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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBNSLEHRE

 

Erklärung*

 

Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil erlassene Liturgiereform hat einige Textänderungen auch in den Formeln eingeführt, die das Wesen des sakramentalen Ritus betreffen. Diese neuen Ausdrucksformen, ebenso wie andere, mußten in moderne Sprachen übersetzt werden und dabei unter Einhaltung der jeweiligen Eigenheiten der verschiedenen Sprachen den ursprünglichen Sinn wiedergeben. Hieraus sind gewisse Schwierigkeiten entstanden, die jetzt zu Tage treten, wo diese Übersetzungen von den Bischofskonferenzen dem Hl. Stuhl zur Genehmigung vorgelegt werden. Daher erinnert die Kongregation für die Glaubenslehre erneut an die Notwendigkeit, daß die Übersetzung der wesentlichen Formeln des sakramentalem Ritus getreu den ursprünglichen Sinn des lateinischen Urtextes wiedergeben muß. Es wird daher folgendes bekanntgegeben:

Nachdem der Hl. Stuhl die vorgeschlagene Übersetzung der sakramentalen Formel in der Volkssprache geprüft und dabei festgestellt hat, daß sie den von der Kirche gemeinten Sinn genau zum Ausdruck bringt, wird dieselbe genehmigt und bestätigt. Es wird dabei ferner festgelegt, daß der Sinn der Übersetzung entsprechend der im lateinischen Urtext ausgedrückten Absicht der Kirche verstanden werden muß.

Diese Bestimmung ist vom Papst in einer Audienz gutgeheißen worden, die er dem Kardinalpräfekten am 25.1.1974 gewährt hat.

Franz Kard. Šeper
Präfekt

+ Hieronymus Hamer, O.P.
Sekretär

 

 

* L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 45, 8. November 1974, Seite 3 (AAS 66 [1974], 661).