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INTERNATIONALE THEOLOGISCHE KOMMISSION

Lehramt und Theologie

(1975)

 

 

Einleitung

„Die Beziehungen des Lehramtes zur Theologie sind nicht nur von größter Bedeutung, sondern müssen gerade heute als besonders aktuell gewertet werden.“[1] Im Folgenden wird versucht, die Beziehung „des dem kirchlichen Lehramt gegebenen Auftrags, die göttliche Offenbarung zu schützen, zur Aufgabe der Theologie, die Lehre des Glaubens zu erkennen und auszulegen“[2], zu erhellen. 

These 1: 

Mit dem Begriff „kirchliches Lehramt“ ist die Aufgabe des Lehrens gemeint, die dem Kollegium der Bischöfe oder auch den einzelnen in der hierarchischen Verbundenheit mit dem Papst vereinten Bischöfen kraft der Stiftung Christi eignet; mit dem Begriff der „Theologen“ sind jene Glieder der Kirche gemeint, die durch ihr Studium und ein Leben in der Glaubensgemeinschaft der Kirche qualifiziert sind, in einer der Theologie eigenen Art von Wissenschaft der vertieften Erkenntnis des Wortes Gottes sowie auch kraft kanonischer Sendung der Lehre zu dienen. Vom Lehramt der Hirten und von den Theologen oder Lehrern und ihrem Verhältnis zueinander wird im Neuen Testament und der fortschreitenden Überlieferung in analoger, d.h. zugleich ähnlicher und unähnlicher Weise gesprochen; zugleich mit der Kontinuität bestehen recht tiefe Modifikationen. Die konkrete Gestalt ihrer Beziehung und Zuordnung zueinander stellt sich im Laufe der Geschichte verschieden dar.

I. Die Gemeinsamkeiten des Lehramtes und der Theologen in der Ausübung ihrer Aufgabe

These 2: 

Dem Lehramt und den Theologen gemeinsam, wenn auch in analoger und beiden eigentümlicher Weise, ist die Aufgabe, „das heilige Gut der Offenbarung zu bewahren, tiefer zu verstehen, auszulegen, zu lehren und zu verteidigen“[3] im Dienst des Volkes Gottes und zum Heil der ganzen Welt. Dieser Dienst muss vor allem die Glaubensgewissheit schützen; das geschieht durch das Lehramt und den Dienst der Theologen in verschiedener Weise, ohne dass eine strenge Trennung von beiden festgestellt werden darf oder kann.

These 3: 

In diesem gemeinsamen Dienst an der Wahrheit sind Lehramt und Theologen gemeinsam durch gewisse Bande gebunden:

1. Sie sind gebunden durch das Wort Gottes. Denn „das Lehramt ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes [...] hört, heilig bewahrt und treu auslegt und weil alles, was es als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem einen Schatz des Glaubens schöpft“ (DV 10); und „die heilige Theologie ruht auf dem geschriebenen Wort Gottes, zusammen mit der heiligen Überlieferung, wie auf einem bleibenden Fundament. In ihm gewinnt sie sichere Kraft und verjüngt sich ständig, wenn sie alle im Geheimnis Christi beschlossene Wahrheit im Licht des Glaubens durchforscht“ (DV 24).

2. Sie sind gemeinsam gebunden durch den Glaubenssinn (sensus fidei) der Kirche der vorangegangenen und der jetzigen Zeit. Denn das Wort Gottes geht in lebendiger Weise durch die Zeiten im „gemeinsamen Glaubenssinn“ des ganzen Gottesvolkes, in dem „die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben, im Glauben nicht irren kann“ (LG 12), allerdings nur, wenn „im Festalten am überlieferten Glauben, in seiner Verwirklichung und seinem Bekenntnis ein einzigartiger Einklang herrscht zwischen Vorstehern und Gläubigen“ (DV 10).

3. Sie sind gemeinsam gebunden durch die Dokumente der Überlieferung, in denen der gemeinsame Glaube des Gottesvolkes vorgelegt ist. Wenn auch die Aufgaben des Lehramtes und der Theologen an diesen Dokumenten verschieden sind, können doch weder diese noch jene an solchen Spuren, die der Glaube in der Heilsgeschichte des Volkes Gottes hinterlassen hat, vorbeigehen.

4. Sie sind in Ausübung ihrer Aufgaben gemeinsam gebunden durch die Rücksicht auf die pastorale und missionarische Sorge im Hinblick auf die Welt. Wenn auch das Lehramt des Papstes und der Bischöfe in spezifischer Weise pastoral genannt wird, befreit doch der wissenschaftliche Charakter der Arbeit der Theologen diese nicht von der pastoralen und missionarischen Verantwortung, umso weniger, als durch die heutigen Kommunikationsmittel auch wissenschaftliche Gegenstände sehr schnell in die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem muss die Theologie als Ausübung einer Lebensfunktion im und für das Volk Gottes eine pastorale und missionarische Absicht und Wirkung haben.

These 4: 

Gemeinsam – wenn auch zugleich verschieden – ist eine zugleich kollegiale und persönliche Ausübung der Aufgaben des Lehramtes und der Theologen. Die Tatsache, dass das Charisma der Unfehlbarkeit sowohl „der Gesamtheit der Gläubigen“ (LG 12) als auch dem Kollegium der Bischöfe, die das Band der Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri bewahren, und dem Papst selbst als dem Haupt diese Kollegiums (LG 25) verheißen ist, muss zur Tat werden in verantwortlicher, auf Zusammenarbeit bedachter und kollegialer Verbundenheit der Glieder des Lehramtes wie der einzelnen Theologen. Sie muss ausgeübt werden sowohl zwischen den Gliedern des Lehramtes wie zwischen Kollegen der Theologie, aber auch zwischen dem Lehramt auf der einen und den Theologen auf der anderen Seite, unter Wahrung der persönlichen und unverzichtbaren Verantwortung der einzelnen Theologen, ohne die die Wissenschaft, auch die Glaubenswissenschaft niemals voranschreiten würde.

II. Der Unterschied – bei bleibender Gemeinsamkeit – zwischen Lehramt und Theologen

These 5: 

Zunächst muss über die Unterschiede in den Funktionen des Lehramtes und der Theologie gesprochen werden:

1. Dem Lehramtes kommt es zu, autoritativ die katholische Integrität und Einheit des Glaubens und der Sitten zu wahren. Daraus folgen Einzelfunktionen, denen zwar auf den ersten Blick ein gewisser negativer Charakter eigen zu sein scheint, die aber doch ein positiver Dienst für das Leben der Kirche sind, und zwar: „die Aufgabe, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären“ (DV 10); die Verurteilung von Auffassungen, die den Glauben und die Sitten der Kirche gefährden; die Vorlage heute aktuellerer Wahrheiten; obwohl es nicht Sache des Lehramtes zu sein scheint, theologische Synthesen vorzutragen, muss es doch in seiner Sorge für die Einheit die Einzelwahrheiten im Licht der Gesamtheit betrachten, da ja doch die Integration der einzelnen Wahrheit in das Ganze zur Wahrheit selbst gehört.

2. Den Theologen kommt nach beiden Seiten die Ausübung einer gewissermaßen mittlerischen Funktion zwischen dem Lehramt und dem Gottesvolk zu; denn „die Theologie hat eine doppelte Beziehung zum kirchlichen Lehramt und zur gesamten Gemeinschaft der Christen. Nimmt sie doch vor allem einen mittleren Platz zwischen dem Glauben der Kirche und ihrem Lehramt ein“[4]. Einerseits muss „in jedem sozio-kulturellen Großraum die theologische Besinnung angespornt werden, die im Licht der Tradition der Gesamtkirche die von Gott geoffenbarten Taten und Worte, die in der Heiligen Schrift aufgezeichnet sind und von Kirchenvätern und Lehramt erläutert werden, aufs Neue durchforscht“ (AG 22), da ja „die neuen Forschungen und Ergebnisse der Naturwissenschaften, aber auch der Geschichts­wissenschaft und Philosophie neue Fragen stellen, die [...] auch von den Theologen neue Untersuchungen verlangen“ (GS 62). Die Theologie soll „helfende Bemühung leisten, dass das Lehramt seinem Amt entsprechend immer Licht und Richtlinie der Kirche sei“[5]. Andererseits stellen die Theologen die Lehre und die Mahnungen des Lehramtes durch ihre Arbeit der Interpretation, Lehre und Übermittlung in die der jeweiligen Zeit eigene Denkweise in die Synthese eines größeren Kontextes und ermöglichen so deren bessere Kenntnis von Seiten des Gottesvolkes. So „bieten sie tatkräftige Hilfe, dass die Wahrheit, die das Lehramt kraft Autorität erklärt, weiter verbreitet, erhellt, erwiesen und verteidigt wird“[6].

These 6: Lehramt und Theologen unterscheiden sich auch in der Eigenart der Autorität, kraft derer sie ihre Aufgabe ausüben:

1. Das Lehramt empfängt seine Autorität aus der sakramentalen Ordination, die „mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung“ überträgt (LG 21). Diese sogenannte „formale Autorität“ ist zugleich charismatisch und juridisch, und sie begründet das Recht und die Pflicht des Lehramtes, insofern es Teilhabe an der Autorität Christi ist. Es muss beachtet werden, dass die Autorität des Dienstamtes auch wirksam gemacht werden muss durch Anwendung der persönlichen und aus der Sache selbst kommenden Autorität.

2. Die Theologen haben ihre spezifisch theologische Autorität aus ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, die allerdings nicht getrennt werden kann vom eigentümlichen Charakter dieser Wissenschaft als Glaubenswissenschaft; sie kann nicht ausgeübt werden ohne lebendige Erfahrung und Praxis des Glaubens. Deshalb besitzt die Theologie in der Kirche eine nicht nur profan-wissenschaftliche, sondern eine wahrhaft kirchliche Autorität, die sich einreiht in die Ordnung der aus dem Wort Gottes kommenden und durch die kanonische Sendung bestätigten Autoritäten.

These 7: Einen gewissen Unterschied zwischen Lehramt und Theologen gibt es auch in der Art ihrer Verbindung mit der Kirche. Es ist natürlich klar, dass sowohl das Lehramt als auch die Theologen ihr Werk in der und für die Kirche leisten. Dennoch zeigt sich in der Art dieser Kirchlichkeit ein Unterschied.

1. Das Lehramt ist eine durch das Sakrament der Weihe übertragene amtliche kirchliche Aufgabe. Daher kann es als institutionelles Element der Kirche nur in der Kirche existieren, so dass die einzelnen Glieder des Lehramtes ihre Autorität und heilige Vollmacht allein zum Aufbau ihrer Herde in Wahrheit und Heiligkeit gebrauchen (LG 27). Das gilt allerdings nicht nur von den Teilkirchen, denen sie vorstehen, sondern „als Glieder des Bischofskollegiums [...] sind sie aufgrund von Christi Stiftung und Vorschrift zur Sorge für die Gesamtkirche gehalten“, die „im höchsten Maß zum Wohl der Gesamtkirche“ beiträgt (LG 23).

2. Die Theologie kann, auch wenn sie nicht kraft ausdrücklicher „kanonischer Sendung“ ausgeübt wird, nur in der lebendigen Gemeinschaft mit dem Glauben der Kirche geschehen. Deshalb können alle Getauften, sofern sie einerseits das Leben der Kirche tätig leben, andererseits wissenschaftliche Kompetenz besitzen, den Auftrag eines Theologen ausüben; dieser Auftrag empfängt seine Anregungen aus dem Leben des Heiligen Geistes, das in der Kirche lebt und das in den Sakramenten, in der Predigt des Wortes Gottes und in der Gemeinschaft der Liebe mitgeteilt wird.

These 8: Einen besonderen Aspekt hat der Unterschied zwischen Lehramt und Theologen in Bezug auf die ihnen eigene Freiheit und die damit verbundene kritische Funktion gegenüber den Gläubigen, gegenüber der Welt, ja sogar in ihrem wechselseitigen Verhältnis:

1. Dass das Lehramt aus seiner Natur und Einrichtung in Ausübung seines Amtes frei ist, ist offenkundig. Diese Freiheit ist mit großer Verantwortung verbunden. Deshalb ist es oft schwierig, wenn auch notwendig, sie so zu gebrauchen, dass sie den Theologen und den anderen Gläubigen nicht willkürlich oder allzu ausgedehnt erscheint. Es gibt auch Theologen, die die wissenschaftliche Freiheit allzu sehr übertreiben und nicht genügend berücksichtigen, dass die Achtsamkeit gegenüber dem Lehramt gerade zu den Wissenschaftselementen der theologischen Wissenschaft gehört. Außerdem zeugt das demokratische Empfinden von heute nicht selten einen Solidaritätseffekt gegen das, was das Lehramt in Ausübung seiner Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre vor Schaden zu bewahren, tut. Dennoch ist es nötig, wenn auch nicht leicht, immer eine freie und feste, andererseits nicht willkürliche und die Gemeinschaft in der Kirche nicht zerstörende Weise des Vorgehens zu finden.

2. Der Freiheit des Lehramtes entspricht auf ihre Weise eine Freiheit aus der wahren wissenschaftlichen Verantwortung der Theologen. Diese Freiheit ist nicht ohne Begrenzung, sondern  aer ihrer Verpflichtung gegenüber der Wahrheit gilt auch für sie, dass „beim Gebrauch einer jeden Freiheit das sittliche Prinzip der personalen und sozialen Verantwortung zu beobachten ist“ (DH 7). Die Aufgabe der Theologen aber, die Dokumente des Lehramtes von heute und von früher zu interpretieren und in den Zusammenhang der ganzen offenbarten Wahrheit zu stellen und mit Hilfe der hermeneutischen Wissenschaft ein besseres Verständnis zu finden, bringt eine in gewisser Weise kritische, jedoch nicht destruktive, sondern positive Funktion mit sich.

These 9:

In der Ausübung der Aufgaben des Lehramtes und der Theologen gibt es nicht selten eine gewisse Spannung. Das ist aber nicht verwunderlich, und man kann nicht hoffen, solche Spannung könne auf dieser Erde jemals vollständig aufgelöst werden. Im Gegenteil: Wo wahres Leben ist, gibt es auch Spannung. Sie bedeutet nicht Feindschaft oder wirklichen Gegensatz, sondern Lebenskraft und Ansporn, gemeinsam in der Weise des Dialogs des einem jeden eigenen Amtes zu walten.

III. Die Weise, heute die Beziehung zwischen Theologen und Lehramt zu gestalten

These 10: 

Fundament und Möglichkeitsbedingung dieses Dialogs zwischen Theologen und Lehramt sind die gemeinsame Teilhabe am Glauben der Kirche und der Dienst am Aufbau der Kirche, die die verschiedenen Funktionen des Lehramtes und der Theologen umfassen. Diese Einheit in der Mitteilung und Teilhabe der Wahrheit geht einerseits als habituelle Verbundenheit jedem konkreten Dialog voraus; andererseits wird die Einheit selbst gestärkt und verlebendigt durch die verschiedenen dialogischen Beziehungen. So ist der Dialog die beste gegenseitige Hilfe: Das Lehramt kann für die Verkündigung und den Schutz der Glaubens- und Sittenwahrheit größere Einsicht gewinnen, und die theologische Erkenntnis von Glauben und Sitten, vom Lehramt bestärkt, erlangt Gewissheit.

These 11: 

Der Dialog zwischen Lehramt und Theologen findet seine Grenze nur in der Wahrung und Erklärung der Glaubenswahrheit. Deshalb steht diesem Dialog einerseits ein sehr weites Feld offen. Andererseits ist diese Wahrheit nicht wie etwas Ungewisses und ganz Unbekanntes immer nur zu suchen, sondern wahrhaft offenbart und der Kirche zur treuen Bewahrung übergeben. Daher hat der Dialog seine Grenzen, wo die Grenzen der Glaubenswahrheit berührt werden.

Dieses Ziel des Dialogs, der Wahrheit zu dienen, gerät nicht selten in Gefahr. Besonders folgende Verhaltensweisen engen die Möglichkeit des Dialogs ein: Sobald der Dialog zum „Instrument“ wird, mit dem man einen bestimmten Zweck „politisch“, das heißt unter Anwendung von Pressionen und letztlich von der Wahrheit absehend erreichen will, wird er Schiffbruch erleiden; wer das Feld des Dialogs „einseitig“ beansprucht, verletzt die Regeln des Gesprächs; der Dialog zwischen Lehramt und Theologen wird vor allem verletzt, wenn die Ebene der Argumentation des Gesprächs vorschnell verlassen wird und gleich Mittel des Zwanges, der Drohung und der Sanktion angewendet werden; dasselbe gilt, wenn die Diskussion zwischen Theologen und Lehramt, sei es innerhalb oder außerhalb der Kirche, in einer Öffentlichkeit ausgeübt wird, die nicht genügend Sachkenntnis hat, und dadurch „Pressionen“ von außen großen Einfluss gewinnen (Massenmedien).

These 12: 

Vor einer formellen Eröffnung eines Lehrverfahrens sollte die zuständige Autorität alle ordentlichen Möglichkeiten eines dialogalen Konsenses zur Klärung einer zweifelhaften Auffassung ausschöpfen (zum Beispiel das persönliche Gespräch, briefliche Korrespondenz mit Fragen und Antworten). Wenn durch diese Formen des Dialogs kein wirklicher Konsens zu erreichen ist, soll das Lehramt ein weites und flexibles Instrumentarium der Beantwortung anwenden, beginnend mit den verschiedenen Weisen von Mahnung, „Verbalsanktionen“ usw. Im schlimmsten Fall muss das Lehramt – nach Befragung von Theologen verschiedener Schulen und nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Dialogs – die verletzte Wahrheit und den Glauben des gläubigen Volkes seinerseits notwendigerweise schützen.

Gemäß den klassischen Regeln kann die Tatsache einer „Häresie“ definitiv nur behauptet werden, wenn der angeklagte Theologe „Hartnäckigkeit“ (pertinacia) bewiesen hat, das heißt, wenn er sich jedem Gespräch zur Klärung der dem Glauben entgegenstehenden Meinung verschließt und praktisch den Dialog verweigert. Diese Tatsache darf nur nach Anwendung aller Regeln der Dogmenhermeneutik und der theologischen Qualifikationen behauptet werden. Auf diese Weise kann auch bei nicht zu vermeidenden Entscheidungen ein wahres „Ethos“ dialogischen Vorgehens gewahrt werden.



[1] Paul VI., Ansprache an den Internationalen Kongress über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils am 1. Oktober 1966, in: AAS 58 (1966) 889–896, hier 890.

[2] Paul VI., Ansprache an den Internationalen Kongress über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils am 1. Oktober 1966, in: AAS 58 (1966) 890.

[3] Paul VI., Ansprache an den Internationalen Kongress über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils am 1. Oktober 1966, in: AAS 58 (1966) 890.

[4] Paul VI., Ansprache an den Internationalen Kongress über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils am 1. Oktober 1966, in: AAS 58 (1966) 892.

[5] Paul VI., Ansprache an den Internationalen Kongress über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils am 1. Oktober 1966, in: AAS 58 (1966) 892.

[6] Paul VI., Ansprache an den Internationalen Kongress über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils am 1. Oktober 1966, in: AAS 58 (1966) 891.

 

 

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