Die Weitergabe des Lebens
1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die
die Gatten freie und bewußte Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie
immer mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen
Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden. Zu allen Zeiten stellte die
Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die
jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt
derartige Veränderungen mit sich, daß sich neue Fragen erheben, denen die Kirche
sich stellen muß, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück
zusammenhängen.
I. NEUE GESICHTSPUNKTE DES PROBLEMS:
DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES KIRCHLICHEN LEHRAMTES
2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst
handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die
Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung
erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den
Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese
Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits-
und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art
und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen
Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern. Wir erleben auch einen gewissen
Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in
der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe
in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese
Liebe. Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in
der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu
ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen:
auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf
die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts
der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr
für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden
sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter
Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können? Könnte nicht das
sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die
Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen
physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende
Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel
des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei
als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten
Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo
die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt
werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.
4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und
vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im
natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und
bereichert wird. Kein gläubiger Christ wird bestreiten, daß die Auslegung des
natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn
zweifellos hat - wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben (1) -
Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen
Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten
hat (2), sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes
bestellt, das heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen
Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes
zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil
notwendig (3). In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten,
besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich
geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in
übereinstimmenden Dokumenten geäußert (4).
5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger
Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm
gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare
an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche
Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte
darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche
Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen
Welt entsprechende Antwort geben könnte (5). Das Forschungsergebnis der
Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie
teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten
Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken.
Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.
6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns
kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben
hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung
zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des
Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die
vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige
Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen
Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen. Daher wollen Wir nun
nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach
inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags
auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.
II. PRINZIPIEN DER KIRCHLICHEN LEHRE
Gesamtschau des Menschen
7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf - wie jede andere Frage,
die das menschliche Leben angeht - nicht nur unter biologischen,
psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden;
man muß vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu
der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern
auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche
Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe
und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden
bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu
beleuchten. - Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die
Pastoralkonstitution "Gaudium et spes", in der sich jüngst das Zweite
Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.
Die eheliche Liebe
8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir
sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der "Liebe ist (6)", von ihm, dem
Vater, "nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt
(7)". Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des
blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom
Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen
seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre
gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach
jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit
Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.
Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen
Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum
Ausdruck.
Eigenart der ehelichen Liebe
9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen
Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, daß man davon die rechte Vorstellung
hat. An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt
als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und
Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der
darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch
stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen
gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung. Weiterhin ist es Liebe, die aufs
Ganze geht; jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles
großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren
eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner
selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine
Freude, daß er durch seine Ganzhingabe bereichern darf. Die Liebe der Gatten ist
zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und
Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewußt durch das
gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten,
daß die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen schwer werden - unmöglich sei.
Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste.
Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür:
Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle
innigen, dauernden Glücks. Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht
ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern
strebt und neues Leben wecken will. "Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen
nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder
sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern
selbst sehr bei (8)."
Verantwortliche Elternschaft
10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe
verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute
mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muß darum richtig verstanden werden.
Sie muß aber unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden
Gesichtspunkten betrachtet werden. Was zunächst die biologischen Vorgänge
angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft die Kenntnis und die
Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in
seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur
menschlichen Person gehören (9). Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft
betrifft, so meint verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche
Beherrschung durch Vernunft und Willen. Im Hinblick schließlich auf die
gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet
verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach klug abwägender
Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder
bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung
kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten. Endlich und vor
allem hat verantwortungsbewußte Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten
objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren
Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter
Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter- und
Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie
und der menschlichen Gesellschaft anerkennen. Daraus folgt, daß sie bei der
Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen,
gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen
und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den
göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst
und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der
Kirche kundtut (10).
Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes
11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen
und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont
hat, "zu achten und zu ehren (11)"; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei
vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der
Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum
Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt,
geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat
ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so
gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten
schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in
beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun,
daß "jeder eheliche Akt" von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens
hingeordnet bleiben muß (12).
Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von
Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende
Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese
Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten
Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs
engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den
Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die
beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der
Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den
Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene
Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach
sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser
Lehre zu erfassen.
Treue zum Schöpfungsplan Gottes
13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter
Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche
Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise
vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das
Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn
man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem
göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten
Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach
besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens
beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt
und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe
ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau
und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und
heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die
Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen
des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer
zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte
Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die
Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die
Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. "Das menschliche
Leben muß allen etwas Heiliges sein", mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII.,
"denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen
Gottes (13)."
Unerlaubte Wege der Geburtenregelung
14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher
Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch
einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu
Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu
beschränken, und daher absolut zu verwerfen (14). Gleicherweise muß, wie das
kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich
begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden (15). Ebenso
ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des
Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner
natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei
es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16). Man darf, um diese absichtlich
unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument
geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere
erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit
früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und
gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere
sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich
Höherwertiges zu fördern (17), so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch
so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen18: das
heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und
deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der
Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen
Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung,
ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher
Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine
Rechtfertigung erhalten.
Erlaubtheit therapeutischer Mittel
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung
körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus
aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei
ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird
(19).
Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer Perioden
16. Allein dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen
Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es
sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt
dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des
Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen
Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit
mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon
lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist
entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der
menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den
vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso
betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß. Wenn
also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der
Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der
Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre
den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen,
dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und
die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze
nicht verletzt werden (20). Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn
sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten
für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel
als immer unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder
ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich
um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die
Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der
anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf.
Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten
Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch
ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten
des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine
weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber
vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe
und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten,
geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.
Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung
17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der
kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden
der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei
solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur
ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht
auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der
Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch - besonders der Jugendliche, der
gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das
Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die
Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten:
Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die
Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und
seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer
Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man
Achtung und Liebe schuldet. Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche
Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich
über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen
verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in
Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme
zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu
fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung
allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise
könnte es geschehen, daß man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder
sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu
vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz
persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen. Will man nicht den
Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß
man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine
natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand,
sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese
Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in
seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar
entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen
sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat
(21).
Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen
18. Es ist vorauszusehen, daß vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre
ohne weiteres annehmen werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen
Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben.
Die Kirche aber, die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher
Stifter gesetzt ist "zum Zeichen, dem widersprochen wird (22)", steht dennoch zu
ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische,
demütig, aber auch fest zu verkünden. Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser
beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen
entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas
für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur
nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht. Indem sie das eheliche
Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, daß sie zum Aufbau
echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an,
sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, daß er sich auf technische
Mittel verläßt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so
dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt
sie, daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie
will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind am Leben des lebendigen
Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist (23).
III. SEELSORGLICHE RICHTLINIEN
Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin
19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken
und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den
Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern,
nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker
leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten
Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten
als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat
Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muß aber jenes
Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes
Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist
bewegt wird (24).
Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes
20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die
Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja
sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt
dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen
Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist
nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen
stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese
Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der
menschlichen Gesellschaft.
Selbstbeherrschung
21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor
allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und
der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer
selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den
Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben
eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten
Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben
muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der
Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für
Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre
heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst
und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren
Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei
den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den
Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu
überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung
ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine
innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann
Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen
Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer
Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.
Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre
22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das
Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die
Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles
Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung
der sittlichen Ordnung. Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und
der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig
verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne
aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von
Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen,
solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen (25)
oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die
staatlichen Stellen gewähren.
Appell an die staatlichen Behörden
23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die
Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung
der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer
Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze
in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum
natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des
Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß die staatliche Gewalt einen anderen
Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik,
die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt. Wir wissen sehr
wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den
Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist
Unsere Enzyklika "Populorum progressio". Hier aber wiederholen Wir mit Unserem
Vorgänger Johannes XXIII.: "Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der
Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde
stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und
seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich die
Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt
sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt
menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden (26)." Sehr zu Unrecht
würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im
Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale
Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler Nachlässigkeit
in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu
höherem Lebensstandard führen könnten (27). Möchten doch alle Verantwortlichen,
auf die es ankommt - wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit
allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb
der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir,
ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen überstaatlichen
Einrichtungen.
An die Wissenschaftler
24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten,
"die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen,
wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für
eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen (28)".
Vor allem ist zu wünschen - was schon Pius XII. gesagt hat -, daß aufbauend auf
dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete
Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag (29). So werden dann die
Wissenschaftler - besonders die Katholiken unter ihnen - durch ihren Beitrag
beweisen, daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich "es keinen wahren
Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der
Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient (30)".
An die christlichen Eheleute
25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter,
besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die
Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt,
verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf:
dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit
dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die
leichte Last Christi (31). Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die
christlichen Eheleute daran denken, daß ihre Berufung zum christlichen Leben,
die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So
werden sie "gestärkt und gleichsam geweiht", um ihre Aufgaben treu erfüllen,
ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene
christliche Zeugnis geben zu können (32). Diese Aufgabe hat der Herr ihnen
anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar
machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes,
des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint. Daß für das Leben christlicher
Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs:
denn wie für jeden von uns ist auch für sie "die Pforte eng und schmal der Weg,
der zum Leben führt (33)". Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein
hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht
sind, "nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben (34)", wohl
wissend, daß "die Gestalt dieser Welt vergeht (35)". Deshalb sollen die Eheleute
die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den
Glauben und die Hoffnung, die "nicht zuschanden werden läßt: denn die Liebe
Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns
gegeben ward (36)". Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes
erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und
Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den
Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre
Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Maße geschenkt wird. So
können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen, wie
der Apostel sie kennzeichnet: "Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die
Kirche geliebt hat ... So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen
Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes
Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche ...
Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche.
Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber
stehe in Ehrfurcht zum Manne (37)."
Familienapostolat
26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute
um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der
Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten
Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der
Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute
übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen,
eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemäße Form des
Apostolates zu sein (38).
An die Ärzte und ihre Helfer
27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der
Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von
ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem
Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der
Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die
gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres
Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem
schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen
verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen
erwartet wird.
An die Priester
28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater
und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien. Voll Vertrauen
möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja - Unser Wort gilt
besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht
und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung eures Amtes das
Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen dem kirchlichen
Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet euch dieser Gehorsam
nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des
Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der
Wahrheit ausgestattet sind (39). Ihr wißt auch, daß es zur Wahrung des inneren
Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter
Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt
gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die
eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut
an euch aus ganzem Herzen: "Ich ermahne euch, Brüder, ... daß Ihr alle in
Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr
im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen (40)."
29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre Christi zu unterschlagen eine
hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muß dies immer mit Duldsamkeit und
Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den
Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu
richten, sondern zu retten (41), war er zwar unerbittlich streng gegen die
Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern. Bei ihren
Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden
Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden.
Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem
Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen
erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es
die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben, zu den
Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals wegen ihrer
Schwachheit den Mut verlieren.
An die Bischöfe
30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens
wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders
eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich
Unsere dringende Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der
Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und
Heiligkeit der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und
christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und
verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wißt
sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen
Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfaßt:
den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger
Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in
der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung
von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft
durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.
SCHLUSSWORT
31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen
guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des
Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der
Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im
katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk,
davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum
Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen
und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren,
sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht
nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und
allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren
Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.
Rom, bei St. Peter, am 25. Juli, am Fest des heiligen
Apostels Jakobus 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.
PAUL PP. VI.
Anmerkungen
1) Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pius IX. P. M.
Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912:
AAS 4 (1912), S. 658; Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember
1930: AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius XII., Ansprache Magnificate
Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954: AAS 46
(1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai
1961: AAS 53 (1961), S. 457.
2) Vgl. Mt 28,18-19.
3) Vgl. Mt 7,21.
4) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo
XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881),
S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS
22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S.
545-546; Pius XII., Ansprache an die italienische medizinisch-biologische
Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften,
VI, S. 191-192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29.
Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte della
Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951:
AAS 43 (1951), S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen
Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S.
734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961),
S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2;
2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 47-52.
5) Vgl. Paul VI., Ansprache an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964:
AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der
Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57
(1965), S. 388; An den Nationalkongreß der italienischen Vereinigung der
Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966: AAS 58 (1966), S. 1168.
6) Vgl. 1 Joh 4-8.
7) Vgl. Eph 3,15.
8) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 50.
9) Vgl. S. Thom. Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.
10) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 50 und 51.
11) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 49.
12) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII.,
Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29.
Okt.1951: AAS 43 (1951), S. 843.
13) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53
(1961), S. 447.
14) Vgl. Catechisrnus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius
XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII.,
Ansprache an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas,
12. Nov. 1944: Ansprache und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192;
Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.
1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz.
Pacem in Terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963), S. 259-260; 2.
Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51.
15) Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl.
Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an die
katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S.
843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12.
Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.
16) Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius
XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die
katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S.
843; AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen
Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735;
Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
17) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Nationalkongreß der Vereinigung kath.
Juristen Italiens, 6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.
18) Vgl. Röm 3,8.
19) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der
italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S.
674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie,
12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.
20) Vgl. Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen
Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 846.
21) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der
italien. Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S.
674-675; AAS 48 (1956), S. 46l-462.
22) Vgl. Lk 2,34.
23) Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.
24) Vgl. Röm 8.
25) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica über die
sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 6-7.
26) Vgl. Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
27) Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48-55.
28) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 52.
29) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und
der Vereinigung der kinderreichen Familien: AAS 43 (1951), S. 859.
30) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 51.
31) Vgl. Mt 11,30.
32) Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 48; Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.
33) Mt 7,14; vgl. Hebr 12,11.
34) Vgl. Tit 2,12.
35) Vgl. 1 Kor 7,31.
36) Vgl. Röm 5,5.
37) Eph 5,25.28-29.32-33.
38) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41;
Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil,
Dekret Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.
39) Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.
40) Vgl. 1 Kor 1,10.
41) Vgl. Joh 3,17.