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Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre
über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts

 

Kommentar zum Responsum ad dubium

 

Die vorliegende Maßnahme der Glaubenskongregation ist die Antwort auf eine Frage – klassisch ausgedrückt: auf ein Dubium –, das, wie es normalerweise der Fall ist, von Seelsorgern und Gläubigen aufgeworfen wird, die einer orientierenden Klärung bei einem kontroversen Thema bedürfen. Gegenüber der Unsicherheit, die durch problematische Aussagen oder Praktiken in Bereichen, welche für das christliche Leben entscheidend sind, hervorgerufen wird, wird gebeten, darauf positiv oder negativ zu antworten und sodann die Argumente darzulegen, welche die eingenommene Position unterstützen. Der Zweck dieser Äußerung ist es, die Weltkirche dabei zu unterstützen, besser den Forderungen des Evangeliums zu entsprechen, Streitigkeiten zu schlichten und eine gesunde Gemeinschaft im heiligen Volk Gottes zu fördern.

Die strittige Frage stellt sich im Rahmen des „aufrichtigen Willen[s] […], homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten“ (Erläuternde Note), wie der Heilige Vater Franziskus zum Abschluss von zwei Synodenversammlungen über die Familie angedeutet hat: „damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen“ (Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 250). Das ist eine Einladung, die in diesem Zusammenhang angebotenen pastoralen Entwürfe und Vorschläge mit angemessener Unterscheidungskraft zu bewerten. Dazu gehören auch Segnungen von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts. Es wird deshalb also angefragt, ob die Kirche die Vollmacht hat, ihren Segen zu erteilen. So lautet die im Quesitum enthaltene Formulierung.

Die Antwort – das Responsum ad dubium – wird in der beigefügten Erläuternden Note der Glaubenskongregation vom 22. Februar 2021 erklärt und begründet, deren Veröffentlichung Papst Franziskus selbst gutgeheißen hat.

Im Mittelpunkt der Note steht die grundlegende und entscheidende Unterscheidung zwischen Personen und deren Verbindung, sodass das negative Urteil über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts kein Urteil über die betroffenen Personen impliziert.

Es geht vor allem um die Personen. Für sie gilt, und das ist ein Punkt, hinter den es kein Zurück mehr gibt, was die Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen – von derselben Kongregation herausgegeben – erklären (Nr. 4) und was der Katechismus der Katholischen Kirche in Erinnerung ruft: „Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen «mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen» (2358)“. Eine Lehre, die durch die besagte Note in Erinnerung gerufen und bekräftigt wird.

Was die Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts betrifft, so erklärt die Antwort auf das Dubium „jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen“: eine Unzulässigkeit, auf die in der Erläuternden Note durch drei Motive, die miteinander im Zusammenhang stehen, verwiesen wird.

Das erste wird begründet durch die Wahrheit und den Wert der Segnungen. Diese gehören zur Gattung der Sakramentalien und bedeuten „liturgische Handlungen der Kirche“, welche die Übereinstimmung des Lebens mit dem, was sie bezeichnen und bewirken, fordern. Es geht um Bedeutungen und Wirkungen der Gnade, welche die Note in konziser Form darlegt. Daraus folgt, eine Segnung einer menschlichen Beziehung erfordert, dass sie darauf hingeordnet ist, das Gute, das ihr zugesagt und verliehen wird, zu empfangen und auszudrücken.

Damit kommen wir zum zweiten Grund: Die Ordnung, die befähigt, die Gabe zu empfangen, ist durch die „Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, gegeben. Das meint Pläne, denen „Beziehungen oder selbst stabile[…] Partnerschaften […], die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe“ – das heißt „außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist“ – einschließen, nicht entsprechen. Dies ist der Fall bei Verbindungen zwischen Personen gleichen Geschlechts. Es betrifft nicht nur diese, so als ob das Problem nur solche Verbindungen wären, sondern jede Verbindung, welche die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhaltet, was vom moralischen Standpunkt aus unerlaubt ist, entsprechend dem ununterbrochenen Lehramt der Kirche.

Dies muss also von einer Vollmacht gesagt werden, die die Kirche nicht besitzt, denn sie kann nicht über die Pläne Gottes verfügen, die sonst verkannt und verleugnet würden. Die Kirche ist nicht die Schiedsrichterin über diese Pläne und über die Lebenswahrheiten, die sie ausdrücken, sondern deren treue Interpretin und Verkünderin.

Der dritte Grund liegt in dem Irrtum, zu dem man sich leicht verleiten lassen würde, nämlich die Segnung der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Segnung ehelicher Verbindungen anzugleichen. Aufgrund des Bezugs, welchen die Segnungen von Menschen zu den Sakramenten aufweisen, könnte die Segnung dieser Verbindungen in gewisser Weise „eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen“ darstellen, der dem Mann und der Frau erteilt wird, die im Ehesakrament vereint werden. Das wäre verfehlt und irreführend.

Aus den oben genannten Gründen kann „die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden“. Das ist eine Aussage, die in keiner Weise die menschliche und christliche Rücksichtnahme beeinträchtigt, mit der die Kirche jeder Person begegnet, und zwar so, dass die Antwort auf das Dubium nicht ausschließt, „dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“.

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