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DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

Presseerklärung über den Abschluss des außergerichtlichen Strafverfahrens
gegen S.Exz. Msgr. Carlo Maria Viganò (5. Juli 2024)

 

Am 4. Juli 2024 trat der Kongress des Dikasteriums für die Glaubenslehre zusammen, um das außergerichtliche Strafverfahren ex can. 1720 CIC gegen S.Exz. Msgr. Carlo Maria VIGANÒ, Titularerzbischof von Ulpiana, abzuschließen, der der vorbehaltenen Straftat des Schismas (cann. 751 und 1364 CIC; Art. 2 SST) angeklagt wurde.

Seine öffentlichen Äußerungen sind bekannt, aus denen seine Weigerung, den Papst anzuerkennen und sich ihm zu unterwerfen, die Ablehnung der Gemeinschaft mit den ihm unterstellten Gliedern der Kirche sowie der Legitimität und der lehramtlichen Autorität des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils hervorgehen.

Im Ergebnis des Strafverfahrens wurde S.Exz. Msgr. Carlo Maria Viganò der vorbehaltenen Straftat des Schismas für schuldig befunden.

Das Dikasterium erklärte die Exkommunikation latae sententiae ex can. 1364 § 1 CIC.

Die Aufhebung der Zensur ist in diesen Fällen dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.

Diese Entscheidung wurde S.Exz. Msgr. Viganò am 5. Juli 2024 mitgeteilt.