 |
DEKRET PERFECTAE CARITATIS
ÜBER DIE ZEITGEMÄSSE ERNEUERUNG DES ORDENSLEBENS
1. Die Heilige Synode hat bereits in der Konstitution, die mit den Worten
"Das Licht der Völker" beginnt, dargelegt, daß das Streben nach vollkommener
Liebe auf dem Weg der evangelischen Räte in Lehre und Leben des göttlichen
Meisters seinen Ursprung hat und wie ein leuchtendes Zeichen des Himmelreiches
erscheint. Sie möchte nun von der Lebensordnung der Institute handeln, in denen
Keuschheit, Armut und Gehorsam gelobt werden, und für deren zeitbedingte
Erfordernisse Vorsorge treffen.
Von Anfang an gab es in der Kirche Männer und Frauen, die durch die
Befolgung der evangelischen Räte Christus in größerer Freiheit nachzufolgen und
ihn ausdrücklicher nachzuahmen verlangten und die - jeder auf seine Weise - ein
Leben führten, das Gott geweiht war. Viele wählten unter dem Antrieb des
Heiligen Geistes ein Einsiedlerleben, andere gaben den Anstoß zu religiösen
Gemeinschaften, die von der Kirche kraft ihrer Vollmacht gern unterstützt und
bestätigt wurden. So erwuchs nach göttlichem Ratschluß eine wunderbare Vielfalt
von Ordensgemeinschaften, die sehr dazu beitrug, daß die Kirche nicht nur zu
jedem guten Werk gerüstet (vgl. 2 Tim 3,17) und für den Dienst am Aufbau
des Leibes Christi (vgl. Eph 4,12) bereit ist, sondern auch mit den
mannigfachen Gnadengaben ihrer Kinder wie eine Braut für ihren Mann geschmückt
dasteht (vgl. Offb 21,2) und die vielgestaltige Weisheit Gottes kundtut
(vgl.
Eph 3,10).
Inmitten der Vielfalt von Gnadengaben weihen sich alle, die von Gott zum
Leben der evangelischen Räte berufen werden und dieses aufrichtig geloben, in
besonderer Weise dem Herrn, indem sie Christus nachfolgen, der selbst
jungfräulich und arm gelebt (vgl. Mt 8,20; Lk 9,58) und durch
seinen Gehorsam bis zum Tod am Kreuz (vgl. Phil 2,8) die Menschen erlöst
und geheiligt hat. Von der Liebe gedrängt, die der Heilige Geist in ihre Herzen
ausgegossen hat (vgl. Röm 5,5), leben sie mehr und mehr für Christus und
seinen Leib, die Kirche (vgl. Kol 1,24). Je inniger sie also durch solche
Selbsthingabe, die das ganze Leben umfaßt, mit Christus vereinigt werden, desto
reicher wird das Leben der Kirche und desto fruchtbarer deren Apostolat.
Damit aber der besondere Wert eines durch die Verpflichtung auf die
evangelischen Räte geweihten Lebens und dessen notwendige Aufgabe der Kirche in
der gegenwärtigen Zeit zu größerem Nutzen gereiche, erläßt diese Heilige Synode
die folgenden Bestimmungen. Sie berücksichtigen aber nur die allgemeinen
Grundsätze einer zeitgemäßen Erneuerung der Ordensgemeinschaften sowie - unter
Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart - der Gesellschaften des gemeinsamen Lebens
ohne Gelübde und der Weltinstitute. Die besonderen Richtlinien für ihre rechte
Auslegung und Anwendung sind nach dem Konzil von der zuständigen Autorität zu
erlassen.
Erneuerung und Anpassung
2. Zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens heißt: ständige Rückkehr zu den
Quellen jedes christlichen Lebens und zum Geist des Ursprungs der einzelnen
Institute, zugleich aber deren Anpassung an die veränderten Zeitverhältnisse.
Diese Erneuerung ist unter dem Antrieb des Heiligen Geistes und unter der
Führung der Kirche nach folgenden Grundsätzen zu verwirklichen:
a) Letzte Norm des Ordenslebens ist die im Evangelium dargelegte Nachfolge
Christi. Sie hat allen Instituten als oberste Regel zu gelten.
b) Es ist der Kirche zum Nutzen, daß die Institute ihre Eigenart und ihre
besondere Aufgabe haben. Darum sind der Geist und die eigentlichen Absichten der
Gründer wie auch die gesunden Überlieferungen, die zusammen das Erbe jedes
Institutes ausmachen, treu zu erforschen und zu bewahren.
c) Alle Institute sollen am Leben der Kirche teilnehmen und sich entsprechend
ihrem besonderen Charakter deren Erneuerungsbestrebungen - auf biblischem,
liturgischem, dogmatischem, pastoralem, ökumenischem, missionarischem und
sozialem Gebiet - zu eigen machen und sie nach Kräften fördern.
d) Die Institute sollen dafür sorgen, daß ihre Mitglieder die
Lebensverhältnisse der Menschen, die Zeitlage sowie die Erfordernisse der Kirche
wirklich kennen, damit sie die heutige Welt im Licht des Glaubens richtig
beurteilen und den Menschen mit lebendigem apostolischem Eifer wirksamer helfen
können.
e) Da das Ordensleben durch die Verpflichtung auf die evangelischen Räte vor
allem anderen auf die Nachfolge Christi und die Vereinigung mit Gott abzielt,
ist ernst zu bedenken, daß auch die besten Anpassungen an die Erfordernisse
unserer Zeit ohne geistliche Erneuerung unwirksam bleiben; diese hat darum auch
bei aller Förderung äußerer Werke immer das Wesentliche zu sein.
3. Lebensweise, Gebet und Arbeit müssen den körperlichen und seelischen
Voraussetzungen der Menschen von heute, aber auch - soweit die Eigenart des
Instituts es verlangt - den Erfordernissen des Apostolats, den Ansprüchen der
Kultur, der sozialen und wirtschaftlichen Umwelt entsprechen. Das gilt überall,
vor allem in den Missionsgebieten. Nach denselben Kriterien ist auch die Art und
Weise der Leitung in den Instituten zu überprüfen. Darum sind die
Konstitutionen, die "Direktorien", die Gebräuchebücher, Gebetbücher,
Zeremonienbücher und dergleichen entsprechend durchzusehen und nach Ausscheiden
veralteter Bestimmungen mit den Dokumenten dieser Heiligen Synode in Einklang zu
bringen.
4. Zur wirksamen Erneuerung und echten Anpassung ist die Zusammenarbeit
aller Mitglieder eines Instituts unerläßlich. Richtlinien für die zeitgemäße
Erneuerung festzusetzen, Vorschriften zu erlassen und hinreichende, kluge
Erprobung zu gestatten ist jedoch einzig Sache der rechtmäßigen Autoritäten, vor
allem der Generalkapitel, unbeschadet der Gutheißung durch den Heiligen Stuhl
oder die Ortsordinarien, wo es die Rechtsnormen erfordern. Die Obern jedoch
sollen in dem, was die Belange des ganzen Instituts betrifft, ihre Untergebenen
in geeigneter Weise befragen und hören. Um Wünsche und Vorschläge für die
zeitgemäße Erneuerung der Nonnenklöster zu erlangen, können auch Sitzungen der
Föderationen oder andere rechtmäßige Zusammenkünfte einberufen werden. Alle
sollen sich indes bewußt bleiben, daß die Erneuerung mehr von einer
gewissenhaften Beobachtung der Regel und der Konstitutionen als von einer
Vermehrung der Vorschriften zu erhoffen ist.
Gemeinsame Merkmale aller Formen religiösen Lebens
5. Die Mitglieder aller Institute sollen sich bewußt bleiben, daß sie durch
ihr Gelöbnis der evangelischen Räte vor allem einem göttlichen Ruf geantwortet
haben und dadurch nicht nur der Sünde gestorben sind (vgl. Röm 6,1),
sondern auch der Welt entsagt haben, um Gott allein zu leben; denn sie haben ihr
ganzes Leben seinem Dienst überantwortet. Das begründet gleichsam eine besondere
Weihe, die zutiefst in der Taufweihe wurzelt und diese voller zum Ausdruck
bringt. Da aber diese Selbsthingabe von der Kirche angenommen wurde, sollen sie
sich auch zu deren Dienst verpflichtet wissen. Solches Übereignetsein an Gott
muß sie immer mehr zu praktischer Tugend drängen, besonders zu Demut und
Gehorsam, Tapferkeit und Keuschheit, die ihnen Anteil geben an Christi
Erniedrigung (vgl. Phil 2,7) und zugleich an dessen Leben im Geist (vgl.
Röm 8,1-13). Die Ordensleute sollen also, treu ihren Gelübden, alles um
Christi willen aufgeben (vgl. Mk 10,28) und ihm nachfolgen (vgl. Mt
19,21): Er muß für sie das "Eine Notwendige" sein (vgl. Lk 10,42).
Aufsein Wort hörend (vgl. Lk 10,39), sollen sie um seine Sache besorgt
sein (vgl. 1 Kor 7,32). Darum müssen die Mitglieder aller Institute, da
sie zuerst und einzig Gott suchen, die Kontemplation, durch die sie ihm im Geist
und im Herzen anhangen, mit apostolischer Liebe verbinden, die sie dem
Erlösungswerk zugesellt und zur Ausbreitung des Reiches Gottes drängt.
Primat des geistlichen Lebens
6. Wer sich auf die evangelischen Räte verpflichtet, muß vor allem Gott, der
uns zuvor geliebt hat (vgl. 1 Joh 4,10), suchen und lieben und sich in
allen Lebensumständen bemühen, ein mit Christus verborgenes Leben (vgl. Kol
3,3) zu führen. Daraus fließt die Nächstenliebe zum Heil der Welt und zum Aufbau
der Kirche und erhält neuen Antrieb. Diese Liebe beseelt und leitet auch selbst
wieder die Verwirklichung der evangelischen Räte. Darum müssen die Mitglieder
der Institute den Geist des Gebetes und das Gebet selbst aus den echten Quellen
der christlichen Frömmigkeit schöpfen und mit beharrlichem Eifer pflegen.
Täglich sollen sie die Heilige Schrift zur Hand nehmen, um durch Lesung und
Betrachtung des Gotteswortes "die überragende Erkenntnis Jesu Christi" (Phil
3,8) zu gewinnen. Im Geist der Kirche sollen sie die heilige Liturgie, zumal
das heilige Mysterium der Eucharistie, mit innerer und äußerer Anteilnahme
feiern und aus diesem überreichen Quell ihr geistliches Leben nähren. So werden
sie, am Tisch des göttlichen Wortes und des heiligen Altares gespeist, Christi
Glieder brüderlich lieben, den Hirten in Hochachtung und Liebe begegnen, mehr
und mehr mit der Kirche leben und fühlen und sich deren Sendung ganz
überantworten.
Das kontemplative Leben
7. Die gänzlich auf die Kontemplation hingeordneten Institute, deren
Mitglieder in Einsamkeit und Schweigen, anhaltendem Gebet und hochherziger Buße
für Gott allein da sind, nehmen - mag die Notwendigkeit zum tätigen Apostolat
noch so sehr drängen - im mystischen Leib Christi, dessen "Glieder nicht alle
den gleichen Dienst verrichten" (Röm 12,4), immer eine hervorragende
Stelle ein. Sie bringen Gott ein erhabenes Lobopfer dar und schenken dem Volk
Gottes durch überreiche Früchte der Heiligkeit Licht, eifern es durch ihr
Beispiel an und lassen es in geheimnisvoller apostolischer Fruchtbarkeit
wachsen. So sind sie eine Zier der Kirche und verströmen himmlische Gnaden.
Allerdings muß ihre Lebensweise nach den genannten Grundsätzen und Richtlinien
zeitgemäßer Erneuerung überprüft werden, jedoch unter ehrfürchtiger Wahrung
ihrer Trennung von der Welt und der dem kontemplativen Leben eigenen Übungen.
Das aktive Leben
8. Zahlreich sind in der Kirche die Kleriker- und Laieninstitute, die sich
mannigfachen apostolischen Aufgaben widmen. Ihre Gaben sind verschieden gemäß
der ihnen verliehenen Gnade. Wer die Gabe hat zu dienen, der diene; zu lehren,
der lehre; zu mahnen, der ermahne; wer spendet, tue es schlichten Sinnes; wer
Barmherzigkeit übt, tue es in Freudigkeit (vgl. Röm 12,5-8). "Vielfältig
sind die Gnadengaben, aber es ist derselbe Geist" (1 Kor 12,4). In diesen
Instituten gehören die apostolische und die caritative Tätigkeit zum
eigentlichen Wesen des Ordenslebens. Sie ist ihnen als ihr heiliger Dienst und
als ihr Liebeswerk von der Kirche anvertraut und in deren Namen auszuüben. Das
ganze Ordensleben der Mitglieder muß darum von apostolischem Geist durchdrungen
und alle apostolische Arbeit vom Ordensgeist geprägt sein. Damit also die
Mitglieder in erster Linie ihrer Berufung zur Christusnachfolge entsprechen und
Christus selbst in seinen Gliedern dienen, muß ihre apostolische Arbeit aus
einer tiefen Verbundenheit mit ihm hervorgehen. So wird die Gottes- und
Nächstenliebe selbst gefördert. Deshalb müssen diese Institute ihre Lebensart
und ihr Brauchtum auf das von ihnen geübte Apostolat einstellen. Das Ordensleben
mit apostolischer Zielsetzung ist jedoch vielgestaltig. Seine zeitgemäße
Erneuerung hat darum diese Unterschiede zu berücksichtigen, und das Leben der
Mitglieder im Dienst Christi muß in den einzelnen Instituten von den ihnen
eigenen und entsprechenden Mitteln getragen sein.
Das monastische und klösterliche Leben
9. Die ehrwürdige Einrichtung des monastischen Lebens, die sich im Laufe
vieler Jahrhunderte um Kirche und menschliche Gesellschaft hervorragende
Verdienste erworben hat, soll im Osten und Westen in ihrem echten Geist treu
bewahrt werden und von Tag zu Tag heller erstrahlen. Vornehmste Aufgabe der
Mönche ist der demütig-hohe Dienst vor der göttlichen Majestät innerhalb des
klösterlichen Bereichs, ob sie sich nun in Verborgenheit ganz der
Gottesverehrung weihen oder nach ihrer Satzung eine apostolische oder caritative
Arbeit übernommen haben. Unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart sollen sie die
alten, dem Wohl des Nächsten dienenden Überlieferungen erneuern und sie den
gegenwärtigen Bedürfnissen der Menschen so anpassen, daß ihre Klöster gleichsam
Pflanzstätten zur Auferbauung des christlichen Volkes werden. Ebenso sollen jene
Orden, die aufgrund ihrer Regel oder ihrer Satzungen die apostolische Tätigkeit
eng mit Chordienst und monastischem Brauchtum verbinden, ihre Lebensweise so auf
die Erfordernisse ihres Apostolats abstimmen, daß sie ihre Lebensform, die dem
besonderen Wohl der Kirche dienen soll, treu bewahren.
Das religiöse Laienleben
10. Das Ordensleben der Laien, der Männer wie der Frauen, verwirklicht in
vollwertiger Weise den Stand der Verpflichtung auf die evangelischen Räte. Es
dient dem Seelsorgsauftrag der Kirche in Jugenderziehung, Krankenpflege und
anderen Diensten. Darum schätzt die Heilige Synode es hoch ein, bestärkt die
Mitglieder in ihrer Berufung und fordert sie zur Anpassung ihrer Lebensweise an
die heutigen Verhältnisse auf. Die Heilige Synode erklärt, es stehe nichts im
Wege, daß in Brüdergemeinschaften nach Ermessen des Generalkapitels einige
Mitglieder für den priesterlichen Dienst in den eigenen Häusern die heiligen
Weihen empfangen. Der Laiencharakter des Institutes bleibt dabei unangetastet.
11. Obwohl die Weltinstitute keine Ordensgemeinschaften sind, erfordern sie
dennoch eine wahre und vollkommene, von der Kirche gutgeheißene Verpflichtung zu
einem Leben nach den evangelischen Räten in der Welt. Diese Verpflichtung
verleiht den in der Welt lebenden Männern und Frauen, Laien und Klerikern, eine
Weihe. Darum müssen auch sie das Streben nach Ganzhingabe an Gott in
vollkommener Liebe als ihre wichtigste Aufgabe betrachten; die Institute
ihrerseits müssen den ihnen eigenen und besonderen Weltcharakter bewahren, damit
sie dem Apostolat in der Welt und gleichsam von der Welt her, das der Grund für
ihre Entstehung war, überall wirksam gerecht zu werden vermögen. Doch sollen sie
wohl wissen, daß sie sich einer so schweren Aufgabe nur unterziehen können, wenn
ihre Mitglieder im religiösen und im profanen Bereich sorgfältig geschult
werden; nur so werden sie im wahren Sinn zum Sauerteig der Welt, zur Stärkung
und zum Wachstum des Leibes Christi. Ihre Vorgesetzten sollen also ernstlich für
die Unterweisung, zumal für die geistliche, und ebenso für die Weiterbildung
Sorge tragen.
Die drei religiösen Gelübde:
a) Keuschheit
12. Die Ehelosigkeit "um des Himmelreiches willen" (Mt 19,12), zu der
die Ordensleute sich verpflichten, soll von ihnen als überaus hohe Gnadengabe
angesehen werden. Sie macht das Herz des Menschen in einzigartiger Weise für
eine größere Liebe zu Gott und zu allen Menschen frei (vgl. 1 Kor
7,32-35). Darum ist sie ein besonderes Zeichen für die himmlischen Güter und für
die Ordensleute ein vorzügliches Mittel, sich mit Eifer dem göttlichen Dienst
und den Werken des Apostolats zu widmen. So rufen sie allen Christgläubigen
jenen wunderbaren Ehebund in Erinnerung, den Gott begründet hat und der erst in
der kommenden Welt ganz offenbar wird, den Ehebund der Kirche mit Christus,
ihrem einzigen Bräutigam.
Die Ordensleute sollen also treu zu ihrem Gelöbnis stehen, den Worten des
Herrn Glauben schenken, auf Gottes Hilfe vertrauen und sich nicht auf die
eigenen Kräfte verlassen, Abtötung üben und die Sinne beherrschen. Auch die
natürlichen Hilfen, die der seelischen und körperlichen Gesundheit dienen,
sollen sie nicht außer acht lassen. So werden sie nicht durch irrige Meinungen,
völlige Enthaltsamkeit sei unmöglich oder stehe der menschlichen Entfaltung
entgegen, beeindruckt und werden alles, was die Keuschheit gefährdet, gleichsam
instinktiv von sich weisen. Dazu sollen alle, zumal die Obern, bedenken, daß die
Keuschheit sicherer bewahrt wird, wenn in der Gemeinschaft wahre Liebe herrscht
und alle miteinander verbindet.
Die Beobachtung vollkommener Enthaltsamkeit rührt sehr unmittelbar an
tiefere Neigungen der menschlichen Natur. Darum dürfen Kandidaten nur nach
wirklich ausreichender Prüfung und nach Erlangung der erforderlichen
psychologischen und affektiven Reife zum Gelöbnis der Keuschheit hinzutreten und
zugelassen werden. Man soll sie nicht nur auf die Gefahren für die Keuschheit
aufmerksam machen, sondern sie anleiten, die gottgewollte Ehelosigkeit zum Wohl
der Gesamtperson innerlich zu übernehmen.
b) Armut
13. Die freiwillige Armut um der Nachfolge Christi willen, als deren Zeichen
sie heute besonders geschätzt wird, sollen die Ordensleute mit liebendem Eifer
pflegen und gegebenenfalls auch in neuen Formen üben. Sie ist Anteil an Christi
Armut, der unseretwegen arm wurde, da er doch reich war, damit wir durch seine
Entbehrung reich würden (vgl. 2 Kor 8,9; Mt 8,20). Die Ordensarmut
beschränkt sich nicht auf die Abhängigkeit von den Obern im Gebrauch der Dinge.
Die Mitglieder müssen tatsächlich und in der Gesinnung arm sein, da sie ihr
Besitztum im Himmel haben (vgl. Mt 6,20). Alle sollen sich - jeder in
seiner Aufgabe - dem allgemeinen Gesetz der Arbeit verpflichtet wissen. Im
Erwerb aber dessen, was zu ihrem Lebensunterhalt und für ihre Aufgaben notwendig
ist, sollen sie alle unangebrachte Sorge von sich weisen und sich der Vorsehung
des himmlischen Vaters anheimgeben (vgl. Mt 6,25).
Ordensgenossenschaften können in ihren Konstitutionen den Mitgliedern den
Verzicht auf ihr schon erworbenes oder noch anfallendes Erbe erlauben. Auch die
Institute als ganze sollen danach trachten, ein gleichsam kollektives Zeugnis
der Armut abzulegen, so wie es in ihrer Umwelt angebracht ist, und von ihrem
eigenen Besitz gern etwas beitragen für andere Erfordernisse der Kirche und für
den Unterhalt der Armen, die alle Ordensleute im Herzen Christi lieben sollen
(vgl.
Mt 19,21; 25,34-46; Jak 2,15-16; 1 Joh 3,17). Die
Ordensprovinzen und die einzelnen Häuser sollen sich gegenseitig materiell
aushelfen, indem jene, die mehr haben, diejenigen, die Not leiden, unterstützen.
Obschon die Institute, unbeschadet der Regeln und Konstitutionen, das Recht auf
Besitz alles dessen haben, was für ihr Leben und ihre Arbeiten notwendig ist,
sollen sie doch allen Schein von Luxus, von ungeordnetem Gewinnstreben und von
Güteranhäufung vermeiden.
c) Gehorsam
14. Im Gelöbnis des Gehorsams bringen die Ordensleute die volle Hingabe ihres
Willens gleichsam als Opfer ihrer selbst Gott dar. Dadurch werden sie fester und
sicherer dem göttlichen Heilswillen geeint. Unter der Anregung des Heiligen
Geistes unterstellen sie sich im Glauben den Obern, die Gottes Stelle vertreten,
nach dem Beispiel Jesu Christi, der in die Welt kam, um den Willen des Vaters zu
erfüllen (vgl. Joh 4,34; 5,30; Hebr 10,7; Ps 39,9), und in
der Annahme der Knechtsgestalt (Phil 2,7) aus seinem Leiden Gehorsam
erlernte (vgl. Hebr 5,8). Durch die Obern werden sie zum Dienst an allen
Brüdern in Christus bestellt, wie auch Christus selbst im Gehorsam gegen den
Vater den Brüdern diente und sein Leben als Lösepreis für viele dahingab (vgl.
Mt 20,28; Joh 10,14-18). So sind sie dem Dienst der Kirche enger
verbunden und streben danach, zum Vollmaß der Fülle Christi (vgl. Eph
4,13) zu gelangen.
Die Untergebenen sollen also im Geist des Glaubens und der Liebe zum Willen
Gottes gemäß der Regel und den Konstitutionen den Obern demütig Gehorsam
leisten, und zwar so, daß sie in der Ausführung dessen, was angeordnet ist, und
in der Erfüllung der ihnen anvertrauten Aufgaben die eigene Verstandes- und
Willenskraft einsetzen und die Gaben, die ihnen Natur und Gnade verliehen haben,
gebrauchen, im Wissen, daß sie damit zur Auferbauung des Leibes Christi nach
Gottes Absicht beitragen. So führt der Ordensgehorsam, weit entfernt, die Würde
der menschlichen Person zu mindern, diese durch die größer gewordene Freiheit
der Kinder Gottes zu ihrer Reife.
Die Obern aber, die für die ihnen anvertrauten Seelen Rechenschaft ablegen
müssen (vgl. Hebr 13,17), sollen in der Erfüllung ihres Amtes auf den
Willen Gottes horchen und ihre Autorität im Geist des Dienstes an den Brüdern
ausüben, so daß sie Gottes Liebe zu jenen zum Ausdruck bringen. Sie sollen ihre
Untergebenen als Kinder Gottes und in Achtung vor der menschlichen Person leiten
und deren freiwillige Unterordnung fördern. Darum sollen sie ihnen besonders die
geschuldete Freiheit in bezug auf die Beichte und die Gewissensleitung lassen.
Sie sollen ihre Untergebenen dahin führen, daß sie bei der Durchführung des
ihnen Aufgetragenen und bei der Inangriffnahme neuer Aufgaben in aktivem und
verantwortlichem Gehorsam mitarbeiten. Sie sollen sie deshalb auch bereitwillig
anhören und ihr Mitplanen zum Wohl des Instituts und der Kirche fördern, bei
voller Wahrung freilich ihres Rechtes, zu entscheiden und anzuordnen, was zu tun
ist.
Die Kapitel und Räte sollen das ihnen für die Leitung anvertraute Amt
gewissenhaft ausüben und je auf ihre Weise die sorgende Teilnahme aller
Mitglieder am Wohl des ganzen Instituts zum Ausdruck bringen.
Das Gemeinschaftsleben
15. Das Leben in Gemeinschaft nach dem Beispiel der Urkirche, in der die
Menge der Gläubigen ein Herz und eine Seele war (vgl. Apg 4,32), soll,
genährt durch die Lehre des Evangeliums, durch die heilige Liturgie, vor allem
die Eucharistie, in Gebet und Gemeinsamkeit des Geistes beharrlich gepflegt
werden (vgl. Apg 2,42). Die Ordensleute sollen als Glieder Christi im
brüderlichen Umgang einander mit Achtung zuvorkommen (vgl. Röm 12,10);
einer trage des anderen Last (vgl. Gal 6,2). Denn durch die Liebe Gottes,
die durch den Heiligen Geist in den Herzen ausgegossen ist (vgl. Röm
5,5), erfreut sich eine Gemeinschaft, die wie eine wahre Familie im Namen des
Herrn beisammen ist, seiner Gegenwart (vgl. Mt 18,20). Die Liebe aber ist
die Erfüllung des Gesetzes (vgl. Röm 13,10) und das Band der
Vollkommenheit (vgl. Kol 3,14); in ihr wissen wir, daß wir aus dem Tod in
das Leben hinübergeschritten sind (vgl. 1 Joh 3,14). Ja die Einheit der
Brüder macht das Kommen Christi offenbar (vgl. Joh 13,35; 17,21), und es
geht von ihr eine große apostolische Kraft aus.
Damit aber das brüderliche Band unter den Mitgliedern noch inniger werde,
sollen diejenigen, die man als Konversen, Kooperatoren oder ähnlich bezeichnet,
eng mit dem Leben und Arbeiten der Gemeinschaft verbunden werden. In
Frauengemeinschaften ist dafür zu sorgen, daß man zu einem einzigen Stand von
Schwestern kommt, außer wenn die Umstände es wirklich anders nahelegen. In dem
Fall soll aber nur jener Unterschied unter den Mitgliedern erhalten bleiben, den
die Verschiedenheit andersgearteter Arbeiten erfordert, in denen die Schwestern
aufgrund besonderer göttlicher Berufung oder besonderer Eignung tätig sind.
Mönchsklöster und andere Männergemeinschaften, die keine reinen
Laieninstitute sind, können entsprechend ihrer Eigenart und nach ihren
Konstitutionen Kleriker und Laien aufnehmen, in gleicher Weise, mit den gleichen
Rechten und Pflichten, abgesehen von denen, die sich aus den heiligen Weihen
ergeben.
Die Klausur der Nonnen
16. Die päpstliche Klausur der Nonnen des rein beschaulichen Lebens soll
nicht angetastet werden. Sie ist aber den zeitbedingten und örtlichen Umständen
anzupassen; dabei sind überlebte Gebräuche abzuschaffen, wozu aber die Wünsche
der Klöster selbst gehört werden sollen. Die übrigen Nonnen aber, die sich nach
ihren Satzungen äußeren Apostolatswerken widmen, sollen von der päpstlichen
Klausur ausgenommen sein, damit sie die ihnen anvertrauten apostolischen
Aufgaben besser erfüllen können; die Klausur aber bleibt bestehen; sie ist von
den Konstitutionen festzulegen.
Das Ordensgewand
17. Das Ordensgewand als Zeichen der Weihe sei einfach und schlicht, arm und
zugleich schicklich, dazu den gesundheitlichen Erfordernissen, den Umständen von
Zeit und Ort sowie den Erfordernissen des Dienstes angepaßt. Ein Gewand, das
diesen Richtlinien nicht entspricht, muß geändert werden. Das gilt sowohl für
Männer wie für Frauen.
Die Erneuerung der religiösen Ausbildung
18. Die zeitgemäße Erneuerung der Institute hängt wesentlich von der
Ausbildung der Mitglieder ab. Daher sollen auch die Nichtkleriker und die
Ordensfrauen nicht unmittelbar nach dem Noviziat mit apostolischen Arbeiten
beschäftigt werden; vielmehr ist ihre religiöse und apostolische, ihre
theoretische und praktische Ausbildung, auch durch Erwerb der entsprechenden
Zeugnisse, in geeigneten Häusern angemessen weiterzuführen.
Die Anpassung des Ordenslebens an die Erfordernisse unserer Zeit darf sich
nicht in Äußerlichkeiten erschöpfen. Damit diejenigen, die nach ihrer
Zielsetzung sich äußeren Apostolatswerken widmen, ihrer Aufgabe wirklich
gewachsen sind, sollen sie entsprechend ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer
Veranlagung in geeigneter Form über die Gepflogenheiten, das Denken und
Empfinden der heutigen Gesellschaft unterwiesen werden. Die Ausbildung soll so
sein, daß ihre einzelnen Elemente aufeinander abgestimmt sind und dadurch das
Leben der Mitglieder einheitlich gestaltet wird.
Diese selbst sollen sich aber ihr ganzes Leben hindurch ernsthaft um die
geistliche, wissensmäßige und praktische Weiterbildung bemühen; die Obern sollen
ihnen dazu nach Kräften Gelegenheit, Hilfsmittel und Zeit geben. Die Obern haben
die Pflicht, dafür zu sorgen, daß diejenigen, denen die Ausbildung obliegt, die
geistlichen Leiter und Lehrkräfte, aufs sorgfältigste ausgewählt und gründlich
vorbereitet werden.
19. Bei Gründungen neuer Institute soll man ernstlich prüfen, ob diese nötig
oder wenigstens von wirklichem Nutzen und ob sie entwicklungsfähig sind, damit
nicht voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen. In den
Missionsgebieten möge man mit besonderer Sorge solche Formen des Ordenslebens
fördern und pflegen, die dem Charakter und den Sitten der Bewohner des Landes
wie auch den örtlichen Gebräuchen und Lebensbedingungen Rechnung tragen.
Die Werke der Institute
20. Die Institute sollen ihre eigenen Arbeiten beibehalten und durchführen,
sie aber den zeitbedingten und örtlichen Bedürfnissen durch Anwendung
geeigneter, auch neuer Mittel anpassen. Dabei sollen sie auf den Nutzen der
Gesamtkirche und der Diözesen schauen. Tätigkeiten, die dem Geist und der wahren
Eigenart des Instituts heute kaum mehr entsprechen, sind aufzugeben. Die
Ordensinstitute sollen ihren missionarischen Geist bewahren und entsprechend
ihrer Eigenart den heutigen Erfordernissen anpassen, damit das Evangelium bei
allen Völkern wirksamer verkündet werde.
Institute und Klöster im Niedergang
21. Instituten und Klöstern, die nach Rücksprache mit den zuständigen
Ortsordinarien und nach dem Urteil des Heiligen Stuhles kein fruchtbares Wirken
mehr erhoffen lassen, soll die weitere Aufnahme von Novizen verwehrt werden;
soweit möglich, sind sie mit einem anderen, lebenskräftigeren Institut oder
Kloster, das ihnen nach Zielsetzung und Geist nahesteht, zu vereinigen.
Die Föderation der Ordensleute
22. Wo es angebracht erscheint, sollen Institute und Klöster eigenen Rechts,
die irgendwie zur gleichen Ordensfamilie gehören, mit Gutheißung des Heiligen
Stuhles Föderationen untereinander anstreben oder Zusammenschlüsse, wenn sie
nahezu gleiche Satzungen haben und ihre Gebräuche vom selben Geist beseelt sind
- zumal wenn ihre Mitgliederzahl sehr gering ist -, oder Arbeitsgemeinschaften,
wenn sie sich den gleichen oder ähnlichen äußeren Aufgaben widmen.
23. Die vom Heiligen Stuhl errichteten Konferenzen oder Räte der Höheren
Obern, die zur besseren Verwirklichung des Zieles der einzelnen Institute, zum
wirksameren Einvernehmen hinsichtlich des Wohles der Kirche, zur gerechteren
Verteilung der Mitarbeiter im Evangelium in einem bestimmten Gebiet sowie zur
Behandlung gemeinsamer Belange der Ordensleute sehr dienlich sein können, sind
zu fördern. In der Ausübung des Apostolats ist auf entsprechende Abstimmung und
Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen zu achten. Ähnliche Obernkonferenzen
können auch für die Weltinstitute errichtet werden.
Die Wahl der Berufungen
24. Priester und christliche Erzieher sollen sich ernstlich darum bemühen,
daß die Ordensberufe, sorgfältig und gewissenhaft ausgewählt, ein neues Wachstum
erfahren, das den Erfordernissen der Kirche voll entspricht. Auch bei der
regelmäßigen Verkündigung ist öfter auf die evangelischen Räte und den Eintritt
in den Ordensstand hinzuweisen. Die Eltern sollen eine Berufung ihrer Kinder zum
Ordensleben durch eine christliche Erziehung pflegen und schützen. Die Institute
haben das Recht, ihre Gemeinschaft bekannt zu machen, um Berufe zu fördern und
Kandidaten zu suchen; das soll jedoch mit der notwendigen Klugheit und unter
Wahrung der Richtlinien des Heiligen Stuhles und der Ortsordinarien geschehen.
Die Ordensleute aber sollen sich bewußt sein, daß das Beispiel ihres eigenen
Lebens die beste Empfehlung ihres Instituts und eine Einladung zum Ordensleben
ist.
Schlusswort
25. Die Institute, für die diese Normen einer zeitgemäßen Erneuerung
aufgestellt sind, mögen bereiten Herzens ihrer göttlichen Berufung und ihrer
Aufgabe in der Kirche zur gegenwärtigen Stunde entsprechen. Die Heilige Synode
schätzt ihren Stand des jungfräulichen, armen und gehorsamen Lebens, dessen
Vorbild Christus der Herr selbst ist, und setzt eine große Hoffnung auf die
Fruchtbarkeit ihrer verborgenen und offenkundigen Werke. So mögen alle
Ordensleute durch die Reinheit des Glaubens, durch Liebe zu Gott und zum
Nächsten, durch die liebende Hinneigung zum Kreuz und die Hoffnung auf die
künftige Herrlichkeit Christi frohe Botschaft in der ganzen Welt verbreiten, auf
daß ihr Zeugnis allen kund und unser Vater im Himmel verherrlicht werde (Mt
5,16). So werden sie auf die Fürsprache der gütigen Gottesmutter und Jungfrau
Maria, "deren Leben für alle eine Lehre ist" 1, täglich wachsen und reichere
Frucht des Heiles bringen.
28. Oktober 1965
Anmerkungen:
1) Ambrosius, De Virginitate II 2,15.
|