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JOHANNES PAUL II.

GENERALAUDIENZ

Mittwoch, 13. Oktober 1993

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1. Das II. Vatikanische Konzil beschreibt den Platz, den die Diakone auf der Linie der alten Tradition in der Diensthierarchie der Kirche innehaben: „In der Hierarchie eine Stufe tiefer stehen die Diakone, welche die Handauflegung ‚nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen‘. Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium” (Lumen Gentium, Nr. 29). Die Formel „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung” ist einem Text der Traditio Apostolica des Hippolyt entnommen, aber das Konzil stellt sie vor einen weiteren Horizont. In diesem alten Text wird das Amt als „Dienst des Bischofs” beschrieben; das Konzil legt die Betonung auf den Dienst am Volk Gottes. Denn diese grundlegende Bedeutung des Diakonatsdienstes war zu Beginn von Ignatius von Antiochien bekräftigt worden, der die Diakone „Diener der Kirche Gottes” nannte, mit dem Hinweis, sie seien aus diesem Grund dazu verpflichtet, allen zu gefallen (vgl. Ad Trall., 2,3). Der Diakon wurde im Laufe der Jahrhunderte nicht nur als Helfer des Bischofs, sondern auch als Diener der Christengemeinde betrachtet.

2. Um zur Amtsausübung zugelassen zu werden, empfangen die Diakone noch vor der Weihe die Dienstämter des Lektors und des Akolythen. Die Übertragung dieser beiden Dienstämter zeigt eine zweifache, entscheidende Ausrichtung in den Diakonatsaufgaben, wie es das Apostolische Schreiben Ad pascendum Pauls VI. (1972) erklärt: „Es ist besonders angemessen, daß die Dienstämter des Lektors und des Akolythen denen übertragen werden, die sich als Kandidaten für die Diakonats- oder Priesterweihe in besonderer Weise Gott und der Kirche weihen wünschen. Die Kirche, die ‚nicht aufhört, vom Tisch sowohl des Wortes Gottes als auch des Leibes Christi das Brot des Lebens zu nehmen und es den Gläubigen zu reichen‘, hält es nämlich für sehr angemessen, daß die Weihekandidaten sowohl durch Studium als auch durch die stufenweise Ausübung des Dienstes am Wort und am Altar diesen doppelten Aspekt des priesterlichen Amtes durch innere Vertrautheit kennenlernen und überdenken” (ebd.: O.R.dt., Nr. 38, 1972, S. 5). Diese Ausrichtung gilt nicht nur für das Priesteramt, sondern auch für den Diakonat.

3. Man muss daran denken, daß das Lektoren- und das Akolythenamt vor dem II. Vatikanischen Konzil als niedere Weihen betrachtet wurden. Bereits im Jahr 252 n. Chr. gab Papst Cornelius in einem Brief an einen Bischof sieben Stufen in der römischen Kirche an: Priester, Diakone, Subdiakone, Akolythen, Exorzisten, Lektoren und Ostiarier (vgl. Eusebius, Hist. Eccl., IV, 43: PG 20, 622). In der Tradition der lateinischen Kirche waren drei höhere Weihen zugelassen: das Priesteramt, der Diakonat und der Subdiakonat, und vier niedere Weihen: die des Akolythen, des Exorzisten, des Lektors und des Ostiariers. Es war eine Regelung der Kirchenstruktur, die den Bedürfnissen der Christengemeinden im Laufe der Jahrhunderte entsprach und von der Kirchenobrigkeit bestimmt worden war.

Durch die Wiedereinführung des ständigen Diakonats wurde diese Struktur geändert und, soweit sie den sakramentalen Bereich betrifft, auf drei Weiheämter mit göttlicher Einsetzung verkürzt: den Diakonat, das Priesteramt und das Bischofsamt. Paul VI. hat in seinem Apostolischen Schreiben über die Dienstämter der lateinischen Kirche (1972) außer der Tonsur, die den Eintritt in den Priesterstand kennzeichnete, den Subdiakonat aufgehoben, dessen Aufgaben dem Lektor und dem Akolythen übertragen wurden. Er hat die Ämter des Lektors und des Akolythen beibehalten, die aber nicht mehr als Weiheämter, sondern als Dienstämter betrachtet** und** nicht durch „Weihe”, sondern durch „Einsetzung” übertragen werden. Diese Dienstämter müssen von den Diakonats- und Priesteramtskandidaten empfangen werden, sind aber auch den Laien zugänglich, die in der Kirche nur diese bestimmten Aufgaben übernehmen wollen: das Amt des Lektors, das heißt, in der liturgischen Versammlung das Wort Gottes außer dem Evangelium vorzulesen und einige bestimmte Aufgaben zu übernehmen (z. B. den Gesang leiten, die Gläubigen anweisen); und das Amt des Akolythen, das eingerichtet wurde, um dem Diakon zu helfen und dem Priester zu dienen (vgl. Ministeria quaedam, V, VI: Euch. Vat., IV, 1762-1763).

4. Das II. Vatikanische Konzil zählt die liturgischen und seelsorglichen Aufgaben des Diakons auf: „Die Taufe feierlich zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, den Sterbenden die Wegzehrung zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu leiten” (Lumen Gentium, Nr. 29).

Papst Paul VI. hat in Sacrum Diaconatus Ordinem (Nr. 22,10: Euch. Vat., II, 1392) außerdem verfügt, daß der Diakon „die zerstreuten Christengemeinden im Namen des Pfarrers oder des Bischofs rechtmäßig leiten” kann. Es ist eine missionarische Aufgabe, die in Ländern, Bereichen, Gesellschaftsschichten und Gruppen zu erfüllen ist, in denen der Priester fehlt oder nicht leicht erreichbar ist. Besonders an Orten, an denen kein Priester für die Eucharistiefeier zur Verfügung steht, versammelt der Diakon die Gemeinde zu einem Wortgottesdienst mit Austeilung der sorgfältig aufbewahrten Kommunion. Es ist eine Vertretung, die der Diakon im kirchlichen Auftrag ausübt, wenn es darum geht, dem Priestermangel abzuhelfen. Aber diese Vertretung, die nie ein voller Ersatz sein kann, weist die priesterlosen Gemeinden auf die Dringlichkeit hin, um Priesterberufe zu beten und sich darum zu bemühen, diese zu ihrem Wohl und zum gemeinsamen Wohl der Kirche zu begünstigen. Auch der Diakon soll dieses Gebet fördern.

5. Gemäß dem Konzil können die dem Diakon übertragenen Aufgaben nicht die Rolle der Laien schmälern, die berufen und bereit sind, mit der Hierarchie im Apostolat zusammenzuarbeiten. Ja, unter den Aufgaben des Diakons ist diejenige, „die Apostolatstätigkeit der Laien zu fördern und zu unterstützen.“ Mehr als der Priester in den weltlichen Bereichen und Strukturen anwesend und fester in diese eingegliedert, soll sich der Diakon ermutigt fühlen, die Annäherung zwischen dem Weiheamt und der Tätigkeit der Laien im gemeinsamen Dienst des Reiches Gottes zu begünstigen.

Eine weitere Aufgabe der Diakone ist die karitative, die auch einen entsprechenden Dienst in der Verwaltung der Güter und in den Hilfswerken der Kirche mit sich bringt. Die Diakone haben auf diesem Gebiet die Aufgabe, „im Namen der Hierarchie die karitativen Aufgaben, die Verwaltung sowie die sozialen Hilfswerke” zu übernehmen (Paul VI., Sacrum Diaconatus Ordinem, 22,9: Euch. Vat., II, 1392). Das Konzil mahnt sie entsprechend der alten Tradition der Christengemeinden: „Den Pflichten der Liebestätigkeit und der Verwaltung hingegeben, sollen die Diakone eingedenk sein der Mahnung des heiligen Polykarp: ‚Barmherzig, eifrig, wandelnd nach der Wahrheit des Herrn, der aller Diener geworden ist‘” (Lumen Gentium, Nr. 29; vgl. Ad Phil., 5,2, ed. Funk, I, S. 300).

6. Nach dem Konzil scheint der Diakonat besonders nützlich für die jungen Kirchen zu sein. Deshalb bestimmt das Dekret Ad gentes: „Wo die Bischofskonferenzen es für gut halten, soll der Diakonat als fester Lebensstand wieder eingeführt werden, entsprechend den Normen der Konstitution ‚Über die Kirche‘, denn es ist angebracht, daß Männer, die tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben, sei es als Katecheten in der Verkündigung des Gotteswortes, sei es in der Leitung abgelegener christlicher Gemeinden im Namen des Pfarrers und des Bischofs, sei es in der Ausübung sozialer oder karitativer Werke, durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altar enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können” (Ad gentes, Nr. 16).

Wie bekannt, spielen die Katecheten dort, wo die Missionstätigkeit neue Christengemeinden entstehen hat lassen, oft eine entscheidende Rolle. In vielen Orten sind sie es, die die Gemeinde anspornen, sie unterweisen und zum Gebet anleiten.

Die Diakonatsweihe kann sie in der Mission, die sie ausüben, durch eine offizielle Weihe und einen ausdrücklichen Sendungsauftrag der Kirchenleitung, das heißt durch die Spendung eines Sakraments, bekräftigen. Durch dieses haben sie nicht nur an der Quelle jeden Apostolats, an der Gnade Christi, des Erlösers, teil, die vom Heiligen Geist in die Kirche ausgegossen ist, sondern sie empfangen auch ein unauslöschliches Merkmal, das den Christen in besonderer Weise Christus gleichmacht, der selbst „zum Diakon, das heißt zum Diener aller, geworden ist” (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1570).

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Liebe Schwestern und Brüder!

Mit dieser Betrachtung richte ich einen herzlichen Willkommensgruß an die in so grober Zahl anwesenden Pilger und Besucher aus den deutschsprachigen Ländern. Mein besonderer Grub gilt den Pilgern der Diözesanwallfahrt des Bistums Münster, der Pilgergruppe aus der Erzdiözese Paderborn unter Leitung von Herrn Weihbischof Cornsbruch, den Pfarrangehörigen von St. Marien in Hamburg sowie den Sängern des Domchores Aachen. Weiter grüße ich herzlich die Pilgergruppe der Pfarrei Liebfrauen in Zürich, die Mitglieder der Christlich–Sozialen Union Oberpfalz und die ”Freunde von Radio Vatikan“.

Euch, liebe Schwestern und Brüder, Euren lieben Angehörigen in der Heimat sowie all jenen, die uns über Radio und Fernsehen verbunden sind, erteile ich von Herzen meinen Apostolischen Segen.

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Herzlich begrüße ich die Pilger der Katholischen Kroatischen Mission aus Köln in Deutschland und die übrigen kroatischen Pilger. Willkommen! Auch heute möchte ich zum Gebet an den Herrn aufrufen, daß er Bosnien und Herzegowina, Kroatien und die gesamte Balkanregion zu einer Wohnstatt des wahren Friedens, der Gerechtigkeit, der gegenseitigen Achtung und der Solidarität unter den Völkern mache. Euch hier Anwesenden und euren Familien in der Heimat und in Deutschland erteile ich meinen Apostolischen Segen.

Gelobt seien Jesus und Maria!