Index   Back Top Print

[ DE  - EN  - ES  - FR  - IT  - PT ]

 

ANSPRACHE VON PAPST JOHANNES PAUL II. 
ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES 
DER RÖMISCHEN ROTA

Donnerstag, 30. Januar 2003

 

1. Die feierliche Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota gibt mir Gelegenheit, euch, geehrte Prälaten-Auditoren, Kirchenanwälte, Ehebandverteidiger, Offiziale und Anwälte, den Ausdruck meiner Wertschätzung und meiner Dankbarkeit für eure Arbeit zu erneuern. Dem Hochwürdigsten Herrn Dekan danke ich herzlich für die Empfindungen, die er im Namen aller bekundet hat, und für die Überlegungen, die er hinsichtlich der Natur und der Zielsetzungen eurer Arbeit dargelegt hat. 

Die Tätigkeit eures Gerichts wurde von meinen verehrten Vorgängern immer hochgeschätzt. Sie versäumten nie herauszustellen, daß die Rechtspflege bei der Römischen Rota eine direkte Teilhabe an einem wichtigen Aspekt der Funktionen des Hirten der universalen Kirche ist. 

Daraus ergibt sich im kirchlichen Bereich die besondere Bedeutung eurer Entscheidungen, die, wie ich in Pastor Bonus bekräftigt habe, einen sicheren und konkreten Bezugspunkt für die Rechtspflege in der Kirche bilden (vgl. Art. 126). 

2. In Anbetracht der deutlichen Überzahl von an die Rota herangetragenen Ehenichtigkeitsverfahren hat der Hochwürdigste Herr Dekan die tiefgehende Krise hervorgehoben, in der Ehe und Familie sich derzeit befinden. Ein wichtiger Faktor, der aus dem Studium der Verfahren hervorgeht, ist die zwischen den Partnern festzustellende Verdunklung dessen, was beim Abschluß der christlichen Ehe deren Sakramentalität mit sich bringt, die heute in ihrer tiefsten Bedeutung, in dem ihr innewohnenden übernatürlichen Wert und in ihren positiven Auswirkungen auf das Eheleben sehr oft nicht beachtet wird. 

In den vorhergehenden Jahren habe ich über die natürliche Dimension der Ehe gesprochen. Heute möchte ich eure Aufmerksamkeit auf die besondere Beziehung lenken, welche die Ehe der Getauften zum Geheimnis Gottes hat, eine Beziehung, die im neuen und endgültigen Bund in Christus die Würde des Sakramentes erhält. 

Natürliche Dimension und Beziehung zu Gott sind nicht zwei nebeneinandergestellte Aspekte. Sie sind vielmehr so eng miteinander verwoben, wie es die Wahrheit über den Menschen und die Wahrheit über Gott sind. Dieses Thema liegt mir besonders am Herzen. Darauf werde ich in diesem Kontext noch zurückkommen, weil auch die Perspektive der Gemeinschaft des Menschen mit Gott für die Tätigkeit der Richter, der Anwälte und aller in der Rechtspflege der Kirche Tätigen überaus nützlich, ja sogar notwendig ist. 

3. Der Zusammenhang zwischen der Säkularisierung und der Krise von Ehe und Familie ist nur allzu offenkundig. Die Krise bezüglich des Sinnes für Gott und bezüglich des Sinnes für das moralische Gute und Böse ist so weit fortgeschritten, daß sie die Erkenntnis der Stützpfeiler der Ehe selbst und der auf ihr gründenden Familie verdunkelt. Zur tatsächlichen Wiedererlangung der Wahrheit in diesem Bereich ist es notwendig, die transzendente Dimension, die der vollen Wahrheit über die Ehe und die Familie innewohnt, wiederzufinden, indem jede Dichotomie überwunden wird, die darauf abzielt, die weltlichen von den religiösen Aspekten zu trennen, so als gäbe es zwei Ehen, eine weltliche und eine sakrale.

»Gott schuf den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1, 27). Das Abbild Gottes findet sich auch in der Dualität Mann-Frau und in ihrer interpersonalen Gemeinschaft. Deshalb wohnt dem Wesen der Ehe die Transzendenz inne, schon von Anfang an, weil sie dem natürlichen Unterschied zwischen Mann und Frau in der Schöpfungsordnung innewohnt. Dadurch daß sie »ein Fleisch« sind (Gen 2, 24), haben Mann und Frau sowohl in ihrer gegenseitigen Hilfe als auch in ihrer Fruchtbarkeit an etwas Heiligem und Religiösem teil. Das hat mein Vorgänger Leo XIII., indem er sich auf das Eheverständnis der Völker in der Antike berief, in der Enzyklika Arcanum divinae sapientiae deutlich herausgestellt (10. Februar 1880, in Leonis XIII P. M. Acta, vol. II, S. 22). Diesbezüglich merkte er an, daß die Ehe »von Anfang an gleichsam eine Andeutung (adumbratio) der Menschwerdung des Wortes Gottes ist« (ebd.). Adam und Eva besaßen in ihrem Stand der ursprünglichen Schuldlosigkeit bereits das übernatürliche Geschenk der Gnade. Auf diese Weise wurde schon, noch bevor sich die Menschwerdung des Wortes geschichtlich ereignete, ihre heiligende Wirkung auf die Menschheit ausgegossen. 

4. Leider droht als Auswirkung der Erbsünde das, was in der Beziehung zwischen Mann und Frau natürlich ist, in einer Weise gelebt zu werden, die dem Plan und dem Willen Gottes nicht entspricht, und die Abwendung von Gott impliziert an sich eine entsprechende Entmenschlichung aller familiären Beziehungen. Aber »als die Zeit erfüllt war«, hat Jesus den ursprünglichen Plan für die Ehe wiederhergestellt (vgl. Mt 19, 1-12), und so kann im Stande der erlösten Natur die Vereinigung zwischen dem Mann und der Frau nicht nur die ursprüngliche Heiligkeit wiedererlangen, indem sie sich von der Sünde befreit, sondern sie wird wirklich in das Geheimnis des Bundes Christi mit der Kirche eingefügt.  

Der Brief des hl. Paulus an die Epheser bringt den Bericht der Genesis direkt mit diesem Geheimnis in Verbindung: »Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche« (Eph 5, 31-32). Der innere Zusammenhang zwischen der am Anfang gestifteten Ehe und der Einheit des menschgewordenen Wortes mit der Kirche zeigt sich durch den Begriff des Sakraments in seiner ganzen Heilswirksamkeit. Das II. Vatikanische Konzil bringt diese Glaubenswahrheit aus der Sicht der Eheleute folgendermaßen zum Ausdruck: »Die christlichen Gatten bezeichnen das Geheimnis der Einheit und der fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche und bekommen daran Anteil (vgl. Eph 5, 32). Sie fördern sich kraft des Sakramentes der Ehe gegenseitig zur Heiligung durch das eheliche Leben sowie in der Annahme und Erziehung der Kinder und haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Gottesvolk« (Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 11). Die Verflechtung zwischen der natürlichen Ordnung und der übernatürlichen Ordnung wird gleich danach vom Konzil auch in bezug auf die Familie hervorgehoben, die von der Ehe nicht zu trennen ist und als »Hauskirche« betrachtet wird (vgl. ebd.). 

5. Das christliche Leben und Denken findet in dieser Wahrheit eine unerschöpfliche Quelle des Lichts. Die Sakramentalität der Ehe ist in der Tat ein fruchtbarer Weg, um in das Geheimnis der Beziehungen zwischen der menschlichen Natur und der Gnade einzudringen. In der Tatsache, daß dieselbe Ehe »des Anfangs« im Neuen Gesetz zum Zeichen und Werkzeug der Gnade Christi geworden ist, wird die konstituierende Transzendenz von allem offenbar, was zum Wesen der menschlichen Person gehört, insbesondere zu ihrer natürlichen Beziehungsdynamik entsprechend dem Unterschied und der Komplementarität zwischen Mann und Frau. Das Menschliche und das Göttliche sind auf wunderbare Weise miteinander verwoben

Die heutige stark säkularisierte Mentalität neigt dazu, die menschlichen Werte der Institution der Familie zu bekräftigen, indem sie diese von den religösen Werten trennt und als völlig unabhängig von Gott erklärt. Unter dem Einfluß der von den Medien allzu oft aufgezeigten Lebensmodelle fragt sie sich: »Warum muß man seinem Ehepartner immer treu sein?« Diese Frage wird in kritischen Situationen zum existentiellen Zweifel. Die Eheprobleme können verschiedenster Art sein, aber alle sind letztlich auf ein Problem der Liebe zurückzuführen. Die oben angeführte Frage könnte man deshalb so stellen: Warum muß man den anderen immer lieben, auch wenn so viele scheinbar berechtigte Motive Anlaß gäben, ihn zu verlassen? 

Es lassen sich mehrere Anworten geben, unter denen sicher das Wohl der Kinder und das Wohl der ganzen Gesellschaft großes Gewicht haben, aber die radikalste Antwort führt vor allem über die Anerkennung der Objektivität des Ehegatten-Seins, das – als gegenseitiges Sich-Schenken betrachtet – von Gott selbst ermöglicht und bestätigt wurde. Der letzte Grund der Pflicht zur treuen Liebe ist deshalb kein anderer als derjenige, der die Basis des Bundes Gottes mit dem Menschen bildet: Gott ist treu! Um also die Treue des Herzens gegenüber dem eigenen Ehepartner möglich zu machen, auch in den schwierigsten Fällen, muß man sich an Gott wenden in der Gewißheit, von ihm Hilfe zu erlangen. Der Weg der gegenseitigen Treue führt zudem über die Offenheit gegenüber der Liebe Christi, die »alles erträgt, alles glaubt, alles hofft, allem standhält« (1 Kor 13, 7). In jeder Ehe wird das Geheimnis der Erlösung gegenwärtig, als Wirkung einer wirklichen Teilhabe am Kreuz des Erlösers, nach dem christlichen Paradoxon, das die Glückseligkeit an die Annahme des Leidens im Geist des Glaubens bindet. 

6. Aus diesen Prinzipien können vielfache praktische Konsequenzen pastoraler, moralischer und rechtlicher Natur gezogen werden. Ich beschränke mich darauf, einige zu nennen, die mit eurer richterlichen Tätigkeit in besonderer Weise verknüpft sind. 

Insbesondere dürft ihr nie vergessen, daß ihr in euren Händen jenes große Geheimnis haltet, von dem der hl. Paulus spricht (vgl. Eph 5, 32, sowohl wenn sich um ein Sakrament im engeren Sinn handelt, als auch wenn diese Ehe den heiligen Wesenscharakter des Anfangs in sich trägt und berufen ist, durch die Taufe der beiden Eheleute Sakrament zu werden. Die Betrachtung der Sakramentalität rückt die Transzendenz eurer Aufgabe ins Licht, den inneren Zusammenhang, der sie wirksam mit der Heilsökonomie verbindet. Der religiöse Sinn soll deshalb eure ganze Arbeit durchdringen. Von den wissenschaftlichen Studien über diese Materie bis hin zur täglichen Arbeit in der Rechtspflege gibt es in der Kirche keinen Platz für eine rein immanente und weltliche Sicht der Ehe, einfach weil diese Sicht weder in theologischer noch in rechtlicher Hinsicht wahr ist. 

7. Unter diesem Blickwinkel ist es zum Beispiel notwendig, die dem Richter durch can. 1676 formell auferlegte Pflicht sehr ernst zu nehmen, aktiv die mögliche Gültigmachung der Ehe und die Wiederversöhnung zu fördern und anzustreben. Natürlich soll diese für die Ehe und Familie förderliche Haltung bereits vor der Inanspruchnahme des Gerichts bestehen. In der pastoralen Begleitung sind die Gewissen von der Wahrheit über die transzendente Pflicht der Treue geduldig zu erleuchten, die auf förderliche und anziehende Weise dargestellt werden soll. Beim Mitwirken zur positiven Überwindung der Ehekonflikte und bei der Hilfe für Gläubige in ungeregelten Ehesituationen ist es notwendig, eine Synergie zu schaffen, die alle in der Kirche miteinbezieht:die Seelsorger, die Juristen, die Experten in den psychologischen und psychiatrischen Wissenschaften sowie die übrigen Gläubigen, insbesondere die verheirateten und jene mit Lebenserfahrung. Alle müssen sich dessen bewußt werden, daß sie es mit einer heiligen Wirklichkeit und mit einer Frage, die das Heil der Seelen betrifft, zu tun haben! 

8. Die Bedeutung der Sakramentalität der Ehe und der Notwendigkeit des Glaubens, um diese Dimension voll zu erkennen und zu leben, könnten auch zu manchen Mißverständnissen führen sowohl hinsichtlich der Zulassung zur Eheschließung als auch des Urteils über ihre Gültigkeit. Die Kirche verweigert die Feier der Eheschließung demjenigen nicht, der, wenn auch vom übernatürlichen Standpunkt aus ungenügend vorbereitet, »bene dispositus« ist, vorausgesetzt, er hat die rechte Absicht, entsprechend der natürlichen Wirklichkeit des Angelegtseins auf die Ehe zu heiraten. Denn man kann nicht neben der natürlichen Ehe ein anderes christliches Ehemodell mit besonderen übernatürlichen Eigenschaften gestalten. 

Diese Wahrheit darf nicht vergessen werden, wenn die Ausschließung der Sakramentalität (vgl. can. 1101 Abs. 2) und der die sakramentale Würde bestimmende Irrtum (vgl. can. 1099) als eventuelle Nichtigkeitsgründe umschrieben werden. Für die beiden Tatbestände ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, daß eine Haltung der Eheschließenden, die nicht der übernatürlichen Dimension in der Ehe Rechnung trägt, diese nur ungültig machen kann, wenn sie deren Gültigkeit auf der natürlichen Ebene berührt, in die das sakramentale Zeichen eingegossen ist. Die katholische Kirche hat die Ehen zwischen Nichtgetauften immer anerkannt, die durch die Taufe der Eheleute christliches Sakrament werden, und sie hegt keine Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit der Ehe eines Katholiken mit einer nichtgetauften Person, wenn sie mit der notwendigen Dispens gefeiert wird. 

9. Zum Abschluß dieser Begegnung gehen meine Gedanken zu den Eheleuten und den Familien, um für sie den Schutz der Gottesmutter zu erbitten. Bei dieser Gelegenheit erneuere ich gern die Aufforderung, die ich schon im Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariae an sie gerichtet habe: »Eine Familie, die vereint betet, bleibt eins. Seit altersher wird der Rosenkranz in besonderer Weise als Gebet gepflegt, zu dem sich die Familie versammelt« (Nr. 41). 

Euch allen, liebe Prälaten-Auditoren, Offizialen und Anwälte der Rota Romana, erteile ich von Herzen meinen Segen.

 

 

© Copyright 2003 - Libreria Editrice Vaticana

 



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana