Geschichtliches Profil
Papst Paul III. errichtete 1542 eine Kommission von sechs Kardinälen mit dem
Auftrag, über Glaubensfragen zu wachen (Bulle Licet ab initio vom 21.
Juli 1542). Diese Kommission mit dem Namen Römische und Allgemeine
Inquisition diente zu Beginn ausschließlich als Gericht für Fälle von
Häresie und Schisma.
Ab 1555 erweiterte Paul IV. ihren Tätigkeitsbereich um die Beurteilung
verschiedener moralischer Fragen.
1571 schuf Pius V. zusätzlich die Indexkongregation, um die Liste der
verbotenen Bücher auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Aufgabe, die am
Anfang die Inquisition innegehabt hatte, wurde von der Indexkongregation bis zu
ihrer Aufhebung 1917 ausgeübt.
In der Folge der von Sixtus V. durchgeführten Neuordnung der Kurie (Bulle
Immensa aeterni Dei vom 22. Januar 1588) erweiterte sich die Tätigkeit der
Inquisition auf alles, was direkt oder indirekt den Glauben und die Moral
betrifft.
Pius X. ordnete die Kongregation neu und gab ihr den Namen Heilige
Kongregation vom Heiligen Offizium (Apostolische Konstitution Sapienti
consilio vom 29. Juni 1908).
Benedikt XV. hob die Indexkongregation auf und übertrug die entsprechenden
Kompetenzen wieder dem Heiligen Offizium, während er jene über die Ablässe
ausgliederte (Motu proprio Alloquentes vom 25. März 1917).
1965 erfuhr das Dikasterium unter Paul VI. eine grundlegende Neustrukturierung.
Der frühere Name wurde in Heilige Kongregation für die Glaubenslehre
geändert und die Ordnung für die Lehrüberprüfung aktualisiert: Statt zu
verurteilen, sollte nunmehr die Aufgabe überwiegen, Irrtümer zu berichtigen
sowie den Glauben zu schützen, zu bewahren und zu fördern (Motu proprio
Integrae servandae vom 7. Dezember 1965). Im Rahmen dieser Neuordnung wurde
auch der Index der verbotenen Bücher abgeschafft.
Unter Johannes Paul II. wurde die ganze Römische Kurie nochmals neu geordnet.
Die Apostolische Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988 legte auch
die Aufgaben, Richtlinien und Vorgehensweisen der Kongregation für die
Glaubenslehre genau fest. Ihr Auftrag besteht nun darin, «die Glaubens- und
Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und zu schützen» (Art.
48). Auf Basis dieser Reform wurde am 29. Juni 1997 auch die neue Ordnung für
die Lehrüberprüfung approbiert.
Mit dem Motu proprio Da oltre trent’anni vom 17. Januar 2019 hat der
Heilige Vater Papst Franziskus die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei
aufgelöst und ihre Aufgaben insgesamt der Kongregation für die Glaubenslehre
übertragen.
In bestimmten Bereichen handelt die Kongregation auch heute als Gericht: «Sie urteilt über Straftaten gegen den Glauben und über schwerwiegendere
Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente
begangen wurden» (Art. 52). Mit dem Motu proprio
Sacramentorum sanctitatis
tutela vom 30. April 2001 erließ Johannes Paul II. neue Normen zur
Vorgehensweise bei der Untersuchung von Strafdaten, die der Glaubenskongregation
vorbehalten sind. Eine revidierte Fassung dieser Normen wurde von Benedikt XVI.
am 21. Mai 2010 promulgiert.
Struktur und Aufgaben
Die Kongregation ist ein Kollegium von Kardinälen und Bischöfen („Mitglieder“),
an deren Spitze der Präfekt steht. Ihn unterstützen der Sekretär, der
Untersekretär sowie der Kirchenanwalt (Promotor Iustitiae). Die Arbeiten,
für deren Erledigung ein Stab entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter zur
Verfügung steht, werden von Abteilungsleitern koordiniert.
Die Kongregation gliedert sich in vier Sektionen:
- Die Lehrabteilung behandelt Fragen, die mit der Förderung und dem Schutz
des Glaubens und der Sitten im Zusammenhang stehen.
- Die Disziplinarabteilung befasst sich mit Straftaten gegen den Glauben,
schwerwiegenderen Straftaten gegen die Sitten sowie solchen, die bei der Feier
der Sakramente begangen wurden. Sie ist auch für die Behandlung weiterer
Glaubensprobleme disziplinärer Natur zuständig.
- Die Eheabteilung untersucht Fälle der Eheauflösung in favorem fidei
(„Privilegium fidei“) und andere Aspekte des Ehebandes im Hinblick auf die
Gültigkeit des Sakramentes.
- Die Abteilung der Vierten Sektion hat die Aufgaben der Päpstlichen
Kommission Ecclesia Dei übernommen, nämlich die Koordinierung der Belange
und Angelegenheiten aller Gemeinschaften, die sich dem usus antiquior,
also der außerordentlichen Form des Römischen Ritus verpflichtet haben.
Die Arbeit der Kongregation wird durch eine Gruppe von Konsultoren unterstützt,
die in der Regel wöchentlich zur gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die
behandelten Fragen sowie die Gutachten der Konsultoren werden anschließend dem
Kollegium der Mitglieder der Kongregation zur Entscheidung vorgelegt. In den
regelmäßig stattfindenden Audienzen werden alle Entscheidungen dem Papst zur
Approbation unterbreitet.
Der Glaubenskongregation sind die Päpstliche Bibelkommission und die
Internationale Theologische Kommission zugeordnet. Diese Kommissionen haben
eigene Statuten und stehen unter dem Vorsitz des Präfekten.
Die Kongregation verwaltet ein Historisches Archiv, das von
qualifizierten Forschern konsultiert werden kann.
Derzeitige Leitung
Präfekt: Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer, S.I.
Sekretär: Erzbischof Giacomo Morandi
Beigeordneter Sekretär: Erzbischof Joseph Augustine Di Noia, O.P.
Beigeordneter Sekretär: Erzbischof Charles Jude Scicluna
Untersekretär: Don Matteo Visioli
Kirchenanwalt: P. Robert Joseph Geisinger, S.I.
Postadresse
Kongregation für die Glaubenslehre
Palazzo del Sant’Uffizio
00120 Città del Vaticano