![]() | ![]() ![]() ![]() ![]() |
alphabetisch [« »] einholen 5 einholt 1 einhundert 1 einige 21 einigen 3 einiger 3 einigkeit 1 | Frequenz [« »] 21 bischöflichen 21 dieselbe 21 einheit 21 einige 21 erwähnten 21 erwerben 21 festgelegten | Codex des Kanonischen Rechtes IntraText - Konkordanzen einige |
Buch, Teil, Can.
1 2, 2, 339| können darüber hinaus auch einige andere, die nicht Bischöfe 2 2, 2, 346| ernannt, zu diesen kommen einige Mitglieder von klerikalen 3 2, 2, 346| werden;~zu diesen kommen einige gemäß demselben besonderen 4 2, 2, 377| der päpstliche Gesandte einige aus dem Konsultoren kollegium 5 2, 2, 434| nicht zu, wenn ihm nicht einige Vollmachten ausdrücklich 6 2, 2, 443| in dem Gebiet haben;~4° einige Rektoren von Priesterseminaren, 7 2, 2, 463| dessen Stelle einnimmt;~9° einige Obere von Ordensinstituten 8 2, 2, 463| kann der Diözesanbischof einige Amtsträger oder Mitglieder 9 2, 2, 497| Canones und der Statuten;~2° einige Priester müssen nach Maßgabe 10 2, 2, 497| Diözesanbischof unbenommen, einige Mitglieder frei zu ernennen.~ 11 2, 2, 502| werden vom Diözesanbischof einige Priester frei ernannt, und 12 3, 0, 756| nach Maßgabe des Rechtes einige Bischof e gemeinsam für 13 4, 1, 937| wird, täglich wenigstens einige Stunden für die Gläubigen 14 4, 1, 1008| dem Kreis der Gläubigen einige mittels eines untilgbaren 15 4, 2, 1168| Vollmacht ausgestattet ist; einige Sakramentalien können gemäß 16 4, 3, 1233| 1233 — Heiligtümern können einige Privilegien gewährt werden, 17 4, 3, 1246| des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage 18 6, 1, 1333| verbietet:~1° alle oder einige Akte der Weihegewalt;~2° 19 6, 1, 1333| Weihegewalt;~2° alle oder einige Akte der Leitungsgewalt;~ 20 6, 1, 1338| Verbot, sie selbst oder einige ihrer Akte auszuüben; ebenso 21 7, 2, 1565| darf der Richter dem Zeugen einige Hinweise geben, wenn dies