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alphabetisch [« »] vorsieht 8 vorsitz 6 vorsitzende 19 vorsitzenden 21 vorsitzender 2 vorsitzt 1 vorsorge 20 | Frequenz [« »] 21 stets 21 verfahrens 21 verzicht 21 vorsitzenden 21 wurden 21 zuständigkeit 20 akt | Codex des Kanonischen Rechtes IntraText - Konkordanzen vorsitzenden |
Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 173| diesem Schriftführer, dem Vorsitzenden und den Wahlprüfern unterschrieben, 2 1, 0, 176| als gewählt gelten und vom Vorsitzenden des Kollegiums oder des 3 1, 0, 177| Erhalt der Mitteilung dem Vorsitzenden des Kollegiums oder des 4 1, 0, 182| 1. Die Wahlbitte muß vom Vorsitzenden innerhalb einer Nutzfrist 5 2, 1, 317| genannten Autorität, den Vorsitzenden eines öffentlichen Vereins, 6 2, 1, 317| Ernennung bzw. Bestätigung des Vorsitzenden und des Kaplans gemäß den 7 2, 1, 317| können Laien das Amt des Vorsitzenden ausüben; der Kaplan, d. 8 2, 1, 318| zu leiten hat.~§ 2. Den Vorsitzenden eines öffentlichen Vereins 9 2, 1, 318| nach Anhörung sowohl des Vorsitzenden selbst als auch der Vorstandsmitglieder 10 2, 1, 324| Gläubigen bestellt sich frei den Vorsitzenden und die Amtsträger nach 11 2, 1, 329| Can. 329 — Die Vorsitzenden von Laienvereinen haben 12 2, 2, 441| der Diözesanbischöfe den Vorsitzenden des Plenarkonzils zu wählen, 13 2, 2, 444| sind gehalten, darüber den Vorsitzenden des Konzils zu verständigen.~§ 14 2, 2, 452| Maßgabe der Statuten ihren Vorsitzenden zu wählen und zu bestimmen, 15 2, 2, 452| rechtmäßiger Verhinderung des Vorsitzenden das Amt des stellvertretenden 16 2, 2, 452| Amt des stellvertretenden Vorsitzenden wahrzunehmen hat; ferner 17 2, 2, 458| deren Abfassung ihm vom Vorsitzenden der Konferenz oder vom Ständigen 18 2, 2, 509| Kapitel selbst gewählten Vorsitzenden des Kapitels zu bestätigen.~§ 19 3, 0, 833| verpflichtet:~1° vor dem Vorsitzenden oder seinem Beauftragten, 20 7, 2, 1505| falls die Klageschrift vom Vorsitzenden abgewiesen worden ist; die 21 7, 2, 1590| Vernehmungsrichter oder dem Vorsitzenden übertragen.~