Index   Back Top Print

[ DE  - EN  - ES  - FR  - IT ]

PASTORALBESUCH IN LIECHTENSTEIN

BEGEGNUNG PAPST JOHANNES PAULS II.
MIT ABGEORDNETEN UND
REGIERUNGSVERTRETERN*

Vaduz (Liechtenstein)
Sonntag, 8. September 1985

 

Euer Durchlaucht! Exzellenz!
Sehr geehrter Herr Regierungschef,
sehr geehrte Damen und Herren!

1. Mit großem Interesse bin ich den Ausführungen gefolgt, die Sie, Herr Regierungschef, im Namen der staatlichen Organe und Behörden des Fürstentums Liechtenstein – in Anwesenheit des Durchlauchten Landesfürsten und seines Stellvertreters, des Erbprinzen, und ihrer Gemahlinnen sowie des Bischofs dieser Diözese und anderer Vertreter der Kirche – soeben dargelegt haben. Für die ehrenden Grußworte bekunde ich Ihnen und allen, für die Sie gesprochen haben, meinen aufrichtigen Dank.

Ihre Darlegungen haben das besonders enge Verhältnis hervorgehoben, in dem Staat und Kirche in Fürstentum Liechtenstein zueinander stehen. Dieses wurzelt in der jahrhundertealten christlichen Geschichte dieses Landes, das den heiligen Luzius, einen der ersten Glaubensboten im rätischen Gebiet, als seinen Schutzpatron verehrt. Die bereits in römischer Zeit einsetzende Christianisierung dieser Gegend an den Ausläufern des Rätikon und am Oberlauf des Rheins hat ununterbrochen in der darauffolgenden Zeit ihre Fortsetzung gefunden.

Der christliche Glaube hat in den verschiedenen Epochen auch hier reiche Früchte hervorgebracht und in der christlichen Kunst sowie im religiösen Brauchtum eine deutliche Spur hinterlassen. Das kirchliche Leben hat sich gefestigt und wirkt bis heute prägend auf die Gesellschaft ein. In jüngster Zeit hat auch die Anwesenheit der Fürstlichen Familie in diesem Land dafür ihre besondere Bedeutung. Das Fürstenhaus von Liechtenstein, das stets dem katholischen Glauben verpflichtet war und der katholischen Kirche treu geblieben ist, hat immer eine enge und gute Beziehung zum Heiligen Stuhl gepflegt. Wenn man all dies bedenkt, so ist es verständlich, daß im Fürstentum Liechtenstein der Gesetzgeber der römisch-katholischen Kirche als Landeskirche den besonderen Schutz des Staates zusichert, wobei dennoch jedermann die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet ist und auch anderen Konfessionen das Recht auf Religionsausübung innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung verbürgt ist. Gern richte ich an dieser Stelle an alle nichtkatholischen Bürger dieses Landes einen besonderen brüderlichen Gruß der Wertschätzung und Solidarität.

2. Als Nachfolger Petri, dem die göttliche Vorsehung die oberste Hirtensorge für alle Kirchen anvertraut hat, bin ich heute zu einem Pastoralbesuch in Ihr geschätztes Land gekommen, für das Sie als Landtagsabgeordnete, als Regierungsmitglieder und als Zivilbehörden eine hohe Verantwortung tragen. Ihr verantwortungsvoller Auftrag ergibt sich aus der verfassungsmäßigen Definition Ihres Staatswesens, wonach das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage ist und wonach die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert ist. Im Grunde aber hat Ihr Auftrag ein noch tieferes Fundament. Denn, so heißt es im Römerbrief, ”es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt.“ Diese Aussage des Völkerapostels ist aber leider durch viele negative Geschichtserfahrungen erschüttert worden und wird heute von nicht wenigen grundsätzlich hinterfragt.

Vor genau hundert Jahren, im Jahre 1885, hat mein verehrter Vorgänger Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika ”Immortale Dei“ einige grundlegende Gedanken über die christliche Staatsordnung und namentlich über den theologischen Ursprung der Staatsgewalt geäußert. Er mahnt darin die Staatsmänner, vor allem auf Gott und seinen Willen zu blicken, auf den höchsten Herrscher der Welt.

Ich weiß, daß die Probleme, für die ein Politiker heutzutage Lösungen finden und durchsetzen muß, sehr komplex sind. Ich sehe aber auch, daß die Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft bei der Suche nach Problemlösungen heute immer wieder auf historische, ethische und religiöse Voraussetzungen zurückverwiesen sind. Gerade der christliche Politiker muß sich ein feines Gespür für die aller Tagespolitik vorausliegenden gesellschaftlichen Grundbedingungen bewahren. Er muß von einem soliden Wert- und Verantwortungsbewußtsein her handeln. Er kann sein vom christlichen Glauben geprägtes und fortwährend zu prägendes Gewissen bei seinen Beratungen und Entscheidungen niemals dispensieren. Gerade bei der heutigen Vielfalt der Ansichten und Absichten ist vom gläubigen Christen, der in einer gesellschaftlichen Führungsposition steht, ein klarer Standpunkt gefordert.

3. Als sichtbares Oberhaupt der Kirche Christi, welche als Wesensmerkmale die Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität besitzt, bin ich in besonderem Maße verpflichtet, dafür meine Stimme zu erheben, daß überall dort, wo diese Kirche in ihren Gliedern lebt, das Eine, Heilige, Katholische und Apostolische auch wirklich unter ihnen aufleuchte. Bei der gemeinsamen Eucharistiefeier heute morgen ist dies auf einzigartige Weise in unserer Mitte geschehen. Das ganze Leben der Gläubigen und die Gestaltung ihres Gemeinwesens soll aber davon erfaßt und geprägt werden.

Ich habe eingangs auf die christliche Tradition dieses Landes hingewiesen und wünsche von Herzen, daß die heutigen Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen auf diesem kostbaren und kraftvollen Erbe weiterbauen. Dies ist notwendig für die Bewahrung der Identität dieser kleinen Volksgemeinschaft. Die negativen ideologischen Beeinflussungen, denen heute auch die Menschen dieses Landes ausgesetzt sind, dürfen niemals an der gesunden sittlichen Substanz zehren, die auch eine hoffnungsvolle, menschenwürdige Zukunft zu gewährleisten vermag.

4. Durch die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, vor allem im Hinblick auf die Frage der Sicherheit und Zukunft Europas und der Gemeinschaft der europäischen Länder überhaupt, bestehen in neuester Zeit bereits wertvolle Kontakte zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl. Der glückliche Umstand wollte es, daß diese erst vor kurzem in der Form offizieller diplomatischer Beziehungen ihre feierliche Bestätigung gefunden haben. Es ist das gemeinsame Ziel, nach besten Kräften einen wirksamen Beitrag für Gerechtigkeit und Frieden in der Welt zu leisten. Mit diesem Bemühen entspricht die Kirche einem lebenswichtigen Anliegen, welches das Zweite Vatikanische Konzil, das vor 20 Jahren seinen Abschluß fand, in einem eigenen Kapitel der Pastoralkonstitution Gaudium et spes unter dem Titel ”Die Forderung des Friedens und der Aufbau der Vökergemeinschaft“ behandelt.

Dabei gilt: ”Die Staatsbürger sollen eine hochherzige und treue Vaterlandsliebe pflegen, freilich ohne geistige Enge, vielmehr so, daß sie dabei das Wohl der ganzen Menschheitsfamilie im Auge behalten, die ja durch die mannigfachen Bande zwischen den Rassen, Völkern und Nationen miteinander verbunden ist“. Die Menschheitsfamilie, aufgebaut aus den einzelnen Volkerfamilien, hat – so groß sie auch ist – immer die Einzelfamilie zur natürlichen Grundlage. Ihre sittliche Verfassung steht somit in engstem Zusammenhang mit der religiös-sittlichen Qualität der einzelnen Familie. Sie gestatten, daß ich dies auch hier wiederhole und, im Blick auf die moralische Integrität der Einzelfamilie und des ganzen Gemeinwesens, an dieser Stelle noch einmal betone, wie entscheidend es heute ist, für die Verteidigung der sittlichen Grundwerte in der Gesellschaft, besonders für den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens, mit aller Entschlossenheit einzutreten. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht hierzu eine deutliche Sprache: ”Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Anfgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen“.

5. Die klare Stimme, mit der die Kirche für das schwache, wehrlose Kind eintritt, darf nicht ungehört verhallen; es ist die Stimme des Kindes selber, das Gott ”im Schoß der Mutter gewoben“ hat, wie der Psalmist sagt. Niemand darf diesen Schoß auf unmoralische Weise verletzen; wer dies tut, verletzt den Schoß der Familie selber, der natürlichen ebenso wie der Völkerfamilie und der Menschheitsfamilie. Möge deshalb auch das Fürstentum Liechtenstein – auf dem sittlichen Fundament seines christlichen Erbes – alles unternehmen, um den Wert und die Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen wirksam zu schützen und zu verteidigen. Die ”Charta der Familienrechte“, die vom Hl. Stuhl im Oktober 1983 allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt worden ist, die mit der Sendung der Familie in der heutigen Welt befaßt sind, versteht sich als eine hilfreiche Wegweisung ”zugunsten der Familie, die geachtet und gegen jeden widerrechtlichen Zugriff verteidigt werden muß“.

Das Lebensrecht des ungeborenen Menschen gehört zu jenen unveräußerlichen Menschenrechten, für deren Schutz und Verteidigung sich gerade auch Ihr Land in der Geschichte und vor allem in der jüngsten Vergangenheit durch vielfältige opferbereite und auch mutige Initiativen vorbildlich eingesetzt hat. Ich erinnere an die großzügigen Hilfeleistungen für Flüchtlinge und Verwundete des letzten Weltkrieges durch das Liechtensteinische Rote Kreuz, an die bereitwillige Aufnahme von Verfolgten, denen Sie innerhalb Ihrer Landesgrenzen Gastfreundschaft gewahrt und eine neue gesicherte Existenz ermöglicht haben. Dieses gereicht dem Fürstentum Liechtenstein zur bleibenden Ehre.

Möge dieser mutige Einsatz für die Würde und die Rechte des Menschen von gestern Ihr Volk, besonders die Verantwortlichen in diesem Staat, auch heute und morgen als Vorbild und Auftrag in ihren Entscheidungen leiten und verpflichten! Das wünsche ich Ihnen von Herzen und erbitte ich vom Herrn und Richter der Geschichte und aller menschlichen Geschicke.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen aufrichtig für Ihre geschätzte Anwesenheit und Aufmerksamkeit. Möge Gott, der Allmächtige, Ihre verantwortungsvolle Arbeit in Staat und Gesellschaft stets mit seinem Segen begleiten. Maria, die Königin des Friedens, schenke Ihnen, Ihren Angehörigen und den Ihrem Weltdienst anvertrauten Menschen in diesem ”lieben Heimatland“ (Landeshymne) ihren mittäglichen Schutz und Beistand.


*Insegnamenti di Giovanni Paolo II, Bd. VIII, 2 SS. 618-623.

L'Osservatore Romano 10.9.1985 S. IV.

 

© Copyright 1985 - Libreria Editrice Vaticana

 



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana