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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 31| innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit erlassen.~§ 2. Für die Promulgation 2 1, 0, 34| innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit diejenigen rechtmäßig heraus, 3 1, 0, 35| innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit von demjenigen erlassen 4 1, 0, 85| innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit von denen gewährt werden, 5 2, 1, 212| Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden 6 2, 2, 349| besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem 7 2, 2, 360| Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz 8 2, 2, 455| Vollmacht einräumt, bleibt die Zuständigkeit des einzelnen Diözesanbischofs 9 4, 0, 838| innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der 10 4, 1, 1059| kirchlichen Recht, unbeschadet der Zuständigkeit der weltlichen Gewalt hinsichtlich 11 6, 1, 1315| territorialen oder personalen Zuständigkeit.~§ 2. Das Gesetz selbst 12 7, 1 | TITEL I~ZUSTÄNDIGKEIT* (Cann. 1404 – 1416) ~ ~ 13 7, 1, 1440| Can. 1440 — Wird die Zuständigkeit hinsichtlich der Instanzenordnung 14 7, 1, 1445| erforderlichenfalls einzuschreiten;~2° die Zuständigkeit der Gerichte zu verlängern;~ 15 7, 1, 1460| Wird eine Einrede gegen die Zuständigkeit des Richters vorgebracht, 16 7, 1, 1493| verschiedenen Sachen, soweit sie die Zuständigkeit des angegangenen Gerichtes 17 7, 2, 1505| die Streitsache in seine Zuständigkeit fällt und daß der Kläger 18 7, 2, 1512| worden ist, soweit dessen Zuständigkeit besteht;~3° wird die Jurisdiktion 19 7, 3 | Artikel 1~ZUSTÄNDIGKEIT~ ~ 20 7, 3, 1672| einer Ehe gehören in die Zuständigkeit der weltlichen Behörde, 21 7, 3, 1694| Can. 1694 — Bezüglich der Zuständigkeit des Gerichtes sind die Vorschriften