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Codex des Kanonischen Rechtes IntraText - Text |
SAKRAMENT DER KRANKENSALBUNG (Cann. 998 – 1007)
Can. 998 — Durch die Krankensalbung empfiehlt die Kirche gefährlich erkrankte Gläubige dem leidenden und verherrlichten Herrn an, damit er sie aufrichte und rette; sie wird gespendet, indem die Kranken mit Öl gesalbt und die in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Worte gesprochen werden.