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 ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II. 
AN DIE MITGLIEDER DER APOSTOLISCHEN PÖNITENTIARIE UND DIE PÖNITENTIARE DER PATRIARCHALBASILIKEN 

Samstag, 31. März 2001


Herr Kardinal, 
verehrte Brüder im Bischofs- und Priesteramt, 
liebe Seminaristen! 

1. Dieses traditionelle, alljährliche Treffen ist für mich immer ein Grund zu besonderer Freude. Die Audienz für die Apostolische Pönitentiarie, für die Pönitentiare der Patriarchalbasiliken der Stadt Rom und für die Jungpriester und Priesteramtskandidaten, die an dem von der Pönitentiarie organisierten Kurs über das »forum internum« [innerer Bereich; vgl. CIC can. 64 und 1082] teilnehmen, bietet mir nämlich die Gelegenheit zum Nachdenken über einige Aspekte des Sakraments der Versöhnung, das für das Leben der Kirche so wichtig ist. 

Mein Gruß richtet sich vor allem an den Kardinal-Pönitentiar, und ich danke ihm für die freundlichen Worte, die er soeben im Namen aller an mich gerichtet hat. Sodann begrüße ich die Mitglieder der Pönitentiarie; dieses Organ des Apostolischen Stuhls hat die Aufgabe, in den schwersten und dramatischsten Sündenfällen die zur Versöhnung nötigen Mittel anzubieten, zusammen mit einem autoritativen Rat in Gewissensfragen und dem Ablaß als Krönung der bewahrten oder durch die Barmherzigkeit des Herrn wiedererlangten Gnade. Außerdem grüße ich die Pönitentiare, die ihr Priesteramt in hochherziger Hingabe an den Auftrag der sakramentalen Versöhnung leben, und die hier anwesenden jungen Männern, die die Einzigartigkeit und Unentbehrlichkeit dieses Amtes gut verstanden haben und deshalb ihre Ausbildung durch die Teilnahme am bald zu Ende gehenden Kurs vertiefen wollten. Meine Gedanken richten sich schließlich voller Anerkennung an alle Priester der Welt, die sich – besonders während des vergangenen Jubiläumsjahres – mit geduldiger und gewissenhafter Mühe dem wertvollen Dienst im Beichtstuhl gewidmet haben. 

2. Durch die Taufe ist der Mensch mit einer unauslöschlichen ontologischen Beschaffenheit Christus gleichgestaltet. Sein Wille bleibt jedoch weiterhin der Faszination der Sünde unterworfen, die eine Auflehnung gegen den heiligsten Willen Gottes ist. Die Folge davon ist der Verlust des göttlichen Gnadenlebens und, in Grenzfällen, sogar der Bruch des juridischen und sichtbaren Bandes zur Kirche: Dies ist die tragische Kausalität der Sünde. 

Gott aber, »dives in misericordia« [»der voll Erbarmen ist«] (vgl. Eph 2,4), überläßt den Sünder nicht seinem Schicksal. Durch die den Aposteln und ihren Nachfolgern gewährte Vollmacht bewirkt er im Sünder – wenn dieser Reue zeigt – die von Christus im Ostergeheimnis erlangte Erlösung. Dies ist die wunderbare Wirksamkeit des Sakraments der Versöhnung, das den von der Sünde herbeigeführten Widerspruch heilt und die Wahrheit des Christen als lebendiges Glied der Kirche, des mystischen Leibes Christi, wiederherstellt. Das Sakrament erscheint demnach organisch mit der Eucharistie verbunden, die als Erinnerung an das Opfer auf dem Kalvarienberg Quelle und Höhepunkt des gesamten Lebens der einen und heiligen Kirche ist. 

Jesus ist der einzige und notwendige Mittler des ewigen Heils. Paulus sagt dies mit eindeutigen Worten: »Einer ist Gott, Einer auch Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Jesus Christus, der sich als Lösegeld hingegeben hat für alle« (1 Tim 2,5 – 6). Hieraus ergibt sich in bezug auf das ewige Heil die Notwendigkeit der von Jesus eingesetzten Gnadenmittel, nämlich der Sakramente. Illusorisch und unheilvoll ist also der Anspruch, das eigene Verhältnis zu Gott unabhängig von der Kirche und von der Ökonomie der Sakramente gestalten zu wollen. Es ist von Bedeutung, daß der Auferstandene am Abend des Paschafestes bei ein und derselben Gelegenheit den Aposteln die Macht zur Sündenvergebung übertrug und zugleich deren Notwendigkeit erklärte (vgl. Joh 20,23). Beim Konzil von Trient hat die Kirche diese Notwendigkeit im Hinblick auf die Todsünden feierlich verkündet (vgl. 4. Sitzung, Kap. 5 und Can. 6 – Denzinger-Hünermann, 1679 und 1706). 

Darauf gründet die Pflicht der Priester gegenüber den Gläubigen und das Recht der Gläubigen auf eine korrekte Spendung des Bußsakraments durch die Priester. Dieses Thema – in seinen verschiedenen Aspekten – behandeln die zwölf Botschaften, die ich zwischen 1981 und dem vergangenen Jahr 2000 an die Apostolische Pönitentiarie gerichtet habe. 

3. Der große Zustrom von Gläubigen zur sakramentalen Beichte im Laufe des Heiligen Jahres hat gezeigt, daß diese Thematik – verknüpft mit der des Ablasses, der eine positive Anregung zur sakramentalen Versöhnung war und ist – immer aktuell bleibt: Die Christen empfinden dieses innere Bedürfnis und zeigen sich dankbar, wenn die Priester sie mit der gebührenden Bereitschaft im Beichtstuhl empfangen. Deshalb betonte ich im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte: »Doch war das Jubiläumsjahr besonders von einer Rückkehr zur sakramentalen Buße geprägt; so hält es eine ermutigende Botschaft bereit, die man nicht unterschlagen sollte: Wenn viele Gläubige, darunter auch zahlreiche Jugendliche, dieses Sakrament fruchtbar empfangen haben, dann müssen wahrscheinlich die Hirten mehr Vertrauen […] haben, um [es] vorzulegen und seine Wertschätzung zu fördern« (37). 

Gestärkt durch diese Erfahrung, die auch Hoffnung für die Zukunft schenkt, möchte ich in der heutigen Botschaft an einige besonders wichtige Elemente sowohl in prinzipieller Hinsicht als auch auf der Ebene einer seelsorglichen Orientierung erinnern. In ihren geweihten Amtsträgern ist die Kirche aktives Subjekt im Werk der Versöhnung. Matthäus berichtet von den Worten Jesu an die Jünger: »Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden bindet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein« (18,18). In Analogie hierzu ermahnt der hl. Jakobus in seinen Ausführungen über die Krankensalbung, die ebenfalls ein Sakrament der Versöhnung ist: »Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben« (Jak 5,14). 

Die Feier des Bußsakraments ist immer ein Akt der Kirche; darin verkündet sie ihren Glauben und dankt Gott, der uns in Jesus Christus von der Sünde befreit hat. So ergibt sich sowohl für die Gültigkeit als auch für die Zulässigkeit dieses Sakraments, daß Priester und Pönitent die Lehren und Vorschriften der Kirche treu befolgen müssen. Insbesondere sollen zur sakramentalen Vergebung die im Ordo paenitentiae und in den entsprechenden für die Ostkirchen gültigen rituellen Texten angeführten Formulierungen verwendet werden. Die Verwendung anderer Formeln ist absolut auszuschließen. 

Außerdem muß die Bestimmung des can. 720 CCEO und can. 960 CIC berücksichtigt werden, wonach das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution den einzigen ordentlichen Weg bilden, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird. Daher muß die Generalabsolution ohne vorangegangenes persönliches Bekenntnis strikt auf die festen Regeln des kanonischen Rechts beschränkt werden (vgl. CCEO, cann. 720 –721; CIC, cann. 961 –963).  

4. Als Verwalter des Sakraments handelt der Priester »in persona Christi« an der Spitze der übernatürlichen Ökonomie. Der Pönitent vollzieht eine »theologische«, also eine vom Glauben bestimmte Handlung, begleitet von einem von übernatürlichen Gründen der Gottesfurcht und der Liebe verursachten Schmerz, im Hinblick auf die Wiederherstellung der Freundschaft mit Ihm, also im Hinblick auf das ewige Heil. 

Wie es die Absolutionsformel mit den Worten »Gott gewähre dir Verzeihung und Frieden« nahelegt, sehnt sich der Pönitent zugleich nach innerem Frieden und wünscht sich zu Recht auch psychischen Frieden. Allerdings darf man das Sakrament der Versöhnung nicht mit einer psychotherapeutischen Technik verwechseln. Psychologische Praktiken können das Bußsakrament nicht ersetzen, und noch weniger dürfen sie an dessen Stelle auferlegt werden. 

Der Beichtvater – als Verwalter der Barmherzigkeit Gottes – wird sich verpflichtet fühlen, seine Zeit und seine verständnisvolle Geduld den Gläubigen mit voller Bereitschaft anzubieten. In diesem Zusammenhang legt can. 980 des Codex des Kanonischen Rechts folgendes fest: »Wenn der Beichtvater keinen Zweifel an der Disposition des Pönitenten hat und dieser um Absolution bittet, darf diese weder verweigert noch aufgeschoben werden.« Und can. 986 schreibt den in der Seelsorge tätigen Priestern unzweideutig vor, die Bekenntnisse ihrer Gläubigen, »qui rationabiliter audiri petant« [die in vernünftiger Weise darum bitten], anzuhören (CCEO, can. 735,1). Diese Verpflichtung ist eine Anwendung des allgemeinen,  sowohl rechtlichen als auch seelsorglichen Grundsatzes, wonach »die geistlichen Amtsträger die Sakramente denen nicht verweigern dürfen, die sie zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind« (CIC , can 843,1). Gemäß den Worten »caritas Christi urget nos« [die Liebe Christi drängt uns], wird sich auch der nicht in der Seelsorge tätige Priester in dieser Hinsicht großherzig und bereitwillig zeigen. In jedem Fall soll die kirchenrechtliche Bestimmung bezüglich des nötigen und angemessenen Ortes zum Hören der sakramentalen Beichte Beachtung finden (vgl. CCEO, can 736; CIC, can. 964). 

Das Sakrament ist nicht nur ein Akt des Glaubens der Kirche, sondern auch ein persönlicher Akt des Glaubens, der Hoffnung und – zumindest in einem Anfangsstadium – der Liebe des Büßers. Aufgabe des Priesters wird es also sein, ihm dabei zu helfen, das Sündenbekenntnis nicht als einen einfachen Abriß über die Vergangenheit zu vollziehen, sondern als Akt der religiösen Demut und des Vertrauens in das Erbarmen Gottes. 

5. Die transzendente Würde, die es dem Priester ermöglicht, bei der Spendung der Sakramente »in persona Christi« zu handeln, hat für ihn die Verpflichtung zur Folge – unbeschadet der Wirksamkeit des Sakraments für den Pönitenten, im Falle daß der Amtsträger nicht würdig sein sollte – sich Christus anzugleichen, um zu Seinem lebendigen Abbild für den Gläubigen zu werden: Hierzu ist es nötig, daß er selbst, oft und gläubig, als Pönitent das Sakrament der Versöhnung empfängt. 

Das Wirken als Amtsträger »in persona Christi« begründet im Priester die absolute Verpflichtung, über das im Sakrament Gebeichtete das Beichtgeheimnis zu wahren, falls nötig unter Hingabe des eigenen Lebens. Die Gläubigen vertrauen nämlich die geheimnisvolle Welt ihres Gewissens dem Priester nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson an, sondern als von der Kirche eingesetztes Werkzeug einer Macht und Barmherzigkeit, die allein von Gott stammen. 

Der Beichtvater ist Richter, Arzt und Lehrer im Auftrag der Kirche. Als solcher darf er nicht seine eigene Moral oder Askese, also seine privaten Meinungen und Entscheidungen, vorschlagen, sondern er muß die Wahrheit ausdrücken, deren Hüterin und Garantin im authentischen Lehramt die Kirche ist (vgl. CIC, can. 978). 

Im Jubiläumsjahr, für dessen spirituelle Früchte wir dem Herrn Dank sagen, hat die Kirche der zweitausend Jahre gedacht, die seit der Geburt des Sohnes Gottes unter den Menschen vergangen sind; er wurde im Schoße Mariens Mensch und hatte in allem – außer in der Sünde – an den Lebensumständen der Menschen teil. Die Feier des Heiligen Jahres hat im Gewissen der Christen das Bewußtsein der lebendigen und wirksamen Gegenwart Christi in der Kirche neu belebt: »Christus heri et hodie, Ipse et in saecula.« Die Sakramentenökonomie stellt sich in den Dienst eben dieser Gnadendynamik Christi. In ihr vollzieht sich das Wirken der Buße, die eng mit Taufe und Eucharistie verknüpft ist, damit Christus wieder geboren wird und auf mystische Weise in den Gläubigen bleibt. 

Daraus ergibt sich die Bedeutsamkeit dieses Sakraments, das Christus am Tage seiner Auferstehung selbst seiner Kirche geschenkt hat (vgl. Joh 20,19 – 23). Ich fordere die Priester in allen Teilen der Welt auf, zu großherzigen Dienern dieses Sakraments zu werden, damit die Welle der göttlichen Barmherzigkeit alle Seelen erreichen kann, die der Läuterung und des Trostes bedürfen. Die allerseligste Jungfrau Maria, die in Betlehem Jesus im Fleische zur Welt brachte, erwirke für jeden Priester, zum Erzeuger Christi in den Seelen zu werden, indem er sich zum Werkzeug eines Jubeljahres ohne Ende macht. 

Auf diese Wünsche komme der Segen des Herrn herab, um den ich gemeinsam mit euch und für euch in demütigem Gebet bitte. Als Unterpfand dessen erteile ich allen von Herzen den Apostolischen Segen. 

             



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