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JOHANNES PAUL II.

GENERALAUDIENZ

Mittwoch, 20. August 1980

.Der Ehebruch nach dem Gesetz und in der Sprache der Propheten

1. Wenn Christus in der Bergpredigt sagt: »Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen« (Mt 5, 27), dann bezieht er sich auf etwas, was jeder seiner Zuhörer sehr wohl wußte und wozu er sich kraft des Gebotes Gott Jahwes auch verpflichtet fühlte. Dennoch zeigt die Geschichte des Alten Testamentes, daß man sich sowohl im Leben des Volkes, das durch einen besonderen Bund Gott Jahwe verbunden war, wie auch im Leben der einzelnen oft von diesem Gebot entfernte. Das zeigt auch ein summarischer Blick auf die Gesetzgebung, die in den Büchern des Alten Testamentes reich dokumentiert ist. Die Vorschriften des alttestamentarischen Gesetzes waren sehr streng. Sie gingen auch ins einzelne und erfaßten die kleinsten konkreten Details im Leben (1).

Man kann davon ausgehen, daß, je mehr sich die Legalisierung einer effektiven Polygamie in dieser Gesetzgebung durchsetzte, es um so notwendiger wurde, ihre juridischen Dimensionen festzulegen und ihre gesetzlichen Grenzen zu sichern. Daher die große Zahl von Vorschriften und auch die Strenge der vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafen für eine Verletzung dieser Normen. Aus den Untersuchungen, die wir bereits dem Hinweis Christi auf den »Anfang« gewidmet haben — Christus spricht dort von der Möglichkeit, die Ehe aufzulösen und vom »Scheidebrief« —, wird klar, daß er deutlich den fundamentalen Widerspruch sieht, den das Eherecht des Alten Testamentes in sich barg, wenn es effektiv die Polygamie billigte, d. h. Konkubinen neben den rechtmäßigen Frauen, oder auch das Recht, mit einer Sklavin zusammenzuleben (2). Man kann sagen, daß ein solches Recht, während es die Sünde bekämpfte, zugleich die sozialen Strukturen der Sünde umfaßte und sogar schützte bzw. legalisierte. Unter diesen Umständen erfuhr der wesentliche ethische Sinn des Gebotes »Du sollst nicht die Ehe brechen« notwendig eine grundlegende Umwertung. In der Bergpredigt stellt Christus erneut den eigentlichen Sinn heraus und überschreitet damit die überlieferten gesetzlichen Einschränkungen.

2. Vielleicht lohnt es sich hinzuzufügen, daß in der alttestamentarischen Deutung einerseits das Nein zum Ehebruch sozusagen vom Kompromiß mit dem leiblichen Begehren aufgefangen wird, andererseits aber die Haltung gegenüber sexuellen Entgleisungen um so klarer festgelegt wird. Das bekräftigt die entsprechenden Vorschriften, welche die Todesstrafe für Homosexualität oder Sodomie vorsehen. Was das Verhalten Onans betrifft, der ein Sohn Judas war (und von dem sich der moderne Ausdruck »Onanie« herleitet), sagt die Heilige Schrift, daß er »dem Herrn mißfiel und er auch ihn sterben ließ« (Gen 38, 10). Das Eherecht des Alten Testamentes setzt in seinem ganzen Zusammenhang die Zeugung der Nachkommenschaft in der Ehe an den ersten Platz, es sucht in einigen Fällen sogar eine vor dem Gesetz gleiche Behandlung von Mann und Frau deutlich zu machen, z. B. heißt es bei der Strafe für Ehebruch ausdrücklich: »Ein Mann, der mit der Frau seines Nächsten die Ehe bricht, muß sterben, der Ehebrecher mit der Ehebrecherin« (Lev 20, 10) — aber im ganzen benachteiligt und behandelt es die Frau strenger.

3. Man sollte vielleicht die Sprechweise dieser Gesetzgebung herausstellen, die wie immer in solchen Fällen die sexuellen Vorstellungen jener Zeit objektiviert. Es ist eine Sprache, die auch für den Gesamtumfang der Überlegungen zur Theologie des Leibes wichtig ist. Wir treffen dort auf eine ausdrückliche Bestätigung des Charakters der Scham, die das umgrenzt, was beim Menschen zum Geschlecht gehört. Ja, das Sexuelle wird sogar in gewissem Sinne als »unrein« angesehen, zumal wenn es sich um physiologische Äußerungen der menschlichen Sexualität handelt. Das Aufdecken der Scham (vgl. Lev 20, 11.17-21) gilt als unerlaubtes sexuelles Tun. Schon die Ausdrucksweise ist hier genügend aufschlußreich. Zweifellos versucht der Gesetzgeber, jene Terminologie zu verwenden, die dem Bewußtsein und den Gewohnheiten der zeitgenössischen Gesellschaft entsprach. So muß uns also die Sprechweise der alttestamentarischen Gesetzgebung in der Überzeugung bestärken, daß nicht nur die Physiologie des Geschlechtlichen und die leiblichen Äußerungen des Sexuallebens dem Gesetzgeber und der Gesellschaft bekannt sind, sondern daß sie auch eindeutig bewertet werden. Nur schwer kann man sich dem Eindruck entziehen, daß diese Bewertung negativen Charakter hat. Das hebt gewiß nicht die Wahrheit auf, die wir aus dem Buch Genesis kennen. Man kann auch nicht das Alte Testament und darin zumal die Bücher der Gesetzgebung als Vorläufer des Manichäismus brandmarken. Die hier über den Körper und das Geschlecht ausgesprochene Beurteilung ist weder negativ noch streng, sondern wird vielmehr durch einen Objektivismus ergänzt, dem die Absicht zugrunde liegt, diesen Bereich des menschlichen Lebens zu ordnen. Es geht nicht direkt um die Ordnung des »Herzens«, sondern um die Ordnung des ganzen sozialen Lebens, in dessen Mittelpunkt schon immer Ehe und Familie stehen.

4. Betrachtet man die sexuelle Problematik in ihrer Gesamtheit, so ist es vielleicht hilfreich, noch einmal kurz einen anderen Aspekt zu beachten, nämlich den Zusammenhang zwischen Moral, Gesetz und Medizin, wie sie in den betreffenden Büchern des Alten Testaments dargestellt wird. Diese enthalten nicht wenige praktische Vorschriften für den Bereich der Hygiene oder der Medizin, wobei mehr die Erfahrung als die Wissenschaft den Ton angibt, je nach dem damals schon erreichten Stand (3). Im übrigen ist auch heute noch die Verbindung von Erfahrung und Wissenschaft aktuell. In diesem umfangreichen Problemkreis begleitet die Medizin immer aus der Nähe die Ethik, und die Ethik sucht wie auch die Theologie ihre Mitarbeit.

 

5. Wenn Christus in der Bergpredigt sagt: »Ihr habt gehört, daß gesagt wurde: Du sollst nicht die Ehe brechen«, und wenn er unmittelbar hinzufügt: »Ich aber sage euch . . .«, dann will er eindeutig im Bewußtsein seiner Zuhörer die besondere ethische Bedeutung dieses Gebots wiederherstellen, indem er sich von der Deutung der »Lehrer«, der offiziellen Gesetzesexperten, distanziert. Aber über die Deutung hinaus, die aus der Überlieferung stammt, bietet uns das Alte Testament noch eine andere Überlieferung zum Verständnis des Gebotes »Du sollst nicht die Ehe brechen«. Es ist die Überlieferung der Propheten. Wenn diese sich auf Ehebruch beziehen, wollen sie Israel und Juda daran erinnern, daß ihre größte Sünde das Aufgeben des einen wahren Gottes zugunsten des Kultes verschiedener Götzen war, den das auserwählte Volk im Zusammenleben mit anderen Völkern schnell und unüberlegt sich zu eigen gemacht hatte. So ist in der Ausdrucksweise der Propheten die Analogie mit dem Ehebruch bezeichnender als der Ehebruch selber. Und doch läßt auch diese Analogie das Gebot »Du sollst nicht die Ehe brechen« und seine Deutung besser verstehen, während sie in den gesetzgeberischen Texten fehlt. In den Weissagungen der Propheten und zumal von Jesaja, Hosea und Ezechiel wird der Gott Jahwe oft als Bräutigam dargestellt, und die Liebe, mit der er sich an Israel gebunden hat, kann und muß gleichgesetzt werden mit der bräutlichen Liebe von Ehegatten. Nun begeht aber Israel aufgrund seines Götzendienstes und weil es Gott, seinen Bräutigam, verläßt, an ihm Verrat, den man mit dem Verrat der Frau an ihrem Mann vergleichen kann: es begeht tatsächlich Ehebruch.

6. Die Propheten stellen mit beredten Worten und mit oft ungewöhnlich plastischen Bildern und Gleichnissen sowohl die Liebe des Bräutigams Jahwe als auch den Verrat der Braut Israel dar, die Ehebruch treibt. Auf dieses Thema müssen wir bei unseren Überlegungen noch zurückkommen, wenn wir nämlich das Problem »Sakramente« analysieren. Trotzdem soll es aber heute schon gestreift werden, damit wir die Worte Christi bei Mt 5, 27-28 verstehen und das neue Ethos begreifen, das sie enthalten: »Ich aber sage euch . . .« Wenn einerseits Jesaja (4) in seinen Texten vor allem die Liebe des Bräutigams Jahwe herausstellt, der unter allen Umständen seiner Braut entgegenkommt und alle ihre Untreue übersieht, so bieten anderseits Hosea und Ezechiel Beispiele im Überfluß, die vor allem die Widerwärtigkeit und das moralisch Verwerfliche des Ehebruchs beleuchten, den die Braut Israel begangen hat.

Bei unserer nächsten Betrachtung wollen wir versuchen, noch tiefer in die Texte der Propheten einzudringen, um den Inhalt noch besser herauszustellen, der sich im Bewußtsein der Zuhörer der Bergpredigt mit dem Gebot verband: »Du sollst nicht die Ehe brechen!«

 

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(1) Vgl. Dtn 21, 10-13; Num 30, 7-16; Dtn 24, 1-4; 22, 13-21; Lev 20, 10-21 und andere.

(2) Auch wenn das Buch Genesis die Einehe Adams, Sets und Noes als nachahmenswerte Beispiele darstellt und die Bigamie zu verurteilen scheint, die nur bei den Nachkommen Kains auftaucht (vgl. Gen 4, 19), so bietet doch das Leben der Patriarchen andere gegenteilige Beispiele. Abraham hielt sich an die Vorschriften der Gesetzgebung des Hammurabi, die eine zweite Frau erlaubte, wenn die erste unfruchtbar blieb. Jakob aber hatte zwei Frauen und zwei Nebenfrauen (vgl. Gen 30, 1-19). Das Buch Deuteronomium gibt die legale Existenz der Bigamie zu (vgl. Dtn 21, 15-17), sogar der Polygamie. Es ermahnt den König lediglich, nicht zu viele Frauen zu haben (vgl. Dtn 17, 17); das Buch bestätigt auch, daß weibliche Kriegsgefangene zu Nebenfrauen gemacht werden durften (vgl. Dtn 21, 10-14), ebenso Sklavinnen (vgl. Ex 21, 7-11). (Vgl. R. de Vaux, Ancient Israel, Its Life and Institutions, London, 1976, 3. Auflage, Darton, Longman, Todd; S. 24-25, 83.

Im ganzen Alten Testament findet sich keine ausdrückliche Erwähnung der Verpflichtung zur Einehe, wenn auch das von den späteren Büchern gebotene Bild zeigt, daß sie in der sozialen Praxis vorherrschte (vgl. z. B. die Weisheitsbücher, abgesehen von Sir 37, 11 Tob).

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(3) Vgl. Lev 12, 1-6; 15, 1-28; Dtn 21, 12-13.

(4) Vgl. Jes 54; 61, 1-5.

 

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Grußworte in deutscher Sprache:

Mit besonderer Freude begrüße ich heute die große Pilgergruppe aus der Diözese Eisenstadt in Osterreich. Ihr seid zusammen mit eurem Bischof, Mons. Lszl, nach Rom gekommen, um in froher Dankbarkeit der zwanzig Jahre zu gedenken, die eure Diözese nunmehr besteht. Zugleich wollt ihr dadurch eure Treue zu Christus und seiner Kirche erneuern und eure Bereitschaft zur Mitarbeit an den Aufgaben der Kirche auch im dritten Jahrzehnt eures Bistums zum Ausdruck bringen.

Gern ermutige auch ich euch dazu und lade euch ein, in gemeinsamen Bemühen des Bischofs, der Priester, der Ordensleute und der Laien die Botschaft Christi der Welt von heute mit Zuversicht und Kraft zu verkünden, um so am Heil des Menschen, das Christus seiner Kirche als Weg und Aufgabe zugewiesen hat, mitzuwirken. Dazu erteile ich euch allen von Herzen meinen Apostolischen Segen.