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DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Note Gestis verbisque über die Gültigkeit der Sakramente
Präsentation
Bereits anlässlich der Vollversammlung des Dikasteriums im Januar 2022 hatten
dessen Mitglieder – Kardinäle und Bischöfe – ihre Besorgnis über die Vermehrung
von Situationen zum Ausdruck gebracht, in denen man gezwungen war, die
Ungültigkeit der gefeierten Sakramente festzustellen. Die gravierenden
Änderungen in der Materie oder in der Form der Sakramente, die ihre Feier
ungültig machten, führten dann dazu, dass die betroffenen Personen ausfindig
gemacht werden mussten, um den Ritus der Taufe oder Firmung zu wiederholen, und
eine beträchtliche Anzahl von Gläubigen hat zu Recht ihre Verwirrung hierüber
zum Ausdruck gebracht. Anstelle der etablierten Formel für die Taufe wurden
beispielsweise Formeln wie die folgenden verwendet: „Ich taufe dich im Namen des
Schöpfers…“ und „Im Namen deines Vaters und deiner Mutter… taufen wir dich“.
Auch einige Priester befanden sich in einer so gravierenden Situation. Letztere
mussten, nachdem sie mit Formeln dieser Art getauft worden waren, schmerzlich
die Ungültigkeit ihrer Weihe und der bis zu diesem Zeitpunkt von ihnen
gefeierten Sakramente feststellen.
Während in anderen Bereichen des pastoralen Handelns der Kirche reichlich Raum
für Kreativität besteht, verwandelt sich dieser Einfallsreichtum im Rahmen der
Feier der Sakramente eher in einen „manipulativen Willen“ und man kann sich
nicht darauf berufen.[1] Daher ist die Änderung der Form eines Sakraments oder
seiner Materie immer eine schwere unerlaubte Handlung und verdient eine
exemplarische Strafe, gerade weil solche willkürlichen Gesten dem gläubigen Volk
Gottes schweren Schaden zufügen können.
In der Ansprache an unser Dikasterium anlässlich der jüngsten Vollversammlung am
26. Januar 2024 erinnerte der Heilige Vater daran, dass „die Gläubigen durch die
Sakramente zur Prophetie und zum Zeugnis fähig werden. Und unsere Zeit braucht
besonders dringend Propheten des neuen Lebens und Zeugen der Nächstenliebe:
Lieben wir also die Schönheit und die heilbringende Kraft der Sakramente und
machen wir sie beliebt!“ In diesem Zusammenhang wies er auch darauf hin, dass
„von den Amtsträgern besondere Sorgfalt bei der Spendung der Sakramente und bei
der Offenlegung der Gnadenschätze, die sie den Gläubigen vermitteln,
erforderlich ist“.[2]
Auf diese Weise lädt uns der Heilige Vater einerseits dazu ein, so zu handeln,
dass die Gläubigen fruchtbar zu den Sakramenten hinzutreten können, andererseits
unterstreicht er nachdrücklich die Forderung nach „besonderer Sorgfalt“ bei
ihrer Spendung.
Deshalb müssen wir geistliche Amtsträger die Kraft haben, der Versuchung zu
widerstehen, uns als Eigentümer der Kirche zu fühlen. Im Gegenteil, wir müssen
sehr empfänglich für ein Geschenk werden, das uns vorausliegt: nicht nur für das
Geschenk des Lebens oder der Gnade, sondern auch für die Schätze der Sakramente,
die uns von Mutter Kirche anvertraut wurden. Sie gehören nicht uns! Und die
Gläubigen wiederum haben das Recht, sie so zu empfangen, wie es die Kirche
vorsieht: Auf diese Weise entspricht ihre Feier der Absicht Jesu und macht das
österliche Heilsereignis aktuell und wirksam.
Mit unserem religiösen Respekt als geistliche Amtsträger gegenüber dem, was die
Kirche in Bezug auf Materie und Form jedes Sakraments festgelegt hat, machen wir
vor der Gemeinschaft die Wahrheit deutlich, dass „das Oberhaupt der Kirche und
daher der wahre Vorsteher der Feier allein Christus ist“.[3]
Die Note, die wir hier präsentieren, befasst sich daher nicht mit einem
rein technischen oder gar „rigoristischen“ Problem. Mit der Veröffentlichung
möchte das Dikasterium in erster Linie die Priorität des Handelns Gottes
deutlich zum Ausdruck bringen und die Einheit des Leibes Christi, der die Kirche
in ihren heiligsten Zeichen ist, demütig schützen.
Möge dieses Dokument, das am 25. Januar 2024 von den in der Vollversammlung
versammelten Mitgliedern des Dikasteriums und dann vom Heiligen Vater Franziskus
selbst einstimmig angenommen wurde, in allen Amtsträgern der Kirche das volle
Bewusstsein dessen erneuern, was Christus uns gesagt hat: „Nicht ihr habt mich
erwählt, sondern ich habe euch erwählt“ (Joh 15,16).
Víctor Manuel Kard. FERNÁNDEZ, Präfekt
[1] Kongregation für die Glaubenslehre,
Lehrmäßige Note über die Änderung der Taufformel (24. Juni 2020), Anm. 2:
L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8 (deutsche Ausgabe).
[2] Franziskus,
Ansprache an die Teilnehmer der Vollversammlung des Dikasteriums
für die Glaubenslehre, Sala Clementina (26. Januar 2024): L’Osservatore Romano,
26. Januar 2024, S. 7.
[3] Dikasterium für die Glaubenslehre, Note Gestis verbisque über die
Gültigkeit der Sakramente (2. Februar 2024), Nr. 24.
Einführung
1. In engstens verbundenen Taten und Worten offenbart und verwirklicht Gott
seinen Heilsplan für jeden Mann und jede Frau, die zur Gemeinschaft mit ihm
bestimmt sind.[1] Diese Heilsbeziehung wird in der liturgischen Handlung in
wirksamer Weise verwirklicht, wo die im verkündeten Wort widerhallende
Heilsverkündigung in den sakramentalen Zeichenhandlungen ihre Umsetzung findet.
Diese nämlich machen das Heilshandeln Gottes in der Geschichte der Menschheit
gegenwärtig, die im Pascha Christi ihren Höhepunkt findet. Die erlösende Kraft
dieser Handlungen verleiht der Heilsgeschichte, die Gott im Laufe der Zeit
schafft, Kontinuität.
Von Christus gestiftet, sind die Sakramente daher Handlungen, die durch spürbare
Zeichen die lebendige Erfahrung des Heilsgeheimnisses verwirklichen und die
Teilnahme des Menschen am göttlichen Leben ermöglichen. Sie sind die
„Meisterwerke Gottes“ im neuen und ewigen Bund, Kräfte, die aus dem Leib Christi
hervorgehen, Taten des Geistes, der in seinem Leibe, der Kirche, wirkt.[2]
Aus diesem Grund feiert die Kirche in der Liturgie mit treuer Liebe und
Verehrung die Sakramente, die Christus selbst ihr anvertraut hat, damit die
Kirche sie als kostbares Erbe und Quelle ihres Lebens und ihrer Sendung bewahre.
2. Leider muss festgestellt werden, dass die liturgische Feier, insbesondere die
der Sakramente, nicht immer in voller Treue zu den von der Kirche
vorgeschriebenen Riten erfolgt. Dieses Dikasterium hat mehrfach interveniert, um
Zweifel (dubia) an der Gültigkeit der im Bereich des Römischen Ritus
unter Nichtbeachtung der liturgischen Normen gespendeten Sakramente auszuräumen,
wobei es manchmal mit einer bedauerlichen negativen Antwort zum Abschluss kommen
musste und man in diesen Fällen feststellte, dass die Gläubigen dessen beraubt
wurden, was ihnen zusteht, „nämlich d[e]s Pascha-Mysterium[s], das in der von
der Kirche festgelegten rituellen Form gefeiert wird“.[3] Beispielhaft könnte
auf Tauffeiern verwiesen werden, bei denen die sakramentale Formel in einem
ihrer wesentlichen Elemente abgeändert wurde, wodurch das Sakrament ungültig
wurde und somit der zukünftige sakramentale Weg derjenigen Gläubigen
kompromittiert wurde, für die, verbunden mit schwerwiegenden Unannehmlichkeiten,
notwendig wurde, die Feier nicht nur der Taufe, sondern auch der später
empfangenen Sakramente zu wiederholen.[4]
3. In einigen Fällen kann man den guten Glauben einiger geistlicher Amtsträger
beobachten, die versehentlich oder aus aufrichtigen pastoralen Motiven heraus
die Sakramente feiern, indem sie die von der Kirche festgelegten wesentlichen
Formeln und Riten ändern, vielleicht um sie ihrer Meinung nach geeigneter und
verständlicher zu machen. Häufig jedoch „verbirgt sich hinter dem Rückgriff auf
pastorale Beweggründe, auch unbewusst, ein subjektives Abdriften und ein
manipulativer Wille“.[5] Auf diese Weise zeigt sich auch eine Ausbildungslücke,
insbesondere in Bezug auf das Bewusstsein für den Wert symbolischer Handlung,
einem wesentlichen Merkmal des liturgisch-sakramentalen Aktes.
4. Um den Bischöfen bei ihrer Aufgabe als Förderer und Hüter des liturgischen
Lebens der ihnen anvertrauten Teilkirchen zu helfen, möchte das Dikasterium für
die Glaubenslehre in dieser Note einige lehrmäßige Elemente zur
Beurteilung der Gültigkeit der Feier der Sakramente anbieten, wobei auch einige
disziplinarische und pastorale Implikationen berücksichtigt werden.
5. Darüber hinaus gilt der Zweck dieses Dokuments für die katholische Kirche als
Ganzes. Allerdings greifen die theologischen Argumente, die ihm zugrunde liegen,
manchmal auf Kategorien zurück, die für die lateinische Tradition spezifisch
sind. Daher wird der Synode oderdem Rat der Hierarchen jeder katholischen
Ostkirche die Aufgabe anvertraut, die Anweisungen dieses Dokuments wo nötig
anzupassen und dabei ihre eigene theologische Sprache zu verwenden, sofern sie
von der im Text verwendeten Sprache abweicht. Das Ergebnis möge dann vor der
Veröffentlichung dem Dikasterium für die Glaubenslehre zur Genehmigung vorgelegt
werden.
I. Die Kirche empfängt sich und drückt sich in den Sakramenten aus
6. Das Zweite Vatikanische Konzil bezieht den Begriff des Sakraments analog auf
die gesamte Kirche. Insbesondere wenn es in der Konstitution über die Heilige
Liturgie heißt: „aus der Seite des am Kreuz entschlafenen Christus ist das
wunderbare Sakrament der ganzen Kirche hervorgegangen“[6], ist dies mit der
typologischen Lesart verbunden, die den Kirchenvätern am Herzen liegt: der
Beziehung zwischen Christus und Adam.[7] Der Konzilstext erinnert an die
bekannte Aussage des heiligen Augustinus[8], der erklärt: „Adam schläft, damit
Eva gebildet werde; Christus stirbt, damit die Kirche gebildet werde. Eva wurde
aus der Seite des schlafenden Adam geformt; aus der Seite Christi, der am Kreuz
starb und von der Lanze getroffen wurde, entspringen die Sakramente, aus denen
die Kirche geformt wird.“[9]
7. Die Dogmatische Konstitution über die Kirche bekräftigt, dass diese „in
Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die
innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“
ist.[10] Und dies geschieht hauptsächlich durch die Sakramente, in denen jedes
auf seine eigene Weise den sakramentalen Charakter der Kirche, des Leibes
Christi, verwirklicht. Die Konnotation der Kirche als universales Heilssakrament
„zeigt, wie die sakramentale ,Ökonomie‘ letztlich die Art bestimmt, in der
Christus, der einzige Retter, durch den Geist unser Leben in den Besonderheiten
seiner Umstände erreicht. Die Kirche empfängt sich selbst und
drückt sich zugleich aus in den sieben Sakramenten, durch die
die Gnade Gottes konkret auf das Sein der Gläubigen einwirkt, damit das ganze,
von Christus erlöste Leben ein Gott wohlgefälliger Kult werde.“[11]
8. Gerade dadurch, dass Christus die Kirche als seinen mystischen Leib
konstituiert, lässt er die Gläubigen an seinem eigenen Leben teilhaben und
verbindet sie auf reale und geheimnisvolle Weise durch die Sakramente mit seinem
Tod und seiner Auferstehung.[12] Die heiligende Kraft des Heiligen Geistes wirkt
tatsächlich in den Gläubigen durch die sakramentalen Zeichen[13] und macht sie
zu lebendigen Steinen eines geistlichen Gebäudes, das auf dem Eckstein Christus,
dem Herrn, gründet[14], und macht sie zu einem priesterlichen Volk, das an dem
einen Priestertum Christi teilhat.[15]
9. Die sieben lebenswichtigen Handlungen, die das Konzil von Trient feierlich
als göttlich eingesetzt erklärt hat[16], bilden somit einen bevorzugten Ort der
Begegnung mit Christus, dem Herrn, der seine Gnade schenkt und der mit den
Worten und rituellen Handlungen der Kirche, den Glauben nährt und stärkt.[17] Es
ist gerade in der Eucharistie und in all den anderen Sakramenten, dass „uns die
Möglichkeit garantiert [wird], dem Herrn Jesus zu begegnen und von der Kraft
seines Pascha erreicht zu werden“.[18]
10. Im Bewusstsein dessen achtet die Kirche seit ihren Anfängen besonders auf
die Quellen, aus denen sie die Lebenskraft für ihre Existenz und ihr Zeugnis
schöpft: das Wort Gottes, bezeugt durch die Heilige Schrift und die Tradition,
und die in der Liturgie gefeierten Sakramente, durch die sie immer wieder auf
das Geheimnis des Pascha Christi zurückgeführt wird.[19]
Die Interventionen des Lehramtes in sakramentalen Angelegenheiten waren stets
von der grundlegenden Sorge um die Treue zum gefeierten Mysterium motiviert. Die
Kirche hat in der Tat die Pflicht, den Vorrang des Handelns Gottes
sicherzustellen und die Einheit des Leibes Christi in jenen Handlungen zu
schützen, die ihresgleichen suchen, weil sie „par excellence“ heilig sind mit
einer Wirksamkeit, die durch das priesterliche Handeln Christi garantiert
wird.[20]
II. Die Kirche wacht über die Sakramente und wird von ihnen bewahrt
11. Die Kirche ist die „Dienerin“ der Sakramente, nicht ihre Herrin.[21] Indem
sie diese feiert, empfängt sie davon selbst die Gnade, behütet sie die
Sakramente und wird wiederum von ihnen beschützt. Die potestas, die sie
in Bezug auf die Sakramente ausüben kann, ähnelt derjenigen, die sie in Bezug
auf die Heilige Schrift besitzt. In letzterer erkennt die Kirche das Wort Gottes
an, das unter der Inspiration des Heiligen Geistes niedergeschrieben wurde, und
legt den Kanon der heiligen Bücher fest. Zugleich aber unterwirft sie sich
diesem Wort, das sie „voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“.[22]
In ähnlicher Weise erkennt die Kirche, unterstützt vom Heiligen Geist, jene
heiligen Zeichen an, durch die Christus die vom Pascha ausgehende Gnade spendet,
und dabei bestimmt sie ihre Zahl und gibt für jedes von ihnen die wesentlichen
Elemente an.
Indem sie dies tut, ist sich die Kirche bewusst, dass das Verwalten der Gnade
Gottes nicht bedeutet, sie sich anzueignen, sondern sich zum Werkzeug des
Geistes bei der Weitergabe der Gabe des österlichen Christus zu machen. Sie weiß
insbesondere, dass ihre potestas bezüglich der Sakramente vor deren
Substanz halt machen muss.[23] So wie die Kirche in der Verkündigung stets treu
das Evangelium vom gestorbenen und auferstandenen Christus verkünden muss, so
muss sie in den sakramentalen Handlungen die Heilszeichen bewahren, die Jesus
ihr anvertraut hat.
12. Es ist auch wahr, dass die Kirche nicht immer in einheitlicher Weise die
Zeichen und Worte angegeben hat, in denen diese göttlich eingesetzte
(divinitus instituta) Substanz besteht. Für alle Sakramente scheinen auf
jeden Fall jene Elemente grundlegend zu sein, die das kirchliche Lehramt im
Hören auf den sensus fidei des Volkes Gottes und im Dialog mit der
Theologie als Materie und Form bezeichnet hat, zu denen noch die Intention des
Spenders hinzukommt.
13. Die Materie des Sakraments besteht im menschlichen Handeln, durch das
Christus handelt. Dazu gehört manchmal ein materielles Element (Wasser, Brot,
Wein, Öl), manchmal eine besonders sprechende Geste (Kreuzzeichen, Handauflegen,
Eintauchen, Eingießen, Ehekonsens, Salbung). Diese Körperhaftigkeit erscheint
unverzichtbar, weil sie das Sakrament nicht nur in der Geschichte der
Menschheit, sondern noch grundlegender in der symbolischen Ordnung der Schöpfung
verwurzelt und es auf das Geheimnis der Menschwerdung des Wortes und der von Ihm
bewirkten Erlösung zurückführt.[24]
14. Die Form des Sakraments besteht aus dem Wort, das der Materie eine
transzendente Bedeutung verleiht und die gewöhnliche Bedeutung des materiellen
Elements und die rein menschliche Bedeutung der durchgeführten Handlung
verwandelt. Dieses Wort ist immer in unterschiedlichem Maße von der Heiligen
Schrift inspiriert,[25] hat seine Wurzeln in der lebendigen kirchlichen
Tradition und wurde vom Lehramt der Kirche durch sorgfältige Unterscheidung
autoritativ definiert.[26]
15. Materie und Form waren aufgrund ihrer Verwurzelung in der Heiligen Schrift
und der Tradition nie vom Willen des einzelnen Individuums oder der einzelnen
Gemeinschaft abhängig und können es auch nicht sein. Tatsächlich besteht die
Aufgabe der Kirche in dieser Hinsicht nicht darin, sie je nach Gefallen oder
eigenem Dafürhalten irgendeines Menschen festzulegen, sondern sie unter Wahrung
der Substanz der Sakramente (salva illorum substantia)[27] mit Autorität
und in Fügsamkeit gegenüber dem Wirken des Geistes zu bestimmen.
Bei einigen Sakramenten scheinen Materie und Form im Wesentlichen seit den
Ursprüngen definiert zu sein, so dass ihre Stiftung durch Christus unmittelbar
gilt; für andere ist die Definition der wesentlichen Elemente erst im Laufe
einer komplexen Geschichte, manchmal nicht ohne bedeutende Entwicklung, präziser
geworden.
16. In diesem Zusammenhang darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die
Kirche, wenn sie in die Festlegung der konstitutiven Elemente des Sakraments
eingreift, immer in der Tradition verwurzelt handelt, um die durch das Sakrament
verliehene Gnade noch besser zum Ausdruck zu bringen.
Es ist in diesem Zusammenhang, dass die liturgische Reform der Sakramente, die
nach den Grundsätzen des Zweiten Vatikanischen Konzils erfolgte, eine
Überarbeitung der Riten verlangte, damit diese noch klarer die heiligen
Wirklichkeiten, die sie bedeuten und hervorbringen, zum Ausdruck brächten.[28]
Die Kirche übt mit ihrem Lehramt bezüglich der Sakramenten ihre potestas
in derselben Spur jener lebendigen Tradition aus, „die von den Aposteln ausgeht
und sich in der Kirche mit der Hilfe des Heiligen Geistes fortsetzt“.[29]
Wenn also die Kirche den sakramentalen Charakter einiger Riten unter dem Wirken
des Heiligen Geistes anerkannte, so betrachtete sie diese als der Absicht Jesu
entsprechend, das Osterereignis aktuell und partizipativ zu gestalten.[30]
17. Bei allen Sakramenten ist für die Gültigkeit der Feier auf jeden Fall immer
die Beachtung von Materie und Form erforderlich gewesen, in dem Bewusstsein,
dass willkürliche Änderungen an der einen und/oder der anderen – wobei deren
Schwere und beeinträchtigende Wirkung von Fall zu Fall zu überprüfen wäre –
die wirksame Gewährung der sakramentalen Gnade gefährden, zum offensichtlichem
Schaden für die Gläubigen.[31] Sowohl die Materie als auch die Form,
zusammengefasst im Codex des kanonischen Rechts,[32] sind in den von der
zuständigen Autorität promulgierten liturgischen Büchern festgelegt, und sie
müssen daher treu eingehalten werden, ohne „etwas hin[zu]zufügen, weg[zu]nehmen
oder [zu] ändern“.[33]
18. Gebunden an Materie und Form ist die Intention des geistlichen Amtsträgers,
der das Sakrament feiert. Es dürfte klar sein, dass hier das Thema der Intention
wohl unterschieden werden muss von der Frage des persönlichen Glaubens und der
moralischen Verfassung des Amtsträgers, die keinen Einfluss auf die Gültigkeit
der Gnadengabe haben.[34] Er muss tatsächlich die „Absicht (intentio)
[haben] […], wenigstens das zu tun, was die Kirche tut“[35], und die
sakramentale Handlung zu einem wahrhaft menschlichen Akt, frei von jedem
Automatismus, und zu einem völlig kirchlichen Akt, fern jeder
Ermessensentscheidung eines Einzelnen, zu machen. Da darüber hinaus das, was die
Kirche tut, nichts anderes ist als das, was Christus eingesetzt hat,[36] trägt
auch die Absicht, zusammen mit der Materie und der Form, dazu bei, dass die
sakramentale Handlung eine Verlängerung des Heilswerks des Herrn darstellt.
Materie, Form und Intention sind untrennbar miteinander verbunden: Sie fügen
sich so in die sakramentale Handlung ein, dass die Intention zum verbindenden
Prinzip von Materie und Form wird und sie zu einem heiligen Zeichen macht, durch
das die Gnade ex opere operato verliehen wird.[37]
19. Im Gegensatz zu Materie und Form, die das wahrnehmbare und objektive Element
des Sakraments darstellen, stellt die Absicht des Spenders – zusammen mit der
Disposition des Empfängers – sein inneres und subjektives Element dar. Es liegt
jedoch in ihrer Natur, dass sie sich auch äußerlich durch die Einhaltung des von
der Kirche festgelegten Ritus manifestiert, so dass die schwerwiegende Änderung
der wesentlichen Elemente auch Zweifel an der wahren Intention des Spenders
hervorruft und die Gültigkeit des gefeierten Sakraments beeinträchtigt. [38] Im
Prinzip kommt die Absicht, das zu tun, was die Kirche tut, tatsächlich in der
Verwendung der Materie und der Form zum Ausdruck, die die Kirche festgesetzt
hat.[39]
20. Materie, Form und Intention sind immer in den Kontext der liturgischen Feier
eingefügt, die weder eine zeremonielle Ausschmückung (ornatus) der
Sakramente darstellt und schon gar nicht eine didaktische Einführung in die
stattfindende Wirklichkeit, sondern die als Ganzes das Ereignis ist, in dem sich
die persönliche und gemeinschaftliche Begegnung zwischen Gott und uns
fortwährend verwirklicht, in Christus und im Heiligen Geist; eine Begegnung, in
der durch die Vermittlung spürbarer Zeichen „Gott vollkommen verherrlicht und
die Menschen geheiligt werden“.[40]
Die notwendige Sorge um die wesentlichen Elemente der Sakramente, von denen ihre
Gültigkeit abhängt, muss daher mit der Sorgfalt und dem Respekt gegenüber der
gesamten Feier einhergehen, in der die Bedeutung und Wirkung der Sakramente
durch eine Vielzahl von Handlungen und Worten vollständig verständlich gemacht
werden, und fördert so die actuosa participatio der Gläubigen.[41]
21. Die Liturgie selbst erlaubt jene Vielfalt, die die Kirche vor einer „starren
Einheitlichkeit“ bewahrt.[42] Aus diesem Grund hat das Zweite Vatikanische
Konzil festgelegt, dass „unbeschadet der wesentlichen Einheit des römischen
Ritus auch bei der Überarbeitung der liturgischen Bücher Raum für legitime
Vielfalt und legitime Anpassungen an die verschiedenen ethnischen Gruppen,
Regionen und Völker, vor allem in den Missionen, gelassen werden sollte“.[43]
Aufgrund dessen ermächtigte die vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestrebte
Liturgiereform nicht nur die Bischofskonferenzen, allgemeine Anpassungen in der
lateinischen editio typica vorzunehmen, sondern sah auch die Möglichkeit
besonderer Anpassungen durch den der Feier vorstehenden geistlichen Amtsträger
vor, mit dem einzigen Ziel, den pastoralen und geistlichen Bedürfnissen der
Gläubigen gerecht zu werden.
22. Damit diese Vielfalt jedoch „der Einheit nicht nur nicht schade[t], sondern
ihr vielmehr dien[t]“[44], bleibt klar, dass, abgesehen von den in den
liturgischen Büchern ausdrücklich genannten Fällen, „das Recht, die heilige
Liturgie zu ordnen, […] einzig der Autorität der Kirche zu[steht]“[45], das je
nach den Umständen beim Bischof, bei der territorialen Bischofskonferenz oder
beim Apostolischen Stuhl liegt.
Es gilt also festzuhalten: „Das Modifizieren der Form der Feier eines
Sakramentes aus eigener Initiative stellt nicht einfach einen liturgischen
Missbrauch als Überschreitung einer positiven Norm dar. Ein solcher Eingriff ist
ein der kirchlichen Gemeinschaft als auch der Erkennbarkeit des Handelns Christi
zugefügter Schaden (vulnus), der in den schwerwiegendsten Fällen das
Sakrament selbst ungültig macht, weil das Wesen der sakramentalen Handlung das
treue Weitergeben des vom Herrn Empfangenen verlangt (vgl. 1 Kor 15,3).“[46]
III. Der liturgische Vorsitz und die ars celebrandi
23. Das Zweite Vatikanische Konzil und das darauffolgende Lehramt ermöglichen
es, den Dienst des liturgischen Vorsitzes in seine korrekte theologische
Bedeutung einzuordnen. Der Bischof und die Priester als seine Mitarbeiter stehen
den liturgischen Feiern, vor allem und zuerst der Eucharistie, „[die] Quelle und
[der] Höhepunkt allen christlichen Lebens“ ist,[47] in persona Christi
(Capitis) und nomine Ecclesiae vor. In beiden Fällen handelt es sich
um Formeln, die – wenn auch mit einigen Variationen – durch die Tradition gut
belegt sind.[48]
24. Die Formel in persona Christi[49] bedeutet, dass der Priester bei der
Feier Christus selbst repräsentiert. Dies wird auf höchstem Niveau dann
verwirklicht, wenn er bei der Wandlung in der Eucharistie die Worte des Herrn
mit der gleichen Wirksamkeit ausspricht und kraft des Heiligen Geistes sein Ich
mit dem Ich Christi identifiziert. Wenn das Konzil dann festlegt, dass die
Presbyter die Eucharistie in persona Christi Capitis leiten,[50] will es
damit nicht ein Konzept unterstützen, nach dem der geistliche Amtsträger als
„Haupt“ eine willkürlich auszuübende Macht habe. Das Haupt der Kirche und damit
der wahre Vorsteher der Feier ist alleine Christus. Er ist „das Haupt des
Leibes, das heißt der Kirche“ (Kol 1,18), indem er sie aus seiner Seite
hervorgehen lässt, sie nährt und pflegt und sie liebt, so dass er sich selbst
für sie hingibt (vgl. Eph 5,25.29; Joh 10, 11). Die potestas des
geistlichen Amtsträgers ist eine diaconia, wie Christus selbst die Jünger
im Kontext des Letzten Abendmahls lehrt (vgl. Lk 22,25-27; Joh 13,1-20).
Diejenigen, die kraft der sakramentalen Gnade ihm gleichgestaltet werden und an
der Autorität teilhaben, mit der er sein Volk führt und heiligt, sind daher
aufgerufen, in der Liturgie und im gesamten pastoralen Dienst der gleichen Logik
zu folgen, sind sie doch als Hirten eingesetzt, nicht um über die Herde zu
herrschen, sondern um ihr nach dem Vorbild Christi, des guten Hirten der Schafe,
zu dienen (vgl. 1 Petr 5,3; Joh 10,11.14).[51]
25. Gleichermaßen handelt der geistliche Amtsträger, der der Feier vorsteht,
nomine Ecclesiae,[52] eine Formel, die klarstellt, dass er, während er
Christus als Haupt vor seinem Leib, der Kirche, repräsentiert, ebenso diesen
Leib, mehr noch diese Braut, auch vor dem eigentlichen Haupt gegenwärtig macht
als ganzheitliches Subjekt dieser Feier, als ganz und gar priesterliches Volk,
in dessen Namen der Amtsträger spricht und handelt.[53] Wenn es darüber hinaus
zutrifft, dass „wenn immer einer tauft, dann Christus selber tauft“[54], so ist
es ebenso wahr, dass „die Kirche in der Feier der Sakramente als der von ihrem
Haupt untrennbare Leib [handelt], da Christus das Haupt im von ihm durch das
Ostergeheimnis hervorgebrachten Leib der Kirche wirkt.“[55] Dies unterstreicht
die gegenseitige Hinordnung zwischen dem Taufpriestertum und dem
Amtspriestertum,[56] und erlaubt uns zu verstehen, dass das letztere im Dienst
des ersteren steht, und gerade aus diesem Grund darf – wie wir gesehen haben –
im Priester, der die Sakramente feiert, niemals die Absicht fehlen, das zu tun,
was die Kirche tut.
26. Die doppelte und kombinierte Funktion, die durch die Formeln in persona
Christi – nomine Ecclesiae ausgedrückt wird, und die gegenseitige fruchtbare
Beziehung zwischen dem Taufpriestertum und dem Amtspriestertum, verbunden mit
dem Bewusstsein, dass die für die Gültigkeit der Sakramente wesentlichen
Elemente in dem ihnen eigenen Kontext, nämlich dem des liturgischen Handelns,
berücksichtigt werden müssen, werden es dem geistlichen Amtsträger mehr und mehr
bewusst machen, dass „die liturgischen Handlungen nicht privater Natur, sondern
Feiern der Kirche“ sind, Handlungen, die bei aller „Verschiedenheit von Stand,
Aufgabe und tätiger Teilnahme“ „den ganzen mystischen Leib der Kirche an[gehen],
machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein“[57]. Gerade aus diesem Grund muss
der geistliche Amtsträger verstehen, dass die authentische ars celebrandi
jene ist, die den Primat Christi und die actuosa participatio der
gesamten liturgischen Versammlung achtet und wertschätzt, auch durch demütigen
Gehorsam gegenüber den liturgischen Normen.[58]
27. Es erscheint immer dringlicher, eine ‚Kunst der Zelebration‘ (ars
celebrandi) zu entwickeln, die sich sowohl von einem starren Rubrizismus als
auch von einer ausschweifenden Phantasie distanziert und zu einer zu einer
respektierenden Disziplin führt, gerade um authentische Jünger zu sein: „Es geht
nicht darum, eine liturgischen Etikette zu befolgen: Es geht vielmehr um eine
‚Zucht‘ – im Sinne Guardinis –, die uns, wenn sie authentisch befolgt wird,
formt: Es sind Gesten und Worte, die unsere innere Welt in Ordnung bringen,
indem sie uns Gefühle, Einstellungen und Verhaltensweisen erleben lassen. Sie
sind nicht die Äußerung eines Ideals, um uns zu inspirieren, sondern sie sind
eine Handlung, die den Körper in seiner Gesamtheit einbezieht, d. h. in seinem
Wesen als Einheit von Seele und Körper“.[59]
Schluss
28. „Diesen Schatz tragen wir in zerbrechlichen Gefäßen, so wird deutlich, dass
das Übermaß der Kraft von Gott und nicht von uns kommt“ (2 Kor 4,7). Diese
Antithese, die der Apostel verwendet, um zu unterstreichen, wie die Erhabenheit
der Macht Gottes in der Schwäche seines Amtes als Verkünder offenbar wird,
beschreibt auch gut, was in den Sakramenten geschieht. Die ganze Kirche ist
aufgerufen, den in ihnen enthaltenen Reichtum zu bewahren, damit der Vorrang des
Heilshandelns Gottes in der Geschichte, wenn auch in der fragilen Vermittlung
von Zeichen und Handlungen, die der menschlichen Natur eigen sind, niemals
verdunkelt wird.
29. Die in den Sakramenten wirkende Kraft (virtus) prägt das Gesicht der
Kirche und ermöglicht es ihr, das Geschenk des Heils weiterzugeben, das
Christus, gestorben und auferstanden, in seinem Geist mit jedem Menschen teilen
möchte. In der Kirche, insbesondere ihren geistlichen Amtsträgern, ist dieser
große Schatz anvertraut, damit sie als „fürsorgliche Diener“ des Volkes Gottes
dieses mit der Fülle des Wortes nähren und mit der Gnade der Sakramente
heiligen. Ihnen kommt es zuallererst zu, dafür zu sorgen, dass „die Schönheit
des christlichen Feierns“ lebendig bleibt und nicht „durch ein oberflächliches
und verkürztes Verständnis ihres Wertes oder, was noch schlimmer ist, durch ihre
Instrumentalisierung im Dienste einer ideologischen Vision, wie immer sie
aussieht, entstellt wird“. [60]
Nur so kann die Kirche Tag für Tag „in der Erkenntnis des Geheimnisses Christi
[…] wachsen, indem wir das Leben in das Geheimnis seines Pascha-Mysteriums
eintauchen, während wir seine Wiederkunft erwarten“.[61]
Papst Franziskus hat in der dem unterzeichneten Präfekten des Dikasteriums für
die Glaubenslehre am 31. Januar 2024 gewährten Audienz die vorliegende Note
gebilligt, die in der Plenarsitzung dieses Dikasteriums beschlossen worden war,
und hat ihre Veröffentlichung angeordnet.
Gegeben in Rom, am Sitz des Dikasteriums für die Glaubenslehre, am 2. Februar
2024, am Fest der Darstellung des Herrn.
Víctor Manuel Kard. Fernández
Präfekt
Msgr. Armando Matteo
Sekretär für die doktrinäre Sektion
Ex Audientia Diei 31.1.2024
FRANZISKUS
Fußnoten
[1] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Dei Verbum (18. November 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), S. 818.
[2] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1116.
[3] Franziskus, Apost. Schreiben
Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 23: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 9.
[4] Einige Priester mussten die Ungültigkeit ihrer Weihe und der von ihnen
gefeierten Sakramente eben wegen des Fehlens der gültigen Taufe feststellen
(vgl. can. 842 CIC), was der Nachlässigkeit derer zuzuschreiben ist, die ihnen
das Sakrament in willkürlicher Weise spendeten.
[5] Kongregation für die Glaubenslehre,
Lehrmäßige Note über die Änderung der
Taufformel (24. Juni 2020), Anm. 2: L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8.
[6] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nrn. 5, 26: AAS 56 (1964), S. 99, 107.
[7] Dies kommentiert Papst Franziskus so: „Die Parallele zwischen dem ersten und
dem neuen Adam ist überraschend: So wie Gott aus dem ersten Adam, nachdem er ihn
in einen tiefen Schlaf versetzt hatte, Eva schuf, so wird aus dem neuen Adam,
der im Schlaf des Todes liegt, die neue Eva, die Kirche, geboren. Wir staunen
über die Worte, die sich der neue Adam zu eigen macht, wenn er die Kirche
betrachtet: ,Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem
Fleisch.‘ (Gen 2,23). Weil wir dem Wort geglaubt haben und in das Wasser der
Taufe hinabgestiegen sind, sind wir Bein von seinem Bein und Fleisch von seinem
Fleisch geworden“: Franziskus, Apost. Schreiben
Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 14, in: L’Osservatore
Romano, 30. Juni 2022, S. 9.
[8] Vgl. Hl. Augustinus, Enarrationes in Psalmos 138, 2: CCL 40, 1991:
„Eva entstand aus der Seite des schlafenden [Adam], die Kirche aus der Seite des
leidenden [Christus]“.
[9] Ders., In Johannis Evangelium tractatus 9, 10: PL 35, 1463.
[10] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21. November
1964), Nr. 1: AAS 57 (1965), S. 5. Vgl. ebd., Nrn. 9, 48: AAS 57
(1965), S. 12–14, 53–54; Dass., Pastoralkonstitution
Gaudium et spes (7.
Dezember 1965), Nrn. 5, 26, in: AAS 58 (1966), S. 1028–1029, 1046–1047.
[11] Benedikt XVI., Nachsynodales Apost. Schreiben
Sacramentum caritatis
(22. Februar 2007), Nr. 16: AAS 99 (2007), S. 118.
[12] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21.
November 1964), Nr. 7: AAS 57 (1965), S. 9–11.
[13] Vgl. ebd. Nr. 50: AAS 57 (1965), S. 55–57.
[14] Vgl. 1 Petr 2,5; Eph 2,20; II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 6: AAS 57 (1965), S. 8–9.
[15] Vgl. 1 Petr 2,9; Apg 1,6; 5,10; II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21. November 1964), Nrn. 7–11: AAS 57 (1965), S. 9–16.
[16] Vgl. Konzil von Trient, Decretum de sacramentis, can. 1: DH 1601.
[17] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 59: AAS 56 (1964), S. 116.
[18] Franziskus, Apost. Schreiben
Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 11: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 8.
[19] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Dei Verbum (18. November
1965), Nr. 9: AAS 58 (1966), S. 821.
[20] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 5, 7: AAS 56 (1964) 99, S. 100–101.
[21] Vgl. 1 Kor 4,1.
[22] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Dei Verbum (18. November
1965), Nr. 10: AAS 58 (1966), S. 822.
[23] Vgl. Konzil von Trient, Sessio XXI, cap. 2: DH 1728: „Außerdem
erklärt [das Konzil]: Stets lag bei der Kirche die Vollmacht, bei der Verwaltung
der Sakramente – unbeschadet ihrer Substanz – das festzulegen oder zu verändern,
was nach ihrem Urteil dem Nutzen derer, die sie empfangen, bzw. der Verehrung
der Sakramente selbst entsprechend der Verschiedenartigkeit von Umständen,
Zeiten und Gegenden zuträglicher ist“; II. Vatikanisches Konzil,
Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 21: AAS
56 (1964), S. 105–106.
[24] Vgl. Franziskus, Enzyklika
Laudato si’ (24. Mai 2015), Nrn.
235–236: AAS 107 (2015), S. 939–940; Ders., Apost. Schreiben
Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 46: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S.
10; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1152.
[25] Gerade in den Sakramenten und vor allem in der Eucharistie erreicht das
Wort Gottes seine höchste Wirksamkeit.
[26] Vgl. Joh 14,26; 16,13.
[27] Konzil von Trient, Sessio XXI, cap. 2: DH 1728. Vgl. II.
Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4.
Dezember 1963), Nr. 38: AAS 56 (1964), S. 110.
[28] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 21: AAS 56 (1964) 105–106. Die
Kirche trug immer Sorge darum, die gesunde Tradition zu bewahren und dabei den
Weg für einen rechtmäßigen Fortschritt zu eröffnen. Darum ist sie bei der Reform
von Riten der Regel gefolgt, dass „die neuen Formen aus den schon bestehenden
gewissermaßen organisch herauswachsen“: ebd., Nr. 23: AAS 56 (1964), S.
106. Zum Beweis dessen siehe: Paul VI., Apost. Konst. Pontificalis Romani
(18. Juni 1968): AAS 60 (1968), S. 369–373; Ders., Apost. Konst.
Missale Romanum (3. April 1969): AAS 61 (1969), S. 217–222; Ders.,
Apost. Konst. Divinae consortium naturae (15. August 1971): AAS 63
(1971), S. 657–664; Ders., Apost. Konst. Sacram unctionem infirmorum (30.
November 1972): AAS 65 (1973), S. 5–9.
[29] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Dei Verbum (18. November
1965), Nr. 8: AAS 58 (1966), S. 821.
[30] Vgl. Benedikt XVI, Nachsynodales Apost. Schreiben
Sacramentum caritatis
(22. Februar 2007), Nr. 12: AAS 99 (2007), S. 113; can. 841 CIC.
[31] Es muss der Unterschied zwischen Erlaubtheit und Gültigkeit hervorgehoben
werden, wie auch in Erinnerung gerufen werden muss, dass jegliche Veränderung in
der sakramentalen Formel immer einen scherwiegenden unerlaubten Akt darstellt.
Auch wenn man meint, dass eine kleine Veränderung nicht die ursprüngliche
Bedeutung eines Sakramentes verändere und es folglich nicht ungültig mache, so
bleibt diese doch unerlaubt.
In Zweifelsfällen, wo es eine Veränderung der Form oder der Materie eines
Sakramentes gab, fällt die Entscheidung über seine Gültigkeit in die
Zuständigkeit dieses Dikasteriums für die Glaubenslehre.
[32] Beispielhaft siehe CIC: can. 849 für die Taufe; can. 880 § 1–2 für di
Firmung; cann. 900 § 1, 924 und 928 für die Eucharistie; cann. 960, 962 § 1, 965
und 987 für die Buße; der can. 998 für die Krankensalbung; can. 1009 § 2, 1012
und 1024 für das Weihesakrament; cann. 1055 und 1057 für die Ehe; can. 847 § 1
für den Gebrauch der hl. Öle.
[33] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 22: AAS 56 (1964) 106. Vgl. can. 846 § 1 CIC.
[34] Vgl. Konzil von Trient, Decretum de Sacramentis, can. 12: DH 1612;
Canones de sacramento baptismi, can. 4: DH 1617. Im Schreiben an den
Kaiser im Jahre 496 sagte Papst Anastasius II.: «Denn wenn die Strahlen dieser
sichtbaren Sonne, obwohl sie durch die stinkendsten Orte hindurchgehen, von
keiner Verunreinigung durch Berührung befleckt werden, so wird noch viel mehr
die Kraft jener [Sonne], die diese sichtbare gemacht hat, durch keine
Unwürdigkeit des Spenders eingeschränkt»: DH 356.
[35] Konzil von Trient, Decretum de Sacramentis, can. 11: DH 1611. Vgl. Konzil
von Konstanz, Bulle Inter cunctas, 22: DH 1262; Konzil von Florenz, Bulle
Exsultate Deo: DH 1312; cann. 861 § 2, 869 § 2 CIC; Katechismus der
Katholischen Kirche, Nr. 1256.
[36] Vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 64, a. 8;
Benedikt XIV., De Synodo dioecesana, lib. VII, cap. 6, Nr. 9, 204.
[37] Konzil von Trient, Decretum de Sacramentis, can. 8: DH 1608.
[38] Vgl. Leo XIII., Apost. Schreiben Apostolicae curae: DH 3318.
[39] Es ist durchaus möglich, dass, auch wenn man äußerlich den vorgeschriebenen
Ritus beachtet, die Absicht des geistlichen Amtsträgers von jener der Kirche
abweicht. Dies ist es, was innerhalb jener Kirchlichen Gemeinschaften geschieht,
die, indem sie den kirchlichen Glauben in einem wesentlichen Element verändert
haben, dadurch selbst die Absicht ihrer Amtsträger korrumpieren, weil sie sie
daran hindern, die Absicht zu haben, das zu tun, was die Kirche tut – und nicht
ihre Gemeinschaft –, wenn sie die Sakramente feiert. Dies ist zum Beispiel der
Grund für die Ungültigkeit der von den Mormonen (Church of Jesus Christ of Latter-day Saints)
gespendeten Taufe: Weil der Vater, der Sohn und der Heilige Geist für sie etwas
wesentlich anderes sind im Vergleich zu dem, was die Kirche bekennt, ist die von
ihnen gespendete Taufe, mag sie auch mit derselben trinitarischen Formel
gespendet sein, fehlerhaft aufgrund eines error in fide, der die Absicht
des Amtsträgers überwiegt. Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre,
Resp. ad
propositum dubium de validitate Baptismatis (5. Juni 2001): AAS 93
(2001), S. 476.
[40] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 7: AAS 56 (1964), S. 101.
[41] Diesbezüglich ermahnt der II. Vatikanische Konzil die Hirten, darüber zu
wachen, dass „bei liturgischen Handlungen […] nicht bloß die Gesetze des
gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden, sondern auch daß die Gläubigen
bewußt, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen“: II. Vatikanisches
Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963),
Nr. 11: AAS 56 (1964), S. 103.
[42] Ebd., Nr. 37: AAS 56 (1964), S. 110.
[43] Ebd., Nr. 38: AAS 56 (1964), S. 110.
[44] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 13: AAS 57 (1965), S. 18.
[45] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4.
Dezember 1963), Nr. 22 § 1: AAS 56 (1964), S. 106.
[46] Kongregation für die Glaubenslehre,
Lehrmäßige Note über die Änderung
der Taufformel (24. Juni 2020): L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8.
[47] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21. November
1964), Nr. 11: AAS 57 (1965), S. 15.
[48] Vgl. besonders zur Formel in persona Christi (oder ex persona
Christi), hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 22 c; q.
78, a. 1 c; a. 4 c; q. 82, a. 1 c; zur Formel in persona Ecclesiae (die
in der Folge dazu neigen wird, von der Formel [in] nomine Ecclesiae
ersetzt zu werden), Ders., Summa Theologiae, III, q. 64, a. 8; ad 2; a.
9, ad 1; q. 82, a. 6 c. In der Summa Theologiae, III, q. 82, a. 7, ad 3,
sieht Thomas darauf, die beiden Ausdrücke zu verbinden: „… sacerdos in missa in
orationibus quidem loquitur in persona Ecclesiae in cuius unitate consistit. Sed in consecratione sacramenti loquitur in persona Christi cuius vicem in hoc
gerit per ordinis potestatem”.
[49] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 33: AAS 56 (1964), S. 108–109;
Dass., Dogm. Konstitution
Lumen gentium (21. November 1964), Nrn. 10, 21,
28: AAS 57 (1965), S. 14–15, 24–25, 33–36; Paul VI., Enzyklika
Sacerdotalis caelibatus (24. Juni 1967), Nr. 29: AAS 59 (1967), S.
668–669; Ders., Apost. Schreiben
Evangelii nuntiandi (8. Dezember 1975),
Nr. 68: AAS 68 (1976), S. 57–58; Johannes Paul II., Apostolisches
Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), Nr. 8: AAS 72
(1980), S. 127–130; Ders., Nachsynodales Apost. Schreiben
Reconciliatio et
paenitentia (2. Dezember 1984), Nrn. 8, 29: AAS 77 (1985), S.
200–202, 252–256; Ders., Enzyklika
Ecclesia de Eucharistia (17. April 2003), Nr. 29: AAS 95 (2003), S. 452–453; Ders., Nachsynodales
Apost. Schreiben
Pastores gregis (16. Oktober 2003), Nrn. 7, 10, 16: AAS
96 (2004), S. 832–833, 837–839, 848; cann. 899 § 2, 900 § 1 CIC.
[50] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret
Presbyterorum Ordinis (7.
Dezember 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), S. 991–993. Vgl. auch Johannes Paul
II., Nachsynodales Apost. Schreiben
Christifideles laici (30. Dezember
1988), Nr. 22: AAS 81 (1989) 428-429; Ders., Nachsynodales Apost.
Schreiben
Pastores dabo vobis (25. März 1992), Nrn. 3, 12, 15–18, 21–27,
29–31, 35, 61, 70, 72: AAS 84 (1992) 660–662, 675–677, 679–686, 688–701,
703–709, 714–715, 765–766, 778–782, 783–787; can. 1009 § 3 CIC; Katechismus der
Katholischen Kirche, Nrn. 875; 1548–1550; 1581; 1591.
[51] Es ist das, was auch die Allgemeine Einführung ins Römische Messbuch, Nr.
93, sagt: „Wenn [der Priester] also die Eucharistie feiert, muss er Gott und dem
Volk würdig und demütig dienen und […] den Gläubigen die lebendige Gegenwart
Christi nahe bringen“.
[52] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 33: AAS 56 (1964), S. 108–109;
Dass., Dogm. Konst.
Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 10: AAS
57 (1965), S. 14–15; Dass., Dekret
Presbyterorum Ordinis (7. Dezember
1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), S. 991–993.
[53] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21.
November 1964), Nr. 10: AAS 57 (1965), S. 14–15.
[54] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 7: AAS 56 (1964), S. 101.
[55] Kongregation für die Glaubenslehre,
Lehrmäßige Note über die Änderung der
Taufformel (24. Juni 2020): L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8.
[56] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst.
Lumen gentium (21.
November 1964), Nr. 10: AAS 57 (1965), S. 14–15.
[57] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution
Sacrosanctum Concilium
(4. Dezember 1963), Nr. 26: AAS 56 (1964), S. 107. Vgl. auch ebd., Nr.
7: AAS 56 (1964), S. 100–101; Katechismus der Katholischen Kirche, Nrn.
1140–1141.
[58] Vgl. Allgemeine Einführung ins Römisches Messbuch, Nr. 24.
[59] Franziskus, Apost. Schreiben
Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 51: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 11.
[60] Ebd., Nr. 16: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 9.
[61] Ebd., Nr. 64: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 12.
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