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JOHANNES PAUL II.

GENERALAUDIENZ

Mittwoch, 8. Juli 1992

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1. Von der Apostelgeschichte und den Apostelbriefen wird bezeugt, was wir in der Konstitution Lumen Gentium des II. Vatikanischen Konzils lesen, das heißt, daß die Apostel „verschiedene Helfer im Dienstamt hatten” (vgl. Lumen Gentium, Nr. 20). In den Kreisen der Christengemeinden, die sich bald nach den Pfingsttagen gebildet hatten, ragt zweifellos der Kreis der Apostel und insbesondere die Gruppe jener heraus, die in der Gemeinde von Jerusalem als die „Säulen” galten: „Jakobus, Kephas und Johannes”, wie Paulus im Brief an die Galater (2,9) bestätigt. Es handelt sich um Petrus, der von Jesus als Haupt und oberster Hirt der Kirche eingesetzt worden war; um Johannes, den Lieblingsjünger, und um Jakobus, den „Bruder des Herrn”, der als Haupt der Kirche von Jerusalem anerkannt war.

Aber neben den Aposteln erwähnt die Apostelgeschichte die „Ältesten” (vgl. Apg 11,29–30; 15,2.4), die mit ihnen eine erste untergeordnete Stufe der Hierarchie bildeten. Die Apostel senden Barnabas als ihren Vertreter nach Antiochia wegen der Fortschritte der Evangelisierung am Ort (vgl. Apg 11,22). Die Apostelgeschichte berichtet von Saulus (Paulus), der sich nach seiner Bekehrung und der ersten Missionsarbeit mit Barnabas, der an anderer Stelle als „Apostel” bezeichnet wird (vgl. Apg 14,14), nach Jerusalem begibt, gleichsam ins Zentrum der kirchlichen Autorität, um mit den Aposteln zu verhandeln. Zugleich bringt er materielle Hilfe für die Ortsgemeinde (vgl. Apg 11,29). In der Kirche von Antiochia werden neben Barnabas und Saulus als „Propheten und Lehrer … Simeon, genannt Niger, Luzius von Zyrene, Manaen” erwähnt (Apg 13,1). Und von dort, wo „sie ihnen die Hände auflegten” (vgl. Apg 13,2–3), wurden sie auf apostolische Reise gesandt. Vom Zeitpunkt dieser Reise an nennt Saulus sich Paulus (vgl. Apg 13,9). Und weiter: Während nach und nach Gemeinden entstehen, hören wir, daß „durch Handauflegung Älteste bestellt wurden” (vgl. Apg 14,23). Die Aufgaben dieser Ältesten werden genau festgelegt in den Hirtenbriefen an Titus und an Timotheus, die von Paulus als Vorsteher der Gemeinde bestellt worden waren (vgl. Tit 1,5; 1 Tim 5,17).

Nach dem Konzil von Jerusalem senden die Apostel neben Barnabas und Paulus zwei weitere Leiter nach Antiochia: „Judas, genannt Barsabbas, und Silas, führende Männer unter den Brüdern” (Apg 15,22). In den paulinischen Briefen werden außer Titus und Timotheus auch andere „Mitarbeiter” der Apostel erwähnt (vgl. 1 Thess 1,1; 2 Kor 1,19; Röm 16,3–5).

2. Zu einem gewissen Zeitpunkt wurde es für die Kirche notwendig, neue Leiter als Nachfolger der Apostel einzusetzen. Das II. Vatikanische Konzil sagt darüber: Die Apostel „hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt, sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments, ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen. Sie legten ihnen ans Herz, Acht zu haben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daß nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen” (Lumen Gentium, Nr. 20).

Diese Nachfolge wird von den ersten außerbiblischen christlichen Schriftstellern wie Klemens, Irenäus und Tertullian bestätigt und bildet das Fundament der Weitergabe des authentischen apostolischen Zeugnisses von Generation zu Generation. Das Konzil schreibt: „So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Überlieferung in der ganzen Welt kundgemacht und bewahrt” (Lumen Gentium, Nr. 20).

3. Aus diesen Texten ergeben sich für die apostolische Nachfolge zwei sich gegenseitig bedingende Dimensionen: die pastorale und die lehramtliche, in Kontinuität mit der Sendung der Apostel selbst. Dazu muß man aufgrund der Texte richtigstellen, was manchmal (fälschlich) gesagt wurde, nämlich: die Apostel hätten keine Nachfolger haben können, weil sie zu einer einmaligen Freundschaftserfahrung mit Christus während seines irdischen Lebens und zu einer einzigartigen Rolle zu Beginn des Erlösungswerkes berufen waren.

In der Tat trifft es zu, daß die Apostel eine außerordentliche Erfahrung gemacht hatten, die sie als persönliches Erlebnis anderen nicht vermitteln konnten. Sie haben auch in der Entstehung der Kirche eine einzigartige Rolle gespielt, durch ihr Zeugnis und die Weitergabe des Wortes und des Geheimnisses Christi aufgrund ihrer unmittelbaren Kenntnis sowie durch die Gründung der Kirche in Jerusalem. Aber sie haben gleichzeitig eine lehramtliche und pastorale Sendung für die Entwicklung der Kirche empfangen, und diese Sendung ist übertragbar und sollte übertragen werden, um die universale Evangelisierung zu vollenden, wie Jesus und seine Nachfolger es wollten. Deshalb hatten die Apostel in diesem zweiten Sinn Mitarbeiter und dann Nachfolger. Dies wird mehrmals vom Konzil bekräftigt (Lumen Gentium, Nr. 18, 20, 22).

4. Die Bischöfe erfüllen die den Aposteln anvertraute pastorale Sendung und besitzen alle mit ihr verbundenen Vollmachten. Sie erfüllen sie wie die Apostel auch mit Hilfe von Mitarbeitern. Wir lesen in der Konstitution Lumen Gentium: „Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen. An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung” (Lumen Gentium, Nr. 20).

5. Das Konzil hat die Betonung auf diese apostolische Nachfolge der Bischöfe gelegt und bekräftigt, daß die Nachfolge eine göttliche Einsetzung ist. Wir lesen weiter in Lumen Gentium: „Aus diesem Grunde lehrt die Heilige Synode, daß die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten sind. Wer sie hört, hört Christus, und wer sie verachtet, verachtet Christus und den, der Christus gesandt hat (vgl. Lk 10,16)” (Lumen Gentium, Nr. 20).

Durch diese göttliche Einsetzung stehen die Bischöfe an Christi Stelle, so daß ihnen zuzuhören bedeutet, Christus zu hören. Also steht nicht nur der Nachfolger des Petrus an Christi, des guten Hirten, Stelle, sondern auch die anderen Nachfolger der Apostel. Das Konzil lehrt nämlich: „In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist also inmitten der Gläubigen der Herr Jesus Christus, der Hohepriester, anwesend” (Lumen Gentium, Nr. 21). Die vom Konzil zitierten Worte Jesu: „Wer euch hört, der hört mich” (Lk 10,16), finden weiterhin Anwendung, denn sie waren an die 72 Jünger gerichtet. Und wir haben im Text der Apostelgeschichte – zitiert in den ersten zwei Abschnitten dieser Katechese – gesehen, wie viele Mitarbeiter die Apostel hatten, eine Hierarchie, die sehr bald Priester (Bischöfe und ihre Mitarbeiter) und Diakone unterschied, nicht ohne das Mitwirken der einfachen Gläubigen, die Helfer im Pastoraldienst.

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Liebe Schwestern und Brüder!

Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt in Anlehnung an das Neue Testament, daß die Apostel, denen die Leitung und Förderung der hierarchisch begründeten Gemeinschaft der Kirche von Christus aufgetragen war, „verschiedene Helfer im Dienstamt hatten” (vgl. Lumen Gentium, Nr. 20). So wird in der Apostelgeschichte berichtet, daß ihnen die „Ältesten” zur Seite standen und mit ihnen eine erste Stufe der Hierarchie bildeten.

Zu einem bestimmten Zeitpunkt wurde es für die Kirche notwendig, neue Leiter als Nachfolger der Apostel einzusetzen. Dazu schreibt das Konzil, daß die Apostel, „damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments, ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe” übertrugen, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu bekräftigen (Lumen Gentium, Nr. 20).

Diese apostolische Nachfolge, die von Generation zu Generation fortbestehen sollte und deren Träger „Bischöfe” genannt wurden, ist von den ersten außerbiblischen christlichen Autoren bezeugt. Sie besitzt zwei einander gegenseitig ergänzende Dimensionen: die pastorale und die lehramtliche Sendung. So sind die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten. „Wer sie hört, hört Christus, und wer sie verachtet, verachtet Christus und den, der Christus gesandt hat” (Lumen Gentium, Nr. 20).

Mögen wir, die wir hier anwesend sind, in den Bischöfen die Hirten sehen, die an Gottes Stelle der Herde der Gläubigen vorstehen: ”Als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult und als Diener in der Leitung“. 

Mit diesem innigen Wunsch grübe ich Euch alle, liebe deutschsprachige Pilger und Besucher, sehr herzlich. Ein besonderer Willkommensgrub gilt den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften des Theresiengymnasiums Ansbach, den Schülern und Lehrern der II. Klassen des Gymnasiums Eschenbach sowie der Pilgergruppe der Pfarrei St. Jakobus, Schuttenwald.

Euch allen, Euren lieben Angehörigen in der Heimat sowie den mit uns geistlich Verbundenen erteile ich von Herzen meinen Apostolischen Segen.