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DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
 

 
Geschichtliches Profil

Papst Paul III. errichtete 1542 eine Kommission von sechs Kardinälen mit dem Auftrag, über Glaubensfragen zu wachen (Bulle Licet ab initio vom 21. Juli 1542). Diese Kommission mit dem Namen Römische und Allgemeine Inquisition diente zu Beginn ausschließlich als Gericht für Fälle von Häresie und Schisma.

Ab 1555 erweiterte Paul IV. ihren Tätigkeitsbereich um die Beurteilung verschiedener moralischer Fragen.

1571 schuf Pius V. zusätzlich die Indexkongregation, um die Liste der verbotenen Bücher auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Aufgabe, die am Anfang die Inquisition innegehabt hatte, wurde von der Indexkongregation bis zu ihrer Aufhebung 1917 ausgeübt.

In der Folge der von Sixtus V. durchgeführten Neuordnung der Kurie (Bulle Immensa aeterni Dei vom 22. Januar 1588) erweiterte sich die Tätigkeit der Inquisition auf alles, was direkt oder indirekt den Glauben und die Moral betrifft.

Pius X. ordnete die Kongregation neu und gab ihr den Namen Heilige Kongregation vom Heiligen Offizium (Apostolische Konstitution Sapienti consilio vom 29. Juni 1908).

Benedikt XV. hob die Indexkongregation auf und übertrug die entsprechenden Kompetenzen wieder dem Heiligen Offizium, während er jene über die Ablässe ausgliederte (Motu proprio Alloquentes vom 25. März 1917).

1965 erfuhr das Dikasterium unter Paul VI. eine grundlegende Neustrukturierung. Der frühere Name wurde in Heilige Kongregation für die Glaubenslehre geändert und die Ordnung für die Lehrüberprüfung aktualisiert: Statt zu verurteilen, sollte nunmehr die Aufgabe überwiegen, Irrtümer zu berichtigen sowie den Glauben zu schützen, zu bewahren und zu fördern (Motu proprio Integrae servandae vom 7. Dezember 1965). Im Rahmen dieser Neuordnung wurde auch der Index der verbotenen Bücher abgeschafft.

Unter Johannes Paul II. wurde die ganze Römische Kurie nochmals neu geordnet. Die Apostolische Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988 legte auch die Aufgaben, Richtlinien und Vorgehensweisen der Kongregation für die Glaubenslehre genau fest. Ihr Auftrag besteht nun darin, «die Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und zu schützen» (Art. 48). Auf Basis dieser Reform wurde am 29. Juni 1997 auch die neue Ordnung für die Lehrüberprüfung approbiert.

In der Folge änderte Franziskus mit dem Apostolischen Schreiben Fidem Servare vom 11. Februar 2022 die interne Struktur der Glaubenskongregation.

In bestimmten Bereichen handelt die Kongregation auch heute als Gericht: «Sie urteilt über Straftaten gegen den Glauben und über schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden» (Art. 52). Mit dem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 erließ Johannes Paul II. neue Normen zur Vorgehensweise bei der Untersuchung von Strafdaten, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind. Eine revidierte Fassung dieser Normen wurde von Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 promulgiert.

Papst Franziskus hat schließlich am 3. November 2014 ein eigenes Kollegium eingerichtet, um eine beschleunigte Bearbeitung der Rekurse bezüglich reservierter Delikte zu gewährleisten und der Ordentlichen Versammlung der Kongregation größere Effizienz in ihren ursprünglichen Aufgaben zu ermöglichen.

 

Struktur und Aufgaben

Die Kongregation ist ein Kollegium von Kardinälen und Bischöfen („Mitglieder“), an deren Spitze der Präfekt steht. Ihn unterstützen zwei Sekretäre, der Untersekretär sowie der Kirchenanwalt (Promotor Iustitiae). Die Arbeiten, für deren Erledigung ein Stab entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter zur Verfügung steht, werden von Abteilungsleitern koordiniert.

Die Kongregation gliedert sich in zwei Sektionen, einer Lehr- und einer Disziplinarabteilung, die jeweils von einem Sekretär koordiniert werden, der den Präfekten in seinem spezifischen Zuständigkeitsbereich, in Zusammenarbeit mit dem Untersekretär und den jeweiligen Abteilungsleitern, unterstützt.

Die Lehrabteilung behandelt Fragen, die mit der Förderung und dem Schutz des Glaubens und der Sitten im Zusammenhang stehen. Außerdem fördert sie Studien, die darauf abzielen, das Verständnis und die Weitergabe des Glaubens im Dienst der Evangelisierung wachsen zu lassen, damit sein Licht ein Kriterium für das Verständnis vom Sinn des Lebens ist, insbesondere angesichts der Fragen, die sich durch den Fortschritt der Wissenschaften und die Entwicklung der Gesellschaft stellen.

Im Bereich des Glaubens und der Moral sorgt die Abteilung für die Prüfung von Dokumenten, die von anderen Dikasterien der Römischen Kurie veröffentlicht werden sollen, sowie von Schriften und Positionen, die für den rechten Glauben problematisch erscheinen, indem sie den Dialog mit den Verfassern fördert und geeignete Abhilfemaßnahmen vorschlägt, gemäß den Normen der Agendi ratio in doctrinarum examine.

Dieser Abteilung ist die Aufgabe anvertraut, Fragen im Zusammenhang mit den durch die Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus errichteten Personalordinariaten zu untersuchen.

Zur Lehrabteilung gehört die Unterabteilung für Eheangelegenheiten, die eingerichtet wurde, um alle Fragen, die das privilegium fidei betreffen, in rechtlicher und sachlicher Hinsicht zu prüfen.

Die Disziplinarabteilung behandelt die Delikte, die der Kongregation vorbehalten sind und von ihr im Rahmen der Zuständigkeit des dort eingerichteten Obersten Apostolischen Gerichtshofs behandelt werden. Ihre Aufgabe ist es, die von den kanonischen Normen vorgesehenen Verfahren vorzubereiten und durchzuführen, damit die Kongregation in ihren verschiedenen Instanzen (Präfekt, Sekretär, Promotor iustitiae, Kongress, die Ordentliche Versammlung, Kollegium für die Bearbeitung der Rekurse in Sachen der delicta graviora), eine korrekte Rechtspflege fördern kann.

Zu diesem Zweck fördert die Abteilung die entsprechenden Ausbildungsinitiativen, welche die Kongregation für die Ordinarien und die Rechtsanwender anbietet, um ein korrektes Verständnis und eine korrekte Anwendung der kanonischen Normen, die sich auf ihren Zuständigkeitsbereich beziehen, zu fördern.

Die Arbeit der Kongregation wird durch eine Gruppe von Konsultoren unterstützt, die in regelmäßigen Abständen zur gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die behandelten Fragen sowie die Gutachten der Konsultoren werden anschließend der ordentlichen Sitzung (Feria Quarta) der Kongregation zur Entscheidung vorgelegt. In den regelmäßig stattfindenden Audienzen werden alle Entscheidungen dem Papst zur Approbation unterbreitet.

Die Kongregation verwaltet ein Historisches Archiv, das von qualifizierten Forschern konsultiert werden kann.

Der Glaubenskongregation sind die Päpstliche Bibelkommission und die Internationale Theologische Kommission zugeordnet. Diese Kommissionen haben eigene Statuten und stehen unter dem Vorsitz des Präfekten.

 

Derzeitige Leitung

Präfekt: Card. Víctor Manuel Fernández

Sekretär - Sezione Dottrinale: Rev.do Mons. Armando Matteo

Sekretär - Sezione Disciplinare: Rev.do Mons. John Joseph Kennedy

Beigeordneter Sekretär: S.E. Mons. Charles Jude Scicluna

Untersekretär: Mons. Philippe Curbelié

Kirchenanwalt: P. Robert Joseph Geisinger, S.I.

 

Postadresse

Kongregation für die Glaubenslehre
Palazzo del Sant’Uffizio
00120 Città del Vaticano