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Buch, Teil, Can.
1 AposKons | Kanonisation der Diener Gottes betrifft; dies geschieht sowohl durch 2 1, 0, 16| bindet nur die Personen und betrifft nur die Sachen, für die 3 1, 0, 37| der den äußeren Bereich betrifft, ist schriftlich auszufertigen; 4 1, 0, 57| einer weiteren Beschwerde betrifft.~§ 3. Eine vermutete ablehnende 5 1, 0, 98| Vormunds und dessen Gewalt betrifft, sind die Vorschriften des 6 1, 0, 119| 119 — Was kollegiale Akte betrifft, so gilt, wenn nicht im 7 1, 0, 119| was aber alle als einzelne betrifft, muß von allen gebilligt 8 1, 0, 126| unverzichtbar erklärte Bedingung betrifft, ist rechtsunwirksam; andernfalls 9 2, 2, 362| Gesandten bei den Staaten betrifft.~ 10 2, 2, 364| Kirche und das Seelenheil betrifft;~2° den Bischöfen mit Rat 11 2, 2, 415| gibt oder es ihn selbst betrifft, der dienstälteste Suffraganbischof 12 2, 2, 497| Mitglieder des Priesterrates betrifft, gilt folgendes:~1° etwa 13 2, 2, 535| Personenstand der Gläubigen betrifft in bezug auf die Ehe, unbeschadet 14 2, 2, 550| Was die Dauer der Ferien betrifft, hat der Pfarrvikar das 15 2, 2, 572| Amtsenthebung eines Kaplans betrifft, ist die Vorschrift des 16 2, 3, 632| ähnliche Zusammenkünfte betrifft, nämlich ihre Beschaffenheit, 17 2, 3, 678| und andere Apostolatswerke betrifft.~§ 2. In der Ausübung ihres 18 2, 3, 681| wirtschaftlichen Belange betrifft.~ 19 2, 3, 715| Leben im eigenen Institut betrifft, vom Diözesanbischof abhängig.~§ 20 2, 3, 736| Studienordnung und den Weiheempfang betrifft, gelten, jedoch unbeschadet 21 2, 3, 738| Ordnung der Gesellschaft betrifft, den eigenen Leitern gemäß 22 2, 3, 738| und andere Apostolatswerke betrifft, auch dem Diözesanbischof 23 4, 1, 1127| Eheschließungsform bei einer Mischehe betrifft, sind die Vorschriften des 24 4, 2, 1181| anläßlich des Begräbnisses betrifft, sind die Vorschriften des 25 5, 0, 1277| von Akten der Verwaltung betrifft, die unter Beachtung der 26 6, 1, 1333| setzen kann.~§ 3. Das Verbot betrifft niemals:~1° die Ämter oder 27 7, 2, 1664| Wesen der strittigen Sache betrifft; das Protokoll ist von den