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137/2009P – ED

 

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

Anmerkungen zur Vorstellung des Dekrets Quo magis
bezüglich der Approbation von sieben neuen Präfationen
für den usus antiquior des römischen Ritus

 

Mit dem Dekret Quo magis des 22. Februar 2020 hat die Kongregation für die Glaubenslehre,  der seit Januar 2019 die Kompetenzen der einstigen Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei"[1] zugewiesenen sind, den Text von sieben neuen Präfationen für Gebrauch ad libitum in der Feier der heiligen Messe in der forma extraordinaria des römischen Ritus gebilligt[2].

Diese Bestimmung bedeutet den Abschluss der Bemühungen, die zuvor von der vorgenannten Päpstlichen Kommission unternommen wurden in Erfüllung des durch Papst Benedikt XVI. erteilten Mandates, nämlich einige zusätzliche Präfationen in das Missale der forma extraordinaria einzufügen[3].

Die zu diesem Thema durchgeführte Studie führte zur Auswahl einer begrenzten Anzahl von Texten zum Gebrauch für bestimmte Gelegenheiten wie Heiligenfeste, Votivmessen oder bestimmte Feiern ad hoc, jedoch ohne Veränderungen am Zyklus de tempore. Durch die Einheit der Texte will diese Auswahl die Übereinstimmung in der Grundhaltung und im Geist des Gebetes gewährleisten, die dem Bekenntnis der Heilsgeheimnisse entsprechen, die im Temporale als dem Rückgrat des liturgischen Jahres gefeiert werden. Andererseits verlief die historische Entwicklung des Corpus Præfationum des Missale Romanum bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts jedoch eher in Richtung neuer Präfationen für einzelne Feste als für Feiern des Temporale.

Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, um allen, die den Usus Antiquior feiern, die Möglichkeit der Verwendung dreier weiterer Präfationen zu geben, die in der Vergangenheit auf bestimmte Regionen beschränkt waren. Auch hier handelt es sich um Texte zu bestimmten Festen.

Vier der neu approbierten Texte, nämlich die Präfationen de Angelis, de Sancto Ioanne Baptista, de Martyribus und de Nuptiis, wurden dem Missale der forma ordinaria des Ritus Romanus entnommen und stammen in ihren Kernteilen größtenteils, insbesondere im jeweiligen "Embolismus", aus antiken liturgischen Quellen. Um andererseits die Übereinstimmung mit dem Rest des Corpus Præfationum des ‚alten‘ Messbuchs zu respektieren, wurde in drei Fällen eine der üblicherweise in der forma extraordinaria gebrauchten Abschlussformeln der Praefationes verwendet. Wie bereits angedeutet, waren die drei weiteren Texte (Präfationen de Omnibus Sanctis et Sanctis Patronis, de Sanctissimo Sacramento und de Dedicatione ecclesiæ) den französischen und belgischen Diözesen konzediert und waren dort vor der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils in Gebrauch. Von nun an können sie überall in der Messfeier in der forma extraordinaria verwendet werden.

Zwei der sieben Präfationen erlauben es, die Bedeutung der liturgischen Feiern zu Ehren von  Leitfiguren in Gottes Heilsplan entsprechend der Heilsgeschichte besser zu unterstreichen, nämlich der Engel und des hl. Johannes des Täufers, die beide einer eigenen Präfation im usus antiquior entbehrten. Ebenso unterstreicht die Präfation de Martyribus den herausragenden Charakter der Gabe des Martyriums neben anderen Zeugnissen der Sequela Christi, denn die ersten als solche anerkannten Heiligen sind die Märtyrer. Die in einigen Gebieten bereits verwendeten Präfationen de Dedicatione ecclesiæ, de Omnibus Sanctis et Sanctis Patronis und de Sanctissimo Sacramento bereichern die besagten Feiern mit einen reicheren angemesseneren Schatz an liturgischen Texten als die gewöhnliche Praefatio communis. Abschließend sei insbesondere auf die Praefatio de Nuptiis hingewiesen, die, zusammen mit dem großen Brautsegen, immer noch in der Missa pro sponsis zur Anwendung kommt, und mit geringen Abweichungen bereits in den alten Sakramentaren wie dem Gelasianum vetus und dem Gregorianum zu finden ist. Diese altehrwürdige Praefatio, die in die forma ordinaria des römischen Ritus wieder eingeführt wurde, kann deshalb jetzt auch in der forma extraordinaria verwendet werden.

Wie oben ausgeführt, bleibt die Verwendung der neu genehmigten Präfationen, oder deren Nicht-Verwendung, anlässlich der oben angezeigten Feiern eine Option ad libitum, wobei diesbezüglich an die gesunde pastorale Klugheit des Zelebranten in dieser Angelegenheit appelliert wird. Zudem werde beachtet, dass dieses Dekret keine der in der Vergangenheit bereits gewährten Eigenpräfationen tangiert, und da wo es bereits (für bestimmte Orte oder Regionen, Ordensgemeinschaften…) aufgrund des bestehenden Konzession für dieselbe Feier eine unterschiedliche Eigenpräfation gibt, dann besteht die Freiheit der Wahl zwischen dieser und dem neu approbierten Text.


 

[1] Siehe Franziskus, Apostolisches Schreiben in Form eines "Motu Proprio" über die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei", 17. Januar 2019.

[2] Eine in Noten gesetzte Ausgabe dieser Präfationen in den gebräuchlichen Präfationstonen der forma extraordinaria wird durch Libreria Editrice Vaticana publiziert werden.

[3] “Das alte Meßbuch kann und soll (…) einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird in Verbindung mit den verschiedenen Vereinigungen die sich dem usus antiquior verpflichtet wissen, die praktischen Möglichkeiten prüfen”: Benedikt XVI, Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des apostolischen Schreibens “Motu Proprio data” Summorum Pontificum über der römische Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform, AAS 99 (2007) 798. Anschließend wurde dieses Mandat bestätigt und fand 2011 seinen Abschluß durch die Instruktion Universæ Ecclesiæ derselben Päpstlichen Kommission: vgl. Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei", Instruktion über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI, 25, AAS 103 (2011) 418.