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DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

Note Gestis verbisque über die Gültigkeit der Sakramente

 

Präsentation

Bereits anlässlich der Vollversammlung des Dikasteriums im Januar 2022 hatten dessen Mitglieder – Kardinäle und Bischöfe – ihre Besorgnis über die Vermehrung von Situationen zum Ausdruck gebracht, in denen man gezwungen war, die Ungültigkeit der gefeierten Sakramente festzustellen. Die gravierenden Änderungen in der Materie oder in der Form der Sakramente, die ihre Feier ungültig machten, führten dann dazu, dass die betroffenen Personen ausfindig gemacht werden mussten, um den Ritus der Taufe oder Firmung zu wiederholen, und eine beträchtliche Anzahl von Gläubigen hat zu Recht ihre Verwirrung hierüber zum Ausdruck gebracht. Anstelle der etablierten Formel für die Taufe wurden beispielsweise Formeln wie die folgenden verwendet: „Ich taufe dich im Namen des Schöpfers…“ und „Im Namen deines Vaters und deiner Mutter… taufen wir dich“. Auch einige Priester befanden sich in einer so gravierenden Situation. Letztere mussten, nachdem sie mit Formeln dieser Art getauft worden waren, schmerzlich die Ungültigkeit ihrer Weihe und der bis zu diesem Zeitpunkt von ihnen gefeierten Sakramente feststellen.

Während in anderen Bereichen des pastoralen Handelns der Kirche reichlich Raum für Kreativität besteht, verwandelt sich dieser Einfallsreichtum im Rahmen der Feier der Sakramente eher in einen „manipulativen Willen“ und man kann sich nicht darauf berufen.[1] Daher ist die Änderung der Form eines Sakraments oder seiner Materie immer eine schwere unerlaubte Handlung und verdient eine exemplarische Strafe, gerade weil solche willkürlichen Gesten dem gläubigen Volk Gottes schweren Schaden zufügen können.

In der Ansprache an unser Dikasterium anlässlich der jüngsten Vollversammlung am 26. Januar 2024 erinnerte der Heilige Vater daran, dass „die Gläubigen durch die Sakramente zur Prophetie und zum Zeugnis fähig werden. Und unsere Zeit braucht besonders dringend Propheten des neuen Lebens und Zeugen der Nächstenliebe: Lieben wir also die Schönheit und die heilbringende Kraft der Sakramente und machen wir sie beliebt!“ In diesem Zusammenhang wies er auch darauf hin, dass „von den Amtsträgern besondere Sorgfalt bei der Spendung der Sakramente und bei der Offenlegung der Gnadenschätze, die sie den Gläubigen vermitteln, erforderlich ist“.[2]

Auf diese Weise lädt uns der Heilige Vater einerseits dazu ein, so zu handeln, dass die Gläubigen fruchtbar zu den Sakramenten hinzutreten können, andererseits unterstreicht er nachdrücklich die Forderung nach „besonderer Sorgfalt“ bei ihrer Spendung.

Deshalb müssen wir geistliche Amtsträger die Kraft haben, der Versuchung zu widerstehen, uns als Eigentümer der Kirche zu fühlen. Im Gegenteil, wir müssen sehr empfänglich für ein Geschenk werden, das uns vorausliegt: nicht nur für das Geschenk des Lebens oder der Gnade, sondern auch für die Schätze der Sakramente, die uns von Mutter Kirche anvertraut wurden. Sie gehören nicht uns! Und die Gläubigen wiederum haben das Recht, sie so zu empfangen, wie es die Kirche vorsieht: Auf diese Weise entspricht ihre Feier der Absicht Jesu und macht das österliche Heilsereignis aktuell und wirksam.

 

Mit unserem religiösen Respekt als geistliche Amtsträger gegenüber dem, was die Kirche in Bezug auf Materie und Form jedes Sakraments festgelegt hat, machen wir vor der Gemeinschaft die Wahrheit deutlich, dass „das Oberhaupt der Kirche und daher der wahre Vorsteher der Feier allein Christus ist“.[3]

Die Note, die wir hier präsentieren, befasst sich daher nicht mit einem rein technischen oder gar „rigoristischen“ Problem. Mit der Veröffentlichung möchte das Dikasterium in erster Linie die Priorität des Handelns Gottes deutlich zum Ausdruck bringen und die Einheit des Leibes Christi, der die Kirche in ihren heiligsten Zeichen ist, demütig schützen.

Möge dieses Dokument, das am 25. Januar 2024 von den in der Vollversammlung versammelten Mitgliedern des Dikasteriums und dann vom Heiligen Vater Franziskus selbst einstimmig angenommen wurde, in allen Amtsträgern der Kirche das volle Bewusstsein dessen erneuern, was Christus uns gesagt hat: „Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt“ (Joh 15,16).

Víctor Manuel Kard. FERNÁNDEZ, Präfekt

 


 

[1] Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note über die Änderung der Taufformel (24. Juni 2020), Anm. 2: L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8 (deutsche Ausgabe).

[2] Franziskus, Ansprache an die Teilnehmer der Vollversammlung des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Sala Clementina (26. Januar 2024): L’Osservatore Romano, 26. Januar 2024, S. 7.

[3] Dikasterium für die Glaubenslehre, Note Gestis verbisque über die Gültigkeit der Sakramente (2. Februar 2024), Nr. 24.


 

Einführung

1. In engstens verbundenen Taten und Worten offenbart und verwirklicht Gott seinen Heilsplan für jeden Mann und jede Frau, die zur Gemeinschaft mit ihm bestimmt sind.[1] Diese Heilsbeziehung wird in der liturgischen Handlung in wirksamer Weise verwirklicht, wo die im verkündeten Wort widerhallende Heilsverkündigung in den sakramentalen Zeichenhandlungen ihre Umsetzung findet. Diese nämlich machen das Heilshandeln Gottes in der Geschichte der Menschheit gegenwärtig, die im Pascha Christi ihren Höhepunkt findet. Die erlösende Kraft dieser Handlungen verleiht der Heilsgeschichte, die Gott im Laufe der Zeit schafft, Kontinuität.

Von Christus gestiftet, sind die Sakramente daher Handlungen, die durch spürbare Zeichen die lebendige Erfahrung des Heilsgeheimnisses verwirklichen und die Teilnahme des Menschen am göttlichen Leben ermöglichen. Sie sind die „Meisterwerke Gottes“ im neuen und ewigen Bund, Kräfte, die aus dem Leib Christi hervorgehen, Taten des Geistes, der in seinem Leibe, der Kirche, wirkt.[2]

Aus diesem Grund feiert die Kirche in der Liturgie mit treuer Liebe und Verehrung die Sakramente, die Christus selbst ihr anvertraut hat, damit die Kirche sie als kostbares Erbe und Quelle ihres Lebens und ihrer Sendung bewahre.

2. Leider muss festgestellt werden, dass die liturgische Feier, insbesondere die der Sakramente, nicht immer in voller Treue zu den von der Kirche vorgeschriebenen Riten erfolgt. Dieses Dikasterium hat mehrfach interveniert, um Zweifel (dubia) an der Gültigkeit der im Bereich des Römischen Ritus unter Nichtbeachtung der liturgischen Normen gespendeten Sakramente auszuräumen, wobei es manchmal mit einer bedauerlichen negativen Antwort zum Abschluss kommen musste und man in diesen Fällen feststellte, dass die Gläubigen dessen beraubt wurden, was ihnen zusteht, „nämlich d[e]s Pascha-Mysterium[s], das in der von der Kirche festgelegten rituellen Form gefeiert wird“.[3] Beispielhaft könnte auf Tauffeiern verwiesen werden, bei denen die sakramentale Formel in einem ihrer wesentlichen Elemente abgeändert wurde, wodurch das Sakrament ungültig wurde und somit der zukünftige sakramentale Weg derjenigen Gläubigen kompromittiert wurde, für die, verbunden mit schwerwiegenden Unannehmlichkeiten, notwendig wurde, die Feier nicht nur der Taufe, sondern auch der später empfangenen Sakramente zu wiederholen.[4]

3. In einigen Fällen kann man den guten Glauben einiger geistlicher Amtsträger beobachten, die versehentlich oder aus aufrichtigen pastoralen Motiven heraus die Sakramente feiern, indem sie die von der Kirche festgelegten wesentlichen Formeln und Riten ändern, vielleicht um sie ihrer Meinung nach geeigneter und verständlicher zu machen. Häufig jedoch „verbirgt sich hinter dem Rückgriff auf pastorale Beweggründe, auch unbewusst, ein subjektives Abdriften und ein manipulativer Wille“.[5] Auf diese Weise zeigt sich auch eine Ausbildungslücke, insbesondere in Bezug auf das Bewusstsein für den Wert symbolischer Handlung, einem wesentlichen Merkmal des liturgisch-sakramentalen Aktes.

4. Um den Bischöfen bei ihrer Aufgabe als Förderer und Hüter des liturgischen Lebens der ihnen anvertrauten Teilkirchen zu helfen, möchte das Dikasterium für die Glaubenslehre in dieser Note einige lehrmäßige Elemente zur Beurteilung der Gültigkeit der Feier der Sakramente anbieten, wobei auch einige disziplinarische und pastorale Implikationen berücksichtigt werden.

5. Darüber hinaus gilt der Zweck dieses Dokuments für die katholische Kirche als Ganzes. Allerdings greifen die theologischen Argumente, die ihm zugrunde liegen, manchmal auf Kategorien zurück, die für die lateinische Tradition spezifisch sind. Daher wird der Synode oderdem Rat der Hierarchen jeder katholischen Ostkirche die Aufgabe anvertraut, die Anweisungen dieses Dokuments wo nötig anzupassen und dabei ihre eigene theologische Sprache zu verwenden, sofern sie von der im Text verwendeten Sprache abweicht. Das Ergebnis möge dann vor der Veröffentlichung dem Dikasterium für die Glaubenslehre zur Genehmigung vorgelegt werden.

I. Die Kirche empfängt sich und drückt sich in den Sakramenten aus

6. Das Zweite Vatikanische Konzil bezieht den Begriff des Sakraments analog auf die gesamte Kirche. Insbesondere wenn es in der Konstitution über die Heilige Liturgie heißt: „aus der Seite des am Kreuz entschlafenen Christus ist das wunderbare Sakrament der ganzen Kirche hervorgegangen“[6], ist dies mit der typologischen Lesart verbunden, die den Kirchenvätern am Herzen liegt: der Beziehung zwischen Christus und Adam.[7] Der Konzilstext erinnert an die bekannte Aussage des heiligen Augustinus[8], der erklärt: „Adam schläft, damit Eva gebildet werde; Christus stirbt, damit die Kirche gebildet werde. Eva wurde aus der Seite des schlafenden Adam geformt; aus der Seite Christi, der am Kreuz starb und von der Lanze getroffen wurde, entspringen die Sakramente, aus denen die Kirche geformt wird.“[9]

7. Die Dogmatische Konstitution über die Kirche bekräftigt, dass diese „in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ ist.[10] Und dies geschieht hauptsächlich durch die Sakramente, in denen jedes auf seine eigene Weise den sakramentalen Charakter der Kirche, des Leibes Christi, verwirklicht. Die Konnotation der Kirche als universales Heilssakrament „zeigt, wie die sakramentale ,Ökonomie‘ letztlich die Art bestimmt, in der Christus, der einzige Retter, durch den Geist unser Leben in den Besonderheiten seiner Umstände erreicht. Die Kirche empfängt sich selbst und drückt sich zugleich aus in den sieben Sakramenten, durch die die Gnade Gottes konkret auf das Sein der Gläubigen einwirkt, damit das ganze, von Christus erlöste Leben ein Gott wohlgefälliger Kult werde.“[11]

8. Gerade dadurch, dass Christus die Kirche als seinen mystischen Leib konstituiert, lässt er die Gläubigen an seinem eigenen Leben teilhaben und verbindet sie auf reale und geheimnisvolle Weise durch die Sakramente mit seinem Tod und seiner Auferstehung.[12] Die heiligende Kraft des Heiligen Geistes wirkt tatsächlich in den Gläubigen durch die sakramentalen Zeichen[13] und macht sie zu lebendigen Steinen eines geistlichen Gebäudes, das auf dem Eckstein Christus, dem Herrn, gründet[14], und macht sie zu einem priesterlichen Volk, das an dem einen Priestertum Christi teilhat.[15]

9. Die sieben lebenswichtigen Handlungen, die das Konzil von Trient feierlich als göttlich eingesetzt erklärt hat[16], bilden somit einen bevorzugten Ort der Begegnung mit Christus, dem Herrn, der seine Gnade schenkt und der mit den Worten und rituellen Handlungen der Kirche, den Glauben nährt und stärkt.[17] Es ist gerade in der Eucharistie und in all den anderen Sakramenten, dass „uns die Möglichkeit garantiert [wird], dem Herrn Jesus zu begegnen und von der Kraft seines Pascha erreicht zu werden“.[18]

10. Im Bewusstsein dessen achtet die Kirche seit ihren Anfängen besonders auf die Quellen, aus denen sie die Lebenskraft für ihre Existenz und ihr Zeugnis schöpft: das Wort Gottes, bezeugt durch die Heilige Schrift und die Tradition, und die in der Liturgie gefeierten Sakramente, durch die sie immer wieder auf das Geheimnis des Pascha Christi zurückgeführt wird.[19]

Die Interventionen des Lehramtes in sakramentalen Angelegenheiten waren stets von der grundlegenden Sorge um die Treue zum gefeierten Mysterium motiviert. Die Kirche hat in der Tat die Pflicht, den Vorrang des Handelns Gottes sicherzustellen und die Einheit des Leibes Christi in jenen Handlungen zu schützen, die ihresgleichen suchen, weil sie „par excellence“ heilig sind mit einer Wirksamkeit, die durch das priesterliche Handeln Christi garantiert wird.[20]

II. Die Kirche wacht über die Sakramente und wird von ihnen bewahrt

11. Die Kirche ist die „Dienerin“ der Sakramente, nicht ihre Herrin.[21] Indem sie diese feiert, empfängt sie davon selbst die Gnade, behütet sie die Sakramente und wird wiederum von ihnen beschützt. Die potestas, die sie in Bezug auf die Sakramente ausüben kann, ähnelt derjenigen, die sie in Bezug auf die Heilige Schrift besitzt. In letzterer erkennt die Kirche das Wort Gottes an, das unter der Inspiration des Heiligen Geistes niedergeschrieben wurde, und legt den Kanon der heiligen Bücher fest. Zugleich aber unterwirft sie sich diesem Wort, das sie „voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“.[22] In ähnlicher Weise erkennt die Kirche, unterstützt vom Heiligen Geist, jene heiligen Zeichen an, durch die Christus die vom Pascha ausgehende Gnade spendet, und dabei bestimmt sie ihre Zahl und gibt für jedes von ihnen die wesentlichen Elemente an.

Indem sie dies tut, ist sich die Kirche bewusst, dass das Verwalten der Gnade Gottes nicht bedeutet, sie sich anzueignen, sondern sich zum Werkzeug des Geistes bei der Weitergabe der Gabe des österlichen Christus zu machen. Sie weiß insbesondere, dass ihre potestas bezüglich der Sakramente vor deren Substanz halt machen muss.[23] So wie die Kirche in der Verkündigung stets treu das Evangelium vom gestorbenen und auferstandenen Christus verkünden muss, so muss sie in den sakramentalen Handlungen die Heilszeichen bewahren, die Jesus ihr anvertraut hat.

12. Es ist auch wahr, dass die Kirche nicht immer in einheitlicher Weise die Zeichen und Worte angegeben hat, in denen diese göttlich eingesetzte (divinitus instituta) Substanz besteht. Für alle Sakramente scheinen auf jeden Fall jene Elemente grundlegend zu sein, die das kirchliche Lehramt im Hören auf den sensus fidei des Volkes Gottes und im Dialog mit der Theologie als Materie und Form bezeichnet hat, zu denen noch die Intention des Spenders hinzukommt.

13. Die Materie des Sakraments besteht im menschlichen Handeln, durch das Christus handelt. Dazu gehört manchmal ein materielles Element (Wasser, Brot, Wein, Öl), manchmal eine besonders sprechende Geste (Kreuzzeichen, Handauflegen, Eintauchen, Eingießen, Ehekonsens, Salbung). Diese Körperhaftigkeit erscheint unverzichtbar, weil sie das Sakrament nicht nur in der Geschichte der Menschheit, sondern noch grundlegender in der symbolischen Ordnung der Schöpfung verwurzelt und es auf das Geheimnis der Menschwerdung des Wortes und der von Ihm bewirkten Erlösung zurückführt.[24]

14. Die Form des Sakraments besteht aus dem Wort, das der Materie eine transzendente Bedeutung verleiht und die gewöhnliche Bedeutung des materiellen Elements und die rein menschliche Bedeutung der durchgeführten Handlung verwandelt. Dieses Wort ist immer in unterschiedlichem Maße von der Heiligen Schrift inspiriert,[25] hat seine Wurzeln in der lebendigen kirchlichen Tradition und wurde vom Lehramt der Kirche durch sorgfältige Unterscheidung autoritativ definiert.[26]

15. Materie und Form waren aufgrund ihrer Verwurzelung in der Heiligen Schrift und der Tradition nie vom Willen des einzelnen Individuums oder der einzelnen Gemeinschaft abhängig und können es auch nicht sein. Tatsächlich besteht die Aufgabe der Kirche in dieser Hinsicht nicht darin, sie je nach Gefallen oder eigenem Dafürhalten irgendeines Menschen festzulegen, sondern sie unter Wahrung der Substanz der Sakramente (salva illorum substantia)[27] mit Autorität und in Fügsamkeit gegenüber dem Wirken des Geistes zu bestimmen.

Bei einigen Sakramenten scheinen Materie und Form im Wesentlichen seit den Ursprüngen definiert zu sein, so dass ihre Stiftung durch Christus unmittelbar gilt; für andere ist die Definition der wesentlichen Elemente erst im Laufe einer komplexen Geschichte, manchmal nicht ohne bedeutende Entwicklung, präziser geworden.

16. In diesem Zusammenhang darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Kirche, wenn sie in die Festlegung der konstitutiven Elemente des Sakraments eingreift, immer in der Tradition verwurzelt handelt, um die durch das Sakrament verliehene Gnade noch besser zum Ausdruck zu bringen.

Es ist in diesem Zusammenhang, dass die liturgische Reform der Sakramente, die nach den Grundsätzen des Zweiten Vatikanischen Konzils erfolgte, eine Überarbeitung der Riten verlangte, damit diese noch klarer die heiligen Wirklichkeiten, die sie bedeuten und hervorbringen, zum Ausdruck brächten.[28] Die Kirche übt mit ihrem Lehramt  bezüglich der Sakramenten ihre potestas  in derselben Spur jener lebendigen Tradition aus, „die von den Aposteln ausgeht und sich in der Kirche mit der Hilfe des Heiligen Geistes fortsetzt“.[29]

Wenn also die Kirche den sakramentalen Charakter einiger Riten unter dem Wirken des Heiligen Geistes anerkannte, so betrachtete sie diese als der Absicht Jesu entsprechend, das Osterereignis aktuell und partizipativ zu gestalten.[30]

17. Bei allen Sakramenten ist für die Gültigkeit der Feier auf jeden Fall immer die Beachtung von Materie und Form erforderlich gewesen, in dem Bewusstsein, dass willkürliche Änderungen an der einen und/oder der anderen – wobei deren Schwere und beeinträchtigende Wirkung  von Fall zu Fall zu überprüfen wäre  – die wirksame Gewährung der sakramentalen Gnade gefährden, zum offensichtlichem Schaden für die Gläubigen.[31] Sowohl die Materie als auch die Form, zusammengefasst im Codex des kanonischen Rechts,[32] sind in den von der zuständigen Autorität promulgierten liturgischen Büchern festgelegt, und sie müssen daher treu eingehalten werden, ohne „etwas hin[zu]zufügen, weg[zu]nehmen oder [zu] ändern“.[33]

18. Gebunden an Materie und Form ist die Intention des geistlichen Amtsträgers, der das Sakrament feiert. Es dürfte klar sein, dass hier das Thema der Intention wohl unterschieden werden muss von der Frage des persönlichen Glaubens und der moralischen Verfassung des Amtsträgers, die keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Gnadengabe haben.[34] Er muss tatsächlich die „Absicht (intentio) [haben] […], wenigstens das zu tun, was die Kirche tut“[35], und die sakramentale Handlung zu einem wahrhaft menschlichen Akt, frei von jedem Automatismus, und zu einem völlig kirchlichen Akt, fern jeder Ermessensentscheidung eines Einzelnen, zu machen. Da darüber hinaus das, was die Kirche tut, nichts anderes ist als das, was Christus eingesetzt hat,[36] trägt auch die Absicht, zusammen mit der Materie und der Form, dazu bei, dass die sakramentale Handlung eine Verlängerung des Heilswerks des Herrn darstellt.

Materie, Form und Intention sind untrennbar miteinander verbunden: Sie fügen sich so in die sakramentale Handlung ein, dass die Intention zum verbindenden Prinzip von Materie und Form wird und sie zu einem heiligen Zeichen macht, durch das die Gnade ex opere operato verliehen wird.[37]

19. Im Gegensatz zu Materie und Form, die das wahrnehmbare und objektive Element des Sakraments darstellen, stellt die Absicht des Spenders – zusammen mit der Disposition des Empfängers – sein inneres und subjektives Element dar. Es liegt jedoch in ihrer Natur, dass sie sich auch äußerlich durch die Einhaltung des von der Kirche festgelegten Ritus manifestiert, so dass die schwerwiegende Änderung der wesentlichen Elemente auch Zweifel an der wahren Intention des Spenders hervorruft und die Gültigkeit des gefeierten Sakraments beeinträchtigt. [38] Im Prinzip kommt die Absicht, das zu tun, was die Kirche tut, tatsächlich in der Verwendung der Materie und der Form zum Ausdruck, die die Kirche festgesetzt hat.[39]

20. Materie, Form und Intention sind immer in den Kontext der liturgischen Feier eingefügt, die weder eine zeremonielle Ausschmückung (ornatus) der Sakramente darstellt und schon gar nicht eine didaktische Einführung in die stattfindende Wirklichkeit, sondern die als Ganzes das Ereignis ist, in dem sich die persönliche und gemeinschaftliche Begegnung zwischen Gott und uns fortwährend verwirklicht, in Christus und im Heiligen Geist; eine Begegnung, in der durch die Vermittlung spürbarer Zeichen „Gott vollkommen verherrlicht und die Menschen geheiligt werden“.[40]

Die notwendige Sorge um die wesentlichen Elemente der Sakramente, von denen ihre Gültigkeit abhängt, muss daher mit der Sorgfalt und dem Respekt gegenüber der gesamten Feier einhergehen, in der die Bedeutung und Wirkung der Sakramente durch eine Vielzahl von Handlungen und Worten vollständig verständlich gemacht werden, und fördert so die actuosa participatio der Gläubigen.[41]

21. Die Liturgie selbst erlaubt jene Vielfalt, die die Kirche vor einer „starren Einheitlichkeit“ bewahrt.[42] Aus diesem Grund hat das Zweite Vatikanische Konzil festgelegt, dass „unbeschadet der wesentlichen Einheit des römischen Ritus auch bei der Überarbeitung der liturgischen Bücher Raum für legitime Vielfalt und legitime Anpassungen an die verschiedenen ethnischen Gruppen, Regionen und Völker, vor allem in den Missionen, gelassen werden sollte“.[43]

Aufgrund dessen ermächtigte die vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestrebte Liturgiereform nicht nur die Bischofskonferenzen, allgemeine Anpassungen in der lateinischen editio typica vorzunehmen, sondern sah auch die Möglichkeit besonderer Anpassungen durch den der Feier vorstehenden geistlichen Amtsträger vor, mit dem einzigen Ziel, den pastoralen und geistlichen Bedürfnissen der Gläubigen gerecht zu werden.

22. Damit diese Vielfalt jedoch „der Einheit nicht nur nicht schade[t], sondern ihr vielmehr dien[t]“[44], bleibt klar, dass, abgesehen von den in den liturgischen Büchern ausdrücklich genannten Fällen, „das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, […] einzig der Autorität der Kirche zu[steht]“[45], das je nach den Umständen beim Bischof, bei der territorialen Bischofskonferenz oder beim Apostolischen Stuhl liegt.

Es gilt also festzuhalten: „Das Modifizieren der Form der Feier eines Sakramentes aus eigener Initiative stellt nicht einfach einen liturgischen Missbrauch als Überschreitung einer positiven Norm dar. Ein solcher Eingriff ist ein der kirchlichen Gemeinschaft als auch der Erkennbarkeit des Handelns Christi zugefügter Schaden (vulnus), der in den schwerwiegendsten Fällen das Sakrament selbst ungültig macht, weil das Wesen der sakramentalen Handlung das treue Weitergeben des vom Herrn Empfangenen verlangt (vgl. 1 Kor 15,3).“[46]

III. Der liturgische Vorsitz und die ars celebrandi

23. Das Zweite Vatikanische Konzil und das darauffolgende Lehramt ermöglichen es, den Dienst des liturgischen Vorsitzes in seine korrekte theologische Bedeutung einzuordnen. Der Bischof und die Priester als seine Mitarbeiter stehen den liturgischen Feiern, vor allem und zuerst der Eucharistie, „[die] Quelle und [der] Höhepunkt allen christlichen Lebens“ ist,[47] in persona Christi (Capitis) und nomine Ecclesiae vor. In beiden Fällen handelt es sich um Formeln, die – wenn auch mit einigen Variationen – durch die Tradition gut belegt sind.[48]

24. Die Formel in persona Christi[49] bedeutet, dass der Priester bei der Feier Christus selbst repräsentiert. Dies wird auf höchstem Niveau dann verwirklicht, wenn er bei der Wandlung in der Eucharistie die Worte des Herrn mit der gleichen Wirksamkeit ausspricht und kraft des Heiligen Geistes sein Ich mit dem Ich Christi identifiziert. Wenn das Konzil dann festlegt, dass die Presbyter die Eucharistie in persona Christi Capitis leiten,[50] will es damit nicht ein Konzept unterstützen, nach dem der geistliche Amtsträger als „Haupt“ eine willkürlich auszuübende Macht habe. Das Haupt der Kirche und damit der wahre Vorsteher der Feier ist alleine Christus. Er ist „das Haupt des Leibes, das heißt der Kirche“ (Kol 1,18), indem er sie aus seiner Seite hervorgehen lässt, sie nährt und pflegt und sie liebt, so dass er sich selbst für sie hingibt (vgl. Eph 5,25.29; Joh 10, 11). Die potestas des geistlichen Amtsträgers ist eine diaconia, wie Christus selbst die Jünger im Kontext des Letzten Abendmahls lehrt (vgl. Lk 22,25-27; Joh 13,1-20). Diejenigen, die kraft der sakramentalen Gnade ihm gleichgestaltet werden und an der Autorität teilhaben, mit der er sein Volk führt und heiligt, sind daher aufgerufen, in der Liturgie und im gesamten pastoralen Dienst der gleichen Logik zu folgen, sind sie doch als Hirten eingesetzt, nicht um über die Herde zu herrschen, sondern um ihr nach dem Vorbild Christi, des guten Hirten der Schafe, zu dienen (vgl.  1 Petr 5,3; Joh 10,11.14).[51]

25. Gleichermaßen handelt der geistliche Amtsträger, der der Feier vorsteht, nomine Ecclesiae,[52] eine Formel, die klarstellt, dass er, während er Christus als Haupt vor seinem Leib, der Kirche, repräsentiert, ebenso diesen Leib, mehr noch diese Braut, auch vor dem eigentlichen Haupt gegenwärtig macht als ganzheitliches Subjekt dieser Feier, als ganz und gar priesterliches Volk, in dessen Namen der Amtsträger spricht und handelt.[53] Wenn es darüber hinaus zutrifft, dass „wenn immer einer tauft, dann Christus selber tauft“[54], so ist es ebenso wahr, dass „die Kirche in der Feier der Sakramente als der von ihrem Haupt untrennbare Leib [handelt], da Christus das Haupt im von ihm durch das Ostergeheimnis hervorgebrachten Leib der Kirche wirkt.“[55] Dies unterstreicht die gegenseitige Hinordnung zwischen dem Taufpriestertum und dem Amtspriestertum,[56] und erlaubt uns zu verstehen, dass das letztere im Dienst des ersteren steht, und gerade aus diesem Grund darf – wie wir gesehen haben – im Priester, der die Sakramente feiert, niemals die Absicht fehlen, das zu tun, was die Kirche tut.

26. Die doppelte und kombinierte Funktion, die durch die Formeln in persona Christi – nomine Ecclesiae ausgedrückt wird, und die gegenseitige fruchtbare Beziehung zwischen dem Taufpriestertum und dem Amtspriestertum, verbunden mit dem Bewusstsein, dass die für die Gültigkeit der Sakramente wesentlichen Elemente in dem ihnen eigenen Kontext, nämlich dem des liturgischen Handelns, berücksichtigt werden müssen, werden es dem geistlichen Amtsträger mehr und mehr bewusst machen, dass „die liturgischen Handlungen nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche“ sind, Handlungen, die bei aller „Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme“ „den ganzen mystischen Leib der Kirche an[gehen], machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein“[57]. Gerade aus diesem Grund muss der geistliche Amtsträger verstehen, dass die authentische ars celebrandi jene ist, die den Primat Christi und die actuosa participatio der gesamten liturgischen Versammlung achtet und wertschätzt, auch durch demütigen Gehorsam gegenüber den liturgischen Normen.[58]

27. Es erscheint immer dringlicher, eine ‚Kunst der Zelebration‘ (ars celebrandi) zu entwickeln, die sich sowohl von einem starren Rubrizismus als auch von einer ausschweifenden Phantasie distanziert und zu einer zu einer respektierenden Disziplin führt, gerade um authentische Jünger zu sein: „Es geht nicht darum, eine liturgischen Etikette zu befolgen: Es geht vielmehr um eine ‚Zucht‘ – im Sinne Guardinis –, die uns, wenn sie authentisch befolgt wird, formt: Es sind Gesten und Worte, die unsere innere Welt in Ordnung bringen, indem sie uns Gefühle, Einstellungen und Verhaltensweisen erleben lassen. Sie sind nicht die Äußerung eines Ideals, um uns zu inspirieren, sondern sie sind eine Handlung, die den Körper in seiner Gesamtheit einbezieht, d. h. in seinem Wesen als Einheit von Seele und Körper“.[59]

Schluss

28. „Diesen Schatz tragen wir in zerbrechlichen Gefäßen, so wird deutlich, dass das Übermaß der Kraft von Gott und nicht von uns kommt“ (2 Kor 4,7). Diese Antithese, die der Apostel verwendet, um zu unterstreichen, wie die Erhabenheit der Macht Gottes in der Schwäche seines Amtes als Verkünder offenbar wird, beschreibt auch gut, was in den Sakramenten geschieht. Die ganze Kirche ist aufgerufen, den in ihnen enthaltenen Reichtum zu bewahren, damit der Vorrang des Heilshandelns Gottes in der Geschichte, wenn auch in der fragilen Vermittlung von Zeichen und Handlungen, die der menschlichen Natur eigen sind, niemals verdunkelt wird.

29. Die in den Sakramenten wirkende Kraft (virtus) prägt das Gesicht der Kirche und ermöglicht es ihr, das Geschenk des Heils weiterzugeben, das Christus, gestorben und auferstanden, in seinem Geist mit jedem Menschen teilen möchte. In der Kirche, insbesondere ihren geistlichen Amtsträgern, ist dieser große Schatz anvertraut, damit sie als „fürsorgliche Diener“ des Volkes Gottes dieses mit der Fülle des Wortes nähren und mit der Gnade der Sakramente heiligen. Ihnen kommt es zuallererst zu, dafür zu sorgen, dass „die Schönheit des christlichen Feierns“ lebendig bleibt und nicht „durch ein oberflächliches und verkürztes Verständnis ihres Wertes oder, was noch schlimmer ist, durch ihre Instrumentalisierung im Dienste einer ideologischen Vision, wie immer sie aussieht, entstellt wird“. [60]

Nur so kann die Kirche Tag für Tag „in der Erkenntnis des Geheimnisses Christi […] wachsen, indem wir das Leben in das Geheimnis seines Pascha-Mysteriums eintauchen, während wir seine Wiederkunft erwarten“.[61]

 

Papst Franziskus hat in der dem unterzeichneten Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre am 31. Januar 2024 gewährten Audienz die vorliegende Note gebilligt, die in der Plenarsitzung dieses Dikasteriums beschlossen worden war, und hat ihre Veröffentlichung angeordnet.

Gegeben in Rom, am Sitz des Dikasteriums für die Glaubenslehre, am 2. Februar 2024, am Fest der Darstellung des Herrn.

Víctor Manuel Kard. Fernández
Präfekt

Msgr. Armando Matteo
Sekretär für die doktrinäre Sektion

Ex Audientia Diei 31.1.2024
FRANZISKUS

 

 


Fußnoten

[1] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Dei Verbum (18. November 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), S. 818.

[2] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1116.

[3] Franziskus, Apost. Schreiben Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 23: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 9.

[4] Einige Priester mussten die Ungültigkeit ihrer Weihe und der von ihnen gefeierten Sakramente eben wegen des Fehlens der gültigen Taufe feststellen (vgl. can. 842 CIC), was der Nachlässigkeit derer zuzuschreiben ist, die ihnen das Sakrament in willkürlicher Weise spendeten.

[5] Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note über die Änderung der Taufformel (24. Juni 2020), Anm. 2: L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8.

[6] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nrn. 5, 26: AAS 56 (1964), S. 99, 107. 

[7] Dies kommentiert Papst Franziskus so: „Die Parallele zwischen dem ersten und dem neuen Adam ist überraschend: So wie Gott aus dem ersten Adam, nachdem er ihn in einen tiefen Schlaf versetzt hatte, Eva schuf, so wird aus dem neuen Adam, der im Schlaf des Todes liegt, die neue Eva, die Kirche, geboren. Wir staunen über die Worte, die sich der neue Adam zu eigen macht, wenn er die Kirche betrachtet: ,Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch.‘ (Gen 2,23). Weil wir dem Wort geglaubt haben und in das Wasser der Taufe hinabgestiegen sind, sind wir Bein von seinem Bein und Fleisch von seinem Fleisch geworden“: Franziskus, Apost. Schreiben Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 14, in: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 9.

[8] Vgl. Hl. Augustinus, Enarrationes in Psalmos 138, 2: CCL 40, 1991: „Eva entstand aus der Seite des schlafenden [Adam], die Kirche aus der Seite des leidenden [Christus]“.

[9] Ders., In Johannis Evangelium tractatus 9, 10: PL 35, 1463.

[10] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 1: AAS 57 (1965), S. 5. Vgl. ebd., Nrn. 9, 48: AAS 57 (1965), S. 12–14, 53–54; Dass., Pastoralkonstitution Gaudium et spes (7. Dezember 1965), Nrn. 5, 26, in: AAS 58 (1966), S. 1028–1029, 1046–1047.

[11] Benedikt XVI., Nachsynodales Apost. Schreiben Sacramentum caritatis (22. Februar 2007), Nr. 16: AAS 99 (2007), S. 118.

[12] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 7: AAS 57 (1965), S. 9–11.

[13] Vgl. ebd. Nr. 50: AAS 57 (1965), S. 55–57.

[14] Vgl. 1 Petr 2,5; Eph 2,20; II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 6: AAS 57 (1965), S. 8–9.

[15] Vgl. 1 Petr 2,9; Apg 1,6; 5,10; II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nrn. 7–11: AAS 57 (1965), S. 9–16.

[16] Vgl. Konzil von Trient, Decretum de sacramentis, can. 1: DH 1601.

[17] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 59: AAS 56 (1964), S. 116.

[18] Franziskus, Apost. Schreiben Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 11: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 8.

[19] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Dei Verbum (18. November 1965), Nr. 9: AAS 58 (1966), S. 821.

[20] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 5, 7: AAS 56 (1964) 99, S. 100–101.

[21] Vgl. 1 Kor 4,1.

[22] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Dei Verbum (18. November 1965), Nr. 10: AAS 58 (1966), S. 822.

[23] Vgl. Konzil von Trient, Sessio XXI, cap. 2: DH 1728: „Außerdem erklärt [das Konzil]: Stets lag bei der Kirche die Vollmacht, bei der Verwaltung der Sakramente – unbeschadet ihrer Substanz – das festzulegen oder zu verändern, was nach ihrem Urteil dem Nutzen derer, die sie empfangen, bzw. der Verehrung der Sakramente selbst entsprechend der Verschiedenartigkeit von Umständen, Zeiten und Gegenden zuträglicher ist“; II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 21: AAS 56 (1964), S. 105–106.

[24] Vgl. Franziskus, Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), Nrn. 235–236: AAS 107 (2015), S. 939–940; Ders., Apost. Schreiben Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 46: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 10; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1152.

[25] Gerade in den Sakramenten und vor allem in der Eucharistie erreicht das Wort Gottes seine höchste Wirksamkeit.

[26] Vgl. Joh 14,26; 16,13.

[27] Konzil von Trient, Sessio XXI, cap. 2: DH 1728. Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 38: AAS 56 (1964), S. 110.

[28] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 21: AAS 56 (1964) 105–106. Die Kirche trug immer Sorge darum, die gesunde Tradition zu bewahren und dabei den Weg für einen rechtmäßigen Fortschritt zu eröffnen. Darum ist sie bei der Reform von Riten der Regel gefolgt, dass „die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen“: ebd., Nr. 23: AAS 56 (1964), S. 106. Zum Beweis dessen siehe: Paul VI., Apost. Konst. Pontificalis Romani (18. Juni 1968): AAS 60 (1968), S. 369–373; Ders., Apost. Konst. Missale Romanum (3. April 1969): AAS 61 (1969), S. 217–222; Ders., Apost. Konst. Divinae consortium naturae (15. August 1971): AAS 63 (1971), S. 657–664; Ders., Apost. Konst. Sacram unctionem infirmorum (30. November 1972): AAS 65 (1973), S. 5–9.

[29] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Dei Verbum (18. November 1965), Nr. 8: AAS 58 (1966), S. 821.

[30] Vgl. Benedikt XVI, Nachsynodales Apost. Schreiben Sacramentum caritatis (22. Februar 2007), Nr. 12: AAS 99 (2007), S. 113; can. 841 CIC.

[31] Es muss der Unterschied zwischen Erlaubtheit und Gültigkeit hervorgehoben werden, wie auch in Erinnerung gerufen werden muss, dass jegliche Veränderung in der sakramentalen Formel immer einen scherwiegenden unerlaubten Akt darstellt.
Auch wenn man meint, dass eine kleine Veränderung nicht die ursprüngliche Bedeutung eines Sakramentes verändere und es folglich nicht ungültig mache, so bleibt diese doch unerlaubt.
In Zweifelsfällen, wo es eine Veränderung der Form oder der Materie eines Sakramentes gab, fällt die Entscheidung über seine Gültigkeit in die Zuständigkeit dieses Dikasteriums für die Glaubenslehre.

[32] Beispielhaft siehe CIC: can. 849 für die Taufe; can. 880 § 1–2 für di Firmung; cann. 900 § 1, 924 und 928 für die Eucharistie; cann. 960, 962 § 1, 965 und 987 für die Buße; der can. 998 für die Krankensalbung; can. 1009 § 2, 1012 und 1024 für das Weihesakrament; cann. 1055 und 1057 für die Ehe; can. 847 § 1 für den Gebrauch der hl. Öle.

[33] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 22: AAS 56 (1964) 106. Vgl. can. 846 § 1 CIC.

[34] Vgl. Konzil von Trient, Decretum de Sacramentis, can. 12: DH 1612; Canones de sacramento baptismi, can. 4: DH 1617. Im Schreiben an den Kaiser im Jahre 496 sagte Papst Anastasius II.: «Denn wenn die Strahlen dieser sichtbaren Sonne, obwohl sie durch die stinkendsten Orte hindurchgehen, von keiner Verunreinigung durch Berührung befleckt werden, so wird noch viel mehr die Kraft jener [Sonne], die diese sichtbare gemacht hat, durch keine Unwürdigkeit des Spenders eingeschränkt»: DH 356.

[35] Konzil von Trient, Decretum de Sacramentis, can. 11: DH 1611. Vgl. Konzil von Konstanz, Bulle Inter cunctas, 22: DH 1262; Konzil von Florenz, Bulle Exsultate Deo: DH 1312; cann. 861 § 2, 869 § 2 CIC; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1256.

[36] Vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 64, a. 8; Benedikt XIV., De Synodo dioecesana, lib. VII, cap. 6, Nr. 9, 204.

[37] Konzil von Trient, Decretum de Sacramentis, can. 8: DH 1608.

[38] Vgl. Leo XIII., Apost. Schreiben Apostolicae curae: DH 3318.

[39] Es ist durchaus möglich, dass, auch wenn man äußerlich den vorgeschriebenen Ritus beachtet, die Absicht des geistlichen Amtsträgers von jener der Kirche abweicht. Dies ist es, was innerhalb jener Kirchlichen Gemeinschaften geschieht, die, indem sie den kirchlichen Glauben in einem wesentlichen Element verändert haben, dadurch selbst die Absicht ihrer Amtsträger korrumpieren, weil sie sie daran hindern, die Absicht zu haben, das zu tun, was die Kirche tut – und nicht ihre Gemeinschaft –, wenn sie die Sakramente feiert. Dies ist zum Beispiel der Grund für die Ungültigkeit der von den Mormonen (Church of Jesus Christ of Latter-day Saints) gespendeten Taufe: Weil der Vater, der Sohn und der Heilige Geist für sie etwas wesentlich anderes sind im Vergleich zu dem, was die Kirche bekennt, ist die von ihnen gespendete Taufe, mag sie auch mit derselben trinitarischen Formel gespendet sein, fehlerhaft aufgrund eines error in fide, der die Absicht des Amtsträgers überwiegt. Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Resp. ad propositum dubium de validitate Baptismatis (5. Juni 2001): AAS 93 (2001), S. 476.

[40] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 7: AAS 56 (1964), S. 101.

[41] Diesbezüglich ermahnt der II. Vatikanische Konzil die Hirten, darüber zu wachen, dass „bei liturgischen Handlungen […] nicht bloß die Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden, sondern auch daß die Gläubigen bewußt, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen“: II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 11: AAS 56 (1964), S. 103.

[42] Ebd., Nr. 37: AAS 56 (1964), S. 110.

[43] Ebd., Nr. 38: AAS 56 (1964), S. 110.

[44] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 13: AAS 57 (1965), S. 18.

[45] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 22 § 1: AAS 56 (1964), S. 106.

[46] Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note über die Änderung der Taufformel (24. Juni 2020): L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8.

[47] II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 11: AAS 57 (1965), S. 15.

[48] Vgl. besonders zur Formel in persona Christi (oder ex persona Christi), hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 22 c; q. 78, a. 1 c; a. 4 c; q. 82, a. 1 c; zur Formel in persona Ecclesiae (die in der Folge dazu neigen wird, von der Formel [in] nomine Ecclesiae ersetzt zu werden), Ders., Summa Theologiae, III, q. 64, a. 8; ad 2; a. 9, ad 1; q. 82, a. 6 c. In der Summa Theologiae, III, q. 82, a. 7, ad 3, sieht Thomas darauf, die beiden Ausdrücke zu verbinden: „… sacerdos in missa in orationibus quidem loquitur in persona Ecclesiae in cuius unitate consistit. Sed in consecratione sacramenti loquitur in persona Christi cuius vicem in hoc gerit per ordinis potestatem”.

[49] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 33: AAS 56 (1964), S. 108–109; Dass., Dogm. Konstitution Lumen gentium (21. November 1964), Nrn. 10, 21, 28: AAS 57 (1965), S. 14–15, 24–25, 33–36; Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis caelibatus (24. Juni 1967), Nr. 29: AAS 59 (1967), S. 668–669; Ders., Apost. Schreiben Evangelii nuntiandi (8. Dezember 1975), Nr. 68: AAS 68 (1976), S. 57–58; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), Nr. 8: AAS 72 (1980), S. 127–130; Ders., Nachsynodales Apost. Schreiben Reconciliatio et paenitentia (2. Dezember 1984), Nrn. 8, 29: AAS 77 (1985), S. 200–202, 252–256; Ders., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17. April 2003), Nr. 29: AAS 95 (2003), S. 452–453; Ders., Nachsynodales Apost. Schreiben Pastores gregis (16. Oktober 2003), Nrn. 7, 10, 16: AAS 96 (2004), S. 832–833, 837–839, 848; cann. 899 § 2, 900 § 1 CIC.

[50] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis (7. Dezember 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), S. 991–993. Vgl. auch Johannes Paul II., Nachsynodales Apost. Schreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988), Nr. 22: AAS 81 (1989) 428-429; Ders., Nachsynodales Apost. Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992), Nrn. 3, 12, 15–18, 21–27, 29–31, 35, 61, 70, 72: AAS 84 (1992) 660–662, 675–677, 679–686, 688–701, 703–709, 714–715, 765–766, 778–782, 783–787; can. 1009 § 3 CIC; Katechismus der Katholischen Kirche, Nrn. 875; 1548–1550; 1581; 1591.

[51] Es ist das, was auch die Allgemeine Einführung ins Römische Messbuch, Nr. 93, sagt: „Wenn [der Priester] also die Eucharistie feiert, muss er Gott und dem Volk würdig und demütig dienen und […] den Gläubigen die lebendige Gegenwart Christi nahe bringen“.

[52] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 33: AAS 56 (1964), S. 108–109; Dass., Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 10: AAS 57 (1965), S. 14–15; Dass., Dekret Presbyterorum Ordinis (7. Dezember 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), S. 991–993.

[53] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 10: AAS 57 (1965), S. 14–15.

[54] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 7: AAS 56 (1964), S. 101.

[55] Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note über die Änderung der Taufformel (24. Juni 2020): L’Osservatore Romano, 7. August 2020, S. 8.

[56] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium (21. November 1964), Nr. 10: AAS 57 (1965), S. 14–15.

[57] II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (4. Dezember 1963), Nr. 26: AAS 56 (1964), S. 107. Vgl. auch ebd., Nr. 7: AAS 56 (1964), S. 100–101; Katechismus der Katholischen Kirche, Nrn. 1140–1141.

[58] Vgl. Allgemeine Einführung ins Römisches Messbuch, Nr. 24.

[59] Franziskus, Apost. Schreiben Desiderio desideravi (29. Juni 2022), Nr. 51: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 11.

[60] Ebd., Nr. 16: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 9.

[61] Ebd., Nr. 64: L’Osservatore Romano, 30. Juni 2022, S. 12.