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Buch, Teil, Can.
1 2, 1, 223| gegenüber anderen Rücksicht nehmen.~§ 2. Der kirchlichen Autorität 2 2, 1, 251| der fortschreitenden Zeit nehmen muß, ist so zu vermitteln, 3 2, 2, 352| haben, müssen sie ihn dort nehmen.~ 4 2, 2, 529| Trauer der Gläubigen Anteil nehmen und sie im Herrn stärken, 5 2, 3, 637| diözesanen Rechts Einsicht zu nehmen.~ 6 2, 3, 638| ordentlichen Verwaltung nehmen außer den Oberen auch jene 7 2, 3, 642| Institut eigene Leben auf sich nehmen zu können; Gesundheit, Charakter 8 2, 3, 654| 654 — In der Ordensprofeß nehmen die Mitglieder durch ein 9 2, 3, 674| ausgerichteten Institute nehmen im mystischen Leib Christi 10 2, 3, 676| Männern als auch von Frauen, nehmen durch geistliche und leibliche 11 2, 3, 711| des geweihten Lebens Bezug nehmen.~ 12 2, 3, 716| Instituts tätigen Anteil nehmen.~§ 2. Mitglieder desselben 13 2, 3, 719| sollen sie sich sorgsam Zeit nehmen für das Gebet, in geeigneter 14 2, 3, 723| evangelischen Räte auf sich zu nehmen oder das Institut zu verlassen.~§ 15 3, 0, 776| Katecheten, in Anspruch nehmen; all diese dürfen sich nicht 16 3, 0, 823| Sitten der Gläubigen Schaden nehmen; Kommunikationsmittel Glaube 17 3, 0, 823| Sitten der Gläubigen Schaden nehmen; ebenso haben sie zu verlangen, 18 4, 1, 898| Feier des erhabensten Opfers nehmen, in tiefer Andacht und häufig 19 4, 1, 919| Zelebration etwas zu sich nehmen, auch wenn nicht ein Zeitraum 20 7, 2, 1582| Sache in Augenschein zu nehmen, so hat er dies durch Dekret 21 7, 2, 1664| vom Notar zu Protokoll zu nehmen, jedoch summarisch und nur