The Holy See
back up
Search
riga

KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG

Vorstellung der Instruktion
„REDEMPTIONIS SACRAMENTUM“

(über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind)

 

1. Die Ursprünge der Instruktion

Es hilft zuallererst die Ursprünge dieser Instruktion zu betrachten. In der feierlichen Abendmahlsmesse des Gründonnerstags in St. Peter, am 17. April 2003, hat der Heilige Vater seine vierzehnte Enzyklika unterschrieben und sie anschließend der Kirche überreicht: Ecclesia de Eucharistia.

In diesem schönen Dokument sagt der Heilige Vater, Johannes Paul II., inter alia, daß die Heilige Eucharistie „im Mittelpunkt des kirchlichen Lebens“ steht (Nr. 3), sie „verbindet Himmel und Erde. Sie umfaßt und erfüllt alles Geschaffene“ (Nr. 8), und „sie ist das wertvollste Gut, das die Kirche auf ihrem Weg durch die Geschichte haben kann“ (Nr. 9).

Zur gleichen Zeit stellt er fest, daß es positive und negative Entwicklungen bei ihrer Feier und Verehrung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt (Nr. 10), daß eine Anzahl von Mißbräuchen zur Quelle von Leiden für viele geworden ist und daß er daher die Pflicht verspürt „einen innigen Appel auszusprechen, daß die liturgischen Normen in der Eucharistiefeier mit großer Treue befolgt werden“ (Nr. 52). „Um diesen tiefen Sinn der liturgischen Normen zu bekräftigen“ so fährt der Heilige Vater fort, „habe ich die zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie beauftragt, ein eigenes Dokument – auch mit Hinweisen rechtlicher Natur – zu diesem Thema von so großer Bedeutung vorzubereiten. Niemand darf das Mysterium unterbewerten, das unseren Händen anvertraut wurde: Es ist zu groß, als daß sich irgend jemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und seine universale Dimension zu achten“ (Nr. 52).

Dies ist der Ursprung dieser Instruktion, welche die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in enger Zusammenarbeit mit der Kongregation für die Glaubenslehre nun der Lateinischen Kirche anbietet.

2. Die Gründe für liturgische Normen

Einige werden sicherlich fragen, warum es überhaupt liturgische Normen gibt. Reichten Kreativität, Spontaneität, die Freiheit der Kinder Gottes und ein allgemein guter Sinn nicht aus? Warum sollte der Gottesdienst durch Rubriken und Regeln geregelt werden? Reicht es nicht aus, den Gläubigen die Schönheit und die Erhabenheit der Liturgie beizubringen?

Liturgische Normen sind notwendig, weil „vom mystischen Leib Jesu Christi, d.h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen“ wird. „Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht (Sacrosanctum Concilium, 7). Und der Höhepunkt der Liturgie ist die Feier der Eucharistie. Niemand sollte daher überrascht sein, wenn die Heilige Mutter Kirche im Verlauf der Zeit Worte und Handlungen und hiermit einhergehende Direktiven für den höchsten Handlungsakt des Gottesdienstes entwickelt hat. Normen für die Feier der Eucharistie sind gemacht, um das eucharistische Geheimnis auszudrücken und zu schützen, aber auch um auszudrücken, daß es die Kirche ist, die dieses erhabene Opfer und Sakrament feiert. So sagt es Papst Johannes Paul II.: Die Normen „sind ein konkreter Ausdruck der authentischen Kirchlichkeit der Eucharistie; das ist ihr tiefster Sinn. Die Liturgie ist niemals Privatbesitz von irgend jemandem, weder des Zelebranten selbst noch der Gemeinde, in der die Geheimnisse gefeiert werden“ (Ecclesia de Eucharistia, 52).

Daraus folgt, daß der „Priester, der die heilige Messe getreu nach den liturgischen Normen feiert, und die Gemeinde, die sich diesen Normen anpaßt, ... schweigend und doch beredt ihre Liebe zur Kirche“ bekunden (ebd.).

Aber eine rein äußerliche Konformität ist nicht ausreichend. Glaube, Hoffnung und Liebe, die sich in Solidarität mit den Bedürftigen manifestiert, werden bei der Teilnahme an der Eucharistiefeier ebenfalls verlangt. Die Instruktion unterstreicht diese Dimension im Artikel 5: „Eine bloß äußerliche Beachtung der Normen widerspräche offensichtlich dem Wesen der heiligen Liturgie, in der Christus, der Herr, seine Kirche versammeln will, damit sie mit ihm «ein Leib und ein Geist» werde. Deshalb muß die äußere Handlung vom Glauben und von der Liebe erleuchtet sein, die uns mit Christus und untereinander verbinden und die Liebe zu den Armen und Notleidenden wecken.“

3. Ist es notwendig, den Mißbräuchen Aufmerksamkeit zu schenken?

Eine läufige Versuchung, der man widerstehen muß, ist die Meinung, daß es Zeitverschwendung ist, wenn man liturgischen Mißbräuchen Beachtung schenkt. Jemand schrieb, daß es Mißbräuche immer gab und geben wird und daß wir deshalb mit einer positiven liturgischen Ausbildung und Feier fortfahren sollten.

Dieser Einwand, der zum Teil wahr ist, kann aber auch in die falsche Richtung führen. Nicht alle Mißbräuche bezüglich der Heiligen Eucharistie haben das selbe Gewicht. Manche Mißbräuche drohen das Sakrament ungültig zu machen. Einige sind Manifestationen von Glaubensdefiziten in die Eucharistie. Andere tragen zu Verwirrung unter dem Gottesvolk und zu einer wachsenden Entsakralisierung der eucharistischen Feier bei. Diese Mißbräuche sind nicht banal.

Selbstverständlich ist liturgische Bildung für alle in der Kirche wichtig. „Darum ist es dringend notwendig“, sagt das Zweite Vatikanische Konzil, „daß für die liturgische Bildung des Klerus gründlich gesorgt wird“ (Sacrosanctum Concilium, 14). Aber es ist ebenfalls wahr, daß in „dem einen oder anderen Bereich der Kirche Mißbräuche“ vorkommen, „die zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses wunderbare Sakrament beitragen (Ecclesia de Eucharistia, 10). „Die Mißbräuche haben ihre Wurzel nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit“ (Instruktion, 7). „Willkürliche Handlungen dienen nämlich nicht der wirksamen Erneuerung“ (Instruktion, 11), die das Zweite Vatikanische Konzil erhofft hatte. „Solche Mißbräuche haben mit dem wahren Geist des Konzils nichts gemein und müssen von den Hirten mit einer Haltung kluger Entschiedenheit korrigiert werden“ (Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben zum 40. Jahrestag der Konstitution Sacrosanctum Concilium, Spiritus et Sponsa, 15).

In Bezug auf diejenigen, die liturgische Texte eigenmächtig abändern, ist mit den Worten der Instruktion festzustellen daß die „heilige Liturgie … engstens mit den Grundsätzen der Lehre verbunden“ ist. „Folglich führt der Gebrauch von nicht approbierten Texten und Riten dazu, daß das notwendige Band zwischen der lex orandi und der lex credendi geschwächt wird oder verloren geht“ (Instruktion, 10).

4. Überblick über die Instruktion

Die Instruktion hat ein Vorwort, acht Kapitel und einen Schluß.

Das erste Kapitel über die Regelung der heiligen Liturgie spricht über die Rolle des Apostolischen Stuhls, des Diözesanbischofs, der Bischofskonferenz, der Priester und der Diakone. Ich stelle die Rolle des Diözesanbischofs vor. Er ist der Hohepriester der Herde. Er ist es, der leitet, ermutigt, fördert und organisiert. Er kümmert sich um die sakrale Musik und Kunst. Er errichtet die nötigen Kommissionen für Liturgie, sakrale Musik und Kunst (Instruktion, 22, 25). Er sorgt für Abhilfe bei Mißbräuchen. Rekurse sind ihm oder seinen Mitarbeitern einzureichen, statt sie sofort dem Apostolischen Stuhl zuzustellen (Instruktion, 176-182, 184).

Priester und Diakone sollen ein feierliches Versprechen abgeben, daß sie ihren Dienst in Treue ausüben. Es wird von ihnen erwartet, daß sie ihre besondere Verantwortung wahrnehmen.

Das zweite Kapitel konzentriert sich auf die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Eucharistiefeier. Die Taufe ist die Basis des allgemeinen Priestertums (Instruktion, 36, 37). Der geweihte Priester bleibt unaufgebbar für die christliche Gemeinschaft und die Rollen der Priester und Laien dürfen nicht miteinander vermischt werden (Instruktion, 42, 45). Laien haben ihre eigene Rolle. Die Instruktion legt Wert darauf, daß dies nicht heißt, daß alle etwas während der liturgischen Feier zu Tun haben. Dies ist vielmehr eine Frage, ob sich die Laien des großen Privilegs bewußt sind, daß Gott sie gerufen hat mit Geist und Herz sowie mit ihrem ganzen Leben an der Liturgie teilzunehmen, so daß sie durch diese Teilnahme die Gnade Gottes erhalten. Es ist wichtig dies ganz genau zu verstehen und nicht anzunehmen, daß diese Instruktion irgendwie gegen die Laien gerichtet sei.

Kapitel 3, 4 und 5 versuchen auf einige Fragen zu antworten, die des öfteren gestellt werden und einige bekannte Mißbräuche bezüglich der aktuellen Meßfeier anzusprechen. Des weiteren werden angesprochen: Unterscheidungskriterien, wer die Heilige Kommunion empfangen kann und wer sie nicht empfangen sollte, erforderte Sorgfalt bei der Spendung der Heiligen Kommunion unter beiderlei Gestalt, Fragen bezüglich der Heiligen Gewänder und Gefäße, Haltungen beim Empfang der Heiligen Kommunion und ähnliche Fragen.

Kapitel 6 bezieht sich auf die Verehrung der Heiligen Eucharistie außerhalb der Meßfeier. Es behandelt den nötigen Respekt dem Tabernakel gegenüber und die Praxis des Besuchs und der Anbetung des Allerheiligsten Sakraments, Fragen bezüglich Kapellen, die der ewigen Anbetung gewidmet sind, Eucharistische Prozessionen und Kongresse (Instruktion, 130, 135-136, 140, 142-145).

Kapitel 7 schenkt den außerordentlichen Aufgaben, die den Laien anvertraut werden, Aufmerksamkeit; solchen also wie denen der außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion oder denen der Leiter von Gebetsgottesdiensten bei Abwesenheit des Priesters (Instruktion, 147- 169). Diese Rollen sind zu unterscheiden von denen, von denen in Kapitel 2 der Instruktion die Rede war. Dort wurde von der ordentlichen Teilnahme der Laien an der Liturgie und vor allem an der Eucharistiefeier gesprochen. Hier dagegen handelt es sich um die Frage, wozu Laien gerufen werden können, wenn nicht genügend Priester oder sogar Diakone zur Verfügung stehen. Der Heilige Stuhl hat dieser Frage beachtliche Aufmerksamkeit in den letzten Jahre gewidmet und diese Instruktion setzt dies fort, indem weitere Überlegungen für bestimmte Situationen hinzugefügt werden.

Das letzte Kapitel bezieht sich auf kanonische Abhilfen für Vergehen oder Mißbräuche gegen die Heilige Eucharistie. Die Hauptabhilfe ist auf lange Sicht eine geeignete Ausbildung sowie ein gesunder Glaube. Wenn aber Mißbräuche geschehen, hat die Kirche die Pflicht, diese in einer klaren und liebenden Weise anzusprechen.

5. Schluß

Mit Blick auf den Glaubensartikel, daß die Heilige Messe die sakramentale Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers ist (vgl. Konzil von Trient, DS 1740) und daß in dem Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie „wahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus“ (Konzil von Trient, DS 1651; vgl. KKK 1374) zugegen ist, ist verständlich, daß liturgische Normen bezüglich der Heiligen Eucharistie unsere Aufmerksamkeit bedürfen. Sie sind nicht peinlich genaue Rubriken, die von rein juristisch denkenden Leuten diktiert wurden.

„Die Heiligste Eucharistie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot“ (Presbyter Ordinis, 5). Priester und Bischöfe sind vor allem dazu geweiht, das eucharistische Opfer zu feiern und den Leib und das Blut Christi den Gläubigen zu reichen. Diakone und, auf ihre eigene Weise, Akolythen, andere Diener, Lektoren, Chöre und speziell beauftragte Laien sind gerufen, in definierten Funktionen zu assistieren. Sie alle sollten sich mit Glauben und Hingabe bemühen, ihre verschiedenen Dienste und Aufgaben zu erfüllen.

Die Instruktion schließt mit dem Wunsch der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, „daß auch durch die sorgfältige Anwendung der Vorschriften, die in dieser Instruktion in Erinnerung gerufen werden, die menschliche Schwachheit das Wirken des heiligsten Sakramentes der Eucharistie weniger behindere und nach der Beseitigung jeden Mißbrauchs und dem Aufhören jeder verwerflichen Gewohnheit die heilshafte Gegenwart Christi im Sakrament seines Leibes und Blutes aufgrund der Fürsprache der seligen Jungfrau Maria, der «eucharistischen Frau», allen Menschen erstrahle“ (Instruktion, 185).

Francis. Kard. Arinze

23. April 2004

   

top