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Buch, Teil, Can.
1 AposKons | Januar 1983, im fünften Jahr Unseres Pontifikates.~ ~ 2 1, 0, 6| werden aufgehoben:~1° der im Jahr 1917 promulgierte Codex 3 1, 0, 202| 30 Tagen und unter einem Jahr einen Zeitraum von 365 Tagen, 4 1, 0, 202| gesagt wird, daß Monat und Jahr wie im Kalender zu berechnen 5 1, 0, 202| handelt, sind Monat und Jahr immer wie im Kalender zu 6 2, 2, 399| Berichterstattung festgesetzte Jahr ganz oder teilweise in die 7 2, 2, 400| Diözesanbischof hat sich in dem Jahr, in dem er zur Berichterstattung 8 2, 2, 453| Statuten wenigstens einmal im Jahr abzuhalten und außerdem 9 2, 2, 484| von Ort, Tag, Monat und Jahr zu unterschreiben;~3° Akten 10 2, 2, 493| aufzustellen, die im kommenden Jahr für die gesamte Leitung 11 2, 2, 514| ist wenigstens einmal im Jahr einzuberufen.~ 12 2, 2, 525| bischöfliche Stuhl länger als ein Jahr vakant bzw.~behindert ist.~ 13 2, 2, 533| höchstens einen Monat im Jahr, im zeitlichen Zusammenhang 14 2, 2, 533| sich der Pfarrer einmal im Jahr für Einkehrtage frei nimmt; 15 2, 3, 665| können, nicht aber über ein Jahr, außer wegen Genesung von 16 2, 3, 696| unrechtmäßige, sich über ein halbes Jahr hinziehende Abwesenheit 17 3, 0, 791| zu halten;~4° ist jedes Jahr ein angemessener finanzieller 18 4, 1, 903| das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, oder 19 4, 1, 920| verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu 20 4, 1, 958| ist verpflichtet, jedes Jahr diese Bücher selbst oder 21 4, 1, 989| Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen.~ 22 4, 1, 1031| verlangten Alter über ein Jahr hinaus ist dem Apostolischen 23 6, 2, 1383| geweiht hat, wird für ein Jahr verboten, eine Weihe zu 24 7, 1, 1453| ersten Instanz nicht über ein Jahr, bei einem Gericht der zweiten 25 7, 2, 1504| Angabe von Tag, Monat und Jahr sowie des Ortes, wo der 26 7, 2, 1622| trägt;~4° keine Angaben über Jahr, Monat, Tag und Ort der