APOSTOLISCHES SCHREIBEN
ALS "MOTU PROPRIO" ERLASSEN
ZUR AUSRUFUNG DES HEILIGEN THOMAS MORUS
ZUM PATRON DER REGIERENDEN UND DER POLITIKER
JOHANNES PAUL II.
ZU IMMERWÄHRENDEM GEDENKEN
1. Vom Leben und Martyrium des heiligen Thomas Morus geht eine Botschaft aus, welche die Jahrhunderte durchzieht und zu den Menschen aller Zeiten von der unveräußerlichen Würde des Gewissens spricht. Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Erinnerung bringt, liegt im Gewissen »die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist« (Gaudium et spes, 16). Wenn die Menschen, Männer und Frauen, auf den Ruf der Wahrheit hören, dann richtet das Gewissen ihr Handeln mit Sicherheit auf das Gute aus. Gerade wegen seines bis zum blutigen Martyrium erbrachten Zeugnisses für den Primat der Wahrheit vor der Macht wird der heilige Thomas Morus als unvergängliches Beispiel für konsequentes sittliches Verhalten geehrt. Seine Gestalt wird auch außerhalb der Kirche, besonders bei denen, die die Geschicke der Völker zu lenken berufen sind, als Quelle für eine Politik anerkannt, die sich den Dienst am Menschen zum obersten Ziel setzt.
Kürzlich haben mich einige Staatsoberhäupter und Regierungschefs, zahlreiche hochrangige Politiker, manche Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe in Petitionen um die Ausrufung des heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker ersucht. Unter den Unterzeichnern des Ansuchens befinden sich Persönlichkeiten verschiedener politischer, kultureller und religiöser Herkunft, was von dem lebhaften und weitverbreiteten Interesse für das Denken und Verhalten dieser herausragenden Gestalt in Regierungsverantwortung zeugt.
2. Thomas Morus erlebte in seinem Land eine außergewöhnliche politische Karriere. Der aus ehrenwerter Familie stammende Thomas wurde 1478 in London geboren und kam schon als Jugendlicher in das Haus des Erzbischofs von Canterbury und Lordkanzlers John Morton. Danach setzte er das Rechtsstudium in Oxford und London fort, wobei sein weitreichendes Interesse auch umfassenden Gebieten der Kultur, Theologie und klassischen Literatur galt. Er lernte gründlich Griechisch, pflegte geistigen Austausch und knüpfte freundschaftliche Beziehungen zu bedeutenden Gelehrten der Kultur der Renaissance, darunter Erasmus Desiderius von Rotterdam.
Seine religiöse Sensibilität führte ihn durch eine ausdauernde asketische Praxis zur Suche nach der Tugend: Er pflegte freundschaftliche Beziehungen zu den Observanten des Konvents von Greenwich und lebte längere Zeit bei den Londoner Kartäusern. Beide gehörten in die Reihe der Hauptzentren des religiösen Lebens im Königreich. Da er sich zur Ehe, zum Familienleben und zum Engagement als Laie berufen fühlte, heiratete er im Jahr 1505 Johanna Colt, die ihm vier Kinder gebar. Johanna starb 1511, und Thomas vermählte sich in zweiter Ehe mit Alicia Middleton, einer Witwe mit Tochter. Er war sein ganzes Leben lang ein liebevoller und treuer Ehemann und Vater, der sich aus tiefer innerer Überzeugung der religiösen, sittlichen und intellektuellen Erziehung seiner Kinder annahm. Sein Haus nahm Schwiegersöhne, Schwiegertöchter und Enkel auf und stand vielen jungen Freunden offen, die auf der Suche waren nach der Wahrheit oder nach ihrer eigenen Berufung. Das Familienleben ließ im übrigen breiten Raum für das gemeinsame Gebet und die lectio divina wie auch für gesunde Formen einer häuslichen Rekreation. Thomas nahm täglich an der Messe in der Pfarrkirche teil; von den strengen Bußübungen, die er auf sich nahm, wußten jedoch nur seine engsten Familienmitglieder.
3. Unter König Heinrich VII. wurde Thomas Morus im Jahr 1504 zum ersten Mal ins Parlament gewählt. Heinrich VIII. erneuerte 1510 sein Abgeordnetenmandat und ernannte ihn auch zum königlichen Vertreter in der Hauptstadt, womit er ihm eine herausragende Karriere in der staatlichen Verwaltung eröffnete. Im darauffolgenden Jahrzehnt übertrug ihm der König mehrmals Missionen in Angelegenheiten der Diplomatie und des Handels und sandte ihn nach Flandern und in das Gebiet des heutigen Frankreich. Nachdem er Mitglied des Königlichen Rates, Vorsitzender eines großen Gerichtes, Unterschatzmeister und in den Adelsstand erhoben worden war, wurde er 1523 Sprecher des Unterhauses und damit dessen Präsident.
Als sich das Land 1529 in einer politischen und wirtschaftlichen Krise befand, wurde Thomas Morus, der wegen seiner moralischen Zuverlässigkeit und Verstandesschärfe, seiner Offenheit und seines Witzes sowie seiner außerordentlichen Gelehrsamkeit hochgeachtet war, vom König zum Lordkanzler ernannt. Thomas, der als erster Laie dieses Amt bekleidete, sah sich in eine äußerst schwierige Periode gestellt, wobei er sich bemühte, dem König und dem Land zu dienen. Seinen Prinzipien treu verpflichtete er sich, die Gerechtigkeit zu fördern und den schädlichen Einfluß von Leuten einzudämmen, die auf Kosten der Schwachen eigene Interessen verfolgten. 1532 legte er sein Amt nieder, da er nicht bereit war, das Vorhaben Heinrichs VIII. zu unterstützen, der die Kontrolle über die Kirche in England übernehmen wollte. Er zog sich aus dem öffentlichen Leben zurück, und nahm damit in Kauf, mit seiner Familie Armut zu leiden und sich von vielen verlassen zu sehen, die sich in der Bewährungsprobe als falsche Freunde erwiesen.
Nachdem seine unerschütterliche Entschlossenheit, jeden Kompromiß aufgrund seines Gewissens abzulehnen, feststand, ließ ihn der König 1534 im Londoner Tower einkerkern, wo er verschiedenen Formen psychologischer Nötigung ausgesetzt war. Thomas Morus ließ sich nicht beugen und verweigerte die von ihm verlangte Eidesleistung, weil sie mit der Annahme einer politischen und kirchlichen Ordnung verbunden gewesen wäre, die einer unkontrollierter Herrschaft den Boden bereitete. Im Verlauf des gegen ihn angestrengten Prozesses verteidigte er in einer leidenschaftlichen Rede seine Überzeugungen von der Unauflösbarkeit der Ehe, der Achtung vor dem Erbe des Rechts, das an christlichen Werten ausgerichtet ist, und von der Freiheit der Kirche gegenüber dem Staat. Nach seiner Verurteilung durch das Gericht wurde er enthauptet.
Im Laufe der Jahrhunderte milderte sich die Diskriminierung was das Verhältnis zur Kirche anbelangt. 1850 wurde die katholische Hierarchie in England wieder errichtet. Dadurch war es möglich, die Seligsprechungsprozesse zahlreicher Märtyrer einzuleiten. Gemeinsam mit 53 anderen Märtyrern, darunter Bischof John Fisher, wurde Thomas Morus 1886 von Papst Leo XIII. seliggesprochen. Mit demselben Bischof zusammen wurde er dann im Jahr 1935 anläßlich des vierhundertsten Jahrestages seines Märtyrertodes von Papst Pius XI. in die Schar der Heiligen aufgenommen.
4. Viele Gründe sprechen für die Ausrufung des heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker. Einer dieser Gründe ist, daß die Welt der Politik und Verwaltung den Bedarf an glaubwürdigen Vorbildern spürt. Sie sollen ihr den Weg der Wahrheit weisen in einem historischen Augenblick, da schwierige Herausforderungen und ernste Verantwortung zunehmen. Denn ganz neue Erscheinungen in der Wirtschaft verändern heute das Sozialgefüge. Gleichzeitig verschärfen die wissenschaftlichen Errungenschaften auf dem Gebiet der Biotechnologien den Anspruch, das menschliche Leben in allen seinen Formen zu verteidigen, während die Versprechungen einer neuen Gesellschaft, die einer verwirrten öffentlichen Meinung mit Erfolg angeboten werden, dringend klare politische Entscheidungen fordern zugunsten der Familie, der Jugend, der Alten und der Ausgegrenzten.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, auf das Beispiel des heiligen Thomas Morus zurückzuschauen, der sich gerade deshalb durch beständige Treue zur Autorität und zu den rechtmäßigen Einrichtungen auszeichnete, weil er in ihnen nicht der Macht, sondern dem höchsten Ideal der Gerechtigkeit dienen wollte. Sein Leben lehrt uns, daß das Regieren vor allem Übung der Tugend ist. Durch diesen strengen moralischen Ansatz gestärkt, stellte der englische Staatsmann sein öffentliches Wirken in den Dienst der Person, besonders wenn es sich um schwache oder arme Menschen handelte; er führte die sozialen Auseinandersetzungen mit einem besonderen Sinn für Gerechtigkeit; er schützte die Familie und verteidigte sie mit unermüdlichem Einsatz; er förderte die umfassende Erziehung der Jugend. Die tiefe Abneigung gegen Ehrentitel und Reichtum, die heiter-liebenswürdige Demut, die ausgewogene Kenntnis der menschlichen Natur und der Vergänglichkeit des Erfolges, die im Glauben verwurzelte Sicherheit im Urteil gaben ihm jene Zuversicht und innere Stärke, die ihn in den Widrigkeiten und angesichts des Todes aufrecht hielt. Seine Heiligkeit erstrahlte im Martyrium, doch sie wurde vorbereitet von einem ganzen Arbeitsleben, das der Hingabe an Gott und an den Nächsten galt.
Unter Hinweis auf ähnliche Beispiele einer vollkommenen Harmonie zwischen Glauben und Werken habe ich in dem nachsynodalen Apostolischen Schreiben Christifideles laici geschrieben: »Die Einheit des Lebens der Laien ist von entscheidender Bedeutung: Sie müssen sich in ihrem alltäglichen beruflichen und gesellschaftlichen Leben heiligen. Um ihre Berufung erfüllen zu können, müssen die Laien ihr Tun im Alltag als Möglichkeit der Vereinigung mit Gott und der Erfüllung seines Willens sowie als Dienst an den anderen Menschen betrachten« (Nr. 17).
Diese Harmonie zwischen dem Natürlichen und dem Übernatürlichen stellt wohl das Element dar, das mehr als jedes andere die Persönlichkeit des großen englischen Staatsmannes bestimmt: Er führte sein intensives öffentliches Leben mit schlichter Demut, die selbst im Angesicht des Todes von seinem berühmten »Sinn für Humor« gekennzeichnet war.
Das war das Ziel, zu dem ihn seine Leidenschaft für die Wahrheit führte. Der Mensch darf sich nicht von Gott und die Politik nicht von der Moral trennen: Das war das Licht, das sein Gewissen erleuchtete. Schon bei anderer Gelegenheit sagte ich: »Der Mensch ist Geschöpf Gottes, und deshalb haben die Menschenrechte ihren Ursprung in Gott, beruhen auf dem Schöpfungsplan und gehören in den Plan der Erlösung. Man könnte vielleicht, mit einer etwas gewagten Formulierung, sagen: Die Rechte des Menschen sind auch die Rechte Gottes« (Ansprache, 7.4.1998).
Gerade wenn es um die Verteidigung der Rechte des Gewissens ging, leuchtete das Beispiel des Thomas Morus in hellem Licht. Man kann davon sprechen, daß er auf einzigartige Weise den Wert eines sittlichen Gewissens lebte, das »Zeugnis von Gott selbst [ist], dessen Stimme und dessen Urteil das Innerste des Menschen bis an die Wurzeln seiner Seele durchdringen« (Apostolisches Schreiben Veritatis splendor, Nr. 58), auch wenn er im Hinblick auf das Vorgehen gegen die Häretiker, die Grenzen der Kultur seiner Zeit erfahren mußte.
Das Zweite Vatikanische Konzil bemerkt in der Konstitution Gaudium et spes, daß in der heutigen Welt »das Bewußtsein der erhabenen Würde« wächst, »die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist« (Nr. 26). Der Fall des heiligen Thomas Morus macht eine Grundwahrheit der politischen Ethik deutlich. Die Verteidigung der Freiheit der Kirche gegen unrechtmäßige Einmischungen seitens des Staates ist nämlich gleichzeitig Verteidigung - im Namen des Primats des Gewissens - der Freiheit der Person gegenüber der politischen Macht. Darauf beruht das Grundprinzip jeder zivilen Ordnung, die der Natur des Menschen entspricht.
5. Ich vertraue deshalb darauf, daß die Erhebung der herausragenden Gestalt des heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker der Gesellschaft zum Wohl gereicht. Im übrigen steht diese Initiative in vollem Einklang mit dem Geist des Großen Jubiläums, das uns in das dritte christliche Jahrtausend führt.
Nach reiflicher Überlegung gebe ich daher gern dem an mich gerichteten Ersuchen statt und ernenne und erkläre den heiligen Thomas Morus zum himmlischen Patron der Regierenden und der Politiker. Gleichzeitig gewähre ich, ihm alle Ehren und liturgischen Privilegien zu erweisen, die den Patronen von Berufsständen zustehen.
Gelobt und gepriesen sei Jesus Christus, der Erlöser des Menschen gestern, heute und in Ewigkeit.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 31. Oktober 2000, dem dreiundzwanzigsten Jahr meines Pontifikates.
IOANNES PAULUS PP. II
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