 |
BOTSCHAFT VON BENEDIKT XVI.
AN HERRN JACQUES DIOUF,
GENERALDIREKTOR DER FAO
ANLÄSSLICH DES WELTERNÄHRUNGSTAGES 2007
An Herrn JACQUES DIOUF
Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen (FAO)
1. In diesem Jahr lädt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO), die von Ihnen geleitet wird, erneut anläßlich ihres
Gründungstages die internationale Gemeinschaft ein, sich mit einer der
ernsthaftesten Herausforderungen unserer Zeit zu befassen: die Millionen von
Menschen, deren Leben durch den Mangel am täglichen Brot bedroht ist, vom Hunger
zu befreien.
Das für diesen Tag gewählte Thema: »Das Recht auf Nahrung« eröffnet
gedanklich die Reflexionen, die die internationale Gemeinschaft aus Anlaß der
Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
vornehmen wird und auf die sie sich zur Zeit vorbereitet. Das zeitliche
Zusammentreffen beider Ereignisse ist hilfreich, um über die Bedeutung
nachzudenken, die das Recht auf Nahrung für die Erlangung anderer Rechte hat,
angefangen vor allem beim Grundrecht auf Leben.
Wir müssen feststellen, daß durch die bisher unternommenen Bemühungen die Zahl
der Hungernden in der Welt nicht bedeutend geringer geworden zu sein scheint,
obwohl alle anerkennen, daß es ein Grundrecht auf Nahrung gibt. Das ist
vielleicht darauf zurückzuführen, daß man dazu neigt, nur oder hauptsächlich aus
praktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen heraus zu handeln und dabei die
Priorität der ethischen Dimension vergißt, »den Hungernden zu essen zu geben«.
Diese Priorität berührt das Gefühl des Mitleids und der Solidarität, das den
Menschen eigen ist und sie dazu bringt, nicht nur die materiellen Güter
miteinander zu teilen, sondern auch die Liebe, derer wir alle bedürfen. In der
Tat geben wir zuwenig, wenn wir nur materielle Dinge anbieten.
2. Die zur Verfügung stehenden Daten zeigen, daß die Nichterfüllung des Rechts
auf Nahrung nicht nur auf Ursachen natürlicher Art zurückzuführen ist, sondern
vor allem auf Situationen, die durch das Verhalten der Menschen hervorgerufen
werden und die zu einem allgemeinen Verfall auf sozialer, wirtschaftlicher und
menschlicher Ebene führen. Es gibt immer mehr Menschen, die sich aufgrund von
Armut oder blutigen Konflikten gezwungen sehen, ihr Zuhause und ihre Angehörigen
zu verlassen, um außerhalb des eigenen Landes nach einem Lebensunterhalt zu
suchen. Trotz internationaler Vereinbarungen werden viele von ihnen abgewiesen.
Unter den Mitgliedern der Staatengemeinschaft muß daher ein solidarisches
Bewußtsein heranreifen, welches das Recht auf Nahrung als universales Recht
aller Menschen ohne Unterschiede und Diskriminierungen betrachtet.
3. Das Ziel, den Hunger zu bekämpfen und gleichzeitig auf eine gesunde und
ausreichende Ernährung zählen zu können, erfordert auch besondere Methoden und
Vorgehensweisen, die eine Nutzung der Ressourcen ermöglichen, bei der das Gut
der Schöpfung geachtet wird. Eine Arbeit in dieser Richtung stellt eine
Priorität dar. Sie macht es erforderlich, daß man sich nicht nur die Ergebnisse
der Wissenschaft, der Forschung und der Technik zunutze macht, sondern auch die
Kreisläufe und den Rhythmus der Natur berücksichtigt, die die Menschen in den
ländlichen Gebieten kennen. Auch die traditionellen Gebräuche der indigenen
Gemeinschaften müssen geschützt und egoistische und ausschließlich
wirtschaftliche Motivationen überwunden werden.
Das Recht auf Nahrung hat durch all das, was es mit sich bringt, sowohl in
seiner individuellen als auch in seiner gemeinschaftlichen Dimension
Auswirkungen, die ganze Völker und Menschengruppen betreffen. Ich denke
insbesondere an die Situation der Kinder – der ersten Opfer dieser Tragödie –,
die manchmal in ihrer physischen und psychischen Entwicklung behindert und oft
zur Zwangsarbeit verpflichtet oder von bewaffneten Gruppen rekrutiert werden, im
Austausch gegen einige wenige Lebensmittel. In diesem Zusammenhang setze ich
meine Hoffnung auf die Initiativen, die auf multilateraler Ebene unternommen
wurden, um die Schulspeisung zu fördern. Durch sie können ganze Gemeinschaften,
deren Überleben durch den Hunger bedroht ist, mit größerer Zuversicht ihrer
Zukunft entgegensehen.
Dringend erforderlich ist daher ein gemeinsamer und konkreter Einsatz, zu dem
alle Mitglieder der Gesellschaft sich sowohl auf persönlicher als auch auf
internationaler Ebene verpflichtet fühlen müssen, um die Erfüllung des Rechtes
auf Nahrung möglich zu machen. Die Nichterfüllung dieses Rechts ist eine
deutliche Verletzung der Würde des Menschen und der Rechte, die sich von ihr
ableiten.
4. Die Kenntnisnahme der Probleme der Agrarwelt und der Nahrungsunsicherheit
sowie die gezeigte Fähigkeit, Lösungsvorschläge in Form von Plänen und
Programmen vorzulegen, sind ein wesentliches Verdienst der FAO und geben Zeugnis
von einer hohen Sensibilität gegenüber dem Bestreben derer, die menschlichere
Lebensbedingungen fordern.
In diesem Augenblick, in dem es viele Probleme dieser Art gibt – wenngleich auch
neue Initiativen erkennbar werden, die dazu beitragen können, das Drama des
Hungers zu mildern –, ermutige ich Sie alle zur Fortsetzung Ihrer Arbeit, damit
eine Ernährung gewährleistet wird, die den gegenwärtigen Bedürfnissen
entspricht, und jede Person, die nach dem Abbild Gottes geschaffen ist, ihrer
wirklichen menschlichen Dimension entsprechend wachsen kann.
Die katholische Kirche fühlt sich Ihnen in diesen Bemühungen nahe und möchte
durch ihre verschiedenen Einrichtungen auch weiterhin daran mitarbeiten, die
Bestrebungen und Hoffnungen der Personen und Völker zu unterstützen, auf die die
Tätigkeit der FAO ausgerichtet ist.
Dies sind, Herr Generaldirektor, einige Reflexionen, die ich der Aufmerksamkeit
derer unterbreiten möchte, die mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten daran
arbeiten, der Menschheitsfamilie eine Zukunft zu bieten, die frei ist vom Drama
des Hungers. Gleichzeitig rufe ich auf Sie alle und Ihre Arbeiten den ständigen
Segen des Allerhöchsten herab.
Aus dem Vatikan, 4. Oktober 2007
BENEDIKT XVI.
© Copyright 2007 - Libreria
Editrice Vaticana
|