Ehrwürdige Brüder, geliebte Söhne,
Gruß und Apostolischen Segen
EINLEITUNG
1. Mutter und Lehrmeisterin der Völker ist die katholische Kirche. Sie ist
von Christus Jesus dazu eingesetzt, alle, die sich im Lauf der Geschichte
ihrer herzlichen Liebe anvertrauen, zur Fülle höheren Lebens und zum Heile zu
führen. Dieser Kirche, der "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim
3, 15), hat ihr heiliger Gründer einen doppelten Auftrag gegeben: Sie soll ihm
Kinder schenken; sie soll sie lehren und leiten. Dabei soll sie sich in
mütterlicher Fürsorge der einzelnen und der Völker annehmen in ihrem Leben,
dessen erhabene Würde sie stets hoch in Ehren hielt, über das sie wachte und
das sie beschützte.
2. Christi Lehre verbindet ja gleichsam Erde und Himmel; sie erfaßt den
Menschen in seiner Ganzheit, Leib und Seele, Vernunft und Willen; sie führt
seinen Sinn von den wechselvollen Gegebenheiten dieses irdischen Lebens zu den
Gefilden des ewigen. Dort soll er einmal unvergängliche Seligkeit und Frieden
genießen.
3. Die heilige Kirche hat so zwar vor allem die Aufgabe, die Seelen zu
heiligen und ihnen die Teilnahme an den himmlischen Gütern zu schenken. Sie
bemüht sich aber auch um die Bedürfnisse des menschlichen Alltags. Dabei geht
es ihr nicht nur um das Lebensnotwendige. Sie kümmert sich auch um der
Menschen Wohlstand und Wohlergehen in den verschiedensten Kulturbereichen,
sowie es jeweils die Zeit erfordert.
4. Damit verwirklicht die heilige Kirche den Auftrag Christi, ihres
Gründers. Dieser meint vor allem das ewige Heil des Menschen, wenn er einmal
sagt: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben" (Joh 14, 6), und
bei anderer Gelegenheit: "Ich bin das Licht der Welt" (Joh 8, 12). Wenn
er aber beim Anblick der hungernden Menge bewegt ausruft: "Mich erbarmt des
Volkes" (Mk 8, 2), zeigt er, wie sehr ihm auch die irdischen
Bedürfnisse der Völker am Herzen liegen. Diese Sorge beweisen im Leben unseres
göttlichen Erlösers nicht nur seine Worte, sondern auch seine Taten. So hat
er, den Hunger der Menge zu stillen, mehrfach wunderbar das Brot vermehrt.
5. Mit diesem Brot, dem Leib zur Speise gegeben, kündigte er jene
himmlische Seelenspeise zeichenhaft an, die er "am Abend vor seinem Leiden"
den Menschen geben wollte.
6. Kein Wunder also, wenn die katholische Kirche, Christi Lehre aufgreifend
und Christi Gebot erfüllend, seit nunmehr zweitausend Jahren, von den Diensten
der alten Diakone an bis auf unsere Tage, unentwegt die Fackel der Liebe
hochhält. Sie tut es nicht nur in ihrer Lehre. Sie gibt auch das Beispiel der
Fülle ihres Tuns. Diese Liebe verbindet harmonisch in sich das Gebot der
Zuneigung, die wir zueinander haben sollen, und seine Erfüllung. Wunderbar
trägt sie in sich den doppelten Auftrag der Kirche, zu geben: die Gabe der
sozialen Lehre und die Gabe der sozialen Tat.
7. Ein besonders eindrucksvolles Zeugnis dieser von der Kirche im Laufe der
Jahrhunderte entfalteten sozialen Lehre und Tat ist nun unstreitig das
Rundschreiben
Rerum novarum
Unseres Vorgängers Leo XIII. Siebzig Jahre sind es jetzt, seit er in ihm seine
Grundsätze zur Lösung der Arbeiterfrage im Sinn der christlichen Lehre
vortrug.
8. Nur selten fand ein Papstwort einen so weltweiten Widerhall wie dieses.
Grund dafür ist sowohl die Gewichtigkeit und Weite seines Inhalts wie die
unvergleichliche Kraft seiner Sprache. Inder Tat wurden jene Richtlinien und
Mahnungen so bedeutsam, daß sie aus dem Gedächtnis der Nachwelt nicht mehr
auszulöschen sind. Seither weitet sich das Wirken der katholischen Kirche
sichtbar. Ihr Oberhirt macht sich gewissermaßen die Leiden, die Klagen, die
Bestrebungen der unteren Schichten und der Unterdrückten zu eigen. Er tritt
auf als Anwalt und Schützer ihrer Rechte.
9. Seitdem ist nun schon ein langer Zeitraum verstrichen. Trotzdem ist bis
heute die Kraft jener Botschaft wirksam. Sie ist wirksam in den
Verlautbarungen der Nachfolger Leos XIII. auf dem päpstlichen Stuhl. Immer
wieder greifen sie in ihren Worten zu Wirtschaft und Gesellschaft auf das
Rundschreiben Leos XIII. zurück: bald führen sie es weiter aus; bald stellen
sie seine Tragweite deutlicher heraus; bald regen sie, von ihm ausgehend,
erneut den Eifer der katholischen Christen an. Die Botschaft ist auch wirksam
im Recht vieler Staaten. Vertieft man sich nur gründlich in die Grundsätze,
die praktischen Richtlinien und die in väterlicher Liebe ausgesprochenen
Mahnworte dieses bedeutenden Rundschreibens Unseres großen Vorgängers, so wird
offenkundig, daß sie auch in unsern Tagen noch ihre alte Autorität behaupten;
ja daß sie darüber hinaus den Menschen von heute neue und lebendige Anregungen
geben können, den Inhalt und Umfang der sozialen Frage, so wie sie sich heute
stellt, richtig zu beurteilen und die entsprechende Verantwortung zu
übernehmen.
I.
LEHRE DES RUNDSCHREIBENS
RERUM NOVARUM;
IHRE ENTFALTUNG IN DER LEHRTÄTIGKEIT
PIUS' XI. UND PIUS' XII.
Die Zeit von Rerum novarum
10. Tiefe Schatten liegen über der Zeit, in der die Lehre Leos XIII. an je
ganze Menschheit erging. Das läßt das Licht, das von ihr ausging, nur um so
heller erstrahlen. Es war die Zeit eines tiefgehenden wirtschaftlichen und
politischen Umbruchs; im Zusammenhang damit entbrannten vielfach
leidenschaftliche Auseinandersetzungen, schürte man offen den Aufruhr.
11. Die damals vorherrschende Auffassung von der Wirtschaft, der auch
weithin die Praxis entsprach, ist, wie bekannt, naturalistisch. Alles ergibt
sich danach zwangsläufig aus dem Wirken der Naturkräfte. Es besteht kein
Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgesetzen und Sittengesetz. Einziger Antrieb
des wirtschaftlichen Schaffens ist der persönliche Eigennutz. Oberstes Gesetz,
das die Beziehungen zwischen den wirtschaftlich Schaffenden regelt, ist der
schrankenlos freie Wettbewerb. Kapitalzins, Preise von Waren und
Dienstleistungen, die Höhe von Gewinnen und Löhnen bestimmen sich rein
mechanisch nach den Marktgesetzen. Der Staat hat sich jedweder Einmischung in
das Wirtschaftsgeschehen zu enthalten. Gleichzeitig waren die
Arbeiterorganisationen je nach den einzelnen Ländern entweder verboten oder
genossen nur Anerkennung für den Bereich des Privatrechts.
12. In einer solchen Zeit galt die Macht des Stärkeren in der Wirtschaft
grundsätzlich als gerechtfertigt; praktisch beherrschte sie eindeutig die
Beziehungen der Menschen zueinander. Das Ergebnis war eine bis in ihre Wurzeln
hinein verkehrte Ordnung der gesamten Wirtschaft.
13. Während sich nämlich allzu großer Reichtum in den Händen weniger
aufhäufte, litten die breiten Massen der Arbeiter unter täglich zunehmender
Verelendung. Die Arbeitslöhne langten nicht zum Lebensnotwendigen, waren
manchmal sogar ausgesprochene Hungerlöhne; vielfach wurden der Arbeiterschaft
Arbeitsbedingungen aufgezwungen, die der körperlichen Gesundheit, Sitte und
Sittlichkeit, Glauben und Religion abträglich waren. Unmenschlich sind oft im
besonderen die Arbeitsbedingungen zu nennen, denen Kinder und Frauen
ausgesetzt waren. Dazu drohte täglich das Schreckgespenst der
Arbeitslosigkeit. Die häusliche Lebensgemeinschaft geriet in die Gefahr, sich
allmählich aufzulösen.
14. Die natürliche Folge war eine tiefe Unzufriedenheit unter den
arbeitenden Schichten. Offen verlangten sie die Beseitigung dieses Zustandes.
So erklärt sich auch, warum unter ihnen immer mehr extremistische Auffassungen
um sich griffen, die Heilmittel vorschlugen, schlimmer noch als die Übel, die
nach Abhilfe riefen.
Wege zum Wiederaufbau
15. In diese geschichtliche
Entwicklung hinein stellte Leo XIII. mit der Veröffentlichung von Rerum Novarum seine soziale Botschaft. Sie greift zurück auf die Forderungen der
menschlichen Natur und entspricht der Lehre und dem Geist des Evangeliums. Die
Botschaft fand - abgesehen vom üblichen Widerstand einiger - allenthalben in
der Welt Beifall und höchste Bewunderung. Zwar war es nicht das erstemal, daß
der Apostolische Stuhl sich in Anliegen des irdischen Lebens zum Vorkämpfer
der Armen machte. Andere Verlautbarungen Leos XIII. selbst hatten dem
erwähnten Schritt schon den Weg geebnet. Dieses Rundschreiben aber enthielt
erstmals eine Gesamtdarstellung der Grundsätze und ein einheitliches Programm.
Man kann es deswegen wohl eine Zusammenfassung dessen nennen, was die
katholische Lehre über Wirtschaft und Gesellschaft zu sagen hat.
16. Man muß schon sagen: Dazu gehörte nicht wenig Mut. Während sich manche
nicht scheuten, der Kirche vorzuwerfen, sie tue nichts, als den Armen Ergebung
in ihr Elend und den Reichen herablassende Mildtätigkeit zu predigen, zögerte
Leo XIII. nicht, offen einzutreten für die Unantastbarkeit der Rechte der
Arbeiter und sie zu schützen. An den Anfang seiner Ausführungen über die
Grundsätze und Forderungen der katholischen Soziallehre stellte er das Wort;
,,Zuversichtlich und mit voller Berechtigung gehen Wir an diesen Gegenstand
heran; handelt es sich doch um ein Problem, dessen Lösung, wenn irgendwie, so
doch sicherlich nicht ohne Hilfe von Religion und Kirche gefunden werden kann"
(Rerum novarum, 13).
17. Ihr kennt sicher, Ehrwürdige Brüder, jene tragenden Grundsätze, die
nach den klaren und eindrucksvollen Lehren des großen Papstes die Gestaltung
des menschlichen Zusammenlebens in Gesellschaft und Wirtschaft bestimmen
sollen.
18. Er handelt zunächst von der Arbeit. Diese dürfe nicht als eine bloße
Ware behandelt werden; sei sie doch eine Äußerung der menschlichen Person. Für
die große Mehrheit der Menschen ist sie zudem die einzige Quelle ihres
Lebensunterhalts. Darum darf die Höhe ihrer Vergütung nicht dem Spiel der
Marktgesetze überlassen werden, muß vielmehr bestimmt werden von Gerechtigkeit
und Billigkeit. Andernfalls wird beim Arbeitsvertrag die Gerechtigkeit auch
dann durchaus verletzt, wenn beide Seiten ihn freiwillig abschließen.
19. Weiter spricht der Papst vom Privateigentum. Die Natur gibt dem
einzelnen ein Recht darauf, Produktionsmittel nicht ausgenommen; und der Staat
darf dieses Recht unter keinen Umständen unterdrücken. Aber der privaten
Verfügungsgewalt über Güter wohnt eine soziale Funktion wesentlich inne; wer
das Eigentum daran in Anspruch nimmt, ist darum verpflichtet, nicht nur den
eigenen Vorteil, sondern auch den Nutzen der anderen zu berücksichtigen.
20. Der Staat hat zum Ziel die Gewährleistung des irdischen Gemeinwohls.
Darum darf er sich nicht völlig aus dem wirtschaftlichen Leben seiner Bürger
heraushalten. Er muß vielmehr in ihm gegenwärtig sein und fördernd eingreifen,
zunächst um in ihm die Erzeugung jenes Maßes an materiellen Gütern zu
gewährleisten, "deren Inanspruchnahme für ein tugendhaftes Handeln notwendig
ist" (Thomas von Aquin, De regimine principum I, 15); dann um die Rechte aller
Bürger zu schützen, besonders die der Schwächeren; dazu gehören die Arbeiter,
die Frauen und die Kinder. Niemals darf er sich seiner Verpflichtung
entziehen, sich um die Verbesserung der Lage der Arbeiter zu kümmern.
21. Der Staat hat ferner die Pflicht, darüber zu wachen, daß die rechtliche
Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dem Gesetz von Gerechtigkeit und
Billigkeit entspricht; ferner darüber, daß auf dem Arbeitsplatz nicht die
Würde der menschlichen Person an Leib und Seele verletzt wird. In dieser
Beziehung enthält das Rundschreiben Leos XIII. oberste Sozialrechtsgrundsätze,
die die modernen Staaten in ihrer Gesetzgebung verwerten konnten. Sie haben,
wie schon Unser Vorgänger Pius XI. im Rundschreiben Quadragesimo Anno
bemerkt, nicht wenig zum Werden und zur Entwicklung eines neuen Rechtszweiges
beigetragen, nämlich des Arbeitsrechtes.
22. Den Arbeitern, so heißt es in dem Rundschreiben weiter, steht das
naturgegebene Recht zu, Vereine und Verbände zu gründen; seien es reine
Arbeiterorganisationen oder gemischte Verbände, aus Arbeitnehmern und
Arbeitgebern als Mitgliedern zusammengesetzt; ferner das Recht, diesen
Vereinigungen jene Organisationsform zu geben, die sie in ihrem beruflichen
Interesse für die geeignetste halten; schließlich das Recht, sich ungestört,
frei und in eigener Initiative für die Verfolgung ihrer Interessen
einzusetzen.
23. Endlich sollen Arbeiter und Arbeitgeber ihre Beziehungen zueinander
regeln nach den Grundsätzen der menschlichen Solidarität und im Sinn der
christlichen Brüderlichkeit; dagegen sind sowohl ein Wettbewerb, wie ihn die
sogenannten Liberalen wollen, als auch der Klassenkampf im Sinn des Marxismus
ganz und gar unvereinbar mit I der christlichen Lehre, ja mit der menschlichen
Natur.
24. Das, Ehrwürdige Brüder, sind die Grundlagen, die den Aufbau einer
Ordnung in Wirtschaft und Gesellschaft tragen sollen.
25. Es ist also nicht zu verwundern, wenn hervorragende Katholiken,
angespornt durch dieses Schreiben, in einer Fülle von Initiativen darangingen,
die hier vorgetragenen Grundsätze zu verwirklichen. Den gleichen Weg gingen in
den verschiedenen Ländern der Welt, bewegt von den gleichen Forderungen der
menschlichen Natur, auch andere ausgezeichnete Menschen guten Willens.
26. So galt und gilt das Rundschreiben mit vollem Recht als Magna Charta
einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Das Rundschreiben "Quadragesimo Anno"
27. Unser Vorgänger Pius XI. veröffentlichte vierzig Jahre nach dem
Erscheinen des Rundschreibens Rerum Novarum ein eigenes Rundschreiben,
Quadragesimo Anno.
28. In dieser Verlautbarung bekräftigt der Papst das Recht und die Pflicht
der Kirche, ihren besonderen Beitrag zur Lösung der ernsten sozialen Frage zu
leisten, die die ganze Menschheit so sehr bewegt. Er bestätigt und betont noch
einmal die der geschichtlichen Situation entsprechenden Grundsätze und
Forderungen des Leoschen Rundschreibens. Dann ergreift er die Gelegenheit,
einige Lehrstücke zu klären, über die unter den Katholiken selbst
Meinungsverschiedenheiten entstanden waren; ferner um zu zeigen, wie diese
Grundsätze und Forderungen der Sozialordnung in Auseinandersetzung mit der
veränderten Zeitlage weiterzuentwickeln sind.
29. Die damals entstandenen Zweifel bezogen sich auf die rechte Haltung der
Katholiken in der Frage des Privateigentums, der Lohngerechtigkeit sowie einer
gemäßigten Form des Sozialismus.
30. Zunächst verkündet Unser Vorgänger erneut den naturrechtlichen
Charakter des Privateigentums; er betont zugleich seine soziale Seite und
entwickelt und erläutert seine soziale Funktion.
31. In bezug auf das Lohnverhältnis weist der Papst die Behauptung zurück,
es sei seiner Natur nach ungerecht. Zugleich bedauert er die unmenschlichen
und ungerechten Formen, die es in der Praxis nicht selten annimmt. Er weist
eingehend auf die Normen und Bedingungen hin, die zu wahren sind, wenn man
hier nicht vom Weg der Gerechtigkeit oder Billigkeit abkommen will.
32. Auf diesem Gebiet, sagt Unser Vorgänger, empfehle es sich heute, den
Arbeitsvertrag durch Übernahme einiger Elemente des Gesellschaftsvertrages
aufzulockern; "Arbeiter und Angestellte gelangen auf diese Weise zu Mitbesitz
oder Mitverwaltung oder zu irgendeiner Art Gewinnbeteiligung" (Quadragesimo
Anno, 65).
33. Theoretisch und praktisch bedeutsam ist zweifellos auch die
Feststellung Pius' XI.: "Außerachtlassung des zugleich sozialen und
individualen Charakters der menschlichen Arbeit verunmöglicht daher wie ihre
gerechte Wertung, so ihre Abgeltung zum Gleichwert" (Quadragesimo
Anno, 69). Deshalb verlangt
die Gerechtigkeit, daß man bei der Bemessung des Arbeitslohnes außer dem
Bedarf des einzelnen Arbeiters und seiner Familie auch der Lage des Betriebs
Rechnung trägt, in dem der Arbeiter beschäftigt ist, sowie umfassend den
Erfordernissen "der allgemeinen Wohlfahrt" (Quadragesimo Anno, 74).
34. Kommunismus und Christentum, so erklärt der Papst, widersprechen sich
radikal. Aber auch die Lehre der wohl eine mildere Richtung vertretenden
Sozialisten sei für Katholiken durchaus unannehmbar. Aus ihrer Auffassung
ergebe sich nämlich zunächst eine rein diesseitige Sicht der
gesellschaftlichen Ordnung, und darum eine ausschließliche Hinordnung
derselben auf das irdische Wohlergehen; auch beeinträchtige die einseitig auf
die Gütererzeugung ausgerichtete Gestaltung der Gesellschaft die menschliche
Freiheit unerträglich, zumal man es am rechten Verständnis für wahre
gesellschaftliche Autorität fehlen lasse.
35. Es entgeht Pius XI. nicht, daß sich in den vierzig Jahren seit
Erscheinen des Leoschen Schreibens die geschichtliche Situation grundlegend
geändert hat. Das zeigt sich unter anderem darin, daß der freie Wettbewerb
sich schließlich kraft einer inneren Gesetzlichkeit selbst fast ganz
aufgehoben hatte. Diese habe zu einer ungeheuren Konzentration des Reichtums
und damit maßloser Herrschaftsgewalt in den Händen weniger geführt, "die sehr
oft gar nicht Eigentümer, sondern Treuhänder oder Verwalter anvertrauten Gutes
sind, über das sie mit geradezu uneingeschränkter Machtvollkommenheit
verfügen" (Quadragesimo Anno, 105).
36. Der Papst bemerkt: "An die Stelle der freien Marktwirtschaft trat die
Vermachtung der Wirtschaft. Das Gewinnstreben steigerte sich zum zügellosen
Machtstreben. Dadurch kam in das ganze Wirtschaftsleben eine furchtbare
grauenerregende Härte" (Quadragesimo Anno, 109). Sie lieferte im Ergebnis die staatliche
Gewalt der Selbstsucht der Mächtigeren aus und mündete im internationalen
Finanzimperialismus.
37. Um dieser Entwicklung der Dinge zu begegnen, verweist der auf ein
denkwürdiges Ereignis hinzuweisen, das in den Annalen der Papst auf folgende
Leitsätze: Die Welt der Wirtschaft muß wieder zur Achtung vor der sittlichen
Ordnung zurückkehren, das Einzel- oder Gruppeninteresse muß wieder in Einklang
kommen mit dem Gemeinwohl. Das verlangt, so fordert Unser Vorgänger, zunächst
die Wiederherstellung der gesellschaftlichen Ordnung durch auf den
wirtschaftlichen und beruflichen Raum bezogene Sozialgebilde eigenen Rechtes,
die keine Staatsschöpfungen sein dürfen; ferner die Wiederherstellung der
Hoheitsfunktion der staatlichen Gewalt, damit sie nicht die Sorge für das
Gemeinwohl zu kurz kommen läßt; endlich fordert der Papst gemeinsame
Beratungen zwischen den Staaten und Zusammenarbeit auf Weltebene, auch zum
Zweck des wirtschaftlichen Wohles der Völker.
38. Die wesentlichen Grundgedanken des Rundschreibens Pius' XI. lassen sich
vor allem auf zwei zurückführen. Der erste ist dieser: Oberster Maßstab in der
Wirtschaft darf unter keinen Umständen das Einzel- und Gruppeninteresse sein;
auch nicht der zügellose Wettbewerb oder die hemmungslose Macht des Stärkeren,
das nationale Prestige oder der Machtwille der Nation oder irgendein
derartiger Maßstab.
39. Herrschen müssen in allen wirtschaftlichen Unternehmungen vielmehr
Gerechtigkeit und Liebe als die obersten Gesetze sozialen Verhaltens.
40. Der zweite Grundgedanke ist wohl: Zu fordern ist der Ausbau einer
innerstaatlichen und internationalen Rechtsordnung mit einem Einrichtungen,
öffentlicher und freier, das Ganze beseelt von der sozialen Gerechtigkeit. In
ihr müssen die in der Wirtschaft Tätigen ihr eigenes Interesse mit dem
Gemeinwohl harmonisch vereinigen können.
Die Rundfunkbotschaft von Pfingsten 1941
41. Aber auch Unser Vorgänger Pius XII. Hat zur Klärung der sozialen
Pflichten und Rechte nicht wenig beigetragen. Am heiligen Pfingstfest, dem
1Juni1941, erging von ihm eine Rundfunkbotschaft an die ganze Welt, "um die
Aufmerksamkeit der katholischen Welt Kirche mit goldenen Lettern aufgezeichnet
zu werden verdient: auf das Erscheinen von Leos XIII. grundlegendem sozialem
Lehrschreiben Rerum Novarum vor fünfzig Jahren am 15. Mai 1891" (Pfingstbotschaft
vom 1.6.1941) und "um dem Allmächtigen demütigen und tief empfundenen Dank
abzustatten für die Gabe, die er vor fünfzig Jahren mit jenem Rundschreiben
seines Stellvertreters auf Erden seiner Kirche schenkte, um ihn zu preisen für
das erfrischende Geisteswehen, das er von ihr stärker und immer stärker über
die ganze Menschheit ausströmen ließ" (ebd.).
42. In der Rundfunkbotschaft betont der Papst: "Zum unanfechtbaren
Geltungsbereich der Kirche gehört es... darüber zu befinden, ob die Grundlagen
der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung mit der ewig gültigen Ordnung
übereinstimmen, die Gott, der Schöpfer und Erlöser, durch Naturrecht und
Offenbarung kundgetan hat" (ebd.). Er bestätigt die bleibende Bedeutung
des Rundschreibens Rerum Novarum und seine unerschöpfliche
Fruchtbarkeit. Er ergreift die Gelegenheit, "zu drei Grundwerten des
Gemeinschafts- und Wirtschaftslebens weitere Richtlinien sittlichen Gehalts
zugeben. Die drei Grundwerte, die sich gegenseitig bedingen, durchdringen und
fördern, sind die Nutzung der Erdengüter, die Arbeit und die Familie" (ebd.).
43. Was das erste angeht, so stellt Unser Vorgänger fest, daß das Recht
jedes Menschen, materielle Güter zu seinem Lebensunterhalt zu nutzen, einen
Vorrang hat vor jedem andern Recht wirtschaftlichen Inhalts, also auch vor dem
Recht auf Privateigentum. Gewiß gründet, so gibt Unser Vorgänger zu bedenken,
auch das Recht auf Privateigentum in der menschlichen Natur. Nach der
objektiven, von Gott eingerichteten Ordnung kann das Recht auf Eigentum sich
nicht als Hindernis entgegenstellen. um die Erfüllung "der unumstößlichen
Forderung" zu vereiteln, ",daß die Güter, die Gott für die Menschen insgesamt
schuf, im Ausmaß der Billigkeit nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und
Liebe allen zuströmen'" (ebd.).
44. Mit Beziehung auf die Arbeit greift Pius XII. einen Gedanken aus dem
Rundschreiben Leos auf und betont, daß sie gleichzeitig eine Pflicht und ein
Recht der Einzelmenschen ist. Folglich kommt es auch ihnen in erster Linie zu,
ihre gegenseitigen Beziehungen im Arbeitsverhältnis zu regeln. Nur in dem
Fall, daß die Beteiligten ihre Aufgabe nicht erfüllen wollen oder nicht
erfüllen können, "ist es Aufgabe des Staates, einzugreifen in den Einsatz wie
in die Verteilung der Arbeit auf die Art und in dem Maße, wie es die Wahrung
des wohlverstandenen Gemeinwohls verlangt" (ebd.).
45. Zur Familie übergehend, weist der Papst darauf hin, welche Bedeutung
das Privateigentum an den materiellen Gütern als Lebensraum der Familie habe;
es soll "dem Familienvater die nötige Freiheit und Unabhängigkeit sichern,
deren er bedarf, um die vorn Schöpfer selbst ihm auferlegten Pflichten
hinsichtlich des leiblichen, geistigen und religiös-sittlichen Wohl es der
Familie erfüllen zu können" (ebd.). Ebendarin gründet auch das Recht
der Familie auszuwandern. Unser Vorgänger mahnt darum die verantwortlichen
Lenker der Staaten, die die Auswanderung freigeben, wie jener, die neue
Menschen aufnehmen, "alle etwa möglichen Hindernisse eines wirklichen
Vertrauens zwischen dem Heimatland und dem der Einwanderung zu beseitigen" (ebd.).
Geschehe das, so ergebe sich daraus für beide Völker ein bedeutsamer
wirtschaftlicher und kultureller Fortschritt.
Neue Wandlungen
46. Wenn schon Pius XII. die Zeit der von ihm begangenen Gedenkfeier
gegenüber früher erheblich verändert fand, so hat sich die Lage in diesen
letzten zwanzig Jahren erneut und grundlegend gewandelt; und dies nicht nur
innerhalb der einzelnen Staaten, sondern auch im Verhältnis der Staaten
zueinander.
47. Betrachten wir den Bereich der Wissenschaft, der Technik und der
Wirtschaft, so stehen hier heute vor allem diese neuen Gegebenheiten: die
Entdeckung der Atomkraft; ihre erste Anwendung zu Kriegszwecken, dann ihre
täglich wachsende Nutzung für friedliche Zwecke; die fast unbegrenzten
Möglichkeiten der Herstellung synthetischer Stoffe durch die Chemie; die immer
mehr zunehmende Anwendung der Automation in der Gütererzeugung und in den
Dienstleistungen; die Modernisierung der Landwirtschaft; das fast völlige
Schwinden der Entfernungen zwischen den Völkern im Nachrichtenwesen, vor allem
durch Rundfunk und Fernsehen; das rasch wachsende Tempo im gesamten Verkehr;
schließlich unser Vorstoß in den Weltraum.
48. Wenden wir uns dem gesellschaftlichen Bereich zu, so stellen wir heute
fest: erweiterte Leistungen der Sozialversicherungen in einigen wirtschaftlich
fortgeschrittenen Ländern; die Einführung umfassender Systeme sozialer
Sicherheit; in den Arbeiterorganisationen ein wachsendes Bewußtsein der
wesentlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge; eine
allgemeine Hebung der Elementarbildung in vielen Ländern; die Ausdehnung des
Wohlstandes auf immer breitere Schichten der Bevölkerung; die wachsende
Beweglichkeit des Menschen zwischen den einzelnen Industriezweigen und die
ständige Verminderung des Unterschieds zwischen den verschiedenen Schichten;
die wachsende Anteilnahme des einfachen Mannes an den Ereignissen in der
ganzen Welt. Gleichzeitig wachsen mit dem mächtigen Fortschritt der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Organisation in einer zunehmenden Zahl
von Staaten auch täglich offenkundiger werdende Spannungen; so zwischen der
Landwirtschaft, der Industrie und den Dienstleistungsgewerben; zwischen
wirtschaftlich verschieden gut gestellten Gebieten innerhalb des gleichen
Landes; endlich auf Weltebene die Spannungen zwischen wirtschaftlich
unterschiedlich entwickelten Völkern.
49. Beim Blick auf den politischen Bereich stellen wir ebenfalls
Veränderungen fest. In vielen Ländern beteiligt die Demokratisierung eine
wachsende Zahl von Bürgern aller sozialen Schichten an der politischen
Verantwortung. Immer weiter, immer tiefer greifen die Regierungen in
Wirtschaft und Gesellschaft ein. Nach dem Untergang der Kolonialherrschaft
erreichten die Völker Asiens und Afrikas ihre politische Selbständigkeit; es
wachsen die Verflochtenheiten der Völker untereinander und damit die
Abhängigkeit der Völker voneinander; es entstehen und entwickeln sich auf
Weltebene immer weitere überstaatliche Organisationen und Gremien
wirtschaftlich er, sozialer oder kultureller Art, mit dem Ziel, das Wohl der
weltweiten Völkergemeinschaft zu gewährleisten.
50. Im Blick auf diese Vorgänge schien es Uns als Unsere Pflicht, die von
Unsern großen Vorgängern entzündete Flamme unauslöschlich lebendigzuhalten und
alle aufzufordern, von ihr aus Licht und Antrieb zu empfangen für
gegenwartsgerechte Lösungen der sozialen Frage. Darum möchten Wir dieses
Rundschreiben nicht nur dem verdienten Gedenken an das Rundschreiben Leos
widmen, sondern auch angesichts der veränderten Lage der Welt die von Unsern
Vorgängern dargelegten Weisungen bekräftigen und klärend weiterführen. Wir
möchten zugleich aber auch die Lehre der Kirche im Hinblick auf die neuen und
ernsten Anliegen der Gegenwart nach verschiedenen Seiten entfalten.
II.
KLARSTELLUNGEN UND WEITERFÜHRUNGEN
ZUR LEHRE VON
RERUM NOVARUM
Persönliche Initiative und staatlicher Eingriff in die Wirtschaft
51. Von vornherein ist festzuhalten: Im Bereich der Wirtschaft kommt der
Vorrang der Privatinitiative der einzelnen zu, die entweder für sich allein
oder in vielfältiger Verbundenheit mit andern zur Verfolgung gemeinsamer
Interessen tätig werden.
52. Aber aus den bereits von Unsern Vorgängern angeführten Gründen bedarf
es in der Wirtschaft auch des tätigen Eingreifens der staatlichen Gewalt, um
in der rechten Weise die Wohlstandssteigerung zu fördern, so daß mit ihr
zugleich ein sozialer Fortschritt verbunden ist und sie so allen Bürgern
zustatten kommt.
53. Dieses staatliche Eingreifen, das fördert, anregt, regelt, Lücken
schließt und Vollständigkeit gewährleistet, findet seine Begründung in dem
"Subsidiaritätsprinzip" (Quadragesimo Anno, 78), sowie es Pius XI. in dem Rundschreiben
Quadragesimo Anno
ausgesprochen hat: "Fest und unverrückbar bleibt jener oberste Grundsatz der
Sozialphilosophie, an dem nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: Wie dasjenige,
was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften
leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen
werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren
und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für
die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist
es überaus nachteilig und verwirrt die rechte Ordnung. Jedwede
Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär: sie soll
die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen
oder aufsaugen" (Quadragesimo Anno, 79).
54. Es ist wahr, die Fortschritte der wissenschaftlichen Erkenntnis und
Produktionstechnik geben augenscheinlich der staatlichen Führung heute in
umfassenderem Maß als früher Möglichkeiten an die Hand, Spannungen zwischen
den verschiedenen Wirtschaftszweigen, zwischen den verschiedenen Gebieten ein
und derselben Nation wie zwischen den verschiedenen Nationen auf Weltebene zu
mildern; die aus den Konjunkturschwankungen der Wirtschaft sich ergebenden
Störungen zu begrenzen und durch vorbeugende Maßnahmen den Eintritt von
Massenarbeitslosigkeit wirksam zu verhindern. Darum ist von der staatlichen
Führung, die für das Gemeinwohl verantwortlich ist, immer wieder zu fordern,
daß sie sich in vielfältiger Weise, umfassender und planmäßiger als früher,
wirtschaftspolitisch betätigt und dafür angepaßte Einrichtungen,
Zuständigkeiten, Mittel und Verfahrensweisen ausbildet.
55. Immer aber muß dabei festgehalten werden: Die Sorge des Staates für die
Wirtschaft, so weit und so tief sie auch in das Gemeinschaftsleben eingreift,
muß dergestalt sein, daß sieden Raum der Privatinitiative der einzelnen Bürger
nicht nur nicht einschränkt, sondern vielmehr ausweitet, allerdings so, daß
die wesentlichen Rechte jeder menschlichen Person gewahrt bleiben. Zu diesen
ist zunächst das Recht und die Pflicht der einzelnen zu zählen, in der Regel
sich und ihre Angehörigen selbst mit dem Lebensunterhalt zu versorgen. Das
besagt: daß es überall in der Wirtschaft einem jeden nicht nur möglich,
sondern leicht gemacht werden muß, erwerbstätig zu sein.
56. Übrigens macht die geschichtliche Entwicklung selbst immer
einsichtiger: Ein geordnetes und gedeihliches Zusammenleben der Menschen ist
einfach nicht möglich, ohne daß die Bürger und die politische Führung in der
Wirtschaft zusammenwirken; das erfordert einträchtige gemeinsame Anstrengung
derart, daß der Beitrag beider den Erfordernissen des Gemeinwohls je nach den
wechselnden Verhältnissen möglichst gut entspricht.
57. In der Tat belehrt uns die ständige Erfahrung. Wo die Privatinitiative
der einzelnen fehlt, herrscht politisch die Tyrannei; da geraten aber auch
manche Wirtschaftsbereiche ins Stocken; da fehlt es an tausenderlei
Verbrauchsgütern und Diensten, auf die Leib und Seele angewiesen sind; Güter
und Dienste, die zu erlangen in besonderer Weise die Schaffensfreude und den
Fleiß der einzelnen auslöst und anstachelt.
58. Wo umgekehrt in der Wirtschaft die gebotene wirtschaftspolitische
Aktivität des Staates gänzlich fehlt oder unzureichend ist, kommt es schnell
zu heilloser Verwirrung. Da herrscht die freche Ausbeutung fremder Not durch
von Skrupeln wenig gehemmte Stärkere, die sich - leider - allzeit und
allenthalben breitmachen wie Unkraut im Weizen.
Die gesellschaftliche Verflechtung
Ursprung und Umfang der Erscheinung
59. Zu den für unsere Zeit kennzeichnenden Merkmalen gehört zweifellos die
wachsende Zahl gesellschaftlicher Verflechtungen, dieses täglich dichter
werdende Netz sozialer Beziehungen zwischen den Menschen, die ihr Leben und
Wirken durch eine Fülle von Organisationen bereichert haben, teils
privatrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher Art. Das hat seinen Grund in
einer Mehrzahl von zeitgeschichtlichen Umständen; zum Beispiel im
wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, in der gesteigerten
Ergiebigkeit der Wirtschaft, in der gehobenen Lebenshaltung.
60. Diese im gesellschaftlichen Leben zu beobachtenden Tendenzen sind
einerseits Anzeichen, anderseits aber auch Ursache dafür, daß der Staat mehr
und mehr in Bereiche eindringt, die zum Persönlichsten des Menschen gehören
und darum von höchster Bedeutung, aber auch ernsten Gefährdungen ausgesetzt
sind. Als Beispiel seien genannt: Gesundheitswesen, Unterricht und Erziehung
der jungen Generation, Berufsberatung, Mittel und Wege der Rehabilitation und
Wiedereingliederung der verschiedenen Gruppen von Behinderten. Eben diese
Tendenzen sind aber auch teils Ergebnis, teils Ausdruck eines sozusagen
unwiderstehlichen Strebens der menschlichen Natur, des Strebens, sich mit
andern zusammenzutun, wenn es darum geht, Güter zu erlangen, die von den
einzelnen begehrt werden, jedoch die Möglichkeiten und Mittel der einzelnen
übersteigen. Dieses Streben führt, vor allem in der jüngsten Gegenwart, zu
einer reichen Vielfalt von Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit
wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller, unterhaltender,
sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum
wie auf Weltebene.
61. Zweifellos bringt der so verstandene Vergesellschaftungsprozeß
mancherlei Vorteile. So kann zahlreichen Rechtsansprüchen der Person Genüge
geschehen, insbesondere solchen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Natur,
zum Beispiel auf Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs, auf Gesundheitspflege,
auf erweiterten und vertieften Grundunterricht, auf eine angemessene
Fachausbildung, auf Wohnung, Arbeit, auf gebührende Freizeit und angemessene
Erholung. Hinzu kommt, daß die immer vollkommenere Organisation der modernen
Nachrichtenmittel, der Presse, des Films, des Rundfunks und Fernsehens den
Menschen überall in der Welt gestattet, auch an weit entfernt sich
abspielenden Ereignissen unmittelbaren Anteil zu nehmen.
62. Aber dieser täglich fortschreitende und wechselvolle
Vergesellschaftungsprozeß läßt in vielen Bereichen auch die Vorschriften und
Bindungen zahlreicher werden, die die wechselseitigen Beziehungen der Menschen
regeln wollen. Dadurch wird der den einzelnen zur Verfügung stehende
Freiheitsraum mehr und mehr eingeschränkt. Es kommen Mittel zur Anwendung, es
entwickeln sich Methoden, es bilden sich Umweltbedingungen, unter denen es für
den einzelnen wirklich schwer ist, noch unabhängig von äußeren Einflüssen zu
denken, aus eigener Initiative tätig zu werden, in Eigenverantwortung seine
Rechte auszuüben und seine Pflichten zu erfüllen, die geistigen Anlagen voll
zu betätigen und zu entfalten. Werden also mit fortschreitendem
Vergesellschaftungsprozeß die Menschen entpersönlicht werden und aufhören,
eigenverantwortlich zu sein? Dem ist entschieden zu widersprechen.
63. Der Vergesellschaftungsprozeß ist ja nicht das Produkt unwiderstehlich
wirkender Naturgewalten; er ist vielmehr, wie gesagt, eine Schöpfung des
Menschen selbst, freier Wesen also, von Natur auf verantwortliches Handeln
angelegt; nichtsdestoweniger sind sie genötigt, die Gesetze einer
wirtschaftlichen Entwicklung anzuerkennen und sich einem Fortschritt der
Kultur zu fügen; sie sind nicht in der Lage, sich dem Druck ihrer Umwelt
vollständig zu entziehen.
64. Deswegen kann und solider Vergesellschaftungsprozeß sich nach unserer
Meinung in einer Weise vollziehen, die bei größtmöglicher Nutzung seiner
Vorteile doch die mit ihm verbundenen Nachteile vermeidet oder mildert.
65. Um zu diesem erwünschten Ergebnis zu gelangen, müssen die Staatslenker
die richtige Auffassung vom Gemeinwohl haben. Dieses umfaßt ja den Inbegriff
jener gesellschaftlichen Voraussetzungen, die den Menschen die volle
Entfaltung ihrer Werte ermöglichen oder erleichtern. Außerdem halten Wir es
für notwendig, daß die leistungsgemeinschaftlichen Gebilde sowie die
vielfachen Unternehmungen, in denen der Vergesellschaftungsprozeß sich
vorzugsweise abspielt, sich wirklich kraft eigenen Rechtes entwickeln können
und daß die Verfolgung ihrer Interessen in Einklang mit dem Gemeinwohl bleibt.
Aber nicht weniger notwendig ist, daß diese Sozialgebilde die Gestalt und den
Charakter echter Gemeinschaftlichkeit haben, das heißt, daß sie ihre Glieder
wirklich als menschliche Personen betrachten und zur aktiven Mitarbeit
anhalten.
66. In der Entwicklung der Organisationsform des gesellschaftlichen
Zusammenlebens unserer Zeit kommen die Staaten um so leichter zur rechten
Ordnung, je mehr ihnen der Ausgleich zwischen zwei Kräften gelingt: einmal den
Kräften, über die die einzelnen Bürger und Gruppen verfügen, sich unter
Wahrung des Zusammenhalts des Ganzen selbst zu bestimmen; dann der staatlichen
Tätigkeit, die die privaten Unternehmungen in geeigneter Weise ordnet und
fördert.
67. Solange sich das gesellschaftliche Leben an diese Leitsätze und an die
sittliche Ordnung hält, birgt seine Verdichtung nicht naturnotwendig neue
Gefahren oder untragbare Belastungen für den einzelnen Menschen in sich; ja
man darf sogar hoffen, daß sie nicht nur die Behauptung und Entfaltung der der
Person eigentümlichen Anlagen fördert, sondern auch zu einem gedeihlichen
Zusammenwachsen der menschlichen Gesellschaft beiträgt. Dieses erwünschte
Zusammenwirken ist, wie Unser Vorgänger Pius XI. im Rundschreiben Quadragesimo Anno zu bedenken gibt, eine unerläßliche Voraussetzung dafür,
daß den Rechten und Pflichten des gesellschaftlichen Lebens voll Genüge
geschehen kann (Quadragesimo Anno, 136/137).
Der Arbeitsentgelt
Gerechtigkeit und Billigkeit als Maßstab
68. Schwerer Kummer bedrückt Uns angesichts der traurigen Tatsache, daß in
vielen Ländern und ganzen Erdteilen zahllosen Arbeitern ein Lohn gezahlt wird,
der ihnen selbst und ihren Familien wirklich menschenunwürdige
Lebensbedingungen aufzwingt. Das hat gewiß zum Teil darin seine Ursache, daß
in diesen Gebieten die industrielle Produktionsweise gerade erst eingeführt
wurde oder noch nicht ausreichend fortgeschritten ist.
69. In einigen von diesen Ländern steht jedoch zu diesem Zustand äußersten
Elends der Mehrzahl der Überfluß und hemmungslose Luxus weniger Reicher in
schreiendem und beleidigendem Gegensatz; während in andern Ländern die
Menschen übermäßig belastet werden, um in kurzer Zeit den nationalen Reichtum
in einem Maße zu steigern, wie es ohne Verletzung von Gerechtigkeit und
Billigkeit nun einmal nicht möglich ist; in andern wieder wird ein hoher
Anteil des volkswirtschaftlichen Ertrages für ein falsch verstandenes
nationales Prestige verschwendet, oder es werden ungeheure Summen für die
Rüstung ausgegeben.
70. Hierher gehört auch, daß in den wirtschaftlich fortgeschrittenen
Ländern Leistungen von geringerer Bedeutung oder fraglichem Wert nicht selten
hohe und höchste Entgelte erzielen, die ausdauernde und werteschaffende Arbeit
ganzer Schichten arbeitsamer und ehrbarer Bürger dagegen allzu niedrig und für
den Lebensunterhalt unzureichend entgolten wird oder jedenfalls in keinem
gerechten Verhältnis zu dem geleisteten Beitrag zum allgemeinen Wohl oder zum
Gewinn der betreffenden Unternehmen oder zum Volkseinkommen.
71. Deswegen halten Wir es für Unsere Pflicht, noch einmal einzuschärfen:
Wie die Höhe des Arbeitslohnes nicht einfachhin dem freien Wettbewerb
überlassen bleiben darf, so darf sie auch nicht vom Stärkeren nach Willkür
diktiert werden. Sie muß sich vielmehr unbedingt an den Maßstab von
Gerechtigkeit und Billigkeit halten. Dazu ist geboten, dem Arbeiter einen Lohn
zu zahlen, der für ihn selbst zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht und
ihm ermöglicht, die Familienlasten zu bestreiten. Um den Entgelt für die
Arbeit gerecht zu bemessen, ist zu berücksichtigen an erster Stelle die
produktive Leistung, sodann die wirtschaftliche Lage des Beschäftigung
gebenden Unternehmens, weiter die Erfordernisse des volkswirtschaftlichen
Gemeinwohls, besonders im Hinblick auf die Vollbeschäftigung, endlich des
weltwirtschaftlichen Gemeinwohls, das heißt des Ineinandergreifens einer
Vielzahl in ihrer Struktur und in ihrer Größe sehr verschieden gearteter
Volkswirtschaften.
72. Die hier angeführten Maßstäbe gelten offenbar immer und überall; wie
sie aber auf die konkrete Situation angewendet werden müssen, das kann mit
Sicherheit nur bestimmt werden unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden Mittel; diese Mittel können bei den einzelnen Ländern nach Menge und
Art verschieden sein und sind es auch tatsächlich; und auch in der gleichen
Volkswirtschaft können sie mit dem Wechsel der Zeiten schwanken.
Die Angleichung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt
73. Angesichts der Tatsache, daß sich in der Gegenwart das Wirtschaftsleben
der Länder rasch entwickelt, besonders nach dem letzten Weltkrieg, halten Wir
es für angebracht, alle auf ein wichtiges Gebot der sozialen Gerechtigkeit
aufmerksam zu machen: daß nämlich dem wirtschaftlichen Fortschritt der soziale
Fortschritt entsprechen und folgen muß, so daß alle Bevölkerungskreise am
wachsenden Reichtum der Nation entsprechend beteiligt werden. Darauf ist zu
achten und darauf wirksam hinzuarbeiten, daß die aus der ungleichen Lage sich
ergebenden sozialen Spannungen nicht zunehmen, sondern nach Möglichkeit sich
vermindern.
74. Mit vollem Recht bemerkt Unser Vorgänger Pius XII.: "Auch die nationale
Wirtschaft als die Wirtschaft der in der staatlichen Gemeinschaft verbundenen
wirtschaftenden Menschen hat keinen anderen Zweck, als dauernd die materielle
Grundlage zu schaffen, auf der sich das volle persönliche Leben der
Staatsbürger verwirklichen kann.
Wird dies erreicht und dauernd erreicht, dann ist ein solches Volk in
Wahrheit wirtschaftlich reich, eben weil die umfassende Wohlfahrt al1er und
somit das persönliche Nutzungsrecht aller an den irdischen Gütern nach dem vom
Schöpfer gewollten Zweck verwirklicht ist" (Radioansprache vom 1.6.1941). Daraus ergibt sich, daß der wirtschaftliche Wohlstand eines Volkes
weniger zu bemessen ist nach der äußeren Fülle von Gütern, über die seine
Glieder verfügen, als vielmehr nach ihrer gerechten Verteilung, so daß alle im
Lande etwas davon für die Entfaltung und Vervollkommnung ihrer Persönlichkeit
erhalten; denn das ist das Ziel, auf das die Volkswirtschaft ihrer Natur nach
hingeordnet ist.
75. Hier muß bemerkt werden, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse vieler
Länder den Mittel- und Großbetrieben ein besonders schnelles Wachstum im Wege
der Selbstfinanzierung ihrer Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen gestatten.
Wo dies zutrifft, könnte den Arbeitern ein rechtmäßiger Anspruch an diese
Unternehmen zuzuerkennen sein, den diese einzulösen hätten, vor allem dann,
wenn sie im übrigen nicht mehr als den Mindestlohn zahlen,
76. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, was Unser Vorgänger Pius XI. in
dem Rundschreiben Quadragesimo Anno aussprach: "Es widerstreitet den
Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital oder der Arbeit, die
Alleinursächlichkeit an dem Ertrag ihres Zusammenwirkens zuzuschreiben;
vollends widerspricht es der Gerechtigkeit, wenn der eine oder andere Teil,
auf diese angebliche Alleinursächlichkeit pochend, das ganze Erträgnis für
sich beansprucht" (Quadragesimo Anno, 53).
77. Der hier angedeuteten Rechtspflicht kann, wie die Erfahrung zeigt, in
mehreren Formen Genüge geschehen. Um von anderen zu schweigen, ist heute
besonders zu wünschen, daß die Arbeiter in geeigneter Weise in Mitbesitz an
ihrem Unternehmen hineinwachsen. Denn heute ist noch mehr als zu der Zeit, da
Unser Vorgänger dies aussprach, "mit aller Macht und Anstrengung dahin zu
arbeiten, daß (wenigstens) in Zukunft die neugeschaffene Güterfülle nur in
einem billigen Verhältnis bei den besitzenden Kreisen sich anhäufe, dagegen in
breitem Strom der Lohnarbeiterschaft zufließe" (Quadragesimo Anno, 61).
78. Aber man muß darauf achten, zwischen dem Arbeitslohn und der
verfügbaren Gütermenge ein Verhältnis zu wahren, das Rücksicht nimmt sowohl
auf das volkswirtschaftliche als auch auf das gesamtmenschheitliche
Gemeinwohl.
79. Was das erstere angeht, so sind als Anliegen des volkswirtschaftlichen
Gemeinwohls zu nennen: einer möglichst großen Zahl von Arbeitern Beschäftigung
zu sichern; zu vermeiden, daß innerhalb der Arbeiterschaft selbst
privilegierte Gruppen entstehen; zwischen Löhnen und Preisen ein angemessenes
Verhältnis zu wahren; breitesten Kreisenden Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen eines gehobenen Bedarfs zu erschließen; ein unausgewogenes
Verhältnis zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, das heißt der
Industrie, der Landwirtschaft und dem Dienstleistungsgewerbe, wenn schon nicht
völlig zu beseitigen, so doch in Grenzen zu halten; zwischen dem steigenden
materiellen Wohlstand und den vermehrten Dienstleistungen, besonders den
öffentlichen Diensten zugunsten der Allgemeinheit, den rechten Einklang
herzustellen; die Verfahren der Gütererzeugung an den Fortschritt von
Wissenschaft und Technik nach Kräften anzupassen; schließlich dafür zu sorgen,
daß der erreichte Wohlstand und die Kulturstufe nicht nur der Gegenwart,
sondern auch kommenden Zeiten zugute kommen.
80. Was das zweite angeht, so gebietet das gesamtmenschheitliche
Gemeinwohl, den Wettbewerb der verschiedenen Länder untereinander von
unlauteren Machenschaften frei zu halten, vielmehr im wirtschaftlichen Bereich
einträchtiges, freundschaftliches und daher gedeihliches Zusammenwirken zu
pflegen; schließlich sich an der Entwicklungshilfe zugunsten der
wirtschaftlich schwächeren Länder zu beteiligen.
81. Eben diese Forderungen des volkswirtschaftlichen und
gesamtmenschheitlichen Gemeinwohls sind selbstverständlich auch bei der
Bemessung der Anteile gebührend zu berücksichtigen, die den leitenden Männern
der Unternehmen als Entgelt für ihre unternehmerische Leistung oder den
Kapitalgebern als Ausschüttungen zufließen.
Forderungen der Gerechtigkeit im Hinblick auf die Unternehmensverfassung
Anpassung an den Menschen
82. Aber nicht nur die Verteilung des Wirtschaftsertrages muß den
Forderungen der Gerechtigkeit entsprechen, sondern auch der gesamte
Wirtschaftsvollzug. Inder menschlichen Natur selbst ist das Bedürfnis
angelegt, daß, wer produktive Arbeit tut, auch in der Lage sei, den Gang der
Dinge mitzubestimmen und durch seine Arbeit zur Entfaltung seiner
Persönlichkeit zu gelangen.
83. Wenn darum in der Gütererzeugung eine Betriebsordnung gilt und
Verfahren zur Anwendung kommen, die der Würde des arbeitenden Menschen zu nahe
treten, sein Verantwortungsgefühl abstumpfen oder seine schöpferischen Kräfte
lahmlegen, so widerspricht eine solche Art des Wirtschaftens doch wohl der
Gerechtigkeit; das gilt selbst dann, wenn der Güterausstoß sehr hoch liegt und
die Verteilung nach Recht und Billigkeit erfolgt.
Eine praktische Richtlinie
84. Es ist unmöglich, ein für allemal die Art des Wirtschaftens zu
bestimmen, die am besten der Menschenwürde entspricht, die am besten im
Menschen das Verantwortungsbewußtsein für seine Arbeit zu wecken vermag.
immerhin gibt unser Vorgänger Pius XII. folgenden praktischen Wink: "Zum
selben Zweck müssen die kleineren und mittleren Besitzstände in der
Landwirtschaft, in Handwerk und Gewerbe, in Handel und Industrie garantiert
und gefördert werden; die genossenschaftlichen Vereinigungen sollen ihnen die
Vorteile des Großunternehmens verschaffen; und wo sich die Großunternehmung
noch heute als produktionsfähiger erweist, soll die Möglichkeit geboten
werden, den Arbeitsvertrag durch einen Gesellschaftsvertrag mildernd zu
ergänzen" (Radioansprache vom 1.9.1944).
Der handwerkliche und genossenschaftliche Betrieb
85. Im Interesse des Gemeinwohls und im Rahmen des technischen Fortschritts
sind der handwerkliche Betrieb und der landwirtschaftliche Familienbetrieb zu
schützen und zu fördern, aber auch die genossenschaftlichen Unternehmen,
insbesondere diejenigen, die darauf angelegt sind, den beiden ersteren
Hilfsstellung zu leisten.
86. Vom landwirtschaftlichen Betrieb soll später die Rede sein. Hier halten
Wir einige Bemerkungen über den Handwerksbetrieb und über die Genossenschaften
für angebracht.
87. Zunächst sei die Bemerkung vorausgeschickt: um lebensfähig sein zu
können, müssen diese Betriebe und Genossenschaften sich ständig - in
Ausstattung und Verfahren - den Ansprüchen der Gegenwart anpassen. Diese
ergeben sich einmal aus dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt,
dann aus den wechselnden Bedürfnissen und Ansprüchen der Menschen. Um diese
Anpassung haben die Handwerker und die Mitglieder der Genossenschaften in
erster Linie sich selbst zu bemühen.
88. Beide bedürfen deshalb einer guten Allgemein- und Fachausbildung. Sie
müssen sich ferner in entsprechenden Berufsorganisationen zusammenschließen.
Ebenso muß aber auch der Staat eine geeignete Schulpolitik, Steuerpolitik,
Kreditpolitik und Sozialpolitik betreiben.
89. Diese Sorge des Staates für das Handwerk und die Genossenschaften ist
auch deshalb gerechtfertigt, weil diese wertechte Güter schaffen und zum
kulturellen Fortschritt beitragen.
90. Und so ergeht aus väterlichem Herzen an Unsere geliebten Söhne auf der
ganzen Welt, die in handwerklichen und genossenschaftlichen Betrieben tätig
sind, die Mahnung, sie sollen eine hohe Auffassung von der Bedeutung ihrer
Arbeit für ihr ganzes Land haben. Diese Arbeit soll in allen Volksschichten
den Sinn für verantwortliche Berufserfüllung und den Geist der Solidarität
wecken; sie soll die Menschen auch zu Qualitätsleistungen anspornen.
Verantwortliche Mitarbeit der Arbeiter im Mittel- und Großbetrieb
91. Wie schon Unser Vorgänger sind auch Wir der Meinung, daß die Arbeiter
mit Recht aktive Teilnahme am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens
fordern. Wie diese Teilnahme näher bestimmt werden soll, ist wohl nicht ein
für allemal auszumachen. Das ergibt sich vielmehr aus der konkreten Lage des
einzelnen Unternehmens. Diese ist keineswegs überall gleich, sie kann sogar in
demselben Unternehmen rasch und grundlegend wechseln. In jedem Fall aber
sollten die Arbeiter an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens
aktiv beteiligt werden. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche
Unternehmen. Das Ziel muß in jedem Fall sein, das Unternehmen zu einer echten
menschlichen Gemeinschaft zu machen; diese muß den wechselseitigen Beziehungen
der Beteiligten bei aller Verschiedenheit ihrer Aufgaben und Pflichten das
Gepräge geben.
92. Das erfordert im gegenseitigen Verhältnis von Arbeitgebern, leitenden
Angestellten und Arbeitern im Betrieb Zusammenarbeit, Achtung voreinander und
Wohlwollen; alle müssen zum gemeinsamen Werk mit ehrlichem und innerlichem
Einsatz all ihrer Kräfte zusammenwirken; sie sollen ihre Arbeit nicht nur als
Mittel des Erwerbs auffassen, sondern auch als Pflichterfüllung und Dienst an
der Gemeinschaft. Das bedeutet aber: Bei der Erledigung der Angelegenheiten
und beim Ausbau des Unternehmens sollte auch die Stimme des Arbeiters gehört
und seine Mitverantwortung angesprochen werden. Unser Vorgänger Pius XII.
sagte mit Recht: "Anderseits verlangt die wirtschaftliche und soziale
Funktion, die jeder Mensch erfüllen möchte, daß die Tätigkeit die der einzelne
entfaltet, nicht völlig dem Willen eines anderen untergeordnet sei" (Ansprache
vom 8.10.1956). Zweifellos muß ein Unternehmen, das der Würde des
Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung
wahren; aber daraus folgt keineswegs, daß wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als
bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu
sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; daß er bei
Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung
seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe.
93. Hier ist ein weiterer Gedanke angebracht: Die weitergehende
Verantwortung, die heute in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen den Arbeitern
übertragen werden soll, entspricht durchaus der menschlichen Natur; sie liegt
aber auch im Sinn der geschichtlichen Entwicklung von heute in Wirtschaft,
Gesellschaft und Staat.
94. Gewiß bestehen auch zu unserer Zeit in Wirtschaft und Gesellschaft noch
schwere Mißverhältnisse, die im Widerspruch zu Gerechtigkeit und zur
Menschlichkeit stehen; im ganzen Bereich der Wirtschaft machen sich Irrtümer
geltend, die ihren Ablauf, ihre Zielsetzungen, ihre Struktur und ihre
Funktionen schwer in Mitleidenschaft ziehen; niemand aber kann den bedeutenden
Fortschritt der modernen Wirtschaftsverfahren leugnen, die der
wissenschaftliche und technische Fortschritt ausgelöst hat, und ihr im
Vergleich zur Vergangenheit rascheres Wachstum. Vom Arbeiter verlangt das
heute erhöhte Geschicklichkeit und längere Erfahrung. Darum braucht er eine
reichere Ausstattung mit Arbeitsmitteln, aber auch Zeit für eine entsprechende
Ausbildung als Facharbeiter wie auch Gelegenheit für Weiterbildung und
religiös-sittliche Gesamtbildung.
95. Unter diesen Umständen kann den Jugendlichen mehr Zeit gelassen werden
für ihre Allgemeinbildung und berufliche Lehre.
96. So werden die Voraussetzungen dafür verwirklicht, daß die Arbeiter in
der Lage sind, in ihren Unternehmen verantwortungsvollere Aufgaben zu
übernehmen. Auch für den Staat ist es von nicht geringer Bedeutung, daß in
allen Schichten sich das Bewußtsein verstärkt, für das Gemeinwohl
mitverantwortlich zu sein.
Mitwirken der Arbeiter auf allen Ebenen
97. Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen in unserer Zeit einen
mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationa1er und
internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter
nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft
an. Dazu dienen vor allem die Gesamtarbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberverbänden. Wir möchten darauf hinweisen, wie notwendig oder
mindestens höchst angemessen es ist, daß die Arbeiterschaft Gelegenheit hat,
ihre Meinung und ihr Gewicht auch über die Grenzen des Unternehmens hinaus
geltend zu machen, und zwar in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
98. Der Grund dafür ist vor allem dieser: Wenn auch ein einzelnes
Wirtschaftsunternehmen noch so groß, ergiebig und für das ganze Land bedeutsam
ist, so steht es doch in engstem Zusammenhang mit dem Allgemeinzustand von
Wirtschaft und Gesellschaft in dem betreffenden Land; seine eigene günstige
Lage ist dadurch bedingt.
99. Über das zu entscheiden, was den allgemeinen Stand der Wirtschaft
fördert, ist nicht Sache der einzelnen Wirtschaftssubjekte, sondern liegt bei
der staatlichen Führung und bei jenen nationalen und übernationalen
Institutionen, die für bestimmte Wirtschaftsbereiche zuständig sind. Daher
erweist es sich als angemessen oder notwendig, daß an den staatlichen Stellen
und in diesen Institutionen außer den Unternehmern und deren Beauftragten auch
die Arbeiter vertreten sind oder diejenigen, die bestellt sind, die Rechte,
Ansprüche und Interessen der Arbeiter wahrzunehmen.
100. So versteht es sich, daß Unser Gedenken und Unser väterliches
Wohlwollen sich den verschiedenen Berufsorganisationen und Gewerkschaften
zuwenden, die, von christlichem Gedankengut beseelt, in den verschiedenen
Erdteilen am Werke sind. Wir wissen, wie schwierig der Einsatz Unserer
geliebten Söhne war, wissen aber auch um ihren Erfolg, wenn es galt, im
nationalen Bereich oder auf Weltebene die Rechte der Arbeiter wahrzunehmen und
deren wirtschaftliche und kulturelle Lage zu heben.
101. Darüber hinaus möchten Wir anerkennend darauf hinweisen, wie
verdienstlich diese Arbeit ist. Ihr Wert bestimmt sich nicht nach dem
unmittelbaren, sichtbaren Erfolg; wirkt sie doch in die ganze Welt der
menschlichen Arbeit hinein - überallhin verbreitet sie die rechten Maßstäbe
christlichen Denkens und Handelns und den Geist der christlichen Religion.
102. Mit dieser väterlichen Anerkennung wollen Wir auch jene geliebten
Söhne auszeichnen, die, von christlichen Grundsätzen durchdrungen,
ausgezeichnete Arbeit in anderen Berufsorganisationen und Gewerkschaften
leisten, die sich vom natürlichen Sittengesetz leiten lassen und die
religiös-sittliche Freiheit ihrer Mitglieder achten.
103. An dieser Stelle können Wir es nicht unterlassen, von Herzen Unseren
Glückwunsch und Unsere Hochachtung der Internationalen Arbeits-Organisation
(IAO) auszusprechen. Seit vielen Jahren leistet sie mit Geschick und Erfolg
ihren wertvollen Beitrag dazu, im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Leben Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu verwirklichen. Eine solche Ordnung
der Dinge gewährleistet auch die gebührende Anerkennung der Rechte der
Arbeiter.
Das Privateigentum
Die veränderte Lage
104. Augenscheinlich vollzieht sich in jüngster Zeit gerade bei den größten
wirtschaftlichen Unternehmen eine immer schärfere Scheidung der Funktionen
hier der Kapitaleigner, dort des Managements. Daraus erwachsen der staatlichen
Führung recht schwierige Aufgaben. Diese hat ja darüber zu wachen, daß die
Planungen der Leiter führender Unternehmen, besonders solcher, die für die
gesamte Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, nicht in dieser
oder jener Hinsicht den Erfordernissen des Gemeinwohls zuwiderlaufen. Diese
Schwierigkeiten bestehen, wie die Erfahrung zeigt, unabhängig davon, ob das
für die großen Unternehmen notwendige Kapital sich in öffentlicher oder
privater Hand befindet.
105. Wir wissen auch, daß heute immer mehr Menschen auf Grund der
vielfältigen wirtschafts- und sozialpolitischen Sicherungen unbesorgt und
zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Früher gründete ihre Zuversicht
auf einem wenn auch bescheidenen Vermögen.
106. Heute bemüht man sich vielfach mehr um die Erlernung eines Berufes als
um den Eigentumserwerb. Man schätzt das Einkommen, das auf Arbeitsleistung
oder auf einem davon abgeleiteten Rechtsanspruch beruht, höher als das
Einkommen aus Kapitalbesitz oder daraus abgeleiteten Rechten.
107. Das entspricht vollkommen dem eigentlichen Wesen der Arbeit. Denn
diese ist unmittelbarer Ausfluß der menschlichen Natur und deshalb wertvoller
als Reichtum an äußeren Gütern, denen ihrer Natur nach nur der Wert eines
Mittels zukommt. Diese Entwicklung ist deshalb ein echter Ausdruck
menschlichen Fortschritts.
108. Auf Grund dieser wirtschaftlichen Entwicklung sind nun Zweifel darüber
entstanden, ob ein von Unseren Vorgängern mit Nachdruck vorgetragener und
verfochtener gesellschaftswirtschaftlicher Grundsatz unter den gegenwärtigen
Umständen seine Geltung verloren habe oder weniger bedeutsam geworden sei, der
Grundsatz nämlich, daß dem Menschen auf Grund seiner Natur das Recht zukommt,
Privateigentum, und zwar auch an Produktionsmitteln, zu haben.
Das natürliche Recht auf Eigentum
109. Ein solcher Zweifel ist völlig unbegründet. Denn das Recht auf
Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, gilt für jede Zeit. Es ist in der
Natur der Dinge selbst grundgelegt, die uns belehrt, daß der einzelne Mensch
früher ist als die bürgerliche Gesellschaft, und daß diese zielhaft auf den
Menschen hingeordnet sein muß. Übrigens würde die Anerkennung des menschlichen
Rechts auf wirtschaftliche Privatinitiative gegenstandslos, wollte man dem
Menschen nicht zugleich auch die Möglichkeit einräumen, die für die Ausübung
dieses Rechts notwendigen Mittel selbst zu bestimmen und anzuwenden. Sowohl
die Erfahrung wie die geschichtliche Wirklichkeit bestätigen es: wo das
politische Regime dem einzelnen das Privateigentum auch an Produktionsmitteln
nicht gestattet, dort wird auch die Ausübung der menschlichen Freiheit in
wesentlichen Dingen eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Das beweist: das Recht
auf Eigentum bildet in der Tat eine Stütze und zugleich einen Ansporn für die
Ausübung der Freiheit.
110. Hierin liegt die Erklärung für die Tatsache, daß jene
gesellschaftlichen und politischen Verbände und Organisationen, die einen
Ausgleich zwischen Freiheit und Gerechtigkeit im gesellschaftlichen
Zusammenleben suchen und bis vor kurzem das Eigentum an Produktionsmitteln
ablehnten, heute, durch die soziale Entwicklung belehrt, ihre Meinung merklich
geändert haben und dieses Recht durchaus anerkennen.
111. Wir möchten hier auf eine Feststellung verweisen, die Unser Vorgänger
Pius XII. getroffen hat: "Wenn also die Kirche den Grundsatz des
Privateigentums verteidigt, so verfolgt sie dabei ein hohes ethisch-soziales
Ziel. Sie beabsichtigt keineswegs, den gegenwärtigen Stand der Dinge
einfachhin und ohne Abstriche zu befürworten, als ob sie darin etwa den
Ausdruck des göttlichen Willens sähe, noch grundsätzlich den Reichen und
Plutokraten gegenüber dem Armen und Habenichts zu schützen... Worauf die
Kirche vielmehr abzielt, das ist, die Einrichtung des Privateigentums zu dem
zu machen, was sie nach den Plänen der göttlichen Weisheit und den Anordnungen
der Natur sein soll" (Radioansprache vom 1.9.1944). Das
Privateigentum muß das Recht des Menschen auf Freiheit schützen und zugleich
einen unentbehrlichen Beitrag leisten zum Aufbau der rechten
gesellschaftlichen Ordnung.
112. Wir sagten schon, daß in nicht wenigen Ländern in der letzten Zeit die
Wirtschaft einen raschen Aufschwung genommen hat. Wenn aber der Ertrag steigt,
so verlangen Gerechtigkeit und Billigkeit auch eine im Rahmen des Gemeinwohls
mögliche Erhöhung des Arbeitslohnes. Dadurch wird den Arbeitern erleichtert,
Ersparnisse zu bilden und ein bescheidenes Vermögen zu erwerben. Es ist
deswegen unverständlich, wenn von einigen der naturrechtliche Charakter des
Eigentums bestritten wird. Lebt doch das Eigentum von der Fruchtbarkeit der
Arbeit und erhält von ihr seine Bedeutung. Es schützt zudem in wirksamer Weise
die Würde der menschlichen Person und erleichtert die Ausübung der beruflichen
Verantwortung in allen Lebensbereichen. Es fördert die Ruhe und Beständigkeit
des menschlichen Zusammenlebens in der Familie und fördert den inneren Frieden
und die Wohlfahrt des Landes.
Wirksame Streuung
113. Es genügt jedoch nicht, nur das naturgegebene Recht auf
Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, zu betonen. Mit gleichem Nachdruck
muß alles unternommen werden, damit alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß
dieses Rechtes gelangen.
114. Pius XII. hat es klar ausgesprochen: "Die Persönlichkeitswürde des
Menschen erheischt also das persönliche Nutzungsrecht an den Gütern der Erde
als normale und naturgemäße Lebensgrundlage. Dem entspricht die grundsätzliche
Forderung des Privateigentums, soweit möglich, für alle" (Weihnachtsbotschaft
1942). Anderseits fordert die Würde der Arbeit auch "die Erhaltung
und Vervollkommnung einer Sozialordnung, welche allen Schichten des Volkes die
Bildung eines dauerhaften, sei es auch nur bescheidenen Privateigentums
ermöglicht" (ebd.).
115. Breitere Streuung des Eigentums ist, wenn jemals, so heute ganz
besonders geboten. In einer wachsenden Zahl von Ländern wächst der
wirtschaftliche Wohlstand rasch. Bei kluger Anwendung bereits erprobter
Verfahrensweisen dürfte es nicht schwer sein, die wirtschaftliche und soziale
Entwicklung in diesen Ländern so zu lenken, daß sie den Zugang zu privatem
Eigentum erleichtert und verbreitert, beispielsweise zu dauerhaften
Gebrauchsgütern, Wohnhaus, Grundstück, Geräten für den handwerklichen oder
bäuerlichen Familienbetrieb, in Wertpapieren verbrieften Kapitalanlagen in
Groß- und Riesenunternehmen. In sozial und wirtschaftlich fortgeschrittenen
Ländern sind da bereits erfreuliche Ergebnisse erzielt.
Öffentliches Eigentum
116. Das eben Gesagte schließt keineswegs aus, daß auch der Staat und
andere öffentlich-rechtliche Gebilde rechtmäßig Eigentum besitzen, auch an
Produktionsmitteln, ganz besonders dann, wenn "die mit ihnen verknüpfte
übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht
überantwortet bleiben kann" (Quadragesimo Anno, 114).
117. Ja, es scheint ein Merkmal unserer Zeit zu sein, daß das staatliche
und sonstige öffentliche Eigentum immer umfangreicher wird. Das hat unter
anderem darin Beine Ursache, daß der Staat um des Gemeinwohls willen immer
größere Aufgaben übernehmen muß. Aber auch hier will das bereits erwähnte
Prinzip der Subsidiarität unbedingt beachtet sein. Nur dann dürfen der Staat
und andere öffentlich-rechtliche Gebilde den Umfang ihres Eigentums ausweiten,
wenn das richtig verstandene Gemeinwohl dies offenbar verlangt, wobei zu
vermeiden ist, das Privateigentum übermäßig zu beschränken oder, was noch
schlimmer wäre, ganz zu verdrängen.
118. Wir müssen auch darauf hinweisen, daß wirtschaftliche Unternehmungen
des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Gebilde nur solchen Männern
anvertraut werden dürfen, die sich durch besondere Sachkenntnis, durch
Charakterfestigkeit und durch großes Verantwortungsbewußtsein gegenüber der
Volksgemeinschaft auszeichnen. Die Tätigkeit dieser Männer ist sorgsam zu
überwachen. Es muß verhindert werden, daß innerhalb der staatlichen Verwaltung
selbst wirtschaftliche Macht sich in den Händen weniger anhäuft. Das ist
unvereinbar mit dem öffentlichen Wohl.
Soziale Funktion und Verpflichtung des Eigentums
119. Unsere Vorgänger haben auch wiederholt erklärt, daß das Recht auf
Eigentum zugleich eine soziale Funktion einschließt. Nach dem Willen des
Schöpfers sind alle Güter an erster Steile auf die menschenwürdige Versorgung
aller hingeordnet. In dem Rundschreiben Rerum Novarum heißt es: "Wem
durch Gottes Fügung mehr Güter zuteil wurden, seien es leibliche und
materielle Güter oder seien es Güter des Geistes, hat sie empfangen, um sie im
Dienste der Vorsehung zu seiner eigenen Vervollkommnung und zum Nutzen der
anderen zu gebrauchen. ,Wer Geist besitzt, darf nicht schweigen, wer Reichtum
an Gütern besitzt, sehe zu, daß seine Barmherzigkeit nicht erlahme, wer über
eine Handfertigkeit verfügt, verwende sein Können zum Besten der Mitmenschen"
(Gregor d. Gr.)" (Rerum Novarum, 19).
120. Wie sehr auch in unserer Zeit der Aufgabenbereich des Staates und der
öffentlich-rechtlichen Gebilde sich ausgeweitet hat und immer noch mehr
ausweitet, so folgt daraus keineswegs, wie manche offenbar meinen, die soziale
Funktion des Eigentums sei dadurch überholt. Die soziale Funktion des
Eigentums entspringt vielmehr aus dem Eigentumsrecht selbst. Unmittelbar damit
sind die jederzeit überaus zahlreichen Härtefälle und verborgenen, aber
schwerwiegenden Notstände zu bedenken, denen die noch so vielseitige
öffentliche Fürsorge nicht beikommt und denen sie in keiner Weise abhelfen
kann. Hier bleibt für private menschliche Hilfsbereitschaft und christliche
Caritas immer ein weites Feld. a ist zudem eine Tatsache, daß jene
Unternehmungen, bei denen es um ideelle Werte geht, durch die Initiative der
einzelnen Personen oder Personengruppen besser gefördert werden als durch
öffentliche Organe.
121. Hier scheint noch der Hinweis angebracht, daß die Autorität des
Evangeliums das Recht auf Privateigentum eindeutig bestätigt, das
nichtsdestoweniger uns Christus den Herrn vor Augen stellt, wie er
eindringlich mahnt, die irdischen Güter den Armen zu schenken und sie so in
übernatürliche Reichtümer zu verwandeln "Suchet nicht Schätze auf Erden
aufzuhäufen, wo Rost und Motten sie verzehren und Diebe sie ausgraben und
stehlen. Sammelt euch vielmehr Schätze für den Himmel, wo weder Rost noch
Motten sie verzehren noch Diebe sie ausgraben und stehlen" (Mt 6,
19-20). Und der göttliche Meister sieht als ihm selbst erwiesen an, was den
Armen getan worden ist. "Wahrlich, ich sage euch, was ihr dem geringsten
meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25, 40).
III.
NEUE SEITEN
DER SOZIALEN FRAGE
122. Die Entwicklung der geschichtlichen Situation stellt immer klarer
heraus: Die Maßstäbe von Gerechtigkeit und Billigkeit müssen nicht nur auf die
Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angewandt werden, sondern
ebenso auch auf die verschiedenen Wirtschaftszweige untereinander und die
wirtschaftlich unterschiedlich gestellten Gebiete ein und desselben Landes;
das gleiche gilt innerhalb der ganzen menschlichen Gemeinschaft für die
verschiedenen wirtschaftlich und gesellschaftlich in verschiedenem Grade
entwickelten Länder.
Forderungen der Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen den einzelnen
Wirtschaftszweigen
Die Landwirtschaft, ein benachteiligter Bereich
123. Zuerst wollen Wir etwas über die Landwirtschaft sagen. Wir beginnen
mit der Feststellung: Der Zahl nach ist die Landbevölkerung, aufs Ganze
gesehen, wohl nicht zurückgegangen; dennoch verlassen heute zweifellos nicht
wenig bäuerliche Menschen den angestammten Boden und ziehen in dichter
besiedelte Räume oder auch in die Großstädte. In fast alten Ländern haben wir
die Erscheinung der Landflucht, die manchmal Massencharakter annimmt; daraus
erwachsen für ein menschenwürdiges Leben der Bürger nicht leicht zu behebende
Schwierigkeiten.
124. Offenbar nimmt mit dem Wachstum und Fortschritt der Wirtschaft der
Anteil der landwirtschaftlich erwerbstätigen Bevölkerung ab; dafür wächst die
Zahl der in der Industrie und in den übrigen Sektoren Beschäftigten. Wir
meinen nun, wer aus der Landwirtschaft in die anderen Wirtschaftszweige
abwandert, tut das zwar oft aus Gründen, die mit der Entwicklung der
Wirtschaft zusammenhängen; nicht selten aber ist mancherlei anderes mit im
Spiel. Vorzugsweise seien genannt: der Wille, aus der Enge herauszukommen, die
keine Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht stellt; der Drang nach Erlebnissen
und Abenteuern, der die heutige Generation erfaßt hat; die Sucht nach rasch zu
erwerbendem Reichtum; der glühende Durst nach freierem Leben und jenen
Annehmlichkeiten, wie Räume dichterer Besiedlung und besonders Großstädte sie
eben zu bieten haben. Ohne Zweifel verläßt aber die Landbevölkerung auch
deshalb die Scholle, weil sie sich fast überall hinter der Entwicklung
zurückgeblieben sieht - sowohl was die Arbeitsproduktivität als auch ihre
Lebenshaltung angeht.
125. Bei diesem wichtigen Problem, unter dem heute fast alle Länder leiden,
ist zunächst zu untersuchen, was sich tun läßt, um die
Produktivitätsunterschiede zwischen Landwirtschaft, Industrie und
Dienstleistungen zu verringern; um die Lebenshaltung der bäuerlichen
Bevölkerung an die Lebenshaltung derer anzugleichen, die ihr Einkommen aus
Industrie und Dienstleistungen beziehen; schließlich was geschehen kann, um
den Minderwertigkeitskomplex der in der Landwirtschaft Beschäftigten gegenüber
anderen zu überwinden, sie vielmehr zu überzeugen, daß man auch durch die
Landarbeit seine Persönlichkeit entfalten und den Wechselfällen der Zukunft
zuversichtlich entgegensehen kann.
126. Es erscheint Uns deshalb angebracht, einige allgemeingültige Leitsätze
aufzustellen, die allerdings voraussetzen, daß man sich bei ihrer Anwendung in
der Praxis nach dem richtet, was die Umstände der Zeit und des Ortes gestatten
oder nahelegen, wenn nicht gar zwingend verlangen.
Gleichstellung in bezug auf die wesentlichen öffentlichen Dienste
127. Besonders müssen alle, vornehmlich aber die Staatsführung darauf
hinwirken, daß die Maßnahmen, die allen zugute kommen sollen, auch auf dem
Land entsprechend entwickelt werden, z.B. der Wegebau, der Ausbau des
Transport- und Kommunikationswesens, die Trinkwasserversorgung, der
Wohnungsbau, das Gesundheitswesen, das Volks-, Berufs- und Fachschulwesen;
alles, was zur seelischen Erhebung und zur Arbeitsruhe gehört; schließlich
alles, was eine zeitgemäße Ausstattung und Ausrüstung des landwirtschaftlichen
Betriebes ausmacht. Wo die Landbevölkerung diese für ein angemessenes Leben
auf dem Lande erforderlichen Dinge entbehren muß, kommt das wirtschaftliche
und soziale Leben dort selbst überhaupt nicht oder allzu langsam voran. Dann
setzt eine unaufhaltsame und in ihrem Umfang schwer abschätzbare Landflucht
ein.
Schrittweise und ausgeglichene Entwicklung der Gesamtwirtschaft
128. Die Wirtschaft in den einzelnen Ländern sollte sich ferner Schritt für
Schritt in rechter Ausgewogenheit ihrer verschiedenen Zweige entfalten. Man
muß sich also darum bemühen, zunächst die Landbestellung durch Einsatz
moderner Verfahrensweisen zu rationalisieren, in der Anbautechnik, in der
Auswahl der Kulturen, in der Ausstattung des landwirtschaftlichen Betriebes
mit Inventar, wie es der allgemeine Stand der Wirtschaft ermöglicht, wenn
nicht gar erfordert. Das alles soll nach Möglichkeit so durchgeführt werden,
daß man mit der Industrie und den Dienstleistungsgewerben Schritt hält.
129. So wird einerseits die Landwirtschaft eine größere Menge industrieller
Erzeugnisse aufnehmen und eine gesteigerte Nachfrage nach Dienstleistungen
ausüben; umgekehrt bietet sie selbst dann den beiden anderen Sektoren und dem
ganzen Volk Erzeugnisse an, die in Menge und Qualität dem Bedarf der
Verbraucher entgegenkommen; im Ergebnis trägt die Landwirtschaft damit zur
Erhaltung der Kaufkraft des Geldes bei, einem der wichtigsten Erfordernisse,
um das wirtschaftliche Wachstum in geordneter Bahn zu halten.
130. Folgt man diesen Ratschlägen, so ergeben sich daraus neben anderen
auch diese Vorteile: Man kann dann sowohl in den Abwanderungs- als in den
Zuwanderungsgebieten die Wanderbewegung der durch die fortschreitende
Einführung moderner Arbeitsverfahren in der Landwirtschaft freigesetzten
Arbeitskräfte besser überschauen; man kann ihnen eine entsprechende fachliche
Ausbildung geben und ihnen so die Umstellung auf andere Berufe erleichtern;
man kann ihnen endlich materielle Unterstützung und jede Art von Hilfe zur
geistigen und seelischen Vorbereitung bieten, deren es bedarf, um sich in eine
neue soziale Umwelt einzugliedern.
Spezifische Wirtschaftspolitik
131. Um ein ausgeglichenes Wachstum der verschiedenen Wirtschaftszweige zu
sichern, müssen die staatlichen Stellen, was die Agrarpolitik angeht, in
kluger Weise Bedacht nehmen auf Steuern und Abgaben, auf das Kreditwesen, die
Sozialversicherung, die Preisbildung, die Förderung weiterverarbeitender
Industrien, schließlich auf bessere Ausstattung der bäuerlichen Betriebe mit
Inventar.
Besteuerung
132. Was die Besteuerung angeht, so kommt es unter der Rücksicht von
Gerechtigkeit und Billigkeit vor allem darauf an, die Lasten entsprechend der
unterschiedlichen Steuerkraft der Bürger zu verteilen.
133. Bei der Bemessung der Steuer für die Landwirtschaft gebietet aber ein
Erfordernis des Gemeinwohls Rücksichtnahme auf die Tatsache, daß ihre Erträge
langsamer einkommen und größeren Wechsel- zur Leistungssteigerung notwendige
Kapital aufzubringen.
Zinsgünstige Kapitalzufuhr
134. Unter diesen Umständen ist verständlich, daß die Kapitalbesitzer ihr
Kapital lieber in andern Wirtschaftszweigen anlegen als gerade in der
Landwirtschaft. Aus dem gleichen Grund können die Landwirte keine hohen
Zinsen, für gewöhnlich nicht einmal den Kapitalmarktzins aufbringen, um sich
das für den Fortschritt und die laufende Betriebsführung benötigte Kapital zu
beschaffen. Aus Gründen des Gemeinwohls müssen daher die staatlichen Stellen
für die Landwirtschaft nicht nur eine eigene Kreditpolitik vorsehen; es bedarf
eigener Kreditinstitute, die ihr Kapital zu einem tragbaren Zinsfuß zur
Verfügung stellen.
Sozialversicherung beziehungsweise soziale Sicherheit
135. Weiterhin scheinen zwei Versicherungssysteme notwendig: eines für die
landwirtschaftlichen Erzeugnisse, das andere für die Landwirte selbst und ihre
Familien. a gilt als ausgemacht, daß das Je-Kopf-Einkommen des Landwirts im
allgemeinen unter demjenigen der Industriearbeiter und der im
Dienstleistungsbereich Beschäftigten liegt. Darum scheint es den Maßstäben der
sozialen Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit nicht voll zu entsprechen, die
landwirtschaftliche Bevölkerung in bezug auf Sozialversicherung oder soziale
Sicherheit schlechter zu stellen als die andern Berufsgruppen. Denn die
allgemeinen Maßnahmen der Sozialversicherung und Versorgung sollten keine zu
großen Unterschiede aufweisen je nach dem Wirtschaftsbereich, in dem die
Menschen tätig sind und aus dem sie ihr Einkommen beziehen.
136. Im übrigen können die Maßnahmen der sozialen Sicherheit und der
Sozialversicherung viel dazu beitragen, daß das Volkseinkommen sich nach Recht
und Billigkeit unter alle verteilt; es ist daher angezeigt, sich ihrer als
Mittel zu bedienen, um übergroße Unterschiede der Lebenslagen, die zwischen
verschiedenen Volksgruppen bestehen, zu mildern.
Marktordnung
137. Die Eigenart der landwirtschaftlichen Erzeugnisse erfordert, daß man
ihre Preise durch Maßnahmen sichert, die im einzelnen von Fachleuten der
Wirtschaft auszuarbeiten sind. Am besten sorgen die Beteiligten selber dafür,
und das kann billigerweise von ihnen erwartet werden; nichtsdestoweniger darf
die Staatsführung sich daran nicht völlig desinteressieren.
138. Dabei darf man eines nicht übersehen: der Preis landwirtschaftlicher
Erzeugnisse ist für gewöhnlich viel mehr Entgelt für die Arbeitsmühe des
Landmanns als Vergütung von Kapitaleinsatz.
139. Mit vollem Recht lehrt dazu Unser Vorgänger Pius XI. in seinem
Rundschreiben Quadragesimo Anno im Hinblick auf das Gemeinwohl:
"Hierhin gehört auch das richtige Verhältnis der Löhne untereinander", und
fährt fort: "Eng hängt damit wieder zusammen das richtige Verhältnis der
Preise für die Erzeugnisse der verschiedenen Wirtschaftszweige,
beispielshalber für Agrar- und Industrieprodukte u.a.m." (Quadragesimo
Anno, 75).
140. Da nun die landwirtschaftlichen Erzeugnisse vor allem der Befriedigung
der wichtigsten Bedürfnisse der Menschen dienen, muß ihr Preis so bemessen
sein, daß alle in der Lage sind, sie zu kaufen. Anderseits wäre es offenbares
Unrecht, um dessentwillen eine ganze Berufsgruppe, hier die Bauern,
wirtschaftlich und sozial schlechter zustellen, indem ihnen die Kaufkraft
mangeln würde, das zu einer ehrbaren Lebenshaltung Benötigte zu erwerben. Das
widerspräche offensichtlich auch dem Gemeinwohl.
Ergänzung des Einkommens aus Landwirtschaft
141. Es erscheint angebracht, auf dem Lande jene Industrien und
Dienstleistungsgewerbe zu fördern, die der Lagerung, Verarbeitung und dem
Transport der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Unternehmen weiterer
Wirtschafts- und Berufszweige sollten hinzutreten. Auf diese Weise fänden die
bäuerlichen Familien Gelegenheit, zusätzliches Einkommen zu erwerben, und dies
in der gewohnten Umwelt ihres Lebens und Wirkens.
Strukturelle Agrarpolitik
142. Niemand kann sich vermessen, allgemeingültig die beste Gestaltung der
Landwirtschaft (des landwirtschaftlichen Betriebes) festzulegen. Schon
innerhalb ein und desselben Landes sind die Verhältnisse dafür viel zu
verschieden, noch mehr in den verschiedenen Weltteilen. Wer jedoch die Würde
des Menschen und der Familie schon ihrer Natur entsprechend und darüber hinaus
im Sinne der christlichen Lehre wertet, dem schwebt hier ein bäuerlicher
Betrieb als erstrebenswert vor, der eine echte Personengemeinschaft darstellt,
wo die wechselseitigen Beziehungen der Glieder und die ganze Gestaltung des
Betriebs den Maßstäben der Gerechtigkeit und der christlichen Lehre
entsprechen, dies gilt in besonderer Weise vom bäuerlichen Familienbetrieb.
Daher wird man sich mit aller Kraft dafür einsetzen, daß diese begrüßenswerte
Betriebsform in der Landwirtschaft in zeitgemäßer Gestalt endlich Wirklichkeit
wird.
143. Der Familienbetrieb ist aber nur dann auf die Dauer lebensfähig, wenn
er so viel abwirft, wie für eine menschenwürdige und dem Stand der Kultur
entsprechende Lebenshaltung der Familie benötigt wird. Um das zu erreichen,
müssen die Landwirte über eine gründliche Ausbildung in ihrem Beruf verfügen,
sich über den technischen Fortschritt auf dem laufenden halten und eine von
Fachleuten ausgeübte Berufsberatung haben. Sie müssen ferner Hilfs- und
Förderungswirtschaften genossenschaftlichen Charakters aufbauen, müssen
Organisationen beruflicher Interessenvertretung schaffen; müssen sich wirksam
ins öffentliche Leben einschalten, sowohl in die Verwaltungsstellen des Landes
als auch in die eigentliche Politik.
Die Landwirte - Vorkämpfer ihres eigenen Aufstiegs
144. Bahnbrecher des wirtschaftlichen Aufstiegs, des kulturellen
Fortschritts und der sozialen Hebung der Landwirtschaft sollten Unserer
Meinung nach diejenigen sein, die es zunächst angeht, die Bauern selbst. Sie
müßten von der Überzeugung durchdrungen sein: die Arbeit, die sie tun, hat
ihre besondere Ehre; sie vollzieht sich im weiten Raum von Gottes freier
Natur; sie gilt vorzugsweise Pflanze und Tier, deren Leben, unerschöpflich in
seinen Ausdrucksformen und doch festen Gesetzen gehorchend, immer wieder auf
Gott, den Schöpfer, und eine Vorsehung hinweist. Die Arbeit des Bauern
versorgt nicht nur die Menschheit mit Nahrungsmitteln aller Art; sie beliefert
auch die Industrie mit einer wachsenden Fülle von Rohstoffen.
145. Diese Arbeit ist ausgezeichnet durch die Vielfalt der Leistungen der
Physik, Chemie und Biologie, die in ihr zur Anwendung kommen; angesichts der
Bedeutung, die deren Anwendung für die Landwirtschaft besitzt, müssen diese
unablässig den wechselnden Zeitbedürfnissen angepaßt werden. Nicht genug
damit: diese Arbeit hat ihren eigenen Adel, fordert sie doch vom Bauern klare
Übersicht über den 3ang der Zeit und bereitwilliges Mitgehen mit ihr: ruhigen
Blick in die Zukunft, Wissen um die Bedeutung und Verantwortung des eigenen
Landes, entschlossenen und aufgeschlossenen unternehmerischen Sinn.
Solidarität und Zusammenarbeit
146. Hier darf der Hinweis nicht fehlen, daß sich die Landwirte, wie das in
jedem andern Wirtschaftszweig geschieht, organisieren müssen. Das gilt
besonders für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Die in der
Landwirtschaft Tätigen müssen sich ihresgleichen solidarisch verbunden fühlen
und gemeinsam darangehen, Hilfs- oder Förderungsgenossenschaften und
Fachverbände ins Leben zu rufen. Diese sind dringend notwendig, um die Bauern
in den Genuß der wirtschaftlichen und technischen Fortschritte zu bringen, wie
auch um auf die Preisbildung ihrer Erzeugnisse Einfluß zu nehmen. Hinzu kommt,
daß durch diese Einrichtungen die Bauern die Gleichstellung mit den übrigen
Berufszweigen, die gewöhnlich schon organisiert sind, erreichen. schließlich
können sie, wenn sie all das schaffen, den ihrer Bedeutung entsprechenden
Einfluß und Gewicht bei der staatlichen Verwaltung gewinnen. Eine Stimme
allein verliert sich in unserer Zeit ja, wie man mit Recht sagt, im Wind.
Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl
147. Wenn die Bauern das Gewicht und den Einfluß ihrer Organisation geltend
machen wollen, so dürfen sie das, genauso wie die übrigen arbeitenden
Schichten, niemals im Widerspruch zur sittlichen Ordnung und zum staatlichen
Gesetz tun. Sie müssen vielmehr bestrebt sein, ihre Rechte mit den Rechten und
Interessen der übrigen Gruppen im Rahmen des gesamtstaatlichen Gemeinwohls in
Einklang zu bringen. Arbeiten die Landwirte selbst nach Kräften an der
Erhöhung des Ertrages der Landwirtschaft, dann können sie anderseits mit Fug
und Recht verlangen, daß ihre eigenen Anstrengungen seitens des Staates
gefördert und ergänzt werden, vorausgesetzt daß sie selbst den rechten Sinn
für das Gemeinwohl zeigen und ihrerseits zu dessen Verwirklichung beitragen.
148. An dieser Stelle möchten Wir Unsere Anerkennung all denen unter Unsern
Söhnen aussprechen, die sich wo immer in der Welt um die Gründung oder
Ausbreitung von Selbsthilfeorganisationen und Genossenschaften der
verschiedensten Art bemühen, mit dem Ziel, daß die Landwirtschaft in jedem
Lande sich wirtschaftlichen Wohlstands wie auch eines Lebens in Gerechtigkeit
und Ehre erfreuen kann.
Berufung und Sendung
149. In der Arbeit des Bauern findet sich alles vereint, was der Würde, der
Entfaltung und vollkommenen Bildung der menschlichen Person dient. Darum muß
sie als eine gottgegebene Sendung und Berufung aufgefaßt werden, die den
Menschen über sich selbst hinausweist. Der Mensch muß diese Arbeit Gott
weihen, der in seiner Vorsehung alle Zeiten zum Heil der Menschen lenkt.
Endlich muß der Bauer es gewissermaßen zu seiner Aufgabe machen, durch seine
Arbeit sein eigenes Menschtum und das seiner Umgebung zu immer höherer Stufe
zu erheben.
Ausgleichs- und Förderungsmaßnahmen innerhalb eines Staates
150. Manchmal haben die Bewohner ein und desselben Landes am
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung in sehr ungleicher Weise
teil; vor allem deswegen, weil der Raum, in dem sie wohnen und arbeiten,
wirtschaftlich weiter oder weniger weit entwickelt ist als andere. In solchen
Fällen gebieten Gerechtigkeit und Billigkeit der staatlichen Führung, dafür zu
sorgen, daß solche Ungleichheiten behoben oder doch gemildert werden. Zu
diesem Zweck muß man sich angelegen sein lassen, die wirtschaftlich
zurückgebliebenen Gebiete mit jenen öffentlichen Diensten auszustatten, die
den zeitlichen und örtlichen Bedürfnissen entsprechen und, soweit möglich,
hinter dem allgemein herrschenden Lebensstand Schritt halten. Des weiteren
bedarf es wohlüberlegter Maßnahmen, die sich vor allem zu befassen haben mit
Arbeitsbeschaffung, mit Lenkung des Wanderungsstroms, mit Lohnbildung, mit
Steuer- und Kreditwesen, mit der Finanzierung von Investitionen in denjenigen
Gewerbezweigen, die geeignet sind, wieder andere Zweige zu befruchten. Alles
das wird dazu beitragen, nicht nur die Arbeiter produktiv zu beschäftigen und
die unternehmerische Initiative anzuregen, sondern auch dazu, die örtlichen
Hilfsquellen zu erschließen.
151. Aber die staatliche Führung darf nur das anordnen, was dem Gemeinwohl
dient. Ihr Bemühen muß sich im Hinblick auf das Gemeinwohl immer darauf
richten, Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungsgewerbe sich möglichst
im Gleichschritt und in wechselseitiger Abstimmung entwickeln zu lassen. Dabei
sollte sie so vorangehen, daß die Bewohner der weniger entwickelten Gebiete,
wenn je sich über den erzielten Fortschritt ihrer wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Verhältnisse Rechenschaft ablegen, darin ihr eigenes Werk
erblicken können. Denn es gehört zur Würde des Staatsbürgers, ich vor allem
durch eigene Leistung emporzuarbeiten.
152. So müssen alle diejenigen, die über eigene Mittel und
Unternehmungsgeist verfügen, nach Kräften zu diesem Wohlstandsausgleich
innerhalb des Landes mitwirken. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollte die
öffentliche Hand die Privatinitiative in der Weise fördern und unterstützen,
daß sie die von ihr selbst in die Wege geleiteten Unternehmungen sobald als
möglich privaten Händen zur Weiterführung überläßt.
Mißverhältnis zwischen Bevölkerung und Boden
153. An dieser Stelle scheint es angebracht, darauf hinzuweisen, welch
großes Mißverhältnis in nicht wenigen Ländern zwischen dem Umfang des
bebaubaren Landes und der Zahl der Bewohner besteht. Manche Länder sind
schwach besiedelt und haben dafür Überfluß an anbaufähigem Land; andere
hingegen sind dicht bevölkert und leiden dafür Mangel an anbaufähigem Boden.
154. Daneben finden sich Länder, in denen der Boden zwar einen reichen
Ertrag bieten könnte, wo aber die Hauern so primitive und rückständige
Methoden der Feldbestellung anwenden, daß der Ertrag nicht ausreicht, um auch
nur den lebensnotwendigen Bedarf der Bevölkerung zu decken. Umgekehrt ist in
einigen Ländern die Landwirtschaft zu solcher Höchstleistung entwickelt, daß
die Überzeugung an landwirtschaftlichen Erzeugnissen geradezu zu einer
wirtschaftlichen Last wird.
155. Unter diesen Umständen verlangt schon die Solidarität aller Menschen
und erst recht die christliche Brüderlichkeit dringend vielfache praktische
Hilfen zwischen den Völkern. Aus einer solchen Hilfe erwächst nicht nur ein
reger Austausch an Gütern, an Kapital und Menschen; sie vermindert auch die
Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Ländern. Darauf kommen wir noch
ausführlich zurück.
156. Es liegt Uns viel daran, offen zu bekunden, wie sehr Wir die Arbeit
der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) begrüßen, die sich vor
allem die Aufgabe stellt, die Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu fördern,
um den Landbau in den wirtschaftlich unterentwickelten Ländern zu
modernisieren und jenen Völkern zu helfen, denen es an Nahrungsmitteln fehlt.
Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Ausgleich zwischen Völkern
verschieden hoher Wirtschaftsstufe
Das Problem unserer Zeit
157. Eine der größten unserer Zeit gestellten Aufgaben ist wohl diese,
zwischen den wirtschaftlich fortgeschrittenen und den wirtschaftlich noch in
Entwicklung begriffenen Ländern die rechten Beziehungen herzustellen. Während
die einen im Wohlstand leben, leiden die andern bittere Not. Wenn nun die
wechselseitigen Beziehungen der Menschen in allen Teilen der Welt heute so eng
geworden sind, daß sie sich gleichsam als Bewohner ein und desselben Hauses
vorkommen, dann dürfen die Völker, die mit Reichtum und Überfluß gesättigt
sind, die Lage jener anderen Völker nicht vergessen, deren Angehörige mit so
großen inneren Schwierigkeiten zu kämpfen haben, daß sie vor Elend und Hunger
fast zugrunde gehen und nicht in angemessener Weise in den Genuß der
wesentlichen Menschenrechte kommen. Dies um so weniger, als die Staaten
täglich mehr voneinander abhängig werden und ein dauerhafter und segensreicher
Friede nicht gewährleistet ist, wenn die wirtschaftliche und soziale Lage des
einen von der des andern allzu stark abweicht.
158. Da Wir alle Menschen als Unsere Söhne lieben, halten Wir es für Unsere
Pflicht, hier feierlich zu wiederholen, was Wir schon einmal gesagt haben:
"Uns alle gemeinsam trifft die Verantwortung für die Völker, die an
Unterernährung leiden." Darum "muß bei den einzelnen, ja überhaupt, und zwar
bei allen, ganz besonders aber beiden Wohlhabenden, das Bewußtsein für diese
Pflicht geweckt werden" (Ansprache vom 3.5.1959).
159. Es ist leicht einzusehen, und die Kirche hat es immer nachdrücklich
eingeschärft: die Pflicht, für Arme und Schwache zu sorgen, spricht von Rechts
wegen die Katholiken vor allem deshalb an, weil sie Glieder sind am mystischen
Leibe Christi. "Darin haben wir die Liebe Gottes erkannt", sagt der Apostel
Johannes, "daß er sein Leben für ins hingab. Auch wir müssen das Leben geben
für die Brüder. Wie kann die Liebe Gottes in dem bleiben, der irdisches Gut
besitzt, aber ein Herz verschließt, wenn er seinen Bruder Not leiden sieht?"
(1
Joh 3,16-17).
160. Darum sehen Wir mit großer Freude, wie wirtschaftlich besser
ausgerüstete Länder den weniger gut gestellten helfen, ihre Lage zu bessern.
Nothilfe
161. Wenn offenbar manche Völker Überfluß haben an Nahrungsmitteln,
namentlich an Stapelprodukten, während in anderen Ländern breite Volksmassen
Hunger und Not leiden, dann fordern Gerechtigkeit und Menschlichkeit, daß die
Überschußländer den Mangelgebieten zu Hilfe kommen. Lebensnotwendige Güter
einfach zu vernichten oder sonstwie zu vergeuden verstößt unter solchen
Umständen gegen Gerechtigkeit und Menschlichkeit.
162. Wir verkennen keineswegs, daß, wenn irgendwo die Gütererzeugung, vor
allem an Agrarprodukten, den Bedarf der Bevölkerung übersteigt, dies für
bestimmte Berufsgruppen zu Schwierigkeiten führen kann. Daraus folgt aber
nicht, daß die begüterten Völker nicht gehalten seien, ärmeren und hungernden
Völkern Hilfe zu leisten, wenn sie sich in besonderer Bedrängnis befinden. Man
muß vielmehr mit allem Ernst dafür sorgen, die durch Überproduktion
hervorgerufenen Schwierigkeiten in Grenzen zu halten und ihre Last nach den
Regeln der Billigkeit auf alle zu verteilen.
Wissenschaftliche, technische und finanzielle Hilfe
163. Maßnahmen dieser Art allein werden in vielen Fällen nicht ausreichen,
um die nachhaltigen Ursachen von Hunger und Not schlagartig zu beseitigen.
Meist wird rückständige Wirtschaftsweise die Schuld tragen. Um hier
abzuhelfen, müssen alle gangbaren Wege versucht werden: man muß den Menschen
zu einer guten fachlichen und beruflichen Ausbildung verhelfen; ferner muß
ihnen Kapital zugeführt werden, um ihre Wirtschaft zeitgemäß auszustatten und
weiterzuentwickeln.
164. Das Bewußtsein der Verpflichtung, jenen Völkern, die über wenig Mittel
und eine unzureichende Ausstattung verfügen, Entwicklungshilfe zu leisten, hat
- Wir verkennen das nicht - in den letzten Jahren weite Kreise ergriffen.
165. In diesem Sinne bemühen sich internationale und nationale
Institutionen, ebenso private Unternehmen und Gesellschaften. Wir sehen, wie
sie jenen Ländern in immer großzügigerer Weise ihren Beistand gewähren, indem
sie ihnen leistungsfähigere Produktionsverfahren vermitteln. In diesem
Zusammenhang gibt man zahlreichen jungen Leuten die Möglichkeit, an den
Hochschulen der fortgeschrittenen Länder zu studieren und sich zeitgemäß in
Technik und Wissenschaft auszubilden. Dazu kommen die von internationalen
Finanzinstituten, von einzelnen Staaten oder von privater Seite den
unterentwickelten Ländern gewährten Kredite, mittels deren dort zahlreiche
wirtschaftliche Unternehmen ins Leben gerufen werden. Gern benutzen Wir die
Gelegenheit, diesem großzügigen Werk Unsere Anerkennung auszudrücken. Zu
wünschen bleibt, daß in Zukunft die wirtschaftlich starken Länder ihre
Bemühungen mehr und mehr vereinigen den Entwicklungsländern zu helfen, in
Wissenschaft, Technik und Wirtschaft Fortschritte zu machen.
Die Irrtümer der Vergangenheit vermeiden
166. Deshalb halten Wir es für Unsere Pflicht, an dieser Stelle auf eilige
Punkte hinzuweisen.
167. Zunächst scheint es richtig, daß die Staaten, deren Wirtschaft noch
gar nicht oder erst wenig entwickelt ist, sich die Erfahrungen der Länder
zunutze machen, die es zu wirtschaftlicher Blüte gebracht haben.
168. Der Gedanke an die Zukunft und die harte Not der Gegenwart zwingen
dazu, mehr und rationeller zu produzieren. Ebenso gebieten Sachnotwendigkeit
und Gerechtigkeit, alle Staatsbürger an dem erzeugten Reichtum in billigem
Ausmaße teilnehmen zu lassen. Darum naß man darauf hinwirken, daß
Wirtschaftlicher und sozialer Aufstieg miteinander Schritt halten. Desgleichen
müssen die Fortschritte in der Landwirtschaft, in der Industrie und im
gesamten Sektor der Dienstleistungen aufeinander abgestimmt sein.
Rücksicht auf die Eigenart der einzelnen Völker
169. Man muß auch folgendes berücksichtigen: Die Entwicklungsländer weisen
vielfach ganz bestimmte, kennzeichnende Merkmale auf, die aus der Natur, ihrer
Lage, aus ihren menschlichen wertvollen Traditionen oder aus der besonderen
Veranlagung der Bevölkerung ich ergeben.
170. Wenn die wirtschaftlich hochentwickelten Länder den bedürftigen Hilfe
leisten, dann sollen sie nicht nur deren Eigenart kennen und gelten lassen;
sie sollen sich auch unbedingt davor hüten, diesen Völkern bei ihrer Hilfe den
eigenen Lebensstil aufzudrängen.
Uneigennütziges Werk
171. Ganz besonders müssen die wirtschaftlich fortgeschrittenen Länder,
wenn sie Wirtschaftlich schwächeren helfen, sich davor hüten, auf deren
politische Verhältnisse in eigennütziger Weise Einfluß zu nehmen, um
Herrschaftsansprüche durchzusetzen.
172. Würde etwas Derartiges angestrebt, so liefe das offenbar darauf
hinaus, eine neue Form von Kolonialherrschaft aufzurichten, die unter einem
heuchlerischen Deckmantel die frühere, überholte Abhängigkeit wiederherstellen
würde, von der viele Staaten sich erst vor kurzem frei gemacht haben. Das
würde die internationalen Beziehungen belasten und so zu einer Gefahr werden
für den Weltfrieden.
173. Es ist also unerläßlich und nur gerecht, daß die Staaten, die
technische und finanzielle Hilfe leisten, sieden Entwicklungsländern ohne
irgendwelche Beherrschungsabsichten gewähren - und zwar so, daß diese in den
Stand gesetzt werden, ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt einmal
selbständig zu vollziehen.
174. Ist das einmal erreicht, dann Wird es nicht wenig dazu beitragen, alle
Staaten zu einer Gemeinschaft zu verbinden, deren einzelne Glieder im
Bewußtsein ihrer Rechte und Pflichten übereinstimmend zur Wohlfahrt aller
beitragen.
Die rechte Wertordnung
175. Wo immer Wissenschaft und Technik blühen und zugleich Wirtschaftlicher
Wohlstand herrscht, bedeutet das einen großen zivilisatorischen und
kulturellen Fortschritt. Es bleibt aber zu bedenken, daß dies nicht die
höchsten Werte sind; es sind nur Mittel, die dem Streben nach höheren Werten
dienlich sein können.
176. Darum gewahren Wir mit großem Bedauern in wirtschaftlich
fortgeschrittenen Ländern die große Zahl von Menschen, denen an einer
gerechten Güterordnung nichts liegt, die geistige Werte allzusehr
vernachlässigen, völlig übersehen oder sie überhaupt leugnen. Währenddessen
verlegen sie sich mit äußerster Anspannung der Kräfte darauf, Wissenschaft,
Technik, Wirtschaft voranzutreiben, und überschätzen den materiellen Wohlstand
derart, daß sie ihn vielfach als den höchsten Wert des Lebens ansehen.
Infolgedessen birgt die den wirtschaftlich armen Völkern von Wirtschaftlich
reichen zu ihrer Entfaltung gewahrte Hilfe eine heimliche Gefahr: ist doch bei
den Angehörigen jener Völker mit alter Tradition das Bewußtsein jener höheren
Werte, die die sittliche Ordnung tragen, meist noch lebendig und für Handeln
bestimmend.
177. Diese noch ungebrochene Gesinnung irgendwie zu erschüttern hieße
eindeutig sich an diesen Völkern schwer versündigen. Diese ihre Einstellung,
die aller Ehren wert ist, sollte man vielmehr fördern und weiter veredeln, da
ja in ihr das wahre und echte Menschentum gründet.
Der Beitrag der Kirche
178. Nach göttlichem Recht umfaßt die Kirche alle Völker. Dies wird auch
durch die Tatsache bestätigt, daß sie überall auf Erden verbreitet und alle
Völker zu erfassen sich müht.
179. Bei allen Völkern, die sie zu Christus führt, trägt die Kirche
unausbleiblich auch zum Fortschritt des Wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Lebens bei; das zeigt die geschichtliche Erfahrung der
Vergangenheit wie auch der Gegenwart. Jeder, der sich Christ nennt, muß es als
seinen Auftrag und als seine Sendung ansehen, sich mit aller Kraft für die
Vervollkommnung der Gesellschaft einzusetzen und bis um äußersten sich zu
bemühen, daß die Menschenwürde in keiner Weise angetastet wird, vielmehr alle
Schranken niedergelegt und alle Hilfen beigestellt werden, die ein Leben nach
der Tugend anziehend machen und befördern.
180. Hat die Kirche in einem Volk lebendige Wurzeln geschlagen, so
betrachtet sie sich deshalb nicht als etwas ihm von außen Aufgezwungenes und
ist es auch nicht. Der Grund dafür ist, daß dort, wo Kirche lebt, die Menschen
in Christus Wiedergeboren werden und auferstehen. Wer aber in Christus
wiedergeboren und auferstanden ist, der fühlt sich nie von außen gezwungen.
Ja, weil er sich wirklich und wahrhaft frei fühlt, wird er in Freiheit zu Gott
sich hingezogen fühlen und was ihm gut und wertvoll erscheint bejahen und
vollbringen.
181. "Die Kirche Christi", so spricht Unser Vorgänger Pius XII. das klar
aus, "als treue Hüterin der göttlichen Erziehungsweisheit, kann nicht daran
denken und denkt nicht daran, die Eigentümlichkeiten anzutasten oder ihnen
ihre Ächtung zu versagen, die jedes Volk mit empfindlicher Ehrfurcht und
begreiflichem Stolz bewahrt und als kostbares Erbe betrachtet. Ihr Ziel ist
die übernatürliche Einheit in der allumfassenden, tief empfundenen und
praktisch betätigten Liebe; nicht die rein äußerliche, oberflächliche und
deshalb schädliche Gleichschaltung. Alle Bemühungen und Forderungen nach einer
sinnvollen Entwicklung und Entfaltung der Anlagen und Kräfte und Bestrebungen,
die im verborgenen Innern jedes Stammes schlummern, begrüßt die Kirche mit
Freuden und begleitet sie mit ihren mütterlichen Wünschen, vorausgesetzt daß
sie nicht im Widerstreit stehen mit den Pflichten, die sich aus der Einheit
ihres Ursprungs und ihrer gemeinsamen Bestimmung für die Menschheit ergeben.."
(Enzyklika Summi Pontificatus).
182. Mit großer Freude im Herzen stellen Wir fest, daß die Katholiken als
Bürger unterentwickelter Länder aufs Ganze gesehen im Bemühen um den
Wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihren Mitbürgern nicht nachstehen.
183. Anderseits beobachten Wir, daß die Katholiken der hochentwickelten
Länder vieles unternehmen, damit die Hilfe, die ihre Länder den notleidenden
Ländern gewähren, mehr und mehr zu deren Wirtschaftlichem und sozialem
Fortschritt beiträgt. Man kann darum die vielfältige und jährlich steigende
Hilfe nur anerkennen, die sie den jungen Amerikanern und Asiaten bieten, damit
diese an den europäischen und amerikanischen Hochschulen studieren können,
ebenso das Bemühen, Fachleute jeder Sparte auszubilden, die bereit sind, in
die Entwicklungsländer zu gehen, um dort berufstätig zu sein.
184. Allen Unseren geliebten Söhnen, die in der ganzen Welt mit so viel
Eifer am echten Fortschritt der Völker und am gesunden Wachstum der Kultur
arbeiten und dadurch die immerwährende Kraft und Wirksamkeit der Kirche
öffentlich bezeugen, ihnen allen möchten Wir voll Freude Unser Wohlwollen und
Unsere Anerkennung ausdrücken.
Bevölkerungszuwachs und wirtschaftliche Entwicklung
185. Inder letzten Zeit drängt sich die Frage in den Vordergrund, wie die
Wirtschaft und die verfügbare Menge lebensnotwendiger Güter der steigenden
Bevölkerungszahl nachkommen können. Dies gilt für die Welt im ganzen, aber
besonders für schlechtgestellte Völker.
Mißverhältnis zwischen Bevölkerung und Unterhaltsmitteln
186. Für die Welt im ganzen wollen manche errechnen, die Menschenzahl werde
sich in einigen Jahrzehnten vervielfachen, wogegen das Wachstum der Wirtschaft
viel langsamer vor sich gehen werde. Daraus will man schließen, wenn die
menschliche Fortpflanzung nicht irgendwie begrenzt werde, müsse das
Mißverhältnis zwischen Bevölkerungszahl und verfügbarem Lebensbedarf sich in
absehbarer Zeit noch verschärfen.
187. Wie aus Statistiken der wirtschaftlich unterentwickelten Länder ohne
weiteres hervorgeht, sinkt heute dank der zunehmenden Verbreitung der neueren
hygienischen und medizinischen Errungenschaften die Kindersterblichkeit und
steigt die durchschnittliche Lebenserwartung; die ohnehin schon hohe
Geburtenziffer bleibt vorerst unverändert. - Während so aber die jährliche
Geburtenzahl die Zahl der Sterbefälle übertrifft, steigt das Sozialprodukt
nicht im Gleichschritt mit der Bevölkerungszahl. Infolgedessen verbessern sich
die Lebensbedingungen in diesen ärmeren Ländern nicht, viel eher
verschlechtern sie sich noch weiter. Um das Äußerste zu verhindern, halten es
daher einige für notwendig, zu Mitteln der Empfängnisverhütung oder
Geburtenbeschränkung aller Art zu greifen.
Der Stand des Problems
188. Tatsächlich dürfte, in weltweitem Maßstab gesehen, das Verhältnis
zwischen Bevölkerungszahl und der Versorgungsmöglichkeiten weder jetzt noch in
absehbarer Zukunft zu ernstlichen Schwierigkeiten führen. Die Gründe, die
dafür angeführt werden, sind doch so unsicher und so umstritten, daß sich aus
ihnen nichts Sicheres folgern läßt.
189. Zudem hat Gott in seiner Güte und Weisheit der Natur eine nahezu
unerschöpfliche Ergiebigkeit mitgegeben und zugleich dem Menschen soviel
geistige Fähigkeiten geschenkt, daß dieser mit Hilfe entsprechender Werkzeuge
die Gaben der Natur zur Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse nutzbar machen
kann. Selbstverständlich dürfen, um die hier gestellte Frage von Grund auf zu
lösen, nicht Wege eingeschlagen werden, die nicht nur der gottgegebenen
Sittenordnung zuwiderlaufen, sondern die menschliche Fortpflanzung selbst
ihrer Würde entkleiden. Vielmehr soll das menschliche Bemühen sich
daraufrichten, durch umfassenden Einsatz von Technik und Wissenschaft sich
eine immer bessere Kenntnis der Kräfte der Natur und damit eine immer
vollkommenere Beherrschung der Natur zu erwerben. Im übrigen berechtigt der
bis zum heutigen Tage auf dem Gebiete der Wissenschaft und Technik erzielte
Fortschritt in dieser Hinsicht zu fast unbegrenzten Hoffnungen für die
Zukunft.
190. Uns entgeht nicht, daß, was dies angeht, in bestimmten Gebieten und
zumal in weniger reichen Ländern infolge wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Mißstände manchmal Schwierigkeiten entstehen, für die von
Jahr zu Jahr anwachsende Bevölkerung im eigenen Lande die notwendigen
Unterhaltsmittel zu finden, und daß auch die gebotene internationale
Solidarität versagt.
191. Desungeachtet halten Wir entschieden daran fest: bei Behandlung und
Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden,
die in Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut
angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch
denken.
192. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur lösen, wenn beim
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie
des ganzen Menschengeschlechtes die echt menschlichen Werte und Güter geachtet
und gemehrt werden. Deswegen verdient bei der Behandlung dieser Frage alles
das den ersten Platz, was der Würde des Menschen im allgemeinen und dem Leben
eines jeden einzelnen dient. Das geht über alles. In eben dieser Angelegenheit
ist sodann eine weltweite Zusammenarbeit zu erstreben mit dem Ziel freizügigen
Austauschs von Informationen, Kapital und Arbeitskräften zum größten Nutzen
aller Beteiligten.
Achtung der Lebensgesetze
193. In dieser Sache erklären Wir feierlich. Die Weitergabe des
menschlichen Lebens ist das Vorrecht der Familie; diese ist auf die eine
unauflösliche Ehe gegründet, die für den Christen den Rang eines Sakramentes
hat. Diese Weitergabe des menschlichen Lebens ist ein personaler Akt; damit
ist sie gebunden an Gottes heilige, unerschütterliche und unantastbare
Gesetze. Niemand darf sie mißachten oder übertreten. Darum sind hier Mittel
und Wege schlechterdings unerlaubt, die der pflanzlichen und tierischen
Fortpflanzung bedenkenfrei sind.
194. Das Leben der Menschen muß nämlich von allen für etwas Heiliges gehalten werden:
denn es erfordert von seinem Anbeginn an das Wirken Gottes, des Schöpfers. Wer
deshalb von diesen Geboten Gottes abweicht, verletzt nicht nur die Majestät
Gottes selbst und drückt sich und dem Menschengeschlecht ein Schandmal auf,
sondern schwächt auch die innersten Kräfte seines Staates.
Erziehung zur Verantwortung
195. Darum kommt viel darauf an, daß der jungen Generation nicht nur eine
sorgfältige menschliche und religiöse Erziehung zuteil wird - dies ist Recht
und die Pflicht der Eltern -, sondern daß sie in allen ihren Lebensäußerungen
höchstes Verantwortungsbewußtsein an den Tag legt, folglich auch bei der
Gründung einer eigenen Familie und bei der Zeugung und Erziehung von Kindern.
Diesen Kindern müssen sie nicht nur ein festes Vertrauen auf die göttliche
Vorsehung vermitteln, es muß ihnen auch der unerschütterliche und
entschlossene Wille anerzogen werden, Opfer zu bringen. Niemand darf selber
sich Opfern entziehen, der die hohe und schwere Aufgabe auf sich nimmt, in der
Weitergabe des Lebens und in der Erziehung der Kinder das eigene Wirken mit
dem göttlichen zu verbinden. Mehr als irgend jemand sonst hilft die Kirche
dazu mit. Aus diesem Grunde ist ihr Recht auf freie Ausübung ihres Auftrags
anzuerkennen.
Dienst am Leben
196. Den ersten Wesen, denen Gott selbst, wie wir im Buche Genesis lesen,
die menschliche Natur verlieh, gab er zwei Gebote, die sich gegenseitig
ergänzen. Als erstes befahl er nämlich "Wachset und mehret euch!" (Gen 1,28) Dann gebot er: "Erfüllet die Erde und machet sie euch untertan!." (ebd.)
197. Letzteres will keine Verschleuderung wirtschaftlicher Güter, sondern
deren Nutzbarmachung für den menschlichen Lebensunterhalt.
198. Mit großer innerer Trauer stellen Wir heute zwei widersprüchliche
Erscheinungen fest. Auf der einen Seite malt man den Mangel an
Unterhaltsmitteln so düster, daß danach die Menschheit vor Elend und Hunger
zugrunde gehen müsse. Auf der anderen Seite verwandeln sieh die
wissenschaftlichen und technischen Fortschritte sowie der wirtschaftliche
Wohlstand in Werkzeuge, die das Menschengeschlecht an den Rand einer
Katastrophe eines schrecklichen Todes treiben.
199. In seiner Vorsehung hat Gott zwar dem Menschen genügend Güter
verliehen, mit deren Hilfe er die Lasten mit Würde auf sich nehmen kann. die
mit der Zeugung von Kindern verbunden sind. Das aber läßt sieh nur schwer oder
überhaupt nicht verwirklichen, wenn die Menschen vom rechten Wege abweichen,
wenn sie verkehrten Sinnes die Mittel. von denen Wir sprachen. verwenden im
Widerspruch zur menschlichen Vernunft oder gegen ihre eigene soziale Natur,
und so gegen Gottes Pläne verstoßen.
Zusammenarbeit auf Weltebene
Weltweites Ausmaß der großen Probleme
200. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt hat in jüngster Zeit
die zwischenstaatlichen Beziehungen in allen Bereichen des menschlichen
Zusammenlebens verstärkt; dadurch wird die wechselseitige Abhängigkeit der
Völker immer größer.
201. Jedes Problem von einiger Bedeutung, stelle es sich nun auf dein
Gebiet der Wissenschaft, der Technik, der Wirtschaft und Gesellschaft, der
Politik oder der Kultur, übersteigt darum sehr oft die Möglichkeiten eines
einzelnen Landes. Es steht oft in internationalen, ja weltweiten
Zusammenhängen.
202. Die einzelnen Länder, selbst wenn sie sich durch ihre Kultur, durch
die Zahl und den Fleiß ihrer Bewohner, durch ihre fortgeschrittene Wirtschaft,
durch die Werte und den Reichtum ihres Gebietes auszeichnen, können auf sich
allein gestellt ihre eigene Probleme nicht sachgerecht lösen. Die einzelnen
Länder sind darauf angewiesen, sich gegenseitig auszuhelfen und zu ergänzen;
so können sie ihr eigenes Wohl nur wahren, wenn sie zugleich auf das Wohl
anderer Länder Bedacht nehmen. Darum sind Einvernehmen und Zusammenarbeit
dringend geboten.
203. Diese Überzeugung setzt sich bei den einzelnen und in der öffentlichen
Meinung der Völker immer mehr durch. Nichtsdestoweniger sind die Menschen,
namentlich die verantwortlichen Staatsmänner, offenbar nicht imstande, beides
(Einvernehmen und Zusammenarbeit) zu verwirklichen, das die Völker doch so
sehr ersehnen. Das liegt nicht an der Unzulänglichkeit der wissenschaftlichen,
technischen oder wirtschaftlichen Ausrüstung, sondern an gegenseitigem
Mißtrauen. Die Menschen und folgerecht die Staaten leben in ständigem
Mißtrauen gegeneinander. Jeder fürchtet, der andere trage sich mit
Eroberungsplänen und warte nur eine günstige Gelegenheit ab, um sie
auszuführen. Darum bereitet jeder mit allen Mitteln seine Verteidigung vor,
d.h., man rüstet, um andere - wie man versichert - von einem Angriff
abzuschrecken.
204. Dies hat zur Folge, daß viel menschliche Arbeitskraft und ungeheure
materielle Mittel mehr zum Schaden als zum Nutzen der menschlichen
Gesellschaft eingesetzt werden müssen. Die einzelnen und die Völker sind von
tiefem Unbehagen bedrückt, das Unternehmungslust und Arbeitsfreude lähmt.
Mißachtung der sittlichen Ordnung
205. Der Grund dafür liegt in den völlig verschiedenen Lebensauffassungen,
die das Handeln der Menschen und vor allem der verantwortlichen Staatsmänner
bestimmen. Manche leugnen überhaupt das Bestehen einer wahren und gültigen
sittlichen Ordnung, die über die sichtbare Welt und über den Menschen selbst
hinausweist, die unbedingt verbindlich ist, die alle umfaßt und für alle in
gleicher Weise gilt. Mangels einer von allen übereinstimmend anerkannten
Rechtsordnung läßt sich über nichts eine volle und sichere Übereinkunft
erzielen.
206. Das Wort "Gerechtigkeit" und die Redensart von "Forderungen der
Gerechtigkeit" sind zwar in aller Munde. Aber solche Redewendungen haben nicht
bei allen die gleiche Bedeutung. Sehr oft versteht man darunter
Entgegengesetztes. Wenn die verantwortlichen Führer sich auf die
"Gerechtigkeit" und die "Forderungen der Gerechtigkeit" berufen, so sind sie
sich nicht nur darüber uneins, was damit gemeint ist, sondern finden eben
darin oft den Grund zu harten Auseinandersetzungen. So verbreiten sie die
Auffassung, es gebe kein anderes Mittel zur Wahrung seiner Rechte und
Interessen als die Gewalt, die doch die Quelle der größten Übel ist.
Gott als Fundament der sittlichen Ordnung
207. Damit das gegenseitige Vertrauen der führenden Staatsmänner sich bilde
und festige, müssen zunächst auf beiden Seiten die wahren sittlichen
Grundsätze der Ordnung anerkannt und beachtet werden.
208. Die sittliche Ordnung hat nur in Gott Bestand. Wird sie von Gott
gelöst, löst sie sich selbst auf. Der Mensch ist eben kein bloßes Leibwesen,
sondern zugleich mit Erkenntnis und freier Selbstbestimmung begabtes
Geistwesen, Dieser Geist verlangt nach einer religiös begründeten sittlichen
Ordnung. Diese ist besser als jeder äußere Macht und jedes äußere Interesse
imstande, Probleme zu lösen, die das Leben der einzelnen und der sozialen
Gruppen, das eines Volkes und das der Völkergemeinschaft stellt.
IV.
DIE NEUORDNUNG DES GESELLSCHAFTLICHEN LEBENS
IN DER WAHRHEIT, DER
GERECHTIGKEIT UND DER LIEBE
Ideologien
209. Es fehlt heute nicht an Stimmen, die behaupten, bei einer solchen
Hochblüte von Wissenschaft und Technik habe man Gott nicht mehr nötig. Die
menschliche Kraft allein genüge für ein Höchstmaß an kultureller Entfaltung.
In Wirklichkeit stellt aber gerade der wissenschaftliche und technische
Fortschritt die Menschen vor Probleme von weltweitem Ausmaß. Diese Probleme
können nur gelöst werden, wenn die Autorität Gottes, des Schöpfers und Lenkers
des Menschen und der ganzen Welt; voll anerkannt wird.
210. Der bald grenzenlose Fortschritt der Wissenschaften selbst scheint
diese Wahrheit zu bestätigen, indem sich bei vielen die Überzeugung bildet,
eine an Zahl und Maß gebundene Wissenschaft könne zwar die Dinge und ihre
wechselnden Erscheinungsformen beobachten und in etwa beschreiben, nicht aber
ihr Wesen begreifen und befriedigend verständlich machen. Und mit Schrecken
nehmen die Menschen wahr, wie die durch technische Mittel freigelegten Kräfte
zwar dem Fortschritt dienen, nicht minder aber auch zum Verderben der Menschen
führen können. Darum mögen sie beherzigen, daß geistige und sittliche Werte
vor allen anderen den Vorrang haben müssen, soll der wissenschaftliche und
technische Fortschritt nicht zur Vernichtung des Menschen führen, sondern dem
kulturellen Aufstieg dienen.
211. In den wirtschaftlich reichen Ländern machen die Menschen mehr und
mehr die Erfahrung, daß kein äußerer Wohlstand den Glückshunger zu sättigen
vermag, und beginnen bereits, dem Trugbild eines unbegrenzt anhaltenden
glücklichen und sorglosen Lebens auf Erden zu entsagen. Zugleich erstarkt das
Bewußtsein der menschlichen Personwürde und ihrer unverzichtbaren Rechte und
damit verbunden das Bemühen, gerechtere und der Menschenwürde angemessenere
Beziehungen untereinander herzustellen. Das führt die Menschen zur Erkenntnis
ihrer Begrenztheit und veranlaßt sie, sich mehr als in der Vergangenheit um
geistige Werte zu bemühen. Dies alles berechtigt offenbar zu einiger Hoffnung
auf reiche und fruchtbare Zusammenarbeit, nicht nur im zwischenmenschlichen,
sondern auch im zwischenstaatlichen Bereich.
212. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt hat in Vergangenheit
und Gegenwart eine Fülle von zwischenmenschlichen Verbindungen und
Verbindlichkeiten geschaffen. Es scheint deshalb notwendig, dies alles, sowohl
in den einzelnen Ländern wie in der Völkergemeinschaft, in ein besseres
menschliches Gleichgewicht zu bringen.
213. Hierzu wurden schon viele Theorien entwickelt und im Schrifttum
verbreitet. Einige davon haben sich bereits in nichts aufgelöst wie der Nebel
vor der Sonne. Andere haben heute eine ganz andere Gestalt als früher. Wieder
andere verlieren immer mehr an Anziehungskraft in der Gegenwart. Der Grund
dafür liegt sicher darin, daß es sich dabei um Ideologien handelt, die nicht
den ganzen Menschen sehen, sondern nur bestimmte Seiten an ihm, und oft nicht
einmal die wichtigeren. Sie übersehen zudem die zweifellos vorhandenen
Schwächen der menschlichen Natur, wie z.B. Krankheit und Schmerz. Diese
Schwächen kann aber kein noch so gut entwickeltes Wirtschafts- und
Sozialsystem beheben. Hinzu kommt der tiefe und unbesiegbare religiöse Sinn
des Menschen, den keine Gewaltanwendung jemals niedertreten, keine Schlauheit
ersticken kann.
214. Eine ganz irrige, aber in unseren Tagen weitverbreitete Meinung
versucht den von Natur eingepflanzten religiösen Sinn des Menschen als eine
Art Selbsttäuschung oder als Einbildung hinzustellen. Diesen Sinn müsse man
restlos überwinden, da er nicht mehr zu unserem Zeitgeist und zu unserer
fortschrittlichen Zivilisation passe. Aber gerade in diesem tiefen religiösen
Bedürfnis wird offenbar, was der Mensch wirklich ist: ein Geschöpf Gottes, zu
dem es unwiderstehlich hinstrebt. Wie es bei Augustinus heißt: "Du hast uns zu
dir hin geschaffen, Herr, und unruhig ist unser Herz, bis es ruht in Dir"
(Bekenntnisse I, 1).
215. Technik und Wirtschaft sind zwar fortgeschritten. Aber es wird weder
Friede noch Gerechtigkeit auf Erden geben, solange die Menschen ihre Würde als
Geschöpfe ,und als Kinder Gottes nicht erkennen. Denn Gott ist der erste und
letzte Grund aller geschaffenen Dinge. Losgelöst von Gott, wird der Mensch
sich selbst und den Mitmenschen zum Ungeheuer: die gegenseitigen menschlichen
Verbindlichkeiten setzen die rechte Bindung des menschlichen Gewissens an Gott
voraus, die Quelle aller Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe.
216. Es ist allen hinlänglich bekannt, daß in vielen Ländern, darunter in
solchen mit alter christlicher Kultur, ,viele Uns ganz besonders teure Brüder
und Schwestern nun schon seit Jahren aufs grausamste verfolgt werden. Die
überlegene Würde der Verfolgten ist dabei nicht weniger offenkundig als die
ausgeklügelte Grausamkeit der Verfolger. Wenn diese Tatsache diese auch noch
nicht zur gesunden Ordnung bekehrt, so kommen dadurch doch viele zum
Nachdenken.
217. Es gibt in unserer Zeit wohl keine größere Torheit als den Versuch, in
dieser Welt eine feste und brauchbare Ordnung aufzubauen ohne das notwendige
Fundament, nämlich ohne Gott; die Größe des Menschen zu verherrlichen und
dabei die Quelle versiegen zu lassen, aus der diese Größe fließt und genährt
wird, indem man versucht, das Verlangen nach Gott zu schwächen oder womöglich
zu unterdrücken. Aber was in dieser unserer Zeit geschehen ist, hat die
falschen Hoffnungen vieler zerstört und tiefes Leid über viele Menschen
gebracht. Da bewahrheitet sich das Wort der Schrift: "Wenn der Herr das Haus
nicht baut, bauen die Bauleute vergebens" (Ps 126, 1).
Bleibende Aktualität der kirchlichen Soziallehre
218. Die Soziallehre, die die katholische Kirche überliefert und verkündet,
bleibt ohne Zweifel für alle Zeiten in Geltung.
219. Nach dem obersten
Grundsatz dieser Lehre muß der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller
gesellschaftlichen Einrichtungen sein. Und zwar der Mensch, sofern er von
Natur aus auf Mit-Sein angelegt und zugleich zu einer höheren Ordnung berufen
ist, die die Natur übersteigt und diese zugleich überwindet.
220. Dieses oberste Prinzip trägt und schützt die unantastbare Würde der
menschlichen Person. Aus dem gleichen Prinzip heraus hat die Kirche, besonders
in den letzten hundert Jahren, unter Mitarbeit von Gelehrten aus dem Priester-
und Laienstand ihre weitausgebaute Soziallehre entwickelt. Nach ihr sollen die
menschlichen Beziehungen gestaltet werden entsprechend den allgemeinen
Grundsätzen, die sich aus der Natur der Dinge sowie den konkreten
Verhältnissen des menschlichen Zusammenlebens ergeben, wie aus dem
spezifischen Charakter der Zeit. Die Grundsätze sind deshalb für alle
annehmbar.
221. Diese Lehre muß nicht nur gekannt und erfaßt werden. Sie muß auch in
die Tat umgesetzt werden, und zwar in der Weise und mit den Mitteln, die den
jeweiligen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen entsprechen, Dies ist eine
zwar schwierige, aber äußerst bedeutsame Aufgabe. Zu ihrer Verwirklichung
rufen Wir nicht nur Unsere Söhne auf der ganzen Welt auf, sondern darüber
hinaus alle Menschen guten Willens.
Verbreitung der Soziallehre
222. Wir weisen vor allem darauf hin, daß die Soziallehre der katholischen
Kirche ein integrierender Bestandteil der christlichen Lehre vom Menschen ist.
223. Deswegen wünschen Wir dringend, daß man sich immer mehr in sie
vertieft. Vor allem wünschen Wir, daß sie in den katholischen Schulen aller
Stufen, ganz besonders aber in den Seminarien, als Pflichtfach vorgetragen
werde; Wir wissen allerdings, daß dies in verschiedenen Anstalten bereits seit
längerer Zeit in ausgezeichneter Weise geschieht. Außerdem soll die
Soziallehre in die religiöse Bildungsarbeit der Pfarreien und der
apostolischen Laienbewegungen aufgenommen werden. Sie soll auch mit allen
Mitteln verbreitet werden, die die moderne Zeit bietet: durch Zeitungen und
Zeitschriften, durch wissenschaftliche Publikationen und volkstümliche
Schriften und schließlich durch Rundfunk und Fernsehen.
224. Zu einer immer weiteren Verbreitung dieser Lehre der katholischen
Kirche können, so meinen Wir, vor allem Unsere Söhne aus dem Laienstande sehr
viel beitragen, indem sie sie nicht nur selbst studieren und sich in ihrer
Aktion zu eigen machen, sondern sich auch eifrig bemühen, ihre Wirkkraft auch
anderen nahezubringen.
225. Sie müssen davon überzeugt sein, daß die Wahrheit und Lebenskraft
dieser Lehre durch nichts besser dargestellt werden kann, als wenn sie zeigen,
wie sehr sie sich für die Lösung praktischer Gegenwartsfragen eignet. Auf
diese Weise werden sich ihr auch Menschen zuwenden, die sie heute noch
ablehnen, weil sie sie nicht kennen. Vielleicht werden diese dann doch einmal
etwas Anregung aus ihr schöpfen.
Anleitung zum sozialen Handeln
226. Alle Soziallehren müssen jedoch nicht nur vorgetragen, sie müssen auch
verwirklicht werden. Dies gilt für die Soziallehre der Kirche ganz besonders.
Ist doch die Wahrheit ihr Fundament, die Gerechtigkeit ihr Ziel und die Liebe
ihre Triebkraft.
227. Darum ist es ganz besonders wichtig, daß Unsere Söhne die Grundsätze
der Soziallehre nicht nur kennen, sondern auch nach ihnen erzogen werden.
228. Die christliche Erziehung muß, soll sie vollständig sein, alle
Pflichtenkreise umfassen. In ihr müssen die Gläubigen also auch angeleitet
werden, ihr Handeln nach der Lehre der Kirche über Wirtschaft und Gesellschaft
auszurichten.
229. Der Übergang von der Theorie in die Praxis ist an sich schon
schwierig. Noch schwieriger ist es, die Soziallehre der Kirche in die Tat
umzusetzen. Die Gründe dafür sind die ungezügelte Selbstsucht des Menschen,
die materialistische Weltanschauung, die sich heute in Gesellschaft
breitmacht, und die Schwierigkeit, festzustellen, was die der Gerechtigkeit in
der konkreten Situation fordert.
230. Deswegen genügt es nicht, die Menschen bloß zu einem Handeln nach
christlichen Grundsätzen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet im Sinn der
kirchlichen Lehre anzuhalten. Es müssen ihnen auch die Wege gezeigt werden,
auf denen sie diese Aufgabe entsprechend erfüllen können.
231. Eine solche Erziehung wäre aber noch immer unzureichend, wenn nicht zu
den Bemühungen der Erzieher eine ebensolche Bemühung des zu Erziehenden
hinzutritt und wenn nicht zur Vermittlung der Lehre deren Einübung in der
Praxis kommt.
232. Ein Sprichwort sagt, man lerne den rechten Gebrauch der Freiheit erst
durch den Gebrauch der Freiheit selbst. Ebenso lernt niemand sein Handeln auf
wirtschaftlichem und sozialem Gebiete nach der Lehre der Kirche ausrichten
außer im Handeln und durch das Handeln nach dieser Lehre selbst.
Die soziale Mission der Laien
233. Aus diesem Grunde fällt nach Unserer Meinung in der Bildungsarbeit den
apostolischen Laienbewegungen eine wichtige Rolle zu. Sie ist besonders
Aufgabe derer, die sich zum Ziel gesetzt haben, alle Aufgaben der Gegenwart
aus christlichem Geist zu erfüllen. Hier können in der Tat viele Mitglieder in
täglicher Aktion sich selbst bilden und dann auch die Jugend in die
Verwirklichung solcher Aufgaben besser einführen.
234. Es scheint Uns an dieser Stelle nicht unangebracht, die Reichen wie
die Armen auf den Sinn des Lebens hinzuweisen, wie die Weisheit des
Christentums ihn versteht. Die Ausrichtung darauf schließt unbedingt den
Willen zur Nüchternheit und zum Ertragen von Opfern, natürlich mit Gottes
Gnade, in sich.
235. Leider beherrscht heute nicht wenige Menschen die Sucht nach
Vergnügen. Das Jagen nach Genuß und die unbändige Gier nach Vergnügungen
scheinen ihnen das Hauptziel des Lebens zu sein. Die Schäden, die für das
geistige, aber auch für das leibliche Wohl daraus entstehen, sind
unbestritten. Auch wer allein nach dem natürlichen Menschenverstand urteilt,
wird zugeben, daß es klug und weise ist, in en Dingen Maß zu halten und die
Leidenschaften zu zügeln. Wer aber die Dinge im Lichte der Gottesordnung
sieht, kann nicht verkennen daß die Botschaft Christi, die Lehre der
katholischen Kirche und die überlieferte Aszese uns auffordern, unsere
Triebhaftigkeit zu zügeln und die Widerwärtigkeiten des Lebens mit besonderer
Geduld zu ertragen. Diese Tugenden ermöglichen eine feste ,und ausgeglichene
Beherrschung des Körpers durch den Geist. Sie sind auch eine mächtige Hilfe,
die Strafen für die Sünde zu tilgen, von der außer Christus und seiner
makellosen Mutter niemand frei ist.
Praktische Anregungen
236. Die Grundsätze der Soziallehre lassen sich gewöhnlich in folgenden
drei Schritten verwirklichen: Zunächst muß man den wahren Sachverhalt
überhaupt richtig sehen; dann muß man diesen Sachverhalt anhand dieser
Grundsätze gewissenhaft bewerten; schließlich muß man feststellen, was man tun
kann und muß, um die überlieferten Formen nach Ort und Zeit anzuwenden. Diese
drei Schritte lassen sich den drei Worten ausdrücken: sehen, urteilen,
handeln.
237. Es ist sehr zu wünschen, daß die Jugend diese Schritte nicht nur
theoretisch erlernt, sondern auch, soweit als möglich, in einem gegebenen Fall
praktisch verwirklicht. So werden sie nicht der Meinung verfallen die
erlernten Grundsätze brauchten sie nur häufig zu erwägen, nicht aber zugleich
praktisch zu verwirklichen.
238. Bei der Anwendung dieser Grundsätze können nun manchmal auch unter
Katholiken, selbst wenn sie ehrlichen Willens sind, Meinungsverschiedenheiten
aufkommen. In einem solchen Fall müssen je trotzdem die gegenseitige Achtung
und Ehrerbietung in Wort und Tat zu wahren trachten. Auch müssen sie
überlegen, wie sie gemeinsam zusammenarbeiten können. Nur so tun sie zeitig,
was die Situation erfordert. Sie sollen sich geflissentlich davor hüten, ihre
Kräfte in ständigen Diskussionen zu verbrauchen und unter dem Schein, das
Beste zu suchen, das zu unterlassen, was sie verwirklichen können und darum
auch verwirklichen sollen.
239. Die Katholiken kommen nun aber in ihrer wirtschaftlichen und sozialen
Arbeit auch vielfach mit Menschen zusammen, die andere Lebensauffassungen
haben als sie selber. Da sollen die Katholiken sorgfältig darauf achten, sich
selber treu zu bleiben. Sie sollen sich nicht auf Kompromisse einlassen, durch
die in irgendeiner Weise der volle Glaube oder die Sittlichkeit Schaden
leidet. Sie sollen aber auch andere Auffassungen mit dem gebührenden
Wohlwollen prüfen. Sie sollen nicht überall nur auf ihr eigenes Interesse
schauen; vielmehr bereit sein, in ehrlicher Zusammenarbeit dort mitzuwirken,
wo es um etwas geht, was seine? Natur nach gut ist oder zum Guten führen kann.
Wenn aber in einer solchen Angelegenheit die kirchliche Hierarchie mit Weisung
oder Vorschrift eingreifen sollte, müssen sich die Katholiken
selbstverständlich unverzüglich nach einer solchen Entscheidung richten. Die
Kirche hat ja nicht nur das Recht und die Pflicht, über die Grundsätze des
Glaubens und der Sittlichkeit zu wachen, sondern sich auch in verbindlichen
Entscheidungen mit Bezug auf die Verwirklichung dieser Grundsätze zu äußern.
Sachgerechtigkeit und Grundsatztreue
240. An die Grundsätze, die Wir für die Ausbildung gegeben haben, muß man
sich aber auch in der Praxis halten. Das geht vor allem unsere Söhne aus dem
Laienstande an. Denn bei ihrer Arbeit geht es gewöhnlich um die Gestaltung des
irdischen Lebens oder auf dieses Ziel hin zu gründende Einrichtungen.
241. Bei dieser bedeutsamen Aufgabe müssen die Laien nicht nur beruflich
auf der Höhe sein; sie müssen einerseits ihren Einsatz entsprechend den
jeweiligen Zielen sachgerecht gestalten, anderseits ihre Aktion ausrichten
nach den Grundsätzen und Forderungen der Soziallehre der Kirche; sie dürfen
sich ihrer Weisheit aufrichtig anvertrauen und ihren Mahnungen folgen wie
Kinder ihrer Mutter. Sie sollen bei sich bedenken: Wenn sie sich in ihrem
Leben nicht treu an jene sozialen Grundsätze und Forderungen halten, wie die
Kirche sie aufgestellt hat und wie Wir sie bestätigen, dann erfüllen sie nicht
ihre Pflicht. Dann werden aber oft auch die Rechte anderer gefährdet. Es kann
dann so weit kommen, daß das Vertrauen in diese Lehre geschwächt wird, weil
man glaubt, sie sei in sich zwar sehr gut, aber ohne jede Kraft wirklich das
Leben zu bestimmen.
Eine ernste Gefahr
242. Wie Wir schon erwähnten, haben die Menschen unserer Zeit die gründlich
und umfassend durchforscht. Sie haben Werkzeuge erfunden, die Naturkräfte zu
beherrschen; sie haben wirklich großartige und staunen erregende Leistungen
vollbracht und vollbringen weiterhin solche. Während sie aber so versuchen,
sich der äußeren Dinge zu bemächtigen und sie umzugestalten, sind sie in
Gefahr, selbst zu verkümmern und ihre Geistes- und Körperkräfte zu schwächen.
Schon unser Vorgänger Pius XI. hat das bedauert. Er klagt darüber in dem
Rundschreiben Quadragesimo Anno: "... So wird der Hände Arbeit, die
Gott in seiner väterlichen Vorsehung auch nach dem Sündenfalle zur leiblichen
und seelischen Wohlfahrt der Menschen bestimmt hatte, weit und breit zur
Quelle sittlicher Verderbnis. Während er tote Stoff veredelt die Stätte der
Arbeit verläßt, werden die Menschen dort an Leib und Seele verdorben" (Quadragesimo
Anno,
135).
243. Auch Unser Vorgänger Pius XII. erklärt mit Recht, daß sich unsere Zeit
dadurch von andern unterscheide, daß Wissenschaft und Technik zwar ins
Ungeheure fortgeschritten seien, die Menschen aber n Sinn für ihre Würde
verloren haben. Denn unsere Zeit sehe ihre ausschließliche, aber unheimliche
Aufgabe darin, "den Menschen in einen Riesen der physischen Welt zu verwandeln
auf Kosten seines Geistes, den sie zu einem Zwerg in der übernatürlichen Welt
macht" (Rundfunkansprache, Weihnachten 1953).
244. Es trifft deshalb in unsern Tagen in weitestem Umfang zu, was der
Psalmist von den Götzendienern bezeugt: daß sich die Menschen bei ihrem
Handeln selbst sehr oft vernachlässigen, ihre Leistungen aber derart
bewundern, daß sie sie als Götzen verehren: "Ihre Götzen sind Silber und Gold,
Machwerk von Menschenhänden" (Ps 113, 4).
245. Deswegen ermahnen Wir in der Hirtensorge, in der Wir allen Menschen
nachgehen, Unsere Söhne eindringlich, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
und dem Streben nach dem vorgesteckten Ziel ihr Pflichtbewußtsein nicht
betäuben zu lassen noch die rechte Wertordnung in wichtigen Dingen zu
vergessen.
246. Die Kirche hat immer ganz eindeutig gelehrt und lehrt noch, daß der
Fortschritt in Wissenschaft und Technik und der daraus entstandene Wohlstand
wirklich einen Wert darstellen; daß derselbe als ein Anzeichen
fortschreitender menschlicher Kultur anzusehen ist. Aber ebenso lehrt die
Kirche, die Güter dieser Art auf Grund ihrer wahren Natur zu beurteilen: sie
müssen nämlich als Mittel betrachtet werden, die der Mensch benützt, um
leichter sein letztes Ziel zu erreichen: seine natürliche und übernatürliche
Vervollkommnung.
247. Deshalb wünschen Wir sehr, Unsere Söhne möchten sich immer die Worte
unseres göttlichen Meisters zu eigen machen, der mahnt: "Was nützt es dem
Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, an seiner Seele aber Schaden leidet?
Oder was kann der Mensch zum Tausch für seine Seele geben?" (Mt 16,
26.)
Sonn- und Feiertage
248. Mit diesen Mahnungen hängt eng zusammen die Mahnung der Kirche zur
Feiertagsruhe.
249. Um die Würde des Menschen zu schützen, der ein Geschöpf Gottes ist und
dessen Seele Gott als sein Ebenbild geschaffen hat, hat die Katholische Kirche
allzeit darauf bestanden, daß alle Menschen das dritte Gebot gewissenhaft
beobachten: "Gedenke, daß du den Sabbat heiligst!" Gott hat das Recht und die
Macht, dem Menschen zu gebieten, daß er jeweils den siebten Tag dazu verwende,
den ewigen Gott in angemessener und gebührender Weise zu verehren, die
Alltagsarbeit zu unterbrechen, den Geist zu den himmlischen Gütern zu erheben,
die Geheimnisse seines Gewissens zu erforschen, sein notwendiges und heiliges
Verhältnis zu Gott zu bedenken.
250. Aber der Mensch hat auch das Recht und das Bedürfnis, von Zeit zu Zeit
mit der Arbeit aufzuhören. Einmal um sich körperlich von der harten
Alltagsarbeit zu erholen und ehrbar zu entspannen. Er muß sich aber auch der
Familiengemeinschaft widmen. Denn diese braucht n vertrauten Umgang und das
frohe Zusammensein ihrer Glieder.
25l. Übereinstimmend fordern also der Glaube, die sittliche Ordnung und die
Sorge um die Gesundheit bestimmte Zeiten der Ruhe. Die katholische Kirche hat
dafür schon seit vielen Jahrhunderten für Gläubigen den Sonntag bestimmt und
sie an diesem Tag zur Teilnahme an der heiligen Messe verpflichtet; sie
erneuert das Gedächtnis unserer Erlösung durch Gott und teilt deren Frucht der
menschlichen Seele mit.
252. Wir müssen die Tatsache außerordentlich bedauern und mißbilligen, daß
viele, wenn sie vielleicht auch nicht absichtlich dieses heilige Gesetz
übertreten wollen, doch tatsächlich allzuoft von ihm abweichen.
Notwendigerweise werden gerade dadurch die Uns besonders teuren Arbeiter an
Leib und Seele geschädigt.
253. Um des Nutzens für Leib und Seele willen mahnen Wir darum, gleichsam
mit Gottes Worten selber, alle Menschen, die leitenden Staatsmänner, die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dieses Gebot Gottes und der katholischen Kirche
einzuhalten. Sie sollen bedenken, daß Gott und der menschlichen Gesellschaft
darüber Rechenschaft schuldig sind.
Christlicher Dienst in der Welt
254. Wegen dieser kurzen Hinweise soll aber niemand meinen, Unsere Söhne,
besonders aus dem Laienstand, handelten klug, wenn sie sich als Christen für
diese innerweltlichen Angelegenheiten weniger einsetzen. Wir betonen mit
Nachdruck, daß dieser Einsatz von Tag zu Tag größer und stärker werden muß.
255. Christus der Herr bat ja bei jenem feierlichen Gebet für die Einheit
seiner Kirche den Vater um seiner Jünger willen; ,Ich bitte nicht, daß du sie
von der Welt hinwegnimmst, sondern daß du sie vor dem Bösen bewahrst" (Joh
17, 15). Niemand soll sich deshalb dem eitlen Wahn hingeben, die eigene
geistliche Vervollkommnung und die irdische Alltagsarbeit widersprächen
einander. Sie sind durchaus miteinander vereinbar. Und es soll niemand meinen,
man müsse sich den Werken des zeitlichen Lebens notwendigerweise entziehen, um
nach christlicher Vollkommenheit zu streben; oder man könne sich auf keinen
Fall einer solchen Tätigkeit hingeben, ohne die eigene Würde als Mensch und
Christ aufs Spiel zu setzen.
256. Es entspricht durchaus dem Plan der göttlichen Vorsehung, daß sich die
Menschen bilden und vervollkommnen im Vollzug ihrer täglichen Arbeit. Fast
alle müssen diese Arbeit zeitlichen Dingen widmen. Deshalb stellt die
Gegenwart die Kirche heute vor die schwierige Aufgabe, in der modernen Kultur
die Grundsätze echter Humanität und die Lehre des Evangeliums in Einklang zu
bringen. Die heutige Zeit erwartet dies von der Kirche; ja sie scheint sogar
dringend danach zu verlangen, um nicht nur ein höheres Ziel zu erreichen,
sondern auch um das schon Erlangte ohne eigenen Schaden sicher zu erhalten.
Dazu fordert die Kirche, wie Wir bereits sagten, vor allem die wirksame
Unterstützung der Laien. Sie sollen deswegen ihre Arbeiten so erledigen, daß
sie ihre Pflichten den andern gegenüber erfüllen und arbeiten in Verbundenheit
mit Gott durch Christus und um seiner größeren Ehre willen. So mahnt der
Apostel, der heilige Paulus: "Ihr möget essen oder trinken oder sonst etwas
tun, tut alles zur Ehre Gottes" (1 Kor 10; 31). Und an einer anderen
Stelle: "Was ihr auch tut in Wort oder Werk, tut alles im Namen Jesu, des
Herrn! Danket durch ihn Gott, dem Vater!" (Kol 3,17.)
257. Wenn das menschliche Schaffen und die Einrichtungen dieses Lebens auch
zum geistigen Fortschritt und zum ewigen Glück des Menschen beitragen, dann
können sie ohne Zweifel auch viel besser das erreichen, wozu sie bereits ihrer
Natur nach hingeordnet sind. Für jede Zeit gilt das wichtige Wort des
göttlichen Meisters: "Suchet also zuerst das Reich Gottes und seine
Gerechtigkeit, und dies alles wird euch hinzugegeben werden" (Mt 6,
33). Denn wer "Licht im Herrn" (Eph 5, 8) geworden ist und "als Sohn
des Lichtes" (vgl. ebd.) wandelt, der kann tatsächlich sicherer
beurteilen, was die Gerechtigkeit in den verschiedenen Bereichen menschlichen
Wirkens zu tun verlangt; das gilt auch für diejenigen Bereiche, in denen die
übertriebene Eigenliebe, der Nationalismus oder der Rassendünkel weiter Kreise
den Erfolg erschweren. Wer sich von der christlichen Liebe leiten läßt, muß
auch andere lieben; so empfindet er deren Nöte, Krankheiten und Freuden als
seine eigenen. Sein Wirken, wo immer es geschieht ist kraftvoll, ist froh, ist
voller Menschlichkeit und bemüht um Wahl der andern. Denn "die Liebe ist
langmütig, die Liebe ist freundlich und ohne Neid, die Liebe prahlt nicht und
bläht sich nicht f. Sie benimmt sich nicht anmaßend und sucht nicht ihren
Vorteil; sie läßt sich nicht aufreizen, sie trägt das Böse nicht nach; sie
freut sich nicht über das Unrecht, sie freut sich mit an der Wahrheit. Alles
trägt sie, alles glaubt sie, alles hofft sie, alles duldet sie" (1 Kor
13, 4-7).
Lebendige Glieder am mystischen Leibe Christi
258. Wir können dieses Schreiben nicht schließen, ohne Euch, Ehrwürdige
Brüder, an die so wichtige Wahrheit der katholischen Lehre erinnern, daß wir
Glieder am geheimnisvollen Leibe Christi, an der Kirche, sind. "Wie der Leib
zwar nur einer ist und dennoch viele Glieder hat und alle Glieder des Leibes,
so viele es sind, nur einen Leib ausmachen so ist es auch mit Christus" (1
Kor 12, 12).
259. Darum bitten Wir eindringlich alle Unsere Söhne auf der ganzen Welt im
Klerus und im Laienstand: sie sollen sich des Adels und der Würde klar bewußt
sein, die ihnen deshalb zukommen. Sie sind ja mit Christus wie Reben mit dem
Weinstock verbunden gemäß jenem Wort: "Ich bin der Weinstock, ihr seid die
Reben" (Joh 15, 5). Sie ja an seinem göttlichen Leben selbst teilhaben.
Wenn darum die Gläubigen unserem heiligen Erlöser aus ganzem Herzen verbunden
sind bei ihrer Arbeit in der Welt, dann setzt ihre Arbeit in gewissem Sinn die
Arbeit Jesu Christi selber fort; sie empfängt von ihm erlösende Kraft und
Stärke: "Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viele Frucht" (ebd.).
Diese menschliche Arbeit wird dann so über sich hinausgehoben und geadelt, daß
sie die Menschen, die sie ausführen, innerlich vervollkommnet und dazu hilft,
den Segen der christlichen Erlösung anderen mitzuteilen und überallhin zu
verbreiten. So wirkt dann die christliche Lehre wie der Sauerteig des
Evangeliums; sie durchdringt das Geäder der Gesellschaft, in der wir leben und
wirken, wie der Sauerteig den Teig.
260. Zugegeben: diese unsere Zeit ist in schlimme Irrtümer verstrickt und
von tiefgehenden Unordnungen zerrüttet; und doch öffnen sich in dieser unserer
Zeit den aktiven Christen unermeßlich weite Felder apostolischen Wirkens. Sie
sind für Unser Herz ein Anlaß großer Hoffnung.
261. Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne! Ausgehend von dem
bewunderungswürdigen Schreiben Leos XIII. haben Wir verschiedene Probleme der
heutigen sozialen Wirklichkeit mit Euch besprochen. Wir bitten Euch dringend,
die Grundsätze und Forderungen, die Wir in diesem Zusammenhang entwickelt
haben, nicht nur sorgsam zu überdenken, sondern auch nach Kräften zu helfen,
daß sie verwirklicht werden. Wenn jeder von Euch das tapferen Herzens tut,
dann wird das viel dazu beitragen, Christi Reich in dieser Welt zu festigen -
"das Reich der Wahrheit und des Lebens, das Reich der Heiligkeit und der
Gnade, das Reich der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens" (Präfation
vom Christkönigsfest). Dann werden wir dereinst zu jener Seligkeit des
Himmels gelangen, für die Gott uns erschaffen hat und die wir heiß ersehnen.
262. Es geht um die Lehre der katholischen und apostolischen Kirche, der
Mutter und Lehrmeisterin aller Völker. Ihr Licht erleuchtet, entzündet und
entflammt. Ihre mahnende Stimme, himmlischer Weisheit voll, wendet sich an
alle Zeiten. In ihrer Kraft liegt das rechte und wirksame Heilmittel für die
wachsenden Nöte der Menschen, für die Sorgen und Bedrängnisse dieses
vergänglichen Lebens. Mit dieser ihrer Stimme vereint sich in wunderbarer
Weise jene uralte Stimme des Psalmisten, die unaufhörlich unser Herz stärkt
und erhebt: "Lauschen will ich, was Gott der Herr zu mir redet: wahrlich, er
redet Frieden, zu seinem Volk und seinen Frommen, denen, die sich von Herzen
zu ihm kehren. Sicher, nah ist sein Heil allen, welche ihn fürchten, seine
Herrlichkeit wird in unserem Lande wohnen. Begegnen werden sich Gnade und
Treue, Recht und Friede einander umarmen. Treue wird aus der Erde sprossen,
Gerechtigkeit nieder vom Himmel schauen. Der Herr wird uns seine Güter spenden
und unser Land seine Frucht bescheren. Voraufgehen wird ihm Gerechtigkeit und
Heil der Spur seiner Füße folgen" (Ps 84, 9ff.).
263. Ehrwürdige Brüder! Am Schluß dieses Schreibens, dem Wir ein gutes
Stück Zeit in Unserer Sorge für die Gesamtkirche gewidmet haben, fassen Wir
alles in einem Wunsch zusammen: Möge der göttliche Erlöser des
Menschengeschlechts, der "für uns von Gott zur Weisheit, Gerechtigkeit,
Heiligkeit und Erlösung geworden ist" (1 Kor 1,30), allem und über
alles in Ewigkeit herrschen und siegen. Es möge eine rechte soziale Ordnung
erstehen und alle Völker zu Wohlstand, Freude und Frieden führen.
264. Zeichen dieses Wunsches und Unterpfand Unseres väterlichen Wohlwollens
sei der Apostolische Segen, den Wir Euch, Ehrwürdige Brüder , und allen
Gläubigen, die Eurer Sorge anvertraut sind, von ganzem Herzen im Herrn
erteilen - denen besonders, die auf diese Unsere Ermahnungen bereitwillig
eingehen.
Gegeben in Rom, bei Sankt Peter, am 15. Mai 1961, im dritten Jahr
Unseres Pontifikates
IOANNES PP. XXIII