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INTERNATIONALE THEOLOGISCHE KOMMISSION

WÜRDE UND RECHTE DER MENSCHLICHEN PERSON [1]

(1983)

 

Einleitung

1. Der Grund für diese Untersuchung

Sendungsauftrag der Kirche ist die Verkündigung des Kerygmas vom Heil, das vom gekreuzigten und auferweckten Christus für alle erworben ist. Dieses Heil hat den ersten Ursprung im Vater, der den Sohn gesandt hat, und wird durch Eingießung des Heiligen Geistes den einzelnen Menschen als Teilhabe am göttlichen Leben mitgeteilt. Die Annahme des christlichen Kerygmas durch den Glauben und das durch die Gnade verliehene neue Leben fordern und implizieren eine Umkehr, die auf allen Handlungsebenen des Gläubigen vielfache Konsequenzen hat. Deswegen kann die Kirche in ihrer Verkündigung nicht die Proklamation der Würde und der Rechte der menschlichen Person unterlassen, die der Christ in allen Menschen in getreuer Beobachtung achten muss. Diese Pflicht und dieses Recht des Volkes Gottes zur Verkündigung und Verteidigung der Würde der menschlichen Person ist in unserer Zeit besonders dringlich, zumal gleichermaßen einerseits eine tiefe Krise der menschlichen und christlichen Werte und andererseits ein schärferes und tieferes Bewusstsein begangener Ungerechtigkeiten gegen menschliche Personen aufleuchten. Von dieser Verpflichtung und von diesem Recht spricht in klarer Weise der neue Codex Iuris Canonici (can. 747 §2): „Der Kirche kommt es zu, immer und überall die sittlichen Grundsätze auch über die soziale Ordnung zu verkündigen wie auch über menschliche Angelegenheiten jedweder Art zu urteilen, insoweit die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen dies erfordern.“ In unserer Zeit kommt dieser Proklamation ein vorzüglicher Ort besonders in der Verkündigung sowie im Tun und Leben der Kirche zu.

Zu dieser Dynamik will die Internationale Theologische Kommission entsprechend ihren Möglichkeiten einen Beitrag leisten. Nach Ausschluss möglicher Missdeutungen (1.2 und 1.3) werden zu dieser Frage einige Thesen aus der theologischen Lehre (2.1 – 2.2.3), besonders aus der Lehre der Heiligen Schrift (2.1.1) und des heutigen Römischen Lehramtes (2.1.2), vorgelegt. Hier werden Überlegungen vorgetragen, die sowohl zum „natürlichen Völkerrecht“ (GS 73) als auch zur Theologie der Heilsgeschichte gehören. Auf diese letzteren, besonders aktuellen Überlegungen richtet sich dann die besondere Aufmerksamkeit, so dass ersichtlich wird, auf welche Weise die menschliche Würde im geschaffenen (2.2.1), sündigen (2.2.2) und erlösten (2.2.3) Menschen aktiv wie passiv in den Blick genommen werden muss. Im letzten Teil schließlich werden einige Vergleiche vorgenommen (3.1.1 – 3.1.4) und einige Reflexionen philosophischer (3.2.1) wie juridischer (3.2.2) Art vorgelegt.

2. Die Hierarchie der Menschenrechte

Einige Menschenrechte sind so „fundamental“, dass sie nur unter Missachtung der Würde der menschlichen Person geleugnet werden können.[2] Von dieser Sicht her werden im Internationalen Abkommen von 1966 [3] einige Rechte aufgezeigt, die niemals abgeschafft werden können, z.B. das Recht auf Leben (Art. 6), die innewohnende Würde der menschlichen Person (Art. 10) und die fundamentale Gleichheit (Art. 26), die Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18). Diese Religionsfreiheit kann in gewisser Hinsicht[4] als Grundlage aller anderen Rechte angesehen werden, wogegen andere der Gleichheit diesen Vorrang zuerkennen.

Andere Rechte sind geringeren Grades[5], obgleich auch sie grundsätzlich wesentliche Rechte sind. Solcher Art sind z.B. gewisse bürgerliche, politische, ökonomische, soziale und kulturelle Rechte für einige partikulare Kategorien von Personen. Unter bestimmten Aspekten können diese Rechte mitunter nur als kontingente Folgerungen aus den fundamentalen Rechten erscheinen, als praktische Bedingungen ihrer vollkommenen Anwendung, aber auch als mit den realen Umständen der Nationen und Zeiten verbunden. Daher können sich diese Rechte als weniger unantastbar darstellen, vor allem in schwierigen Zeiten, wenn nur die Grundrechte dadurch selbst nicht in die Krise gebracht werden.

Andere Menschenrechte schließlich können als Postulate eines idealen Zustandes und des Fortschritts aufgrund der Verallgemeinerung der „Humanisierung“ betrachtet werden und nicht so sehr als Forderungen des Völkerrechts und als im strengen Sinne verbindliche Normen. Solche Rechte leiten sich vom „allgemeinen Ideal“ der Humanität her, die die rechtmäßig Verantwortlichen für das Gemeinwohl und für das politische Leben gemäß dem Votum aller Bürger und, sofern erforderlich, mit internationaler Hilfe, anstreben müssen[6].In der Beurteilung der praktischen Anwendung der Rechte niedrigeren Grades müssen immer die Erfordernisse des Gemeinwohls beachtet werden, d.h. nach Gaudium et spes die Gesamtheit „jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen“ (GS 26).

3. Das unterschiedliche Verständnis des Begriffs „Würde der menschlichen Person“

Der Ausdruck „Würde der menschlichen Person“, der in den vorliegenden Thesen oft vorkommt, nimmt im heutigen Sprachgebrauch verschiedene Bedeutungen an; es ist also notwendig, Vieldeutigkeiten zu vermeiden.

Die einen sehen diese Würde in einer absoluten Autonomie des Menschen ohne jeglichen Bezug zum transzendenten Gott, mehr noch, sie leugnen die Existenz des Schöpfergottes und der Vorsehung (GS 20). Andere anerkennen zwar die innere Bedeutung und den Wert des Menschen sowie seine relative Autonomie, und sie bestehen auf der persönlichen Freiheit, doch sehen sie das letzte Fundament einer solchen Autonomie und Freiheit in der Beziehung des Menschen zur höchsten göttlichen Transzendenz, auch wenn sie diese auf unterschiedliche Weise verstehen (GS 12; 14–16; 36). Andere schließlich sehen Quelle und Bedeutung der hervorragenden Stellung des Menschen, wenigstens nach der Sünde (s.u. 2.2.2), vor allem in der Eingliederung in Jesus Christus, den Herrn, der in vollkommener Weise Gott und Mensch ist (GS 22; 32; 38; 45).

2. Theologie der Würde und der Rechte der Menschen

2.1 In einigen theologischen Quellen

2.1.1 Biblische Perspektiven

Gewiss verwenden die Heiligen Schriften nicht das heutige Vokabular, aber sie bieten Prämissen, aus denen eine entwickelte Lehre über die Würde und die Rechte der menschlichen Person abgeleitet werden kann.

Grundlage des moralischen und sozialen Lebens des israelitischen Volkes ist der Bund zwischen Gott und seinen Geschöpfen. In seiner Barmherzigkeit gegenüber den Armen zeigt Gott seine Gerechtigkeit (sedaqua Iahweh) und fordert den Gehorsam der Menschen gegenüber seinen Weisungen. In dieser Beobachtung des Gesetzes ist die Achtung der Rechte der anderen Menschen auf Leben, Ehre, Wahrheit, Würde der Ehe und auf Gebrauch der eigenen Güter eingeschlossen. Besonders zu achten sind die anawim Iahweh, d.h. die Armen und Unterdrückten. So verlangt Gott für seine Gaben vom Menschen den gleichen Geist der Barmherzigkeit und Treue (hesed weemeth). Den Rechten der Person entsprechen Pflichten und Aufgaben der anderen, wie auch später der Apostel Paulus zeigt, indem er den tieferen Sinn des zweiten Teils des Dekalogs des Alten Testaments in der Liebe zusammenfasst (Röm 13,8–10).

Im Alten Testament selbst drängten die Propheten auf die Einhaltung der Bundesverträge aus tiefstem Herzen (Jer 31,31–39; Ez 36); sie erhoben scharfen Protest gegen Ungerechtigkeiten sowohl durch Nationen wie auch durch Einzelne. Sie richteten die Hoffnung des Volkes auf einen zukünftigen Retter aus.

Dieses neue und letzte Reich Gottes hat Jesus verkündet und es in seiner Person und in seinem Handeln selbst wirklich eröffnet. Er fordert metanoia von seinen Jüngern und kündet ihnen eine neue Gerechtigkeit, durch die sie den himmlischen Vater nachahmen (Mt 5,48; Lk 6,36) und infolgedessen alle Menschen als Brüder ansehen und behandeln sollen. Jesus widmete sich den Armen und Notleidenden und kämpfte gegen die Herzenshärte der Hochmütigen und der Reichen, die auf ihre eigenen Güter vertrauen. In seinem Tod und in der österlichen Auferstehung, in Wort und Beispiel, verkündete er die „Pro-Existenz“, d.h. die höchste Gabe, das Opfer seines Lebens. „Er hat es nicht als Raubgut erachtet“ (Phil 2,6), seine göttlichen und menschlichen Rechte zu haben, sondern verzichtete darauf, sie einzusetzen, und „entäußerte sich selbst“ (Phil 2,7). „Er ward gehorsam bis zum Tod“ (Phil 2,8), zum Wohl aller vergoss und gab er sein Blut im Neuen Bund hin (Lk 22,20).

Die apostolischen Schriften zeigen die Kirche der Jünger Jesu als neue, vom Heiligen Geist gewirkte Schöpfung. Denn durch sein Wirken werden die menschlichen Personen mit der Würde von Adoptivkindern Gottes ausgestattet. Bezogen auf andere Menschen sind die Früchte des Heiligen Geistes: Liebe, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Selbstbeherrschung, Großherzigkeit, Sanftmut. Dagegen sind ausgeschlossen: Feindschaft, Streit, Zorn, Eifersucht, Zank, Zwistig­keiten, Parteiungen, Neid, Mord (Gal 5,22–23).

b) Das heutige Römische Lehramt

Das Oberste Römische Lehramt der katholischen Kirche verficht in unserer Zeit kraftvoll die Lehre von der Würde der menschlichen Person und von den Rechten der Menschen in vielen Dokumenten. Es sei erinnert an die stetigen Aussagen und Amtshandlungen der römischen Hirten Johannes XXIII. (Pacem in terris), Paul VI. (Populorum progressio), Johannes Paul II. (Redemptor hominis, Dives in misericordia, Laborem exercens, Ansprachen bei den Pastoralreisen in der ganzen Welt). Große Bedeutung kommt auch der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils zu, besonders in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes 12ff. über die menschliche Würde, in Nr. 41 über die Menschenrechte usw. Der neue Codex Iuris Canonici, promulgiert im Jahre 1983, der gleichsam der letzte Akt des Zweiten Vatikanischen Konzils ist[7], handelt in besonderer Weise „von den Pflichten und Rechten aller Christgläubigen“[8] im Leben der Kirche selbst.

In dieser heutigen apostolischen Verkündigung werden zwei komplementäre Hauptlinien sichtbar. Eine erste, die als aufsteigende bezeichnet werden kann, gehört besonders dem natürlichen Völkerrecht an, stützt sich auf Gründe und Argumente, ist aber von der göttlichen Offenbarung durch das Evangelium bestätigt und erhöht. Unter diesem Aspekt ist der Mensch nicht Objekt und Instrument, das jemand gebrauchen kann, sondern mittelbares Ziel, dessen Gut um seiner selbst willen und letztlich um Gottes willen erstrebt werden muss. Denn er ist mit einer Geistseele, mit Vernunft, Freiheit, Gewissen, Verantwortlichkeit und mit aktiver Teilnahme an der Gesellschaft ausgestattet. Die Beziehungen unter den Menschen müssen so gestaltet werden, dass diese fundamentale menschliche Würde in allen Personen geachtet wird, dass Gerechtigkeit und Güte einmütig gewahrt werden und nach Möglichkeit den Bedürfnissen aller entsprochen wird.

Die andere Linie der heutigen apostolischen Verkündigung über die Menschenrechte kann als absteigende bezeichnet werden. Denn sie zeigt die Grundlage und die Forderungen der Menschenrechte im Lichte des Wortes Gottes auf, das in die menschliche Seinsweise und in das österliche Opfer hinabgestiegen ist, damit alle Menschen mit der Würde von Adoptivkindern Gottes ausgestattet werden und die höhere Gerechtigkeit und Liebe zugleich weitergeben und empfangen. Über diese christologische Begründung der Menschenrechte soll eine eigene Untersuchung in den folgenden Thesen vorgenommen werden, die das Licht und die Gnade der Theologie der Heilsgeschichte zusammenfassen. Hier mag es genügen, daran zu erinnern, auf welche Weise das Prinzip der Reziprozität, das in so vielen religiösen und philosophischen Lehren als Fundament der Menschenrechte herausgestellt wird, in der Verkündigung Christi eine christologische Bedeutung gewinnt: „Seid also barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist“ (Lk 6,36), „wie ihr wollt, dass die Menschen euch tun, so tut auch ihr ihnen“ (Lk 6,31).

2.2 Würde und Rechte der menschlichen Person im Lichte der „Theologie der Heilsgeschichte“

2.2.1 Der geschaffene Mensch

Nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils muss der Theologie der Heilsgeschichte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem nach den Verbindungen gefragt wird, die zwischen dieser Theologie und unserer menschlichen Würde bestehen. Diese leuchtet nämlich besonders im Lichte Christi des Schöpfers (Joh 1,3) und des Fleischgewordenen (Joh 1,14) auf, der „wegen unserer Verfehlungen hingegeben wurde und um unserer Rechtfertigung willen auferstanden ist“ (Röm 4,25).

Zunächst soll also der Mensch als geschaffener betrachtet werden. Darin leuchten, wie oft von den Heiligen Schriften in Erinnerung gerufen wird (besonders Gen 1–3), Weisheit, Stärke und Güte Gottes auf. Der menschlichen Vernunft ist diese Betrachtung keineswegs fremd (Röm 1,20). Im Gegenteil, es können grosse Übereinstimmungen zwischen dieser theologischen Lehre und der sowohl metaphysischen wie auch moralischen Philosophie deutlich werden, wenn der Mensch, wenigstens unter einigen Aspekten, als Schöpfung Gottes betrachtet wird.

In der biblischen Darstellung über den geschaffenen Menschen werden vor allem drei Punkte offenbar:

– Der ganze Mensch ist historisch zugleich Geist, Seele und Leib (1 Thess 5,23). Er ist nicht bloßes Produkt der allgemeinen natürlichen Evolution der Materie, sondern er die ganz besondere Auswirkung des Handelns Gottes, denn er ist geschaffen nach seinem Bild (Gen 1,27). Der Mensch ist nicht nur leiblich verfasst, sondern er ist auch mit Verstand, der nach Wahrheit sucht, mit Gewissen und mit Verantwortung ausgestattet, mit denen er gemäß seinem freien Willen nach dem Guten streben muss. In diesen Begabungen liegt das Fundament der Würde, die in allen und von allen zu achten ist.

– Das zweite Merkmal der biblischen Darstellung besteht darin, dass die menschlichen Personen in einer sozialer Dimension geschaffen sind, in der Verschiedenheit des Geschlechts (Gen 1,27; 2,24); darin gründet die eheliche Einheit in der Gabe der Liebe und in der Achtung zwischen den Gatten wie auch zu den Kindern, die aus dieser ganzheitlich betrachteten menschlichen Liebe geboren werden. Die Familien verbinden sich zu größeren Einheiten, Gemeinschaften und Gesellschaften, in denen dieselbe Achtung der Personen lebendig sein muss. Als Geschöpfe Gottes, ausgestattet mit denselben fundamentalen charakteristischen Merkmalen, sind alle Glieder des Menschengeschlechtes großer Achtung würdig. „Aus der gesellschaftlichen Natur des Menschen geht hervor, dass der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachsen der Gesellschaft als solcher sich gegenseitig bedingen. Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist und muss auch sein die menschliche Person, die ja von ihrem Wesen selbst her des gesellschaftlichen Lebens durchaus bedarf“ (GS 25 § 1).

– Ein dritter Aspekt des Menschen, im Stand seiner „geschaffenen Natur“ betrachtet, findet sich in der von Gott dem Menschen anvertrauten Sendung, über alle Dinge der Welt gleichsam als treuhänderischer Verwalter der irdischen Angelegenheiten zu „herrschen“ (Gen 1,26). Darin entfaltet er seine Würde auf verschiedene Weisen, indem er die technischen und schönen Künste, die Wissenschaften, Kulturen, Philosophien usw. hervorbringt. Darin kann auch das Bemühen um die Menschenrechte nicht fehlen, denn alle Aktivitäten sind so zu bemessen, dass allen in gleicher Weise die geschuldete Aufmerksamkeit zuteil wird in Bezug auf Mitverantwortung, Verpflichtungen und die Verteilung der Erträge. „Je mehr aber die Macht der Menschen wächst, desto mehr weitet sich ihre Verantwortung, sowohl die der Einzelnen wie die der Gemeinschaften“ (GS 34 § 3).

2.2.2 Der Mensch als Sünder

Im zweiten Stadium der Heilsgeschichte ist das Faktum der Sünde gegeben. So schreibt der Apostel Paulus an die Römer (1,21), dass „sie [die Menschen] trotz ihrer Erkenntnis Gottes ihn nicht als Gott verherrlichten und ihm nicht dankten, sondern in ihren Gedanken auf Nichtigkeiten verfielen und ihr unverständiges Herz verfinstert wurde“. Indem sie die Gerechtigkeit gegenüber Gott und den Brüdern vernachlässigten, haben die Menschen unvernünftigerweise dem Egoismus, der Machtherrschaft, den ungerechten Reichtümern, der Verantwortungslosigkeit und falschen Genüssen aller Art den Vorzug gegeben. Diese Handlungsweise führte zur Verfinsterung des Herzens, welche die Kirche in ihrem heutigen Lehramt wiederholt als Verlust des „Sinnes für die Sünde“ beklagt, der heute weit verbreitet ist. Aus diesem schweren Defizit erwächst die Gefahr, dass Praxis und Verkündigung der Menschenrechte oftmals unfruchtbar sind. Oftmals wird nämlich die ganze Kraft auf den Versuch der Umwandlung der „sündhaften Strukturen“ gerichtet, ohne die Notwendigkeit der Umkehr der Herzen zu bedenken. Wir können nicht leugnen, dass solche Strukturen normalerweise Frucht persönlicher Sünden sind, die in der Erbsünde selbst wurzeln und gleichsam als eine Ansammlung von Sünden manchmal „Sünde der Welt“ genannt werden. Ja, unter der bleibenden Voraussetzung, dass die Menschen nach der Sünde sich ständig in sich selbst verschließen (incurvatio in semetipsum), unterliegt der heutige Mensch, der sich größerer technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten erfreut, auch um so größeren Versuchungen, sich als absoluter Herr (und nicht als von Gott abhängiger treuhänderischer Verwalter) zu verhalten und Strukturen zu schaffen, die in Bezug auf andere immer stärker unterdrückend sind.

Indem die Kirche die Lehre von der Sünde in ihrer Gesamtheit verkündet, ermahnt sie die Menschen zur metanoia, damit sie von der Ungerechtigkeit ablassen und die Gerechtigkeit in ihrer ganzen Fülle verwirklichen. Solche Gerechtigkeit muss die Rechte Gottes des Vaters und die Rechte der Menschen als Schwestern und Brüder anerkennen. So ist die Verkündigung der Lehre von der Sünde ein wertvoller Beitrag zur Förderung der Rechte der menschlichen Person. Durch diese Lehre können die Christen einen originären Beitrag zu dem universalen Versuch leisten, jene Rechte zu fördern. In der Dynamik der Verkündigung der Kirche werden die Sünde und ihr ursächlicher Einfluss auf die sündhaften Strukturen in Erinnerung gerufen, nicht damit die Menschen in Pessimismus verfallen, sondern damit sie sich darum bemühen, Mittel zur Wiederherstellung und Erneuerung in der Gnade Christi zu finden, die allen Menschen angeboten ist. Die „gefallene Natur“ ist historisch die Erwartung der Erlösung.

Im Übrigen ist die gefallene Natur – selbst in den verbrecherischsten Menschen – nicht allen Rechtes und aller Würde beraubt und zu jeder im sozialen Bereich positiven Tätigkeit unfähig (Röm 2,14). Sie ist ein Ebenbild Gottes, sicherlich entstellt, jedoch durch die Gnade wiederherzustellen; selbst vor dieser Wiederherstellung bewahrt sie ihre Rechte und ist in Hinblick auf sich selbst und auf die Verbesserung der Welt zu ermahnen. Diese Ermahnung darf nicht auf solche Weise geschehen, dass der Mensch seine Hoffnung auf einen irdischen Sieg setzt. Der Christ erfreut sich der Gewissheit der theologalen Hoffnung nicht im Hinblick auf die „vorletzte“ Wirklichkeit, d.h. diejenige dieser Welt, sondern allein im Hinblick auf die letzte Wirklichkeit. Er muss immer bemüht sein, die Welt zu einer besseren zu machen, wenn er auch vielleicht nach dem Bild Christi nur die irdischen Früchte des Kreuzes und des menschlichen Misserfolges einsammeln darf. Auch in dieser seiner Gleichgestaltung mit dem gekreuzigten Christus bereitet der Mensch, der die Gerechtigkeit sucht, das eschatologische Reich Gottes vor.

2.2.3 Der von Christus erlöste Mensch

Die hervorragende Bedeutung der „Theologie der Heilsgeschichte“, wie sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil gelehrt wird, zeigt sich auch, wenn man die Wirkung der von Christus dem Herrn erworbenen Erlösung bedenkt. Durch sein Kreuz und seine Auferstehung gewährt Christus, der Erlöser, den Menschen Heil, Gnade, tätige Liebe und eröffnet in weiterem Umfang die Teilnahme am göttlichen Leben, zugleich „eben dadurch auch jene selbstlosen Bestrebungen belebend, reinigend und stärkend, durch die die Menschheitsfamilie sich bemüht, ihr eigenes Leben humaner zu gestalten und die ganze Erde diesem Ziel dienstbar zu machen“ (GS 38).

Diese Gaben, Pflichten und Rechte teilt Christus der „erlösten Natur“ mit und beruft alle Menschen, durch „den Glauben, der durch die Liebe wirkt“ (Gal 5,6), sich mit seinem Paschageheimnis zu vereinen. Darin haben wir die Liebe erkannt, dass er für uns das Leben hingab, und auch wir müssen das Leben für die Brüder hingeben (1 Joh 3,16), indem wir nicht länger dem Egoismus, dem Neid, der Habsucht, verschiedenen falschen Begierden, der Jagd nach Reichtümern, der Augenlust und der Hoffart des Lebens huldigen (1 Joh 2,16). Der Apostel Paulus seinerseits beschreibt diesen Tod für die Sünde und das neue Leben „in Christus“ so, dass die Jünger des Herrn alle Prahlerei und Überheblichkeit meiden sollen (Röm 12,3). Als Mitglieder der christlichen Gemeinschaft sollen sie die Berufungen und die Charismen und jedem gerecht werden (Röm 12,4–8), indem sie „in der Bruderliebe einander lieben, an Achtung einander zuvorkommen“ (Röm 12,10), „gegenseitig das gleiche voneinander denken, nicht hoch hinausstreben, sondern demütig eins sind […] niemandem Böses mit Bösem vergelten und um das Gute nicht nur vor Gott, sondern auch vor allen Menschen bemüht sind“ (Röm 12,16–17; vgl. 6,1–14; 12,3–8).

Lehre, Beispiele und das Pascha-Mysterium Christi bestärken die Bestrebungen der Menschen, mit denen sie selbst bemüht sind, die Welt der menschlichen Würde gleichförmiger zu machen, gerecht und gerade zu sein. Fehlformen dieser Bemühungen führen in die Krise, wenn sie selbst entweder utopisch auf ihren irdischen Erfolg bedacht sind oder dem Evangelium entgegengesetzte Mittel anwenden. Sie überragen solche Bemühungen, zumal diese selbst in bloß menschlichem Lichte vorgelegt werden, insofern das Evangelium der Würde und den menschlichen Rechten ein neues, religiöses, spezifisch christliches Fundament bietet und den Menschen als wahren Adoptivkindern Gottes und Brüdern und Schwestern im leidenden und auferweckten Christus neue und weiterreichende Perspektiven eröffnet.

Christus war und ist der ganzen menschlichen Geschichte gegenwärtig. „Im Anfang war das Wort […] alles ist durch ihn geworden“ (Joh 1,1–3). „Er ist das Abbild des unsichtbaren Gottes, der Erstgeborene vor aller Schöpfung. Denn in ihm wurde alles erschaffen, im Himmel und auf Erden“ (Kol 1,15–16; vgl. 1 Kor 8,6; Hebr 1,1–4). In seiner Fleischwerdung verlieh er der menschlichen Natur die höchste Würde. So ist der Sohn Gottes gewissermaßen jedem Menschen vereint (GS 22 § 2)[9]. Er nahm durch sein irdisches Leben an der menschlichen Verfasstheit in allen ihren Aspekten teil, ausser der Sünde. In seinem Leiden und durch seine körperlichen und geistigen Schmerzen als Mensch hat er unsere menschliche Natur mit uns geteilt. Sein Pascha vom Tod zur Auferstehung ist auch eine neue Gabe, die allen Menschen zuteil werden soll. In Christus, der gestorben und auferstanden ist, liegt der Anfang des neuen Menschen, der in eine höhere Verfasstheit verwandelbar und verwandelt ist.

So muss jeder Christgläubige sich mit Herz und Hand den Anforderungen des neuen Lebens gleichgestalten und gemäß der „christlichen Würde“ handeln. Er wird besonders bereit sein, die Rechte aller zu achten (Röm 13,8–10). Gemäß dem Gesetz Christi (Gal 6,2) und dem neuen Gebot der Liebe (Joh 13,34) wird er weder um das Eigene besorgt sein noch das Seine suchen (1 Kor 13,5).

Im Gebrauch der irdischen Dinge muss der Christ daran mitwirken, dass die Herrlichkeit der Schöpfung offenbar wird, indem er sie von der Knechtschaft der Verderbnis durch die Sünde befreit (Röm 8,19–25) und so durch „die Güter menschlicher Würde, brüderlicher Gemeinschaft und Freiheit“ (GS 39) der Gerechtigkeit allen gegenüber dient. Wie wir in unserem sterblichen Leben durch die Sünde das Bild des irdischen Adam getragen haben, so müssen wir jetzt durch das neue Leben das Bild des himmlischen Adam tragen (1 Kor 15,49), der beständig zum Wohl aller Menschen „pro-existiert“.

 

3. Vergleiche und Vorschläge

3.1 Vergleiche

3.1.1 Die Verschiedenheit der menschlichen Verhältnisse

Nachdem sie die spezifisch christliche Lehre von der Würde und den Rechten der menschlichen Person so dargelegt hat, wie sie in der gegenwärtigen christlichen Theologie vertreten wird, hält es die Internationale Theologische Kommission für nützlich, dasselbe Thema auch unter Aspekten zu erörtern, die andere Disziplinen und verschiedene Kulturen oder soziale, ökonomische und politische Bereiche der heutigen Zeit in der sogenannten Ersten, Zweiten und Dritten Welt betreffen.

Die besonders unter dem Einfluss der christlichen Lehre vom Menschen entwickelte und in den universalen Deklarationen dieses Jahrhunderts bestätigte Idee der Würde der menschlichen Person und der Menschenrechte wird in unserer Zeit sowohl durch Irrtümer in ihrer Interpretation als auch durch Verletzungen bei ihrer Verwirklichung oftmals in schwerer Weise behindert und geschädigt.

„Ein Rückblick auf die letzten 30 Jahre gibt uns angesichts der vielen Fortschritte, die auf diesem Gebiet erzielt worden sind, allen Grund zu echter Befriedigung. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass die Welt, in der wir heute leben, zu viele Beispiele von Ungerechtigkeit und Unterdrückung aufweist. Man muss feststellen, dass die Kluft zwischen den bedeutungsvollen Erklärungen der Vereinten Nationen und der mitunter massiven Zunahme der Menschenrechtsverletzungen in allen Teilen der Gesellschaft und der Welt zusehends wächst.“[10]

Im Blick auf diesen Stand der Dinge will der heutige Christ Gut und Böse unterscheiden, nicht um einige zu verdammen, sondern damit alle bewusster und wirksamer das Wohl aller durch Achtung und Wertschätzung der Rechte und der Würde der menschlichen Person fördern. Er selbst fordert nicht nur zur Annahme des Reiches Christi auf, des Reiches der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens, sondern auch zur Errichtung menschlicher und vernunftgemäßer Beziehungen in aller Welt. Er ist sich sowohl seiner Besonderheit und Identität bewusst, welche die Beachtung der „paradoxen Gesetze“ des Reiches Gottes schon in dieser Welt[11] beinhaltet, als auch seiner tiefen Gemeinsamkeit mit allen Menschen guten Willens. In diesem Geiste glaubt die Internationale Theologische Kommission zwei spezielle Vorschläge auch für Nichtkatholiken machen zu können. Der erste (3.1.1 – 3.1.3) bezieht sich auf die allgemeine philosophische Reflexion in traditioneller und heutiger Gestalt. Der zweite, konkretere (3.2.1), zielt auf eine bessere internationale Zusammenarbeit und eine bessere juridische Verteidigung der Freiheiten auch bei den Mächten und Regierungen, die sich in bestimmten Fällen weniger besorgt um die Freiheit der Personen zeigen könnten.

b) Die Erste Welt

In der sogenannten Ersten Welt [12] werden die Würde und die Rechte des Menschen kraftvoll verkündet, und es mehren sich die Initiativen für ihre praktische Verwirklichung. Zweifellos handelt es sich um eine nicht unerhebliche Errungenschaft. Wenn jedoch die Menschenrechte rein formal verstanden und im Sinne einer absoluten „Autonomie“ aufgefasst werden, führt das zu einer Auffassung der Freiheit, die der menschlichen Würde nicht immer hinreichend förderlich ist. Paradoxerweise können wahre Würde und Freiheit durch dieses falsche Verständnis untergraben werden, wie die folgenden Beispiele zeigen. Viele Gesellschaften in der Ersten Welt sind sehr reich und garantieren ihren Mitgliedern eine große individuelle Freiheit. In ihnen gibt es aber auch ein Hang zum „Konsumismus“, der faktisch oft zum Egoismus führt[13]. So geht in den Gesellschaften der Ersten Welt oft der Sinn für höhere Werte verloren (Naturalismus); das Subjekt kümmert sich nur um sich selbst (Individualismus); der Wille, sich moralischen Normen zu unterwerfen, schwindet (Autonomismus[14], praktischer Laxismus, das sogenannte Recht auf Verschiedenheit). Folglich werden Begrenzungen der eigenen Freiheit, die um der Pflicht zur Sorge für das Gemeinwohl oder um der Beachtung der Rechte und Freiheiten anderer Personen willen auferlegt sind, als Belastung erfahren; so herrscht ein ungebremstes Freiheitsbedürfnis vor und wird zur Norm des sozialen und moralischen Lebens[15]. Ferner werden übertriebene soziale Unterschiede unter den Bürgern ein und desselben Volkes weder hinreichend vermieden noch bekämpft. Wenn es sich dabei auch nicht ausschließlich um ein Phänomen der Ersten Welt handelt, so ist doch zu sagen, dass diese Mentalität zu einem Zustand führt, in dem die mächtigeren Völker die anderen Völker gleichsam zum eigenen Wohlergehen benutzen und damit den Weg zur Diskriminierung der Rechte öffnen.

Aus dem Gesagten folgt, dass es nicht ausreicht, in diesen Gesellschaften sorgfältig juridische Normen für den Schutz der Würde und Rechte des Menschen zu formulieren und sie feierlich zu promulgieren. Im Übrigen bleibt dies immer unzureichend, wenn die Menschen sich nicht im Herzen bekehren und sich verpflichten, in der Liebe Christi erneuert nach den Anforderungen der sozialen Gerechtigkeit und der sittlichen Imperative zu leben, die sie mit ihrer Bekehrung angenommen haben.

c) Die Zweite Welt

Wenn man von der Ersten zur Zweiten Welt übergeht, zu jener also, die unter Führung des sogenannten „realen Marxismus“ zusammengehalten wird, dann zeigen sich verschiedene Schwierigkeiten, deren wichtigste vielleicht in der Entwicklung des Marxismus selbst und in der Unterschiedlichkeit postmarxistischer Theorien besteht. In dieser Entwicklung wird hier nur jener Marxismus in den Blick genommen, der heute in bestehenden politischen Regimen praktiziert wird; deren Verfassungen und Gesetze beinhalten eine Sicht des Menschen und eine Praxis, die so verschieden sind, dass die Menschenrechte zwar dem Wortlaut nach angenommen werden, aber eine völlig verschiedene Bedeutung haben. Wir stellen diese Frage nicht nur aus Informationsgründen, sondern wegen der „Koexistenz“ und der Kooperation, die von den Christen gefordert wird, die in diesen Gebieten leben, wo sie selbst als Bürger mehr oder weniger toleriert, jedenfalls als verdächtig angesehen werden.

Nach dem „historischen Materialismus“ ist der Mensch nicht von Gott geschaffen (entfremdender Mythos), sondern er entsteht aus der Entwicklung der Materie. Der Fortschritt der Welt wird nur erreicht, wenn durch menschliche Arbeit die Produktionsverhältnisse verändert werden zum Wohl des Kollektivs durch eine Umwandlung der ökonomischen Strukturen, von denen übrigens jeder sogenannte Überbau stammt und abhängt. Um dieses Wohl zu erreichen, müssen die einzelnen Bürger sich so weitgehend wie nur möglich in das Kollektiv einfügen.

Bezüglich der Rechte und Freiheiten der Bürger der Zweiten Welt werden dort vor allem drei Aspekte betont:

– Alle müssen sich das Gesetz der notwendigen Evolution der Materie, das sich im Leben des Kollektivs auslegt, zu Eigen machen; was dem Einzelnen gewährt wird, ist niemals als etwas streng Privates anzusehen, sondern muss letztlich auf den Nutzen des Kollektivs hingeordnet sein und gehört dem Kollektiv, immer im Lichte der Theorie eines zukünftigen, endgültigen und vollkommenen Kollektivs.

– Das Kriterium für Gut und Böse ergibt sich einzig und allein aus dem Sinn der Entwicklung der Geschichte zum Vorteil des Kollektivs.

– Deshalb ist auch das Gewissen der Bürger nicht eine eigene, personale Stimme, sondern die Stimme des Kollektivs, insofern es sich im Individuum widerspiegelt.

Wie ersichtlich, hat also das marxistische Vokabular über die menschliche Würde, über Rechte, Freiheit, Person, Gewissen, Religion usw. eine ganz eigene und vollständig verschiedene Bedeutung, nicht nur verglichen mit dem christlichen Verständnis, sondern auch verglichen mit dem Verständnis des internationalen Rechts, wie es Ausdruck findet in verschiedenen Deklarationen oder Chartas. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten ist es notwendig, einen klugen und wirkungsvollen Dialog aufzunehmen und weiterzuführen.

d) Die Dritte Welt

Andere Probleme betreffen die Menschenrechte, wie sie in der sogenannten Dritten Welt aufgefasst werden, wo offenkundig die Lebensbedingungen sehr verschieden sind. Die „jungen Völker“ wollen ihre eigene Kultur zur Geltung bringen und erhalten, ihre politische Unabhängigkeit vergrößern und den technischen und ökonomischen Fortschritt fördern. In solchen Ländern haben daher die sozialen Aspekte der Menschenrechte den Vorrang.

Nach der Kolonialzeit, deren Wirkungen recht zwiespältig sind und in der nicht wenige Ungerechtigkeiten begangen wurden, erwarten die jungen Völker heute mit Recht eine größere Gerechtigkeit in ökonomischen wie auch in politischen Angelegenheiten. Sie sind oft der Meinung, dass ihnen die Rechte der vollen internationalen Gerechtigkeit nicht hinreichend zuerkannt werden. Ihre öffentliche Macht und ihr politisches Gewicht erscheinen heute oft geringer als in den Staaten der sogenannten Ersten und Zweiten Welt. Eine ärmere Nation kann kaum ihre Herrschaftsrechte ausüben, wenn sie nicht einen Bund mit einer anderen reicheren oder mächtigeren Nation eingeht, die jedoch dann ihren eigenen Machteinfluss geltend zu machen versucht.

Wirtschaftliche Bedingungen und internationaler Handel sind oft belastet durch Ungerechtigkeiten, z.B. beim Verkauf der Landesprodukte oder bei der Bezahlung der bei ausländischen und internationalen Handelsgesellschaften angestellten Arbeiter. Die Entwicklungshilfe von reichen Ländern ist zumeist sehr gering. Oft zeigen reiche Nationen gegenüber armen Nationen jene Herzenshärte, die bereits durch die Predigt der Propheten und des Herrn Jesus selbst gebrandmarkt wird. Selten werden die Werte der einheimischen Kulturen als ein Gut in sich oder für die internationale Gemeinschaft geschätzt. Bekanntlich bestehen in den Gebieten der Dritten Welt derartige Mängel, dass erst durch ihre Beseitigung ein genuiner Fortschritt erfolgen kann. Unter solchen Verhältnissen ist es dringlich, dass die katholische Kirche ihre Stimme erhebt zugunsten derer, die von solchen Schwierigkeiten bedrängt sind.

3.2 Vorschläge

3.2.1 Philosophisch-personalistische Tendenzen

Wie wir gesehen haben, bestehen in der Ersten, Zweiten und Dritten Welt hinsichtlich der authentischen Interpretation und der Anwendung der Menschenrechte nicht geringe Schwierigkeiten. Diesen Schwierigkeiten setzen die heutigen Christen, wie wir bereits erwogen haben (s.o. 3.1.1), die Kraft „der Botschaft des Glaubens und seiner Anwendung auf das sittliche Leben“ (LG 25) sowie die erhellende Kraft der christlichen Theologie und Philosophie entgegen. Sie sind sich aber auch der Notwendigkeit sowohl praktischer (hinsichtlich des internationalen Rechts s.u. 3.2.2) als auch doktrinärer Hilfe (s.o. 2.1 und 2.2) bewusst. Besonders im Bereich der Philosophie will die Internationale Theologische Kommission propädeutische und erklärende Hilfen bieten, wie sie sich in den gegenwärtigen Tendenzen des Personalismus finden, besonders wenn diese im „stets gültigen philosophischen Erbe“ (OT 15) verwurzelt sind und so von der traditionellen Lehre gestärkt werden.

Gegen den materialistischen Naturalismus (s.o. 3.1.3) wie gegen den atheistischen Existentialismus verkündet der gemeinschaftliche Personalismus, dass der Mensch aufgrund seiner Natur selbst bzw. aufgrund seiner höheren Seinsweise ein Ziel hat, das den physischen Prozess dieser Welt übersteigt. Ein solcher Personalismus unterscheidet sich radikal vom Individualismus; er stellt die Sozialnatur des Menschen heraus, so dass er den Menschen in erster Linie auf andere Personen und in zweiter Linie auch auf Dinge bezogen sieht. Nur in Einheit und Kommunikation mit anderen Menschen kann die Person als solche existieren und ihre Vollkommenheit erreichen. So verstanden ist die personalistische Gemeinschaft verschieden von bloss politischen oder sozialen Gesellschaften, die die geistigen Realitäten und die authentische Autonomie gering schätzen.

Bei dieser Betrachtung ist es hilfreich, das Fundament des Personalismus in der Tradition und in der christlichen Philosophie zu suchen, insbesondere in der Lehre des Thomas von Aquin. Das erreichen wir umso leichter, wenn wir bedenken, dass nach der Lehre des Doctor angelicus die natürlichen Substanzen existieren, um zu wirken. Denn das Tätig-sein ist die Vollendung des Seienden. Unter den natürlichen Dingen aber nimmt der Mensch einen bevorzugten Platz ein, weil er mit Verstand und Freiheit begabt ist. Der Mensch als rationale Substanz besitzt die Herrschaft über seine Akte und wird deshalb mit dem Namen ‚Person“ geehrt, der eine besondere Würde zum Ausdruck bringt. Folglich vollzieht er nicht nur Tätigkeiten, die er mit den Tieren gemein hat, sondern auch besondere Tätigkeiten, die ihm allein zukommen und aus Vernunft (Intellekt) und Wille hervorgehen. Als freie Person muss er seiner Berufung folgen, die er mit der Vernunft erkennt. Durch diese Erkenntnis wird der Mensch jedoch nicht auf etwas Bestimmtes (ad unum) festgelegt, sondern bleibt frei, seinen Lebensstil und seinen Weg zu wählen. Jede Person ist somit auch durch die Berufung, die sie zu erfüllen hat, und durch das anzustrebende Ziel definiert.

Die aus dem personalen Sein selbst hervorgehenden Anforderungen werden dem Willen als Aufgabe vorgestellt, die er zu erfüllen hat. Diese Verpflichtung (oder diese Notwendigkeit), die er annehmen oder ablehnen kann, erfordert vor allem, dass sich der Mensch bewusst ist, was er in Wirklichkeit selbst ist, und dass er dem Adel seiner Existenz entsprechend lebt. Diese Verantwortung des Menschen kann in besonderer Weise im Licht der Religion erkannt werden. Denn was die menschliche Person ist und was seine Würde mit sich bringt, ist dem Ratschluss Gottes zu entnehmen. Deswegen ist das Streben nach der eigenen Vollkommenheit gleichbedeutend mit dem Gehorsam gegenüber dem göttlichen Willen.

Vor allem ist zu fragen, was und welcher Art die Vollkommenheit ist, die als Zweck und Ziel der menschlichen Person anzusehen ist. Diese Frage bringt zwei Probleme mit sich: Worin soll der Mensch seine eigene Vollkommenheit finden (finis qui)? Durch welches Tun kann er das, was ihn glücklich macht (finis quo), erreichen?

Nach dem Personalismus ist das, was vom Menschen zu erstreben ist, die andere Person; der Weg, auf dem wir die Vollkommenheit erlangen, ist die Liebe. Die Liebe schafft Einheit. Wie sehr auch immer die Person ein und dieselbe ist ( „Ich“) und infolgedessen subjektives Zentrum ihres Lebens bleibt, so muss doch, damit sie in vollem Sinne Person wird, jenes „Ich-Zentrum“ durch die Liebe gewissermaßen in eine andere Person überführt werden, die auf diese Weise objektives Zentrum ihres Lebens wird (das andere Ich, das andere Selbst, das Du). Durch die gegenseitige Liebe bleiben „Ich“ und „Du“ zwei und werden dennoch eins („Wir“ im personalistischen Sinne). Hier findet sich offensichtlich eine praeparatio evangelica für die neutestamentlichen Lehren über die Einheit der göttlichen Personen in der Heiligsten Dreifaltigkeit und im mystischen Leib Christi sowie der menschlichen Personen untereinander und in Gemeinschaft mit Christus dem Haupt.

In der Gesellschaft der Menschen wahrt und schützt die Gerechtigkeit die „Andersheit“, die dem freien Subjekt auf keine Weise genommen werden kann. Diese Tugend ist in der Achtung begründet, die jede Person der anderen schuldet. Die Person als solche ist niemals ein Mittel, das wir benutzen können, sondern sie ist immer als Ziel anzusehen. Die Liebe aber bringt die Achtung und Gerechtigkeit mit sich, die den Menschen einlädt, das Gute für den anderen zu erstreben und sein Handeln frei an diesem Ziel auszurichten.

Die Rechte der menschlichen Person hängen von der Gerechtigkeit ab. Aus Gerechtigkeit steht dem Menschen all das zu, was er braucht, um sich zu entfalten und, innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls, seine Vollkommenheit zu erreichen. In erster Linie ist ihm also das Recht auf Leben zuzugestehen. Ferner kann die Person sich in der Welt nicht vervollkommnen, wenn ihr materielle Güter fehlen; deshalb muss sie über solche verfügen. Andererseits muss die Person, als ihrer selbst mächtig, sich der Rechte einer angemessenen Freiheit und Mitverantwortung erfreuen.

In dieser Perspektive, die zugleich den Glauben, die Theologie und die Philosophie betrifft, möchte die Internationale Theologische Kommission als praktische Schlussfolgerungen einige Empfeh­lungen bezüglich der gemeinsamen und universalen Achtung der Menschenrechte formuliert.

3.2.2 Empfehlungen für eine gemeinsame und universale Achtung der Menschenrechte

In der heutigen Welt besteht, wie wir sehen, über den normativ-sittlichen Wert der Menschenrechte ein hinreichend allgemeiner Konsens. Über ihre philosophische Rechtfertigung und juridische Interpretation hingegen wie auch über ihre politische Verwirklichung gibt es große Meinungsverschiedenheiten. Deshalb bestehen in der Frage der Menschenrechte viele Unklarheiten. In der Praxis finden sich häufig Ungerechtigkeiten und Verletzungen der Freiheiten der Person.

Aufgrund dieser Gegebenheiten muss man sich in unseren Tagen bezüglich der Verwirklichung der Menschenrechte Folgendes vor Augen halten: Vorausgesetzt, dass der fundamentale Wert der Menschenwürde als höchster Wert in der sittlichen Ordnung und als Grundlage rechtlicher Verpflichtung festzuhalten ist, ist es vor allem erforderlich, die Menschenrechte klar und deutlich zu definieren und sie in eine juridische Form zu bringen.

Ob diese fundamentalen Rechte in der Praxis anerkannt werden können, wird davon abhängen, ob ein Konsens erreicht wird, der die verschiedenen (philosophischen und soziologischen) Auffassungen über den Menschen transzendiert. Wenn dieser Konsens erreicht ist, wird er als Grundlage einer gemeinsamen Interpretation der Menschenrechte wenigstens im politischen und sozialen Bereich dienen.

Diese Grundlage findet sich in der Trias der fundamentalen Prinzipien Freiheit, Gleichheit und Teilhabe. Von dieser Trias hängen die Rechte ab, die sich auf die persönliche Freiheit, die rechtliche Gleichheit und die soziale, ökonomische, kulturelle und politische Teilhabe beziehen. Die Wechselbeziehung der einzelnen Elemente dieser Trias schließt eine einseitige, z.B. liberalistische, funktionalistische oder kollektivistische Interpretation aus.

Alle Nationen müssen also bei der Verwirklichung der fundamentalen Rechte dafür sorgen, dass die elementaren Lebensbedingungen in Würde und Freiheit vorhanden sind. Außerdem sind die besonderen Verhältnisse jeder Nation bezüglich der Kultur sowie des sozialen und wirtschaftlichen Lebens zu beachten.

Die einmal definierten fundamentalen Rechte sind in die Verfassung aufzunehmen und als rechtlich verpflichtend zu sanktionieren. Die volle Anerkennung der Menschenrechte auf der ganzen Erde und ihre praktische Verwirklichung ist jedoch nur möglich, wenn alle Staaten, vor allem im Konfliktfall, die Jurisdiktion einer internationalen Institution anerkennen und in dieser Hinsicht auf ihre eigene absolute Souveränität verzichten. Zur Erreichung eines solchen internationalen juridischen Konsenses muss man methodisch abstrahieren von doktrinären Auseinandersetzungen vergangener Zeiten sowie von eingeschränkteren Lebensverhältnissen, wie sie manchen Gemeinwesen eigen sind.

In gleicher Weise ist es in der Völkerfamilie erforderlich, dass alle Bürger und jeder einzelne von ihnen nach Kräften die fundamentalen Rechte hochschätzen und jene Werte lebendig bewahren, die diesen Rechten Nahrung bieten.

 



[1] Auf ihrer Sitzung im Dezember 1983 legte eine Subkommission, bestehend aus ihrem Leiter Ph. Delhaye und den Mitgliedern B. Ahern, W. Ernst, I. Fucek, E. Hamel, E. Khalifé, J. Medina Estevez, E.D.J. Onaiyekan, C. Pozo, Chr. Schönborn und J. Walgrave, dem Plenum der Internationalen Theologischen Kommission eine Reihe von Untersuchungen „Über die Würde und die Rechte der menschlichen Person“ vor. Ein großer Teil dieser Beiträge wurde in der Zeitschrift „Gregorianum“ 65 (1984) 229–481 veröffentlicht. Nach eingehender Diskussion der Relationen approbierte die Internationale Theologische Kommission am 6. Oktober 1984 die nachstehenden, von der Subkommission erstellten Thesen in forma specifica, d.h. in ihrer Gesamtheit und in allen ihren Teilen. Die hier vorgelegte (von J. Kritzinger und W. Ernst besorgte) deutsche Fassung ist eine Übertragung des in der Zeitschrift „Gregorianum“ 66 (1985) 5–23 veröffentlichten offiziellen lateinischen Textes.

[2] Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, Art. 5,2.

[3]  Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (16. Dezember 1966), Art. 4,2.

[4] Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer des 5. Internationalen Juridischen Kolloquiums der Päpstlichen Lateran-Universität (10. März 1984), in: Der Apostolische Stuhl (1984) 1055–1059.

[5] Vgl. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (16. Dezember 1966), Art. 5,2.

[6]  Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, Ende des Prologs.

[7] So mehrfach Johannes Paul II., z.B. Ansprache an die Teilnehmer des Kurses der Päpstlichen Universität Gregoriana über das kirchliche Gesetzbuch (21. November 1983) 2, in: Insegnamenti 6/2, 1143–1146, hier 1144; Der Apostolische Stuhl (1983) 1217–1220, hier 1218; Ansprache an die kirchlichen Richter und andere Kanonisten (9. Dezember 1983) 3, in: Insegnamenti 6/2, 1292–1293, hier 1293; Ansprache an die Sacra Romana Rota zur Eröffnung des Gerichtsjahres (26. Januar 1984) 3, in: AAS 76 (1984) 643–649, hier 644; Der Apostolische Stuhl (1984) 913–919, hier 914–915; Redemptoris donum 2.

[8] CIC (1983) cann. 208–223.

[9] Vgl. auch Johannes Paul II., Redemptor hominis 8.

[10]Johannes Paul II., Botschaft an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zum 30. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Erklärung über die Menschenrechte (2. Dezember 1978), in: AAS 71 (1979) 121–125, hier 122; OR dt. 50 (15. Dezember 1978) 1–2, hier 1; Wort und Weisung im Jahr 1978, 182–187. Über diesen Stand der Dinge sagt der Papst ferner: „Wenn die Wahrheiten und die Prinzipien, die in diesem Dokument enthalten sind [d.h. in der Allgemeinen Erklärung der UNO über die Menschenrechte], vergessen und übergangen würden und dabei die anfängliche Evidenz verlieren sollten, mit der sie im Augenblick der schmerzhaften Geburt aufleuchteten, dann könnte die hohe Zielsetzung der Organisation der Vereinten Nationen von einer neuen Zerstörung bedroht sein”, in: Ansprache vor der 34. Vollversammlung der Vereinten Nationen (2. Oktober 1979) 9, in: AAS 71 (1979) 1144–1160, hier 1149; VApS 23, 217–232, hier 221; OR dt. 42 (1979) 4 [vgl. Papst Johannes Paul und die Menschenrechte, 230].

[11] Vgl. Ad Diognetum V (Funk I, 396–400; A. Lindemann [Hg.], Die Apostolischen Väter, Tübingen 1992, 311–313).

[12] Diese Bezeichnung „Erste Welt“ ist nur bei Politikern und Soziologen üblich. Sie leitet sich vom Begriff „Dritte Welt“ ab, der in Indien nach dem Zweiten Weltkrieg vorgeschlagen wurde. Gaudium et spes 9 stellt die „aufsteigenden Völker“ „reicheren Völkern, die sich schneller entwickeln“, gegenüber.

[13] „Egoismus und Machtstreben sind ständige Versuchungen des Menschen“: Paul VI., Octogesima adveniens 15.

[14] Diejenigen, die die absolute Autonomie verteidigen, sehen nicht, dass „in eben dieser göttlichen Ordnung die richtige Autonomie der Schöpfung und besonders des Menschen nicht nur nicht aufgehoben, sondern vielmehr in ihre eigene Würde eingesetzt und in ihr befestigt“ ist (GS 41). In jeder falschen Autonomie hingegen „geht die Würde der menschlichen Person, statt gewahrt zu werden, eher verloren“ (GS 41).

[15] Das Gleichgewicht der Elemente des sozialen Lebens wird vortrefflich von Johannes XXIII. beschrieben: „Da die Menschen von Natur aus Gemeinschaftswesen sind, müssen sie miteinander leben und ihr gegenseitiges Wohl anstreben. Das geordnete Zusammenleben erfordert deshalb, dass sie gleicherweise Rechte und Pflichten wechselseitig anerkennen und erfüllen.“ (Johannes XXIII., Pacem in terris, in: AAS 55 (1963) 264–265; vgl. Paul VI., Octogesima adveniens 23).

 

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