Situation der Bischöfe Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta zu überdenken, die durch ihre Bischofsweihe entstanden war.

Mit dieser Maßnahme möchte man die gegenseitigen vertrauensvollen Beziehungen stärken und die Verbindung zwischen der Bruderschaft St. Pius X. und dem Heiligen Stuhl festigen. Dieses Geschenk des Friedens am Ende des weihnachtlichen Festkreises soll auch ein Zeichen sein, um die Einheit der Universalkirche in der Liebe zu fördern und das Ärgernis der Spaltung zu überwinden.

Es ist zu wünschen, daß diesem Schritt die baldmögliche Verwirklichung der vollen Gemeinschaft der gesamten Bruderschaft St. Pius X. mit der Kirche folgt, um so die echte Treue und wahre Anerkennung des Lehramts und der Autorität des Papstes durch ein Zeichen der sichtbaren Einheit zu bezeugen.

Auf Grundlage der mir ausdrücklich vom Heiligen Vater Benedikt XVI. übertragenen Vollmacht hebe ich kraft dieses Dekrets für die Bischöfe Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta die Strafe der Exkommunikation latae sententiae auf, die von dieser Kongregation mit Datum vom 1. Juli 1988 erklärt worden war. Ich erkläre das damals erlassene Dekret ab dem heutigen Datum für juristisch wirkungslos.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Bischöfe, 21. Januar 2009

 

Kard. Giovanni Battista Re
Präfekt der Kongregation für die Bischöfe

 

    

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