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02 - 05.10.2012
INHALT
-PRÄSENTATION
DES GENERALSEKRETÄRS
-ARBEITSKALENDER DER
SYNODE
-ALLGEMEINE
INFORMATIONEN ÜBER DIE SYNODE
-DIE KAPELLE DER SYNODE
-MITTEILUNGEN
PRÄSENTATION DES GENERALSEKRETÄRS
Am Freitag, dem 5. Oktober 2012,um 10.30 Uhr, hält der
Generalsekretär der Bischofssynode, S.E.R. Mons. Nikola Eterović, in
der Aula Johannes Paul II.im Presseamt des Heiligen Stuhls ein
“Briefing” mit Informationen über den Sinn und den Verlauf der
Synodenversammlung.
Im Folgenden wird der Text der Präsentation des Generalsekretärs
wiedergegeben:
Einführung
“Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen
Geschöpfen” (Mk 16,15). Mit diesen Worten des auferstandenen
Christus, die in einem der letzten Abschnitte des Markusevangeliums
wiedergegeben werden, beginnt die Mission der Kirche. Die Kirche
besteht, um immer und überall allen Menschen, die guten Willens
sind, die Frohe Botschaft zu bringen. Der Auftrag bleibt derselbe,
wie auch Jesus Christus derselbe ist “gestern, heute und in
Ewigkeit” (Hebr 13,8) und auch sein Evangelium bleibt unverändert,
während sich die Adressaten und die sozialen, kulturellen,
politischen und religiösen Bedingungen ändern, in denen wir leben.
Der Auftrag zur Mission, den uns der verherrlichte Christus, der
Sieger über die Sünde und den Tod gegeben hat, wird auch im
Mittelpunkt der Arbeiten der XIII. Ordentlichen Vollversammlung der
Bischofssynode stehen, die in Kürze stattfinden wird. Diese Worte
Jesu haben auch die Überlegungen zum zweiten Kapitel des
Instrumentum laboris geprägt, das den Titel trägt: “Zeit der
Neuen Evangelisierung”. Wie bekannt, findet die Synodenversammlung
vom 7. Bis 28. Oktober statt zu dem Thema: Die Neue
Evangelisierung für die Weitergabe des Glaubens”. Es ist
wichtig, die beiden Aspekte des Themas der Synode zusammen zu sehen:
auf der einen Seite das Ziel der Neuevangelisierung aus, nämlich die
Weitergabe des Glaubens, auf der anderen, der Prozeß der Weitergabe
des Glaubens, der in der heutigen Zeit immer wieder auf Hindernisse
aller Art stößt, und sich innerhalb dieser Neuevangelisierung
abspielt.
Die Vorbereitung und der Ablauf einer Synodenversammlung ist ein
komplexer und anspruchsvoller Prozeß, der einen großen Einsatz
seitens des Generalsekretariats der Bischofssynode erfordert, sowohl
was die Organisation als auch die Koordinierung der zahlreichen
Teilnehmer an den Sitzungen angeht. Im allgemeinen könnte man bei
diesem Prozeß drei Aspekte unterscheiden, die jedoch ineinander
übergreifen: spirituelle Dimension, theologisch-pastorale
Überlegungen und technisch-organisatorische Vorbereitung.
I) Spirituelle Dimension
Das Gebet begleitet und belebt die Arbeiten der Synode. Jedem
Christen wird nahe gelegt, ohne Unterlaß zu beten (vgl. 1 Thess
5,17), so wie es Jesus Christus getan hat. Deshalb könnte eine
Versammlung von Bischöfen, von Vertretern aus den Bistümern der
ganzen Welt, zusammen mit dem Bischof von Rom und Vorsitzenden der
Synodenversammlung, nicht an einem Ort abgehalten werden, an dem
nicht gebetet wird. Das Gebet, das schon die Vorbereitungsarbeiten
begleitet hat und für das die Wallfahrt Seiner Heiligkeit, Papst
Benedikt XVI. nach Loreto am 4. Oktober 2012 symbolisch ist, wird
während der Synodenarbeiten einen vorrangigen Platz einnehmen. Der
Heilige Vater wird vier Heilige Messen feiern. Die XIII.
Vollversammlung der Bischofssynode beginnt am 7. Oktober mit einer
feierlichen Konzelebration. Während dieser Eucharistiefeier wird der
Heilige Vater zwei Heilige der Kirche zu Kirchenlehrern erheben: den
Heiligen Johannes von Avila und die Heilige Hildegard von Bingen.
Die Arbeiten der Synode finden am 28. Oktober ihren Abschluß mit
einer eucharistischen Konzelebration, an der alle Synodenväter und
bei der Synode anwesenden Priester teilnehmen werden. Am Sonntag,
dem 21. Oktober, wird der Heilige Vater eine Heilige Messe feiern,
bei der sieben Selige heiliggesprochen werden: Giacomo Berthieu,
Pedro Calungsod, Giovanni Battista Piamarta, Maria del Monte Carmelo
Sallés y Barangueras, Marianna Cope, Caterina Tekakwitha und Anna
Schäffer. Eine besondere Bedeutung wird die Eucharistiefeier am 11.
Oktober anläßlich des 50. Jahrestages des Beginns des Zweiten
Vatikanischen Konzils und des 20. Jahrestages des Erscheinens des
Katechismus der Katholischen Kirche haben. Bei dieser
Gelegenheit wird der Heilige Vater, Papst Benedikt XVI., das Jahr
des Glaubens eröffnen, das mit dem Christkönigsonntag am 24.
November 2013 enden wird.
Vor Beginn der Arbeiten der Synode wird der Heilige Geist angerufen,
die Schlüsselfigur jeder Bischofssynode. Jeden Morgen beginnen die
Arbeiten mit dem Gebet der Terz. Auch die nachmittäglichen Sitzungen
werden mit einem kurzen Gebet eröffnet. Die Arbeiten werden sowohl
morgens als auch abends mit einer innigen Anrufung der Heiligen
Jungfrau Maria, der Mutter der Kirche und Stern der
Neuevangelisierung beendet. In der Kapelle neben der Synodenaula
befindet sich das Allerheiligste, damit die Teilnehmer der
Synodenversammlung die Möglichkeit haben, vor dem Meister im Gebet
zu verharren, vor ihm, der auch heute noch seine Jünger auf die
Straßen der Welt schickt, um auch dem modernen Menschen das
Evangelium, die Frohe Botschaft zu bringen.
Das Generalsekretariat hat von vielen einzelnen Personen und
kirchlichen Gemeinschaften die Zusage bekommen, daß man beten werde.
Wir sind allen dankbar für diese wichtige Unterstützung, die
zweifelsohne nicht nur die Bande der Gemeinschaft zwischen dem
Heiligen Vater und den bei der Synode versammelten Bischöfen stärken
wird, sondern auch mit allen Mitgliedern des Volkes Gottes, die die
Synodenarbeiten verfolgen.
II) Theologisch-pastorale Überlegungen
Nachdem der Heilige Vater Benedikt XVI. im Anschluss an die
Beratungen mit den Bischöfen der katholischen Kirche das Thema der
Synodenversammlung gewählt hatte, erarbeitete das Generalsekretariat
der Bischofssynode die Lineamenta, ein Dokument, in dem über
das gewählte Thema nachgedacht wird. Es wurde mit Hilfe des
Ordentlichen Rates des Generalsekretariats und mit dem Beitrag
einiger Experten verfasst. Die
Lineamenta
wurden am 4. März 2011 veröffentlicht. Die kirchlichen
Organisationen, mit denen das Generalsekretariat der Bischofssynode
institutionelle Beziehungen unterhält, wurden gebeten, bis zum 1.
November 2011 auf den Fragenkatalog der Lineamenta zu
antworten. An der großen Zahl der Antworten, die sich auf 90,5 %
belief, lässt sich das große Interesse der Teilkirchen und anderer
Organisationen am Thema der Synode ablesen. Die Antworten lassen
sich zahlenmäßig folgendermaßen untergliedern: von 13 katholischen
Ostkirchen sui iuris haben 11 geantwortet, und von 26
Dikasterien der Römischen Kurie haben 25 eine Antwort gegeben.
Außerdem hat das Generalsekretariat auch eine Antwort von der Union
der Generaloberen bekommen. Von 114 Bischofskonferenzen haben 93
geantwortet. Im Hinblick auf die einzelnen Kontinente teilen sich
die Antworten prozentual folgendermaßen auf: 100 % in Ozeanien, 95,8
% in Amerika, 88,8 % in Asien, 81,25 % in Europa und 66,6 % in
Afrika. Der Ordentliche Rat des Generalsekretariats hat diese
Antworten untersucht, die dann im Instrumentum laboris
zusammengefasst worden sind. Dieses Dokument wurde am 19. Juni 2012
veröffentlicht. Da es sich dabei um die Tagesordnung der
Synodenversammlung handelt, ist jeder Synodenvater dazu aufgerufen,
in seinem Redebeitrag darauf bezug zu nehmen. Auf diese Weise sollen
die Synodenarbeiten die bereits genannten Themen vertiefen und ein
neues Licht auf Themen von großer kirchlicher und gesellschaftlicher
Aktualität werfen.
Auch andere Dokumente spielten eine wichtige Rolle bei der
Vorbereitung der Synodensitzung. Es handelt sich dabei an erster
Stelle um die Überlegungen des Heiligen Vaters Benedikt XVI. in
seinen verschiedenen Reden. An dieser Stelle scheint es mir wichtig,
neben der Katechese über das Gebet an zwei besonders bedeutende
Dokumente zu erinnern. Zwei Apostolische Schreiben in Form eines
Motu proprio. Das erste ist
Ubicumque et
semper vom 21. September 2010, mit dem der Heilige Vater den
Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung eingerichtet hat. Das
zweite ist Porta fidei vom 11. Oktober 2011, mit dem der
Heilige Vater Benedikt XVI. das Jahr des Glaubens einberufen
hat. Beide Dokumente fanden auch in den Vorbereitungsdokumenten der
Synodenversammlung Anwendung.
III) Technisch-organisatorische Vorbereitung
Gemäß den Normen des Ordo Synodi Episcoporum nehmen an der
Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode ex officio
die Oberhäupter der katholischen Ostkirchen sui iuris sowie
die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie teil. Neben den
Synodenvätern, die vom Papst ernannt werden, werden die anderen
Synodenväter gewählt von den jeweiligen Bischofskonferenzen, von den
katholischen Ostkirche sui iuris - wenn sie die Zahl von 25
übersteigen - sowie von der Union der Ordensoberen, denen das Recht
zusteht, 10 Mitglieder zu bestellen. Das Generalsekretariat der
Bischofssynode muss den Ratifizierungsprozess der gewählten
Synodenväter durch den Papst koordinieren.
Selbstverständlich ist für den Ablauf der Synodenarbeiten das
technische Personal von großer Bedeutung, das von den Beamten des
Generalsekretariats der Bischofssynode koordiniert wird.
IV) Teilnehmer an der Synodenversammlung
An der XIII. Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode werden
262 Synodenväter teilnehmen, die bisher höchste Anzahl in der
Synodengeschichte. Aus Europa kommen 103, aus Amerika 63, aus Afrika
50, aus Asien 39 und aus Ozeanien sieben. Die Mehrheit der
Synodenväter, genau gesagt 192, wurde gewählt, darunter 172 von den
Bischofskonferenzen und 10 von der Union der Ordensoberen; 3 wurden
von den katholischen Ostkirchen sui iuris ernannt; 37 nehmen
ex officio teil, 40 wurden vom Heiligen Vater ernannt. Unter
ihnen sind 6 Patriarchen, 49 Kardinäle, 3 Großerzbischöfe, von denen
einer Kardinal ist, 71 Erzbischöfe, 120 Bischöfe und 14 Priester.
Was die von ihnen ausgeführten Funktionen betrifft, sind 10
Oberhäupter von orientalischen Kirchen sui iuris, 32
Präsidenten von Bischofskonferenzen, 26 Leiter von Dikasterien der
Römischen Kurie, 211 Ortsbischöfe und 11 Weihbischöfe.
Bekanntermaßen hat der Heilige Vater am Samstag, den 22. Oktober
2011, Seine Eminenz Kardinal Donald William Wuerl, Erzbischof von
Washington (USA), zum Generalrelator ernannt. Seine Exzellenz
Pierre-Marie Carré, Erzbischof von Montpellier (Frankreich), wurde
zum Sondersekretär bestellt.
Am 29. Juni 2012 hat Seine Heiligkeit drei delegierte Präsidenten
ernannt: Seine Eminenz Kardinal John Tong Hon, Bischof von Hong Kong
(China); Seine Eminenz Kardinal Francisco Robles Ortega, Erzbischof
von Guadalajara (Mexiko), und Seine Eminenz Kardinal Laurent
Monsengwo Pasinya, Erzbischof von Kinshasa (Demokratische Republik
Kongo).
An der Synodenversammlung werden auch 45 Experten und 49 Auditoren
teilnehmen, Männer und Frauen, die aus den Reihen der vielen
Fachleute und der auf allen fünf Kontinenten im Bereich der
Evangelisierung tätigen Menschen ausgewählt wurden.
Bei den Arbeiten werden auch die Bruderdelegierten anwesend
sein als Repräsentanten der 15 Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche stehen. In diesem Zusammenhang muß ganz
besonders darauf hingewiesen werden, daß sich Seine Gnaden Rowan
Douglas Williams, Erzbischof von Canterbury und Primas der Kirche
von England und der Anglikanischen Weltkirchengemeinschaft, bei der
Synodenversammlung zu Wort melden wird. Darüber hinaus wird Seine
Heiligkeit Bartholomaios I., Erzbischof von Konstantinopel und
Ökumenischer Patriarch, an der feierlichen Eucharistiefeier vom 11.
Oktober teilnehmen. Die Anwesenheit dieser Persönlichkeiten bei der
Synodenversammlung gibt ihr einen bemerkenswerten ökumenischen
Aspekt.
An der Generalversammlung werden 3 Sondergesandte teilnehmen.
Bruder Alois, Prior von Taizé (Frankreich), Hw. Lamar Vest,
Präsident der American Bible Society (USA), und Herr Werner Arber,
Professor für Mikrobiologie am Biozentrum der Universität Basel
(Schweiz) und Präsident der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften.
Für den Dialog mit den Journalisten werden fünf Pressesprecher
zur Verfügung ge stellt, jeweils einer für jede Sprache der
Synodenversammlung. Diese treffen sich jeden Tag mit den
Journalisten, ausgenommen Freitag, 8., Donnerstag, 18., Freitag, 26.
und Samstag, 27. Oktober - also jene Tage, an denen die
Pressekonferenzen mit den Synodenvätern vorgesehen sind.
Den Synodenvätern stehen 32 Assistenten und 30 Übersetzer
zur Seite. Insgesamt nehmen mehr als 400 Personen an der XIII.
Ordentlichen Generalversammlung teil.
V) Wichtige Ereignisse
Aus dem vom Heiligen Vater Benedikt XVI. approbierten Programm
der Synodenarbeiten geht hervor, dass 23 Generalversammlungen und 8
Sitzungen der Arbeitsgruppen “circoli minores” vorgesehen sind. In
der ersten Versammlung wählen die Mitglieder der nach den
offiziellen Synodensprachen eingeteilten 12 “circoli minores” einen
Moderator und einen Relator. Wie schon der Name sagt, wird der
Moderator die Diskussionen leiten; der Relator dagegen hat die
Aufgabe, die Ergebnisse dieser Diskussionen bei der
Generalversammlung vom Freitag, 19. Oktober, mitzuteilen.
Von den verschiedenen wichtigen Ereignissen seien die folgenden
genannt:
- Die Stellungnahmen des Generalsekretärs und des Generalrelators
sind für den ersten Tag der Arbeiten, den 8. Oktober, anberaumt. Für
die Nachmittagssitzung sind kurze Beiträge der Repräsentanten des
Episkopats der fünf Kontinente zum Thema der Synodenversammlung
vorgesehen. Sie sollen zusammenfassend darlegen, wie das
Synodenthema in die Realität der Teilkirchen der einzelnen
Kontinente umgesetzt wurde.
-Bei der Generalversammlung am Nachmittag des 9. Oktober wird Seine
Eminenz Kard. Marc Ouellet PSS, Präfekt der Kongregation für die
Bischöfe, über die Umsetzung des Nachsynodalen Apostolischen
Schreibens Verbum Domini berichten, das das Ergebnis der XII.
Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode ist, die im
Oktober 2008 stattfand.
Am Mittwoch, dem 10. Oktober, wird Seine Gnaden, Dr. Rowan
Douglas Williams, Erzbischof von Canterbury und Primas der Kirche
von England und der Anglikanischen Weltkirchengemeinschaft, bei der
Generalversammlung am Nachmittag die Herausforderung der
Neuevangelisierung und der Weitergabe des christlichen Glaubens
unter dem anglikanischen Gesichtspunkt erläutern.
- Am Freitag, dem 12. Oktober, wird Herr Werner Arber, Professor für
Mikrobiologie am Biozentrum der Universität Basel (Schweiz) und
Präsident der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, einige
Überlegungen über die Beziehung zwischen Wissenschaft und Glauben
astellen. Auch sein Beitrag ist für die Nachmittagssitzung der
Generalversammlung vorgesehen.
Die erwähnten Beiträge sollten die freie Diskussion beleben, die am
Ende jeder nachmittäglichen Generalversammlung vorgesehen ist.
Bei der Eucharistiefeier am 11. Oktober wird der Ökumenische
Partriarch Bartholomaios I. an den Bischof von Rom, Benedikt XVI.,
und an alle Teilnehmer der Heiligen Messe, mit der das Jahr des
Glaubens beginnt, eine Grußadresse richten.
Am Anfang der Arbeiten werden die Synodenväter die Mitglieder der
Kommission für die Vorbereitung der Abschlußbotschaft wählen,
die aus 12 Mitgliedern besteht, deren Präsident, S. Em. Kardinal
Giuseppe Betori, Erzbischof von Florenz (Italien) und deren Vize-Präsident, Seine
Exzellenz Luis Antonio G. Tagle, Erzbischof von Manila
(Philippinen), vom Heiligen Vater ernannt wurden. Seine Heiligkeit
wird noch zwei weitere Mitglieder ernennen, während die noch
ausstehenden 8 von den Synodenvätern gewählt werden. Diese
Kommission wird eine Botschaft (Nuntius) vorbereiten, die
nach ihrer Billigung durch die Synodenväter veröffentlicht werden
wird, um das Volk Gottes über die im Verlauf der Synodenversammlung
behandelten Themen zu informieren.
VI. Schluß
Aufgrund der Erfahrungen vergangener Synoden wird die Methodik
der Synode, die der Heilige Vater Benedikt XVI. im Jahr 2005
modifiziert hat, im Wesentlichen unverändert bleiben. Daher steht
jedem Synodenvater eine Redezeit von fünf Minuten für seinen Beitrag
vor der Vollversammlung zu. Bei der freien Diskussion, die für jede
nachmittägliche Vollversammlung zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr
angesetzt ist, dürfen die Beiträge der Synodenväter nicht länger als
3 Minuten dauern, um so eine möglichst große Teilnahme an der
Diskussion zu ermöglichen, als Ausdruck der Gemeinschaft und der
Kollegialität.
Die Beiträge der brüderlichen Delegierten, der Auditoren und
Auditorinnen sollten nicht länger als vier Minuten dauern.
Die Texte der Synodenteilnehmer können auch länger sein und beim
Generalsekretariat eingereicht werden. Es wird jedoch nur eine kurze
Zusammenfassung davon veröffentlicht werden, die jeder einzelne
Synodenvater selbst abfassen wird, unter Befolgung der im
Vademecum angegebenen Richtlinien. Die zeitliche Begrenzung der
Redezeit soll es einer möglichst großen Zahl von Teilnehmern an der
Versammlung ermöglichen, das Wort zu ergreifen und dadurch die
Überlegungen der Synode noch stärker zu bereichern.
Um den Verlauf der Arbeiten zu erleichtern und Zeit zu gewinnen,
werden auch während der XIII. Ordentlichen Generalversammlung
Apparate zur elektronischen Abstimmung benutzt. Gleichwohl wird,
angesichts der Wichtigkeit der Abstimmungen über die
Propositionen, die bereits bewährte Praxis beibehalten, der
zufolge diese Abstimmung sowohl schriftlich als auch elektronisch
erfolgen wird. Dabei muß unter anderem berücksichtigt werden, dass
über die Propositionen auch schriftlich von denjenigen
Synodenvätern abgestimmt werden kann, denen es nicht möglich ist, an
der Generalversammlung teilzunehmen, in deren Verlauf die
elektronische Abstimmung erfolgt. Daher werden die offiziellen
Abstimmungsergebnisse diejenigen sein, welche von der dafür
zuständigen Stimmenauszählungskommission errechnet werden,
die rechtzeitig dafür gebildet werden wird und die sich mit der
Auszählung der Abstimmungszettel befassen wird.
Der Kalender der Aktivitäten der XIII. Ordentlichen
Generalversammlung listet die wichtigen Ereignisse auf, an denen
alle Synodenväter teilnehmen sollten. Die regelmäßige Teilnahme am
Gebet, das Zuhören und die Meditation werden dazu beitragen, die
brüderliche Kollegialität unter den Bischöfen, zwischen ihnen und
dem Bischof von Rom, dem Oberhaupt des Bischofskollegiums, noch zu
fördern. Im übrigen wird die Teilnahme qualifizierter Mitglieder des
Gottesvolkes an den Arbeiten der Synode das Band zwischen allen
Gliedern der katholischen Kirche noch verstärken. Die Teilnahme der
brüderlichen Delegierten an der Synodenversammlung wird dieser auch
einen wichtigen ökumenischen Ausdruck verleihen. Dieser wird zudem
verstärkt durch die Teilnahme des Ökumenischen Patriarchen von
Konstantinopel Bartholomaios I. sowie Seiner Gnaden D. Rowan Douglas
Williams, des Erzbischofs von Canterbury und Primas der Kirche von
Englands und der Anglikanischen Weltkirchengemeinschaft. Gemeinsam
beten wir darum, das sich das Gebet des Herrn Jesus verwirklichen
möge: “Alle sollen eins sein: wie du, Vater, in mir bist und ich in
dir bin, sollen auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, dass du
mich gesandt hast” (Joh 17,21). Das gewaltige Werk der
Evangelisierung und Neuevangelisierung der Welt erfordert den
Beitrag aller Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften. Begleiten wir
diesen Prozeß mit unserem Gebet, mit dem Zeugnis eines christlichen
Lebens und mit einem neuen Eifer für die Beichte, in Gemeinschaft
mit dem Heiligen Vater Benedikt XVI., dem 264. Nachfolger des
heiligen Apostels Petrus: “Du bist der Messias, der Sohn des
lebendigen Gottes” (Mt 16,16).
[00001-05.17] [NNNNN] [Originaltext: Italienisch]
ARBEITSKALENDER DER BISCHOFSSYNODE
7. Oktober - Sonntag
09.30
Feierliche Heilige Messe zur Eröffnung der Synode auf dem
Petersplatz
8. Oktober - Montag
09.00 - 12.30
Erste Generalkongregation
Grußwort des Delegierten Vorsitzenden
Bericht des Generalsekretärs
VORTRAG VOR DER ALLGEMEINEN DISKUSSION
Freie Beiträge
16.30 - 19.00Zweite Generalkongregation
Berichte über die Kontinente (5)
Beginn der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
9. Oktober - Dienstag
09.00 - 12.30
Dritte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Vierte Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftskommission (I)
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
17.30
Bericht über die Umsetzung von “Verbum Domini”
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
10. Oktober - Mittwoch
09.00 - 12.30
Circuli minores (1. Sitzung)
Wahl der Moderatoren und der Berichterstatter
Diskussion zum Einführungsvortrag
16.00
Versammlung der Moderatoren und Berichterstatter
16.30 - 19.00
Fünfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
11. Oktober - Donnerstag
10.00
Feier der Heiligen Messe auf dem Petersplatz zur Eröffnung des
Jahres des Glaubens sowie zum Gedenken an den 50. Jahrestag des
Beginns des Zweiten Vatikanischen Konzils und an den 20. Jahrestag
der Promulgation des Katechismus der Katholischen Kirche
16.30 - 19.00
Sechste Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Abstimmung für die Wahl der Botschaftskommission (II)
12. Oktober - Freitag
09.00 - 12.30
Siebte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Achte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
13. Oktober - Samstag
09.00 - 12.30
Neunte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Zehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
14. Oktober - Sonntag
Keine Kongregation
15. Oktober - Montag
09.00 -12.30
Elfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Zwölfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
16. Oktober - Dienstag
09.00 - 12.30
Dreizehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (I)
16.30 - 19.00
Vierzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Bruderdelegierten
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
17. Oktober - Mittwoch
09.00 - 12.30
Fünfzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (II)
l6.30 -19.00
Sechzehnte Generalkongregation
BERICHT NACH DER ALLGEMEINEN DISKUSSION
Freie Beiträge
18. Oktober - Donnerstag
09.00 - 12.30
Circuli minores (2. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (3. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”
19. Oktober - Freitag
09.00 - 12.30
Siebzehnte Generalkongregation
Vorstellung der Berichte der Circuli minores in der Aula
Freie Beiträge
16.30 - 19.00
Circuli minores (4. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”
19.00
Übergabe der “Propositiones” an das Generalsekretariat
20. Oktober - Samstag
09.00 - 12.30
Achtzehnte Generalkongregation
Vorstellung und Abstimmung über die Botschaft
Wahl des Rates (1)
Diskussion über die Botschaft
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
21. Oktober - Sonntag
09.30
Heilige Messe mit der Heiligsprechung einiger Seliger auf dem
Petersplatz
22. Oktober - Montag
09.00 - 12.30
Keine Kongregation
Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalrelator, den
Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli minores
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalrelator, den
Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores
23. Oktober - Dienstag
09.00 - 11.30
Neunzehnte Generalkongregation
VORSTELLUNG DER EINHEITLICHEN LISTE DER “PROPOSITIONES”
Wahl des Rates (II)
11.30 - 12.30
Circuli minores (5. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (6. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
24. Oktober - Mittwoch
09.00 - 12.30
ang1031 Circuli minores
(7. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (8. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
19.00
Übergabe der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge an das
Generalsekretariat
25. Oktober - Donnerstag
09.00 - 12.30
Keine Kongregation
Überprüfung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones” durch den Generalrelator, den Sondersekretär und die
Berichterstatter der Circuli minores
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
Überprüfung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones” durch den Generalrelator, den Sondersekretär und die
Berichterstatter der Circuli minores
26. Oktober - Freitag
09.00 - 12.30
Zwanzigste Generalkongregation
Vorstellung und Abstimmung der Botschaft
Überprüfung der gemeinsam abgefassten Änderungsvorschläge der
“Propositiones” durch den Generalrelator, den Sondersekretär und die
Berichterstatter der Circuli minores
17.30 - 19.00
Einundzwanzigste Generalkongregation
Vorstellung der LISTE DER “PROPOSITIONES”
25. Oktober - Samstag
09.00 - 12.30
Zweiundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die “Propositiones”: Placet - Non Placet
13.00
Mittagessen mit dem Heiligen Vater - Abschließende Grußworte
17.30 - 19.00
Dreiundzwanzigste Generalkongregation
Ergebnis der Abstimmung über die “Propositiones”: Placet- Non Placet
Abschluss
28. Oktober - Sonntag
09.30
Feierliche Heilige Messe zum Abschluss der Synode im Petersdom
Vatikanstadt, am 21. Juni 2012
Nikola ETEROVIĆ
Titularerzbischof von Cibale
Generalsekretär
[00002-05.07] [NNNNN] [Originaltext: Latin]
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE BISCHOFSSYNODE
Im Laufe der Arbeiten des Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzils
reifte in den Konzilsvätern der Wunsch heran (der in den Dekreten
Christus Dominus [Nr. 5] und Ad gentes [Nr. 29] zur
Sprache gebracht wurde), den wahren Geist der Kollegialität lebendig
zu halten, das heißt die Überzeugung, dass der Papst bei der
Ausübung seines Amtes als universaler Hirt der Kirche seine
Verbundenheit mit den Bischöfen als Gliedern desselben bischöflichen
Standes wie der Bischof von Rom auf noch deutlichere und wirksamere
Weise zeigen müsse. Zu diesem Zweck richtete Papst Paul VI. durch
das Apostolische Schreiben „Motu proprio“ Apostolica sollicitudo
vom 15. September 1965 (AAS 57 [1965] 775-780) als Frucht der beim
Konzil gemachten Erfahrungen auf Ebene der Gesamtkirche die
Bischofssynode ein und legte ihre Struktur und ihre institutionellen
Aufgaben fest: «Die apostolische Sorge, in der Wir, die Zeichen der
Zeit aufmerksam durchforschend, die Wege und Methoden des
geistlichen Apostolats den wachsenden Notwendigkeiten unserer Tage
sowie den veränderten Verhältnissen der Gesellschaft anzupassen
suchen, drängt Uns dazu, Unsere Verbindung mit den Bischöfen, „die
der Heilige Geist dazu bestimmt hat…, die Kirche Gottes zu leiten“ (Apg
20,28), mit noch engeren Banden zu bestärken» (Einführung von
Apostolica sollicitudo). “Die Bischofssynode, durch die aus den
verschiedenen Gebieten des Erdkreises ausgewählte Bischöfe dem
obersten Hirten der Kirche stärkere Hilfe und Mitarbeit leisten,
wird so errichtet, dass sie sei: a) eine zentrale kirchliche
Einrichtung; b) eine Vertretung des ganzen katholischen Episkopates;
c) ihrem Wesen nach ständig; d) der Struktur nach zeitlich befristet
in der Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben” (Kapitel I von
Apostolica sollicitudo). “Ihrer Natur nach kommt es der
Bischofssynode zu, Rat und Informationen zu geben. Sie kann auch
Entscheidungsvollmacht haben, wo ihr diese vom Papst übertragen
wird, der in diesem Falle dann seinerseits die Entscheidung der
Synode zu bestätigen hat. Die allgemeinen Ziele der Bischofssynode
sind: a) die enge Verbindung und hilfreiche Zusammenarbeit zwischen
Papst und Bischöfen des ganzen Erdkreises zu fördern; b) dafür zu
sorgen, dass eine unmittelbare und wirkliche Kenntnis über Fragen
und Verhältnisse verfügbar ist, die das innere Leben der Kirche und
ihre pflichtgemäße Aktion in der heutigen Welt betreffen; c) die
Übereinstimmung in den Urteilen leichter zu machen, wenigstens
bezüglich der wesentlichen Inhalte der Lehre und der Art des
Fortschritts im Leben der Kirche. Spezielle und nächste Ziele sind:
a) geeignete Nachrichten sich gegenseitig zu vermitteln; b)
gemeinsam über die Angelegenheiten zu beraten, derentwegen die
Synode in den einzelnen Fällen zusammengerufen wird” (Kapitel II von
Apostolica sollicitudo). “Die Bischofssynode untersteht
direkt und unmittelbar der Autorität des Papstes” (Kapitel III von
Apostolica sollicitudo). “Die Synode kann zusammengerufen
werden zu einer Generalversammlung, zu einer außerordentlichen
Versammlung und zu einer Sonderversammlung” (Kapitel IV von
Apostolica sollicitudo).
Beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974, definierte
Paul VI. die Bischofssynode mit folgenden Worten: “Sie ist eine
kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit,
mehr aber noch mit dem Bemühen, den göttlichen Plan und die
Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten,
nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben - mit dem Ziel,
die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem
Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche
und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung
zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode
besonderer Art.”
Die theologische Grundlage der Bischofssynode wurde vom Diener
Gottes Papst Johannes Paul II. aufgezeigt, der in seiner Ansprache
an den Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode vom 30. April
1983 die Bischofssynode als „besonders fruchtbare Ausdrucksform und
Mittel der Kollegialität der Bischöfe“ beschrieben hat. Es handelt
sich bei ihr um eine Versammlung von Mitgliedern des katholischen
Episkopats, deren Aufgabe darin besteht, dem Papst bei der Leitung
der universalen Kirche beratend zur Seite zu stehen, wenn es um die
Bewahrung und Förderung des Glaubens und der Sitten geht, die
Befolgung und Bekräftigung der kirchlichen Disziplin sowie das
Studium der Probleme hinsichtlich des Wirkens der Kirche in der
Welt. Dies geschehe, wie Seine Heiligkeit Benedikt XVI. in der
Meditatio horae tertiae ad ineundos labores XI Coetus Generalis
Ordinarii Synodi Episcoporum (AAS 97 [2005] 951) gefordert hat,
in einer Atmosphäre wechselseitiger Liebe, gegenseitiger Hilfe und
gemeinsamen Einvernehmens, „brüderlicher Zurechtweisung“ und
gegenseitigen Trostes, die als „Funktionen der Kollegialität“ ein
„großer Akt wahrer kollegialer Zuneigung“ sind.
Bei der brüderlichen Agape zum Abschluss der VII. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode am 30. Oktober 1987 sagte
Johannes Paul II. in der „Domus Sanctae Marthae“ im Vatikan: „Die
Erfahrung der Synode birgt etwas vom heiligen Charakter der Kirche
in sich, etwas von ihrem Mysterium. Man erlebt die Realität der
Kirche, auch ihre ‚ethnische‘ Realität, ihre über die ganze Welt
verstreute Realität, die Realität des überall verbreiteten Wortes
Gottes, das in den verschiedenen Ländern, Kulturen und Kontinenten
aufgenommen wird. All dies erleben wir; wir erleben es, wenn wir den
verschiedenen Rednern, ihren Redebeiträgen zuhören. Wir erleben die
Erfahrungen der Ortskirchen, sehr verschiedenartige Erfahrungen,
mitunter sehr schmerzliche und schwierige Erfahrungen. Und so ergibt
sich aus allen Wortbeiträgen der Synodenväter und zusammen mit denen
der Synodenväter auch aus den Worten unserer Brüder und Schwestern
im Laienstand ein Bild, eine Vision: eine Vision von der Kirche.
Aber es ist nicht nur eine Vision im deskriptiven Sinn, die
aufzeigt, wie die Kirche lebt, die Kirche als menschliche Realität,
als ethnische Realität, sondern zugleich eine Vision von der Kirche
als Geheimnis. Hier stoßen wir auf einen Punkt, an dem es schwierig
wird, die Erfahrung der Synode, die eine zutiefst religiöse
Erfahrung ist, den anderen zu übermitteln und nach außen zu tragen;
sie bleibt in gewisser Weise innerhalb der Synode, sie bleibt in
uns, die wir an der Synode teilgenommen haben; wir alle, wirklich
alle bestätigen gemeinsam diese Erfahrung, und wir sprechen heute
über diese Erfahrung der Synode, über diese Erfahrung von der
Kirche. Wir sprechen darüber mit großer Freude. Es ist ein großer
Reichtum, der uns, einem jeden von uns geschenkt wurde, dadurch dass
wir vier Wochen lang diese Erfahrung der Kirche als Volk Gottes
erleben durften; ja, Volk Gottes auf dem Weg, aber als Volk Gottes
ist die Kirche zugleich auch der Leib Christi. Sie ist ein
Geheimnis.“
Die Bischofssynode repräsentiert in gewisser Weise den gesamten
katholischen Episkopat und zeigt in besonderer Weise den Geist der
Gemeinschaft, der die Bischöfe mit dem Papst sowie die Bischöfe
untereinander verbindet. Sie ist der bevorzugte Ort, an dem die
Versammlung der Bischöfe, die direkt und unmittelbar der Amtsgewalt
des Papstes untersteht, unter dem Einfluss des Heiligen Geistes
ihren zuverlässigen Rat zu den verschiedenen Problemen der Kirche
gibt, wobei sie die kollegiale Zuneigung und die Sorge des
Episkopats um das Wohl der ganzen Kirche zum Ausdruck bringt. Der
Bischofssynode als Institution obliegt es, Informationen zu geben,
über die vorgeschlagenen Fragen zu beraten und ein Votum abzugeben.
Diese Voten werden in Form der Propositiones dem Heiligen
Vater übergeben, damit er, unterstützt vom Ordentlichen Rat des
Generalsekretariats der Bischofssynode, nach Möglichkeit ein
Nachsynodales Schreiben erarbeite, das an die ganze Kirche gerichtet
ist. Die Tatsache jedoch, dass „der Synode gewöhnlich nur beratende
Funktion zukommt, mindert nicht ihre Bedeutung. In der Kirche ist
nämlich der Zweck eines jeden Kollegialorgans, sei es beratend oder
beschließend, immer auf die Wahrheit oder auf das Wohl der Kirche
ausgerichtet. Wenn es sich dann um die Feststellung des gemeinsamen
Glaubens handelt, wird der consensus ecclesiae nicht durch
die Auszählung der Stimmen gewonnen, sondern ist Frucht des Wirkens
des Geistes, der die Seele der einzigen Kirche Christi ist.“
I
EINE EINFÜHRUNG IN DIE BISCHOFSSYNODE
Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15.
September 1965 von Papst Paul VI. ins Leben gerufen wurde. Damit
wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils
erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden
war, fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den
griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg,
also “sich treffen, sich versammeln”. Eine Synode ist ein religiöses
Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit
dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen
und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen
zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden
können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von
Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel
ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu
unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst
Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive
Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern”.
Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine
Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe
betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner
Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.
Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof
und Apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik
(Ägypten), den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche
zu gründen, oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende
Stelle”. Seine Begründung lautete: “Aus vielen Teilen der Welt
werden Beschwerden herangetragen, dass die Kirche, abgesehen von den
römischen Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb
sollte eine Art ‘Mini-Rat’ aus Persönlichkeiten der gesamten
Weltkirche gegründet werden, die sich regelmäßig träfen, eventuell
sogar jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und
mögliche neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses
Organ würde Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die
Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie
eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere
Organisationen, wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat
für Lateinamerika) üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen
Kontinents aus.”
Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal
Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, dass die
Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und
dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, dass auf
der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche
verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der
Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch
die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern
auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat
erfahrener Bischöfe, die aus der Kirche gewählt werden, eine
legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den
Kardinälen der Römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen
Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”
Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI. selbst, als er noch
Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag von
Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende
Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht
besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird,
jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen
wird”. Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema
der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe
gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an
die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der
zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29.
September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).
Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des
Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich
öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die
Nachricht, die Wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft Unsere
Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil
selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die
vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den
Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und
Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der
Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte
dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen.
Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der Römischen
Kurie sein, der Wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung
schulden und die Wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei
Unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere
Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie
möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude
enthalten, Euch diese kurze Mitteilung zu machen, um noch einmal
Unser Vertrauen, Unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit zu
bezeugen. Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung
unter den Schutz Marias, der Muttergottes.”
Am nächsten Tag, dem 15. September 1965, veröffentlichte der
Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der
128. Generalversammlung das Motu proprio “Apostolica sollicitudo”,
mit dem die Bischofssynode offiziell eingerichtet wurde.
Die wichtige Eigenschaft der Bischofssynode ist der Dienst an der
Gemeinschaft und der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit dem
Heiligen Vater.
Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierten
Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen,
sondern um eine Institution, die die absolute Kompetenz über jedes
Thema hat, das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generalsekretariat ist nicht
Teil der Römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Sie
untersteht direkt und nur dem Heiligen Vater, mit dem sie verbunden
ist in der Leitung der universalen Kirche.
Obwohl die Einrichtung der Bischofssynode permanent ist, sind ihr
wirkliches Funktionieren und ihre konkrete Zusammenarbeit es nicht.
Mit anderen Worten: Die Bischofsynode versammelt sich für eine
Entscheidung nur, wenn der Heilige Vater bestimmt, dass es wichtig
und nötig ist, den Episkopat zu konsultieren, welcher während einer
Synodenversammlung “seine Meinung zu sehr wichtigen und
schwerwiegenden Punkten” äußert. (Paul VI., an die Kardinäle am 24
Juni 1967). Die Arbeit, die in jeder Bischofssynode geleistet wird,
hat eine kollegiale Eigenschaft, die der Episkopat dem Heiligen
Vater zur Verfügung stellt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen
oder die Entscheidungen von einer bestimmten Versammlung übernimmt,
übt das Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber nicht die
gleiche, aus wie ein Ökumenisches Konzil. Dieses ist die direkte
Folge von mehreren Faktoren: der gesicherten Repräsentation des
ganzen Episkopats, der Einberufung durch den Heiligen Vater und der
“Einheit des Episkopats, das, um eins zu sein, eines Hauptes des
Kollegiums bedarf”(Johannes Paul II. Pastores Gregis, 56),
das in der Rangordnung der Bischöfe an erster Stelle steht.
II
ANMERKUNGEN ZUM VERLAUF DER SYNODE
Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit einer
auf Kollegialität aufbauenden Methode, ein Konzept, das jede Phase
der Arbeit der Synode kennzeichnet von den Anfängen der Vorbereitung
bis hin zu den Beschlüssen, die in jeder Versammlung gefasst werden.
Kurz gesagt, die Arbeitsmethode umfasst Analyse und Synthese, wobei
die jeweils Betroffenen befragt werden und die Entscheidungen von
kompetenten Personen gefällt werden. Dieses dynamische “Feed-back”
macht eine ständige Überprüfung der Ergebnisse und das Einbringen
neuer Vorschläge möglich. Jede Phase dieses Arbeitsprozesses spielt
sich in einer Atmosphäre kollegialer Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der
Synodenversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste
offizielle Schritt bei der Vorbereitung einer Synode besteht in der
Konsultation der Patriarchen der katholischen Ostkirchen sui
iuris, der Bischofskonferenzen, der Leiter der Dikasterien der
Römischen Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen
für eine Synode zu erhalten. Generell wird diese Konsultation am
Ende einer Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle
Befragung der Synodenväter hinsichtlich ihrer Präferenzen für ein
Thema . In beiden Fällen sind die Bischöfe jedoch gebeten, folgende
Kriterien zu beachten:
a. dass das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche
Bedeutung habe sowie allgemein gültig sei;
b. dass das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich sei, das
heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen
kann;
c. dass das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung sowie eine
feste Glaubensgrundlage habe,
d. dass das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben sei, das heißt,
dass die Möglichkeit besteht, sie durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet,
analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des
Generalsekretariats der Bischofssynode sorgfältig untersucht. Im
Anschluss daran werden die Ergebnisse des Treffens mit
entsprechenden Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die
endgültige Entscheidung über die Wahl des Themas für die
Bischofssynode trifft.
Bei einem weiteren Treffen des Rates erarbeitet der Rat umrissartig
eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodenthemas in
einem Lineamenta genannten Dokument. Der Entwurf dieses
Dokuments ist das Ergebnis der Zusammenarbeit aller Mitglieder des
Rates, von Theologen, die Erfahrung in der während der Synode zu
behandelnden Thematik haben, und der Mitglieder des
Generalsekretariats, die die verschiedenen Arbeitsschritte
koordinieren. Nach eingehender Überprüfung und Revision des Textes
wird die endgültige Version erstellt und dem Heiligen Vater zur
Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird das Dokument in die
wichtigsten Weltsprachen übersetzt und an die Bischöfe in aller Welt
versandt, damit es auf lokaler Ebene untersucht und diskutiert und
durch das Gebet unterstützt werden kann.
Die “Lineamenta”, das lateinische Wort für “Entwürfe”,
sind von Natur aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von
Anmerkungen und Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die
Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger
der “Lineamenta” sind, können diese sich frei an eine
breitere Basis für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die
Bischöfe die verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu
den einzelnen Aspekten der “Lineamenta” gesammelt und
ausgewertet haben, bereiten sie einen offiziellen Bericht oder die
Antworten zu den im Dokument gestellten Fragen vor, die innerhalb
eines festgesetzten Termins an das Generalsekretariat geschickt
werden.
Wenn das Generalsekretariat die Informationen der Bischöfe erhalten
hat, erstellt dessen Rat - wieder mit Hilfe von Spezialisten zu
diesem Thema - ein neues Dokument, das “Instrumentum laboris”,
an dem sich die Diskussionen der Synode orientieren. Dieses “Arbeitspapier”
ist, auch wenn es veröffentlicht wird, nur ein provisorischer Text,
der im Laufe der Synode diskutiert wird. Das Dokument ist kein
Entwurf der endgültigen Beschlüsse, sondern dient nur dazu, die
Diskussionen über das Synodenthema auf einen Nenner zu bringen.
Nachdem das Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von ihm
gebilligt wurde, wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt und
den Bischöfen und den Teilnehmern der Synode zugeschickt. Seit 1983
ist das Instrumentum laboris einer jeweiligen
Synodenversammlung veröffentlicht worden, um so eine weite
Verbreitung zu erzielen. Die delegierten Bischöfe und die Teilnehmer
an der Synode lesen das Dokument, um sich mit der Problematik
vertraut zu machen, die während der Synodenversammlung diskutiert
werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden
Dokumente, nämlich “Lineamenta” und “Instrumentum laboris”,
können die Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und
Wünsche jeder Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen
Diskussionen der Bischofskonferenzen darlegen.
Die Arbeit der Synode spielt sich in drei Phasen ab:
a. Während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung
über die besondere Situation in seiner jeweiligen Kirche. Das führt
zu einem Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller
Ebene in Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten
Darstellung der Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger
weiter entwickelt und vertieft werden muss.
b. Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der
Relator der Synode eine Reihe von Diskussionspunkten für die zweite
Phase, bei der die Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in
kleinen Gruppen zusammenkommen - den so genannten “Circuli minores”.
Die Berichte jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung
verlesen. In dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit,
Fragen zu den behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu
äußern.
c. In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen weitergearbeitet, um
Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so
dass während der letzten Tage der Synode zu konkreten Themen
Beschlüsse gefasst werden können. Die Aufgabe der Synodenväter in
den kleinen Gruppen besteht anfangs darin, verschiedene Vorschläge (Propositiones)
auf der Basis der Diskussionen in der Synodenaula und der Berichte
der kleinen Gruppen zusammenzustellen. In den kleinen Gruppen können
die Synodenväter einen Vorschlag mit “placet” annehmen oder
mit “non placet” ablehnen. Die Propositiones der kleinen
Gruppen werden anschließend vom Generalrelator und vom
Sondersekretär ausgewählt und zu einer einheitlichen Liste von
Vorschlägen zusammengefasst, die bei der Vollversammlung vom
Generalrelator präsentiert wird. Anschließend versammeln sich die
kleinen Gruppen nochmals, um die Propositiones erneut zu
diskutieren. Nun haben die Synodenväter die Gelegenheit,
individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe vorzubringen, die
dann gemeinsam ausgewählt werden. Der Generalrelator und der
Sondersekretär beraten über die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge
und nehmen sie entweder in die endgültige Liste auf oder nicht.
Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muss die Begründung dafür in
einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden. Die endgültige
Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung vorgelegt und
man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater kann für oder
gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung
des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die
Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden.
Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlussdokument der
Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen
(1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969
außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlussberichte
dem Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht.
Dagegen verfasste nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung
von 1974 der Heilige Vater selbst das Apostolische Schreiben
“Evangelii nuntiandi”, wobei er die synodalen Vorschläge und die
Abschlussberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden
Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990,
1994, 2001, 2005 und 2008) wurde eine ähnliche Vorgehensweise
gewählt, bei der die folgenden Nachsynodalen Apostolischen Schreiben
entstanden: “Catechesi tradendae”, “Familiaris consortio”,
“Reconciliatio et poenitentia”, “Christifideles laici”, “Pastores
dabo vobis”, “Vita consecrata”, “Pastores gregis”,
“Sacramentum caritatis” und “Verbum Domini”.
Zum Abschluss der Sonderversammlung für Afrika (1994)
veröffentlichte der Heilige Vater das nachsynodale Apostolische
Schreiben“Ecclesia in Africa”, das viele positive Ergebnisse
pastoraler Initiativen auf diesem Kontinent brachte. Nach der
Veröffentlichung eines Dokumentes hinsichtlich der Auswirkung und
Anwendung eines Nachsynodalen Apostolischen Schreibens auf der Ebene
der Ortskirche wurde die Aufmerksamkeit auf die Möglichkeit einer
II. Sonderversammlung geschenkt. Am 13. November 2004 kündigte Papst
Johannes Paul II. die Einberufung einer Außerordentlichen
Versammlung für Afrika an, die später vom Heiligen Vater, Papst
Benedikt XVI, während der Wöchentlichen Generalaudienz vom 22. Juni
2005 bestätigt wurde.
Im Mai 1997 wurde während einer Papstreise in den Libanon das
Nachsynodale Apostolische Schreiben zur Sonderversammlung über den
Libanon veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater das
Nachsynodale Apostolische Schreiben Ecclesia in America in
der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko
veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi,
Indien, das Nachsynodale Schreiben Ecclesia in Asia
unterschrieben. Der Papst hat bei seiner Apostolischen Reise in den
Benin, die vom 18. bis zum 20. November 2011 stattfand, das
Nachsynodale Apostolische Schreiben Africae munus
unterzeichnet und vorgestellt. Der Papst unterzeichnete das
Nachsynodale Apostolische Schreiben Ecclesia in Medio Oriente
im R<ahmen seiner Reise in den Libanon vom 14. bis 16. September
2012 vor.
Seit der Synode von l987 werden die verschiedenen Räte des
Generalsekretariats und das Generalsekretariat gemeinsam in den
Prozess eingebunden, der zur Veröffentlichung des Nachsynodalen
Schreibens, das heißt dem aus der Synode hervorgegangenen
päpstlichen Dokument, führt. Es ist sehr interessant, die Geschichte
und die Entwicklung dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und der dritten Synodenversammlung wurde ein
Ratsgremium für das Generalsekretariat gebildet, das aus 12
gewählten Bischöfen und 3 vom Papst ernannten Mitgliedern bestand.
Dieser Rat trat zuerst vom 12. bis zum 15. Mai 1970 zusammen und war
dazu gedacht, die Kommunikation mit den Bischofskonferenzen und die
Formulierung der Agenda für die folgende Versammlung zu
vereinfachen. Nach diesem Treffen wurde mit einer weltweiten
Konsultation der Bischöfe hinsichtlich der vorzuschlagenden Themen
für zukünftige Versammlungen begonnen. (Solche Konsultationen
beginnen jetzt während der letzten Tage einer Ordentlichen
Generalversammlung).
Seither wurden die ordentlichen Räte des Generalsekretariats, die
von jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode
gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des
Generalsekretariats:
Zweiter Ordentlicher Rat: (6. November 1971 - 27. September 1974)
Dritter Ordentlicher Rat: (26. Oktober 1974 - 30. September 1977)
Vierter Ordentlicher Rat: (29. Oktober 1977 - 26. September 1980)
Fünfter Ordentlicher Rat: (25. Oktober 1980 - 29. September 1983)
Sechster Ordentlicher Rat: (29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987)
Siebter Ordentlicher Rat: (30. Oktober 1987 - 30. September 1990)
Achter Ordentlicher Rat: (28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994)
Neunter Ordentlicher Rat: (29. Oktober -1994 - 25 April 2001)
Zehnter Ordentlicher Rat: (26 Oktober 2001 - 2 Oktober 2005)Elfter
Ordentlicher Rat (15.10.2005 - 5.10. 2008)
Zwölfter Ordentlicher Rat (21.10.2008 - 7.10.2012).
Mit dem Aufkommen kontinentaler und regionaler Synodenversammlungen
kam der Heilige Vater zum Entschluss, während der
Sonderversammlungen Nachsynodale Räte durch Wahl und päpstliche
Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das Generalsekretariat,
zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die folgenden Nachsynodalen
Räte besitzt, die im folgenden nach dem Datum ihrer Errichtung
aufgezählt werden. Nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum
(2006) werden diese Versammlungen nunmehr “Sonderräte” genannt:
Sonder-Rat für die Niederlande: (31. Januar 1980)
Sonder-Rat für Afrika (8. Mai 1994)
Sonder-Rat für den Libanon(14. Dezember 1995)
Sonder-Rat für Amerika(12. Dezember 1997)
Sonder-Rat für Asien(14. Mai 1998)
Sonder-Rat für Ozeanien (11. Dezember 1998)
Sonder-Rat für Europa II (22. Oktober 1999)
Sonder-Rat für den Nahen Osten (22. Oktober 2010).
In ähnlicher Weise hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer
Sonderversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus dem
betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, beauftragt, einen
Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Räte bestehen vom Tag ihrer
Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung. So listen wir
im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der Vergangenheit nach der
Reihenfolge der Daten ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika(6. Januar 1989 - 10. April 1994);
Präsynodaler Rat für den Libanon:(Januar 1992 - 26. November 1995);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September 1995 - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Ozeanien (7. Juni 1996 - 22. November 1998);
Präsynodaler Rat für Europa (9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999);
Präsynodaler Rat für den Nahen Osten (19. September 2009 - 10.
Oktober 2010).
Wie man sehen kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem Anfang
an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch die
Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der
Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das
das Ergebnis und den krönenden Abschluss der Synode selbst
darstellt. Somit kann man sagen, dass die Synode als kollegiale
Einrichtung arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die
Lebenserfahrungen der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt;
später werden diese Elemente in den Vollversammlungen
zusammengefasst, durch den Glauben erleuchtet, und schließlich
werden im Geist der Communio Propositiones formuliert, die
vom Heiligen Vater, der das Prinzip der Einheit in der Kirche ist,
an die einzelnen Kirchen zurückgegeben werden, so wie
sauerstoffreiches Blut in den Arterien fließt, um den menschlichen
Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es
notwendig, dass ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all
jenen herrsche, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung
berufen sind, vor allem hinsichtlich der katholischen Ostkirchen
sui iuris und der Bischofskonferenzen, in der die Hirten der
lokalen Kirchen zusammenkommen, in denen der Glaube an Gott lebt und
in all seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird.
Hauptsächlich in Form der Antworten zu den Lineamenta erhält
diese kollegiale Zusammenarbeit der episkopalen Körperschaften eine
klare Gestalt. Je größer die Zahl der episkopalen Körperschaften
ist, die auf die Lineamenta antworten, desto reicher und
mannigfaltiger werden die Elemente sein, die das Leben der Kirchen
getreu wiedergeben, und somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl
zur Abfassung des “Instrumentum laboris” als auch für die
Diskussionen während der Synodenversammlung in der Synodenaula.
III
ÜBERBLICK ÜBER DIE SYNODENVERSAMMLUNGEN
1. Erste Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 29. September - 29.
Oktober 1967
Synodenväter: 197
Thema: “Der Erhalt und die Stärkung des katholischen Glaubens, seine
Vollständigkeit, seine Kraft, seine Entwicklung, seine lehrmäßige
und historische Kohärenz”
Papst Paul VI. setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung
selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen
Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung,
seiner lehrmäßigen und historischen Kohärenz”. Ein Ergebnis dieser
Versammlung war die Empfehlung der Bischöfe, im Lichte des sich
weiter ausbreitenden Atheismus, einer Glaubenskrise und falscher
theologischer Meinungen eine internationale Kommission von Theologen
zu bilden, um die Kongregation für Glaubenslehre zu unterstützen und
die Diskussion über Ansätze zur theologischen Forschung zu
erweitern. Die Internationale Theologenkommission wurde dann 1969
von Paul VI. ins Leben gerufen.
Die Synode forderte auch eine Überprüfung des Kodex des kanonischen
Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf die Seelsorge zu
setzen und diese moderner zu formulieren. Die Arbeit wurde von Papst
Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit der
Veröffentlichung der Überarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts
von 1983 zu Ende geführt.
Auch andere pastorale Fragen wurden erörtert und dem Papst als
Empfehlungen unterbreitet: dass die Bischofskonferenzen eine größere
Kontrolle über die Seminare ihrer Bezirke haben sollten. 1970 schlug
der Heilige Vater neue Normen für Mischehen vor und billigte sie;
verschiedene Aspekte der Liturgiereform wurden behandelt, von denen
viele umgesetzt wurden, als die neue Meßordnung 1969 angenommen
wurde und in Kraft trat.
2. Erste Sonderversammlung (vgl. Kanon 346)
Sitzungesperiode: 11. - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146
Thema: “Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl and den
Bischofskonferenzen
Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung
stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das
Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein
Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II.
Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung
öffnete die Türen zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den
Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die
Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der
Bischofskonferenzen zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen.
Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst in der Folge unterbreitet,
drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) dass die Synode in
regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte - zunächst alle zwei
Jahre, dann alle drei Jahre; 2.) dass das Generalsekretariat
zwischen zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ
sei; und 3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige
Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein
Beratungsgremium für das Generalsekretariat gebildet, das aus 12
gewählten Bischöfen und drei vom Papst ernannten Mitgliedern
bestand. Dieses Gremium traf sich das erste Mal vom 12.-15. Mai 1970
und hatte die Aufgabe, die Kontakte mit den Bischofskonferenzen zu
erleichtern und die Agenda für die darauffolgenden Versammlungen
vorzubereiten. Nach diesem Treffen fand eine weltweite
Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über Themen der
zukünftigen Versammlungen zu entscheiden (diese Befragung findet
jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von diesem Zeitpunkt
an ist das Beratungsgremium dieses Generalsekretariats, das während
jeder Synode im Hinblick auf die Folgende gewählt wird, ein
permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.
3. Zweite Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 30. September - 6.
November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der
Welt”
Im Lauf ihrer Gespräche lobten die Synodenväter die Priester auf
aller Welt für ihre Hingabe an ihr Priesteramt unter Einbeziehung
des Wortes und des Sakramentes und auch für ihr seelsorgerisches
Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch auf die vielen
Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester bei der Ausübung
ihres Amtes treffen.
Außerdem befassten sich die Bischöfe mit dem Thema der
Gerechtigkeit, und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe
Botschaft sowohl auf weltweite als auch mit lokalen Gegebenheiten in
Beziehung zu setzen. Als Antwort darauf erstellten sie ein Programm
von 8 Punkten für ein internationales Vorgehen und empfahlen, dass
die Kirche auf lokaler Ebene sowohl die Erziehung als auch die
ökumenische Zusammenarbeit in Hinblick auf das Thema der
Gerechtigkeit fördern solle.
4. Dritte Ordentliche Generalversammlung.
Sitzungsperiode: 27. September - 26.
Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”
Während dieser Versammlung unterstrichen die Synodenväter erneut den
essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes
Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. In diesem Kontext
wurde das Thema der “Befreiung” behandelt, die mit der
Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Völker und die
Menschen von ihren Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die
Vorschläge der Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten
als Grundlage für die Formulierung des Apostolischen Schreibens
Evangelii Nuntiandi vom 8. Dezember 1975.
5. Vierte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 30. September - 29.
Oktober 1977Synodenväter: 204
Thema: “ Die Katechese in unserer Zeit”
Die Diskussion der Synodenväter, die eine besondere Aufmerksamkeit
für die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde
in einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900
Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefasst. Aus diesen Vorschlägen
wurden 6 allgemeine Themenbereiche behandelt: Die Bedeutung der
katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die in
der Katechese wirkenden Personen, die Notwendigkeit einer ständigen
Katechese für alle Christen, die Mittel oder die Kanäle der
Katechese ihre besonderen Aspekte.
Bei dieser Gelegenheit fassten die Synodenväter zum ersten Mal eine
Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft an das Volk Gottes”
ab, in der sie unterstrichen, dass Christus im Mittelpunkt der
Heilsbotschaft und damit auch der Katechese steht. Gleichzeitig
betonten sie, dass alle Christen die Verantwortung tragen, Christus
in die Welt zu bringen.
Kurz nach Abschluss dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes
Paul II am 17. Oktober 1979 das Apostolische Schreiben Catechesi
tradendae, das zahlreiche Meinungen und Vorschläge der Bischöfe
enthält.
6. Sonderversammlung für die Niederlande
Sitzungsperiode: 14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”
Die damals erstmals ins Leben gerufene Sondersynode für die
Niederlande oder sogenannte “Hollandsynode”, wie sie gemeinhin
bekannt ist, war nach dem abgeänderten, 1983 verkündeten Codex des
Kirchenrechts (vgl. Canon 345) die erste Sonderversammlung der
Bischofssynode. Diese synodale Versammlung fand in Rom statt und
behandelte die Auffassung des II. Vatikanischen Konzils über das
Geheimnis der “communio” der Kirche und ihre praktischen
Implikationen sowohl auf lokaler als auch auf weltweiter Ebene, die
Rolle des Bischofs als Lehrer des Glaubens und Hirte der Seelen in
seiner Diözese und in der Bischofskonferenz. Am Schluss
verabschiedete die Versammlung einige Beschlüsse, die das
Priesteramt, das Ordensleben, die Mitwirkung der Laien in der
Sendung der Kirche, die Sakramente, die Eucharistie und die Beichte,
die Liturgie, Katechese und Ökumene betreffen, die alle auf den
Lehren des II. Vatikanischen Konzils fussen. Ein eigens am Ende
dieser Sondersynode gebildeter Rat wird sich regelmäßig mit dem
Generalsekretariat treffen, um die Lage der Seelsorge zu bewerten
und die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu fördern.Obwohl es
den Rat formell noch gibt, ist er nicht mehr seit dem 10. Und 11.
November 1995 zusammengetreten.
7. Fünfte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 26. September - 25.
Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”
Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte
Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika
Humanae vitae. Die Synodenväter verfassten im Laufe ihrer
Arbeit eine schriftliche Botschaft unter dem Titel “Eine Botschaft
an die christlichen Familien in der modernen Welt” und schlugen eine
“Charta für die Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst
Johannes Paul II. am 22. Oktober 1983 richtete. Auf Grund der
Diskussion und der Vorschläge der Versammlung veröffentlichte der
Papst das ApostolischeSchreiben Familiaris consortio vom 22
November 1981.
8. Sechste Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 29. September - 29.
Oktober 1983
Synodenväter: 221
Thema: “Buße und Versöhnung im Sendungsauftrag der Kirche”
Die Synodenversammlung und das Thema standen in Einklang mit dem vom
Papst ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, um des
1950sten Jahrestags der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu
gedenken. Während dieser Versammlung diskutierten die Synodenväter
über die mit dem Synodenthema zusammenhängenden Fragen, wobei sie
die Notwendigkeit unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi
auf das Leben jedes Einzelnen und folglich auch auf die ganze
Gesellschaft zu übertragen. In einer Verlautbarung, die von der
Versammlung herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur
“Versöhnung” auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der
Versöhnung und Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die
Ergebnisse der Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für das
nachsynodale Apostolische Schreiben Reconciliatio et Poenitentia
vom 2. Dezember 1984, die zum ersten Mal als “Nachsynodales”
Dokument bezeichnet wurde.
9. II. Außerordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode am: 24. November - 8.
Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “Der 20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen
Konzils”
Diese von Papst Johannes Paul II einberufene Sonderversammlung
sollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken und feststellen, in
welchem Maße eine Erneuerung der Kirche stattgefunden hatte. Gemäß
Statut versammelte die Synode alle Vorsitzenden der über 100
Bischofskonferenzen in aller Welt wie auch zahlreiche andere
Personen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente des
II. Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche auf
der ganzen Welt. Bei diesen Sitzungen erarbeiteten die Bischöfe
einen Schlussbericht (Relatio Finalis), der bei der
Abschlußsitzung, zusammen mit einer “Botschaft für das Volk
Gottes” veröffentlicht wurde. Als Antwort auf die Präpositionen
der Synodenväter dieser Versammlung bewilligte der Heilige Vater die
Ausführung und Veröffentlichung des Katechismus der katholischen
Kirche, der1992 erschien. Gleichzeitig wünschten sie “eine
weitreichende und vertiefte Studie über den theologischen und
infolgedessen rechtlichen Status der Bischofskonferenzen und vor
allem über die Bedeutung ihrer lehramtlichen Autorität im Lichte von
Nr. 38 des Konzilserlasses Christus Dominus and die canones
447 und 753, Kodex des Kirchenrechts (Abschlussbericht, II,
C, 8,b). Dieser Punkt wurde im apostolischen Schreiben Motu Proprio
von Johannes Paul II. unter “die theologische und rechtliche Natur
der Beschofskonferenzen angesprochen (21. Mai 1998).
10. Siebte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 1. - 30. Oktober
1987Synodenväter: 232
Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt
”
Mit einer Betrachtung über die Aspekte der Berufung (“sein”) und
Sendung (“tun”) im Rahmen der kirchlichen Gemeinschaft, dem II.
Vatikanischen Konzil gemäß, versuchten die Synodenväter den
spezifischen Charakter der gläubigen Laien im Leben der Kirche, ihre
Teilhabe oder Kommunion an der Heiligkeit und an der Arbeit der
Kirche zur Evangelisierung der Welt dank ihres säkularen Charakters
hervorzuheben. Auf Grund dieses Themas waren besonders viele Laien
als Auditoren anwesend, von denen einige gebeten wurden, vor der
Generalversammlung zu sprechen und in den “Kleingruppen” ihre
Meinung zu äußern. Zum ersten Mal wurden eine Laiin und ein Laie zu
zusätzlichen Sondersekretären ernannt. Die Informationen, die aus
der Synode stammten - vor allem die 54 Vorschläge der
Generalversammlung - wurden für die Formulierung des
Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Christifideles Laici vom
3. Dezember 1988 benutzt.
11. Achte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 30. September - 28.
Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter heutigen Verhältnissen”
Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode (1971), die das Priestertums
und seine daraus resultierenden Aufgaben unter theologischen
Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen eher pastoralen
Charakter und konzentrierte sich hauptsächlich auf die
Priesterausbildung und auf die “Person” des Priesters selbst, sowohl
auf den Ordens- als auch den Diözesanpriester vor und nach der
Priesterweihe. Besonders auffallend war der Einklang zwischen den
Synodenvätern bei ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am
Ende der Synode legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge
vor, zusammen mit anderen Informationen, die während des Verlaufs
der Synode herausgearbeitet wurden; diese dienten bei der
Vorbereitung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Pastores
dabo vobis vom 25 März 1992.
Am 25. Oktober hielt während der 28. Zusammenkunft Seine Exzellenz
Emilio Eid, Weihbischof von Sarepta der Maroniten und Vizepräsident
der Kommission für die Revision des Kodex der Canones für die
Östlichen Kirchen einen Vortrag über den erarbeiteten Kodex und
verteilte Kopien an die Synodenväter und andere Teilnehmer.
12. Sonderversammlung für Europa
Sitzungsperiode: 28. November - 14.
Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”
Am 22. April 1990 drückte der Heilige Vater während seines
apostolischen Besuchs in der tschechischen Republik, in der Stadt
Velehrad am Grab des Heiligen Methodius, der mit den Heiligen
Cyrillus und Benedikt einer der Patrone Europas ist, den Wunsch aus,
eine Generalversammlung der Bischofssynode für Europa einzuberufen,
um den “Kairos” der neuen Lage zu erkennen, die sich durch die
großen Veränderungen in Europa ergeben hat und um für die Kirche
eine neue Rolle durch Erneuerung und Wiederaufbau zu finden. Die
besondere Natur der Synode und ihre kurze Vorbereitungszeit
erforderte verschiedene Änderungen im Verfahren der Synode, zum
Beispiel wurde statt der Dokumente Lineamenta und
Instrumentum Laboris eine kurze Anleitung für die
Überlegungen (Itinerarium) und eine Zusammenfassung (Summarium)
vorbereitet; es wurden Sonderkriterien für die delegierten Bischöfe
eingeführt, um eine zahlenmäßig stärkere Vertretung von Bischöfen
aus Zentral- und Osteuropa usw. zu garantieren. Eines der
bemerkenswertesten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war
die Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen
Rat für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit
versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu
einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur
gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der
anderen großen christlichen Gemeinschaften in Europa im ökumenischen
Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als
“als brüderliche Delegierte” teilzunehmen. Die Arbeit der
Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung einer Erklärung
beendet, in der die Synodenväter ein Programm für die neue
Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle Europäer
richteten, die universale Solidarität zu unterstützen. Danach wurde
eine Gruppe von Teilnehmern an der Sonderversammlung beauftragt, den
bestmöglichen Weg zu finden, um angesichts dieser Umstände die
Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung des
Concilium Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE) in die Tat
umzusetzen.
13. Sonderversammlung für Afrika
Sitzungsperiode: 10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und ihre evangelisierende Mission auf
das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1,8)
Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese
Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende
Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet
wurde, ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert,
um den Rat des Generalsekretariats zu bilden, und damit beauftragt,
zur Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990
während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in
Lomé, Togo, wurden die Lineamenta veröffentlicht, das Thema
der Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der
Betrachtung auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen
Kirchen wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments
der Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, verwendet,
das während des neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im
Februar 1993 in Afrika in Kampala, Uganda, herausgegeben wurde.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden
Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema
der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.)
Verkündigung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch; 4.)
Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel.
Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der
verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die
Zerimonien der Eröffnungs- und Schlussfeier, die viele Elemente aus
der liturgischen Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes
Erlebnis.
Unter den verschiedenen, von der Sonderversammlung veröffentlichten
Dokumente, fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am
Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und das Nachsynodale
Apostolische Schreiben “Ecclesia in Africa”, die der Kirche
anlässlich des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14.
September 1995 während der Feierlichkeiten für die
Synodenversammlung unterzeichnet und vorgestellt wurde.
14. Neunte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “Das gottgeweihte Leben und seine Rolle in Kirche und Welt”
Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung
über das Thema des geweihten Lebens zusammen, die von einigen als
logischer Abschluss in der Behandlung der verschiedenen Lebensformen
in der Kirchen angesehen wurden, die in den zwei vorhergehenden
Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes
und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war
besonders fruchtbar. Sie gab die Möglichkeit zu einem intensiven
Gedankenaustausch nicht nur innerhalb der Institute des
gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch
innerhalb der nationalen und internationalen Organe, vor allem aber
über viele individuelle und gemeinschaftliche Initiativen zwischen
der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der
Römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer
großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den
verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu. Besonders
im Zusammenhang mit dieser Synodalversammlung erwähnenswert ist,
dass viele Synodenväter aus Ordenskongregationen teilnahmen und auch
eine Ordensfrau und ein Ordensmann als zusätzliche Sondersekretäre
ernannt wurden, auch kam eine große Anzahl von Frauen und Männern
als Experten und Auditoren hinzu, die sich als Experten und
Auditoren dem gottgeweihtem Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde das
Nachsynodale ApostolischeSchreiben Vita consecrata
veröffentlicht.
15. Sonderversammlung für den Libanon
Sitzungsperiode: 26. November - 14.
Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: “Christus ist unsere Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist,
bezeugen wir seine Liebe”
Der Heilige Vater hat aufgrund der in Folge des langen Kriegs
entstandenen besonderen Bedürfnisse der Kirche im Libanon am 6. Juni
1991 seine Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der
Bischofssynode für den Libanon einzuberufen. Nach einigen
einleitenden Versammlungen mit den Patriarchen der Ostkirchen im
Libanon wurde im Januar 1992 ein aus 10 Mitgliedern bestehender Rat
ernannt, der aus Vertretern der sechs Katholischen Kirchen sui
iuris im Libanon bestand, um an der für die Vorbereitung
notwendigen Arbeit mitzuwirken. Gleichzeitig wurde ein libanesischer
Bischof zum Koordinator “in loco” ernannt.
Die Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13. März 1993
veröffentlicht. Damit begann in den lokalen Diözesen und den
verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon die Zeit des
Gebetes und des Nachdenkens über das Synodenthema, die bis zum 1.
November 1994 andauerte. Die Antworten auf die Lineamenta
wurden in das Instrumentum laboris, das Arbeitsdokument der
Sonderversammlung, aufgenommen, das der Synodenversammlung als
Grundlage diente. Am 12. Dezember wurde eine kommentierte Version
des Kirchenrechts der Ostkirchen unter der Schirmherrschaft des
Päpstlichen Rats für die Interpretierung der Gesetzestexte
veröffentlicht und an die Synodenväter verteilt.Am 10. Mai 1997
wurde das Nachsynodale Apostolische Schreiben Une Esperance
nouvelle pour le Liban (Eine neue Hoffnung für den Libanon)
während eines Papstbesuchs im Libanon für die Feierlichkeiten der
Sonderversammlung veröffentlicht. 1998 folgte eine von der
Patriarchen- und der Bischofsversammlung im Libanon (A.P.E.C.L.)
übersetzte arabische Version des Dokuments. Der Nachsynodale Rat,
der aus dieser Sonderversammlung hervorging, trifft sich weiterhin,
um die Auswirkung und die Ausführung der Nachsynodalen Apostolischen
Ermahnung im Libanon zu bewerten. In diesem Sinne wurde ein Bericht
vorbereitet und 1993 an die Hierarchie des Libanon, an die Leiter
der Dikasterien der Römischen Kurie, an die Patriarchen, an die
wichtigsten Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirche sui iuris
, an alle Vorsitzenden der Bischofskonferenzen der Welt und an
andere Betroffene geschickt. Seit damals hat sich der Nachsynodale
Rat regelmäßig getroffen, um die Situation im Libanon einzuschätzen.
16. Sonderversammlung für Amerika
Sitzungsperiode: 16. November - 12
Dezember 1997
Synodenväter: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur
Bekehrung, Kommunion und Solidarität in Amerika”
Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Schreiben Tertio
millenio adveniente seinen Wunsch aus, die synodale Bewegung auf
der kontinentalen Ebene weiterzuführen, die mit der
Sonderversammlung für Europa (1991) und für Afrika (1994) begann und
Sonderversammlungen der Synoden, einschließlich der
Sonderversammlung für Amerika, als Teil des Programms einzuberufen,
das für das Jubeljahr 2000 diente. Am 12. Juni 1995 wurde ein
Präsynodaler Rat ernannt, um bei der Vorbereitung der
Sonderversammlung mitzuhelfen. Mit Hilfe dieses Rates wurden am 3.
September 1996 die Lineamenta und am 10. September 1997 das
Instrumentum laboris veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die
verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens
auf dem amerikanischen Kontinent und versuchten, die besten Wege und
Mittel zu finden, um dem amerikanischen Volk die Begegnung mit Jesus
Christus zu ermöglichen. Im Hinblick darauf untersuchten sie den
Zusammenhang zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten
Aspekte der Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die
großen Herausforderungen der heutigen amerikanischenGesellschaft
eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung
veröffentlichten die Synodenväter den üblichen Nuntius oder
die “Botschaft an das Gottesvolk”.
Der Nachsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wurde,
versammelte sich zu verschiedenen Gelegenheiten, um die Ergebnisse
der Synode zu bewerten. Er stand auch dem Heiligen Vater bei der
Veröffentlichung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia
in America”zur Seite, die vom Heiligen Vater am 23. Januar 1999
während der Feierlichkeiten der Sonderversammlung in Mexiko City
herausgegeben wurde. Am nächsten Tag haben viele, aus den
verschiedensten Teilen des Kontinents kommende Teilnehmer der Synode
an einer Eucharistiefeier teilgenommen, die in derWallfahrtskirche
Unserer Lieben Frau von Guadalupe gefeiert wurde.
Der Nachsynodale Rat traf sich seitdem mehrmals, um die Umsetzung
des Dokuments zu bewerten und die Bischöfe in ihren Initiativen auf
dem Kontinent in Antwort auf das Nachsynodale Dokument zu
unterstützen. 2002 bereitete man einen einschlägigen Bericht vor und
schickte diesen an alle Bischöfe in Amerika, an die Leiter der
Dikasterien der Römischen Kurie, die Patriarchen, die wichtigeren
Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die
Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen auf der Welt und andere
Betroffene. Der Sonderrat trifft sich von Zeit zu Zeit, um über
vorrangige Themen desjenigen Kontinents zu sprechen, der in dem
Bericht behandelt wird.
17. Sonderversammlung für Asien
Sitzungsperiode: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und
des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben
und es in Fülle haben (Joh. 10,10)”
Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente hat
der Heilige Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen
der Synode als Vorbereitung für das Heilige Jahr 2000 einzuberufen.
Ab 10. September 1995 hat der Heilige Vater einen präsynodalen Rat
für die Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat
bestand vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus
Asien. Eine ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei
der Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und
des Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998
veröffentlicht wurden, beizustehen.
Die Aufmerksamkeit der Synodenväter galt während der
Sonderversammlung der Person Jesu, des Erlösers, und seines
Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang mit dem Plan einer
neuen Evangelisierung der Kirche, unter Berücksichtigung sowohl der
Kirche, als auch der Gesellschaft des asiatischen Kontinentes.
Besonderes Augenmerk wurde auf die verschiedenen Möglichkeiten der
Kirche gerichtet, in einem konkreten Projekt zur Seelsorge die
Mission der Liebe und des Dienstes des Herrn in Asien weiterführen
zu können. Am Ende wurde von den Synodenvätern ein Nuntius
oder “Botschaft an das Gottesvolk”, das die verschieden
Themen der Synode wiedergab, herausgegeben.
Ein nachsynodaler Rat, der aus der Synodenversammlung hervorging,
wurde gebildet. Der Rat, der mehrmals im Rahmen der Versammlung
zusammentrat, leistet bei der Auswertung der
Versammlungsempfehlungen Hilfestellung. Sie trug auch zur Abfassung
des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Ecclesia in Asia
bei, die während der feierlichen Phase der Synode vom 5. bis 8.
November 1999 in der Heilig-Herz-Jesu-Kathedrale in New
Delhi, Indien, vom Heiligen Vater unterzeichnet wurde. Seit damals
trat der nachsynodale Rat regelmäßig zusammen, um die Verbreitung
und die Umsetzung des Dokuments in der asiatischen Kirche zu
beurteilen. 2002 wurde ein Bericht erstellt und an alle Mitglieder
der kirchlichen Hierarchie des asiatischen Kontinents, die Leiter
der Dikasterien der Römischen Kurie, die Patriarchen, die höheren
Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die
Vorsitzenden der weltweiten Bischofskonferenzen und weitere
beteiligte Parteien versand.
Der Sonderrat tritt nach wie vor periodisch zusammen, um Themen
vorrangiger Bedeutung für die Kontinente, die in dem Bericht erwähnt
sind, zu diskutieren.
18. Sonderversammlung für Ozeanien
Sitzungsperiode: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen,
Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben”
Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder
regionale Synodenversammlung, die vom Heiligen Vater im
Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil
der Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000 einberufen wurde.
Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den vorsynodalen Rat, der
vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Bei einer Reihe
von Zusammentreffen in Rom und Wellington (Neuseeland) behandelte
der Rat die Abfassung des Textes der Lineamenta, der später
vervollständigt und den beteiligten Parteien übermittelt wurde,
sowie die Kriterien für die Teilnahme und die Vervollständigung des
Textes des Instrumentum Laboris.
Einzigartig an dieser Synodenversammlung war, dass alle Bischöfe der
Region als Mitglieder ex-ufficio teilgenommen haben. Um die
Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der
Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu begrenzen, wurden
Maßnahmen getroffen, um die täglichen Besuche ad limina
während der Sonderversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der
großen Unterschiede in den Seelsorgesituationen in der Region, sind
während der Synode viele gemeinsame Sorgen zu Tage getreten, wie zum
Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die erneuerte
Aufmerksamkeit für Katechese und Ausbildung, die Verstärkung des
Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen Leute, Einwanderer
und Einheimischer usw; wobei hier immer die Person Christi, der Weg,
die Wahrheit und das Leben im Mittelpunkt standen.
Am 11. Dezember haben die Mitglieder der Sonderversammlung einen
nachsynodalen Rat gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater
ernannt. Zum Abschluß der Sonderversammlung hat der Rat eine Reihe
von Zusammentreffen abgehalten, bei dem man über die Ergebnisse der
Sonderversammlung sprach und dem Heiligen Vater bei der Abfassung
des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Ecclesia in Oceania
Hilfe bot. Die Ecclesia in Oceania wurde am 22
November2001 im Rahmen einer sehr wichtigen, historischen Zeremonie
im Vatikan bekanntgegeben, während der das Dokument gleichzeitig mit
Hilfe des Internets an alle Diözesen der Region gesandt wurde.
Ecclesia in Oceania wurde so das erste päpstliche Dokument, das
im Computerzeitalter über Internet übertragen wurde.
Im Jahre 2003 trat der nachsynodale Rat zusammen, um mit der
Untersuchung über den Einfluss und die Umsetzung der Ecclesia in
Oceania in der Region zu beginnen. Bei dieser Gelegenheit wurde
ein Bericht erstellt und an alle Bischöfe in Ozeanien übermittelt,
der in 2006 der Universalen Kirche bekannt gegeben wurde. Während
ihrer Versammlung im Februar 2008 beschloßen die Ratsmitglieder das
nächste Treffen in Australien, in Verbindung mit der
Plenarversammlung der Vereinigung der Katholischen
Bischofskonferenzen von Ozeanien, im Mai 2010 in Australien
stattfinden zu lassen.
19. Zweite Sonderversammlung für Europa
Sitzungsperiode: 1. - 23. Oktober 1999
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus, lebendig in seiner Kirche, Quelle und
Hoffnung für Europa”
Die zweite Sonderversammlung für Europa war die letzte in der Reihe
der kontinentalen Synodenversammlungen, die der Heilige Vater in
seinem Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente,
als Teil der Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000, einberufen hat.
Obwohl die erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991
abgehalten wurde, d.h. vor mehr als einem Jahrzehnt, haben die neuen
sozialen und kulturellen Situationen, die auf dem Kontinent, neben
den politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben,
pastorale Herausforderungen hervorgerufen, die es notwendig
erscheinen liessen, eine zweite Sonderversammlung für Europa
einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den vorsynodalen Rat
aufgefordert, bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung
mitzuhelfen. Mit Hilfe europäischer Theologen und dem Personal des
Generalsekretariats wurde der Entwurf der Lineamenta verfaßt,
der im Frühjahr 1998 veröffentlicht wurde und das Instrumentum
Laboris der Sonderversammlung (am 21. Juni 1999 veröffentlicht).
Während der zweiten Sonderversammlung haben die Synodenvätern die
verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und den besonderen
historischen Moment des Projektes zur Einigung des Kontinentes
untersucht. Das Thema Jesus Christus, der in seiner Kirche lebt, hat
die synodale Diskussion über die kulturellen Wurzeln des Kontinentes
beherrscht, während es gleichzeitig Quelle der Hoffnung für den Bau
eines neuen, auf den Glauben gegründeten Europas ist.
Der nachsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wurde,
hielt mehrere Sitzungen ab, um die Ergebnisse der Synode zu
diskutieren und zur Abfassung des Nachsynodalen Apostolischen
Schreibens Ecclesia in Europa beizutragen. Dieses wurde in der
ersten Vesper zum Fest der Apostel Petrus und Paulus veröffentlicht
(Vatikan 28. Juni 2003).
In der Folge hat der nachsynodale Rat eine Bewertung des Einflusses
und der Umsetzung des Schreibens “Ecclesia in Europa” auf dem
Kontinent begonnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Fragebogen
erstellt, der an die Bischofskonferenzen und die kontinentalen
europäischen Organisationen gesendet wurde. Die Beantwortungen
dieser Fragebögen wurden benutzt, um einige Aspekte der Sendung der
Kirche in Europa einzuschätzen.
20. Zehnte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 30. September - 27. Oktober 2000
Synodenväter: 247
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die
Hoffnung der Welt”
Im Rahmen der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen
Generalversammlung, hat sich der Neunte Ordentliche Rat des
Generalsekretariats in regelmäßigen Abständen zusammengefunden, um
bei der Festlegung der möglichen Synodenthemen zu beraten und bei
der Erstellung der Lineamenta mitzuwirken. Diese wurden am
16. Juni 1998 an alle Bischöfe der Welt übermittelt, die dann
regelmäßig die offiziellen Antworten zurücksandten. Diese Rückläufe
wurden ausgewertet und in den Entwurf des Instrumentum laboris
einbezogen, welches am 1. Juni 2001 veröffentlicht wurde.
Während der Synodenversammlung haben sich die Synodenväter auf
die Person und Aufgaben des Bischofs in seiner Diözese zu Beginn des
dritten Jahrtausends konzentriert.
Am 26. Oktober 2001 hat die Synodenversammlung die Mitglieder des
Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats gewählt, drei
Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. In den folgenden
Sitzungen wertete der Rat das aus der Vorbereitung der Synode
hervorgegangene Material aus, insbesondere die synodalen
Propositiones, um den Heiligen Vater bei der Abfassung des
Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Pastores Gregis zu
unterstützen, das am 16. Oktober 2003 im Rahmen des 25.
Jahrestags der Wahl des Heiligen Vaters veröffentlicht wurde.
21. Elfte Ordentliche Generalversammlung
Sitzungsperiode: 2. -23. Oktober 2005
Synodenväter: 241
Thema: ”Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der
Sendung der Kirche”
Am 29. November 2003 beschloss Papst Johannes Paul II. unter
Berücksichtigung der Meinungen der Mitglieder des Zehnten
Ordentlichen Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode und
auf der Grundlage der Beratungen der Bischofskonferenzen der ganzen
Welt und anderer Beteiligter, die Elfte Ordentliche
Generalversammlung zum Thema der Eucharistie einzuberufen.
Dass die Wahl des Papstes so kurz nach der Veröffentlichung seiner
Eucharistie-Enzyklika auf eben dieses Thema fiel, verdient besondere
Beachtung. Diese Synodenversammlung ist einberufen worden, um dem
Heiligen Vater die pastoralen Betrachtungen der Bischöfe der Welt zu
diesem für die Mission der Kirche lebenswichtigen Thema zu
übermitteln.
Die Lineamenta, die vom Zehnten Ordentlichen Rat des
Generalsekretariats mit der Hilfe von Theologen erarbeitet wurden,
sind am 31. März 2004 an die Bischofskonferenzen, an alle Ostkirchen
sui iuris, an die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie,
an die Vereinigung der Generaloberen und andere Betroffene gesandt
worden. Während der anschließenden Versammlung bearbeitete der Rat
die Fragen in den Lineamenta und entwarf wieder mit der Hilfe
der Experten das Instrumentum Laboris, das am 7. Juli 2005
veröffentlicht wurde.
Nach seiner Wahl bestätigte Papst Benedikt XVI. das Datum der
Synodenversammlung und bestätigte gleichzeitig die folgenden
Neuheiten des Synodenablaufs: eine Verkürzung der Dauer der Synode
auf drei Wochen; eine Stunde offener Diskussion während der
abendlichen Plenarsitzung; eine elektronische Abstimmung durch die
Mitglieder - zusätzlich zu der gewohnten schriftlichen Abstimmung -
über die Propositiones oder synodalen Empfehlungen; und die
Veröffentlichung pro hoc vice einer italienischen
Übersetzung der Propositiones.
Eine Sondersitzung wurde anberaumt, um den 40. Jahrestag der
Einführung der Bischofssynode zu feiern, während der verschiedene
Synodenväter über die theologischen, juristischen und historischen
Aspekte der Synode sprachen. In der Folge wurden diese Beiträge
zusammen mit Referenzmaterial zur Synodenversammlungen in einem Buch
mit dem Titel Die Bischofssynode: 40 Jahre Geschichte von der
Lateran University Press veröffentlicht.
Die offizielle aus dieser Synodenversammlung hervorgegangene
Dokumentation enthält eine Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius),
die während der Versammlung abgefasst und von den Synodenvätern
genehmigt wurde, sowie das Nachsynodale Apostolische Schreiben
Sacramentum Caritatis des Heiligen Vaters vom 22. Februar 2007.
22. Zwölfte Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode
Sitzungsperiode: 5. - 26. Oktober 2008
Synodenväter: 253
Thema: “Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche”
Am 6. Oktober 2006 kündigte Papst Benedikt XVI. seine Entscheidung
an, die XII. Ordentliche Generalversammlung einzuberufen, um das
Thema Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche
zu behandeln. Dabei trug er dem Wunsch der Mitglieder des Elften
Ordentlichen Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode
Rechnung, die auf der Konsultation der weltweiten
Bischofskonferenzen, der katholischen Ostkirchen sui iuris,
den Leitern der Dikasterien der Römischen Kurie, der Vereinigung der
Generaloberen und anderen gründete. Die Synode zum Wort Gottes war
gedacht als Fortführung der Synode von 2005 zur Eucharistie und
sollte die inhaltliche Verbindung zwischen der Eucharistie und dem
Wort Gottes hinsichtlich des Lebens und der Sendung der Kirche
fortsetzen.
Daraufhin arbeiteten die Ratsmitglieder mit Hilfe von Theologen die
Lineamenta aus, die am 27. April 2007 veröffentlicht wurden
und die vorläufigen Richtlinien zum Thema vorgaben, sowie eine Reihe
von Fragen für die Diskussion und das Gebet auf Ortsebene
beinhalteten. Bei späteren Treffen analysierte der Rat die Antworten
auf die Fragen der Lineamenta, die von den oben genannten
Gruppen und Personen übermittelt wurden , und entwarf das
Instrumentum laboris, das am 12. Juni 2008 veröffentlicht wurde.
Diese Synodenversammlung war die erste nach der Revision des Ordo
Synodi Episcoporum, der vom Heiligen Vater am 29. September 2006
approbiert wurde, wobei er dem Rat des Generalsekretariats der
Bischofssynode folgte hinsichtlich der Notwendigkeit, die Statuten
dem gegenwärtigen Kodex des Kanonischen Rechtes und dem
Gesetzbuch der Ostkirchen anzugleichen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Synodenversammlung war, dass sie
während des Paulus-Jahres stattfand, das am 29. Juni 2008 begann.
Zur Erinnerung an dieses Ereignis wurde der Eröffnungsgottesdienst
der Synode in der Päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern
gefeiert. Außerdem wurde in Anbetracht des Synodenthemas zum ersten
Mal ein Rabbiner eingeladen, der vor den Synodenvätern und den
anderen Teilnehmern sprach. An der Synodenversammlung nahm ferner
zum ersten Mal Seine Seligkeit Bartholomaios I., Ökumenischer
Patriarch von Konstantinopel, teil. Im Rahmen eines
Vespergottesdienstes in der Sixtinischen Kapelle hielt er eine
Ansprache vor den Teilnehmern der Synode. Wie bereits anlässlich der
XI. Ordentlichen Generalversammlung wurden als Ergebnis der
kollegialen Arbeit der Synodenväter die 55 Propositiones „pro hoc
vice“ in einer italienischen Übersetzung veröffentlicht. Zum
Abschluss der Synode veröffentlichten die Teilnehmer auch eine
Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius). Der XII. Ordentliche Rat
hielt in der Folgezeit verschiedene Treffen ab, um die Ergebnisse
der Synodenversammlung zu analysieren und seinen Beitrag zur
Ausarbeitung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Verbum
Domini durch den Heiligen Vater zu leisten. Das Dokument wurde
am 30. September 2010 veröffentlicht.
23. Zweite Sonderversammlung für Afrika
Sitzungsperiode: 4. - 25. Oktober 2009
Synodenväter: 224
Thema: „Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der
Gerechtigkeit und des Friedens. ‚Ihr seid das Salz der Erde … Ihr
seid das Licht der Welt‘ (Mt 5,13-14)“
Am 13. November 2004 kündigte Papst Johannes Paul II. während des in
Rom stattfindenden Symposiums der Bischöfe aus Afrika und Europa an,
er „komme dem Wunsch der Einberufung einer Sonderversammlung für
Afrika entgegen“ und entspreche den Hoffnungen der afrikanischen
Hirten, indem er eine Sonderversammlung für Afrika anberaume.
Während der wöchentlichen Generalaudienz am 22. Juni 2005
bekräftigte der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. diese
Entscheidung.
Nach der ersten Ankündigung einer II. Sonderversammlung legte der
Heilige Vater Papst Benedikt XVI. in Zusammenarbeit mit dem
Außerordentlichen Rat für Afrika das Thema der Synode fest: „Die
Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und
des Friedens. ‚Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der
Welt‘“ (Mt 5: 13,14). Mit der Unterstützung von Experten fuhr der
Rat fort mit der Ausarbeitung der Lineamenta, die dieses
Thema vorstellten und eine Reihe von Fragen zur Diskussion und für
das Gebet auf Ortsebene enthielten. Das Schreiben wurde am 27. Juni
2006 veröffentlicht. Die Antworten auf die Fragen wurden
anschließend an das Generalsekretariat gesandt, um für die Abfassung
des Instrumentum laboris verwendet werden zu können, das die
Agenda der Synodenversammlung enthält. Der Heilige Vater Benedikt
XVI. überreichte das Dokument persönlich den Präsidenten der
Bischofskonferenzen von Afrika im Rahmen seiner Apostolischen Reise
nach Kamerun und Angola.Der Sonderrat für Afrika hat angesichts des
kontinentalen Charakters der Synodenversammlung und zur
Gewährleistung des höchstmöglichen Einsatzes aller Teilnehmer
besondere Kriterien für die Teilnahme ausgearbeitet. Diese wurden
nach der Approbation durch den Papst von den afrikanischen
Bischofskonferenzen bei der Auswahl jener Teilnehmer der
Sonderversammlung angewandt, die zu all denen hinzukommen, die
aufgrund ihres Amtes oder einer päpstlichen Ernennung bei der Synode
mitarbeiten.
Im Verlauf der Zweiten Sonderversammlung befassten sich die
Synodenväter mit den vielfältigen Anliegen der Kirche auf dem
afrikanischen Kontinent, vor allem mit Versöhnung, Gerechtigkeit und
Frieden, damit die Kirche ihrem Sendungsauftrag, auf sozialer,
kultureller und religiöser Ebene „Salz der Erde und Licht der Welt“
zu sein, entsprechen kann. Durch ihren Dienst der Versöhnung ist die
Kirche dazu berufen, zum Aufbau des Friedens und zur Förderung der
Gerechtigkeit beizutragen und auf diese Weise an der Entwicklung
aller afrikanischen Völker mitzuwirken. Die erste
Synodenversammlung, bei der die Kirche zu neuer Dynamik und Hoffnung
aufgerufen wurde, wurde unter der Bezeichnung „Synode der
Auferstehung und der Hoffnung“ bekannt; die zweite Versammlung wird
aufgrund ihrer Konzentration auf den Themenschwerpunkt Mission oft
„Synode eines neuen Pfingsten“ genannt.
Die Synodenversammlung approbierte die Schlußbotschaft, die
ein dringender Appell, aber auch eine Quelle der Ermutigung für den
Sendungsauftrag der Kirche in Afrika war, sowie die 57
Propositiones oder Vorschläge, die dem Heiligen Vater
vorgelegt wurden. In diesem Dokument behandelten die Synodenväter
die verschiedenen bei der Synode besprochenen Themen unter
pastoralem Blickwinkel. Der Nachsynodale Rat, der im Verlauf der
Versammlung gewählt worden war, hielt in der Folgezeit verschiedene
Treffen ab, um die Ergebnisse der Synodenversammlung zu analysieren
und seinen Beitrag zur Ausarbeitung des Nachsynodalen
Apostolischen Schreibens Africae munus durch den Heiligen Vater
zu leisten. Der Papst hat bei seiner Apostolischen Reise in den
Benin, die vom 18. bis zum 20. November 2011 stattfand, das
Nachsynodale Apostolische Schreiben Africae munus an die
Kirche in Afrika und in der Welt unterzeichnet und vorgestellt.
24. Sonderversammlung für den Nahen Osten
Sitzungsperiode: 10. - 24. Oktober 2010
Synodenväter: 185
Thema: "Die katholische Kirche im Nahen Osten: Gemeinschaft und
Zeugnis. 'Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele' (Apg
4, 32)"
Der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. hat höchstpersönlich die
Synodenversammlung am 19. September 2009 bei einem Treffen mit den
Führern der katholischen Ostkirchen sui iuris in Castel
Gandolfo angekündigt. Zugleich hat Seine Heiligkeit den Präsynodalen
Rat für den Nahen Osten errichtet, dem alle sieben Patriarchen
angehören, und zwar sechs von den katholischen Ostkirchen sui
iuris sowie der lateinische Patriarch von Jerusalem und die
beiden Präsidenten der Bischofskonferenzen der Türkei und des Iran.
Die Vorbereitungsdokumente der Synodenversammlung definierten neben
Jerusalem und den Palästinensischen Gebieten die folgenden 16
Ländern als „Nahen Osten“: Bahrain, Zypern, Ägypten, Iran, Irak,
Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi Arabien,
Syrien, Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Jemen.
Die Idee, diese Synodenversammlung einzuberufen, entstand aus zwei
pastoralen Sorgen. Zunächst deswegen, weil verschiedene Bischöfe
insbesondere aus den konfliktreichsten Gebieten des Nahen Ostens,
zum Beispiel aus dem Irak, den Heiligen Vater darum gebeten hatten,
die Bischöfe aus dieser Region zu einem Treffen zusammenkommen zu
lassen, um persönlich zu hören, was sie über die oft dramatische
Situation der ihrer Hirtensorgen anvertrauten Gläubigen zu berichten
haben, und um dann mit der Gnade des Heiligen Geistes und in
bischöflicher Gemeinschaft nach möglichen Wegen zu suchen, die
Situation zu verbessern, angefangen bei der Gemeinschaft innerhalb
der Kirchen und zwischen den jeweiligen Kirchen. Die Beratung zu
diesem Thema ging auch von den Kardinälen und Bischöfen der
Römischen Kurie aus, die entweder in institutioneller oder
persönlicher Weise in ständigem Kontakt zu den Hirten und Christen
des Heiligen Landes stehen.
In Anbetracht der begrenzten Zeit, die zur Vorbereitung dieser
Synodenversammlung zur Verfügung stand, hielt der Präsynodale Rat
eine Reihe von Treffen zur Ausarbeitung der Lineamenta ab,
die am 19. Januar 2010 in vier Sprachen (Arabisch, Englisch,
Französisch und Italienisch) erschienen und an die am
Konsultationsprozess Beteiligten übersendet worden sind. Des
weiteren wurde über die Kriterien für die Teilnahme an der
Synodenversammlung beraten, die dann vom Heiligen Vater approbiert
wurden. Auf der Grundlage der Antworten und Anmerkungen der
Lineamenta nahm der Präsynodale Rat dann an der Ausarbeitung des
Instrumentum laboris teil, des „Arbeitsdokuments“, das
die Tagesordnung der Synode festlegte. Der Heilige Vater stellte
dieses Dokument im Rahmen seiner Apostolischen Reise nach Zypern vom
4. bis 7. Juni 2010 den Mitgliedern des Präsynodalen Rates
persönlich vor, zu dem der gesamte Episkopat des Nahen Ostens
gehörte.
Neben den Synodenvätern nahm eine große Zahl von Experten,
Auditoren, Bruderdelegierten und Sondergästen an der
Synodenversammlung teil, darunter ein Rabbiner und zwei muslimische
Repräsentanten, die vor der Synodenversammlung das Wort ergriffen.
Die Sonderversammlung für den Nahen Osten erarbeitete als Ergebnis
44 Propositiones, die der Öffentlichkeit pro hoc vice
in italienischer Übersetzung vorgestellt wurden. Zum Abschluss der
Synode veröffentlichten die Mitglieder außerdem eine Botschaft an
das Volk Gottes (Nuntius). Der Sonderrat, der im Rahmen der
Synodenversammlung gebildet wurde, hielt dann in der Folgezeit
verschiedene Treffen ab, um die Dokumente der Synodenarbeiten zu
analysieren und seinen Beitrag beizusteuern für die Ausarbeitung des
Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Ecclesia in Medio Oriente
durch den Heiligen Vater. Der Papst unterzeichnete und stellte das
Dokument der Kirche im Nahen Osten im Rahmen seiner Reise in den
Libanon vom 14. bis 16. September 2012 vor.
[00003-05.19] [NNNNN] [Originaltext: Englisch]
DIE KAPELLE
DER BISCHOFSSYNODE
Die Gestaltung und die Inneneinrichtung der Synodenkapelle sollen
die theologischen Begriffe der Gemeinschaft und der Kollegialität
darstellen und verherrlichen, die die Grundlage der Bischofssynode
bilden, die cum Petro et sub Petro versammelt ist. Daher wird
vor allem das Bischofskollegium in der künstlerischen Ausschmückung
und in den Darstellungen der Kapelle gezeigt, die sich inspirieren
an den zwei Bibelstellen Apostelgeschichte 2, 1-4 und Johannes 20,
19-29, die beide von der Herabkunft des Heiligen Geistes auf die
versammelten Apostel handeln.
Obwohl die Kirche nach den Worten des heiligen Augustinus mystisch
aus der Kreuzigung Christi hervorgegangen ist, so wie die neue Eva
aus der Rippe Adams genommen wurde, hat die Kirche stets gelehrt,
dass das anfängliche Kommen der Kirche in die Welt am Pfingsttag
stattgefunden hat, als der Heilige Geist in Feuerzungen auf die
Apostel herabkam, die mit Maria, der Mutter Jesu, im Obergemach des
Abendmahlssaals versammelt waren. Da dies ein besonders wichtiges
Ereignis im Leben des Bischofskollegiums als Gruppe und somit der
Kirche ist, will die Gestaltung der Kirche visuell diese Erfahrung
des Pfingstfestes nachbilden.
Das ovale Glasfenster in der Decke zeigt den Heiligen Geist als
Taube vor einem dreieckigen goldenen Hintergrund, um an die
heiligste Dreifaltigkeit zu erinnern, Quelle der Gemeinschaft im
Episkopat und in der gesamten Kirche. Die Wirkung des Glases in
verschiedenen Farbtönen, rot, gelb und orange, zeigt die Herabkunft
des Heiligen Geistes in Feuerzungen, die die Apostel zu beredten
Zeugen Christi machte. Die Eigenschaften des Feuers, nämlich Licht
und Wärme, entsprechen der Erleuchtung (Weisheit) und Kraft (Eifer):
Elemente, durch die sich die Sendung des Petrus und der Apostel
auszeichnete. Der Heilige Geist wirkt als dynamische Kraft in der
pastoralen Sendung des Papstes und des Bischofskollegiums, besonders
bei der feierlichen Abhaltung der Synode. Nach biblischen Zeugnissen
war der Abendmahlssaal oder das Obergemach sowohl Ort der Herabkunft
des Heiligen Geistes als auch der Saal, in dem Jesus das Paschamahl
feierte, bei dem er die Sakramente der Eucharistie und des
Priestertums einsetzte. Der Ort des Abendmahlssaals hat daher nicht
nur eine symbolische Bedeutung hinsichtlich der gemeinsamen
bischöflichen Würde, sondern auch im Hinblick auf ihre Einheit
untereinander. Diese Begriffe der Gemeinschaft und der Kollegialität
werden zum Ausdruck gebracht in der Kirchenausstattung, die sich
direkt neben dem Fenster des Heiligen Geistes befindet: ein
zentraler Betstuhl erinnert an den Heiligen Vater, den Nachfolger
Petri, umgeben von Bänken und Kniebänken, die die weiteren elf
Apostel darstellen. Die Anordnung der Stühle in ovalem Rund, die
sich unterscheidet von den sonst hintereinander angeordneten
Kirchenbänken, die im Eingangsbereich der Kirche beginnt und sich
zum Altarbereich erstreckt, soll die Einheit innerhalb des
Bischofskollegiums symbolisieren, das sich “in und um Petrus herum
versammelt”. Zugleich werden alle, auch der Betrachter, angezogen
vom Altar und vom Tabernakel, zu einer Begegnung mit dem mystischen
Christus, der in der Eucharistie gegenwärtig ist, der dem
Bischofskollegium erschien, wie es vom heiligen Johannes berichtet
wird, und der in der Mitte des Kollegiums steht, sie “anhaucht” und
seinen Heiligen Geist ausgießt (vgl. Joh 20,19-29). So verleiht er
ihnen die Vollmacht und Autorität von Bischöfen. Die zwei
Bronzestatuen der heiligen Petrus und Paulus sind in den zwei
Nischen am Ende der Kapelle aufgestellt. Sie symbolisieren die
Universalität der Kirche und die von ihr ausgehende Berufung zum
Bischofsamt.
Dasselbe Thema findet sich in der Gestaltung der Glastür am Eingang
der Kappelle: eine zentrale Bischofsmitra mit den apostolischen
Schlüsseln steht für Petrus, umgeben von weiteren elf
Bischofsmützen, die das Thema der Kapelle ankündigen. Die
Bischofsmitren sind kreisförmig angeordnet, um die Einheit der
Bischöfe als Kollegium durch die Gabe der Gemeinschaft der
Dreifaltigkeit anzudeuten.
An die Thematik der Kollegialität und Gemeinschaft des
Apostelkollegiums erinnert der Altar, der gleichsam den Bug eines
Schiffes bildet, das von den Wellen getragen wird. Das Neue
Testament enthält viele Stellen, in denen ein Schiff der Ort für
bedeutende Erfahrungen für die Apostel als Gruppe oder als
Kollegium, ist.
- Nachdem Jesus die Winde und den See besänftigt hatte, wurde den in
einem Boot versammelten Jüngern die Offenbarung zuteil, dass Jesus
mehr als ein normalsterblicher Mensch ist. Sie fragen sich: "Was ist
das für ein Mensch, dass sogar die Winde und das Wasser seinem
Befehl gehorchen?"(vgl. Mt 8,23-27; Lk 8,22-25; Mk 4,37-41).
- Jesus stieg mit den Aposteln in ein Boot, um mit ihnen allein zu
sein und sie zu belehren (vgl. Mk 6,32).
- Nach der wundersamen Vermehrung der Brote und Fische fordert Jesus
die Apostel auf, in einem Boot auf den See von Galiläa
hinauszufahren. Obwohl der Herr die Nacht über allein auf einem Berg
betete, behielt er die Apostel stets im Blick. Als ein Sturm aufkam,
kam Jesus zu ihnen. Er ging auf dem Wasser und sprach: "Ich bin es;
fürchtet euch nicht!" Nachdem er zu ihnen ins Boot gestiegen war,
gelangten sie rasch ans Land. Die Apostel waren bestürzt und außer
sich, denn gemäß dem Bericht des hl. Markus haben sie den Sinn der
Vermehrung der Brote und den Fische nicht verstanden (vgl. Joh
6,16-21; Mt 14,22-27; Mk 6,45).
Das Boot hat nicht nur für das Apostelkollegium eine besondere
Bedeutung, sondern insbesondere für die Person des hl. Petrus.
- Bei der Reihe der Erscheinungen des Auferstandenen nach Ostern
erkennen die Apostel (Petrus, Jakobus, Johannes, Thomas,
Bartholomäus und zwei weitere Jünger), die zuvor eine große Menge an
Fischen gefangen hatten, den auferstandenen Christus am Ufer des
Sees (vgl. Joh 21,1-8).
- Jesus predigt von einem Boot aus, vermutlich dem Boot Petri, zu
den Menschen, die am Ufer standen (vgl. Mt 13,2; Mk 3,9; 4,1).
- Petrus wird im Beisein der anderen Apostel von Christus im Glauben
gestärkt. Danach fordert Jesus ihn auf, auf dem Wasser zu Ihm zu
kommen. Die Jünger im Boot aber fielen vor Jesus nieder und sagten
"Wahrhaftig, du bist Gottes Sohn" (vgl. Mt 14,28-33).
- In einer anderen Episode, die sich nach der Auferstehung ereignet,
werfen die Apostel auf Jesu Geheiß vom Boot Petri ihre Netze aus.
Sie konnten es nicht wieder einholen, so voller Fische war es.
Petrus zog dann schließlich das Netz an Land, das mit zahlreichen
großen Fischen gefüllt war (vgl. Joh 21,4-11). Es handelt sich dabei
um ein Sinnbild für die Kirche.
Zusätzlich zu den oben angeführten Assoziationen hat das Boot auch
eine eucharistische Bedeutung im Zusammenhang mit dem
Apostelkollegium, was der Gebrauch dieses Symbols an Altären belegt,
die für die Aufbewahrung des Allerheiligsten Sakraments verwendet
werden.
- Nach der Brotvermehrung, einem Vorausbild der Eucharistie,
berichtet das Evangelium, dass die Jünger vergessen hatten, Brot
mitzunehmen, nur “ein einziges” hatten sie dabei (vgl. Mk 8,14).
Implizit wird gesagt, dass Jesus dieses “eine Brot” ist, das Brot,
das vom Himmel kommt. In dieser Situation versucht Jesus, ihnen die
Bedeutung der wunderbaren Brotvermehrung zu vermitteln und ruft
ihnen seine belehrenden Worte bei diesem wunderbaren Ereignis in
Erinnerung.
Das Boot wird auch als Symbol für die Gesamtkirche gebraucht, die
oft “das Schiff Petri” genannt wird. Daher wird das einfache
Fischerboot des heiligen Petrus hier zu Recht ergänzt durch den Mast
des Kreuzes. Die Bewegung der Skulptur - einschließlich der Tücher
im hinteren Teil, die an das Grabtuch und damit an Tod und
Auferstehung erinnern - spielt an auf das Wirken des Heiligen
Geistes, der die Segel des Bootes Petri mit Wind füllt und die
Kirche in der Zeit beständig vorwärts treibt auf den Herrn zu, in
Erfüllung der Verheißung.
Der einfache Bronzetabernakel ist mit den typischen Symbolen der
Eucharistie, Ähren und Weintrauben, geschmückt. Fische, die auf
Petrus, den Fischer, und auf die Sendung der Apostel als
“Menschenfischer” (Mt 4,19; Mk 1,17) hinweisen, befinden sich auf
dem Tabernakel, den Kerzenständern und dem ewigen Licht. Der Fisch
ist auch ein altes Symbol für Christus, zurückgehend auf die
Verwendung des griechischen Wortes ΙΧΘΥΣ,
das Fisch bedeutet, und ein Akronym ist für die Worte “Jesus
Christus, Sohn Gottes, Erlöser”.
Die Kreuzwegstationen aus Perlmutt, die in Palästina geschaffen
wurden, erinnern an die Nachfolge Jesu, zu der die Bischöfe so wie
jeder Christ in der Kirche gerufen sind.
Die Marienstatue “Unsere Liebe Frau von der Hoffnung” erinnert an
die Gegenwart der Gottesmutter im Obergemach, wo sich die Apostel
zum Gebet versammelt hatten. Im Staunen über die Wunder der Gnade
Gottes erhebt sie ihre Hand, um die Feuerzungen der Liebe des
Heiligen Geistes zu empfangen und sie Frucht bringen zu lassen. Als
treue Magd und Dienerin des Herrn und Seines Evangeliums sowie als
Bild der Kirche, die auf mystische Weise Kinder gebiert, ist Maria
die Mutter der Apostel und ihrer Nachfolger. Denn die Apostel, die
im Obergemach um Maria versammelt sind, blicken auf sie wie in einen
Spiegel, in dem sie sich selbst als Kirche sehen, als “Braut
Christi”.
[00004-05.05] [NNNNN] [Originaltext: Englisch]
MITTEILUNGEN
- PRESSEKONFERENZEN
- "BRIEFING"
- "POOLS"
- DIE VERLAUTBARUNGEN SYNODUS EPISCOPORUM- MULTIMEDIALE
PLATTFORM VON RADIO VATIKAN
- LIVEÜBERTRAGUNGEN IM FERNSEHEN
- TELEFONISCHER NACHRICHTENDIENST
- ÖFFNUNGSZEITEN DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHLS
PRESSEKONFERENZEN
Die erste Pressekonferenz über die Arbeiten der Synode (mit
Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch) findet am
Montag, dem 8. Oktober 2012, gegen 12.45 Uhr (nach der Relatio
ante disceptationem) in der Aula "Johannes Paul II.” im
Presseamt des Heiligen Stuhles statt.
Es sprechen:
-S. Em. Kardinal Donald William WUERL, Erzbischof von Washington
(USA), Generalrelator
-S. Exz. Claudio Maria CELLI, Titularerzbischof von Civitanova,
Präsident des Päpstlichen Rates für die sozialen
Kommunikationsmittel (VATIKANSTADT), Präsident der Kommission für
Information
-P. Federico LOMBARDI, S.J., Direktor des Presseamtes des Heiligen
Stuhls (VATIKANSTADT), Sekretär des ehemaligen Büros der Kommission
für Information
Die zweite Pressekonferenz über die Arbeiten der Synode (mit
Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch) findet am
Donnerstag, dem 18. Oktober 2012, gegen 12.45 Uhr (nach der
Relatio post disceptationem) in der Aula “Johannes Paul II.”im
Presseamt des Heiligen Stuhles statt.
Es sprechen:
-S. Em. Kardinal John TONG HON, Bischof von Hong Kong (CHINA),
Delegierter Präsident
-S.Em. Kardinal Francisco ROBLES ORTEGA, Erzbischof von Guadalajara
(MEXIKO), delegierter Präsident
-S. Em. Kardinal Laurent MONSEGWO PASINYA; (DEMOKRATISCHE REPUBLIK
KONGO), Delegierter Präsident
-S. Exz. Ján BABJAK SJ, Metropolitanerzbischof von Prešov für die
Katholiken des byzantinischen Ritus, Präsident des Rates der
Slowakischen Kirche, Vizepräsident der Kommission für Information
-Zwei Mitglieder der Kommission für Information
-P. Federico LOMBARDI, S.J., Direktor des Presseamtes des Heiligen
Stuhls (VATIKANSTADT), Sekretär des ehemaligen Büros der Kommission
für Information
Die dritte Pressekonferenz über die Arbeiten der Synode (mit
Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch) findet am
Freitag, dem 26. Oktober 2012, gegen 12.45 Uhr (nach dem Nuntius)
in der Aula “Johannes Paul II.”im Presseamt des Heiligen Stuhles
statt.
Es sprechen:
-S. Em. Kardinal Giuseppe BETORI, Erzbischof von Florenz (ITALIEN),
Präsident der Kommission für die Vorbereitung der Abschlußbotschaft
-S. Exz. Pier-Marie CARRÉ, Erzbischof von Montpellier
(FRANKREICH), Sondersekretär
-Ein Mitglied der Kommission für die Vorbereitung der
Abschlußbotschaft
-P. Federico LOMBARDI, S.J., Direktor des Presseamtes des Heiligen
Stuhls (VATIKANSTADT), Sekretär des ehemaligen Büros der Kommission
für Information
Die vierte Pressekonferenz über die Arbeiten der Synode (mit
Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch) findet am
Samstag, dem 27. Oktober 2012, gegen 12.45 Uhr (nach dem Elenchus
finalis propositionum) in der Aula “Johannes Paul II.”im
Presseamt des Heiligen Stuhles statt.
Es sprechen:
-S. Em. Kardinal Donald William WUERL, Erzbischof von Washington
(USA), Generalrelator
S. E. Msgr. Pier-Marie CARRÉ, Erzbischof von Montpellier
(FRANKREICH), Sondersekretär
Ein Mitglied der Kommission für Information
-P. Federico LOMBARDI, S.J., Direktor des Presseamtes des Heiligen
Stuhls (VATIKANSTADT), Sekretär des ehemaligen Büros der Kommission
für Information
Die Mitarbeiter der audiovisuellen Medien (Kameramänner und
Techniker) und die Fotografen werden gebeten, sich an den
Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu wenden, um
die Zutrittserlaubnis zu bekommen.
"BRIEFING"
Um eine bessere Information über die Synodenarbeiten für die
Journalisten zu ermöglichen, wurden 5 Sprachgruppen eingerichtet.
Nachstehend finden Sie Hinweise auf Ort des "Briefings" und Name des
verantwortlichen Pressesprechers für jede Sprachgruppe:
Italienische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Msgr. Giorgio COSTANTINO
Ort: Journalistensaal im Presseamt des Heiligen Stuhls
Englische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: P. Thomas ROSICA, C.S.B
Ort: Aula Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhls
Französische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Frau Romilda FERRAUTO
Ort: “Blauer” Saal im ersten Stock des Presseamts des Heiligen
Stuhls
Spanische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Msgr. José Maria GIL TAMAYO
Ort: Telekomunikationssaal, Presseamt des Heiligen Stuhls
Deutsche Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Msgr. Markus Graulich, S.D.B.
Ort: “Sala Marconi”, Radio Vatikan
An folgenden Tagen finden, jeweils gegen 13.30 Uhr, "Briefings" mit
dem verantwortlichen Pressesprecher statt:
- Dienstag, 9. Oktober 2012
- Mittwoch, 10. Oktober 2012
- Donnerstag, 11. Oktober 2012
- Freitag, 12. Oktober 2012
- Samstag, 13. Oktober 2012- Montag, 15. Oktober 2012
- Dienstag, 16. Oktober 2012
- Mittwoch, 17.Oktober 2012
- Freitag 19. Okober 2012
- Dienstag, 23. Oktober 2012
- Donnerstag 25. Oktober 2012
Es besteht die Möglichkeit, daß außer dem verantwortlichen
Pressesprecher auch einSynodenvater oder ein Experte am Briefing
teilnehmen.
Die Namen der Teilnehmer und eventuelle Änderungen der Tages oder
der Uhrzeit werden baldmöglich mitgeteilt.
"POOLS"
Es sind “Pools” für den Zugang akkreditierter Journalisten zur
Synodenaula vorgesehen, vorwiegend für das Eröffnungsgebet der
Vollversammlungen am Vormittag und zwar an folgenden Tagen:
- Montag, 8. Oktober 2012
- Dienstag, 9. Oktober 2012
- Freitag, 12. Oktober 2012
- Samstag, 13. Oktober 2012
- Montag, 15. Oktober 2012
- Dienstag, 16. Oktober 2012
- Mittwoch 17. Oktober 2012
- Freitag, 19. Oktober 2012
- Samstag, 20. Oktober 2012
- Dienstag, 23. Oktober 2012
- Freitag, 26. Oktober 2012
- Samstag, 27. Oktober 2012
Im Informations- und Akkreditierungsbüro des Presseamtes des
Heiligen Stuhls (Eingang rechts) stehen den Redakteuren die
Anmeldelisten für die "Pools" zur Verfügung.
Für die "Pools" werden die Fotoreporter und Kameramänner gebeten,
sich an den Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu
wenden.
Die Mitglieder der "Pools" werden gebeten, sich um 8.30 Uhr im
Presseraum einzufinden, der vor dem Eingang außerhalb der Aula Paolo
VI, eingerichtet worden ist. Von dort wird sie ein Beamter vom
Presseamt des Heiligen Stuhls (für die Redakteure) und des
Päpstlichen Rates für die sozialen Kommunikationsmittel (für die
Fotoreporter und Fernsehteams) begleiten. Eine dem Anlaß angemessene
Kleidung ist erwünscht.
DIE VERLAUTBARUNGEN SYNODUS EPISCOPORUM
Die Verlautbarungen der Informationskommission der XIII.
Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode mit dem Titel
Synodus Episcoporum, veröffentlicht vom Presseamt des Heiligen
Stuhls, werden in 6 verschiedenen Sprachausgaben erscheinen
(mehrsprachig, italienisch, englisch, französisch, spanisch und
deutsch), mit 2 Nummern täglich (vormittags und nachmittags) oder je
nach Bedarf.
Die Nummer am Vormittag erscheint am Ende der Generalkongregation
des Vormittags und die Nummer vom Nachmittag erscheint am
nachfolgenden Morgen.
Die Verlautbarungen werden den Journalisten im Presseamt des
Heiligen Stuhls ausgehändigt.
Die mehrsprachige Ausgabe enthält die von den Synodenvätern selbst
vorbereitete Zusammenfassung ihrer Beiträge, in der Sprache, in der
sie vorgetragen wurden. Die anderen 5 Ausgaben veröffentlichen die
italienische, englische, französische, spanische und deutsche
Übersetzung.
Die dritte Nummer der Verlautbarungen wird die Predigt des Heiligen
Vaters für die feierliche Konzelebration zur Eröffnung am
Sonntagmorgen, 7. Oktober 2012 veröffentlichen (sie steht den
akkreditierten Journalisten bei der Öffnung des Presseamtes des
Heiligen Stuhls und unter Embargo zur Verfügung).
In der vierten Nummer der Verlautbarungen werden die Beiträge
veröffentlicht, die vor der ersten Generalkongregation vom
Montagmorgen, 8. Oktober 2012, (die auch durch das Fernsehen live im
Presseamt des Heiligen Stuhls übertragen werden wird).
MULTIMEDIALE PLATTFORM VON RADIO VATIKAN
Anläßlich der XIII. Ordentlichen Generalversammlung der
Bischofssynode mit dem Thema “Die neue Evangelisierung für die
Weitergabe des christlichen Glaubens”, die vom 7. bis 28. Oktober
2012 in Rom stattfindet, wird Radio Vatikan eine Sonderseite auf
seiner Webseite
www.radiocvaticana.va
einrichten, die der Vorbereitung und dem Verlauf der Synodenarbeiten
gewidmet ist.
Diese im Internet zur Verfügung stehende Seite wird Artikel und
Berichterstattungen in über 40 Sprachen sowie die Synodendokumente
in allen offiziellen Sprachen enthalten. Der Zugang erfolgt über die
jeweils angewählte Sprache. Sie enthält außerdem Artikel und
Videoclips, sowie Podcasting und Videonews über die wichtigsten
behandelten Themen.
Über die Webseite können außerdem in Zusammenarbeit mit dem CTV
(Centro Televisivo Vaticano) die Direktübertragungen einiger
Ereignisse der Synode verfolgt werden, wie die Eröffnung und der
Abschluss mit dem Kommentar in verschiedenen Sprachen.
Auf dieser Seite können Berichte und Interviews der Berichterstatter
der verschiedenen Abteilungen von Radio Vatikan gelesen werden, die
Reden der Synodenväter des jeweiligen Tages sowie eine ausführliche
Dokumentation über das Instrumentum Laboris, das heißt den in
Vorbereitung der Synode erstellten Arbeitstext mit den verschiedenen
Themen und Problemen, über die diskutiert werden wird.
Das von Radio Vatikan erstellte Material (Texte, Bilder und
Audioberichte) wird, dieses Jahr zum ersten Mal, auch für die
verschiedenen “Apps” zur Verfügung stehen, für Mobiltelefone, in den
Sektionen Radio (in über 40 Sprachen), Top News (Italienisch und
Englisch) und Agenda.
In der Vorhalle der Synodenaula wird von Radio Vatikan ein Bereich
eingerichtet, in dem den Synodenvätern Computer zur Verfügung stehen,
mit der Möglichkeit in den Webseiten des Senders zu surfen und auf
dem Bildschirm Informationen zu den neuesten Nachrichten des Senders
in elf Sprachen (Italienisch, Deutsch, Portugiesisch, Englisch,
Spanisch, Französisch, Chinesisch, Russisch, Japanisch, Arabisch und
Polnisch) einzusehen.Der Sender hat darüber hinaus eine Broschüre in
sieben Sprachen (Italienisch, Englisch, Deutsch, Französisch,
Spanisch, Portugiesisch und Arabisch) verfasst, die Hinweise für den
Zugang zu den Informationen von Radio Vatikan enthalten. In
dieserVeröffentlichung, die an die Synodenväter und die anderen
Teilnehmer verteilt werden wird, werden auch die Ziele erklärt, die
sich der Sender für seine Berichterstattung über die Synode gesetzt
hat. Mitarbeiter von Radio Vatikan werden zur Verfügung stehen, um
die Möglichkeiten der multimedialen Plattform zu erläutern.
[00015-05.08] [NNNNN] [Originaltext: Italienisch]
LIVEÜBERTRAGUNGEN IM FERNSEHEN
An den folgenden Tagen sind Direktübertragungen im
Telekommunikationssaal, im Saal der Journalisten und im
Konferenzsaal Johannes Paul II. des Presseamtes des Heiligen Stuhls
vorgesehen:
- Sonntag, den 7. Oktober 2012 (09.30 Uhr): Feierlicher
Eröffnungsgottesdienst mit Konzelebration (Petersplatz).
- Montag, den 8. Oktober 2012 (09.00 Uhr): erster Teil der Ersten
Generalkongregation mit dem Bericht des Generalsekretärs und
der Relatio ante disceptationem.
- Donnerstag, den 11. Oktober 2012 (10.00 Uhr):Heilige Messe zur
Eröffnung des Jahres des Glaubens und zum Gedenken an den 50.
Jahrestag des Beginns des II. Vatikanischen Konzils und des 20.
Jahrestages der Veröffentichung des Katechismus der Katholischen
Kirche.
- Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (16.30 Uhr):Teil der
Generalkongregation, in der die Relatio post disceptationem
gehalten wird..
- Mittwoch, den 15. Oktober 2008 (16.30 Uhr): jener Teil der XVI.
Vollversammlung, in dem die Relatio post disceptationem gehalten
wird.
- Sonntag, den 21. Oktober 2012 (09.30 Uhr): Feierliche
Konzelebration mit Heiligsprechung
- Sonntag, den 28. Oktober 2012 (09.30 Uhr): Feierliche
Konzelebration der heiligen Messe zum Abschluss der Synode.
Eventuelle Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
TELEFONISCHER NACHRICHTENDIENST
Während der Bischofssynode wird ein telefonischer Nachrichtendienst
eingerichtet werden:
- +39-06-698.19 enthält die normalen Verlautbarungen des Presseamtes
des Heiligen Stuhls;
- +39-06-698.84051 enthält die Verlautbarungen der Bischofssynode,
Morgenausgabe;
- +39-06-698.84877 enthält die Verlautbarungen der Bischofssynode,
Nachmittagsausgabe;
ÖFFNUNGSZEITEN DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHLS
Das Presseamt des Heiligen Stuhls wird während der XIII.
Ordentlichen Versammlung der Bischofssynode, vom 5. bis zum 28.
Oktober 2012, zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
- Freitag, den 5. Oktober: 09.00-15.00 Uhr
- Samstag, den 6. Oktober: 09.00-14.00 Uhr
- Sonntag, den 7. Oktober: 09.00-13.00 Uhr
- Vom Montag, den 8. Oktober bis zum Freitag, den 12. Oktober:
09.00-16.00 Uhr
- Samstag, den 13. Oktober: 09.00-14.00 Uhr
- Sonntag, den 14. Oktober 11.00- 13.00 Uhr
- Montag, den 15. Oktober und Dienstag, den 16. Oktober: 09.00-16.00
Uhr- Mittwoch, den 17. Oktober: 09.00-19.00 Uhr
- Donnerstag, den 18. Oktober und Freitag den 19. Oktober:
09.00-16.00 Uhr
- Samstag, den 20. Oktober: 09.00-14.00 Uhr
- Vom Montag, den 22. Oktober bis zum Freitag, den 26. Oktober:
09.00-16.00 Uhr
- Samstag, den 27. Oktober: 09.00-15.00 Uhr
- Sonntag, den 28. Oktober: 09.00-13.00 Uhr
Das Personal der Informations- und Akkreditierungsstelle wird zur
Verfügung stehen (in der Eingangshalle rechts):
- Montag-Freitag: 09.00-15.00 Uhr
- Samstag: 09.00-14.00 Uhr
Eventuelle Änderungen werden so bald wie möglich über den Aushang im
Saal der Journalisten des Presseamtes des Heiligen Stuhls, in den
Verlautbarungen des Informationskomitees der XIII. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode und im Bereich
Serviceinformationen der Internetseite des Heiligen Stuhls bekannt
gegeben
[00006-05.13] [NNNNN] [Originaltext: Italienisch] |