Codex des Kanonischen Rechtes
IntraText - Text |
- BUCH I ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 – 6)
- TITEL IX KIRCHENÄMTER (Cann. 145 – 196)
- KAPITEL I ÜBERTRAGUNG EINES KIRCHENAMTES
- Artikel 1 FREIE AMTSÜBERTRAGUNG
zurück - vor
Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden
Artikel
1
FREIE
AMTSÜBERTRAGUNG
Can.
157 — Wenn nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich festgelegt ist, ist es
Sache des Diözesanbischofs, durch freie Amtsübertragung die Kirchenämter in der
eigenen Teilkirche zu besetzen.
zurück - vor
Copyright © Libreria Editrice Vaticana