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JOHANNES PAUL II.

APOSTOLISCHES SCHREIBEN
IN FORM EINES MOTU PROPRIO

"INDE A PONTIFICATUS"
ZUSAMMENLEGUNG DER PÄPSTLICHEN RÄTE FÜR DEN
DIALOG MIT DEN NICHTGLAUBENDEN UND FÜR DIE KULTUR

 

Schon seit Beginn meines Pontifikats habe ich mich, die reichhaltigen und anregenden Hinweise des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgreifend, um die Entwicklung des Dialogs zwischen der Kirche und der heutigen Welt bemüht. Vor allem habe ich versucht, die Kontakte mit den Nichtglaubenden auf dem dafür besonders geeigneten Gebiet der Kultur zu fördern, dieser fundamentalen Dimension des Geistes, die die Menschen zueinander in Beziehung bringt und sie in dem vereinigt, was ihnen am meisten eigen ist: In ihrer gemeinsamen Menschlichkeit.

Zu diesem Zweck habe ich 1982, in der Überzeugung, daß „die Synthese zwischen Kultur und Glauben nicht nur ein Erfordernis der Kultur, sondern auch des Glaubens ist", den Päpstlichen Rat für die Kultur ins Leben gerufen mit der Absicht die pastorale Anwesenheit der Kirche in diesem besonderen und lebenswichtigen Bereich zu verstärken, in dem das Schicksal der Welt heute, am Ausgang dieses Jahrtausends, auf dem Spiel steht. Damit soll gleichzeitig „der Dialog mit den nichtchristlichen Religionen oder mit einzelnen oder Gruppen, die sich zu keiner Religion bekennen, durch die gemeinsame Suche nach einer kulturellen Kommunikation unter allen Menschen guten Willens gefördert werden" (Autograph von Johannes Paul II. an Kardinalstaatssekretär Agostino Casaroli vom 20. Mai 1982).

In diesen Jahren ist uns auch die enge Beziehung zwischen der Arbeit dieses Päpstlichen Rates und der Tätigkeit der von mir am 28. Juni gegründeten Päpstlichen Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes der Kirche stärker bewußt geworden, einer Kommission, die trotz ihrer bisherigen kurzen Tätigkeit bewiesen hat, wie notwendig ihre Gründung war: Der Glaube neigt ja naturgemäß dazu, sich in künstlerischen Formen und historischen Zeugnissen auszudrücken, die über Kraft der Verkündigung und kulturellen Wert verfügen und denen die Kirche höchste Aufmerksamkeit schenken muß.

Ebenso schien es angebracht, die sachkundige Anwesenheit des Heiligen Stuhls im kulturellen Bereich durch Erneuerung und Verbindung der Päpstlichen Akademien angemessen zu gestalten.

Im Licht der erwähnten Voraussetzungen habe ich, von den Bestimmungen der Konstitution Pastor Bonus abweichend, beschlossen, den Päpstlichen Rat für die Kultur und den Päpstlichen Rat für den Dialog mit den Nichtglaubenden zusammenzulegen und sie einem einzigen Organ zu verschmelzen, das den Namen Päpstlicher Rat für die Kultur tragen und mit dem von nun an die Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes der Kirche regelmäßige Verbindung unterhalten wird.

Für das neue Organ gelten folgende Richtlinien:

Art. 1

Der Rat fördert die Begegnung der Heilsbotschaft des Evangeliums mit den Kulturen unserer Zeit, die oft von Unglauben und religiöser Gleichgültigkeit gekennzeichnet sind, damit sie sich mehr und mehr dem christlichen Glauben öffnen mögen, der Kultur schafft und eine Quelle der Inspiration für die Wissenschaften, die Literatur und die Künste ist.

Art. 2

Der Rat bringt die Hirtensorge der Kirche gegenüber den schwerwiegenden Spaltungserscheinungen zwischen dem Evangelium und den Kulturen zum Ausdruck. Er fördert demnach das Studium des Problems des Unglaubens und der religiösen Gleichgültigkeit, die in unterschiedlichen Formen in den verschiedenen kulturellen Bereichen vertreten sind, indem er die Ursache und die Folgen, welche den christlichen Glauben betreffen, mit der Zielsetzung untersucht, geeignete Hilfen für die pastorale Tätigkeit der Kirche zur die Evangelisierung der Kulturen und zur Inkulturation des Evangeliums bereitzustellen.

Art. 3

Um den Dialog der Kirche und des Heiligen Stuhls mit der Welt der Kultur zu begünstigen, soll sich der Rat hinsichtlich des Dialogs zwischen Glaube und Kulturen und im Bereich der interkulturellen Dialogs entsprechende Initiativen angelegen sein lassen. Er schließt sich jenen an, die bereits von den verschiedenen Institutionen eingeleitet wurden und stellt den entsprechenden Organen der Bischofskonferenzen seine Mitarbeit zur Verfügung.

Art. 4

Der Rat nimmt auch den Dialog mit jenen Menschen auf, die nicht an Gott glauben oder sich zu keiner Religion bekennen, sofern sie zu einer aufrichtigen Zusammenarbeit bereit sind. Er organisiert Studientreffen und läßt seine Experten an solchen Treffen teilnehmen.

I. Der Päpstliche Rat für die Kultur wird in zwei Abteilungen gegliedert:

1. Glaube und Kultur
2. Dialog mit den Kulturen

Die Abteilung „Glaube und Kultur" wird die Tätigkeiten des bisherigen Päpstlichen Rates für die Kultur fortsetzen.

Die Abteilung „Dialog mit den Kulturen" wird die Aufgaben des bisherigen Päpstlichen Rates für den Dialog mit den Nichtglaubenden weiterführen.

Dem neuen Organ wird ein von einem Sekretär und einem Untersekretär unterstützter Kardinalpräsident vorstehen. Wenn erforderlich, können auch zwei Untersekretäre - einer für jede Abteilung - ernannt werden.

II. Der Päpstliche Rat für die Kultur verfolgt und koordiniert die Arbeit der Päpstlichen Akademien, mit Ausnahme der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften und der noch im Aufbau befindlichen Akademie für Sozialwissenschaften.

III. Die Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes der Kirche wird von nun an den Namen Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche tragen. Sie wird ihre Kompetenzen, die in den Artikeln 100, 101, 102 und 103 meiner Apostolischen Konstitution Pastor Bonus festgelegt sind, weiterhin beibehalten, jedoch nicht mehr der Kongregation für den Klerus angeschlossen, sondern ein selbständiges Organ mit einem Präsidenten - einem Mitglied des Päpstlichen Rates für die Kultur - sein. Sie soll regelmäßige Kontakte mit diesem Rat unterhalten, um eine übereinstimmende Zielsetzung und eine fruchtbare wechselseitige Zusammenarbeit zu gewährleisten. Auch wird sie hinsichtlich der Akademien, die sich mit den Kulturgütern der Kirche befassen, den Päpstlichen Rat für die Kultur konsultieren.

Ich bestimme, daß alles im vorliegenden Motu proprio Festgelegte volle und bleibende Gültigkeit habe, ungeachtet aller wenn auch noch so beachtenswerter gegenseitiger Anordnungen.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 25. März 1993, im 15. Jahr meines Pontifikats.

IOANNES PAULUS PP. II

 

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