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Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre
über die
Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts
Auf DAS vorgelegte DUBIUM:
Hatdie Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu
segnen?
WIRD GEANTWORTET:
Nein.
Erläuternde Note
In einigen kirchlichen Bereichen verbreiten sich Projekte und Vorschläge von
Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts. Nicht selten sind
solche Projekte durch den aufrichtigen Willen motiviert, homosexuelle Personen
anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten,
„damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen
Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und
ganz zu erfüllen“[1].
Auf diesen Wegen können das Hören des Wortes Gottes, das Gebet, die Teilnahme an
liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte Nächstenliebe eine wichtige
Rolle bei der Förderung von Bemühungen spielen, die eigene Lebensgeschichte zu
deuten sowie frei und verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen,
weil „Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die Kirche“[2],
indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt.
Unter den liturgischen Handlungen der Kirche sind Sakramentalien von besonderer
Bedeutung: als „heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der
Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der
Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die Menschen
bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird
durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt“[3]. Der Katechismus der katholischen Kirche erläutert weiter: „Die
Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht nach Art der
Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche vor, die Gnade zu
empfangen und mit ihr mitzuwirken“ (Nr. 1670).
Zur den Sakramentalien gehören Segnungen, mit denen die Kirche
„die Menschen aufruft, Gott zu preisen, sie auffordert, seinen Schutz zu
erbitten und sie ermahnt, sich seiner Barmherzigkeit mit der Heiligkeit des
Lebens würdig zu erweisen“[4]. Darüber hinaus sind „sie in einer gewissen Nachahmung der Sakramente
eingesetzt und beziehen sich immer und hauptsächlich auf geistliche Wirkungen,
die sie kraft der Fürbitte der Kirche erlangen“[5].
Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb erforderlich,
dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird,
abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu
segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu
empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die
Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind.
Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was
an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.
Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen
Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der
Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer
Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei
Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.[6] Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu
schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in
der Lage, diesezu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer
kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung
stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.
Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann
darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als
zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen
analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde,[7]
der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe
vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen
Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien
herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“[8].
Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen von Personen
gleichen Geschlechts ist daher weder eine ungerechte Diskriminierung noch
enthält sie die Absicht, eine solche zu sein, sondern ruft die Wahrheit des
liturgischen Ritus in Erinnerung und das, was dem Wesen der Sakramentalien
zutiefst entspricht, so wie die Kirche sie versteht.
Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind aufgerufen,
Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen; sie
werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre die am besten geeigneten Wege zu
finden wissen, um ihnen das Evangelium in seiner Fülle zu verkünden. Diese
Personen mögen gleichzeitig die aufrichtige Nähe der Kirche anerkennen – die für
sie betet, sie begleitet, mit ihnen den Weg des christlichen Glaubens teilt[9] – und ihre Lehren mit aufrichtiger Bereitwilligkeit annehmen.
Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus, dass Segnungen
einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden,[10] die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu
leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden; sie erklärt jedoch
jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen
anzuerkennen. In diesem Fall würde die Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck
bringen, nicht bestimmte Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben
genannten Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis zu
billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne
Gottes hingeordnet anerkannt werden können.[11]
Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht aufhört, jedes
seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern, denn für ihn „sind wir […]
wichtiger als alle Sünden, die wir begehen können“[12]. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen: Er segnet den
sündigen Menschen, damit er erkennt, dass er Teil seines Liebesplans ist, und
sich von ihm verändern lässt. Denn er „nimmt uns so, wie wir sind, aber lässt
uns nie so, wie wir sind“[13].
Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von
Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie
über diese Vollmacht verfügen.
Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär dieser Kongregation gewährten Audienz über das
vorliegende Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert und
hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 22. Februar 2021, dem
Fest der Kathedra Petri.
Luís F. Kard. Ladaria SJ
Präfekt
✠ Giacomo Morandi
Titularerzbischof von Cerveteri
Sekretär
[1] Franziskus, Ap. Schreiben
Amoris laetitia, Nr. 250.
[2] Bischofssynode,
Abschlussdokument der 15. Ordentlichen Generalversammlung, Nr. 150.
[3] II. Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Konst.
Sacrosanctum Concilium, Nr. 60.
[4] Rituale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum
auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatum, De benedictionibus, Praenotanda Generalia, Nr. 9.
[5] Ebd., Nr. 10.
[6] Vgl. Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 2357.
[7] Der Brautsegen verweist nämlich auf den Schöpfungsbericht, in dem Gottes Segen
über Mann und Frau im Zusammenhang mit ihrer fruchtbaren Verbindung (vgl. Gen
1,28) und mit der Komplementarität von Mann und Frau steht (vgl.
Gen 2,18-24).
[8] Franziskus, Ap. Schreiben
Amoris laetitia, Nr. 251.
[9] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre,
Schreiben
Homosexualitatis
problema über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 15.
[10] De benedictionibus enthält nämlich eine ausführliche Liste der Situationen, für die der Segen
des Herrn herabgerufen werden kann.
[11] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre,
Schreiben
Homosexualitatis
problema über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 7.
[12] Franziskus,
Generalaudienz am 2. Dezember 2020,
Katechese über das Gebet: der Segen.
[13] Ebd.
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