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DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
5. Juli 2024
Schreiben an den Bischof von Locri-Gerace über die geistliche
Erfahrung in
Verbindung mit dem Heiligtum der „Madonna dello Scoglio“
in Santa Domenica di
Placanica
Exzellenz, hochwürdigster Herr Bischof,
Mit Schreiben vom 3. Juni 2024 haben Sie sich zu den Ereignissen um
das in Ihrem Jurisdiktionsbereich unterstehenden Diözesanheiligtum Unserer
Lieben Frau „dello Scoglio“ in Santa Domenica di Placanica (Provinz Reggio
Calabria) geäußert.
Am 11. Februar 2016 wurde dieses ursprünglich als einfache Kapelle
entstandene Heiligtum, nach einer intensiven spirituellen Erfahrung eines jungen
Gläubigen, errichtet. Seither hat der Ort das Interesse vieler anderer Gläubiger
aller Kategorien, insbesondere der Leidenden und der Kranken, auf sich gezogen.
In den darauffolgenden Jahren zog der Ort mit allem, was dazugehört, immer mehr
die Aufmerksamkeit als Ort für Wallfahrt und Frömmigkeit Wallfahrtsort unter der
Aufsicht des zuständigen Ordinarius auf sich.
So hat sich an diesem Ort eine intensive geistliche Aktivität des Gebets und des Zuhörens
entwickelt. Wie Sie schreiben, „[sind] die Früchte des christlichen Lebens bei
denen, die ,lo Scoglio‘ besuchen, sowie das Vorhandensein des Geistes des
Gebets, Bekehrungen, einige Berufungen zum Priestertum und zum Ordensleben,
Zeugnisse der Nächstenliebe, sowie eine gesunde Frömmigkeit und andere
geistliche Früchte, offensichtlich“.
Infolgedessen wurde mit dem von Ihrem Vorgänger unterzeichneten
Dekret vom 7. Dezember 2008, „nachdem festgestellt wurde, dass die Ereignisse
theologisch und liturgisch einwandfrei sind, beschlossen, diesen Ort offiziell
als Kultstätte unter der pastoralen Obhut des Diözesanbischofs anzuerkennen,
wobei die Bewertung der Tatsachen und Gründe, die das gottesdienstliche Handeln
an diesem Ort bestimmt haben, dem künftigen Urteil des Apostolischen Stuhls
überlassen wird“.
Im Laufe der Jahre sind, wie Sie selbst uns jetzt mitteilen, keine
kritischen Elemente oder Risiken aufgetaucht, geschweige denn Problematiken von
offensichtlicher Schwere, sondern vielmehr Zeichen der Gnade und der geistlichen
Umkehr.
Dies berücksichtigt und in der Absicht, dieses geistliche Angebot fortzuführen,
seinen pastoralen Wert tiefer wertzuschätzen und seine Verbreitung zu fördern,
auch durch Wallfahrten, Versammlungen und Gebetstreffen, haben Sie gemäß Nr. 17
der von diesem Dikasterium veröffentlichten Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher
Phänomene (17. Mai 2024), die Festlegung Nihil obstat vorgeschlagen,
damit die im genannten Heiligtum angebotene spirituelle Erfahrung die nötige
Anerkennung erfährt, um weiterhin so wirken zu können, dass diejenigen, die sich
dorthin begeben, sich gestärkt und zum Weitergehen angeregt fühlen, wissend,
dass sie in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.
Diesbezüglich nimmt dieses Dikasterium Ihren positiven Bericht über
das geistliche Gut, das an dem genannten Ort stattfindet, zur Kenntnis. Zugleich
berichten Sie, über Ihre beständige Wachsamkeit darüber, dass es nicht zu
Manipulationen von Personen, unrechtmäßiger finanzieller Bereicherung oder
schwerwiegenden Lehrfehlern kommt, die zu Skandalen führen, den Gläubigen
schaden und die Glaubwürdigkeit der Kirche untergraben könnten.
Deshalb, angesichts Ihrer Darlegungen und ohne ein Urteil über die eventuelle
Übernatürlichkeit der Ereignisse im Zusammenhang mit der besagten spirituellen
Erfahrung abzugeben, bestätigt diese Dikasterium die von Ihnen vorgeschlagene Festlegung auf das Nihil obstat.
An dieser Stelle und auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen
(Art. 21, §§1-2; Art. 22, §§1-2 der obengenannten
Normen) kommt es Ihnen
als Diözesanbischof zu, dem Volk Gottes nun per Dekret mit Klarheit Ihr
Urteil über die besagten Ereignisse bekanntzugeben, indem Sie die Art der
Anerkennung und die Grenzen eines eventuell erlaubten Kultes angeben und dabei
präzisieren, dass die getroffene Entscheidung nicht als Anerkennung des
übernatürlichen Charakter des Phänomens zu verstehen ist und dass die Gläubigen
ermächtigt sind, diesem in besonnener Weise Folge zu leisten. Darüber hinaus
müssen Sie klarstellen, dass dieses Nihil obstat kein Urteil – weder
positiv noch negativ – über das Leben der in diesen Fall involvierten Personen
impliziert und dass alle eventuellen weiteren Botschaften erst nach einer
Prüfung durch Sie bekannt gegeben werden können.
Und zuletzt, da das Dekret „im Einvernehmen mit dem Dikasterium“ erlassen werden
soll, sind Sie gebeten, den Text vor seiner Veröffentlichung zur gebührenden
Prüfung dieser Behörde zukommen zu lassen. Ebenso soll es Ihre Sorge sein, die
italienische Bischofskonferenz rechtzeitig über die vom Dikasterium gebilligte
Entscheidung zu informieren.
Ihnen bleibt in jedem Fall die Pflicht, weiterhin mit größter
Aufmerksamkeit auf die richtige Würdigung der Früchte des untersuchten Phänomens
zu achten, indem Sie darüber mit Klugheit wachen.
Zusätzlich zum eben Gesagten, möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen,
dass die rechte Verehrung Mariens, der Mutter Jesu und Mutter der Kirche und
unserer Mutter, muss in der Art und Weise zum Ausdruck kommen, dass
unangemessene Formen der Verehrung und die Verwendung unpassender Marientitel
ausgeschlossen werden. Stattdessen wird es wichtig sein, die Verehrung in einer
klaren christologischen Perspektive zum Ausdruck zu bringen, wie das kirchliche
Lehramt vorlegt: „in der Ehrung der Mutter [wird] der Sohn [...] richtig
erkannt, geliebt, verherrlicht“ (LG, 66).
Hochwürdigste Exzellenz, in der säkularisierten Welt, in der wir leben und in
der so viele ihr Leben ohne jeden Bezug zur Transzendenz leben, sind die sich
dem Heiligtum „dello Scoglio“ nähernden Pilger ein starkes Zeichen des Glaubens.
Ihre Anwesenheit vor der heiligen Jungfrau, die für sie zu einem deutlichen
Ausdruck der Barmherzigkeit des Herrn wird, ist eine Form des Eingeständnisses
der eigenen Unzulänglichkeit, um die Mühen des Lebens zu bewältigen, sowie ihres
brennenden Bedürfnisses und ihrer Sehnsucht nach Gott. In einem so kostbaren
Glaubenskontext kann eine erneuerte Verkündigung des Kerygmas diese
Erfahrung des Geistes noch mehr erhellen und bereichern.
Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, grüße ich Sie hochachtungsvoll
Víctor Manuel Kard. FERNÁNDEZ
Präfekt
Ex Audientia Diei 05.07.2024
Franciscus |